In unserer Haushaltsklausur Anfang letzter Woche haben wir als Landesregierung die Weichen gestellt, dass wir auch im Jahr 2014 von den Konsolidierungshilfen des Bundes profitieren können. Im Vergleich zu diesem Jahr werden wir die Verschuldung um weitere rund 70 Millionen Euro reduzieren können.
Die Nettoneuverschuldung sinkt dadurch von 526 Millionen Euro in diesem Jahr auf rund 455 Millionen Euro im kommenden Jahr - und liegt damit unter den jährlichen Zinslasten von knapp 500 Millionen Euro für unsere Altschulden. Ohne Altschulden müssten wir im nächsten Jahr also keine neuen Schulden aufnehmen. Das zeigt: Wenn wir weiter konsequent am eingeschlagenen Konsolidierungs-, am eingeschlagenen Sparkurs festhalten, ist ein ausgeglichener Haushalt zu schaffen. Zumal dann, wenn am Ende des Prozesses ein Teil unseres Altschuldenproblems solidarisch bewältigt werden kann.
Allerdings, und das ist uns genauso bewusst, wird der Weg dorthin alles andere als leicht sein. Von den notwendigen Einsparungen - und da gibt es nichts herumzudeuteln - sind und werden zahlreiche Institutionen, Maßnahmen und zahlreiche Menschen in diesem Land betroffen sein.
Wir wollen diesen Weg im Land auch gemeinsam mit den Kommunen gehen, deren Haushaltssituation sicherlich ähnlich schwierig ist wie die des Landes. Deswegen haben wir mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds gemeinsam zu Beginn der Legislaturperiode eine Lösung erarbeitet, um die Belastung für unsere Gemeinden und Städte abzufedern. Mit dem Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) unterstützt die Landesregierung die Kommunen mit rund 120 Millionen Euro auf dem Weg zu ausgeglichenen Haushalten und zur Einhaltung der Schuldenbremse. Um den Kommunen Planungssicherheit zu geben, werden wir neben der gesetzlichen Grundlage für dieses Jahr besonders die wesentlich strengeren Auflagen des Stabilitätsrats ab dem Jahr 2014 berücksichtigen müssen. Das ist auch deshalb wichtig, damit vor dem Stabilitätsrat unser Instrumentarium des KELF akzeptiert wird und nicht zu Problemen bei der Auszahlung der Bundeshilfen führt.
Angesichts der hohen Verschuldung der Kommunen am Kreditmarkt ist der Fonds unser Beitrag auf dem Weg zu einem strukturellen Defizitabbau bei den saarländischen Kommunen, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss uns bewusst sein, dass im Rahmen des Fiskalvertrages am Ende die Frage, ob Deutschland insgesamt seinerseits seine Verpflichtungen auf der europäischen Ebene einhält, daran gemessen wird, was Bund, Länder und eben auch Kommunen zum strukturellen Defizitabbau beigetragen haben. Deswegen können wir nicht agieren nach dem Motto: Wir konzentrieren uns auf die Situation im Land, was die Kommunen
angeht, so kann uns das kalt lassen. - Wir sind eine Solidargemeinschaft. Zu dieser Solidargemeinschaft stehen wir auch.
Die Aufgabe von uns - ich spreche nicht nur für die Regierung, sondern für die Politik im Gesamten - ist es, auf dem Weg zu einem ausgeglicheneren Haushalt dafür zu sorgen, dass dies nicht als Kürzen nach der Rasenmäher-Methode erfolgt. Wir müssen dafür sorgen, dass wir gleichzeitig brachliegende Modernisierungsressourcen und Innovationspotenziale nutzen. Wir Saarländerinnen und Saarländer haben uns aber immer schon dadurch ausgezeichnet, dass wir in der Lage sind, das Beste aus jeder Situation zu machen und unsere eigenen Lösungen zu entwickeln - einen saarländischen Weg eben. Und so wird es auch diesmal sein: Sparen alleine genügt nicht. Wir müssen aus der Not eine Tugend machen. Sparen und Gestalten, darum geht es. Nur beides zusammen wird unser Land und unsere Eigenständigkeit langfristig sichern.
