Protocol of the Session on September 24, 2014

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diese Erkenntnis in Ihren Reihen publik zu machen, musste nun wirklich erst die Erde beben.

Aber nicht nur um Erderschütterungen machen wir uns Sorgen, sondern auch darum, dass es zu Hebungen, Tagesbrüchen oder Ausgasungen kommen kann. Alles, was Sie bisher getan haben, ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Die Landesregierung muss von der RAG eine weit höhere Transparenz einfordern als bisher. Nicht nur gegenüber dem Parlament, sondern auch gegenüber den Kommunen und den Anwohnern. Beim bisherigen Verfahren wurden der Landtag, die Gemeinden und die Kommunen bei Weitem nicht genügend beteiligt. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu wissen, was unter ihren Füßen passiert. Solange Sie aus einer unabhängigen und wissenschaftlichen Quelle nicht gewährleisten können, dass das, was Sie im Ministerium beschließen, keine negativen Folgen für die Menschen da draußen hat, dürfen Sie niemals und unter gar keinen Umständen eine Entscheidung für eine Flutung treffen.

Deswegen müssen Sie sofort umdenken. Sie müssen die Gutachten einholen, nicht erst nachdem die RAG den Antrag eingereicht hat, sondern frühzeitig. Sie müssen auch die Bevölkerung besser informieren.

(Abg. Wegner (CDU) : Es gibt doch schon zwei Gutachten!)

Ich rede von dem Gutachten zu dem Konzept, das liegt ja schon teilweise vor.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Das müssen Ihre Handlungs- und Entscheidungsprämissen sein, daran müssen Sie sich auch orientieren. Wir haben gehört, dass das in Zukunft stärker geschehen soll. Im Antrag der Koalitionsfraktionen ist auch gefordert, dass der Sachstand des laufenden Anstiegs vom Grubenwasser bis in das Niveau der 14. Sohle des Bergwerks Saar und der von der RAG AG angestrebten Optimierung der Grubenwasserhaltung im Saarrevier aktiv in der Öffentlichkeit zu kommunizieren ist. Auch eine Veröffentlichung im Internet ist angedacht. Das unterstützen wir natürlich ausdrücklich. Ich frage mich an dieser Stelle aber, warum es nicht bereits in der Vergangenheit geschehen ist.

(Sprechen und Zurufe.)

Solange Sie nicht gewährleisten können, dass sich jeder in Sicherheit wiegen kann, und das können Sie derzeit nicht, müssen Sie vor allem eins tun, nämlich die aktuelle Flutung stoppen. Das ist innerhalb weniger Stunden möglich. Aber was nutzt uns diese Möglichkeit, wenn nach einem Beben die notwendigen Schritte nicht unternommen werden? Es gab ein Beben mit Schäden, und deshalb muss die Flutung zunächst gestoppt werden, und zwar sofort. Danach

muss die Flutung von der RAG in das Gesamtkonzept zur Grubenwasserhaltung integriert und es müssen unabhängige Expertisen eingeholt werden. Solange keine Expertise vorliegt, darf auch keine Teilgenehmigung zur Flutung einzelner Bereiche ausgesprochen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN.)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. Das Wort hat nun Frau Ministerin Anke Rehlinger.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erspare es mir und dem Parlament, den letzten Redebeitrag in seinen Einzelheiten aufzugreifen und richtigzustellen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Kolleginnen und Kollegen, der Bergbau hat die saarländische Geschichte mehr als 250 Jahre lang geprägt. Über 100 Jahre lang haben viele Saarländerinnen und Saarländer ihr Brot im saarländischen Steinkohlebergbau verdient. Der Bergbau hat der Region viel gegeben, er hat die Geschichte und die Kultur geprägt, ein Stück weit sicherlich auch die Menschen, aber er hat dem Land und den Regionen, die insbesondere davon betroffen waren, eben auch viel abverlangt. Zu diesen Regionen zählt ganz sicherlich die Primsmulde.

