Wenn wir schon im Agrar-, Umwelt- und Jagdbereich sind, so will ich auch ein Projekt nennen, auf das ich im Wahlkreis ganz besonders oft angesprochen werde. Das ist unser Projekt „Schleswig-Holstein blüht auf“, das mit 100.000 € finanziert wird. Auch damit tragen wir einen Teil zum Klimaschutz bei. Das halte ich für sehr wichtig.
Für den Klimaschutz machen wir noch viel mehr, als Schleswig-Holstein aufblühen zu lassen. Mit einem Wettbewerb für Solarenergieprojekte stellen wir 15.000 € bereit, und wir fördern kleine Klimaschutzmaßnahmen, die direkt von den Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die jeder von uns durchführen kann und die einen großen Teil dazu beitragen, dass Klimaschutz tatsächlich wirkt. So könnte zum Beispiel auch Herr Dr. Stegner einmal überlegen, ob sein Pkw noch den richtigen Standard hat.
Meine Damen und Herren, richtig viel bewegen wir auch bei der Neuanpflanzung von Wald. In der Tat müssen wir hierbei noch besser werden, aber mit unserem Waldgipfel haben wir gezeigt, dass wir das Thema auf dem Schirm haben und weiter bewegen werden. Dafür setzen wir uns ein, und ich sehe auch, dass Jan Philipp Albrecht dieses Thema gut im Blick haben wird.
Bei all den genannten Projekten finde ich es sehr gut, dass unsere Finanzministerin bei jeder Gelegenheit klarmacht - darin werde ich sie auch unterstützen -, dass wir nur das auf den Weg bringen können, was langfristig finanzierbar ist. Mit der ab 2020 geltenden Schuldenbremse sind neue Schulden schlichtweg tabu. Das müssen wir immer im Hinterkopf behalten, und daran dürfen wir auch nicht rütteln. Die Schuldenbremse ist nicht verhandelbar; denn sie sichert unsere zukünftige finanzielle Leistungsfähigkeit. - Da darf einmal geklatscht werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich zum Schluss vor allem bei unserem Ministerpräsidenten Daniel Günther und seinem Kabinett für die Vorlage dieses soliden und zukunftsweisenden Haushaltsplanentwurfs bedanken. Ich freue mich sehr auf die Beratungen in den nächsten Wochen und Monaten und freue mich, dass wir mit diesem Haushalt in eine sehr gute zweite Halbzeit von Jamaika kommen werden. Ich denke, das ist langfristig ein sehr gutes Projekt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt muss ich aufpassen, dass ich bei dem vielen Lob, das hier ausgeschüttet worden ist, am Rednerpult nicht ausrutsche.
Per 1. Juli dieses Jahres lag in den Sondervermögen des Landes fast eine dreiviertel Milliarde Euro, und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 sind allein für den Einzelplan 16 Zuführungen aus Landesmitteln in Höhe von rund 1,8 Milliarden € vorgesehen. Frau Finanzministerin, ich finde, da kann man schon von Speck auf den Rippen sprechen; denn ein bisschen haben wir durchaus auf der hohen Kante.
Die Beseitigung des Sanierungsstaus ist zweifellos wichtig. Sie wissen, wir haben das Verfahren, dies mithilfe von Sondervermögen zu tun, von Beginn an unterstützt, und das tun wir auch nach wie vor.
Es ergibt aber keinen Sinn, diesen Sondervermögen unbegrenzt Geld zuzuführen, das absehbar nicht ausgegeben wird. Schon heute sind Teile der Gelder mehrjährig zu Festgeldkonditionen angelegt. Solange wir für dieses Geld höhere Zinsen erzielen, als wir für alte und neue Kredite zahlen müssen, ist das vielleicht noch ein gutes Geschäft, doch die steigenden Strafzinsen beziehungsweise Verwahrentgelte für Einlagen werden sich auch hier früher oder später bemerkbar machen. Ob und wie lange dieses Verfahren der Landesregierung volkswirtschaftlich noch sinnvoll ist, steht zumindest infrage. In diesem Punkt weiß ich nicht nur den Landesrechnungshof an meiner Seite.