Lassen Sie mich das am Beispiel des Öffentlichen Dienstes skizzieren: Einen Teil der Einsparungen, nämlich rund 15 Millionen Euro und damit knapp ein Viertel des jährlichen Haushaltskonsolidierungsbeitrags, werden wir ab nächstem Jahr durch die Reorganisation des Öffentlichen Dienstes erzielen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 mehr als 10 Prozent der Stellen im Landesdienst also rund 2.400 Stellen - abzubauen. Dies ist nicht nur eine Antwort auf die Anforderungen der Schuldenbremse. Es ist auch unsere Antwort auf die demografische Entwicklung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine Herausforderung, vor der wir nicht alleine stehen. Ich empfehle in diesem Zusammenhang die Äußerungen, Empfehlungen und Anmerkungen der Rechnungshöfe etwa in Niedersachsen, die mit Blick auf die demografische Entwicklung in diesen Ländern ganz klare Maßgaben und Maßnahmen ausgesprochen haben mit Blick auf den Personalrückbau im Öffentlichen Dienst. Wir stellen uns hier also einer Aufgabe, die nicht saarlandspezifisch ist, sondern die in anderen Bundesländern in gleicher Art und Weise angegangen werden muss.
Der Öffentliche Dienst im Jahr 2020 wird zahlenmäßig deutlich kleiner sein als der im Jahr 2013. Eine zahlenmäßig schrumpfende Gesellschaft kann und muss auch mit einem personell kleineren Öffentlichen Dienst auskommen. Dabei galt von Anfang an: Der Stellenabbau soll durch Aufgabenkritik und schlankere Organisationsformen ermöglicht werden - ohne betriebsbedingte Kündigungen. Diese Zusage haben wir von Anfang an gemacht, wir halten sie ein und werden sie einhalten.
Der Öffentliche Dienst im Jahre 2020 soll aber nicht nur kleiner, er soll, wenn ich das so formulieren darf, auch „feiner“ sein. Das heißt: Wir wollen einen noch moderneren und effektiveren Öffentlichen Dienst in ganz Deutschland und insbesondere hier bei uns im Saarland. Und wir wollen einen Öffentlichen Dienst, der für die Beschäftigten nach wie vor attraktiv ist. Dies nicht nur, was die faire und angemessene Bezahlung betrifft, sondern auch in Bezug auf optimale Entwicklungsperspektiven für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in Bezug auf familienfreundliche Arbeitsplätze und vieles andere mehr.
Wir wissen, der Öffentliche Dienst wird in Zukunft sehr viel stärker im Konkurrenzkampf mit Arbeitsplätzen in der Wirtschaft stehen, als dies heute der Fall ist. In Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels sind attraktive Beschäftigungsverhältnisse auch ein Beitrag zur Qualitätssicherung. Ein moderner und effektiver Landesdienst geht auf Dauer nur mit zufriedenen und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Schließlich wollen wir einen Landesdienst, der auch mit geringerer Personalstärke seinen Anforderungen gerecht wird. Ein kleinerer Öffentlicher Dienst darf nicht automatisch heißen, dass es für Bürgerinnen und Bürger schlechtere Leistungen gibt. Auch das ist eine Verpflichtung, an der wir uns orientieren werden.
Gerade der Öffentliche Dienst ist darüber hinaus ein hervorragendes Beispiel, welche Erfolge erzielt werden können, wenn Landesregierung und Betroffene gemeinsam zum Wohle des Landes Entscheidungen treffen. Von vornherein war es unser fester Wille, den Konsolidierungsprozess im Öffentlichen Dienst im engen Schulterschluss mit Gewerkschaften, den Personal- und Interessenvertretungen und mit den Beschäftigten durchzuführen. Auf der Seite der Gewerkschaften war dankenswerterweise die Bereitschaft vorhanden, einen solchen gemeinsamen Weg auszuloten. Folglich sind im vergangenen Jahr Landesregierung und Gewerkschaften in einen intensiven Dialog getreten. In mehreren Spitzengesprächen und in knapp 30 gemeinsamen Arbeitsgruppen wurden die Einsparpotenziale und Aufgabenkritik für die kommenden Jahre erörtert. Die Art und Weise der Kooperation und der Partnerschaft, die Atmosphäre der Gespräche, der konstruktive Wille aller Beteiligten - das ist alles andere als selbstverständlich. Aus diesem Grund ist es mir ein echtes Herzensanliegen, den beteiligten Gewerkschaften meinen aufrichtigen Dank für diesen Prozess auszusprechen.
