Protokoll der Sitzung vom 26.11.2019

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, jeder neue Landtag hat die Pflicht, aber auch das Recht, selbst darüber zu entscheiden, wie er die parlamentarischen Abläufe für die Dauer der Legislaturperiode regeln möchte. Bestandteil dieses Rechts ist auch, über die Zusammensetzung des Präsidiums des Landtags zu entscheiden. Der Präsident oder die Präsidentin hat alle Abgeordneten zu vertreten und soll unparteiisch und gerecht die parlamentarischen Abläufe gewährleisten sowie – wie es in § 4 der Geschäftsordnung heißt – die Rechte und die Würde des Landtags wahren. Hierzu stellte ihm oder ihr die Geschäftsordnung der 6. Legislaturperiode zwei Vizepräsidentinnen zur Seite.

Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es Diskussionen darüber, ob nicht angesichts der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen eine Änderung erfolgen müsse, mit dem Ziel, jede Fraktion im Präsidium zu beteiligen. Der Gedanke dahinter, dass nämlich das Präsidium das gesamte Haus repräsentieren müsse und nicht die stärksten Fraktionen darin dominieren dürfen, ist offenkundig ein richtiger. Zumindest war in der letzten Legislaturperiode mit der Besetzung des Präsidenten- bzw. Präsidentinnenamts durch die stärkste Oppositionspartei die Ausgewogenheit des Präsidiums auch in der Außenwahrnehmung gewährleistet.

Angesichts der Zusammensetzung dieses Landtags und der zu erwartenden neuen Wege der Entscheidungsfindung zwischen Landtag und Landesregierung, zwischen den Landtagsfraktionen wird ein Präsidium aus Vertreterinnen der drei größten Fraktionen dem Repräsentationsgedanken nicht mehr gerecht. Bereits Willy Brandt hat im Rahmen der konstituierenden Sitzung des 11. Deutschen Bundestags im Februar 1987, die er als Alterspräsident eröffnen durfte, betont – ich zitiere –: „Abgeordnete höheren oder niederen Ranges gibt es nach der Verfassung nicht. Für mich ergibt sich hieraus, dass alle Fraktionen über die gleichen Chancen der Mitwirkung verfügen sollten.“

Meine Damen und Herren, gleiche Chancen der Mitwirkung einzuräumen, kann in einem Gremium,

(Präsidentin Keller)

dessen Aufgabe es ist, unparteiisch und fair zu agieren, nicht durch die Widerspiegelung der Kräfteverhältnisse im Landtag selbst gelingen. Daher haben die antragstellenden Fraktionen entschieden, dem Landtag in Abweichung von § 2 der Geschäftsordnung der 6. Legislaturperiode die Einführung eines – lassen Sie es mich so bezeichnen – Grundmandats für jede im Landtag vertretene Fraktion im Präsidium vorzuschlagen. Uns ist bewusst, dass hiermit eine signifikante Vergrößerung des Gremiums einhergeht und nebenher scheinbar organisatorische und auch finanzielle Mehraufwendungen zu erwarten sind. Gleichwohl wöge der Schaden, der in einer Beschränkung auf die drei größten Fraktionen in diesem Haus läge, aus unserer Sicht ungleich schwerer. Um finanzielle Mehrkosten zu mindern, werden wir in Tagesordnungspunkt 6 b über die Änderung des Abgeordnetengesetzes und damit verbundener kostenneutraler Reduzierung der Aufwandsentschädigung der Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten noch beraten und entscheiden. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung für unseren Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Zur Aussprache in Tagesordnungspunkt 6 a ist Herr Abgeordneter Möller angemeldet. Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wie viele Vizepräsidenten ein Landtag verträgt, darüber kann man trefflich streiten. Man kann – wie es in der bisherigen Geschäftsordnung steht – auf zwei Vizepräsidenten zurückgreifen, man kann aber auch allen Fraktionen einen Sitz im Präsidium zukommen lassen. Für beides gibt es vernünftige Argumente, auch für die Variante mit den fünf Vizepräsidenten. Hier gibt es vor allem das Argument, dass alle Fraktionen im Präsidium vertreten sein sollen, und auch das Argument, das Herr Blechschmidt gerade genannt hat, nämlich dass Chancengleichheit zwischen den Fraktionen herrschen soll. Allerdings, meine Damen und Herren, sind diese beiden Argumente im hier vorliegenden Fall leider nur vorgeschoben, denn eine Vertretung aller Fraktionen ist ausweislich der Wortmeldungen von FDP und auch aus dem Bereich der Linken gar nicht gewünscht. Die AfD soll danach nur theoretisch den Anspruch auf einen Vizepräsidenten haben, der aber praktisch nicht erfüllt werden soll, denn die Ablehnung

