bringen, das sind umso mehr Gründe, die existierende Regionalplanung einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Jamaika-Koalition, ich will für Sie zusammenfassen: Sie haben die Kriterien der Regionalplanung verändert und den gesamten Prozess um Jahre verzögert. Sie haben damit die Ausbauziele gefährdet. Sie haben den zeitweisen Stillstand zu verantworten und damit Planer und Fachkräfte aus dem Land vertrieben. Sie haben dem Ausbau der erneuerbaren Energien geschadet. Das ist der größte Malus dieser Koalition, den Sie zu verantworten haben.
Fünf Jahre Stillstand wie diesen können wir uns nicht noch einmal erlauben. Wir werden es besser machen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Heute geht es um den Windausbau in Schleswig-Holstein. Ich dachte, mir klingeln die Ohren. Das gilt nicht nur für mich.
Es gibt auf Bundesebene einen ehemaligen Umwelt- und Landwirtschaftsminister, der den Windausbau in Schleswig-Holstein maßgeblich mitbegleitet hat, und zwar mit dem hehren Ziel: Wir wollen auf 2 % der Landesfläche aufbauen. Jetzt haben wir die 2 % rechtssicher erreicht. Robert Habeck nennt in seinen Reden als Bundesminister zu Recht immer als Energiewendeland Nummer eins Schleswig-Holstein als leuchtendes Beispiel bundesweit. Er sagt: Wenn ihr das so macht, wie in SchleswigHolstein, dann seid ihr auf dem richtigen Pfad, und zwar nicht nur, um zukünftig klimaneutral Energie zu erzeugen, sondern auch - darüber haben wir gestern rauf und runter in Zusammenhang mit LNG diskutiert -, um unabhängig von Importen zu werden. Das sehen wir gerade im Zusammenhang mit den schrecklichen Ereignissen in der Ukraine.
aus Ihrer Sicht wieder auf den Prüfstand gehören. Es hat die über 6.000 Einwendungen im Zuge der Regionalplanung nicht ohne Grund gegeben. Diese Einwendungen waren nicht von den Investoren und von denjenigen, die Windmühlen bauen wollen; in der Regel waren sie von Kritikern, die sich vor Ort zu Recht belastet fühlen und die zu Recht sowohl auf den Denkmalschutz als auch Naturschutz, Umweltschutz und vor allem auch darauf hingewiesen haben, dass der Mensch in seinem Umfeld geschützt werden muss.
Deswegen haben wir uns in der Jamaika-Koalition zu Recht auf die Abstandsregelungen, wie sie heute rechtssicher umgesetzt werden, geeinigt. Die sind hervorragend.
(Beifall CDU - Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Könnt ihr euch das bei den Windrädern vorstellen?)
(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wer sagt denn, dass ihr das euch bei den Windrädern vorstellen könnt? Das ist doch merkwürdig!)
Wir gehen vom aktuell geltenden Regionalplan aus. Darauf hat sich Herr Hölck bezogen, nicht auf die Zukunft. Darauf komme ich noch.
Ich will hier aus Sicht der CDU-Fraktion noch ein klares Bekenntnis zur energetischen Unabhängigkeit in Zukunft - darauf arbeiten wir alle hin -, ein klares Bekenntnis zum Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und zur Dekarbonisierung, ein klares Bekenntnis zum 1,5-Grad-Ziel und ein klares Bekenntnis zur Klimaneutralität ab 2040 oder 2045 aussprechen. Das machen und setzen wir von der CDU-Fraktion um.
Heute - da sehen Sie, Herr Hölck, dass die Zeit an Ihnen vorbeigegangen ist - ist im Bundestag wieder einmal eine Novellierung des sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet worden. Dort wird die EEG-Umlage für den Endverbrauchskunden im Bereich Strom abgeschafft - genau der richtige Schritt!
- Sie sind doch dabei, Sie sitzen doch mit in Berlin in der Koalition. Dann loben Sie das doch einmal!
