Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 47. Landtagssitzung.
Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich Mitglieder des Saarwald-Vereins 09 Theley unter der Leitung von Herrn Heigo Schneider begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast sind. Seien Sie uns herzlich willkommen.
Der Minister für Finanzen und Europa hat dem Landtag mit Schreiben vom 16. März 2016 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Halbjahr 2015 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Abs. 4 der Haushaltsordnung von den überund außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses übersenden lassen.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 47. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit Schreiben vom 18. April 2016 die Durchführung einer Aktuellen Aussprache gemäß § 57 der Geschäftsordnung über den aktuellen Stand der Verkehrssicherheit und Planungsdauer - Sanierung oder Neubau - der Fechinger Talbrücke beantragt. Diesen Antrag halte ich nicht für zulässig, also nicht, wie die Medien gemeldet haben, nicht für notwendig, sondern nicht für zulässig. Ich will dies kurz erläutern.
Das Thema ist bereits Gegenstand der Tagesordnung zu den Punkten 15 und 17, wie im Präsidium letzten Donnerstag beschlossen. Die Voraussetzungen einer Aktuellen Stunde gemäß § 57 Abs. 1 Geschäftsordnung liegen demzufolge nicht vor, übrigens eine Geschäftsordnung und Regeln, die sich das Parlament selbst gegeben hat. Dem Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung habe ich gemäß § 57 Abs. 2 Geschäftsordnung daher pflichtgemäß nicht stattgegeben und lege ihn hiermit dem Plenum zur Entscheidung vor.
Nach § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat der Landtag über die Aufnahme der beantragten Aktuellen Aussprache auf die Tagesordnung zu entscheiden, wenn der Landtagspräsident sie nicht auf die Tagesordnung setzt. Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Herr Oskar Lafontaine, hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet.
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 40 Abs. 1 Geschäftsordnung die Geschäftsordnungsdebatte auf höchstens einen Redner pro Fraktion beschränkt wird. Ich erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Oskar Lafontaine hiermit das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diese Aussprache beantragt, weil wir glauben, dass sie von der Geschäftsordnung in jedem Fall gedeckt ist. Die Geschäftsordnung verlangt für eine Aussprache einen aktuellen Anlass. Es wird niemand bestreiten, dass die Verkehrssperrung der Fechinger Talbrücke ein aktueller Anlass ist, der jetzt die Leute beschäftigt, die im Stau stehen. Und die Geschäftsordnung verlangt ein allgemeines Interesse. Es wird auch niemand bestreiten, dass es ein allgemeines Interesse gibt.
Anderweitige Interpretationen können nachgeschoben werden, sie können auch in irgendwelchen Gremien behandelt werden, aber letztendlich sind das dann Vereinbarungen. Die Geschäftsordnung hat eine andere Verbindlichkeit. Daher halte ich Ihre Entscheidung, Herr Präsident, für falsch.
Ich will aber noch ein gravierendes Sachargument vortragen, das bisher gar nicht behandelt worden ist. Es ist so, dass die Vollsperrung der Brücke letztendlich ein schwerer Eingriff in den Verkehr des Saarlandes ist. Wenn man eine Vollsperrung anordnet,
Es ist aber bisher unserer Fraktion nicht gelungen, irgendeine stichhaltige Begründung für die Vollsperrung der Brücke zu finden. Sie ist auch von keinem Kabinettsmitglied gegeben worden und das ist letztendlich Verantwortung der Ministerpräsidentin, die sicherlich im Kabinett diese Entscheidung in irgendeiner Form koordiniert haben muss, da mehrere Ressorts damit beschäftigt sind.
Nun möchte ich Ihnen dazu, warum das so leichtfertig ist, die Stellungnahme eines Brückenbau-Ingenieurs vortragen, der sich über viele Jahre mit dieser Frage beschäftigt hat. Es ist ganz kurz: Die nach DIN 1072 in den Fünfzigerjahren zugrunde liegende Verkehrsbelastung dieser Brücke - für Laien verständlich, stark vereinfacht ausgedrückt - von rund 4.000 Tonnen entspricht in etwa 100 40-TonnenLkws. Das heißt, die Brücke ist so ausgelegt, dass auf dieser Brücke 100 Lkws mit 40 Tonnen stehen könnten. Das ist eine rechnerische Bemessungsvorgabe und wohl auch unter den heutigen Verkehrsverhältnissen unter extremsten Alltagsbedingungen schwerlich erreichbar. Hätte es nicht ausgereicht fragt dieser Saarbrücker Diplom-Ingenieur -, bis zur Ertüchtigung nach den neuesten Vorschriften die Brücke für den Lkw-Verkehr zu sperren, um einem erhöhten Sicherheitsaspekt gerecht zu werden?