der Wahl eines AfD-Mitglieds als Vizepräsidentin wurde von den Fraktionen der Linken als auch von der FDP ausdrücklich nicht personenbezogen begründet, sondern eben mit den Positionen der Partei, die allerdings verzerrt dargestellt worden sind. Und damit wird klar, warum von Ihnen fünf Vizepräsidenten vorgeschlagen worden sind. Ihr Problem ist nämlich, dass der Wähler die AfD zur zweitstärksten Kraft gemacht hat.

(Beifall AfD)

Und, meine Damen und Herren, Demokraten würden das akzeptieren – Sie nicht. Sie ändern einfach die Regeln, und zwar so, dass das von Ihnen und nicht das vom Wähler gewünschte Wahlergebnis im Präsidium widergespiegelt wird. Und um den Wählern so richtig die ganze Verachtung zu zeigen, kündigen Sie beide dann schon mal an, bei der praktischen Umsetzung die eigenen neugefassten Regeln zu missachten und dafür zu sorgen, dass die zweitstärkste Kraft keinen Vizepräsidenten bekommt. So haben Sie es angekündigt. Daran erkennt man, was bei Ihnen überragendes Motiv Ihres politischen Handelns ist. Ganz sicher ist es nicht Demokratie und ganz sicher ist es nicht Toleranz, ganz sicher ist es auch nicht Chancengleichheit und auch nicht der Respekt, der von Frau Keller in Ihrer Antrittsrede erwähnt worden ist. Und im Grunde müsste man Ihnen dafür dankbar sein, vor allem auch Ihnen von der FDP – Sie sind gerade so im Fünf-Prozent-Höhenflug hier in den Landtag reingehumpelt –, gerade Ihnen danke ich deswegen auch für die Offenheit, mit der Ihre kleine Fraktion sich über fast ein Viertel der Thüringer Wähler erhebt. Ihr Verhalten zeigt den Wählern – insbesondere unserer Partei, aber auch anderen Wählern – ganz deutlich, wie gering Sie diese schätzen, wenn Sie unseren Wählern, ihren Meinungen und Positionen keine Möglichkeit geben, in den Gremien, die dieser Landtag nun mal vorsieht, vertreten zu sein.

(Beifall AfD)

Ich bin gespannt, wer sich alles anschließt. Auch eine geheime Abstimmung lässt ja einige Rückschlüsse zu.

Ich will in dem Zusammenhang vielleicht noch eins sagen, denn insbesondere von der FDP, aber auch von den Linken wurde ja immer wieder begründet, dass diese Nichtwahl eines Kandidaten oder einer Kandidatin von uns mit den Positionen unserer Partei begründet wird und nicht mit personenbezogenen Gründen. Wissen Sie: Auch mich, auch meine Fraktion stört eine ganze Menge an den Positionen, die von den anderen Fraktionen hier im Haus vertreten werden. Es ist für mich zum Beispiel schwer zu ertragen, wenn die Linke hier im Landtag

(Abg. Blechschmidt)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie denn Frau Kel- ler gewählt?)

mit ihren Verbündeten dafür sorgt, dass die mühsam erarbeiteten Steuergelder nicht in die Zukunft unserer Kinder, sondern beispielsweise in Multi-Kulti oder in Zuwanderung investiert werden. Und bei der FDP

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das war so klar, selbst bei der Geschäftsord- nung!)

stört mich beispielsweise, dass Sie arbeitnehmerfeindliche Positionen haben, mich stört Ihre Vergötterung der Globalisierung, mich stört Ihr ganzer oberflächlicher, zur Schau getragener Liberalismus.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Mich stört diese verlogene Scheiße!)

