Nun wird eine Diskussion als Erstes auftauchen: Ich garantiere Ihnen, dass wir bei der Debatte um das FAG sofort die Kommunen auf der Matte haben, die sagen: Aber wenn diese Aufgabe zusätzlich kommt, brauchen wir da zusätzliche Gelder.
Es wird eine Diskussion aufkommen, dass es feuerwehrfreundliche Gemeinden und möglicherweise Gemeinden gibt, die - in Anführungszeichen nichts für ihre Feuerwehr tun oder nichts für ihre Feuerwehren übrighaben. Ich will nur sagen: Diese emotionale Debatte wird automatisch kommen.
- Sie haben das Thema Straßenausbaubeiträge völlig zu Recht genannt, das ist ein Thema, das gleichermaßen diskutiert wird. Wir haben dieses aber in Sachen Feuerwehr auch zu diskutieren.
Bei aller Wertschätzung müssen wir vor Augen haben, dass dies nicht nur eine Eintagsfliege ist, dass die Belastung durch eine Rentenzahlung - wir sprachen vorhin von 45 Jahren - 45 Jahre nicht nur die Haushalte des Landes, sondern 45 Jahre auch die Haushalte der Kommunen treffen wird. Daher ist das ein Thema, das man vor der Schaffung eines Gesetzes klären sollte. Das heißt nicht, dass es kein Gesetz geben kann, aber es muss vorher geklärt werden.
- Lassen Sie mich eben meine Dinge ausführen, und dann komme ich gern auf Sie zurück, Herr Dr. Dolgner. Ich bin noch nicht so weit.
Meine Damen und Herren, es gibt einen zweiten Baustein, den wir nicht vergessen dürfen. Es ist überhaupt heute noch nicht zur Sprache gekommen, das Thema der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass auf Bundesebene über ein Jahr lang darum gerungen wurde und immer noch gerungen wird, ob die Aufwandsentschädigung ein Entgelt ist. Wenn dieses nämlich ein Entgelt für eine Leistung wäre, wären die Stunden, die als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann geleistet würden, der Arbeitszeit zuzurechnen.
Dann haben wir auf einmal eine 48-Stunden-Regelung. Es hat hohe Debatten auf Bundesebene gegeben, dass eben diese Aufwandsentschädigung kein Entgelt ist, sondern eine Zahlung für den Aufwand. Wenn wir anfangen, eine Leistung zu bezahlen und eine Rente könnte möglicherweise ein Entgelt für eine Leistung sein -, dann machen wir ein Fass auf, dessen Deckel wir niemals mehr in die Hand kriegen, meine Damen und Herren.
Daher werbe ich - bei allem Verständnis für jede Art von Leistungsbezahlung, ob in Präsenzbezahlung oder in Form von Renten - dafür, vorher zu prüfen, inwieweit dies mit den Regularien der europäischen Arbeitszeitregelung in Einklang zu bringen ist. Das dürfen wir nicht bagatellisieren und sagen, dass müsse schon geklärt werden. Ich erinnere nur an die Frage der Maut und ob man etwas vorher oder möglicherweise später klärt.
Sehr geehrte Frau Raudies, Sie haben das Thema angesprochen: Das THW hat eigene Modalitäten, freiwillige Hilfsorganisationen in den Kommunen, Ehrenamtler haben andere Strukturen. Aber wir werden neben der rationalen Betrachtung, wie man eine Leistung der Feuerwehr berechnet, wie ich die Leistung eines THW wertschätze, eines Rotes Kreuzes oder einer DLRG oder von ehrenamtlich in Sportvereinen oder der Politik tätigen Menschen, diese Diskussion aufmachen. Es ist nicht nur eine Frage, wem ich welches Geld gebe, sondern es entsteht möglicherweise in der Emotion eine Spaltung, dass die einen bessere Ehrenamtler als die anderen seien. Dass sie eine andere Funktion haben, brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Sie haben völlig zu Recht das Rettungsgesetz beziehungsweise das Brandschutzgesetz genannt. Das kennt jeder hier im Haus. Aber wir sollten vorher auch die Frage beantworten, wie wir mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und Engagierten in der Gemeinde umgehen.
