Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Einen Vorschlag auf Überweisung in einen Ausschuss konnte ich nicht wahrnehmen. Daher stimmen wir als Erstes über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6536 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Regierungskoalition. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete. Damit hat dieser Antrag nicht die Mehrheit der Abgeordneten erhalten.
Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/6569 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungskoalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Gibt es Stimmenenthaltungen? - Das sind die AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete. Damit hat dieser Antrag die Mehrheit des Hauses erhalten und der Tageordnungspunkt 26 ist erledigt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Motorradfahrverbote? - Ich sage es gleich zu Beginn: Wir sagen nein.
Motorradfahren ist ein freiheitliches Hobby und für viele Menschen im Land ein Freizeitvergnügen, eine Leidenschaft und ein Lebensgefühl.
Motorradfahrer verbinden ihr Hobby mit dem Erkunden der Welt und geben dem Motorrad einen symbolischen Wert von Freiheit und Unabhängigkeit.
- Sie fahren Motorrad? Na, dann können Sie das ja nachvollziehen. - Das Motorrad ist für zig Tausende Sachsen-Anhalter eine Alternative in ihrer Mobilität, auf die sie bei der Wahl des Verkehrsmittels nicht verzichten wollen. Zudem bedeutet das Motorradfahren nicht nur eine Möglichkeit individueller Mobilität, für viele Motorradfahrer ist diese Art der Fortbewegung auch ein Kulturgut und eine Tradition, die in ihren Jugendjahren wurzelt, als sie bereits Mofa, Moped oder Motorrad gefahren sind. Jedenfalls steigt der Bestand an Krafträdern stetig an. Nach der Statistik des Kraftfahrtbundesamtes steigt bundesweit seit 2017 die Anzahl der jährlich erteilen neuen Fahrerlaubnisse für Kräder um 40 000. Allein in Sachsen-Anhalt gibt es 93 000 registrierte oder zugelassene Motorräder.
Im Beschluss des Bundesrates mit der Drucksachennummer 125/20 vom 15. Mai dieses Jahres sieht der Bundesrat dringenden Handlungsbedarf, zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen ständige Emissionskontrollen erfolgen. Das Freiheitssymbol Motorrad mit Verbrennungsmotor soll um jeden Preis geschleift werden. Das erkennt man auch daran, dass es sich hauptsächlich um Verbrennungsmotoren handelt. In dieser Drucksache des Bundesrates steht eindeutig, dass Elektromotorräder davon ausgenommen werden sollen.
- Weil sie leise sind, Herr Striegel. Da haben Sie jetzt eingehakt und den Hinweis gegeben, und ich sage Ihnen eines: Das mit der Lärmbelästigung ist nur ein vorgeschobener Grund. Sie wollen versuchen, erstmalig über eine kleine Gruppe von Verbrennungsmotoren Verbote einzuführen, die dann ausgeweitet werden sollen. Als Nächstes kommen dann SUV, danach andere Kraftfahrzeuge, und so soll das weitergehen. Jetzt versuchen Sie, über Lärmbelästigung Stimmung zu machen.
Sie versuchen, jetzt Mehrheiten zu generieren, die Sie auf dem Rücken einiger weniger austragen wollen. Das werden wir niemals zulassen. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. Als treibende Kraft und geistiger Urheber des Beschlusses gilt der grüne - da haben wir es - baden-württembergische Umweltminister und Verbotsapostel Winfried Hermann. Dieser ist offenbar der Koordinator
Da die GRÜNEN leider an elf der 16 Landesregierungen beteiligt sind und dabei fast immer den Umweltminister stellen, ist das Gewicht der Technikfeinde im Bundesrat enorm. Das muss man hier ganz deutlich sagen.
Sie können Mehrheiten organisieren oder blockieren. Nicht so sehr die Stärke der GRÜNEN ist also ausschlaggebend; die ist und bleibt relativ.
- Ihre Stärke ist und bleibt relativ, Frau Lüddemann. Ausschlaggebend ist der Zugang zur Macht, der diesen linksradikalen Maschinenstürmern von roten und schwarzen Regierungen zum kurzsichtigen Machterhalt - das muss man hier ganz klar sagen - zugebilligt wird und denen sie ab und zu einen Knochen hinwerfen müssen, liebe CDU und liebe SPD, um insbesondere die fanatisierte Basis der GRÜNEN bei der Stange zu halten. Das ist der einzige Grund, warum Sie dagegen nicht vorgehen und dieses Treiben unterstützen.
