Protokoll der Sitzung vom 28.03.2023

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, der Rechnungshof hat ausdrücklich nicht die Arbeit der Bediensteten in den Leitungsbereichen der Ministerien einer Bewertung unterzogen. Auch wurde keine Kritik an der Arbeit der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgetragen. Uns ist es daher wichtig zu betonen, dass die Mitarbeiterinnen

(Abg. Schard)

und Mitarbeiter der Ministerien ungeachtet der bisherigen kritisierten Praxis im Rahmen der Einstellung ebenso wie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ihre Arbeit sehr gut gemacht haben und auch machen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Damit haben sie einen großen, einen riesengroßen Anteil am Erfolg der Regierungsarbeit der Koalition seit 2014. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun kommen wir zum angekündigten Sofortbericht zu Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Prof. Hoff das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin des Rechnungshofs, die Fraktion der CDU und die Parlamentarische Gruppe der FDP – das ist durch den Abgeordneten Schard begründet worden – haben heute einen Antrag eingereicht, der die Überschrift trägt: „Wer übernimmt in der Landesregierung die Verantwortung?“ Die Antwort auf die Frage ist eindeutig und klar und Herr Schard hat die Antwort in gewisser Hinsicht auch schon ein Stück vorweggenommen. Denn diese Landesregierung in Gänze sowie jedes einzelne Regierungsmitglied übernehmen jederzeit Verantwortung für ihr Handeln. Diesen Maßstab setzt der Amtseid, den der Ministerpräsident, die Ministerinnen und Minister vor diesem Hohen Haus gemäß Artikel 71 der Thüringer Verfassung zu leisten haben. Er lautet gemäß Artikel 71 Abs. 1 der Thüringer Verfassung: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Dieser Eid gilt in gleicher Weise für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre dieser Landesregierung, soweit sie Beamtinnen und Beamte sind und folgenden Diensteid leisten – das wird einigen hier im Plenum, die Beamte sind, auch bekannt vorkommen, weil sie den Eid selbst schon geleistet haben. Der lautet: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und

meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.“

Der Augsburger Professor Josef Franz Lindner sprach in diesem Zusammenhang von dem Ethos des Beamten. Ich stimme Prof. Lindner zu, dass sich dieses Ethos aus Loyalität, aus persönlicher Verantwortung und konstruktiver Kritik gegenüber den Vorgesetzen und gegenüber der politischen Führung speist. Und dafür braucht es Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit muss Politik gewährleisten und sie muss sich ebenfalls auch an diesen Maßstäben und dem Ethos messen lassen.

Ich sage das nicht ohne Grund, denn der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Schard, der vorhin schon gesprochen hat, hat im Vorfeld der heutigen Debatte leider schon eine Tonlage gewählt, die aus meiner Sicht der Sache nicht gerecht wird und die im Ergebnis auch dazu führen kann, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in politische Institutionen zu untergraben.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist das Problem!)

(Heiterkeit CDU)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn er hat pauschal den Vorwurf erhoben, ich zitiere: Ziel war es, hochbesoldete Stellen in den Ministerien ausschließlich nach ideologischen Gesichtspunkten mit eigenen Parteifreunden zu besetzen und eben nicht auf der Grundlage von Leistung. – Ich werde Ihnen darlegen, warum dieser Vorwurf unzutreffend ist, warum sich die Einstellungspraxis dieser Landesregierung nicht von der CDU-geführter Landesregierungen unterschieden hat, weil sie sich an Recht und Gesetz orientiert hat. Der Rechnungshof hatte bekanntlich bereits 2014 begonnen, für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 – also für den Zeitraum der CDU-geführten Regierung Lieberknecht – die Stellenbesetzungen querschnittsmäßig zu prüfen. Er beanstandete in dieser Prüfung fehlende Tätigkeitsdarstellungen, nicht nachvollziehbare Tätigkeitsbeschreibungen, nicht nachvollziehbare Stellenbewertungen. Jetzt werden Sie zutreffend einwenden können, dass eine Rechnungshofkritik nicht dadurch besser wird, dass sie sich nicht nur an die derzeitige Regierung richtet, sondern auch an vorhergehende Regierungen. Dem ist, wie ich schon gesagt habe, durchaus zuzustimmen, wenn die Vorwürfe zutreffen würden. Dazu komme ich später. Aber ich bitte erst mal nur darum, dass wir in dieser Debatte, die wir heute führen, die Beschäftigten der Thüringer Landesverwaltung nicht unter einen Generalverdacht stellen,

