Die meisten von Ihnen wissen sicherlich, dass die wirtschaftliche Situation der Thüringer Kliniken enorm angespannt ist. Am deutlichsten wird dies sicherlich wohl beim Insolvenzverfahren der in Regiomed zusammengeschlossenen kommunalen Kliniken. Aber auch große Träger, ob gemeinnützig oder privat, fahren große Verluste ein. Die Krankenhausgesellschaft beziffert sie in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister mit 500 Millionen Euro monatlich. Dazu kommt die massive Unsicherheit über die bevorstehende Krankenhausreform auf Bundesebene und die verschlafene Krankenhausplanung hier in Thüringen. Kurz: Den Thüringer Kliniken steht ohne politisches Handeln ein harter finanzieller Aufprall bevor und wir wissen nicht, wie wir die Krankenhausversorgung in Thüringen in Kürze haben werden, wie sie aussehen wird, wenn wir nicht handeln.
Deshalb stimmte Thüringen in der ersten Beratung des Krankenhaustransparenzgesetzes richtigerweise für eine grundsätzliche Überarbeitung im Vermittlungsausschuss und stimmte ebenfalls richtigerweise für einen Antrag der CDU-geführten Länder „zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen“ – so der Titel. Nun tagte am 22.02. der Vermittlungsausschuss, und wie Sie der Presse entnehmen können und auch dem offenen Brief der Landeskrankenhausgesellschaft, ist es überraschenderweise so, dass Thüringen für eine knappe Mehrheit sorgte, das Krankenhaustransparenzgesetz ohne Änderungen aus dem Vermittlungsausschuss an den Bundesrat zurücküberwies, ohne die notwendigen Änderungen. Für die Thüringer Krankenhäuser und ihre extrem angespannte wirtschaftliche Situation ist das ein Stoß über die Klippe. Eine
wirtschaftliche Absicherung der Häuser kann nur in der 1.042. Sitzung des Bundesrats am 22.03. durch die Länder eingefordert werden.
Da es bis zu diesem Datum zu keiner weiteren Sitzung des Landtags kommen wird, ist es jetzt nötig, über dieses Thema von enormem öffentlichen Interesse zu sprechen. Ein Antrag der CDU liegt vor. Ich beantrage und bitte eindringlich darum, diesen Antrag mit Blick auf die Zukunft der Thüringer Gesundheitsversorgung am Donnerstagnachmittag zu debattieren. Vielen Dank.
Das war die Begründung der Dringlichkeit. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke, Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Werte Anwesende, ich möchte gegen diese Dringlichkeit sprechen, auch bei aller berechtigten angespannten Situation der Krankenhäuser auch in Thüringen ist das hier viel Sand in die Augen, der leider gestreut wird. Es ist die Länderkammer im Bundesrat, wo die Landesregierungen eben dort auch die Dinge besprechen, entscheiden und auf den Weg bringen. Und wir als Thüringer Landtag können uns dazu sicherlich auch verhalten und eine Meinung haben, aber Sie wissen auch, dass Regierungshandeln Regierungshandeln ist, und deswegen will ich mal auch noch diesen Begriff des Verschlafens zurückweisen, Herr Zippel, bei der Krankenhausplanung.
Ich finde, das war so idealtypisch hier gemacht, wie sich das gehört, nämlich unter Beteiligung aller, die mit der Krankenhauslandschaft in Thüringen dort was zu tun haben und zu sagen haben und die Zukunft dort mitgestalten wollen. Zugegebenermaßen kann sich da auch der Bundesgesundheitsminister mal eine
Scheibe abschneiden, auch wie unsere Landesministerin da agiert bei dem Themenfeld. Und bitte lassen Sie jetzt aber auch diese Aktion, weil meines Erachtens das wirklich auch nur zu Verzögerungen beim ganzen Prozess führt. Die Ministerinnen und Minister der Länder werden sich auch heute Abend mit dem Bundesgesundheitsminister genauer noch mal mit den Fragen der Krankenhausfinanzierung befassen. Ich glaube, der Ernst der Lage ist uns allen bekannt. Aber mit so einem Schaufensterantrag werden Sie das Problem nicht lösen. Danke für die Aufmerksamkeit.
Damit haben wir die Dringlichkeit begründet und gegen die Dringlichkeit gesprochen. Da kommen wir zur Abstimmung über die Aufnahme in die Tagesordnung unter Fristverkürzung. Da die genannte Vorlage nicht innerhalb von der Frist von sieben Tagen verteilt wurde, ist also nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand.
Es gibt Widerspruch. Damit bedarf es einer Zweidrittelmehrheit. Damit frage ich gemäß § 66 Abs. 2, wer der Aufnahme unter Fristverkürzung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen
aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen die Aufnahme in die Tagesordnung unter Fristverkürzung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Linke und die Gruppe der FDP. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Also ist die Vorlage in die Tagesordnung nicht aufgenommen.
