Protokoll der Sitzung vom 26.06.2013

Zu Punkt 14 der Tagesordnung. Dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion „Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben" ist die Die LINKE-Landtagsfraktion

zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/539 - neu - vor. Zu dem Thema haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/553 den Antrag „Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten in Zirkusunternehmen" eingebracht. Zwischenzeitlich ist die B 90/ GRÜNE-Landtagsfraktion diesem Antrag der Koalitionsfraktionen beigetreten. Er liegt nunmehr als Drucksache 15/553 - neu - vor.

Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 15/ 553 - neu - als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen und zusammen mit Punkt 14 beraten wird.

Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Wahl und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes (Wahlvorschlag des Landtagsprä- sidiums) (Drucksache 15/542)

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Prof. Dr. Roland Rixecker hat mitgeteilt, dass das stellvertretende Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes Frau Cosima Eggers von Wittenburg ihr Amt mit Wirkung vom 01. Mai 2013 im Hinblick auf ihre Wahl zur Direktorin beim Rechnungshof des Saarlandes niedergelegt hat. Damit ist die Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes notwendig geworden.

Nach Artikel 96 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt. Die Koalitionsfraktionen haben die Richterin am Amtsgericht Saarbrücken Ulrike Hilpert-Zimmer als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes vorgeschlagen. Das Landtagspräsidium ist am 20. Juni 2013 übereingekommen, Ihnen diesen Wahlvorschlag zu unterbreiten, der uns als Drucksache 15/542 vorliegt.

Ich darf zur Wahl noch auf Folgendes hinweisen. Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben, wo Ihnen ein Wahlzettel mit Umschlag ausgehändigt wird. Der Wahlzettel ist in den Wahlkabinen auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne, die hier vorne vor der Regierungsbank steht, einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist.

Ich darf nun die Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die Schriftführer rufen die Namen der Abgeord- neten auf.)

Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.

(Die Schriftführer zählen die Stimmen aus.)

Ich gebe das Ergebnis bekannt. Es wurden 48 Stimmen abgegeben. Davon waren 43 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme und fünf Enthaltungen. Damit ist mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages - das wären 34 - Frau Ulrike Hilpert-Zimmer zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes gewählt. Frau Hilpert-Zimmer, da Sie sich vor Ihrer Wahl schriftlich bereit erklärt haben, stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu werden, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.

Ich darf Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Wir kommen zur Vereidigung. Ich bitte Frau Hilpert-Zimmer, zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes zu führen. Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe. - Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Ich darf Sie bitten, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen und die rechte Hand zu erheben und die Eidesformel zu sprechen.

Frau Hilpert-Zimmer:

Ich schwöre, mein Amt unparteiisch getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes zu führen. Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute.

(Beifall des Hauses.)

Ich erteile nun der Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer das Wort zur Abgabe der Regierungserklärung zu dem Thema

„Der saarländische Weg - Gemeinsam Weichen für die Zukunft unseres Landes stellen“

(Präsident Ley)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer, die Sie diese Debatte und diese Regierungserklärung verfolgen!

Vor etwas mehr als einem Jahr schlossen sich CDU und SPD in diesem Haus zu einer gemeinsamen Regierungskoalition zusammen. Sie schlossen sich zusammen, um erstens auch in den nächsten Jahren die wirtschaftliche Entwicklung auf hohem Niveau zu halten, zweitens die öffentliche Neuverschuldung auf der Basis der Schuldenbremse zurückzuführen sowie drittens auch in Zukunft eine gute Lebensqualität zu gewährleisten und das in einem auf Dauer selbstständigen und zukunftsfähigen Saarland.

Knapp zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler hatten am Wahltag CDU und SPD hierzu ihr Mandat erteilt. Diese breite Unterstützung war und ist Verpflichtung; die Verpflichtung, diese Ziele in den kommenden Jahren zu erreichen. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass das ein Kraftakt sondergleichen ist. Es ist ein Kraftakt, den die Politik nicht alleine leisten kann. Ein Kraftakt, der die breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger braucht. Ein Kraftakt, den wir als Saarländerinnen und Saarländer nur gemeinsam schaffen können.

Wir haben uns nämlich mit der Schuldenbremse verpflichtet, dass wir die Neuverschuldung Schritt für Schritt zurückfahren - und zwar auf null bis zum Jahr 2020. Das ist unvermeidbar, wenn wir auch in Zukunft ein eigenständiges Bundesland sein und nicht die Handlungsspielräume der nachfolgenden Generationen einengen wollen. Gleichzeitig - das ist für uns eine leitende Handlungsmaxime - werden wir darauf achten, dass die notwendigen Sparmaßnahmen möglichst gerecht erfolgen und nicht von einzelnen Bereichen allein erbracht werden müssen. Dazu werden wir die Betroffenen weitestmöglich einbeziehen und mehr Beteiligung möglich machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sparen ist kein Selbstzweck. Sparen muss am Ende des Tages Handlungsspielräume schaffen, Handlungsspielräume für Wachstums- und Zukunftsimpulse. Nur wenn wir unsere Chancen voll nutzen, werden wir eine selbstbewusste und selbstständige Zukunftsregion im Herzen Europas bleiben.

