Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1938 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1938 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2013 (Drucksache 15/1893)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte diesen Bericht die Vorsitzende des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, die Kollegin Eder-Hippler, geben müssen. Ich mache das, weil sie nicht da ist und weil es ein Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen ist.
Zum Bericht: Der Landtag hat in seiner 39. Sitzung am 15.07. des letzten Jahres der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2012 erteilt und diese gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Die Landesregierung ist diesem Auftrag
nachgekommen und hat gegenüber dem Landtag mit Schreiben des Ministers für Finanzen und Europa vom 18.12.2015 zu den angesprochenen Punkten des Berichts Stellung genommen. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich in seiner Sitzung am 24.05.2016 mit der vorgelegten Stellungnahme befasst und dabei festgestellt, dass die wesentlichsten Empfehlungen aufgegriffen worden sind. Im Beratungsverfahren offengebliebene Fragen wurden von der Landesregierung beantwortet.
Beispielhaft darf ich Ihnen einige Sachverhalte nennen: So hat das Finanzministerium den in den verschiedenen Bereichen der steuerlichen Betriebsprüfung angestoßen Optimierungsprozess, besonders unter dem Blickwinkel einer Verbesserung von Effizienz und Effektivität, in vollem Umfang aufgegriffen, seitdem konsequent fortgeführt und bereits größtenteils umgesetzt. Zur weiteren organisatorischen Umsetzung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen wurde eine weitere Arbeitsgemeinschaft zur organisatorischen und technischen Umsetzung der Ergebnisse zur Effizienzsteuerung zur Zusammenführung der Betriebsprüfung und Lohnsteueraußenprüfung eingerichtet. Im neuen Strukturkonzept wird zur einheitlichen Ausbildung von Jungprüferinnen und Jungprüfern auch ein Ausbildungssachgebiet der Betriebsprüfung eingerichtet, die rechtliche und organisatorische Zusammenführung verschiedener Bezirksprüfstellen wurde bereits zum 01.01.2015 vollzogen.
Die Landesregierung hat zu den die Förderung der Musikschulen des Landes betreffenden Monita klarstellend angemerkt, dass die Falschmeldungen einzelner Musikschulen zu einer unzutreffenden Verteilung der Zuwendungsmittel geführt haben, die Gesamtfördersumme sei allerdings hiervon nicht betroffen. Die beanstandeten Förderrichtlinien wurden inzwischen in enger Abstimmung mit dem Rechnungshof neu gefasst um zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt. Dadurch wird das Zuwendungsverfahren künftig deutlich vereinfacht werden.
Auch die im Zusammenhang mit dem Grunderwerb und der Erschließung des Feriengeländes am Bostalsee geäußerte Kritik ist auf fruchtbaren Boden gefallen. Die Förderrichtlinie wurde insoweit ergänzt, als dass künftig auch der Grunderwerb für Vorhaben gefördert werden kann, wenn der besondere tourismuspolitische Stellenwert hinreichend begründet ist, auch die Vorlage eines Tourismuskonzeptes ist seit Inkrafttreten der Richtlinie am 01.03.2016 grundsätzlich Zuwendungsvoraussetzung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister für Finanzen und Europa hat beantragt, der Regierung des Saarlandes für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2013 gemäß Art. 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in
Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Der Ihnen als Drucksache 15/1893 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht 2014 getroffenen Feststellungen des Rechnungshofes über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2013. Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmen. Die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben hat keinen Anlass zu einer Beanstandung gegeben, die einer Entlastung durch das Parlament entgegenstehen würde.
Die bereinigten Gesamtausgaben im Kernhaushalt betragen nach der Haushaltsrechnung rund 3,9 Milliarden Euro. Die Ausgabenreste sind im Jahr 2013 um 46,7 Millionen Euro gesunken. Die Reduzierung resultiert aus einer Minderung im konsumtiven Bereich um 15 Millionen Euro und einem Abbau der Reste für Investitionen um 32 Millionen Euro. Das Volumen der Haushaltsreste insgesamt hat sich damit gegenüber dem Jahr 2012 deutlich reduziert. Die erforderliche Haushaltsdisziplin der Ressorts während des laufenden Haushaltsjahres zur Einhaltung des Defizitabbaus wurde sichergestellt. Von den im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen - insgesamt waren es 391 Millionen Euro - wurden lediglich 142,6 Millionen Euro tatsächlich in Anspruch genommen. Mit 36,5 Prozent wurde der Verpflichtungsrahmen im Jahr 2013 zwar umfassender ausgeschöpft als 2012, allerdings bleibt das Volumen der in den Haushaltsplänen ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen, gemessen an der tatsächlichen Inanspruchnahme, weiterhin viel zu hoch.