Damit komme ich zur Abarbeitung über die bisherigen Anträge. – Herr Montag, ich haben Sie nicht vergessen, ich würde Sie jetzt aber doch erst mal abarbeiten, weil das sonst vielleicht zu viel wird, wenn Sie einverstanden sind? Gut.
Wir haben zum einen außerdem den Tagesordnungspunkt 12. Hier wurde von der Fraktion Die Linke beantragt, die Abarbeitung vor der Mittagspause am Freitag durchzuführen. Erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Also gehe ich davon aus, dass wir so arbeiten können.
Tagesordnungspunkt 34: Hier gibt es den Antrag, die Wahl der stellvertretenden Verfassungsrichterin gemeinsam mit den Wahlen am Donnerstag durchzuführen. Der Ordnung halber will ich noch darauf hinweisen, da die stellvertretende Verfassungsrichterin am Donnerstag verhindert ist, würde eine Vereidigung/Verpflichtung am Freitag erfolgen. Wir würden hier also eine Trennung vornehmen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen, dann können wir so verfahren.
Der nächste Antrag, hier ging es um den Tagesordnungspunkt 52, das war die Frage zu SGB II: Hier ist Abarbeitung für Freitag nach der Mittagspause und nach den Wahlen beantragt. Gibt es hierzu Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren.
Dann den Tagesordnungspunkt 25 – Herzinfarkt –, Abarbeitung: Hier gibt es den Antrag, Tagesordnungspunkt 25 am Freitag auf jeden Fall abzuarbeiten. Erhebt sich Widerspruch? Alle gehen dem Herzinfarkt damit aus dem Weg. Gut. Dann können wir so verfahren und Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch für die Bewahrung der Übersicht über die vielen Änderungsanträge. Ich darf dem Ganzen noch einen hinzufügen, verbunden zunächst mit dem Dank an alle Kollegen, die über zwei Jahre an einem gemeinsamen Beschluss des Sozialausschusses mitgewirkt haben, nämlich zum Antrag „Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken“ in der Drucksache 7/4894 – Neufassung –. Und ich bitte, das am Freitag nach der Fragestunde einzuordnen. Vielen Dank.
Es gibt also den Antrag, den Tagesordnungspunkt 64 in Drucksache 7/4894 – Neufassung –, am Freitag ebenfalls abzuarbeiten. Erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen, dann verfahren wir so.
Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich noch einmal über die Tagesordnung in geänderter Fassung unter Berücksichtigung der Abstimmungen von eben hier abstimmen. Wer der Tagesordnung so seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen im gesamten Rund. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit können wir so entsprechend der Tagesordnung verfahren.
Verpflichtung des vom Landtag in seiner 128. Sitzung am 2. Februar 2024 gewählten Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes Beschluss des Landtags - Drucksache 7/9511 -
Der Landtag hat in seiner 128. Sitzung am 2. Februar 2024 Herrn Tino Melzer als Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Der Beschluss wurde als Drucksache 7/9511 ausgefertigt und veröffentlicht. Ich habe Herrn Melzer am 1. März 2024 für die Dauer von sechs Jahren zum Landesbeauftragten für den Datenschutz ernannt und ihm dazu die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Im Anschluss an seine Ernennung hat Herr Melzer von mir als Präsidentin des Landtags den in § 3 Abs. 5 Satz 2 und 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes vorgeschriebenen Eid geleistet. Um die Amtseinführung abzuschließen, ist Herr Melzer gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes zu verpflichten. Dazu bitte ich Herrn Melzer nach vorn zu treten und die weiteren anwesenden Personen bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.
Sehr geehrter Herr Melzer, ich verpflichte Sie gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes, Ihr Amt gerecht und unparteiisch zu führen, das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie die Gesetze zu wahren und zu verteidigen. Ich wünsche Ihnen noch einmal alles Gute für Ihre Amtsausübung zum Wohle des Freistaats Thüringen.
Alle Fraktionen und die parlamentarische Gruppe haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und die parlamentarische Gruppe haben in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema. Für die fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit jeweils fünf Minuten,
die auf die Themen aufgeteilt werden. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema.
a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Beteiligungsmöglichkeiten bei Windkrafterzeugung zu blockieren, verursacht massive finanzielle Einbußen für
Bürgerinnen, Bürger und Kommunen in Thüringen!“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9568 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer hier und am Livestream, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Wir haben den Titel etwas fiktiv gewählt, aber er hat ja einen realen Hintergrund, und dazu will ich mal zu einem kleinen Experiment aufrufen. Und zwar bitte ich alle, sich zum einen auf die Plenarsitzung zu konzentrieren, die hier im Raum sind, und zudem auch noch mal alles auszublenden, was sie zum Thema Windkraft so als erstes denken, sondern sich einfach nur auf Fakten zu konzentrieren. Ich weiß, das fällt hier vielen schwer, gerade so auf der rechten Seite von mir sitzend. Aber ich würde Sie mal bitten, einfach unvoreingenommen auf folgende Erzählungen zu achten.
