erstens die Petition Nr. 7-U/00021 - Hochmülldeponie Roitzsch - Neubewertung Genehmigungsverfahren - gemäß Punkt 6.12.2 der Grundsätze des Ausschusses für Petitionen über die Behandlung von Bitten und Beschwerden der Regierung zur Erwägung zu überweisen, weil die Eingabe Anlass zu einem Ersuchen an die Landesregierung gibt, das Anliegen, insbesondere die Abfallwirtschaftspläne des Land Sachsen-Anhalt künftig für verbindlich zu erklären, noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen, sowie
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/5339. Wer dafür ist, der Beschlussempfehlung zu folgen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das komplette Haus. Ich frage dennoch: Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch diese sehe ich nicht. Damit hat die Beschlussempfehlung die Zustimmung des Hauses erhalten.
Erstens. Die Obleute des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses treffen sich zum Beginn der Mittagspause im Raum B0 07 zu einer kurzen Besprechung.
Zweitens. Zum Beginn der Mittagspause bittet der Abg. Swen Knöchel zu einem Treffen der fachpolitischen Sprecher der Enquete-Kommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in SachsenAnhalt konsequent und nachhaltig absichern!“ - E10 - in den Raum C3 25.
Wir treffen uns um 13:45 Uhr wieder und führen die Beratung dann mit dem Tagesordnungspunkt 19 fort.
Vielen Dank. - Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beginnen möchte ich mit einem Auszug aus unserem Antragstext, der in
„Unser Staat hat Gegner, die ihn beseitigen wollen. Hiergegen stellt sich der Rechtsstaat, der die freiheitliche Demokratie gegen seine Feinde verteidigt.
Eine feindlich-aggressive Haltung gegenüber den Werten des Grundgesetzes nehmen Extremisten des linken, des rechten und des religiösen Spektrums, Staatsverweigerer sowie Sekten ein. Hiergegen muss entschlossen vorgegangen werden; denn es gibt keinen guten Extremismus.“
Als Extremist wird man nicht geboren, sondern das steht am Ende einer Entwicklung, die man auch wieder rückgängig machen kann. Daher gibt es seit August 2014 das Modellprojekt „Ausstiegshilfe rechts“ des Landes Sachsen-Anhalt, genannt „Extra“, welches zunächst noch bis Dezember 2020 weitergeführt wird.
Laut dem letzten Evaluationsbericht betreibt „Extra“ Vernetzungsaktivitäten und erfährt einen stetigen Anerkennungszuwachs von Gerichten, Justizvollzugsanstalten, Jugend- und Sozialämtern sowie der Polizei.
„Extra“ ist im Land gut vernetzt. Immerhin wurden in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt vier Klienten von den Netzwerkpartnern an „Extra“ vermittelt.
Insbesondere die Haftanstalten schätzen und unterstützen die professionelle Arbeit mit Inhaftierten. Die Unterstützung von „Extra“ ist ein Faktor, den Richter im Strafverfahren wägen und positiv berücksichtigen.
„Extra“ hat seit der Arbeitsaufnahme im August 2014 insgesamt 36 Fälle potenzieller Klienten bearbeitet, von denen 16 Personen in das Programm aufgenommen worden sind. Mit Stand September 2019 befanden sich zwölf Personen im Programm. Davon waren vier inhaftiert.
Gemessen an den im Bericht des Landesverfassungsschutzes 2018 aufgeführten 740 als gewaltbereit eingeschätzten Rechtsextremisten mag das wenig erscheinen. Aber jeder Entradikalisierte schwächt die Szene und hilft, das Straftatenaufkommen zu senken. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass sich der personelle wie finanzielle Aufwand für dieses Programm lohnt.
Perspektivisch gesehen birgt das Programm das Potenzial für eine Übertragung auf eine eventuell einzuführende Ausstiegshilfe für Islamisten. Entsprechende Überlegungen gibt es bereits und sind natürlich zu unterstützen, wenngleich die Erfolgsaussichten hierfür aus verschiedenen Gründen geringer sind. Jedenfalls dürfte sich das Angebot nicht nur an die im Land lebenden 300 Is
Genauso ist das Ausstiegsprogramm „Links“ nicht nur für die 270 in Sachsen-Anhalt lebenden gewaltbereiten Linksextremisten gedacht, sondern auch für jene, die sich aus ideologischer Verbundenheit dem sogenannten kurdischen Freiheitskampf in der Türkei oder in Syrien angeschlossen haben. Militärisch gedrillte, ausgebildete Kombattanten mit Kampferfahrung in paramilitärischen Einheiten stellen nach ihrer Rückkehr eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland dar.