(Abg. Blechschmidt)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ihnen Qualifikationen absprechen oder ihnen auch die Bereitschaft absprechen, ihre Arbeit unter das Ethos zu setzen, das ich am Anfang meiner Rede zitiert habe.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 25. November 2022 hat „Der Spiegel“ das erste Mal vorab über einen Entwurf einer Prüfungsmitteilung des Thüringer Rechnungshofs berichtet. Wir haben seitdem größtmögliche Transparenz hergestellt – in vertraulichen und öffentlichen Ausschusssitzungen.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Es liegt doch in der Natur der Sache, dass Sie das bestreiten, aber Sie müssen doch erst mal zur Kenntnis nehmen, dass wir größtmögliche Transparenz hergestellt haben, und ich werde Ihnen darstellen, warum. Sie haben danach die Möglichkeit, in einem öffentlichen Gespräch, das aus Rede und Gegenrede besteht, darauf reagieren zu können.

Wir haben in vertraulichen Ausschusssitzungen und öffentlichen Ausschusssitzungen ausführlich Stellung genommen. Es wurde eine Vielzahl an Mündlichen und Kleinen Anfragen gestellt und beantwortet. Es werden weitere Antworten auf bereits gestellte Kleine Anfragen gegeben. Und wir haben dem Thüringer Landtag die Prüfungsmitteilungen I und II nebst allen Stellungnahmen der Landesregierungen zur Verfügung gestellt. Und ja, es ist eine vertrauliche Einsichtnahme, weil schon in dem Entwurf der Prüfmitteilungen und in den gesamten Diskussionen von vornherein deutlich wurde, dass es um konkrete Persönlichkeitsrechte von konkreten Beschäftigten geht und jede Abgeordnete …

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das ist eine Frage des Datenschutzes! Das ist kein Krite- rium!)

Wir werden uns darüber doch mit Ihnen gemeinsam austauschen können. Aber Sie werden doch an keiner Stelle bestreiten können, dass jedes Mitglied dieser Volksvertretung die Möglichkeit hat – und nein, falls Sie die Frage stellen, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu, weil das meine Rede ist.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist konse- quent! Konsequent transparent!)

Wir sind doch hier in einem Sofortbericht und Sie müssen doch zunächst erst mal die innerliche Ruhe haben, den Sofortbericht auch entgegennehmen zu können, so wie ich – das kann ich Ihnen zusagen – innerlich die Ruhe haben werde, auch jedes Gegenargument von Ihrer Seite nachher anzuhören. Aber zu einem Gespräch gehört auch, dass ein

Argument zunächst erst mal entgegengenommen werden muss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, Sie haben die These aufgestellt – und die bestreite ich und die wird Herr Schard aus meiner Sicht auch nicht aufrechterhalten können –, dass Sie nicht die Möglichkeit haben und ich sage, Sie haben die Möglichkeit, jedes Mitglied dieser Volksvertretung hat die Möglichkeit, sich seine Meinung bilden zu können und mit der Meinung, die Sie sich nach Einsichtnahme in die Unterlagen gebildet haben, mit uns in den Austausch zu treten. Wir diskutieren hier im Plenum und wir werden auch in Ausschusssitzungen miteinander diskutieren. Das ist nicht nur recht und billig, sondern es ist genau das, was notwendig ist, um die von Ihnen gewünschte Aufklärungsarbeit gemeinsam gewährleisten zu können.

