Frau Groß, es ist richtig, jetzt kommt der auch noch, aber ich glaube, es ist notwendig, Ihnen noch mal zu erklären, was der Antrag beinhaltet, denn nämlich genau dazu haben wir gesprochen. Wir haben beantragt
dann sehen Sie sich den Antrag an -, die Mittel im Titel im Haushalt zur nachrichtendienstlichen Verwendung umzuwidmen, die Gelder, die dort enthalten sind, und für zivile Projekte gegen Rechts einzusetzen. Nur leider haben Sie, Frau Groß, nichts zu diesem zweiten Teil des Antrags gesagt. Sie haben nichts zum Antrag gesagt, was eben Zivilgesellschaft stärkt. Diesen Teil des Antrags, der in der Überschrift an erster Stelle steht "Zivilgesellschaft stärken" war Ihnen wie auch dem Thüringer Innenminister nicht einen Satz wert.
So viel auch zu Ihrer Kenntnisnahme des Antrags der PDS-Fraktion. Wenn das der Inhalt dieses Antrags ist, Frau Groß, dann müssen Sie uns doch bitte auch zugestehen, dass wir Ihnen genau begründen, warum wir diese Forderung erheben, und diese Begründung haben wir Ihnen
dargestellt und die ergibt sich eben ganz aktuell aus dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
Herr Trautvetter, wenn Sie schon darauf eingehen, dann sollten Sie es wahrheitsgemäß tun und nicht lügen.
Sie haben gesagt - lassen Sie mich doch erst mal darstellen, dann können Sie selbst urteilen, ob es eine Lüge war oder die Wahrheit -, dass Tino Brand kein Gegenstand in der Begründung zum Scheitern des Verbotsverfahrens war. Im Kapitel IV der Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - und ich bin gern bereit, sie Ihnen auch noch mal zur Verfügung zu stellen - werden drei V-Leute genannt, die als ursächlich, als hauptsächlich mit in diesem Zusammenhang genannt werden, das sind die V-Leute Frenz und Holtmann, die beide Beisitzer im Bundesvorstand der NPD gewesen sind, und da ist eben der Dritte Tino Brand, der hier in Thüringen gewirkt hat
und fünf Monate, nachdem bereits der Antrag durch den Bundesrat, durch die Bundesregierung, durch den Bundestag gestellt worden ist, durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz noch als Spitzel geführt oder zumindest gehalten worden ist. Herr Trautvetter, Sie haben darauf verwiesen, "wir brauchen diese V-Leute". Ihr Ministerpräsident hat heute früh darauf verwiesen, dass die NPD für ihn nach wie vor eine verfassungsfeindliche Partei ist. Wenn Sie es unter rechtsstaatlichen Kriterien tatsächlich behaupten wollen, dann müssten Sie eben auch den Weg frei machen, die Voraussetzungen schaffen, dass ein Gericht zu dieser Entscheidung überhaupt kommen kann, denn es gibt keine tatsächlich begründete Entscheidung, die besagt, die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Das entspringt unserer politischen Wertung, richtig, und ich halte die auch für richtig, aber es gibt keine tatsächlich rechtsstaatlich begründete Feststellung durch ein Gericht, weil Sie diese mit Ihrem Festhalten an den V-Leuten im Verfassungsschutz nach wie vor verhindern und auch in der Zukunft verhindern wollen.
(Zwischenruf Trautvetter, Innenminister: Die Mehrheit der Richter war unserer Meinung; so ein Unfug!)
Und genau deswegen gibt es ja auch Minderheitenrechte und eben dieser Schutz dieser Minderheitenrechte beim Bundesverfassungsgericht, das hat eben auch einen guten Grund.