Ich habe eben gesagt, dass der Bergbau die Geschichte des Landes geprägt hat. So kann ich seit dem 30. Juni 2012 auch feststellen, dass der Bergbau jetzt auch Geschichte unseres Landes geworden ist. Gleichwohl prägt er, nachdem er nicht mehr aktiv ausgeübt wird, immer noch unsere Geschichte im Land in Form der sogenannten Nachbergbauära. Sowohl über Tage, wenn es darum geht, etwas Sinnvolles mit den zur Verfügung stehenden Flächen zu tun, sie weiterzuentwickeln, sie in den Strukturwandel einzubinden, als eben auch unter Tage. Und dass die Geschichte des Bergbaus eben nicht stichtagsgenau mit der letzten Schicht erledigt ist, das durften wir noch einmal durch das jüngste Erschütterungsereignis erfahren. Lange Zeit war Ruhe, lange Zeit gab es keine Erschütterungsereignisse, alle waren im Grunde genommen froh darüber und dachten: Gott sei Dank, vielleicht ist das die Zukunft, in die wir gemeinsam blicken können.

Gleichwohl muss man festhalten: Schon bei Beendigung des Bergbaus gab es nicht die Aussage, dass es nie wieder zu Erschütterungsereignissen kommen würde, sondern es war schon klar, dass dies eine reale Gefahr ist. Aber natürlich glaubt man allzu gerne immer an die bessere Seite. Jetzt sind die

Menschen vor Ort selbstverständlich wieder in Sorge.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, das sollten wir uns nicht gegenseitig absprechen, ich habe es auch nicht wirklich so verstanden: Alle hier in diesem Hause, alle Mitglieder der saarländischen Landesregierung, alle im Wirtschaftsministerium und insbesondere in den Bergbehörden nehmen die Sorgen der Menschen vor Ort ernst.

(Abg. Meiser (CDU) : Ja! - Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Deshalb ist und bleibt das Ziel, einen Zustand zu erreichen, der die größtmögliche Gewähr dafür bietet, Erschütterungsereignisse in der Zukunft auszuschließen. Es ist und bleibt auch Ziel, einen Weg zu finden, der von den Menschen als tolerierbar angesehen wird. Um es noch einmal zu sagen, alle Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang sowohl die Erreichung des Ziels als auch die Wahl des Weges betreffen, orientieren sich dabei an dem klaren Maßstab: Was kann und muss getan werden, um Gefahr für die Menschen und damit auch für das Eigentum der Menschen sowie für die Umwelt ausschließen zu können? Das alleine, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der Maßstab, und nicht die Unternehmensbilanz des Unternehmens RAG; das hat keinen hier in diesem Haus zu interessieren, und das interessiert bei der Erteilung von Genehmigungen auch nicht. Alles andere an dieser Stelle ist eine bloße Unterstellung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich will das nochmal voneinander trennen, wir haben die Situation in der Primsmulde mit der bereits erteilten Genehmigung, und wir haben die Situation, dass wir uns mit dem Grubenwasserkonzept insgesamt für den übrigen Bereich zu befassen haben. Bezogen auf das Grubenwasserkonzept als solches und auf das Verfahren, das sich dem anschließt, will ich nur kurz darauf hinweisen, dass es ein Prozess ist, der nicht so schnell abgeschlossen sein wird, wahrscheinlich auch nicht so schnell, wie es sich der eine oder andere im Unternehmen wünscht, denn bei uns gilt der Grundsatz: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Das wird auch ein Prozess sein, bei dem alle relevanten Fragen beleuchtet werden, mit der eigenen Expertise, die wir im Ministerium und in den Bergbehörden haben.

