Protokoll der Sitzung vom 17.04.2013

(Lachen bei der NPD – Zurufe von den LINKEN)

Zunächst etwas zum EU-Vertragsrecht: Im Arti

kel 2 Abs. 2 – es war der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dr. Müller, aber das ist bei Ihnen durchaus auch üblich, dass der Stellvertreter das tut, oder? – des Vertrages über die Arbeitsweisen der Europäischen Union heißt es auszugsweise wie folgt: „Übertragen die Verträge der Union für einen bestimmten Bereich eine mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit, so können die Union und die Mitgliedstaaten in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen. Die Mitgliedstaaten nehmen ihre Zuständigkeit wahr, sofern und soweit die Union ihre Zuständigkeit nicht ausgeübt hat.“

In Artikel 4 Abs. 2 heißt es: „Die von der Union mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit erstreckt sich auf die folgenden Hauptbereiche unter Buchstabe e), Umwelt.“

Was in diesen beiden Absätzen des Lissaboner Vertrages steht, regelt die generelle Zuständigkeit der EU für die ganze Gesetzgebung im Bereich des riesigen Gebiets der Umweltpolitik, einschließlich der Reinhaltung des

Grundwassers und der Gewässer.

Die Mitgliedsstaaten dürfen nur gesetzgeberisch tätig werden, sofern und soweit die EU ihre Zuständigkeit nicht ausgeübt hat. Damit handelt es sich dabei nicht um eine sogenannte Einzelermächtigung, sondern um eine generelle gesetzgeberische Zuständigkeit für eine umfangreiche Rechtsmaterie.

Das Bundesverfassungsgericht hat aber seit dem Maastrichter Urteil alle seine Urteile zur europäischen Integra

tion und zum Euro auf die Voraussetzung gegründet, dass die Souveränitätsübertragung an die EU eben auf Einzelermächtigungen beruht. Ergo steht die Zuständigkeit der EU für die Umweltgesetzgebung im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – zumindest, wenn man dieses ernst nimmt.

Da wir hier kein verfassungs- oder EU-rechtliches Seminar haben, will ich es an dieser Stelle zum EU-Recht belassen.

(Zuruf von der CDU: Dann hör‘ doch endlich auf!)

Meine Damen und Herren, konkret zu unserem Antrag: Keine Frage: Wir brauchen einen Ordnungsrahmen für den Umgang mit dem lebenswichtigen Element Wasser. Falsch ist, dass dieser in Form einer Fremdbestimmung daherkommt, bei der kaum noch jemand durchblickt. Im vorliegenden Fall sehen wir ganz konkret, wie undurchsichtig und schwer nachvollziehbar das Konglomerat aus EU-, Bundes- und Landesgesetzgebung ist. Offensichtlich bricht bei den Parlamentariern der Blockparteien – im vorliegenden Fall besonders bei der Staatsregierung – eine Art Mischung aus falschem Ehrgeiz und Torschlusspanik aus, um ja nicht bei der Umsetzung einer EURichtlinie einen säumigen Eindruck zu hinterlassen.

Das hat zur Folge, das in ausgesprochen überalterten und einkommensschwachen Teilregionen, die – etwas zugespitzt gesagt – kurz vor der Schließung stehen – so etwas gibt es bereits in sächsischen Dörfern –, eine kostenaufwendige Zwangsinvestition ebenso rigoros und fantasielos wie undifferenziert per Rechtsakt durchgedrückt wird, statt zum Beispiel derartige Wirtschaftsprojekte zum passenden Zeitpunkt in Verbindung mit anderen Entwicklungen dazu zu nutzen, strukturarmen Gegenden neues Leben einzuhauchen.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle einige Anregungen geben und in einer kurzen Zusammenfassung einer aus unserer Sicht sinnvollen und durchaus praktikablen und alternativen Vorgehensweise bei der Umstellung der dezentralen Abwasserreinigung auf biologisch arbeitende Kleinkläranlagen erläutern.

Wir als NPD-Fraktion sind der Meinung, dass die Abwasserreinigung in erster Linie eine Aufgabe der Kommunen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Die in Bezug auf den ländlichen Raum ganz deutliche Abwendung der Staatsregierung von den zentralen Kläranlagen und die Hinwendung zu privaten mit entsprechend hochgeschraubten Anforderungen stellt für viele Rentner und einkommensschwache Hausbesitzer eine kaum finanzierbare Belastung dar. Deshalb fordern wir eine Überarbeitung der Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft“ des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, und zwar mit dem Ziel, Kleinkläranlagen als Gruppenanlagen für kleinere, überschaubare Siedlungen und Ortsteile stärker zu fördern, egal, ob sie in privater oder öffentlicher Trägerschaft gebaut werden.

Des Weiteren schlagen wir vor, dass die Errichtung von grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen – soweit diese

dennoch unvermeidbar sind – auf dem besten Stand der Technik – wie es in der EU-Richtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz formuliert ist – nicht starr terminiert, sondern sozial verträglich, im Rahmen einer abgestimmten, regional differenzierten Vorgehensweise durchgeführt wird.

