Mit dem erfolgten Ausbau haben sich die Beiträge der Krebsregister zur Krebsbekämpfung deutlich erweitert. So arbeiten die Krebsregister heute eng mit regionalen Leistungserbringern der stationären und ambulanten Krankenversorgung zusammen und unterstützen diese bei der Qualitätssicherung. Mit ihren Daten helfen Krebsregister, Wirksamkeit und Nutzen von Krebsvorsorge- und Krebsfrüherkennungsprogrammen zu bewerten. Sie machen messbar, wie die Sterblichkeit durch bösartige Tumorerkrankungen aufgrund weiterentwickelter Behandlungsmöglichkeiten abnimmt. So konnte mit Daten aus dem Saarland frühzeitig gezeigt werden, dass die tumorbezogene Sterblichkeit in den ersten fünf Jahren einer Krebserkrankung in Deutschland seit den 1970er-Jahren annähernd halbiert werden konnte.
Die Krebsregister stellen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Internet statistisch aufbereitete Ergebnisse und im Rahmen gemeinsamer Untersuchungen anonymisierte Daten für
vielfältige innovative Forschungsvorhaben und Studien zur Verfügung, etwa zur Erforschung der Ursachen von Tumorerkrankungen. Krebsregister untersuchen des Weiteren die räumliche Verteilung von Krebserkrankungen in ihrem Einzugsgebiet. Regelmäßig beantwortet das saarländische Krebsregister Fragen von Bürgerinnen und Bürgern und Fragen aus den Städten und Gemeinden zu regionalen Häufigkeiten.
Nachdem der Ausbau der Krebsregistrierung in allen Bundesländern nun weitgehend abgeschlossen werden konnte, wurden die bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben für die föderal organisierte Krebsregistrierung fortgeschrieben. Aus diesem Grund wurden Anpassungen im Saarländischen Krebsregistergesetz erforderlich, die der Gesetzentwurf umsetzt. Zudem erweitert der Gesetzentwurf die Möglichkeiten der Nutzung der Daten des Krebsregisters für Leistungserbringer wie Kliniken und onkologische Zentren und er präzisiert Prozesse und Verfahren im Krebsregister und vereinheitlicht Begrifflichkeiten.
Neben der Erhebung von Daten für die Krebsbekämpfung regelt das Saarländische Krebsregistergesetz auch die Mitwirkung der „Zentralen Stelle Mammographie-Screening“ im bevölkerungsweit organisierten Brustkrebs-Früherkennungsprogramm für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren im Saarland. Die „Zentrale Stelle Mammographie-Screening“ ist beim saarländischen Krebsregister angesiedelt. Sie führt das Einladungswesen durch und stellt dabei sicher, dass alle teilnahmeberechtigten Frauen regelmäßig zur Teilnahme am MammographieScreening eingeladen werden und wohnortnah an der gesetzlich ermöglichten Brustkrebsfrüherkennung teilnehmen können. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss den Leistungsanspruch für das Mammographie-Screening auf Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren ausgeweitet hat, werden mit dem vorliegenden Entwurf erforderliche Anpassungen im Saarländischen Krebsregistergesetz und in der Meldedatenübermittlungsverordnung vorgenommen, damit die Ausweitung des Screenings fristgerecht erfolgen kann.
Ich bitte angesichts all dessen um Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsregistrierung im Saarland in Erster Lesung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Minister für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/660. Wer für die Annah me des Gesetzentwurfs Drucksache 17/660 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/660 einstimmig angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes (Drucksache 17/488)
Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Sandra Quinten, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes, Drucksache 17/488, in seiner 16. Sitzung am 12. Juli 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die durch die Neuressortierung notwendig gewordenen Änderungen vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die Neustrukturierung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden, die eine Anpassung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes erforderlich machen. Die Abteilung für Wissenschaft, die in der Staatskanzlei verortet war, gehört nunmehr zum Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Rechtsaufsicht über das UKS entsprechend dem Übergang der Zuständigkeiten von der nunmehr für Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde ausgeübt wird.
Des Weiteren werden die Personenbezeichnungen im UKS in Abkehr vom bislang verwendeten generischen Maskulinum an die weibliche und männliche Form angepasst.
