Protocol of the Session on June 25, 2014

Login to download PDF

Ich komme zum Fazit. Die Gesetzentwürfe beinhalten keine wesentlichen Fortschritte in den Bereichen Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Personaleinsparung beim EVS. Es gibt auch keinen Grund, das Gesetzesverfahren jetzt noch vor der Sommerpause im Schweinsgalopp durchzuziehen. Deshalb lehnen wir das ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat Umweltminister Reinhold Jost.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin zunächst einmal dankbar, dass es am Ende dieser Debatte aus Sicht der Opposition wenigstens eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gegeben hat, über die es sich lohnt zu diskutieren. Auch wenn ich das eine oder andere nicht genauso sehe wie der Kollege Kessler, Ihnen dennoch ein herzlicher Dank dafür, dass Sie sich als einziger der Oppositionsredner überhaupt einmal inhaltlich mit dem Thema auseinandergesetzt haben.

Die Diskussion war bisher geprägt, beispielsweise bei den PIRATEN, von einer - auf Saarländisch gesagt - Neimerder-Debatte. Da wird sich darüber beklagt, dass in dem Gesetzentwurf offensichtlich eine Besoldungsstufe festgeschrieben wird, obwohl dies eigentlich dem entspricht, was man immer fordert, nämlich Nachvollziehbarkeit und Transparenz hinsichtlich der Bezahlung. Das Transparenzgesetz

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

gab ja an der einen oder anderen Stelle immer wieder einen Ansatz dafür. Das war dann auch der einzige Punkt, mit dem man sich im Rahmen dieses Gesetzes aus Sicht der PIRATEN auseinandergesetzt hat. Inhaltlich völlige Fehlanzeige! Das Gleiche gilt für die Linkspartei. Dort hat man sich über das Verfahren beschwert, statt einmal auf die Inhalte einzugehen. Die Zeit dafür haben Sie noch. Wir werden im Rahmen der Ausschussberatungen sehen, wer sich ernsthaft mit diesem Gesetz, mit den Herausforderungen, denen wir uns gegenüber sehen, auseinandersetzt. Ich bin auf diese Debatte gespannt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Was damit auch zusammenhängt, ist eine aus meiner Sicht völlige Verkehrung bestimmter Sachverhalte. Ja, es gibt mehr als eine Milliarde Euro an Verbindlichkeiten beim EVS. Das ist aber kein Milliardendefizit, wo jedes Jahr eine Milliarde dazu käme. Es sind Verbindlichkeiten, denen auch Werte gegenüberstehen. Dem stehen Anlagen und Einrichtungen gegenüber, die in den letzten 30 Jahren dazu beigetragen haben, dass wir auch im Saarland im Bereich Abwasser und Abfall gute Strukturen haben.

Es kann auch nicht sein, dass man dann versucht, in dieser Frage auf dem Rücken gut arbeitender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EVS sein Mütchen zu kühlen. Die haben, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle zu Recht Kritik gab, einen guten Job gemacht. Den Milliardenverbindlichkeiten stehen Anlagen gegenüber. Die haben nicht „geschweinzt“, die haben ihre Arbeit gemacht. Auch das muss man mal zur Ehrenrettung der Beschäftigten sagen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte nun meinerseits auf zwei, drei inhaltliche Punkte eingehen, weil ich es nicht zulassen will, dass mir von manchen Interessenvertretern, von Verbänden, aber auch von Einzelpersonen, die sich heute und auch schon früher mit dem Thema auseinandergesetzt haben, gesagt wird: Endlich geht ihr bestimmte Probleme und Projekte an, die überfällig sind. Dabei will ich auf das Thema der Organisation nur ganz kurz eingehen. Wir haben einen Verband, der quasi aus einem Zusammenschluss von Städten und Gemeinden hervorgeht, einen kommunalen Zweckverband. In den letzten Jahren mussten wir ganz einfach feststellen, dass bestimmte Dinge, bestimmte Regeln, bestimmte Abläufe nicht mehr so funktionieren. Das heißt aber nicht, dass wir dann das Kind mit dem Bade ausschütten und beispielsweise die Einflussmöglichkeiten und die Beteiligungsmöglichkeiten der Räte komplett über Bord werfen. Ganz im Gegenteil, wir passen sie an. Bei Satzungsfragen und auch bei Gebührenentscheidungen werden die Räte weiterhin ein entscheidendes Mitbestimmungsrecht haben.