Ich habe nach § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags bereits um die Möglichkeit gebeten, im Fachausschuss Bericht erstatten zu können über die Schlussfolgerungen, die wir ziehen, und mit Ihnen gemeinsam in den Austausch über diesen Rechnungshofbericht zu treten. Auch dies verstehe ich als Teil der Transparenz, zu deren Herstellung ich mich gemeinsam mit den Mitgliedern der Landesregierung verpflichtet fühle.

Am 15. März 2023 wurde dann der Sonderbericht des Rechnungshofs auf der Internetseite des Hofs veröffentlicht. Der ist für alle Bürgerinnen und Bürger abrufbar, er kann nachgelesen werden. Am 15. März 2023 habe ich darüber informiert, dass wir diesen Rechnungshofbericht selbstverständlich bewerten, aber auch Maßnahmen zur Umsetzung von Empfehlungen dieses Rechnungshofberichts ergreifen werden. Wir haben uns dann in der vergangenen Woche – also sechs Kalendertage später – und heute in der Kabinettssitzung dazu ausgetauscht. Ich werde Ihnen deutlich machen, was wir in zehn Werktagen, die seit der Veröffentlichung dieses Sonderberichts vergangen sind, an Maßnahmen ergriffen haben; ich will sieben Handlungsfelder benennen.

Die Landesregierung hatte bereits in der Diskussion über den Entwurf des Sonderberichts angekündigt, eine Anpassung des Laufbahnrechts vorzunehmen. Mit dieser Änderung soll Klarheit geschaffen werden, dass § 28 Thüringer Laufbahngesetz nicht für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre als sogenannte politische Beamtinnen und Beamte im Sinne des § 27 Thüringer Beamtengesetz Anwendung findet. Warum unterbreiten wir diesen Vorschlag? Das habe ich auch schon in der Diskussion hier

(Minister Prof. Dr. Hoff)

im Parlament an verschiedener Stelle gesagt. Nicht weil sich diese Landesregierung in irgendeiner Weise ein genehmes Gesetz machen will, sondern weil hier die Regelungen, wie sie gleichlautend in Brandenburg, in Sachsen, in Rheinland-Pfalz, in Schleswig-Holstein, weiteren Ländern bestehen, auch in Thüringen Anwendung finden sollen und damit Rechtsunklarheiten klargestellt werden. Wir haben aus Respekt vor dem Thüringer Rechnungshof mit der Novelle gewartet, bis die Prüfmitteilungen veröffentlicht wurden. Die Ressortabstimmung ist eingeleitet und der Entwurf wird dem Landtag selbstverständlich anschließend zu der dafür notwendigen parlamentarischen Diskussion zur Verfügung gestellt.

Einzelne Länder – zweitens – haben die Rechtstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären gesetzlich außerhalb des Beamtenrechts geregelt. Ein Beispiel – der absolute Sonderfall: Bayern als einziges Land von den 16 Ländern hat geregelt, dass die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre als Teil der Landesregierung in einem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis stehen. Dafür gibt es in Bayern beispielsweise das mit B 9 besoldete Institut der Ministerialdirektoren als Beamte auf Zeit. In anderen Ländern – Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, ich habe an der Stelle schon ausgeführt, auch Rheinland-Pfalz – gibt es die Institutionen der Ministerialdirektoren und der parlamentarischen oder politischen Staatssekretäre. Wir können uns anschauen, ob eine solche Regelung für Thüringen einen Mehrwert bedeuten würde. Ich will Skepsis nicht verhehlen, aber es zu prüfen, gehört zum Gegenstand dessen, was auch als Schlussfolgerung aus diesem Rechnungshofbericht zu ziehen ist, und sich damit auseinanderzusetzen.