In Bezug auf Baumaßnahmen sollen Regelungen zur Bauherreneigenschaft dahingehend angepasst werden, dass dem UKS für kleine Maßnahmen, die durch das Land finanziert werden, im
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 06. September 2023 gelesen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am 11. Oktober 2023 stattgefunden hat.
Der Ausschuss für Wissenschaft empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes, Drucksache 17/488, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/488. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/488 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD.
AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Endlich durchgreifen statt lamentieren - Konsequente Abschiebung verurteilter ausländischer
Zur Begründung des Antrags erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, Herrn Josef Dörr, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Eigentlich beschreibt das, was ich hier vortrage, eine Selbstverständlichkeit. Ich muss aber den Antrag doch begründen, werde mich dabei allerdings kurzfassen.
Heute Morgen sprachen wir bereits über Gewalt gegen Kinder, über Gewalt gegen Frauen. Das ist ein Teil der kriminellen Handlungen, das ist ein Teil der Verbrechen, man könnte Weiteres anführen. Es gibt sehr vieles, das bei uns Gott sei Dank verboten ist und wofür die Täter und Täterinnen bei uns bestraft werden. Das gilt für alle, die sich in Deutschland aufhalten. Das gilt
Kommt jemand aus einem triftigen Grund, weil er eben Asyl braucht, oder aus einem verständlichen Grund, weil er seine Lebensverhältnisse verbessern möchte, oder aus einem anderen Grund nach Deutschland, ist das Geringste, das man von ihm erwarten kann, dass er sich an unsere Gesetze hält. Diese Menschen müssen sich nicht an unsere Gebräuche und Sitten halten, sie müssen sich aber an unsere Gesetze halten. Hält sich aber jemand nicht an die Gesetze, wird ertappt, wird verurteilt, ist es nach unserer Ansicht allerhöchste Zeit, dass derjenige des Landes verwiesen, dass er abgeschoben wird.
Wir haben in unserem Beschlussantrag noch etwas hinzugefügt: Es muss auch sichergestellt werden, dass diese Menschen nicht wieder in unser Land hereinkommen. Im Augenblick ist es ja so, dass wir wenige abschieben. Es gibt dabei gesetzliche Hürden, es gibt alles Mögliche. Im Grunde sind es nur wenige, die abgeschoben werden. Sie abzuschieben nutzt aber ja gar nichts: Werden sie heute abgeschoben, können sie morgen wieder ins Land kommen - weil nicht kontrolliert wird. Solange nicht kontrolliert wird, ist es im Grunde uninteressant, über Obergrenzen und anderes zu sprechen. Denn diese Leute kommen ja alle wieder ins Land. Daher haben wir in unseren Antrag aufgenommen, dass Grenzkontrollen vorhanden sein müssen, sodass sichergestellt werden kann, dass die Leute, die bei uns wegen Verbrechen verurteilt und ausgewiesen worden sind, nicht wieder ins Land kommen können.
Ich danke Ihnen, Herr Dörr, für die Begründung Ihres Antrags. - Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Als nächster Redner hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Pascal Arweiler das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich will zunächst einen Wunsch äußern: In den zurückliegenden Wochen haben wir hinsichtlich der Asyl- und Migrationspolitik eine Eskalationsspirale erlebt, und der Ton gegenüber Geflüchteten wird immer massiver, er verschärft sich. Ich würde mir wünschen, gerade auch zu Beginn unserer Debatte hier, dass wir bei der Asyl- und Migrationspolitik wieder auf eine Sachebene zurückfinden. Ich denke, das würde dem Ganzen sehr guttun.
In den letzten Wochen wurde gegenüber Menschen, die bei uns Schutz suchen, ein sehr harter Ton angeschlagen, der so einfach nicht länger hinnehmbar ist. Inzwischen werden Aussagen in ihrer Härte als normal wahrgenommen, die vor gut einem Jahr noch einen großen Aufschrei ausgelöst hätten. Man gewinnt derzeit den Eindruck, Geflüchtete wären an allem schuld, was in unserem Land gerade nicht gut läuft. Und nicht nur das: Mir bereitet es Sorge, dass inzwischen auch in Deutschland geborene Menschen mit Migrationsgeschichte berichten, das aktuelle gesellschaftliche Klima hinterlasse bei ihnen das Gefühl, sie gehörten von heute auf morgen nicht mehr dazu. In unserem Land entsteht gerade ein gefährliches Wir-gegen-dieGefühl. Hier dürfen und werden wir nicht wegschauen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das muss uns alle, die wir hier sitzen, wachrütteln!