Das stört mich und das stört auch meine Fraktion.

(Beifall AfD)

Aber ich sage Ihnen eins: Wir kämen trotzdem niemals auf die Idee, das Vorschlagsrecht Ihrer Fraktion und auch das der Linken, welches Ausfluss der Wahlentscheidung aller Wähler ist, so zu hintertreiben, wie Sie es im Bundestag leider tun und

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat doch überhaupt niemand gemacht!)

möglicherweise auch hier im Landtag.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Jam- mer, Jammer!)

Denn das gebietet uns die Achtung vor dem Wähler, auch dem Wähler, der uns nicht gewählt hat, denn auch der hat einen Anspruch auf Repräsentation mit seinen Überzeugungen und seinen Meinungen in allen Gremien dieses Freistaats, und zwar nach Recht und Gesetz. Deswegen muss man das gesetzliche Vorschlagsrecht, das rechtlich eingeräumte Vorschlagsrecht auch achten und respektieren. Und in dieser Frage – das sage ich Ihnen ganz offen – unterscheiden sich echte Demokraten von selbst ernannten Demokraten.

Wir werden gegen die Änderungen der Geschäftsordnung, gegen die Aufblähung des Präsidiums mit fünf Vizepräsidenten stimmen. Das Präsidium ist auch in seiner gegenwärtigen Form ohne Weiteres arbeitsfähig, es kann auch den Landtag gut repräsentieren. Das hat die Mehrzahl der Legislaturperioden hier in Thüringen gezeigt und es sollte auch deshalb nach diesem bewährten Konzept so weitergehen, auch in dieser Legislaturperiode. Deswegen

wie gesagt – werden wir dieser Geschäftsordnungsänderung nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Begründung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 6 a? Ansonsten rufe ich die Begründung zu Punkt 6 b auf. Hier hatte sich Herr Kowalleck gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! An dieser Stelle begrüße ich auch ganz herzlich die Angehörigen der Landtagsabgeordneten und die Mitarbeiter, ohne die auch unsere Arbeit hier im Hohen Hause nicht in dieser Form möglich wäre. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, Ihnen liegt heute der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vor. Die Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in § 2 Abs. 1 und 2 zur Erweiterung des Vorstands des Thüringer Landtags sieht die Erhöhung der Anzahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten für die 7. Legislaturperiode vor. Eine damit verbundene Kostensteigerung soll nicht entstehen.

Meine Damen und Herren, wir hatten das in der Debatte gehört, es besteht eben auch Konsens in der Öffentlichkeit – und gerade dieser Diskussion müssen wir uns stellen –, was einerseits die Anzahl der Vizepräsidenten angeht und andererseits eine eventuelle Kostensteigerung. Darauf reagiert unser Gesetzentwurf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, wir reagieren auch auf die Besonderheit in diesem Land und auf dieses Wahlergebnis. Gerade Ihr Argument der Aufblähung der Kosten zählt eben nicht. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Das bisherige Finanzvolumen der Zusatzentschädigung für die beiden Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten von je 70 Prozent wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf durch fünf geteilt. Daher soll die Zusatzentschädigung der Vizepräsidenten 28 Prozent von 100 der Grundentschädigung betragen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

(Abg. Möller)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen in der Aussprache? Bitte, Herr Möller.

Nur ganz kurz. Herr Kowalleck, wir haben nicht das Wort geredet, dass die Kosten aufgebläht werden, wir haben Ihren Gesetzesvorschlag, Ihren Änderungsvorschlag sehr wohl wahrgenommen. In dem Fall haben Sie auch unsere Unterstützung, weil wir natürlich daran interessiert sind, dass die Kosten für den Steuerzahler, wenn das Präsidium aufgebläht wird, dass diese Kosten natürlich auch entsprechend gesenkt werden bzw. wenigstens auf einem Niveau gehalten werden. Insofern – wie gesagt – werden wir auch zustimmen.

