Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Es gehört zu einer Rechtsordnung dazu, gerade auch zur deutschen Verantwortung, dass wir neben der Gewährung eines individuellen Rechts auf Asyl, neben der Schutzgewährung für Flüchtlinge aus Kriegsgebieten eben auch klarmachen, dass diejenigen, die diesen Status nicht haben oder eben einen Asylgrund nicht vorweisen können, unser Land wieder verlassen müssen.
Gleichwohl, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat die Bundesregierung mit dem Chancenaufenthaltsgesetz einen Spurwechsel initiiert. Das heißt, diejenigen, die ursprünglich aufgrund der Schutzsuche oder des individuellen Asylrechts nach Deutschland gekommen sind, jetzt aber diesen Status verlieren, können - können! - unter engen Voraussetzungen natürlich nach Deutschland einwandern und haben damit sozusagen die Möglichkeit, ihr Leben hier in Deutschland fortzusetzen, nur eben nicht mehr in einem Schutzstatus bzw. als Inhaber eines Asylstatus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abschiebungen in den Irak werden wieder aufgenommen, genauso wie Abschiebungen in andere Gebiete, in denen eben nach Auskunft der Bundesregierung, auch des Auswärtigen Amtes von Annalena Baerbock eine Gefahr für die Rückzuführenden nicht mehr besteht. Deshalb bitte ich darum, dass wir auch in Sachsen-Anhalt weiterhin dieses Instrument von Abschiebungen in den Irak nutzen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Als nächste Rednerin folgt Frau Sziborra-Seidlitz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2014 wurden die Angehörigen der Jesiden im Irak und in Syrien Opfer schrecklichster Verbrechen durch den Islamischen Staat. Menschen wurden gefoltert und hingerichtet, Frauen und Mädchen verschleppt, vergewaltigt und über Jahre hinweg versklavt. Die Weltgemeinschaft hat es zu lange geschehen lassen und keine adäquaten Antworten zum Schutz der verschleppten Frauen und Mädchen gefunden. Das lastet schwer auf uns.
Einige von ihnen haben bei uns in Deutschland Schutz gesucht und gefunden. Der Bundestag hat die Verbrechen an den Jesidinnen Anfang des letzten Jahres einstimmig als Völkermord eingestuft, genauso wie es auch die Vereinten Nationen und das Europäische Parlament getan haben. Doch was ist diese Anerkennung wert? Was ist die Verurteilung der Verbrechen wert,
wenn wir die Opfer wieder zurückschicken in den Irak zu den Tätern, die dort ihre Nachbarn sein werden, Menschen, die inzwischen seit zehn Jahren bei uns leben, die hier aufgewachsen sind, die die Sprache erlernt haben, die hier zur Schule gegangen sind, hier arbeiten, leben, Freunde haben und hoffentlich ihren Frieden nach der Verfolgung durch den IS gefunden haben?
Die Zustände für die Jesidinnen im Irak sind weiterhin äußerst prekär. Die Notunterkünfte bestehen nun schon seit Jahren. Die Aufklärung der Verbrechen durch den IS an den Jesiden wurde letzte Woche für beendet erklärt. Der Irak möchte dieses Kapitel abschließen, obwohl es noch so viele ungeklärte Fragen gibt, obwohl das Leben für die Menschen vor Ort weiterhin ohne eine echte Zukunftsperspektive bleibt.
Wir haben während des Verfahrens im Ausschuss - also, mein Kollege Sebastian Striegel - eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. In der Antwort haben wir erfahren, dass bereits Menschen in den Irak abgeschoben werden, dass das Land aber keine Ahnung hat, ob die Abgeschobenen Jesidinnen waren, und dass es auch keine Information darüber hat, ob die Personen, denen eine Abschiebung droht, Jesidinnen sind. Vor dem Hintergrund ihrer Kenntnislücken kann ich nicht verstehen, wie dieses Parlament die Landesregierung ernsthaft dazu auffordern will, Abschiebungen in den Irak vorzunehmen und Jesidinnen in die traumatische Situation zu bringen, sie via Abschiebungen in den Irak zu den Tätern zurückzubringen.
Wir hätten uns gewünscht, dass sich das Land der Initiative von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in der Innenministerkonferenz anschließt und sich für einen bundesweiten Abschiebestopp für Jesidinnen in den Irak einsetzt.
Regimewechsel des irakischen Staates, sondern an dem Leid der Jesidinnen, das ihnen widerfahren ist, und an dem Vertrauen in die Beständigkeit unseres Staats. Ja, das Ziel muss es sein, dass auch Jesidinnen wieder in ihre Heimat zurückkehren können, aber nicht, bevor die Täter zur Rechenschaft gezogen worden sind und für Unterkunft und Ernährung in einem friedlichen Irak gesorgt ist. Wir lehnen das selbstverständlich ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Sziborra-Seidlitz. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Kosmehl. - Ja, lassen Sie zu. - Dann, Herr Kosmehl, bitte.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Ich wollte nur nachfragen. Heißt Ihre Stellungnahme heute hier, dass Sie dem Bericht des Auswärtigen Amtes, das ja von einer Parteifreundin von Ihnen geführt wird, die den Bericht ja auch abgezeichnet hat, nicht trauen und diesen Bericht nicht als Grundlage anerkennen, um Abschiebungen in den Irak zu vollziehen?
aber soweit ich weiß, bezieht sich dieser Bericht auf die Gesamtsituation im Irak. Wir reden hier aber über die konkrete Situation der Jesidinnen, wobei es zusätzlich zu der Gesamtsituation im Irak traumatische Erfahrungen und besondere Bedürfnisse gibt und auch ein besonderes Schutzbedürfnis, das wir im Übrigen auch zugesagt und versprochen haben als Deutschland.