Außerdem werden frei verfügbare Guthaben, die nicht an Anlagen gebunden sind, über die Landeskasse dem allgemeinen Liquiditätsmanagement des Gesamthaushalts zugeführt, dienen also übergangsweise der Finanzierung anderer Ausgaben. Frau Finanzministerin, ich finde, die Sondervermögen sind inzwischen so etwas wie Ihre Portokasse, mit der
Das haben Sie sich fein eingerichtet. Ob uns als Parlament das gefallen soll, Frau Kollegin Krämer, das ist eine ganz andere Frage.
In Zeiten von Haushaltsüberschüssen und angesichts von fast 28,7 Milliarden € Altschulden wird es nach unserer Auffassung, Zeit, sich auch über die Schuldentilgung Gedanken zu machen. Der Haushaltsentwurf 2020 ist in diesem Punkt wenig ambitioniert. Die Nettotilgung - es wurde vorhin schon gesagt - fällt im aktuellen Haushaltsjahr auf 36 Millionen €, und ab 2021 sind noch 20 Millionen € für die Tilgung vorgesehen. Frau Finanzministerin, ich finde, das ist zu wenig.
Zwar hat sich die Schwankungsbreite der Zinsausgaben, das heißt die Auswirkungen von Zinssatzsteigerungen auf den Landeshaushalt, deutlich reduziert. 90 % des Zinsänderungsrisikos werden durch Zinssicherungsgeschäfte abgedeckt. Damit bleibt das Risiko steigender Zinsen zumindest mittelfristig überschaubar. Frau Finanzministerin, ich will zugestehen, dass Sie einen Vorschlag für einen Schuldentilgungsplan vorgelegt haben, mit dem sich der Finanzausschuss derzeit beschäftigt.
Aber wenn die Zinsausgaben die große Unbekannte in der Finanzplanung sind, dann kann 2100 nicht die Antwort sein. Der Kollege Vogt hat vorhin verkündet, er wolle kaum Schulden haben, der Kollege Koch beklagte sich gar darüber, dass man heute und für alle Zeiten Zinsen zahlen müsse. Da sage ich: Dann tilgen Sie doch einmal! So passt das vorne und hinten nicht zusammen.
Was mich aber inzwischen doch ein bisschen beunruhigt, ist der stetige Personalaufwuchs. Unbestritten: Im Bereich der Polizei, bei den Lehrkräften und in der Justiz gibt es einen wachsenden Personalbedarf. Der Stellenplan wächst aber auch außerhalb dieser Bereiche, und zwar kräftig. Aber werden auch irgendwo Stellen eingespart? Wo fallen nach Neu- oder Umorganisation Stellen weg? Gibt es eine Aufgabenkritik? - Wenn Sie darauf keine Antwort haben, dürfen Sie sich nicht wundern, dass die Personalkosten steigen.
ich will auf das Haushaltsbegleitgesetz und die Tatsache verweisen, dass die Regierung uns hier eine Änderung der Regelung zur Schuldenbremse vorschlägt. Damit soll die grundsätzliche Übernahme der Regeln des Stabilitätsrats ins Landesrecht erfolgen und gleichzeitig die Übernahme von Gestaltungsmöglichkeiten, die die Landesregierung dann künftig nutzen will, zum Beispiel indem sie eine Konjunkturbereinigung vorsieht. Ziel dieser Bereinigung ist es, die Einnahmen des Landes von den Schwankungen der wirtschaftlichen Entwicklung unabhängig zu machen, um so eine Verstetigung und damit letztlich eine höhere Planungssicherheit für den Landeshaushalt zu erreichen. In konjunkturell guten Phasen ist eine Tilgung vorzunehmen, während in konjunkturell schlechten Phasen eine Kreditaufnahme erfolgen darf.