Auch wird verbindlich festgeschrieben, dass jährlich mindestens ein Mal Informationsveranstaltungen mit den jeweiligen kommunalen Gremien stattfinden müssen. Das ist der Beweis dafür, dass wir, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten, dafür Sorge tragen, dass sich die Anpassungen dort niederschlagen, wo sie notwendig sind, dass wir den Verband nicht lähmen, weil das am Ende auch dazu führen würde, dass er zusätzlich in die Kritik kommt. Wir wollen einen modernen, einen transparenten und einen effektiv arbeitenden EVS. Auch deswegen wollen wir dieses Gesetz so ändern, wie wir es hier vorgeschlagen und vorliegen haben.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Zweite ist das Vier-Augen-Prinzip. Da gibt es welche, die sich darüber beschweren, dass es weiterhin zwei Geschäftsführer gibt. Ich sage Ihnen, ich bin froh, dass wir hier ein Vier-Augen-Prinzip haben, das der Verantwortung gerecht wird. Ich kann mir jetzt schon das Geschrei vorstellen, wenn wir nur einen hätten und es passiert irgendetwas. Dann wird die Frage gestellt, warum man das gemacht hat, warum kein Vier-Augen-Prinzip besteht, um bestimmte Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen. Auch das ist eine Diskussion, der man sich von einer anderen Seite zuwenden kann.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ein dritter Punkt ist aus meiner Sicht ganz wichtig. Es ist die Frage der Beteiligung, der Auswahl und der Einbindung zusätzlicher Aufsichtsratsmitglieder, weil man damit die Verantwortung breiter einbinden und einnehmen kann gegenüber den an der Verbandsversammlung beteiligten Städten und Gemeinden, aber auch anderen. Das ist für mich ein Punkt, bei dem man einerseits Transparenz einfordert und darauf hinweist, dass man stärkere Kontrollmechanismen haben will, wobei man aber andererseits konsequent dem Rechnung tragen muss. Auch das tun wir mit diesem Gesetzentwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Das sind organisatorische Fragen gewesen, die einen Teil dieses Gesetzes darstellen. Uns geht es insbesondere aber auch um inhaltliche Fragen, zum Beispiel, wie wir in den kommenden Jahren ein modernes Abfallwirtschaftsrecht im Saarland darstellen können, das den neuen Anforderungen, die durch bundesgesetzliche Regelungen an uns herangetragen werden, Rechnung trägt.

Das tun wir beispielsweise beim Grünschnitt. Bisher waren die Bioabfälle überörtliche Aufgabe des EVS. Der Grünschnitt lag in kommunaler Zuständigkeit. Wir führen das nicht nur deswegen zusammen, weil sich damit im Saarland Stoffmengen ergeben, die im Vergleich zu dem jetzigen Verfahren eine bessere und hochqualitative Verwertung sicherstellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es führt auch da

(Minister Jost)

zu, dass wir mit einer Quersubventionierung aus maroden kommunalen Haushalten Schluss machen, die bisher hingenommen wurde, ohne mit der Wimper zu zucken, weil beim Grünschnitt wie selbstverständlich Subventionen für die einzelnen Bereiche gezahlt wurden.

Die kommunale Familie hat den Grünschnitt selbst angenommen, gesammelt und teilweise auch verwertet. Damit wird Schluss sein. Wir können nicht einerseits beklagen, dass die kommunalen Haushalte marode sind, aber auf der anderen Seite zusehen, dass dort Millionenbeträge, ohne mit der Wimper zu zucken, vom Haushalt in die Grünschnittsubventionierung hineingegeben werden. Das sind mehrere Millionen Euro. Damit wird Schluss sein. Wir werden dann auch mehr Gebührentransparenz haben.

Wenn wir das jetzt nicht tun, werden durch die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und die höheren qualitativen Anforderungen, die sich durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz und den daraus resultierenden Verordnungen ergeben, viele Städte und Gemeinden gezwungen sein, teuer nachzurüsten, weil sie die geforderten qualitativen Standards nicht erfüllen. Durch eine Zusammenführung wird dies auf einer überörtlichen Ebene wesentlich besser, effektiver und kostengünstiger der Fall sein.