Sie haben weiterhin gesagt, Sie brauchen die V-Leute, um beispielsweise Projekte wie Fretterode, Jena aufzudecken, in die Öffentlichkeit zu bringen, sonst wüssten Sie nichts davon. Da frage ich Sie natürlich: Wo waren denn Ihre V-Leute, wo war denn der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem, als Thorsten Heise 1999 nach Thüringen gezogen ist und wo er noch im Jahr 2001 einen Zuwendungsbescheid mit öffentlichen Geldern erhalten hat, weil Sie dargestellt haben, zu diesem Zeitpunkt, zwei Jahre, nachdem Thorsten Heise nach Thüringen gezogen ist, wussten die Mitarbeiter in der Behörde nicht, bei wem es sich um Thorsten Heise handelt - so viel zur Effektivität des Verfassungsschutzes, so viel zum Frühwarnsystem des Verfassungsschutzes. Es war nicht Ihr Ministerium und nicht Ihr Amt, welches das Thema Thorsten Heise und Fretterode in die Öffentlichkeit gebracht hat. Ich erinnere Sie an die Diskussion im Thüringer Landtag, wo dies dann auch öffentlich geworden ist und wo sich Thüringer Medien an der Veröffentlichung beteiligt haben und sich nicht auf Informationen aus Ihrem Ministerium oder aus Ihrem Amt stützen konnten. Sie fragen, wo die Alternativen liegen, woher die Informationen kommen. Ich kann Ihnen nur am Ende sagen, die Informationen sind öffentlich geworden, sie sind bekannt geworden, aber nicht durch Ihr Amt, sondern durch zivilgesellschaftliches Verhalten, durch Aufmerksamkeit der Bürger und die müssen weiterhin gestärkt werden in ihren demokratischen Rechten,
die müssen sensibilisiert werden auch zur Wahrnahme eben ihrer Widerstandsrechte, wenn sich Rechtsextremisten in ihrem Ort breit machen, um sich dann auch zivilcouragiert in den Weg zu stellen, damit nicht ein Thorsten Heise fast fünf Jahre in Thüringen völlig unbeobachtet durch eine kritische Öffentlichkeit einen CD-Versandhandel für rechtsextremistische Musik aufbauen konnte, wie das bei Ihrer Schwerpunktsetzung der Arbeit des Verfassungsschutzes geschehen konnte. Vielen Dank.
Weitere Redeanforderungen liegen jetzt ganz offensichtlich nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, und zwar unmittelbar über den Antrag selbst in Drucksache 3/3214. Wer für den Antrag stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich kann den Tagesordnungspunkt 11 schließen und teile Ihnen mit, dass wir im Einvernehmen aller drei Fraktionen nach § 22 Abs. 1 Nummer 2 Geschäftsordnung die Reihenfolge der heute Morgen beschlossenen Tagesordnung ändern und den eigentlich jetzt an die Reihe kommenden Tagesordnungspunkt 11 a morgen nach dem Tagesordnungspunkt 2 aufrufen und dafür als letzten Tagesordnungspunkt
Nachwahl von einem Mitglied und von zwei stellvertretenden Mitgliedern für den Landesjugendhilfeausschuss dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/3153
Ich will zunächst erst noch mal allgemeine Hinweise geben: Der Landtag hatte zu Beginn der 3. Wahlperiode sieben Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder für den Landesjugendhilfeausschuss gemäß Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz gewählt. Zwischenzeitlich haben die Mitglieder Pierre Klinge sowie das stellvertretende Mitglied Frau Katrin Körber, die damals jeweils durch die Fraktion der PDS vorgeschlagen wurden, ihre Mandate im Landesjugendhilfeausschuss niedergelegt. Für die weitere Dauer der Wahlperiode sind ein neues Mitglied und, weil ein bisheriges stellvertretendes Mitglied als Mitglied gewählt werden soll, zwei neue stellvertretende Mitglieder, die nicht Abgeordnete sein müssen, zu wählen. Da das Wahlverfahren im oben genannten Gesetz nicht näher geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 der Geschäftsordnung Anwendung. Danach ist u.a. die Zusammensetzung von Gremien im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen, das sich nach dem d'hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt. Die Grundsätze der Verhältniswahl sind auch bei einer Nachwahl zu beachten. Danach stehen die Sitze der Fraktion der PDS zu. Die entsprechenden Wahlvorschläge liegen Ihnen in der Unterrichtung 3/3153 vor.