Drittens: In Thüringen sind politische Beamtinnen und Beamte die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, der Präsident des Landesverwaltungsamts, der Präsident des Amts für Verfassungsschutz, der Präsident der Landespolizeidirektion, die Landesgleichstellungsbeauftragte, die Beauftragte für Integration, Migration und Flucht, der Regierungssprecher und nach § 98 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz auch der Direktor beim Thüringer Landtag. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Frage des Umfangs der politischen Beamtinnen und Beamten befasst und hat deutlich gemacht, dass bei den politischen Beamtinnen und Beamten ein eng zu bestimmender Ausnahmecharakter vorkommen soll. Es hat in einer Entscheidung 2017 festgestellt, dass es sich um den engsten Kreis unmittelbarer Berater der Träger politischer Ämter handeln soll. Vor diesem Hintergrund ist es tatsächlich angemessen und auch richtig – auch wenn der Rechnungshof diese Empfehlung

nicht explizit in seinem Sonderbericht und in seiner Prüfmitteilung ausspricht –, den Umfang des Kreises der politischen Beamtinnen und Beamten in Thüringen kritisch zu überprüfen. Das Kabinett hat mich beauftragt, hier einen entsprechenden Vorschlag für eine Novellierung der entsprechenden Regelungen zu machen, bezogen auf die politischen Beamtinnen und Beamten.

Das Kabinett hat darüber hinaus in seiner heutigen Sitzung Eckpunkte zur Ausgestaltung der Leitungsebenen von Staatskanzlei und Ressorts erörtert. Wir werden so, wie es der Rechnungshof vorschlägt, die Umfänge der Leitungsbereichsaufgaben kritisch prüfen und auch eine vergleichbare schlanke Organisationsstruktur miteinander festlegen.

Ich will darauf hinweisen, dass der Thüringer Landtag in der 5. Wahlperiode mit der Mehrheit der damaligen CDU-geführten Koalition das Thüringer Laufbahnrecht beschlossen hat. Wenn Herr Schard sagt, wir sollen nicht auf vorhergehende Wahlperioden schauen, dann muss man aber auf vorhergehende Wahlperioden schon deshalb schauen, weil dort die Rechtsgrundlagen geschaffen wurden, die für unser heutiges Handeln Anwendung finden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da kann man nicht so tun, als ob man damals Regelungen getroffen hat, die heute nicht mehr gelten sollen, auch wenn es Ihnen nicht gefallen hat, Herr Schard, dass Ihre Partei sie damals mitbeschlossen hat. Vor diesem Hintergrund will ich darauf hinweisen, dass in der 5. Wahlperiode mit der Mehrheit der damaligen CDU-geführten Koalition das Thüringer Laufbahngesetz beschlossen wurde. In der Drucksache 5/7453 – das können Sie noch mal nachlesen – ist die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für die Büroleiterinnen und Büroleiter, die persönlichen Referentinnen und Referenten sowie die Leiter des Bereichs für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit enthalten, das sind § 3 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 Thüringer Laufbahngesetz. Von dieser Ausnahme machten alle Thüringer Regierungen seit 1990 Gebrauch – wie übrigens die Regierungen aller Länder, in denen vergleichbare Regelungen in den Laufbahngesetzen enthalten sind.

Wir diskutieren in der Landesregierung, von dieser Möglichkeit des Verzichts auf die Stellenausschreibung künftig nur noch dann Gebrauch zu machen, wenn mit der einzustellenden Person ein befristeter Vertrag geschlossen wird, unbefristete Stellen wie alle anderen Stellen im öffentlichen Dienst grundsätzlich auszuschreiben und auf diesem Weg sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des Arti

(Minister Prof. Dr. Hoff)

kel 33 Abs. 2 Grundgesetz erfüllt werden – das wird hier häufiger auftauchen, das ist der, der die Bestenauslese im Grundgesetz quasi definiert, also den gleichen Zugang nach Eignung, Leistung und Befähigung für Menschen zum öffentlichen Dienst.

