Abgesehen davon - - Warten Sie mal eben. Ich glaube, wenn ich überziehe, dürfen die anderen auch länger sprechen. Oder ist das nicht so?
Danke schön. - Noch ein Aspekt zur Soforthilfe und danach gehen wir noch einen Moment zu dem Studententhema, aber dann fragen Sie bitte.
Zur Soforthilfe. - Meine Damen und Herren! Ja, dieser Wirtschaftsminister ist der Ansicht, dass man im Zusammenhang mit dem Soforthilfeprogramm einen Unternehmerlohn oder einen Zuschuss für die Lebenshaltungskosten hätte ausreichen sollen. Dafür sprach sehr viel: Wenn ich mir die Werbemaßnahmen der Bundesregierung zu Beginn dieses Programms anschaue, wenn ich schaue, wie deutlich sowohl Herr Scholz als auch Herr Altmaier darauf hingewiesen haben, dass die Soloselbstständigen eine Hilfe erhalten sollen, dann wäre es nur klug gewesen, zu sagen: Wir packen in die Beträge bis zu 9 000 € oder 15 000 € für die kleinen Unternehmen auch die Möglichkeit eines individuellen Lohns hinein, eines Lebenshaltungszuschusses oder etwas Ähnliches wie das, was wir von der Grundsicherung kennen.
Meine Damen und Herren! Das wäre schon deshalb praktisch gewesen, weil man mit dem Oneface-to-the-customer-Prinzip sichergestellt hätte, dass in einem Antragsverfahren diese Leistungen mit erbracht worden wären.
Jetzt ist das gespalten. Das ist misslich und es ist auch nicht vollständig abgedeckt. Das haben Sie zu Recht angesprochen.
Meine Bemühungen, übrigens auch die anderer Wirtschaftsminister und - horribile dictu! - sogar die von Ministern ganz anderer Farben, die genau in dieselbe Richtung gingen, weil sie sagten: „Bund, du musst das an dieser Stelle mit übernehmen“, sind im Grunde gescheitert.
Wir haben Dienstagabend von Bundesminister Altmaier erfahren, dass der Bund an dieser Stelle nicht einsteigen will, aber die Länder können selbstverständlich ganz frei so etwas tun. Dann müssen wir diese Diskussion jetzt führen - ich sage es hier frank und frei. In welche Richtung sie gehen wird, müssen wir uns anschauen. Für die Zukunft halte ich es jedenfalls für diskutabel, dass wir für die, die jetzt länger vom Lockdown betroffen sind, so eine Leistung innerhalb unseres Soforthilfe-Programms mit auflegen und dann optieren lassen, ob man sagt: Ich nehme die Grundsicherung, gegebenenfalls mit Wohngeld, oder ich nehme diesen Zuschuss. Und wenn ich auf 1 200 € komme, lieber Thomas Lippmann, dann geht es nicht darum, irgendetwas zu toppen - ich glaube, ihr kamt etwas später als ich; das ist aber auch gar nicht so wichtig, sondern es geht darum, das ein bisschen an dem zu orientieren, was wir sonst so im Bundesgebiet kennen, was andernorts schon der Fall ist. Ich glaube, Baden-Württemberg ist vorausgegangen mit 1 180 €. Dahinter wollten wir nicht zurückbleiben. Punkt. - Ich bin damit am Ende.
Sehr geehrter Herr Minister Willingmann! Ich möchte noch einmal auf das Thema „Öffnung der Gastronomie“ zurückkommen. Wir haben mitbekommen, dass die Landesregierung insoweit noch intensiv in der Diskussion ist. Das ist, denke ich, sicherlich keine einfache Entscheidung. Ich teile auch die Auffassung, dass der Gesundheitsschutz der Menschen absolut im Vordergrund zu stehen hat.
Nun haben wir aber die Situation, dass Bundesländer um uns herum ihre früheren Öffnungszeiten vorsehen. Wir haben auch mitbekommen, dass auch die Wirtschaftsminister der Länder darüber beraten. Deshalb würde ich gerne noch einmal etwas über diese Beratungsergebnisse hören, wie man sich dort vereinbart hat.
Auch die Frage, ob man das jetzt den Landkreisen überlässt mit Einzelentscheidungen, halte für etwas schwierig. Ich könnte mir auch Lösungen vorstellen, bei denen man sagt: An Himmelfahrt
Dass die AfD auch am Himmelfahrtstag Bier will, ist mir auch klar. Aber mir wäre sehr daran gelegen, dass man hier zu einheitlichen Regelungen kommt und das vielleicht auch mit den Nachbarländern harmonisiert. Deshalb interessiert mich auch die Antwort auf die Frage, was die Wirtschaftsminister miteinander besprochen haben, wie sie die Dinge sehen.