Der Ausschuss erkennt an, dass aus einer höheren Bemessung der im Haushalt ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen gerade im Bereich der Wirtschaftsförderung zwar eine verbesserte überjährige Flexibilität resultiert, empfiehlt jedoch, weiterhin darauf hinzuwirken, dass sich die Festlegung der Verpflichtungsermächtigungen der tatsächlichen Inanspruchnahme weiter annähert. Die vorgelegten Kennzahlen zur Beurteilung der Haushaltslage lassen die fortbestehende extreme Haushaltsnotlage des Saarlandes erkennen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Kennzahlen teilweise verbessert, teilweise aber auch verschlechtert.
Trotz einer positiven Einnahmenentwicklung im Jahr 2013 verfügt das Saarland nach Abzug der Zinsund Versorgungsausgaben je Einwohner mit Abstand über die niedrigsten steuerabhängigen Einnahmen je Einwohner im Ländervergleich. Zudem haben die Einnahmen aus den Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro wesentlich dazu bei
getragen, den Anstieg der Nettoneuverschuldung im Berichtsjahr abzumildern. Im Haushaltsergebnis konnte eine stark rückläufige Kreditaufnahme bilanziert werden. Auch die prognostisch sinkenden, jedoch fortbestehenden Defizite sowie ein weiterer Verschuldungsanstieg verdeutlichen das Fortbestehen der extremen Haushaltsnotlage des Landes.
Derzeit wird die mittelfristige Finanzplanung des Landes fortgeschrieben. Die bisherige Finanzplanung enthält keine Gegenüberstellung der zulässigen Obergrenzen mit den geplanten jährlichen strukturellen Finanzierungsdefiziten und den geplanten maximalen Nettokreditaufnahmen im Kernhaushalt und in den Extrahaushalten. Folglich lässt sich für den Zeitraum 2017 bis 2020 und darüber hinaus noch keine belastbare haushalterische Aussage über die künftige Einhaltung der dann verbindlichen Schuldenbremse treffen.
Der Rechnungshof hat der Landesregierung bereits wiederholt empfohlen, in die zukünftigen mittelfristigen Finanzplanungen einen Ausblick auf das Jahr 2020 mit aufzunehmen, der den Anpassungspfad zur Einhaltung der Schuldenbremse bis zur endgültigen Umsetzung im Jahr 2020 beinhaltet. Die Forderung ist auch vom Ausschuss wiederkehrend aufgegriffen und vom Landtag zuletzt am 16. Juli 2014 einstimmig erneuert worden. Ich hoffe, Sie erinnern sich daran. Auch die bislang aktuelle Finanzplanung hat noch keine dementsprechenden Ausführungen enthalten.
Der Ausschuss unterstützt daher auch weiterhin die Anregung des Rechnungshofes, die künftigen Finanzpläne um eine Langfristprojektion zu ergänzen, die im Übrigen bereits in zehn Bundesländern erstellt wurde und den Landesparlamenten zur Verfügung steht. Die Landesregierung hat in ihrer jüngsten Stellungnahme in Aussicht gestellt, dass sie künftig auch einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2020 aufnehmen wird. Der Ausschuss hofft, dass noch im laufenden Jahr eine Verständigung mit dem Bund zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erzielt wird, die für den notwendigen Umfang des bis zum Jahr 2020 noch zu realisierenden Konsolidierungsbedarfs von erheblicher Bedeutung ist.
Mit Blick auf die im Jahresbericht des Rechnungshofes beschriebenen Risiken haben vor allem die finanziellen Belastungen aus der hohen Zahl an Flüchtlingen eine enorme Bedeutung gewonnen. Ab 2016 werden die Mehrausgaben in diesem Bereich eine extreme Herausforderung für den Landeshaushalt darstellen, der nur mit einer umfänglichen finanziellen Unterstützung durch den Bund beherrscht werden kann.