Prozess beteiligt haben, die mit dabei geblieben sind. Ich sage aber auch noch einmal deutlich zu denjenigen, die zwischendurch ausgestiegen sind: Die Tür steht nach wie vor offen. Wer gemeinsam mit uns das Beste für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem solchen Prozess herausholen will, der kann, soll und darf an den gemeinsamen Verhandlungstisch zurückkehren. Wir freuen uns darauf.
Unter der Überschrift „Zukunftssichere Landesverwaltung“ erzielten am 8. Juni der Deutsche Gewerkschaftsbund Saar, der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion Saar, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen, die Gewerkschaft der Polizei und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gemeinsam mit der Landesregierung eine Einigung, die - und da möchte ich Herrn Ewald Linn, den Landesvorsitzenden des Beamtenbundes, zitieren - ein „historisches Ergebnis“ für den Öffentlichen Dienst im Lande darstellt: Die Reduktion um 2.400 Stellen wird von den Partnern als Grundlage der Planungen zur Kenntnis genommen. Dabei werden circa 40 Prozent der durch Pensionierungen oder Renteneintritte frei werdenden Stellen nicht wiederbesetzt, und die Regelaltersgrenze der Beamten wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Was die besonderen Altersgrenzen bei den Polizei- und Justizvollzugsbeamten und den Beamten der Berufsfeuerwehr betrifft, werden wir Regelungen finden, die den besonderen Belastungen dieser Berufsgruppen gerecht werden. Dazu ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe vereinbart worden, die in Kürze ihre Arbeit unter Leitung der Innenministerin aufnehmen wird.
Im Gegenzug sind wir als Land bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten an die Grenze der Haushaltsbelastung und dessen, was möglich war, gegangen. Die Erhöhung von insgesamt 4,5 Prozent in diesem und im nächsten Jahr ist nun gesichert. Eine Gegenfinanzierung erfolgt durch zeitlich nachgelagerte Besoldungs- und Versorgungsanpassungen bei künftigen tarifvertraglichen Vereinbarungen.
Zudem haben wir uns auf weitere Verbesserungen für die Beamten geeinigt. So werden beispielsweise der 30-Tage-Jahresurlaub zur Regel, die Leistungen der Beihilfe bis zum Ende der Legislaturperiode gesichert und die Familienpflegezeit auch für Beamte eingeführt.
Der Öffentliche Dienst soll für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiver werden. Aus diesem Grund wird das Beförderungsbudget von 1 auf rund 1,6 Millionen Euro erhöht. Wir werden zudem weitere Maßnahmen auf den Weg bringen, wie etwa eine
Diese Einigung, meine Damen und Herren, ist ein Meilenstein in der Geschichte unseres Landes. Nie zuvor wurde in einer so engen Kooperation zwischen Gewerkschaften, Personalvertretungen und Landesregierung ein so umfassendes Gesamtpaket zur Konsolidierung eines Landeshaushaltes und zur Reorganisation der Landesverwaltung geschnürt, nicht nur mit Blick auf das Saarland, sondern auch mit Blick auf andere Bundesländer.
Mit der Einigung im Öffentlichen Dienst sind wir bereits ein gutes Stück des Weges gegangen, den andere Bundesländer noch vor sich haben. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich mir sicher, dass unser Weg, dass der „saarländische Weg“ auch in anderen Bundesländern noch oft kopiert werden wird.
Ich habe bereits erwähnt, dass nur Sparen und Gestalten langfristig erfolgreich sein werden. Daher haben wir gemeinsam mit den Gewerkschaften einen ambitionierten Masterplan zum Arbeitsprogramm „Zukunftssichere Landesverwaltung“ mit Maßnahmen zur Effizienz- und Attraktivitätssteigerung des Landesdienstes entwickelt. Gleichzeitig findet bereits jetzt in allen Ressorts und in den nachgeordneten Behörden eine umfassende Aufgabenkritik statt. Dabei werden Effizienzpotenziale eruiert, Vorschläge zur internen Reorganisation erarbeitet und Personalentwicklungspläne erstellt - all das unter enger Einbeziehung der Beschäftigten, der Personalvertretungen, der Frauenbeauftragten und auch der Behindertenvertretungen.
