Protokoll der Sitzung vom 19.11.2020

und der Tagesordnungspunkt 16 ist erledigt.

(Zurufe: Kannst gleich nach Hause fahren! - Geh doch nach Hause! - Ja, ist so!)

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 17

Zweite Beratung

Krankenhauslandschaft in der Krise - Keine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung im Gesundheitswesen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6270

Alternativantrag Fraktion AfD - Drs. 7/6313

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/6827

(Erste Beratung in der 106. Sitzung des Land- tages am 09.07.2020)

Der Berichterstatter ist der Abg. Herr Steppuhn. Herr Steppuhn, Sie haben das Wort.

Danke schön, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6270 sowie der Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/6313 wurden in der 106. Sitzung des Landtages am 9. Juli 2020 zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Weitere Ausschüsse wurden nicht beteiligt.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt darauf, die Landesregierung zu bitten, eine Prüfung zu veranlassen, ob die im Salzlandkreis und im Landkreis Börde durch Ameos geplante Auslagerung des nichtärztlichen Personals in eine Beschäftigungsgesellschaft eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung darstellt.

Die Fraktion der AfD zielt mit ihrem Alternativantrag darauf ab, die Landesregierung zu bitten, das Handlungsgebaren aller in Sachsen-Anhalt befindlichen Krankenhäuser der Ameos-Gruppe bezüglich des Umgangs und der Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen mit den Betriebsräten und der Gewerkschaft zu prüfen und darauf hinzuwirken, die Vereinbarungen im Sinne aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverzüglich umzusetzen.

Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 55. Sitzung am 4. November 2020 ausgiebig mit den Anträgen befasst. Die Beratung erfolgte im Zusammenhang mit der Behandlung mehrerer Beratungsgegenstände zur Situation der Krankenhäuser im Land Sachsen-Anhalt.

Die Landesregierung berichtete, dass sie in eigener Verantwortung die entsprechenden Unterlagen für eine Prüfung bezüglich einer unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung bei Ameos zuständigkeitshalber an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet habe. Die dortige Prüfung habe ergeben, dass momentan kein konkreter Antrag von Ameos nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorliege. Es sei abzuwarten, wie die Struktur bei Ameos zukünftig aussehen solle.

Die Landesregierung teilte des Weiteren mit, dass sie auch künftige Prozesse bei den Krankenhäusern im Land, die darauf abzielten, Arbeitnehmerüberlassungen zu initiieren, genau beobachten werde.

Vor dem Hintergrund dieser durch die Landesregierung geschilderten Sachlage regte die antragstellende Fraktion DIE LINKE an, den Antrag in der Drs. 7/6270 für erledigt zu erklären. Diesem Vorschlag schlossen sich auch die Koalitionsfraktionen an. Im Ergebnis der Beratung erhob sich im Ausschuss kein Widerspruch dagegen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6270 und den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/6313 für erledigt zu erklären.

Die dem Plenum heute vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6827, die Anträge für erledigt zu erklären, wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie namens des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Steppuhn für das Vortragen des Berichtes. Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Wir kommen somit zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/6827. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit hat die Beschlussempfehlung die Mehrheit des Hauses erhalten. Im Ergebnis werden die beiden Anträge als erledigt betrachtet. Der Tagesordnungspunkt 17 ist somit erledigt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Verfassungsauftrag wahrnehmen - Staatskirchenleistungen ablösen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4774

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung und Kultur - Drs. 7/6828

(Erste Beratung in der 79. Sitzung des Landtages am 30.08.2019)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Steppuhn. - Nein, Herr Schumann. Das ist dann hier falsch hinterlegt. Herr Schumann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Herr Steppuhn ist nicht Mitglied des Bildungsausschusses, das kann also gar nicht sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Der Landtag hat den Antrag in der 79. Sitzung am 30. August 2019 zur Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Durch diesen Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, eine Kommission einzurichten, die die Modalitäten zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung zur Ablösung der Staatskirchenleistungen aushandelt.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich in der 42. Sitzung am 6. Dezember 2019 zu dem weiteren Verfahren verständigt und in Aussicht genommen, den Antrag möglicherweise noch vor dem dritten oder vierten Quartal 2020 erstmals inhaltlich zu behandeln. Die erste inhaltliche Beratung war für die 51. Ausschusssitzung am 28. August 2020 vorgesehen, wurde jedoch am Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abge

setzt, weil innerhalb der Koalitionsfraktionen noch Abstimmungsbedarf bestand.

Infolgedessen und da inzwischen mehr als fünf Monate seit der Überweisung des Beratungsgegenstandes in den Ausschuss für Bildung und Kultur vergangen waren, verlangte die Fraktion DIE LINKE eine Berichterstattung nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages in der 108. Landtagssitzung am 10. September 2020.

Die nächste und zugleich abschließende Beratung im Ausschuss für Bildung und Kultur fand im Rahmen der 54. Sitzung am 6. November 2020 statt. Im Verlauf dieser Beratung unterbreiteten die Koalitionsfraktionen den Beschlussvorschlag, den Antrag abzulehnen, da eine Zuständigkeit allenfalls auf der Bundesebene, nicht jedoch auf der Landesebene gegeben sei. Nach einem Meinungsaustausch unter den Fraktionen wurde der Beschlussvorschlag der Koalition zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 2 : 0 Stimmen angenommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss für Bildung und Kultur die Ihnen in der Drs. 7/6828 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und somit um die Ablehnung des Antrages. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Schumann für die Berichterstattung.

Wir steigen jetzt in die Debatte ein. Es ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abg. Herr Dr. Tillschneider. Herr Dr. Tillschneider, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Thema der Staatsleistungen ist im Plenum und im Ausschuss eigentlich alles gesagt worden. Wir von der AfD werden der Beschlussempfehlung zustimmen und den Antrag ablehnen.

Um Missverständnissen vorzubeugen, will ich allerdings noch einmal klar machen, dass wir uns gegenüber dem Antrag der LINKEN zwar gleichermaßen ablehnend verhalten wie die CDU, dass unsere Motivlage jedoch der Motivlage der CDU diametral entgegengesetzt ist. Die CDU lehnt den Antrag der LINKEN ab, weil die CDU die Staatsleistungen fortsetzen will. Wir, die AfD, aber lehnen den Antrag der LINKEN ab, weil die LINKE

den Kirchen für die Einstellung der Staatsleistungen hohe Ablösesummen zahlen will. Was DIE LINKE anstrebt, geht der CDU zu weit, uns geht es nicht weit genug.

Herr Gallert prahlt immer mit dem Gesetzentwurf der LINKEN im Bundestag zur Ablösung der Staatsleistungen herum. Aber nicht nur DIE LINKE, sondern auch die Bundestagsfraktion der AfD

(Zuruf)

hat im Bundestag einen Gesetzentwurf zu dem Thema Staatsleistungen eingebracht.

(Zuruf)

In § 1 Abs. 3 unseres Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften heißt es - ich zitiere -: Zur Ablösung der Ansprüche nach Absatz 1 gewähren die Länder keine Entschädigungen oder sonstigen Leistungen.

(Zuruf)

Ich wiederhole: Zur Ablösung der Ansprüche nach Absatz 1 gewähren die Länder k e i n e Entschädigungen oder sonstigen Leistungen. So geht das, werte Kollegen von der LINKEN.