Als nächster und letzter Redner dieser Debatte spricht für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Schulenburg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! In einem Rechtsstaat wie Deutschland steht am Ende eines Verwaltungsverfahrens eine Entscheidung. Diese Entscheidung kann gerichtlich überprüft werden, aber wenn der Gerichtsweg ausgeschöpft wurde und wenn die Verwaltungsentscheidung für rechtmäßig erklärt
wurde, dann ist diese bindend und durch staatliche Behörden umzusetzen. Wenn der Staat nicht konsequent Verwaltungsentscheidungen und Gerichtsurteile durchsetzt, dann verliert der Bürger das Vertrauen in staatliches Handeln. Das gilt erst recht im Asylverfahren.
Ein Asylbewerber kann im Asylverfahren alle Gefahren für sich oder die Familie vortragen. Diese werden in einem ordentlichen Verfahren auch tatsächlich geprüft. Wenn diese vorgetragenen Gefahren aber mit aktuellen Erkenntnissen zur Sicherheitslage in dem Herkunftsland nicht übereinstimmen, dann liegt kein Recht
vor, in Deutschland zu bleiben. Verwaltungsbehörden würden ansonsten Recht brechen. Das würde das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern.
Jesiden können im Verfahren mögliche Gefahren vortragen. Das wird dann auch verwaltungsrechtlich geprüft, aber es bestehen eben keine generellen und systematischen Gefahren für Jesiden. Deshalb kann es keinen generellen Abschiebestopp geben. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in Drs. 8/4564. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 19 ist beendet.
Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt - Die Tätigkeit des Ausschusses für Petitionen im Jahr 2023 (Berichtszeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. November 2023)
Berichterstatterin ist Frau Hohmann, die bereits in den Startlöchern steht. Sie kann an das Rednerpult gehen und kriegt sofort das Wort. - Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023 370 Unterstützung suchende Personen Gebrauch gemacht. 129 Petitionen und Eingaben wurden elektronisch an den Ausschuss für Petitionen übersandt.
14 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition behandelt werden, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis beantwortet. Für 18 Petitionen war der Ausschuss nicht zuständig. Diese wurden an die zuständigen Länderparlamente und an den Deutschen Bundestag abgegeben, soweit das Einverständnis dazu vorlag. 338 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten damit als Petition registriert und bearbeitet werden. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2022 sind 29,7 % weniger Bürgerbegehren eingereicht worden. Wir erinnern uns daran, wir hatten im Jahr 2022 sehr viele Petitionen zu Corona gehabt.
Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Landtag mit 63 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Inneres mit 52 eingegangenen Petitionen. Der geringste Eingang erfolgte im Sachgebiet Raumordnung, nämlich mit einer Petition. Statistische Einzelheiten können Sie dem Anhang A des Berichtes entnehmen.
Viele Hilfe suchende Personen nutzten auch die Möglichkeit der Einreichung einer Sammelpetition. Sechs Sammelpetitionen gingen ein. Wesentliche Themen waren unter anderen die Schulsozialarbeit mit 1 670 Unterschriften sowie Windkraftanlagen mit 387 Unterschriften. Zwei Mehrfachpetitionen zu den Themen Windenergie 2027 sowie zur Ortsdurchfahrt Grabow lagen ebenfalls vor.
Mehr als 528 Petitionen standen in 16 Sitzungen auf der Tagesordnung. Davon wurden 275 Petitionen durch Einzelaufruf behandelt und 253 im vereinfachten Verfahren.
Zu 109 behandelten Petitionen waren die einreichenden Personen anwesend und nutzten die ihnen gebotene Möglichkeit, der Behandlung ihrer Petition persönlich zu folgen und zu ihren Anliegen auszuführen. Dies entspricht einem Anteil von 39,6 % der durch Einzelaufruf behandelten Petitionen.
Zwölf Petitionen wurden den jeweils zuständigen Fachausschüssen mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. An dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich an die Fachausschüsse wenden und mich für ihre Unterstützung bedanken. Zwei weitere Petitionen wurden den jeweils zuständigen Fachausschüssen zur Kenntnisnahme weitergeleitet, weil sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erschienen oder um sie auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen.
Eine nichtöffentliche Anhörung führte der Ausschuss durch. Thema der Anhörung war der Maßregelvollzug.
Im Berichtszeitraum führte der Ausschuss neun Ortstermine durch. Diese trugen dazu bei, bestehende Missverständnisse auszuräumen und verstrittene Parteien dazu zu bringen, miteinander und nicht übereinander oder aneinander vorbei zu reden.