Ich sage noch etwas zu den Übergangszeiträumen, die an der einen oder anderen Stelle eine Rolle gespielt haben. Man kann das nicht hopplahopp machen. Man kann nicht einfach den Schalter umdrehen - Herr Kessler, das wissen Sie -, weil es längerfristige Verträge gibt, beispielsweise bei den einzelnen Städten und Gemeinden. Es gibt Städte und Gemeinden, das will ich an dieser Stelle deutlich sagen, die beim Grünschnitt in den letzten Jahren ein gutes Management auf den Weg gebracht haben. Ich nenne beispielsweise die Landeshauptstadt Saarbrücken. Dort soll man Sorge dafür tragen, dass sie ihr entsprechendes Konzept in Kooperation mit dem EVS fortführen können. Es braucht Übergangszeiträume, um das zu organisieren und zu managen. Deswegen sagen wir, dass es zwei Dinge geben muss: Ein Entsorgungskonzept, das der EVS bis Ende des Jahres 2015 auf den Weg bringt, das die ökologischen Standards, die Wirtschaftlichkeit, aber auch die bestehenden kommunalen Strukturen berücksichtigt und einbezieht sowie eine Übergangszeit, um es umzusetzen, damit es nicht zu Brüchen kommt, die uns am Ende mehr Probleme als Lösungen bringen. Auch deswegen war, ist und bleibt es richtig, mit diesen Übergangszeiträumen zu arbeiten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir wollen konsequent und zielgerichtet sowie ausgerichtet an einer modernen Abfallpolitik den EVS und die Beteiligten in den kommenden Jahren auf

die Spur bringen und in der Spur belassen. Trotz aller Kritik, die auch nicht immer unberechtigt war und ist, haben wir eine gut funktionierende Abfallwirtschaftspolitik im Saarland mit und durch den EVS. Nichts ist aber so gut, dass es nicht noch besser werden kann. Diesem Prozess unterziehen wir uns. Ich bin gespannt auf die Debatte in den Ausschüssen in den kommenden Wochen. Es gibt nach meiner Meinung zumindest die Hoffnung, dass sich alle darüber im Klaren sind, welche Verantwortung wir tragen - in den Koalitionsfraktionen genauso wie bei der Opposition. Alle sind dazu eingeladen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/957 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/957 mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof

(Drucksache 15/956)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Erster Lesung einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof, was auf den ersten Blick als recht dröge juristische Materie erscheinen mag, in der Sache aber einen Gesetzesbereich betrifft, in dem Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für unser Staatswesen - für die Legislative ebenso wie für die ausführende Gewalt ihren normativen Ausdruck finden.

Wenn es um die Verfassungsgerichtsbarkeit geht, steht der Gesetzgeber immer in einer besonderen Verantwortung, handelt es sich doch beim Verfassungsgerichtshof als dem Hüter der Verfassung gewissermaßen um die Krone der Gerichtsbarkeit die

(Minister Jost)

ses Landes. Diese exponierte Stellung kann das Gericht nur dann zum Wohle des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll ausfüllen, wenn ihm vom Gesetzgeber als Handwerkszeug ein entsprechend sinnvolles und effizientes Prozessrecht an die Hand gegeben wird. Die Landesverfassungsgerichtsbarkeit ist ohnehin der einzige Gerichtszweig, bei dem die Länder und nicht der Bund die Gesetzgebungskompetenz innehaben und bei der deshalb der Landesgesetzgeber zum Erlass autonomer gerichtsorganisatorischer und verfahrensrechtlicher Regelungen berufen ist. Somit können gesetzgeberische Akzente gesetzt und an der einen oder anderen Stelle möglicherweise auch eine Vorbildwirkung für die Prozessordnung anderer Verfassungsgerichte erzielt werden.

Beides haben wir auch in Zusammenhang mit der vorliegenden Novellierung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof im Blick, wobei ich aber gleichzeitig mit allem Nachdruck darauf hinweisen möchte, dass solche Fortentwicklungen einer verfassungsgerichtlichen Prozessordnung nur gemeinsam mit dem Gerichtshof in einem vertrauensvollen Umgang miteinander und dem gebührenden Respekt gegenüber dieser Verfassungsinstitution vonstatten gehen können.

Dies ist bei den hier vorgelegten Regelungen der Fall. Ich möchte sie Ihnen kurz vorstellen. Der Entwurf bedient sich einer ganzen Reihe von Stellschrauben in den einzelnen Verfahrensarten, um ein übergreifendes Ziel zu erreichen, nämlich die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur verfahrensleitenden Gestaltung zu stärken und das Verfahrensrecht hierdurch zu vereinfachen und zu flexibilisieren. So soll der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich die Möglichkeit erhalten, ein Verfassungsbeschwerdeverfahren bis zum Abschluss eines vor dem Bundesverfassungsgericht noch laufenden Parallelverfahrens auszusetzen. Dies vermeidet einen unnötigen doppelspurigen Rechtsschutz in derselben Sache. Daneben wird dem Gerichtshof bei der Verfassungsbeschwerde und der Wahlprüfung - wie derzeit beim Bundesverfassungsgericht bereits der Fall - ein Absehen von einer mündlichen Verhandlung eröffnet, wenn von einer solchen mündlichen Verhandlung keine weitere Förderung des Verfahrens mehr zu erwarten ist.

