Die heutige Landtagsdebatte finde ich sehr wichtig und auch, dass wir uns dazu positionieren. Aber, liebe Kollegen der LINKEN, Sie werden sicher trotzdem verstehen, dass wir heute Ihrem Antrag nicht zustimmen werden.
Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Die Staatsregierung, wenn gewünscht, oder? – Bitte schön, Herr Staatsminister Vorjohann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade wieder eine kontroverse und auch emotionale Debatte in diesem Hohen Hause erlebt; und das ist durchaus verständlich.
Wenn wir über Flucht und Migration reden, über Bleiberecht und Rückführungen, dann geht es an erster Stelle um menschliche Schicksale. Gleichzeitig stellt sich dabei aber immer auch die Frage: Wie haben staatliche Stellen sowohl unter rechtlichen als auch unter humanitären Gesichtspunkten zu verfahren? Die Sächsische Staatsregierung hat hierzu eine klare Linie.
Beim Vollzug des Ausländerrechts muss immer die Balance aus Humanität und Ordnungspolitik gewahrt werden. Wenn im Ergebnis der durchgeführten Verfahren kein Bleiberecht besteht, muss der- oder diejenige das Land verlassen. Dass dieser Prozess human zu erfolgen hat, ist eine Selbstverständlichkeit; genauso wie der Fakt, dass die freiwillige Rückkehr Vorrang vor der Abschiebung hat.
Wir gehen deshalb so vor, weil die Solidarität für Flüchtlinge in der Bevölkerung damit steht und fällt, dass am Ende der Staat, dass am Ende wir darüber entscheiden, wer unsere Hilfe in Anspruch nehmen kann und welche rechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen, um langfristig bei uns bleiben zu können.
Meine Damen und Herren! Sie alle wissen, dass die diesbezüglichen Regelungen zum Bleiberecht in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Sie alle wissen auch, dass zum aktuellen Berliner Koalitionsvertrag beim Aufenthaltsrecht unter anderem eine Reform der Bleiberechte für Geduldete sowie eine Reform der Duldungstatbestände zu den erklärten Vorhaben gehören. Inwiefern diese sich abschließend im Gesetz wiederfinden, bleibt aber abzuwarten.
Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE wird die Staatsregierung dennoch aufgefordert, genau diesem Vorhaben vorzugreifen. Sie verkennen dabei zwei wesentliche Punkte:
Erstens besteht für eine allgemeine Positionierung zu den auf Bundesebene geplanten Änderungen derzeit überhaupt keine Veranlassung. Wir werden uns die Vorschläge des Bundes genau anschauen und dann eine Positionierung hierzu einnehmen und nicht vorher.
Zweitens ist von einer sogenannten Vorgriffsregelung allein deshalb abzusehen, da weder eine gesetzliche Ermächtigung noch eine entsprechende Notwendigkeit vorliegen. Koalitionsverträge auf Bundesebene sind politische Absichtserklärungen und keine rechtlichen Grundlagen für staatliches Handeln der Länder; und schon gar nicht werden wir wegen einer politischen Absichtserklärung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei Personen absehen, die eventuell von den künftigen Neuregelungen betroffen sein könnten.
Um an dieser Stelle auf den Eingang meiner Rede zurückzukommen: Das Sächsische Staatsministerium des Innern und die Ausländerbehörden sind an geltendes Recht gebunden. Ich erinnere Sie an Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes und an Artikel 3 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung. Solange eine Umsetzung in Bundesrecht noch nicht erfolgt ist, fehlt schlicht und ergreifend die gesetzliche Ermächtigung.
Ich weiß natürlich, dass einige Länder trotz allem von der Vorgriffsregelung Gebrauch machen wollen. Beispielsweise hat das Land Rheinland-Pfalz seinen Ausländerbehörden bereits mitgeteilt, keine fachaufsichtlichen
Einwände geltend zu machen, sollten ausreisebeendende Maßnahmen zurückgestellt werden; dies aber nur dann, wenn es sich um Personen handelt, die im Sinne des Berliner Koalitionsvorhabens nicht straffällig geworden sind. Wir haben bereits eine Priorisierung bei Abschiebung und Ausreise in Sachsen.
Für uns hat die Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen, die als Straftäter und Extremisten gehandelt haben, höchste Priorität. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ein illegaler Aufenthalt dieser Personengruppe schnell und wirksam beendet wird. Nur dann bleibt die Akzeptanz der sächsischen Bevölkerung für die wirklich Schutzbedürftigen dauerhaft erhalten.
Meine Damen und Herren! Aus den genannten Gründen empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Jetzt erteile ich für das Schlusswort der einreichenden Fraktion, Frau Juliane Nagel das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bis auf einige Ausnahmen bin ich ein wenig erschüttert über diese Debatte. Es werden wieder Dinge – ich gehe gar nicht auf die rechte Seite des Parlaments ein, das ist mir wirklich zu doof – in den Raum gestellt, die ich sehr fragwürdig finde.