rechtzeitig vor 2020 die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse durch eigenes Landesrecht ausfüllen und eine entsprechende gesetzliche Regelung initiieren. Zusammen mit dem Stabilitätsrat ist die Landesregierung der Auffassung, dass sich die Begleitung und Unterstützung des Sanierungsprozesses durch den Stabilitätsrat bewährt hat. Sie hat deshalb ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einer Verlängerung des bestehenden Sanierungsprogramms erklärt. Auch seine Bemühungen zur Erschließung weiterer Konsolidierungsbeiträge bei den Zuschüssen will das Land fortsetzen. Erwähnen möchte ich auch, dass die Landesregierung - auf ausdrücklichen Wunsch des Parlaments - nunmehr einen Subventionsbericht für Finanzhilfen an private Unternehmen vorgelegt hat, der auch Informationen und Daten zur Erfolgskontrolle enthält.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Haushaltsentwicklung im Jahr 2013 spürbar besser als im Vorjahreszeitraum verlaufen ist. Auf die wesentlichen Entwicklungen bin ich bereits eingegangen. Nach den Daten der fortgeschriebenen Sanierungsplanung kann das Saarland die maßgeblichen Haushaltsauflagen jeweils auch für die Folgejahre mit einem Sicherheitsabstand einhalten, sodass der Ausschuss davon ausgeht, dass das laufende Sanierungsprogramm erfolgreich beendet werden kann.
Das Saarland hat seine eigenen Einnahmemöglichkeiten zum wiederholten Male ausgeschöpft und seine Einnahmebasis gestärkt, indem es als Konsolidierungsbeitrag zum Beispiel den Steuersatz für die Grunderwerbssteuer zum dritten Mal in Folge ab dem 01. Januar 2015 auf nunmehr 6,5 Prozent des Kaufpreises erhöht hat. Der Ausschuss geht wie der Rechnungshof davon aus, dass die Landesregierung zusagegemäß ihre künftigen Finanzpläne um eine Langfristprojektion mit einer Überleitungsrechnung ergänzt. Hieraus ließen sich die planmäßig angenommenen jährlichen strukturellen Finanzierungsdefizite, die Obergrenzen der haushaltsmäßigen Nettokreditaufnahmen sowie die hieraus resultierenden Handlungsbedarfe zur Einhaltung des Defizitabbaupfades über das Jahr 2016 hinaus nachvollziehbar von Parlament und Öffentlichkeit ersehen.
Der Rechnungshof hat eine stetige Überprüfung und verstärkte Fortsetzung der Bemühungen zur Erschließung weiterer jährlicher Sanierungsbeiträge im Subventionsbereich für erforderlich gehalten. Auch künftig müssen finanzentlastende Maßnahmen geprüft werden, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes abzusichern. Dies bedingt eine regelmäßige Überprüfung des gesamten Tätigkeits- und Leistungsspektrums sowie eine zügige Umsetzung der notwendigen Strukturveränderungen.
Letztlich wird nur ein für das Land zukünftig verbesserter bundesstaatlicher Finanzausgleich in Verbin
dung mit weiteren eigenen Sanierungsanstrengungen, ergänzenden Bundeshilfen, einer Lösung der Altschuldenproblematik und steigenden steuerabhängigen Einnahmen einen Haushalt ohne strukturelle Neuverschuldung ab 2020 realisierbar machen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus dem besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun zwei Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für wesentlich erachtet hat. Der erste Sachverhalt betrifft die Betätigung des Landes bei einem privatrechtlichen Unternehmen und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa.
Der Rechnungshof hat bei einem als GmbH geführten Unternehmen die Beteiligung des Landes sowie die Verwaltung und Verwendung der vom Land gewährten Zuwendungen geprüft. Ziel der Gesellschaft war die Intention, durch Arbeitsförderungsmaßnahmen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitslose Akademiker und Künstler zu schaffen.
Allerdings haben gravierende Veränderungen am Arbeitsmarkt und bei den Arbeitsförderungsinstrumenten im Verlaufe der letzten Jahre der Gesellschaft mit Blick auf ihre erklärten Ziele zunehmend die Geschäftsgrundlage entzogen. Im Zuge dieser geänderten Rahmenbedingungen hat die Gesellschaft ihre Aktivitäten auf andere Zielgruppen und Zwecke ausgeweitet beziehungsweise verlagert.
Aus Sicht des Rechnungshofes resultierte daraus eine gewisse Willkür bei der Leistungsgewährung, weil Fördergrundsätze beziehungsweise Förderrichtlinien fehlten. Trotz der seit Jahren andauernden kontinuierlichen Verschlechterung des Gestaltungsrahmens fehlt es nach Ansicht des Rechnungshofes auch an einer grundlegenden Neuorientierung der Gesellschaft. Deshalb erscheint eine umfassende Strategiediskussion zu Zielen und Aufgaben der Gesellschaft überfällig, die derzeitige Rechts- und Organisationsform muss kritisch hinterfragt werden.
