Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

Der Freistaat bürgt für die Firma Unister und/oder deren Mitarbeiter für eine Kontokorrentkreditlinie zur Betriebsmittelfinanzierung in Höhe des Ausfalls bis zu maximal 9,4 Millionen Euro (Stand: 29.01.2013; Druck- sache 5/11004).

Fragen an die Staatsregierung:

1. In welcher Höhe erfolgten zwischenzeitlich Zahlungen aufgrund oben genannter Bürgschaft an wen, und in welcher Höhe bürgt der Freistaat aktuell für Unister?

2. In welcher Höhe hat Unister jeweils wann, in welcher Höhe, auf welcher Grundlage Fördermittel von der Sächsischen Aufbaubank erhalten?

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Aufgrund der Bürgschaft hat der Freistaat Sachsen keine Zahlungen geleistet. Überdies ist die Bürgschaft vorzeitig zurückgegeben worden und damit erloschen.

Zu Frage 2: Unister hat in den Jahren 2004 bis 2012 folgende Zuschüsse von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – erhalten:

Maßnahmen aus ESF, Förderzeitraum 2000 bis 2006: 2004: 4 875,00 Euro, 2005: 73 634,17 Euro, 2006: 7 475,00 Euro.

Maßnahmen aus ESF, Förderzeitraum 2008 bis 2013: 2008: 70 651,33 Euro, 2009: 87 844,83 Euro, 2010: 54 796,62 Euro, 2011: 23 988,00 Euro, 2012: 27 146,82 Euro.

GRW Wirtschaft – einzelgewerblich: 2008: 4 955 200,00 Euro, 2009: 0,00 Euro, 2010: 976 988,73 Euro, 2011: 1 394 500,00 Euro.

Mittelstandsförderung – Messen/Außenwirtschaft: 2008: 0,00 Euro, 2009: 13 540,00 Euro, 2010: 10 000,00 Euro.

Verbundprojektförderung: 2012: 54 000,00 Euro.

Tag der deutschen Zukunft am 07.06.2014 in Dresden (TDDZ) (Frage Nr. 9)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Mit wie vielen TDDZ-Teilnehmerinnen jeweils welcher rechtsextremer Gruppierungen/Kameradschaften/Freien

Kräften rechnet die Staatsregierung an jeweils welchen Tagen im Umfeld des 07.06.2014, und wie viele davon werden als gewaltbereit eingeschätzt?

2. Inwiefern gibt es im Freistaat Sachsen, insbesondere in Dresden, in jeweils welchen Stadtteilen, eine besondere polizeiliche (Sicherheits-) Lage und mit welchen besonderen Sicherheitsmaßnahmen sowie polizeilichem Kräfteaufgebot reagiert die Staatsregierung?

Antwort zu Frage 1: Eine Angabe der zu erwartenden Teilnehmer an Versammlungen bzw. Aufzügen im Zusammenhang mit dem Tag der deutschen Zukunft am 7. Juni 2014 in Dresden sowie zu deren Zugehörigkeit zu Gruppierungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Die vom Veranstalter benannte Teilnehmerzahl von 600 bis 700 wird auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnislage als realistisch angesehen. Zu erwarten sind bundesweite Anreisen von parteigebundenen Rechtsextremisten (NPD, Die Rechte, III. Weg) , von Neonationalsozialisten und von Personen aus der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene.

Konkrete Hinweise auf die Teilnahme gewaltbereiter Rechtsextremisten liegen bisher nicht vor.

Antwort zu Frage 2: Nach der vorliegenden Versammlungsanmeldung der Initiative „Zukunft statt Überfremdung“ ist ein Aufzug zum Thema „Tag der deutschen Zukunft – Unser Signal gegen Überfremdung – Gemeinsam für eine deutsche Zukunft“ für den 7. Juni 2014 in Dresden angemeldet. Derzeit wird die Anmeldung durch die Versammlungsbehörde geprüft und ein entsprechender Bescheid hierzu erstellt. Insoweit ist eine abschließende Aussage zu betroffenen Stadtteilen derzeit noch nicht möglich.

Die Polizeidirektion Dresden bereitet die zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlichen polizeilichen Einsatzmaßnahmen vor. Hierzu werden die verfügbaren Einsatzeinheiten der Polizei des Freistaates Sachsen sowie weitere Einsatzkräfte und Führungs- und Einsatzmittel zum Einsatz gebracht. Ergänzend ist eine umfangreiche Unterstützung durch Einsatzkräfte anderer Länder und des Bundes erforderlich. Auch hierzu laufen derzeit die erforderlichen Vorbereitungen.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 14

Einspruch gemäß § 98 Abs. 1 der

Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags

Drucksache 5/14479, Einspruch des Abg. Holger Szymanski, NPD

Über den Einspruch entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 der Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung nach Einlegung des Einspruchs, also heute, ohne Beratung.

Wir stimmen daher über den Einspruch des Abg. Szymanski ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einspruch mit wenigen Stimmen dafür abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren, damit haben wir unsere Tagesordnung geschafft. Das Präsidium hat den Termin für die 98. Sitzung auf Mittwoch, den 18. Juni, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnungen gehen Ihnen zu. Die Sitzung ist damit geschlossen, und ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend.