Sehr verehrter Herr Staatssekretär, ich füge eine vierte, Ihnen nicht vorher genannte Frage hinzu, die ich aber ohnehin hinterher gestellt hätte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lippmann für die Thüringer Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Das Applikationszentrum Präzisions-Kunststofftechnik Thüringen ist eine der vier von der Thüringer Landesregierung in der Technologiekonzeption Thüringen 2002 als prioritär eingestuften Infrastrukturmaßnahmen. Nach dem heutigen Stand soll mit der Realisierung noch in diesem Jahr begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2004 geplant. Die Kosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf maximal 25 Mio. !
Zu Frage 2: Die haushaltsmäßige Einordnung dieses Infrastrukturprojekts findet sich im Einzelplan 07, Kapitel 14, Titelgruppe 75 - Infrastrukturprojekte im Bereich Technologie - im Titel 89 375 - Zuschüsse für Investitionen an Sonstige. Die dort ausgewiesenen Ansätze können durch GA- und EFRE-Mittel verstärkt werden. Das als Ergänzung noch dazu, weil in dem Titel die Summe nicht ausreichen würde.
Zu Frage 3: Sowohl Herr Minister Schuster als auch Mitarbeiter des TMWAI und Vertreter der STIFT haben mit Repräsentanten verschiedener Kommunen in Ostthüringen zum Teil mehrfach gesprochen. Darüber hinaus hat die STIFT als Maßnahmeträger auf der Grundlage von Vor-Ort-Besuchen und einem schriftlich zu beantwortenden Fragekatalog eine Standortanalyse von drei Orten vorgenommen. Diese Analyse wird zurzeit ausgewertet. Eine Standortentscheidung - und somit beantworte ich auch gleichzeitig mit diesem Satz Ihre 4. Frage - soll in der nächsten Kuratoriumssitzung der STIFT erfolgen.
Es gibt offensichtlich keine weiteren Nachfragen, so rufe ich als Nächstes die Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller, SPD-Fraktion, in der Drucksache 3/3318 auf.
In der Stadt Erfurt gibt es zurzeit zwei Interessenten für den Bau und Betrieb eines Fünf-Sterne-Hotels. Beide Hotel-Konzeptionen gehen von einer Integration der einzigen für Thüringen geplanten Spielbank in das jeweilige Hotel aus, wobei einer der Investoren behauptet, bereits einen Vertrag mit der Landesregierung bezüglich der Integration der Spielbank in sein Hotel zu haben.
1. Ist die Landesregierung oder ein Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Freistaats Thüringen bereits eine vertragliche Bindung im Hinblick auf die Integration der geplanten Thüringer Spielbank in ein bestimmtes Hotel eingegangen?
3. Welche Entscheidungskriterien werden zur Standortentscheidung für die Spielbank durch die Landesregierung herangezogen?
4. Wurden durch die Landesregierung bzw. die Fördermittel bearbeitenden Stellen bereits schriftliche Förderzusagen bzw. Fördermittelbescheide für eines der genannten Hotel-Projekte erteilt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller für die Thüringer Landesre
Zu Frage 1: Ja, die Erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH & Co. KG, deren Komplementärin die Erste Thüringer Spielbank-Verwaltungsgesellschaft mbH und einziger Kommanditist der Freistaat ist, hat mit der Firma Transaktio GmbH & Co. KG einen Mietvertrag über gewerbliche Räume abgeschlossen.
Zu Frage 2: Nach § 1 der Satzung der Ersten Thüringer Spielbankgesellschaft mbH & Co. KG vom 08.12.1994 ist der Betrieb einer öffentlichen Spielbank Gegenstand des Unternehmens. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit ist das Unternehmen berechtigt, privatrechtliche Verträge abzuschließen, u.a. natürlich auch Mietverträge.
Zu Frage 3: Der Entscheidung über den Standort der Spielbank liegt u.a. ein Gutachten zugrunde, in dem der Standort Erfurt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als einziger tragfähiger Standort für eine Spielbank in Thüringen bewertet wurde.
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Es gibt diese Zusage an den Herrn Baumhöcker und sind weitere Fördermittel für dieses Projekt "Am Brühl" vorgesehen, für das ja inzwischen Baurecht besteht?
Ich rufe als Nächstes die Anfrage des Abgeordneten Höhn, SPD-Fraktion, in der Drucksachen 3/3332 auf. Trägt die jemand vor?
Dann rufe ich als Nächstes die des Abgeordneten Dr. Botz, SPD-Fraktion, in der Drucksachen 3/3339 auf.
Bereits im Doppelhaushalt 2003/2004 fehlen erhebliche Mittel für die Kofinanzierung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GA). Dadurch kommt es bereits nach den Zahlen des bestehenden Doppelhaushalts zu einem Rückgang der Mittel von zirka 20 Millionen Euro. Der Hauptanteil entfällt dabei auf die Ausgleichszulage für benachteiligte
Gebiete, die um 50 Prozent gekürzt wurde. Zurzeit werden im Rahmen des Nachtragshaushalts weitere Einsparungen diskutiert.
2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass weitere Kofinanzierungsmittel für die GA betroffen sein könnten?
3. Hält die Landesregierung im Fall einer weiteren Reduzierung der GA-Mittel erneute Einsparungen im Bereich der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten für möglich?
4. Wie bewertet die Landesregierung das Risiko der Freisetzung von Arbeitskräften in Landwirtschaftsbetrieben in den betroffenen Regionen durch derart akute einschneidende Reduzierungen auf der Einnahmenseite?
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Botz beantworte ich für die Landesregierung wie folgt - ich beantworte die Fragen 1 bis 4 im Block:
Das Ergebnis der Steuerschätzung im Mai 2003 und andere ungünstige Einflüsse im Haushaltsvollzug erfordern möglicherweise die Aufstellung eines Nachtragshaushalts 2003. Die in diesem Zusammenhang zu treffenden Entscheidungen können auch jene Sachverhalte, die Gegenstand Ihrer Mündlichen Anfrage sind, berühren. Da es derzeit aber noch keine abschließenden Entscheidungen für den möglichen Nachtragshaushalt 2003 gibt, ist zu diesem Zeitpunkt auch keine verbindliche Beantwortung der gestellten Fragen möglich.
Also, Herr Staatssekretär, ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie hier gern im Block antworten, habe ich ja. Aber bezüglich meiner Frage 4 - wie Sie das Risiko bewerten, falls so etwas eintritt, möchte ich Sie doch bitten, hier für die Landesregierung eine kurze Stellungnahme abzugeben.
Dieses ist natürlich schwierig, wenn man die Auswirkungen einer nicht definierten Entscheidung darstellen soll. Trotzdem kann ich das schon noch etwas vertiefen. Im Bericht über die Entwicklung der Landwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2001/02, den der Herr Minister in der letzten Woche vorgestellt hat, ist der Zusammenhang zwischen der Ausgleichszulage und der Einkommenssituation bezogen auf den Hektar bewirtschafteter Fläche bzw. auch bezogen auf die beschäftigte Arbeitskraft in diesem Zusammenhang deutlich dargestellt. Insofern kann man eine Relation zwischen Ausgleichszulage und Einkommenssituation sicherlich ableiten je nachdem, wie hoch die Ausgleichszulage zurückgefahren werden müsste. Ich muss aber ausdrücklich an dieser Stelle ausführen, dass es der erklärte Wille des zuständigen Ressortministers ist, die Ausgleichszulage nicht unter das heutige Niveau zurückzufahren.
Nun rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Höhn, SPDFraktion, in der Drucksache 3/3332 noch einmal auf.
Die meisten Förderrichtlinien des Freistaats Thüringen verlangen bei einer kommunalen Antragstellung eine rechtsaufsichtliche Bestätigung der Kofinanzierungsanteile. Auch geringfügige Eigenanteile müssen dabei rechtsaufsichtlich bestätigt werden. Die Einholung der rechtsaufsichtlichen Bestätigung ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.
1. Hält es die Landesregierung für angemessen, dass selbst bei Kleinstbeträgen, die durch die jeweilige Kommune als Eigenanteil zur Kofinanzierung von Fördermitteln erbracht werden müssen, eine rechtsaufsichtliche Würdigung eingefordert wird, und wenn ja, warum?
2. Wäre es im Sinne von Verwaltungsvereinfachung und in Anerkenntnis der kommunalen Selbstverwaltung nicht denkbar und wünschenswert, im Rahmen von Landesförderungen zu erbringende Eigenanteile unter einem bestimmten festzulegenden Betrag (beispielsweise 2.500 Euro) von der Bestätigungspflicht durch die Kommunalaufsicht zu befreien?
3. Wie könnte eine generelle kommunalaufsichtliche Bestätigungsfreiheit für geringfügige Eigenanteile geregelt werden, ohne alle Förderrichtlinien ändern zu müssen, die eine Bestätigung undifferenziert verlangen?