Zusammen mit den Gewerkschaften haben wir einen entscheidenden Pflock zur Zukunftssicherung unseres Landes eingeschlagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen aber auch: Dies alleine wird nicht ausreichen, um damit in den kommenden Jahren den geplanten Sanierungspfad einzuhalten. So wird kein Weg daran vorbeiführen, dass auch die Landesgesellschaften bei jährlich rund 60 Millionen Euro an Kapitalzuführungen ihre Konsolidierungsbeiträge erbringen müssen. Aus diesem Grund erarbeitet derzeit ein eigens gegründeter Restrukturierungsbeirat gemeinsam mit den Geschäftsführern und Aufsichtsräten Optimierungsvorschläge. Grundlage hierfür ist - ähnlich wie in der Landesverwaltung - eine umfassende Aufgabenkritik und Organisationsanalyse.
Nach derzeitigem Planungsstand werden wir wohl künftig an der Spitze der Strukturholding Saar drei Geschäftsführer sehen, die dann gleichzeitig allen Tochtergesellschaften vorstehen. Zudem sollen zentrale Steuerungseinheiten wie etwa IT, Organisation, Rechnungswesen, Controlling etc. in einem soge
nannten Shared-Service-System gebündelt werden. Davon versprechen wir uns nicht nur signifikante Synergieeffekte, auch der Personalbedarf kann so auf der Zeitachse verringert werden.
Auf dem Prüfstand steht auch der Förderbereich, der mit jährlich 350 Millionen Euro einen beträchtlichen Teil des Haushaltsvolumens ausmacht. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Fördermittelcontrolling und -begrenzung“ evaluiert derzeit in allen Aufgabenbereichen die verschiedenen Programme auf der Grundlage nachvollziehbarer Indikatoren. Insbesondere durch den Verzicht auf nicht EFREkofinanzierte Landesprogramme sehen wir hier ein Einsparvolumen von insgesamt bis zu 35 Millionen Euro. Vorschläge, die zu messbaren Ergebnissen führen, erwarten wir uns von der Arbeitsgruppe im nächsten Frühjahr.
Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen, worum es nicht geht: Es geht nicht darum, dass wir Fördermöglichkeiten, die wir in Programmen haben, sozusagen nicht nutzen oder nicht ausschöpfen. Es geht darum, dass wir die Fördertöpfe, die es außerhalb des saarländischen Landtages gibt - sei es auf der europäischen Ebene oder auf der nationalen Ebene -, so optimal wie möglich einsetzen, dass wir damit unsere eigenen Ressourcen im Landeshaushalt schonen und uns zusätzliche Handlungsspielräume verschaffen. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen, und diese Aufgabe werden wir konsequent angehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir müssen auch bei den großen Ausgabenblöcken einsparen durch eine verbesserte Systemsteuerung. Hier werden wir Überprüfungen und Effizienzanalysen zur Wirtschaftlichkeit der einzelnen Ausgabenblöcke vornehmen und Konsolidierungsspielräume ausloten. Dabei werden wir uns auch nicht scheuen, von anderen Bundesländern Anregungen aufzunehmen, die bestimmte Ausgabenbereiche günstiger und effizienter gestalten, als es bei uns der Fall ist.