Finanzielle Transaktionen und der kommunale Finanzausgleich werden herausgerechnet und die Bildung und Nutzung von schuldenbremsenneutralen Rücklagen erleichtert. Die Schuldenbremse wird also nachjustiert, flexibler gemacht. In der vergangenen Legislaturperiode hat Herr Koch der Küstenkoalition bei einer ähnlichen Anpassung übrigens vorgeworfen, wir würden die Vorgaben der Schuldenbremse aufweichen, um mehr Geld ausgeben zu können.
Umso mehr habe ich mich über das nahezu leidenschaftliche Bekenntnis zur Schuldenbremse gefreut, Herr Koch - nun ist er nicht da. Kollege Petersdotter von den Grünen hat in der letzten Woche allerdings über die Schuldenbremse - Ausweg oder Irrweg? diskutiert. Meine Damen und Herren von der Koalition: Klären Sie doch erst einmal Ihren Standpunkt zur Schuldenbremse, und dann reden wir alle gemeinsam darüber, wie es mit der Schuldenbremse weitergeht.
Ich möchte aber auch noch - der Kollege Petersdotter hat damit angefangen - einen kurzen Blick auf die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen werfen. Keine Sorge, ich spreche nicht von der Reform des FAG. Das kommt zu gegebener Zeit. Da wird der Kollege Dolgner dann schon die passenden Worte finden. Mir geht es heute um das Abrechnungsverfahren für die Sozial- und die Ein
gliederungshilfe. Die Abrechnungen zeigen wie erwartet einen steigenden Bedarf für die Eingliederungshilfe. Folgerichtig steigt der Landesanteil an der Finanzierung von 79 auf 81,6 %. Dafür müssen Sie sich aber nicht loben. Diese Erstattung steht den Kommunen im Rahmen der Konnexität zu.
Anders sieht es aus bei der Abrechnung der Sozialhilfe. Die Küstenkoalition hatte 2015 eine einvernehmliche Einigung mit den Kommunen über die Finanzierung der Sozialhilfe erreicht. Da wurde nämlich so lange verhandelt, bis es ein Ergebnis gab. Das Land übernahm 79 % der Sozialhilfe, die Kommunen hatten 21 % zu tragen. Das Land stellte Kreisen und kreisfreien Städten jährlich Budgets zur Verfügung und kalkulierte Ausgabensteigerungen ein. Schöpften die Kommunen ihre Budgets nicht aus, sollten sie mindestens zur Hälfte den Überschuss behalten dürfen. Fehlte Geld, hatte das Land eine Nachschusspflicht.
Jetzt wird spitz abgerechnet. Das kann man im Grundsatz sogar richtig finden. Schließlich hat die Überprüfung ergeben, dass die Sozialhilfe durch das Land überzahlt wurde. Aber kein Wunder, das war ein Budget, das war so angelegt. Dass die Landesregierung diese Änderung jetzt aber nicht in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren macht, sondern en passant im Haushaltsbegleitgesetz, finde ich schon bemerkenswert.
Für das Jahr 2017 hätte das Land nach dieser neuen Berechnungsmethode 35 Millionen € weniger an die Kommunen zahlen müssen - ein gutes Geschäft für das Land. Sie greifen den Kommunen erst in die eine Tasche und nehmen ihnen das Geld weg, um es ihnen dann im Rahmen der Kita-Reform wieder in die andere Tasche hineinzustecken.
Meine Damen und Herren von der Koalition, das ist das Gegenteil von partnerschaftlichem Umgang mit den Kommunen, das ist Rosstäuscherei.
Sie müssen sich nicht wundern, wenn Sie bei den Kommunen so eine Reaktion auslösen, wenn Sie so verfahren.
Ein Letztes heute: Mit ein wenig Sorge habe ich vorhin gehört, dass Jamaika bei der Umsetzung des Grundsteuerkompromisses in Schleswig-Holstein noch Beratungsbedarf habe. So habe ich Sie verstanden, Frau Finanzministerin, und ich glaube, auch Herr Vogt hat so einen Satz gesagt. Was soll