Wenn man manchen Menschen aktuell zuhört, könnte man meinen, man müsse nur die illegale Migration stoppen, ein paar Leute abschieben - und alle unsere politischen Probleme würden sich von heute auf morgen in Luft auflösen. Das stimmt so nicht, das ist natürlich völliger Blödsinn.
Natürlich gibt es, und das will ja niemand verschweigen, im Zusammenhang mit dem zunehmenden Zuzugsgeschehen akute Probleme in unseren saarländischen Städten und Gemeinden. Das ist so, daran müssen wir arbeiten, zum Beispiel, indem wir mehr Mittel für Wohnungen oder auch die Integration zur Verfügung stellen. Aber es kann nicht so weitergehen, wie das derzeit in der Debatte läuft.
Wir müssen also auf die Sachebene zurückfinden, wir müssen dabei aber auch die Leute in ihren Sorgen ernstnehmen. Diese Sorgen sind berechtigt. Die Leute machen sich Sorgen, wie wir die hohen Zuzugszahlen bewältigen können. Sie machen sich Sorgen darüber, wie die Integration von so vielen Menschen überhaupt funktionieren kann. Und alle diese Sorgen nehmen wir ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir müssen uns aber auch die Frage stellen, ob es tatsächlich begründet ist, dass Migration derzeit in der politischen Debatte als das zentrale Thema behandelt wird. Oder eher müssen wir uns auch die Frage stellen: Wurde Migration in den letzten Wochen möglicherweise mehr und mehr zu dem einen zentralen Thema aufgebauscht?
Dabei haben wir doch viel drängendere Themen, die heute auch schon angesprochen wurden: die Transformation unserer Wirtschaft, der Erhalt bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, der Kampf gegen den Klimawandel, die Inflation und die damit verbundenen sozialen Folgen für viele Saarländerinnen und Saarländer.
Der aktuelle Diskurs nutzt nur einer Partei, der Partei, die hier ganz rechts im Raum sitzt. Und diese Partei will mit genau solchen Anträgen, wie nun ein weiterer vorgelegt wurde, die gesellschaftliche Debatte weiter befeuern und nach rechts verschieben. Für mich ist nicht ersichtlich, was dieser Antrag sonst bezwecken sollte.
Es soll der Eindruck erweckt werden, Ausländer seien im Vergleich zu „Biodeutschen“ überproportional kriminell, sie würden die öffentliche Sicherheit gefährden. Der Eindruck, die Regierung mache zu wenig für die Abschiebung der kriminellen Ausländer und die AfD wäre die einzige Partei, die das lösen könne. Die AfD räume jetzt mal so richtig auf.
Lösen wir nun doch einmal dieses verzerrte Weltbild für die Zuhörerinnen und Zuhörer auf, machen wir einen Faktencheck: In Ihrem Antrag steht, dass 2022 erstmals seit fünf Jahren in Deutschland wieder die Zahl der Straftaten angestiegen sei. Im Vergleich zum Vorjahr 2021 sei ein Anstieg um 11,5 Prozent zu verzeichnen. - Und ich lege sogar noch einen drauf: Im Saarland war es sogar ein Anstieg um 16,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Jetzt kommt jedoch das große Aber: Der Anstieg der Fallzahlen lässt sich vor allem durch die Lockerung und den späteren Wegfall der Corona-Maßnahmen im Jahr 2022 erklären. Das hat also in erster Linie nichts mit Zuwanderung zu tun. Wenn alle zu Hause sind, wenn alle im Homeoffice arbeiten, wenn auch weniger Veranstaltungen stattfinden, passiert einfach weniger und es werden weniger Straftaten registriert. Fallen die Beschränkungen weg, geschehen dementsprechend auch wieder mehr Straftaten, die registriert werden.