Wir werden uns auch genau anschauen müssen, bei welchen dieser großen Blöcke Rahmenbedingungen über bundesgesetzliche Regelungen gesetzt werden. Wir werden uns auch darüber unterhalten müssen - das ist im Übrigen eine Diskussion, die wir im Moment mit allen Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer führen -, was von dieser Gesetzgebung notwendig ist und was eventuell verbessert oder verändert werden muss, damit wir hier nicht einsparen, sondern damit wir Kostenentwicklungen, die ungebremst nach vorne schießen, so eingrenzen können, dass sie in Zukunft beherrschbar bleiben. Dies mit dem Ziel, dass diejenigen, die zurzeit in diesen Systemen Hilfe erhalten, nicht die letzten sind, die diese Hilfen bekommen, sondern damit nachfolgende Generationen sich ebenfalls auf
diese Hilfen verlassen können. Deswegen müssen wir dort ansetzen. Das ist unsere Aufgabe und dieser Aufgabe werden wir uns stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage in aller Deutlichkeit: Wir haben auch durch die Vereinbarungen mit den Hochschulen eine entscheidende Weichenstellung für ein zukunftsfähiges Saarland vorgenommen; denn es gilt, das Kernelement unserer Zukunftsfähigkeit, das Potenzial der saarländischen Hochschulen langfristig zu sichern. Zwar können wir die Hochschulen nicht von den allgemeinen Sparbemühungen ausklammern, und es ist auch klar, dass die Hochschulen im Jahre 2020 anders aussehen werden als die Hochschulen im Jahre 2013. Das bedeutet aber nicht, dass es schlechtere Hochschulen sein werden. Sondern das bedeutet, dass wir die Hochschulen, die einen derart wichtigen Beitrag zur strukturellen Entwicklung unseres Landes leisten, auch unter dem Diktat der Schuldenbremse, auch unter dem Diktat der engen Haushalte für die Zukunft absichern. Das haben wir auf den Weg gebracht. Wir wollen diesen Prozess optimal gestalten, wir wollen ihn auf eine breite Basis stellen und nachhaltige Strukturen schaffen mit einer möglichst langfristigen Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Ich habe mich deshalb kürzlich, auch nach Absprache mit den Regierungsfraktionen, mit der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft auf einen Finanzrahmen für das Jahr 2014 und für die Jahre 2015 bis 2020 verständigt, selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des saarländischen Landtages. Die Übergangsregelung für 2014 und damit die Ausdehnung der derzeit gültigen Ziel- und Leistungsvereinbarungsperiode bieten uns den Raum für einen gutachterlichen Beratungsprozess durch den Wissenschaftsrat. Dieser Beratungsprozess und die resultierenden Empfehlungen werden Grundlage sein für strukturell-inhaltliche Entwicklungen, um auch unter sparsamer Haushaltsführung die Hochschulen leistungsstark und zukunftsfähig aufzustellen. Auch dafür ist es wichtig, die Eckpunkte für die den Hochschulen bis 2020 zur Verfügung stehenden Landesmittel zu kennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bedeutet, dass wir den Prozess umgestaltet haben. In der Vergangenheit war es oft so, dass man ein Gutachten erbeten hat nach dem Motto „Schreiben Sie uns bitte auf, was in einem Land alles wünschensund denkenswert wäre, auch mit Blick auf die Hochschulen“, anschließend hat die Politik erklärt, was sie gerne hätte, was sie aber nicht finanzieren kann. Wir haben diesen Prozess umgekehrt. Wir haben gesagt, wir wissen, dass die Hochschulen in unse
rem Land bis 2020 eine ganz bestimmte Summe zur Verfügung haben. Und wir hätten gerne Anregungen, was wir mit diesem Geld an optimaler Struktur gestalten können - sowohl mit Blick auf die Interessen der Hochschulen als auch mit Blick auf die Interessen des Landes. Ich glaube, der Prozess ist so richtig in Gang gesetzt, und ich erwarte mir daher auch richtungsweisende Hinweise aus dem Gutachten des Wissenschaftsrates.
Die Eckpunkte, von denen ich gesprochen habe, bedeuten konkret, dass die Universität in einem Zeitraum von 2015 bis 2020 jährlich rund 180 Millionen Euro erhält. Dies schließt auch weiterhin Kompensationsmittel für entfallende Studiengebühren ein. Solche für die Verbesserung von Studium und Lehre bestimmten Gelder wird es also auch weiterhin geben, wenn auch in einem etwas geringeren Umfang, als es bisher der Fall war. Zur Risikoabsicherung werden überproportionale Tarifsteigerungen durch das Land mitgetragen. Es war ausdrücklicher Wunsch der Universität, eine solche Systematik zu vereinbaren. Der Finanzrahmen für die Hochschule für Technik und Wirtschaft bis 2020 beträgt rund 25,5 Millionen Euro pro Jahr, auch in diesem Fall mit den Kompensationsmitteln für entfallende Studiengebühren. Was die Tarifsteigerungen angeht, hat sich die HTW, anders als die Universität, gegen eine Risikoabsicherung und für einen konstanten Zuschussbeitrag bis 2020 entschieden.