Er fährt fort: Eine einspurige Verkehrsführung je Fahrtrichtung für den Pkw-Verkehr hätte die tatsächliche Verkehrsbelastung auf 20 Prozent der Sicherheitsstandards reduziert. Er sagt dann noch: Warum man den gesamten Verkehr sperrt, erschließt sich mir nicht. Unserer Fraktion erschließt sich dies auch nicht. Sie hätten eine ganze Reihe von Möglichkeiten gehabt. Sie hätten den Lkw-Verkehr herausnehmen können, Sie hätten den Verkehr einspurig machen können, Sie hätten ihn sogar auf ein Viertel reduzieren können, auf nur eine Fahrbahn. Wieso man hier leichtfertig den gesamten Verkehr von dieser Brücke herunternimmt, muss zumindest begründet werden. Das muss statisch begründet werden und letztendlich muss noch etwas zur Dynamik der Brücke gesagt werden. Ich kann das nicht alles vortragen.
Die Ingenieure sagen, auch die Dynamik verändert sich, wenn man die Platte im Gewicht verändert. Da ist bis heute nichts irgendwie Nachvollziehbares vorgetragen worden. Technische Entscheidungen trifft man nicht aufgrund von irgendwelchen allgemeinen Erörterungen, sondern da muss man überprüfbare Zahlenangaben haben. Diese überprüfbaren Zahlenangaben liegen nicht vor.
Ich darf festhalten, dass das der klassische Fall war, wie man eine Geschäftsordnungsdebatte nicht führt. Aber ich denke, der Souverän wird das dann hier beantworten. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor von der Parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Frau Abgeordnete Petra Berg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschäftsordnung ist da eindeutig. An Gründonnerstag wurde die Fechinger Talbrücke gesperrt. Wäre am Montag der darauf folgenden Woche ein Plenartag gewesen, dann wäre das der klassische Fall für eine Aktuelle Stunde gewesen, denn dann wäre vor der Sitzung des Erweiterten Präsidiums und 24 Stunden vor Beginn der Plenarsitzung ein aktueller Fall mit einem öffentlichen Interesse eingetreten, und er hätte hier zwingend behandelt werden müssen.
Was ist denn geschehen? - In einem mutigen Schritt hat unsere Verkehrsministerin am Gründonnerstag die Fechinger Talbrücke sperren lassen, weil das zwei Gutachter unabhängig voneinander gefordert haben. Herr Lafontaine, das hätten Sie an ihrer Stelle auch getan. Jetzt zu sagen, es wäre nicht begründet gewesen, ist schlichtweg falsch.
Was ist denn seit dieser Zeit passiert, Herr Lafontaine? - Seit dieser Zeit hat es, und zwar genau am 04. April, eine sehr ausführliche Pressekonferenz gegeben. Am 11. April hat es eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses gegeben. Da haben Gutachter über Stunden genau das erklärt, was Sie jetzt gefordert haben, nämlich diese technischen Details.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. La- fontaine (DIE LINKE) : Keine einzige belastbare Berechnung.)
Meine Damen und Herren, in einer Aktuellen Stunde - dies vielleicht auch für die Zuhörer - hat jeder Redner genau 5 Minuten Zeit, um dazu zu reden. Meine Damen und Herren, was kann man denn in 5 Minuten hier sagen, was die Saarländerinnen und Saarländer im Land zu Recht und wirklich interessiert?