Vielleicht in dem Zusammenhang noch die Frage: Wie sieht das mit der Öffnung von Hotels und Ferienwohnungen aus? Wie sind da Ihre Vorstellungen?
Zunächst danke ich dem Abg. Steppuhn für seinen äußerst lebensnahen Vorschlag in konkreter Kenntnis eines offenbar großen Erfahrungsschatzes über die Gestaltung des Himmelfahrtstages in den letzten 20 Jahren.
Ob es dabei eine realistische Vorstellung ist, auf den Bierausschank zu verzichten und dann konsequenterweise auch den Bierverkauf zu untersagen und, um eine möglichst flächendeckende Lösung zu bekommen, damit vielleicht schon eine Woche vorher zu beginnen, kann vielleicht eine wirtschaftsfördernde Maßnahme sein - jedenfalls für den Getränkehandel und manchen Bierverlag -, aber ich glaube, das kriegen wir nicht hin. Das Thema ist nämlich zu ernst.
Wir haben uns im Kabinett - ich darf das noch einmal in Erinnerung bringen, weil wir im Moment in einer unglaublich schnelllebigen Zeit leben - auf den 22. Mai geeinigt, weil wir ihn in der Systematik entsprechender Wartezeiten zwischen den Öffnungsschritten für einen praktikablen Termin hielten, da er mindestens zwei Wochen seit dem letzten Eröffnungsschritt abgebildet haben wird.
Als wir den 22. Mai festgelegt haben, war das absolut revolutionär. Das gab es bei keiner anderen Landesregierung in diesem Land. Alle anderen haben zwar hin und her überlegt, hatten aber
Wir wollten mit dem 22. Mai im Grunde die Regelung für die Friseure spiegeln. Wir wollten nämlich einer Branche für einen Zeitraum von zwei, drei Wochen einen Vorlauf erlauben, die Gastronomie darauf vorzubereiten, dass sie aufmachen darf, aber bitte schön nicht wie vor Corona, sondern mit strengen Abstandsregeln und mit strengen Hygieneregeln.
Dann hat der Wirtschaftsminister seinen Wunsch eingebracht, keinesfalls Lösungen zu wählen, die im Grunde das Eröffnen des Betriebes von Anfang an unrentabel machen, indem man irgendwie Obergrenzen einzieht oder Hälftigkeitsgrundsätze anwendet, also beispielsweise nur 50 % der Plätze oder nur 50 % der Betten oder was weiß ich. Das brauchen wir nämlich nicht; denn dann ist das im Grunde wie Steine statt Brot. Das wissen die Betroffenen auch.
- Oder sieben Tage das Zimmer nicht vermieten. Ich war zwar im Moment bei der Gastronomie, aber wir können jetzt auch die Ferienhäuser ansprechen.
Ich habe an dieser Stelle die Bitte - ich muss es einmal loswerden -: Ja, man kann Rosinen picken, man kann hingehen und sagen, das ist aber diesem Bundesland besonders schnell und in diesem besonders schön. Aber schauen Sie auf die Feinheiten. Ich würde als früherer Verbraucherrechtler sagen: Gucken Sie sich das Kleingedruckte an, das ist in diesen Vorschlägen der einzelnen Landesregierung höchst unterschiedlich.
Die niedersächsische Lösung - das kann ich Ihnen versprechen - wollte hier kein einziger Ferienhausbetreiber und kein einziger Gastronom, weil sie nämlich, was das Gesamtvolumen des Öffnens betrifft, zu ganz rigiden Regelungen führt. Das halte ich nicht für praktisch. Ich finde, wir sollten eine Lösung finden, die dazu führt, dass es sich, wenn die Unternehmen aufmachen, für sie auch lohnt. Das muss aber vernünftig durchdacht und vorbereitet werden.
Lösung hinbekommen hätten. Die zeichnete sich zwischendurch auch einmal ab, interessanterweise mit Thüringen. Die zeichnete sich tatsächlich für den 22. Mai ab. Wir hätten dann alle an diesem Tag aufgemacht.
Übrigens, bevor wir diesen Änderungsbeschluss gefällt haben, durfte kein einziger Touristiker in diesem Land davon ausgehen, dass vor dem 27. Mai überhaupt irgendetwas passiert. Vielleicht darf man das alles in diesem Rangeln darum, was jetzt schnell und was langsam geht, einmal zur Kenntnis nehmen.