Der Rechnungshof hat dann vorgeschlagen – fünftens –, dass künftig keine politischen Beamtinnen und Beamten in den Landespersonalausschuss mehr entsendet werden sollen, und behauptet, damit würde eine sichtbare Vorbildwirkung in die Integrität und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gezeigt. Aus unserer Sicht ist der Landespersonalausschuss ein unabhängiges, absolut integres Gremium, dessen Spruchpraxis über jeden Zweifel erhaben ist. Deshalb würden wir uns diese Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs explizit nicht zu eigen machen. Ich gehe noch auf weitere Punkte ein, weil ich deutlich machen will, dass das, was wir als Landesregierung in den vergangenen zehn Werktagen bereits begonnen haben, eine intensive Befassung mit den Beanstandungen und den Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs ist, und wir ihm dazu Vorschläge unterbreiten. Das heißt, die stets vorgetragene Behauptung, diese Landesregierung würde sich dem Sachverhalt nicht widmen, würde sich wegducken, würde Dinge nicht tun, entbehrt schlicht jeder Grundlage.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sechstens: Mit Blick auf die Redezeit, die angemeldete Beratung im Fachausschuss, den hohen Detailgrad will ich zu weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs jetzt vielleicht nur kursorisch ausführen. Die Landesregierung nimmt die Kritik des Rechnungshofs einer mangelnden Dokumentation und ungenügender Tätigkeitsdarstellungen, die auch entsprechend dargelegt sind, sehr ernst. Der Rechnungshof weist auch völlig zutreffend auf die gesetzesmäßige Verpflichtung zur Aktenführung in Personalangelegenheiten hin. Die Ressorts haben nach eigener Aussage bereits begonnen, die vorhandenen Mängel zu beseitigen und die Landesregierung will die Tätigkeitsdarstellungen und die damit verbundenen Bewertungen selbstverständlich nachholen. Für künftige Einstellungsfälle werden Tätigkeitsbeschreibungen und Bewertungen vor der Einstellung angefertigt. In Übereinstimmung mit dem Rechnungshof stellen wir fest, dass die Funktion des Staatssekretärs grundsätzlich auf Dauer angelegt ist, und dem ist mit der Ausbringung einer Planstelle Rechnung zu tragen. Arbeitsvertragliche Anstellungen erfolgen deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen. Die entsprechenden Arbeitsverträge sollen die beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften nach

bilden. Die Staatskanzlei wird unter Beteiligung des Finanzministeriums und des Innenministeriums Musterverträge erstellen und diese mit dem Rechnungshof abstimmen, so wie das dem Rechnungshof auch schon in der Stellungnahme zu seinem Entwurf der Prüfungsmitteilung mitgeteilt wurde.

Die Landesregierung wird künftig eine befristete Beschäftigung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären nur im Ausnahmefall in Betracht ziehen und auch hier die Hinweise des Rechnungshofs beachten.

Siebentens: Die Landesregierung sieht die Rechtslage gleichwohl als eindeutig an. Bei den politischen Beamtinnen und Beamten werden alle Entscheidungen, die sonst der Landespersonalausschuss zu treffen hat, durch die Landesregierung getroffen, und zwar in Thüringen wie in allen anderen Ländern auch, die entsprechende Regelungen – die Ausnahme Bayern habe ich genannt – in ihren Gesetzen definiert haben.

Die Landesregierung entscheidet gemäß § 50 Abs. 5 Thüringer Laufbahngesetz anstelle des Landespersonalausschusses gesetzeskonform, unabhängig und in eigener Verantwortung über die Handhabung beamtenrechtlicher Ausnahmevorschriften. Dazu zählt unter anderem die Frage, ob eine Beamtin oder ein Beamter die Befähigung für eine Laufbahn ohne die vorgeschriebene Vorbildung durch Lebens- oder Berufserfahrung erworben hat. Das Recht der Landesregierung, diese Entscheidungen in eigenem Ermessen zu treffen, wurde auch bisher in Thüringen nie infrage gestellt und von jeder Vorgängerregierung selbstverständlich in Anspruch genommen. Diese Rechtstatsache lag vielen Personalentscheidungen in der Vergangenheit zugrunde.