Dort, wo wir glauben, dass die Expertise nicht ausreicht und dass es notwendig ist, ein weiteres Gutachten extern zu vergeben, überall dort wird das geschehen. Ich sage das auch mit dieser Deutlichkeit, weil es an der einen oder anderen Stelle immer wieder verkürzt dargestellt worden ist. Das wird sicherlich bei der Frage der Trinkwasserqualität geschehen, aber auch überall dort, wo es darüber hinaus notwendig ist, auch bei anderen Fragen, die es zu

(Abg. Neyses (PIRATEN) )

beleuchten gilt. Das ist jetzt klargestellt. Es braucht nicht mehr als Vorwurf in der Öffentlichkeit aufrechterhalten zu werden, dass wir nur Gutachten in Aussicht gestellt haben, soweit es die Trinkwasserqualität betrifft. Das ist eine klare Aussage: Es wird alle notwendigen unabhängigen Gutachten geben, die wir brauchen, um uns ein verlässliches Urteil bilden zu können.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wenn jetzt so getan wird, als wären wir irgendwie in Verzug, dann ist Sprache manchmal auch verräterisch. Es wurde beispielsweise gesagt, das Konzept läge teilweise schon vor. Wie kann ich denn ein Gutachten in Auftrag geben für ein Konzept, das nur als teilweise vorliegend betrachtet wird? - Es stimmt, es gibt ein Konzept der RAG, es ist bei uns eingereicht worden. Wir haben als Wirtschaftsministerium dazu eine Stellungnahme abgegeben und haben schon in dieser Stellungnahme aus eigener Anschauung heraus Punkte herausgegriffen, bei denen wir der Auffassung waren, dass das Konzept nicht ausreichend war. Daraufhin wurde das Konzept noch mal überarbeitet. Es liegt uns jetzt seit Kurzem wieder vor. Wir werden uns auch das wieder ansehen und werden dann darauf warten, dass das Unternehmen überhaupt mal den Anlass dazu schafft, dass man bestimmen kann, welche Gutachteraufträge man braucht, nämlich darauf, dass das Unternehmen einen Genehmigungsantrag stellt. Denn nur, wenn ich den Genehmigungsgegenstand kenne, weiß ich letztendlich auch, worauf sich meine Gutachten zu beziehen haben. Deshalb ist die Landesregierung hier mitnichten in Verzug, sondern wird das Richtige zum richtigen Zeitpunkt tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der Prozess wird auch transparent und offen sein! Auch das habe ich schon vor Wochen gesagt. Wir werden vor Ort sein. Wir waren schon in einer großen Runde mit den Kommunalvertretern zusammen, Vertreterinnen und Vertreter der Wasserwerke waren mit dabei. Es wird natürlich auch weiterhin diese Runden geben. Es wird aber auch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Es gibt Veröffentlichungen in den amtlichen Bekanntmachungsblättern überall dort, wo es eine Betroffenheit gibt. Wir haben bereits eine Internetseite vorbereitet, auf der alle relevanten Daten eingestellt und für jedermann einsehbar zur Verfügung gestellt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir werden natürlich neben allem, was rechtsförmlich abzuhandeln ist, neben allem, was wissenschaftlich zu beleuchten ist, auch ein offenes, transparentes und mit großer Bürgerbeteiligung ausgestattetes Verfahren durchführen, was das Grubenwasserkonzept angeht.