Der bekennende Oldtimerfahrer und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von der CSU hält wie auch der ADAC nichts von zusätzlichen Verboten und Verschärfungen. Das muss man hier deutlich sagen.
Man wird sehen, ob das nach der nächsten Bundestagswahl noch eine Rolle spielt, wenn die GRÜNEN zur Verhinderung der AfD-Konkurrenz von den Altparteien im Bund dringend gebraucht werden. Die Wut und Hilflosigkeit der kriminalisierten Biker ist spürbar.
Biker leisten aber zunehmend Widerstand - Gott sei Dank, muss man sagen. Gegen Fahrverbote demonstrierten am ersten Juliwochenende Zehntausende Biker bundesweit, und eine Sternfahrt zum Reichstag nach Berlin ist in Planung. Mal sehen, ob die auch verboten wird und sich der Berliner Senat nochmals auf eine Stufe mit Präsident Lukaschenko aus Weißrussland stellen möchte.
Jedenfalls darf ich Ihnen mitteilen, dass die Coronamaßnahmen nicht der einzige Grund sind, weshalb die Bürger mit Fahnen zum Reichstag marschieren, und vielleicht bekommt die nächste
Es gibt zudem Verkehrsteilnehmer, für die ein Kraftrad die einzige Möglichkeit ist, am motorisierten Verkehr teilzunehmen. Ihnen würde pauschal an Sonn- und Feiertagen die Mobilität genommen, und sie werden gerade im ländlichen Raum unbeweglich, was in Sachsen-Anhalt eine extrem wichtige Komponente ist. Eine solche Regelung wäre daher nicht nur unverhältnismäßig, wie in der Begründung des Antrages steht, sie wäre auch ganz klar diskriminierend.
Ja, es gibt Motorradfahrer, die an erhöhter Lärmbelästigung Spaß haben. Das ist so. Dem begegnet man am besten mit einer höheren Kontrolldichte, auch im ruhenden Verkehr, und Stilllegung im Einzelfall und nicht mit pauschalen Verboten, wie Sie das machen wollen. Sie wollen alle über einen Kamm scheren und das lehnen wir ganz klar ab.
Insbesondere die GRÜNEN als Verbotspartei müssen sich endlich daran gewöhnen, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung so leicht keine pauschalen Verbote vorsieht. Das müssen Sie doch aus Berlin am 29. August gelernt haben.
Ein milderes Mittel ist immer zu prüfen, und das ist in diesem Fall die Sicherstellung einer höheren Kontrolldichte durch die Polizei, zur Not mit Aufstockung des Personals. Wir wissen alle, dass da große Defizite bestehen.
Ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen schadet zudem der ohnehin durch die Coronaauflagen gebeutelten Gastronomie und dem Tourismus im ländlichen Raum, wie zum Beispiel im Harz. Es gibt dort Hotels und Restaurants, die auf Motorradtourismus spezialisiert sind. Deren Geschäftsmodell hätte sich damit faktisch erledigt. Das heißt, es würde Sachsen-Anhalt aus mehreren Gesichtspunkten sehr hart treffen. Sie würden die Mobilität im ländlichen Raum einschränken, der sowieso schon sehr schlecht angebunden ist. Sie würden dem Tourismus schaden. Sie würden den Menschen die Freiheit nehmen, und darum kann man das nur ablehnen.
Letztlich geht es um einen fairen Ausgleich der Interessen von Bikern und Anwohnern. Man kann Lärmobergrenzen diskutieren und definieren. Das ist angemessen. Was nicht angemessen ist, ist ein generelles Fahrverbot an Wochenenden.
zutreten und sich nicht nur der Stimme zu enthalten, sondern klare Kante für die Freiheitsrechte der Bürger zu zeigen; denn die Biker sind auch als Wähler keine marginale Randgruppe. Ich weiß, dass das das Einzige ist, was Sie interessiert. Das konnte ich auch bei der Debatte über die Straßenausbaubeiträge verfolgen. Sobald es um Wahlen und Wählerstimmen geht, werden Sie wach. Ich hoffe, dass dieser Appell bei Ihnen ankommt, dass die Biker auch eine starke Lobby haben und ihr Kreuz an den Stellen setzen werden, wo sie genau wissen, die stehen hinter uns, die sind für unsere freiheitlichen Wochenendrechte,