Auch diesen Menschen muss nach einem strafrechtlichen Verfahren mit einem niedrigschwelligen Angebot eine Ausstiegshilfe und somit die Chance auf Resozialisierung und Reintegration in die bürgerliche Gesellschaft ermöglicht werden.
Gleiches gilt natürlich auch für jene, die im linksextremen Gesinnungskorridor gefangen sind und jeden als Nazi, Rassisten und Menschenfeind betrachten, diffamieren, bekämpfen und angreifen, der sich außerhalb ihrer aus Selbstbetrug und Lebenslügen aufgebauten Blase bewegt.
Nun kann man natürlich argumentieren, dass es mehr Rechts- als Linksextremisten im Land gibt und wir hier den Schwerpunkt setzen sollten. Dem widerspreche ich nicht. Aber nur weil es ein extremistisches Spektrum gibt, welches derzeit dominiert, sind anders gepolte Extremisten nicht weniger gefährlich.
Der Bürger hat zu Recht die Erwartung und den Anspruch an die politischen Verantwortungsträger, dass diese die gesellschaftliche Entwicklung vorhersehen und, sofern sich diese perspektivisch zu einem Problem entwickelt, frühzeitig gegensteuern, bevor das Problem Realität wird bzw. das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Die Tatsache, dass in dieser Hinsicht sowohl diese als auch die vorherigen Landesregierungen häufig versagt haben und oftmals die Bürger die Folgen politischer Fehl- und Nichtentscheidungen auszubaden hatten, sollte doch genau dazu führen, es zukünftig besser zu machen.
So lohnt sich ein Blick auf die Entwicklung der maßgeblichen Zahlen im Bereich des Linksextremismus. So betrug das Potenzial im Bereich gewaltbereiter Linksextremisten und Autonomer im Jahr 2017 230 Personen. Im Jahr 2018 wuchs dieses Potenzial auf 270 Personen an, was einer Steigerung um fast 20 % entspricht.
Soweit es politisch motivierte Gewaltstraftaten von links betrifft, waren bis zum dritten Quartal 2018
17 Delikte registriert worden. In diesem Jahr hat sich die Zahl bis zum dritten Quartal schon mehr als verdoppelt.
Die Summe der linksextremistisch motivierten Gewaltstraftaten stieg im selben Vergleichszeitraum von 2018 zu 2019 um 50 %, darunter zwei Tötungsdelikte, wobei es glücklicherweise nicht zur Tatvollendung kam, was allerdings wohl eher dem Zufall geschuldet sein dürfte.
Linksextremismus ist also in verschiedener Hinsicht ein wachsendes Problem. Nun können Kritiker von Ausstiegsprogrammen und insbesondere eines Ausstiegsprogramms für Linksextreme darauf verweisen, dass es ein solches bereits vom Bundesamt für Verfassungsschutz gibt und dieses grandios gescheitert ist, da seit dem Jahr 2011 nicht einer Person aus dem linksextremen Milieu herausgeholfen wurde. Ich meine, dass genau dieser Umstand dafür spricht, dass ein solches Programm vor Ort, also in den Ländern, angeboten werden muss.
Neben „Extra“ ist beispielgebend das Ausstiegsprogramm „Links“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Rund ein Jahr, nachdem die Arbeit aufgenommen wurde, wurde jüngst eine Zwischenbilanz präsentiert. Immerhin wird dort mit 20 Ausstiegsinteressenten gearbeitet, mit 30 Personen war man im Gespräch. Meist handelt es sich um Autonome, von denen es in NordrheinWestfalen ca. 970 gibt, und um Aktivisten der kurdisch-kommunistischen PKK. Zwar ist noch keine dieser Personen ausgestiegen, aber das liegt an dem Umstand, dass das Programm erst im September 2018 gestartet ist und die Betreffenden mindestens ein Jahr lang keinen Kontakt zur Szene haben dürfen und glaubwürdig auf Distanz zur gewaltbejahenden Ideologie gelebt haben müssen.
Damit ist schon jetzt die Behauptung widerlegt, dass Linksradikale meist zu freisinnig und zu gebildet seien, um sich einer sektenartigen Szene anzuschließen, aus der man sie herausholen müsse, weil sie zu staatsfeindlich sei.
Ja, auch Linksextreme sind zu diesem Zweck bereit, sich mit dem Verfassungsschutz einzulassen. Gegenteilige Vermutungen sind widerlegt.
Ein Ausstiegsprogramm „Links“ kann also durchaus erfolgreich betrieben werden. Daher sind im Kampf gegen Extremismus neben einer konsequenten Strafverfolgung entsprechende Aus
stiegsprogramme notwendig, um politisch verirrten und radikalisierten Menschen eine Chance auf eine Reintegration in die Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen.
Genau diese Zielrichtung verfolgen wir mit unserem Antrag und bitten um Unterstützung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.