Vor diesem Hintergrund werbe ich mit Nachdruck darum, den Gesetzentwurf so nicht zu beschließen und nicht auf den Weg zu bringen. Lassen Sie uns einen gemeinsamen Weg finden, wie wir das, was wir alle wollen, erreichen: die Wertschätzung den Kameradinnen und Kameraden entgegenzubringen. Aber das Wichtige ist: Wir müssen sie motivieren, und zwar nicht nur bei der Feuerwehr, sondern im gesamten Ehrenamt. Wenn wir die eine Gruppe motivieren und eine andere Gruppe damit demotivieren, ist der Schaden größer als der Nutzen durch das, was wir gemeinsam auf den Weg bringen wollen.
Dann hat Herr Dr. Dolgner jetzt das Wort, trotzdem der Hinweis, dass wir vielleicht später wieder zu ei
nem Verfahren zurückkehren, wo die Fragesteller entscheiden, wann sie die Fragen stellen wollen. Aber das nur nebenbei. Jetzt hat erst einmal Herr Dr. Dolgner das Wort.
Ich beuge mich ganz der gesammelten Weisheit an den Pulten. Ich hätte die Frage sonst auch vorher gestellt.
Einmal die Frage, wenn es tatsächlich ein Problem mit europäischem Recht gibt, warum es das Problem in Thüringen und Sachsen-Anhalt nicht gibt. In Thüringen ist das im Brandschutzgesetz geregelt. Das wäre meine erste Frage.
Ich kann Ihnen nicht beantworten, ob Thüringen das geprüft hat oder nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass auf Bundesebene über ein Jahr lang die Frage geprüft wurde, ob Aufwandsentschädigungen möglicherweise als ein Entgelt behandelt werden, das im Rahmen der Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union dazu führt, dass es als Arbeitszeit gilt. Ich bin kein Jurist, ich kann das auch fachlich nicht beurteilen. Nur wenn diese Frage besteht, halte ich es für sinnhaft, Sie vonseiten der Regierung darauf hinzuweisen, dass wir dieses Problem lösen, bevor wir etwas anfangen.
- Genau, es ist nämlich geklärt. Weil Sie eben den Unterschied zu Ehrenämtern erwähnt haben: Den gibt es jetzt schon mit Übungsleiterpauschalen und Aufwandsentschädigungen für Gemeinderäte. Das ist doch auch Ehrenamt, oder? Und Sie haben einen Höchstsatz von 1.300 € in Ihrer eigenen Verordnung für kommunale Ehrenämter.
- Das ist nicht unerhört, das ist richtig. Ich verstehe trotzdem nicht, dass Sie uns davor warnen, etwas vorschnell zu beschließen. Wir beschließen heute gar nichts. Es ist die erste Lesung.
Ich kann Ihnen versichern - das ist jetzt eine Bemerkung -: Natürlich werden wir alle Hinweise im Anhörungsverfahren, das dann hoffentlich ausführlich ist, wenn uns die Koalition denn eine schriftliche und mündliche Anhörung gewährt, aufnehmen und damit diese schwierigen Fragen, die Sie richtigerweise aufgeworfen haben, unter Einbeziehung des Innenministeriums und des Finanzministeriums, die wir herzlich gern in die entsprechenden Ausschüsse einladen, klären. Das halten Sie doch auch für ein vernünftiges Verfahren, oder?
- Ich habe nur als Vertreter der Regierung hier meinen Standpunkt darzustellen. Zu welchen weisen Entschlüssen das Parlament kommt, dazu werde ich mich nicht äußern. Das obliegt ausschließlich Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Dolgner.
(Beifall CDU, FDP, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Aminata Touré [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])