Die Saarländerinnen und Saarländer wollen doch heute hier erfahren, wie es um die Fechinger Talbrücke bestellt ist. Genau das werden wir heute Nachmittag in den Tagesordnungspunkten 15 und 17 machen. Die Verkehrsministerin hat von der ersten Minute der Sperrung an die saarländische Bevöl
Auch Diplom-Ingenieur Hofmann hat in der Ausschusssitzung am 11. April genau die Fragen beantwortet, Herr Lafontaine, die Sie eben noch mal aufgeworfen haben.
Dass es Entwicklungen in dieser Sache gibt und in den nächsten Jahren geben wird, ist auch normal. Deshalb können Sie aber nicht jedes Mal eine Aktuelle Stunde durchführen.
Ich darf darauf hinweisen, dass Frau Abgeordnete Berg das Wort hat. Der Begründung des Fraktionsvorsitzenden Lafontaine haben auch alle aufmerksam zugehört.
Noch eine Anmerkung zu dem vom Antragsteller angeführten Ingenieur. Der Antragsteller hat auch schon Herrn Rollmann in seiner Pressemitteilung zitiert. Dazu muss an dieser Stelle Folgendes gesagt werden. Der Architekt mag Berufserfahrung haben und auch hervorragende Projekte durchgeführt haben. Er hat aber genau eine Brücke gebaut, und das ist die Theelbrücke in Lebach, eine Fußgängerbrücke von 28 Metern Länge und 3,80 Meter Breite. Die Fechinger Talbrücke ist 400 Meter lang und 31,5 Meter breit. Die Theelbrücke ist nachts schön beleuchtet und Fußgänger können darüber spazieren. Meine Damen und Herren, diesen Mann hier zu zitieren und für die Sicherheit der Fechinger Talbrücke als Zeugen aufzuführen, ist schlichtweg unseriös.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) : Es ist ein anderer zitiert worden.)
Zum Schluss muss ich Folgendes sagen. Wenn man hier seine Präsenzpflicht als Abgeordneter wahrnimmt und den ganzen Tag anwesend ist, kann man auch am Nachmittag debattieren, noch dazu in einem doppelten Redezeitmodul.
Heute Nachmittag ist ausreichend Zeit für alle vorhanden, in die Debatte einzusteigen und alle Einzelheiten zu diesem Thema vorzutragen beziehungsweise anzuhören. Ich glaube, damit wird man den Saarländerinnen und Saarländern gerecht. Das hat unsere saarländische Bevölkerung verdient bei die
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rein formal gesehen können wir Ihnen folgen, Herr Präsident, dass kein Grund vorliegt, heute eine Aktuelle Stunde durchzuführen. Es ist seit Donnerstag vergangener Woche nichts Neues passiert, das Thema ist seit Längerem bekannt, wir haben die Punkte heute auf der Tagesordnung stehen. Wir GRÜNE haben selbst einen Antrag zu diesem Thema vorgelegt. Das ist die eine Seite der Medaille, rein formal betrachtet.
Aber wir diskutieren ja heute hier nicht zum ersten Mal über Aktuelle Stunden im Zusammenhang mit brisanten politischen Themen. Wenn man einmal die Themen der Aktuellen Stunden der Vergangenheit, die wir hier diskutiert haben, betrachtet, die mal zugelassen wurden, die mal nicht zugelassen wurden, dann kommt schon ein wenig der Eindruck auf, dass da auch politische und nicht nur formale Erwägungen eine Rolle spielen. Natürlich ist es bei der Debatte um die Fechinger Talbrücke so - das ist eben vom Kollegen Lafontaine nicht ganz zu Unrecht angeführt worden -, dass hier in der Tat ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit besteht, über dieses Thema zu reden.
(Abg. Roth (SPD) : Statt eines 5-Minuten-Stakkatos wird es am Nachmittag qualitativ besser gemacht!)
Sie können mich alle gerne unterbrechen, wenn ich fertig bin, damit habe ich gar kein Problem. - Wir werden also heute Nachmittag über das Thema diskutieren, das ist richtig. Aber hier haben wir es mit einem besonderen Thema zu tun, das eine Vielzahl von Menschen im Saarland betrifft. Alleine vor diesem Hintergrund sollten wir in diesem Parlament die Größe haben und erklären, das Thema - weil wir die Möglichkeit haben und das wollen - setzen wir an den Anfang der Tagesordnung und diskutieren in einer Aktuellen Stunde darüber.