Wir werden auch - und das ist das Wichtigste, denn das ist die inhaltliche Positionierung - diesen Prozess und dieses Verfahren ergebnisoffen führen! Es kann dabei herauskommen, dass wir das genehmigen, was das Unternehmen beantragt hat, es kann aber auch herauskommen, dass wir genau das nicht genehmigen werden. Das ist das Wesen eines ergebnisoffenen Prozesses, und genauso werden wir den auch absolvieren. Wenn durch das Unternehmen, durch falsch verstandene Äußerungen oder was auch immer der Eindruck entstanden sein sollte, dass wir hier nach dem Prinzip verfahren „Das Unternehmen bestellt, die Landesregierung wird liefern“, dann trete ich diesem Eindruck hier wie schon an vielen anderen Stellen mit großem Nachdruck entgegen. Hier wird nichts bestellt und nichts geliefert, hier wird beantragt und wir werden prüfen und das genehmigen, was wir verantworten können. Das ist die Verfahrensweise der saarländischen Landesregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Was die Frage des konkreten Erschütterungsereignisses in der Primsmulde angeht - das ist ja das, was uns jetzt noch einmal ganz akut aufgeschreckt hat -, will ich nur kurz noch mal sagen: Ja, es gibt zwei mögliche Ursachen dafür. Eine Ursache kann der Abbau von Restspannungen im Gebirge durch den ehemaligen Steinkohleabbau gewesen sein. Das wäre natürlich auch gekommen, ohne dass man geflutet hätte. Es kann aber auch der Anstieg des Grubenwassers gewesen sein. Die Experten der Bergbehörden sagen mir, dass bei einem Erschütterungsereignis, das diese noch relativ geringe Intensität hatte, dazu keine verlässliche Aussage gemacht werden kann. Wenn andere etwas anderes behaupten, ist das deren Sache. Wir können im Moment dazu keine Aussage machen. Das mag unbefriedigend sein, aber noch unbefriedigender ist es, an der Stelle eine falsche Aussage zu machen. Und dazu werde ich mich sicherlich nicht versteigen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Fest steht aber, dass schon damals - und das muss man ja der Redlichkeit halber dazusagen - bei Genehmigungserteilung nicht ausgeschlossen werden konnte, dass im Prozess der Flutung solche Erschütterungsereignisse auftreten können. Fest steht aber auch, dass damals wie heute auch niemand ausschließen kann, dass es nicht auch dann zu Erschütterungsereignissen kommen würde, wenn man nicht fluten würde. Man kann also weder das eine noch das andere ausschließen. Eine Garantie dafür kann niemand abgeben. Diese Erkenntnis ist nicht irgendwann mal irgendjemandem eingefallen, sondern das ist das Ergebnis von zwei unabhängigen Gutachten, die von der Landesregierung ehedem in

(Ministerin Rehlinger)

Auftrag gegeben worden sind. Auch das an der Stelle nur noch einmal zur Klarstellung.

Dieses Gutachten hat noch eins gesagt, damit bin ich bei dem entscheidenden Punkt. Wenn ich Erschütterungen auf die eine und auf die auf die andere Weise nicht ausschließen kann, dann muss ich doch fragen, welchen Endzustand ich letztendlich erreichen möchte. Dazu hat das Gutachten gesagt: Man wird nur dann in Zukunft sicher ausschließen können, dass es zu Erschütterungen kommt, wenn die erschütterungsrelevanten Horizonte geflutet sind. Wenn das die Maßnahme ist mit der größten Gewähr dafür, dass man das Ziel erreicht, dann bleibt einem schlicht und ergreifend, wenn man den Menschen in diesem Land irgendwann Sicherheit verschaffen will, kein anderer Weg als der, der damals von der saarländischen Landesregierung beschritten worden ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Denn auch das ist eine Frage von Lebensqualität. Es ist ja nicht so, als befände man sich in irgendeinem hermetisch abgeriegelten Raum unter Versuchsbedingungen, sondern dort unten sind Hohlräume. Dort gibt es auch endogene Wassereinträge - neuer Ausdruck, habe ich gelernt, hört sich gut an, heißt: Das Wasser ist ohnehin in dem Gestein und wird in die Hohlräume dort hineinlaufen, und zwar völlig unkontrollierbar. Keine Genehmigung dieser Welt kann dieses Naturereignis beeinflussen. Die Hohlräume werden also auf jeden Fall volllaufen. Insofern stellt sich doch nur die Frage: Finde ich ein kontrolliertes Verfahren, einen kontrollierten Prozess, bei dem ich den gewünschten und als sinnvoll erachteten Zustand gegebenenfalls in acht Jahren erreiche, oder bleibe ich bei einem unsicheren, ungewissen Ablauf in 80 Jahren, bei dem ebenfalls die Hohlräume volllaufen? Da spricht, glaube ich, von der Logik her sehr viel dafür, dass der Weg, der beschritten wurde, der Richtige ist, um den Menschen schnell die Lebensqualität in dem Bereich zurückzugeben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Bedauerlicherweise hängt man dort von Prognosen ab. Das ist zugegebenermaßen das Risiko derer, die die Entscheidungen zu treffen hatten, und das ist auch das Risiko der Entscheidungen für die Zukunft. Man muss Prognosen zur Grundlage der eigenen Entscheidung machen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man eine intensive Überwachung in diesem Bereich hat, da gebe ich Ihnen völlig recht. Denn, und das ist das zweite Wichtige, für den Fall, dass die Prognoseentscheidungen unzutreffend waren, muss es die Möglichkeit zur Gegenreaktion geben, das heißt, man muss auch wieder eingreifen können. Im konkreten Fall hieße das, dass man auch wieder pumpen muss. Das aber erst dann,