Dazu im Einzelnen:

a) die Erstellung von regionalen Wasserzustands- und Belastungsprofilen als Grundlage für die Terminfestlegung, Bestimmungen durch die Landkreise, kreisfreien Städte, erforderlichenfalls bis auf die Ebene von Ortsteilen

b) die regionale Differenzierung der Umrüstungstermine, und zwar unter Berücksichtigung sowohl des tatsächlichen qualitativen Zustandes des Grund- und Oberflächenwassers in der jeweiligen Region, als auch der Gesamtschadstoffmenge, mit der in der Region Gewässer und Grundwasser aufgrund von Abwassereinleitungen tatsächlich belastet werden;

c) insbesondere Berücksichtigung der regionalen Siedlungsdichte;

d) stärkere bedarfsabhängige Förderung der Umrüstung bis hin zur vollständigen Kostenübernahme in besonderen existenzbedrohenden Härtefällen, das heißt beispielsweise eine altersbezogene Härtefallregelung mit einer Altersbegrenzung des Eigentümers, aber auch die Berücksichtigung von Besonderheiten in sozioökonomisch schwachen, von starker Abwanderung betroffenen Regionen;

e) Bereitstellung transparenter, verständlicher Informationen über die Anforderungen an die zu installierenden Anlagen.

Die NPD-Fraktion möchte mit diesem Antrag einerseits den Erfordernissen für den Umwelt- und Gewässerschutz Rechnung tragen, aber andererseits auch die finanziellen Belastungen der Bürger sozialverträglich und solidarisch gestalten. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Wird noch mal das Wort gewünscht? – Herr Heinz, bitte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn in der Tat dieser Antrag nicht die Unterschrift des Fraktions- und Bundesvorsitzenden trägt, gehe ich davon aus, dass er nicht ohne Billigung desselben das Plenum erreicht hat.

(Jürgen Gansel, NPD: Aber Sie haben ihn nicht gelesen!)

Deshalb gestatten Sie mir, darauf hinzuweisen, dass der Apfel schon sehr früh in der Weltgeschichte aufgetaucht ist, nämlich indem Eva ihn benutzt hat, um Adam zu verführen, was – wie wir alle wissen – den Auszug aus dem Paradies zur Folge hatte und wir uns mit den Widrigkeiten des heutigen Lebens herumzuschlagen haben.

Auch in der Märchenwelt wird der Apfel benutzt, zum Beispiel von der bösen Stiefmutter, um Schneewittchen zu vergiften.

(Alexander Delle, NPD: Zum Thema! Was hat das mit Kläranlagen zu tun?)

Auch die Lateiner wissen, dass es für das Wort „Malus“ zwei Bedeutungen gibt: zum einen Apfel, zum anderen bedeutet Malus auch das Böse, schlecht und schlimm. Jetzt werden Sie natürlich überlegen, ob der Betreff „Apfel“ nicht gelegentlich auch positiv besetzt ist. Natürlich gibt es das auch.

(Zurufe von der NPD)

„Apfel“ wurde lange Zeit als Symbol für Reichtum, Liebe, Fruchtbarkeit verwendet – auch Augapfel, Reichsapfel sind positive Bedeutungen.

(Holger Apfel, NPD: Die Präsidentin scheint eingeschlafen zu sein!)

Aber wie Sie nun überlegen werden, nachdem dargestellt wurde, dass der Apfel sowohl positiv als auch negativ belegt ist –

Herr Heinz, kommen Sie dann bitte noch zum Thema!

(Beifall bei der NPD)

Gut, dann wollte ich weiter ausführen, dass nicht nur jede sächsische Hausfrau weiß: Wenn der Apfel braun ist, ist er ungenießbar und gehört deshalb entweder in die Biotonne oder meinetwegen auch auf den Misthaufen.

(Heiterkeit)

Der Apfel, an den Sie jetzt denken –

(Alexander Delle, NPD: Sie sind ja verwirrt! Sie wissen nicht, was Sie reden!)

und ganz besonders die Ideologie, die dieser vertritt, gehört weder in die Biotonne noch auf den Komposthaufen und auch nicht in die Kleinkläranlage, sondern der gehört ins Endlager der Geschichte, und dass Sie und Ihre Ideologie möglichst schnell dort landen, möchten wir Ihnen keine Gelegenheit geben, mit derart vergifteten Anträgen das Volk weiter zu verführen, sondern einfach deutlich machen: Apfel ist gleich braun, ist gleich Fäulnis und damit ungeeignet und abzulehnen.

(Zurufe von der NPD)

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Mir liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Die Staatsregierung wünscht auch nicht das Wort. Deshalb kommen wir jetzt zum Schlusswort. Die NPDFraktion, Herr Schimmer.

Ja, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbst mir fehlen fast die Worte, weil ich selten in meiner jetzt schon fast vierjährigen Zugehörigkeit zu diesem Hohen Hause einmal eine solche Debattenrunde erlebt habe, –

(Christian Piwarz, CDU: Wir bei Ihnen ganz oft!)

in der polemisch so viel heiße Luft, um nicht zu sagen, so viel polemischer Dünnschiss fabriziert wurde, wie von den beiden Kollegen Roth und Heinz.