Das Ministerium für Finanzen und Europa hat angekündigt, die Anregungen weitgehend aufzugreifen und sowohl in die angeregte Strategiediskussion einzutreten als auch den überwiegenden Teil der aufgezeigten Mängel so weit wie möglich abzustellen. Der Unterausschuss hat die beschäftigungspolitische Komponente der Gesellschaft hervorgehoben und sich neben einer Neuausrichtung der Unternehmensaktivitäten für eine Beibehaltung der Beteiligung des Landes ausgesprochen. Bei der Neuausrichtung der Unternehmensaktivitäten sollten allerdings die Interessen des Landes in hohem Maße Berücksichtigung finden.
Der Ausschuss erwartet zeitnah einen Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen sowie über die in der angestoßenen Strategiediskussion erzielten Beratungsergebnisse. Darüber hinaus hat sich der Aus
schuss dafür ausgesprochen, dass die Gesellschaft regelmäßig einen Bericht erstellt, in dem die Nachhaltigkeit ihrer unternehmerischen Tätigkeit dokumentiert wird.
Nun zum zweiten Sachverhalt. Er betrifft die Prüfung der Zuschüsse an die Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.V. zur Finanzierung von Förderungsmaßnahmen zur Internationalisierung der saarländischen Bergbauzulieferer. Dies betrifft den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.
Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass wesentliche Grundsätze des Projektmanagements nicht beachtet wurden und das vom Rechnungshof geprüfte Programm weder unter zuwendungsrechtlichen noch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ordnungsgemäß abgerechnet wurde. So fehlten sowohl die Abgrenzung der allgemeinen Außenwirtschaftsförderung als auch die Gesamtabrechnung des Förderprogramms.
Kritikwürdig waren nach Ansicht des Rechnungshofes zudem die fehlende Kostentransparenz zu Projektbeginn sowie die unzureichende Prüfung der Verwendungsnachweise des Ministeriums, das die fehlende Gesamtprojektabrechnung nicht reklamierte.
Infolge des unzureichenden Rechnungscontrollings der ZPT wurden Landesmittel in Höhe von rund 10.000 Euro zu viel verausgabt. Schließlich kritisierte der Rechnungshof Ausgaben in Höhe von mindestens 26.000 Euro für eine Fact-Finding-Reise, die im Januar 2009 stattfand, als Verschwendung von Steuergeldern, da keine objektiven Gründe für die Markterkundung in dieser Region sprachen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr räumte die in den Monita getroffenen Feststellungen weitgehend ein, die Erkundungsreise müsse jedoch auch vor dem Hintergrund einer bestehenden Kooperationsvereinbarung beurteilt werden, die eine intensivere Untersuchung der mittelfristigen Perspektiven der Bergbauzulieferer in dieser Region nahegelegt habe.
Diese Auffassung konnte den Unterausschuss bei seiner Prüfung allerdings nicht überzeugen. Die Frage, ob und inwieweit die im Rahmen des Förderprogramms verausgabten Landesmittel von rund 1 Million Euro ausreichten, die weggebrochenen Umsätze der Zulieferbetriebe durch die Eröffnung von Chancen auf neuen Absatzmärkten im Ausland zu kompensieren, blieb auch in der aktuellen Stellungnahme des Ministeriums unbeantwortet. Insofern teilt der Unterausschuss die Auffassung des Rechnungshofes, dass die Kosten für Markterkundungsreisen in Regionen, die seitens der Bergbauzulieferer als Programmbegünstigte nicht gewünscht und seitens der
Die textzifferübergreifende Frage, ob und inwieweit die bisherige Außenwirtschaftsförderung von Erfolg beschieden war, vermochte der Rechnungshof wegen fehlender Evaluierungen nicht zu beurteilen.
Die aktuell vom Wirtschaftsministerium angestoßene grundlegende Neuausrichtung, die hinsichtlich der Ziele in Übersee vorrangig eine unternehmensindividuelle Förderung zum Gegenstand hat und ansonsten primär auf den europäischen Bereich fokussiert ist, erscheint sowohl dem Rechnungshof als auch dem Ausschuss als vielversprechend.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahmen der Ministerien und unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofes über die Verwendung der Haushaltsmittel verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen abschließend festgestellt, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2013 von Bedeutung sein könnten.