Der Rechtsschutz im Verfahren zur Überprüfung von Wahlen und Abstimmungen wird - im Geleitzug zur entsprechenden Neuregelung im Bundesrecht - dadurch erleichtert und gestärkt, dass auf die Beibringung von 100 Unterstützungsunterschriften durch den Beschwerdeführer verzichtet werden soll.

Ein weiterer Baustein des Entwurfs betrifft die Einführung eines neuen Instituts der Verzögerungsbeschwerde, wie sie auf Veranlassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte so in allen

bundesrechtlichen Prozessordnungen, einschließlich des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, bereits existiert und nun auch in die Prozessordnungen der Landesverfassungsgerichte Eingang finden muss. Auch hier werden also die Rechte von Verfahrensbeteiligten gestärkt. Der Gesetzentwurf übernimmt insoweit das austarierte bundesgesetzliche Konzept für das Bundesverfassungsgericht und passt es bereichsspezifisch an die hiesigen organisatorischen Gegebenheiten im Verfassungsgerichtshofgesetz an.

Ich will in diesem Zusammenhang aber mit Blick auf unseren ausgesprochen leistungsstarken Verfassungsgerichtshof ausdrücklich klarstellen, dass die vorgesehenen Regelungen nicht darauf zurückzuführen sind, dass hierzulande ein wie auch immer gearteter konkreter Bedarf oder gar Anlass hierfür gesehen würde. Die vorgesehenen Regelungen sind vielmehr ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass auch die hiesige Landesrechtsordnung, bezogen auf die von ihr erfasste Gerichtsbarkeit, ihren autonomen Beitrag zur bundesweit konsequenten Umsetzung des im vorgenannten Sinne rechtlich notwendigen Konzepts eines effektiven Systems gesetzlichen Rechtsschutzes bei überlangen Gerichtsverfahren leisten muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der dritte Baustein des Entwurfs bezieht sich auf den Bereich der Gerichtsorganisation. Hier ist unter anderem eine die bisherige gerichtliche Praxis wiedergebende Klarstellung vorgesehen, dass das Amt eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs endet, wenn es im Laufe seiner Amtszeit seine Wählbarkeit verliert oder seine richterlichen Rechte und Pflichten als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ruhen, weil es im Hauptamt als Richter zwischenzeitlich in die Verwaltung abgeordnet oder zum Mitglied des Bundesverfassungsgerichts gewählt wurde.

Gerade im Bereich der Gerichtsorganisation ist es uns aber möglich, die oben erwähnten landesspezifischen Akzente zu setzen. Hierzu möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die angedachte Neuregelung lenken, wonach eine angemessene Berücksichtigung von Frauen und Männern bei der Richterwahl angestrebt werden soll und insoweit dem Verfassungsauftrag zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung auch bei der Besetzung des Verfassungsgerichtshofs Rechnung getragen wird. Der derzeitige Frauenanteil beim Verfassungsgerichtshof kann sich sehen lassen, aber das Anliegen ist bekanntermaßen eine Daueraufgabe.

Das effektivste und auch ehrlichste Mittel, um eine angemessene Repräsentanz beider Geschlechter sicherzustellen, ist aus unserer Sicht deshalb eine entsprechende Regelung im Gesetz.

(Beifall von der SPD.)

(Minister Jost)

Frauenquoten sind in aller Munde; wir wollen aber nicht nur darüber reden, sondern auch konkret etwas dafür tun, aus gleichstellungspolitischen Gründen, aber auch, weil das Saarland, wie bereits die jetzige Besetzung des Gerichtshofs und viele Personalentscheidungen in der Justiz in den vergangenen Jahren und Monaten zeigen, über herausragend qualifizierte Juristinnen verfügt, welche zumindest und zunehmend die Rechtsprechung prägen und die deshalb - ich halte das für nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit - auch angemessen in der „Krone“ der Gerichtsbarkeit unseres Landes vertreten sein sollten.

Konkret ist vorgesehen, dass Frauen und Männer jeweils mindestens drei der acht Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs stellen sollen. Eine solche Regelung ist gleichermaßen ambitioniert wie ausgewogen und mit Augenmaß gestrickt. Dies ist ein wichtiges Signal für die weitere Gleichstellung, aber auch die Anerkennung der hervorragenden Arbeit und Qualifikation der Juristinnen in unserem Land.