Diese Ziele verfolgen wir in unserer eigenen Art, mit einem saarländischen Weg. Wir ringen um Lösungen und treffen politische Entscheidungen, soweit es geht, gemeinsam mit den Betroffenen, anstatt etwas von oben zu verordnen. Wir sparen und wir werden dabei aktiv gestalten. Wir machen aus der Not eine Tugend. Wir erarbeiten das Beste, was wir mit unseren begrenzten Mitteln erreichen können. Unser

Weg heißt mehr als sparen. Wir setzen Akzente und Impulse für morgen. Wir gestalten mit unserem saarländischen Weg die Zukunft für unser Land.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir wissen, es genügt nicht mehr, dass Regierungen, dass Parlamente, dass Mandatsträger durch Wahlen legitimiert sind. Nein, die Menschen akzeptieren nicht mehr, dass Politik ausschließlich von oben verordnet wird - schon gar nicht, wenn es um Einsparungen und Einschnitte geht. Auch und gerade nicht mehr in Deutschland, trotz unseres vergleichsweise hohen Wohlstands- und geringen Arbeitslosenniveaus. Dass muss zurzeit meine Kollegin in Nordrhein-Westfalen erfahren. Dort demonstrieren Landesbeschäftigte gemeinsam mit den Gewerkschaften lautstark gegen Nullrunden für einen Teil der öffentlich Beschäftigten. Das muss zurzeit auch der Senat in Bremen erfahren. Dort hat ein ganzes Spezialeinsatzkommando der Polizei seine Versetzung in andere Bundesländer beantragt, weil Bremen die Tariferhöhung nicht auf alle Beamten übertragen will.

Ich sage das nicht mit Häme, schon gar nicht mit Selbstzufriedenheit. Unsere Einigung mit den Gewerkschaften, auf die ich noch zu sprechen komme, war ein richtiger Schritt in eine richtige Richtung. Aber wir wissen, es war nur ein erster Schritt. Es werden viele weitere, viele schwere Schritte folgen und auch folgen müssen. Klar ist aber - und deswegen verweise ich auf Nordrhein-Westfalen und Bremen -: Basta-Politik war gestern.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Heute heißt es und muss es heißen: Einbeziehen, Mitnehmen, Zusammenarbeiten. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf zu erfahren, warum die Politik über Maßnahmen entscheidet, die ihr Leben, ihre Familie, ihre Arbeit, ihre Freizeit, ihre Umwelt betreffen.

Wir als Regierung sind entschlossen, den Konsolidierungsbeitrag zur Sicherung unseres Landes zu erreichen. Wir wissen, dass das nicht ohne Einschnitte möglich sein wird. Aber wir sind gleichermaßen entschlossen, die Betroffenen in unsere Beratungen, in unsere Planungen und unsere Entscheidungen so weit wie möglich mit einzubeziehen. Das, meine Damen und Herren, ist nicht zuletzt eine Frage der Wertschätzung und des Respekts, die wir den Menschen im Land ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesdienst schuldig sind.

Konkret heißt das: Einbeziehen. Niemand kennt die Materie besser als die Betroffenen selbst. Von daher ist es schlicht ein Akt der Vernunft, diejenigen zu konsultieren, die am meisten von einer Sache verstehen. Teilnehmen. Es geht nicht darum, einfach

Regierungsentscheidungen abzunicken. Nein, die Betroffenen sollen vielmehr die Möglichkeit haben, sich mit ihrem Know-how einzubringen, wenn die besten Lösungen gefunden werden müssen. Zusammenarbeiten. Entscheidend ist, dass Entscheidungen und Maßnahmen in ihrer Umsetzung gemeinsam, von Regierung und Betroffenen, mitgetragen werden - als Partner in einem Gestaltungsprozess.

All das setzt voraus, dass sich die Politik einen neuen Begriff von Regierungshandeln aneignet. Dieser neue Begriff ist der des partnerschaftsorientierten Handelns. Die Betroffenen werden vom Objekt zum Subjekt im Entscheidungs- und Gestaltungsprozess. Dieser Regierungsstil wird für die Politik und die Regierungszeit der Großen Koalition im Saarland stehen. Ein Regierungsstil, der sich kurz gefasst beschreiben lässt als: So weit wie möglich gemeinsam, statt von oben herab.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Dabei geht es uns keineswegs darum, und das will ich an dieser Stelle auch ganz deutlich betonen, unsere Verantwortung an andere zu delegieren. Die Wählerinnen und Wähler haben uns eine große Verantwortung zugeschrieben. Einbeziehen und Teilnehmen ohne konkretes Ergebnis enden in einer Beliebigkeit, die sich dieses Land mit Blick auf die Herausforderungen nicht wird leisten können.