Wir haben uns vor zweieinhalb Jahren, als es der CDU auch noch wichtig war, Mehrheiten hier im Landtag zu organisieren, die jenseits der rechten AfD zu holen sind, auf einen sogenannten Windfrieden geeinigt. In diesem Windfrieden wurde festgestellt – und sogar auf Antrag der CDU gemeinsam dann mit uns –, dass wir die Menschen und die Kommunen stärker an den Einnahmen von Windenergieanlagen beteiligen möchten. Daraufhin haben sich die rot-rot-grünen Fraktionen auf den Weg gemacht, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und diesen dann auch in den parlamentarischen Lauf gegeben. In diesem Gesetzentwurf, da geht es nicht darum, ob wir jetzt mehr oder weniger Windkraftanlagen bauen wollen, sondern da geht es rein um die Beteiligung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger an den Einkünften, an den Gewinnen aus der Erzeugung von dem Strom durch die Windkraftanlagen. Also es geht nicht darum, sind wir jetzt pro oder kontra Windkraft, sondern es geht rein allein um die Beteiligung. Und da sind wir uns ja einig geworden insofern, dass wir in unseren Antrag das reingeschrieben haben, was die Bundesregierung als Soll im EEG formuliert hat: 0,2 Cent pro Kilowattstunde soll den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Da haben wir gesagt: „sollen“ ist uns nicht genug, wir wollen „müssen“ und deswegen sagen wir, die 0,2 Cent müssen den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Wir haben noch ein weiteres Beteiligungselement reingenommen: 0,1 Cent soll den Bürgerinnen und Bürgern, die im Umkreis wohnen, zur Verfügung gestellt werden, damit sie auch was davon haben.
und Gemeinden, mit den Windenergiebetreibern usw. usf. – und haben entsprechend diesen Antrag so bearbeitet, dass er jetzt eigentlich beschlussreif vorliegt. Und wir müssen hören, dass vor allen Dingen die CDU-Fraktion neben einer Verzögerungstaktik mittlerweile auch offen propagiert, dass sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen will oder kann. Wir fragen uns natürlich: Warum kann eine Fraktion, die das ursprünglich mit uns gemeinsam wollte, diesem jetzt nicht mehr zustimmen? Was würde denn passieren, wenn dieser Gesetzentwurf jetzt nicht zum Gesetz wird? Dann passiert Folgendes, dass die 85 Anlagen, die seit 2019 noch auf Errichtung und Inbetriebnahme warten – die haben alle schon die Genehmigung und müssen noch gebaut werden, dann irgendwann Inbetriebnahme –, nicht die Soll-Vorschrift haben. Das heißt, Sie entziehen den Kommunen mindestens 2,3 Millionen Euro Jahreseinnahmen. Zum Beispiel für die Gemeinde Greußen, um das mal klarzumachen: Die haben sieben Anlagen, die da gebaut werden, da
sind das etwa 200.000 Euro Einnahmen im Jahr, und sie entziehen den Bürgerinnen und Bürgern, die im Umkreis dieser Anlagen wohnen, etwa 1,15 Millionen Euro. Das sind in Greußen – um zu Ihrem Beispiel zurückzukommen – etwa 100 Euro pro Haushalt pro Jahr. Da kann man sagen, gut, das ist nicht viel, aber es ist für einige doch relativ viel, gerade, wenn man die Steigerung der Stromkosten in den letzten Zeiten sieht. Insofern: Es gibt eigentlich nur negative Dinge, die passieren, wenn dieses Gesetz eben nicht Gesetz wird.
Da will ich zurückkommen und noch mal deutlich machen – wir haben auch eine neue Kollegin hier heute im Hause sitzen –: Ich kann mich noch erinnern, 2019, als ich hierhergekommen bin, wurden wir vereidigt in dem Sinne, wir wollen Politik machen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes und wir wollen diese machen bis zum Ende der Legislatur. Deswegen ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, warum dieses Ende der Legislatur jetzt für Sie – CDU vor allen Dingen – vorgezogen wird. Sie wollen scheinbar keine Politik machen bis zum Ende der Legislatur, sondern nur bis zum jetzigen Wahlkampf, den Sie ausgerufen haben. Das wollen wir nicht, deswegen haben wir das heute auch noch mal in den Fokus gerückt, weil uns auch eben die Gemeinden und die Kommunen darum gebeten haben. Wir wollen, dass dieses Gesetz kommt, und bitten, die Widerstände dagegen aufzuhalten. Vielen Dank.