Ich bin gespannt, ob sich Sachsen, wenn der Bund dann handelt, weigern will, diese Regelungen umzusetzen. Es spricht so viel Skepsis in Bezug auf die doch relativ deutlichen Eckpunkte, die uns der Koalitionsvertrag im Bund mitgibt. Ich verstehe es immer noch nicht. Ich habe einige Bundesländer bereits genannt. Sechs Bundesländer haben sich auf den Weg gemacht. Ich habe noch mal nachgeschaut: Thüringen schon im Februar, Niedersachsen war das letzte Bundesland, das mit einem sehr elaborierten Erlass die Personengruppen festlegt und das Absehen von Abschiebungen dieser Personen empfiehlt.
Warum kann Sachsen das nicht machen? Es wird suggeriert, dass Sachsen diese Regelungen oder das Ermessen im Vorgriff auf die kommenden Regelungen nicht ausüben könnte. Das stimmt einfach nicht. Sachsen müsste mutig sein und sich an die Fersen der Bundesländer heften, die auf unterschiedliche Art und Weise über einen Erlass, über Hinweisschreiben auf ihre Ausländerbehörden zugegangen sind. Es ist möglich. Das möchte ich hier noch mal betonen, weil ich nicht in diesen Dunst kommen will, dass wir als LINKE etwas Unmögliches fordern. Wir fordern im Gegenteil, einfach das rechtlich vorzuziehen oder zu ermöglichen, was sowieso in ein paar Monaten hoffentlich kommen wird.
Ich möchte noch einmal das Wort an Kollegin Čagalj Sejdi von der GRÜNEN-Fraktion richten: Wenn Ihnen in unserem Antragstext die ermessensleitende Handlungsweise nicht passt, dann machen Sie doch einen Änderungsantrag; dann können wir das abschwächen oder verändern.
Uns ist es wichtig, dass wir ab nächster Woche, in einem Monat, in zwei Monaten den Ausländerbehörden mitteilen: Bitte stellt die Menschen unter einen Schutzschirm, die hier länger als fünf Jahre leben, nicht straffällig geworden sind, und auch Jugendliche, wenn sie über 21 Jahre alt sind, weil sie sowieso irgendwann davon profitieren werden.
Wie absurd ist es denn, jetzt noch Menschen zurückzuschicken bzw. den Weg offen zu halten, wenn sie doch in ein paar Monaten möglicherweise unter eine Neuregelung des Aufenthaltsgesetzes fallen würden? Das verstehen wir nicht. Wir hoffen – Hoffnung ist wenig da – bzw. ich würde trotzdem noch einmal daran appellieren, Humanismus und Weitsicht walten zu lassen und unserem Antrag zuzustimmen.
Fraktion DIE LINKE. Wir kommen jetzt zur Abstimmung dieses Antrags mit der Drucksache 7/9577. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit dagegen ist dem Antrag
Es sind keine Fragen eingereicht worden und damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt auch gleich beenden.
Entsprechend § 56 Abs. 7 der Geschäftsordnung werden Kleine Anfragen von Abgeordneten behandelt, auf die die Staatsregierung nicht fristgerecht schriftlich geantwortet hat und deren Behandlung im Plenum durch die Abgeordneten fristgemäß beantragt wurde.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass zunächst der Fragesteller das Wort zur Verlesung seiner Frage hat. Der Fragesteller hat das Recht, höchstens zwei ergänzende Fragen zu stellen, wenn ihm die Antwort nicht ausreichend erscheint. Eine Besprechung der Antwort findet nicht statt.
Wir behandeln nun zwei Kleine Anfragen des Abg. Marco Böhme von der Linksfraktion. Herr Böhme hat die Behandlung im Plenum fristgemäß verlangt. Wir würden die Anfrage in der Drucksache 7/9689 behandeln: Geplante Regelung zu Mindestabständen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung.
Die Antwort der Staatsregierung liegt seit dem 24. Mai 2022 vor. Die Antwortfrist war allerdings am 19. Mai 2022 abgelaufen. Ich erteile jetzt Herrn Marco Böhme zur Verlesung das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich glaube, das ist jetzt eine kleine Premiere, in dieser Legislatur hatten wir das noch nicht. Ich habe mich jedoch dazu entschieden, da viele Antworten von Ministerien an Abgeordnete meiner Fraktion mittlerweile zu spät beantwortet werden und auch die Qualität immer mehr zu wünschen übrig lässt.
Ich habe mich soeben, Frau Präsidentin, mit dem Minister geeinigt, dass ich nicht jede Frage einzeln vorlese und er faktisch dasselbe antwortet, das ich – zu spät – bekommen habe und bereits weiß, sondern ich würde mich sogleich auf meine beiden Nachfragen beziehen, wenn das in Ord
nung ist. Sonst sitzen wir eine Stunde hier, bis wir uns gegenseitig das vorgelesen haben, was bereits schriftlich vorliegt.
In Frage 1 der Drucksache ging es um die Mindestabstände und darum, wie diese fünf Gebäude, die die 1 000 Meter berühren, in einem räumlichen Zusammenhang stehen. Der Staatsminister hatte geantwortet, dass es dafür einen objektiven Betrachter bräuchte, der das dann feststellt.
Daher ist meine Nachfrage: Wer oder was ist dieser Betrachter und nach welchen Kriterien wird das gemacht? Ich habe nicht umsonst nach einer Art Meterangabe gefragt. Ab wann sind Gebäude in einem Verhältnis zueinander? Ab 10, 50 oder 150 Metern? Mich interessiert eine genauere Auskunft dazu, was Sie mit diesem „objektiven Betrachter“ meinen.