Wir brauchen Entscheidungen, die zum Ziel führen und die wir am Ende des Tages als Politik in eigener Verantwortung treffen müssen. Denn es wird nicht immer möglich sein, allen Betroffenen gleichermaßen gerecht zu werden. In solchen Fällen müssen wir - und das ist nach meiner festen Überzeugung auch eine Verpflichtung gegenüber unserem Land danach entscheiden, was langfristig dem Gemeinwohl, was allen Saarländerinnen und Saarländern am besten dient.

Wir stehen zu unserer politischen Verantwortung. Diese Koalition hat sich von Beginn an klare Zielvorgaben für die gemeinsame Regierungszeit gesetzt, und an diesen Zielvorgaben werden wir uns am Ende des Tages auch messen lassen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rückführung des strukturellen Defizits - das heißt auf den ersten Blick zunächst einmal Kürzung der Ausgabenseite, oder schlicht gesagt: sparen. Einerseits verlangt die Einhaltung der Schuldenbremse von uns Haushaltsverbesserungen von circa 65 Millionen Euro pro Jahr. Andererseits erhalten wir dadurch die jährlichen Konsolidierungsbeihilfen des Bundes von 260 Millionen Euro. Wir erhalten sie aber nur dann, wenn wir diese Verbesserungen in unserem Haushalt auch tatsächlich umsetzen.

In unserer Haushaltsklausur Anfang letzter Woche haben wir als Landesregierung die Weichen gestellt, dass wir auch im Jahr 2014 von den Konsolidierungshilfen des Bundes profitieren können. Im Vergleich zu diesem Jahr werden wir die Verschuldung um weitere rund 70 Millionen Euro reduzieren können.

Die Nettoneuverschuldung sinkt dadurch von 526 Millionen Euro in diesem Jahr auf rund 455 Millionen Euro im kommenden Jahr - und liegt damit unter den jährlichen Zinslasten von knapp 500 Millionen Euro für unsere Altschulden. Ohne Altschulden müssten wir im nächsten Jahr also keine neuen Schulden aufnehmen. Das zeigt: Wenn wir weiter konsequent am eingeschlagenen Konsolidierungs-, am eingeschlagenen Sparkurs festhalten, ist ein ausgeglichener Haushalt zu schaffen. Zumal dann, wenn am Ende des Prozesses ein Teil unseres Altschuldenproblems solidarisch bewältigt werden kann.

Allerdings, und das ist uns genauso bewusst, wird der Weg dorthin alles andere als leicht sein. Von den notwendigen Einsparungen - und da gibt es nichts herumzudeuteln - sind und werden zahlreiche Institutionen, Maßnahmen und zahlreiche Menschen in diesem Land betroffen sein.

Wir wollen diesen Weg im Land auch gemeinsam mit den Kommunen gehen, deren Haushaltssituation sicherlich ähnlich schwierig ist wie die des Landes. Deswegen haben wir mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds gemeinsam zu Beginn der Legislaturperiode eine Lösung erarbeitet, um die Belastung für unsere Gemeinden und Städte abzufedern. Mit dem Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) unterstützt die Landesregierung die Kommunen mit rund 120 Millionen Euro auf dem Weg zu ausgeglichenen Haushalten und zur Einhaltung der Schuldenbremse. Um den Kommunen Planungssicherheit zu geben, werden wir neben der gesetzlichen Grundlage für dieses Jahr besonders die wesentlich strengeren Auflagen des Stabilitätsrats ab dem Jahr 2014 berücksichtigen müssen. Das ist auch deshalb wichtig, damit vor dem Stabilitätsrat unser Instrumentarium des KELF akzeptiert wird und nicht zu Problemen bei der Auszahlung der Bundeshilfen führt.

Angesichts der hohen Verschuldung der Kommunen am Kreditmarkt ist der Fonds unser Beitrag auf dem Weg zu einem strukturellen Defizitabbau bei den saarländischen Kommunen, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss uns bewusst sein, dass im Rahmen des Fiskalvertrages am Ende die Frage, ob Deutschland insgesamt seinerseits seine Verpflichtungen auf der europäischen Ebene einhält, daran gemessen wird, was Bund, Länder und eben auch Kommunen zum strukturellen Defizitabbau beigetragen haben. Deswegen können wir nicht agieren nach dem Motto: Wir konzentrieren uns auf die Situation im Land, was die Kommunen

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)