wenn wir den Punkt erreicht haben, der in der Genehmigungserteilung als relevant bestimmt worden ist, nämlich wenn es sich um eine der Häufigkeit und Intensität nach nicht mehr tolerierbare Reihung von Erschütterungsereignissen handelt. Ich hoffe, ehrlich gesagt, dass wir nicht in die Situation kommen, miteinander darüber zu streiten, wann das alles nicht mehr tolerierbar ist. Noch bewegen wir uns offensichtlich eindeutig in dem Bereich, wo wir sagen können: Das ist noch etwas, womit wir vielleicht leben müssen, weil es uns hilft, einigermaßen zeitnah einen recht sicheren Zustand an dieser Stelle herstellen zu können.

Deshalb ist es auch richtig, wenn wir sagen: Lasst uns zum Beispiel die seismischen Messungen an dieser Stelle verstärken, weil sie uns einen Erkenntnisgewinn bringen auch im Sinne eines Vorwarnsystems, auch in dem Sinne, dass man Prozesse dort unten besser verstehen kann. Ich bin auch sehr dafür, dass der Antrag noch mal zum Ausdruck bringt, dass Transparenz das oberste Gebot sein muss. Denn wenn die Sachverhalte schon kompliziert sind, wenn sie den Menschen vor Ort schon viel abverlangen bei dem, was sie hier wieder ertragen müssen, dann muss man zumindest dafür Sorge tragen, dass die Menschen die Möglichkeit haben, das zu verstehen, was hier passiert. Dafür ist Transparenz das oberste Gebot, und dafür werden wir vor Ort auch sorgen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Alles das habe ich im Übrigen auch heute Vormittag in einem, wie ich finde, sehr guten Gespräch mit den Vertretern der Bergbaubetroffenen besprochen. Wir sind so verblieben, dass wir im Gespräch bleiben, dass es regelmäßige Treffen geben wird, damit wir zumindest für die Maßnahmen gegenseitiges Verständnis entwickeln können. Ich habe auch gehört, dass die Ausschusssitzung gestern einen guten und konstruktiven Verlauf hatte. Ich würde mir sehr wünschen, dass das beispielgebend und Maßstab ist für alle Debatten, die wir in diesem Haus, diesem Land und vor Ort zu führen haben. Ich befürchte, die heutige wird nicht die letzte sein zu diesem Thema; denn letztlich stehen wir alle, die politisch Verantwortung tragen, hier in der Verantwortung gegenüber den Menschen. Es waren in der Vergangenheit keine einfachen Entscheidungen. Die Entscheidungen, die anstehen, werden auch keine einfachen sein. Deshalb tun wir gut daran, diese Dinge mit der gebotenen Sorgfalt, aber auch mit dem gebotenen gegenseitigen Verständnis füreinander zu beraten und auch zu entscheiden. - Herzlichen Dank und saarländisch Glück auf!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Ministerin Rehlinger)

Danke, Frau Ministerin. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den gemeinsamen Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/1060 - neu. Wer für die Annahme des Antrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1060 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die PIRATEN-Fraktion. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.