(Beifall AfD)

Herr Abgeordneter Montag hat sich gemeldet, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Sie sicherlich nicht wundern, dass wir natürlich diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Das kann man schon recht leicht daran erkennen, dass wir auch zu den Einreichern dieses Gesetzentwurfs gehören. Aus unserer Sicht steht jeder Fraktion naturgemäß ein Platz im Präsidium zu. Nur – und darum geht es in dem Gesetzentwurf –: Die tatsächliche Vergütung muss sich natürlich am echten tatsächlichen Mehraufwand der Amtsführung orientieren. Da sich demnächst in dieser Legislatur – sollte das Ihre Zustimmung finden – die Aufgaben von zwei auf fünf Schultern verteilen, ist es – glaube ich – nur recht und billig, dass man auch die finanziellen Kosten bei den ehedem zwei Kolleginnen und Kollegen belässt. Dass damit der Steuerzahler auch um keinen Cent mehr belastet wird, ist ebenfalls ein Anspruch, den wir alle gemeinsam mit diesem Gesetzentwurf werden einlösen können. Ich bin froh und dankbar, dass uns dies eben in einer interfraktionellen Anstrengung gelungen ist.

Es ist zudem ein Vorschlag, der das parlamentarische Selbstverständnis der Freien Demokraten ziemlich genau auf den Punkt bringt und skizziert. Denn er ist geprägt durch Vernunft und Sachorientierung. Er beachtet das Wirtschaftlichkeitsprinzip und es zeigt Offenheit zum gemeinsamen Handeln, wenn Punkt 1 und Punkt 2 gegeben sind. Insofern hoffen wir natürlich sehr, dass Sie alle diesem Ge

setzentwurf Ihre Zustimmung werden geben können.

Meine Damen und Herren, ich könnte hier natürlich thematisch enden. Da es aber nicht nur meine erste Rede als gewählter Abgeordneter in diesem Hause ist, sondern eben auch die erste Rede eines Vertreters der Freien Demokraten, erlauben Sie mir sicherlich, kurz vom üblichen parlamentarischen Prozedere abzuweichen. Der Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht mehr als eine reine Formalität. Er zeigt und er ist der Nachweis, dass dieses Parlament arbeitsfähig ist, und zwar über Fraktionsgrenzen hinweg.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Ich weiß aus persönlicher, nicht allzu lange zurückliegender Erfahrung: Man darf nicht alles glauben, was in der Zeitung steht. Ich kann nachher noch mal erläutern, was ich damit meine. Wenn man den Zeitungen Glauben schenken darf, verharren wir gerade in diesem Landtag in einer Art Schockstarre. Das mag vielleicht auf den einen oder anderen der geschäftsführenden Landesregierung emotional zutreffen, aber es wird mit Sicherheit nicht auf uns Parlamentarier zutreffen. So kompliziert das Wahlergebnis auch sein mag, so viel Potenzial steckt darin für dieses Parlament, denn zukünftig werden Initiativen eben nicht mehr von der Regierungsbank herabchoreografiert, sondern wir Parlamentarier werden die Mehrheit für jede einzelne Initiative erstreiten und organisieren müssen. Wir als Freie Demokraten sind bereit, uns dieser Verantwortung zu stellen und Teil dieser neuen Form des Regierens aus dem Parlament heraus für den Bürger zu sein. Dies kann, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, aber nur gelingen, wenn wir die Grundlagen des politischen Meinungsstreits achten. Das ist zunächst der Respekt vor der Meinung und dem Argument des anderen. Meinungsstreit, auch wenn er eben hart geführt wird, darf nicht dazu führen, dass wir die Person, die die Meinung geäußert hat, angreifen. Hier sitzen allesamt Menschen im Parlament mit einer gefestigten politischen Position und Meinung, aber niemand – kein Einziger – kann für sich in Anspruch nehmen, über die absolute und letztgültige Wahrheit zu verfügen. Wer das negiert, sich selbst und seine eigene Position überholt, verlässt bereits den demokratischen Diskurs und schwächt nicht nur sich selbst, sein Argument, sondern er schwächt uns alle in diesem Hohen Haus.

Meine Damen und Herren, Sie werden die Freien Demokraten als Partner an Ihrer Seite wissen, wenn es um den auch gern hart geführten Streit um Sachfragen oder politische Positionen geht. All denjenigen aber – und das sei an dieser Stelle ergän