Wir gehen weg von einer vom Staat dauergeförderten Branche. Wir gehen weg und orientieren uns bei den Erneuerbaren am Markt. Der Markt läuft im Moment so gut, dass die Begehrlichkeiten, Flächen in Schleswig-Holstein für Wind, Fotovoltaik, Biogas, Wärmepumpen, also für nachhaltige Energieerzeugung, Dekarbonisierung zu bekommen, riesig sind. Der Markt läuft und ist erfolgreich. Deshalb ist das, was Sie dazu behauptet haben, absolut falsch.
Ich komme jetzt zu den einzelnen Punkten, die Sie aufgeführt haben. Sie sagen, wir sollten auf Landesebene dafür sorgen, dass das überragende öffentliche Interesse beim Ausbau der Erneuerbaren umgesetzt werden solle. - Ja, das machen wir, und wir haben auch gute Ideen. Aber erst einmal muss der Bund liefern und dieses öffentliche Interesse sowohl im Erneuerbare-Energien-Gesetz festhalten und umsetzen als auch im Energiesicherungsgesetz.
Das ist Fakt, es muss geschehen und wird hoffentlich auch geschehen. Da sind wir an Ihrer Seite. Wir können auf Landesebene auch im Kleinen viel bewirken. Da frage ich einmal in die Runde: Können Sie sich damit anfreunden, dass wir nicht nur das Bundesnaturschutzgesetz ändern, sondern vielleicht auch das Landesnaturschutzgesetz angleichen?
Wir können uns das vorstellen. Können Sie sich vorstellen, dass Sie im Bereich des Denkmalschutzes - das ist ja ein Gesetz aus Ihrer Legislatur und Ihrer Verantwortung - vielleicht auch erneuerbaren Energien Vorrang einräumen und nicht dem Denkmalschutz?
Können Sie sich damit anfreunden, dass das Baugesetzbuch auf Bundesebene oder eben die Landesbauordnung auf Landesebene angeglichen werden, damit Erneuerbare Vorrang haben?
Vielen Dank, Herr Kollege Rickers. Das sind ja teilweise Nebelkerzen, die Sie werfen. Deshalb will ich einen Punkt herausgreifen und Sie darauf hinweisen, dass die von Ihrer Koalition für viel Geld in Auftrag gegebene Evaluation des Denkmalschutzes ergeben hat, dass das Denkmalschutzgesetz sehr gut geeignet ist, um die Interessen von Energiewende und Denkmalschutz in Einklang zu bringen. Insofern kann ich Ihnen an dem Punkt Ihre Sorgen nehmen.
- Ich kann Ihnen auch eine gute Antwort darauf geben. Denken Sie einmal an den 24. Februar 2022 und darüber nach, was sich seitdem verändert hat. Allein diese Veränderungen, die wir nun in den letzten zwei Tagen rauf und runter gemeinsam nicht nur festgestellt und beklagt, sondern auch diskutiert haben, führen doch dazu, dass wir das wieder auf den Prüfstand stellen müssen, weil die Vorzeichen heute andere sind.
Also: Denkmalschutz, Klagerecht der Verbände. Dazu wollten Sie sich auch äußern. Auch darüber muss man sich unterhalten. Da würden wir durchaus mitgehen.
Ich finge auch hier im Land Schleswig-Holstein schon einmal klein an. Gucken Sie mal nach Niedersachsen: Da ist die Landesbauordnung dahingehend verändert worden, dass die Höhen für sogenannte Kleinwindanlagen, die Sie auch für den Eigenstromverbrauch aufstellen dürfen, nach oben angepasst worden sind.
Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir sind uns also einig: Schleswig-Holstein ist Energiewendeland Nummer eins. Wenn wir das gemeinsam anpacken, gibt es überhaupt keine Probleme.
(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir sind uns nicht einig! Wir sind uns alles andere als einig!)