Ich sehe nicht den Wunsch nach einer Aussprache, den will ich auch nicht befördern, so kommen wir zur Abstimmung. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Es gibt Widerspruch - Herr Jaschke, wie immer.
Dann werden wir eine geheime Wahl stattfinden lassen. Dazu bitte ich um einen Moment Geduld, denn wir müssen jetzt erst mal die Wahlkabinen einräumen in den Plenarsaal und ich werde dann weiter vortragen, wie zu verfahren ist.
So, zunächst erläutere ich Ihnen den Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel ist zuerst die Nachwahl von einem Mitglied und ein Wahlvorschlag der PDS-Fraktion vorhanden, bei Frau Sabine Berninger ist entweder Ja oder Nein oder Enthaltung anzukreuzen und Sie haben natürlich nur eine Stimme, jeder Abgeordneter. Dann befindet sich auf dem gleichen Wahlzettel der Wahlvorschlag für die zwei Stellvertreter, Frau Katrin Christ und Frau Dana Neugebauer und ebenso ist für jeden nur ein Kreuz zu machen.
Die Abgeordneten Frau Bechthum, Herr Braasch und Herr Huster werden als Wahlhelfer fungieren. Die Listen sind vorhanden und Herr Abgeordneter Panse wird zunächst die Namen aufrufen.
Althaus, Dieter; Arenhövel, Johanna; Bechthum, Rosemarie; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Böck, Willibald; Bonitz, Peter; Botz, Gerhard; Braasch, Detlev; Buse, Werner; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Doht, Sabine; Döring, Hans-Jürgen; Ellenberger, Irene; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Fischer, Ursula; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Hahnemann, Roland; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Huster, Mike; Illing, Konrad; Jaschke, Siegfried; Kallenbach, Jörg; Kaschuba, Karin; Klaubert, Birgit; Klaus, Christine; Koch, Joachim; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Kraushaar, Ingrid; Krauße, Horst; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kummer, Tilo; Künast, Dagmar.
Anette Lehmann, Christine Lieberknecht, Frieder Lippmann, Mike Mohring, Alfred Müller, Cornelia Nitzpon, Maik Nothnagel, Michael Panse, Birgit Pelke, Werner Pidde, Frank-Michael Pietzsch, Günter Pohl, Egon Primas, Bodo Ramelow, Volker Schemmel, Konrad Scheringer, Fritz Schröter, Gerd Schuchardt, Gottfried Schugens, Franz Schuster, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Harald Seidel, Volker Sklenar, Michaele Sojka, Andreas Sonntag, Isolde Stangner, Harald Stauch, Christina Tasch, Tamara Thierbach, Andreas Trautvetter, Bernhard Vogel, Bärbel Vopel, Elisabeth Wackernagel, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Heide Wildauer, Bernd Wolf, Katja Wolf, Gert Wunderlich, Klaus Zeh, Gabriele Zimmer, Christine Zitzmann.
Jetzt sieht es so aus, als wären alle Stimmkarten abgegeben. Das ist wohl der Fall, dann schließe ich die Wahl und bitte die Stimmen auszuzählen.
Für den Wahlvorschlag der PDS-Fraktion - Frau Sabine Berninger - haben 30 mit Ja, 24 mit Nein gestimmt. Es gab 10 Enthaltungen, keine ungültige Stimme. Die Mehrheit ist damit erreicht.
Für die Stellvertreter haben zunächst für Frau Katrin Christ 31 mit Ja, 23 mit Nein gestimmt, 10 haben sich enthalten. Ungültige Stimmen gab es keine. Die Mehrheit ist erreicht.
Für die Stellvertreterin Frau Neugebauer haben 29 mit Ja, 23 mit Nein gestimmt, 11 haben sich enthalten. Es gab eine ungültige Stimme. Die Mehrheit ist damit auch bei der Stellvertreterin Frau Neugebauer erreicht.
Damit können wir den Tagesordnungspunkt 12 schließen und beenden für heute die Tagesordnung. Ich erinnere an den parlamentarischen Abend, ansonsten treffen wir uns morgen um 9.00 Uhr hier wieder. Guten Abend.