Durch Beschluss des Landtags in seiner 5. Sitzung am 30. Januar 2020 wurde der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/158 zunächst an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. In seiner 10. Sitzung am 6. März 2020 hat der Landtag die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksa
che 7/158 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 57 Abs. 3 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zurückgenommen und stattdessen gemäß § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Überweisung an den damals neu gebildeten Verfassungsausschuss beschlossen.
Der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/597 wurde vom Landtag in seiner 17. Sitzung am 18. Juli im Jahr 2020, die Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/1628 und 7/1629 in seiner 25. Sitzung am 1. Oktober 2020, die Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/2040 und 7/2044 in seiner 30. Sitzung am 13. November 2020 und den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/2291 in seiner 48. Sitzung vom 3. Juni 2021 jeweils an den Verfassungsausschuss zur Beratung überwiesen.
Der Verfassungsausschuss hat nach seiner Konstituierung zu den vorgenannten Gesetzentwürfen nach dem jeweiligen Überweisungsbeschluss in insgesamt 39 Sitzungen im Zeitraum vom 5. Juni 2020 bis zum 22. April 2024 Einzelberatungen durchgeführt. Zu allen Themenkomplexen in den Gesetzentwürfen, die Aufnahme in die Beschlussempfehlung des Verfassungsausschusses gefunden haben und damit Gegenstand der heutigen Beratung zur Novellierung der Verfassung des Freistaats Thüringen sind, hat der Verfassungsausschuss nach Themenkomplexen unterteilt, jeweils zumindest eine oder mehrere schriftliche und mündliche Anhörungen durchgeführt. Zum Themenkomplex „Konnexitätsprinzip“ wurden beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände viermal angehört, die Vielzahl der einzelnen Daten zu den Anhörungen und dem Beratungsablauf zu den einzelnen Gesetzentwürfen, die den Gegenstand der Beschlussempfehlung bilden, können Sie der schriftlichen Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9936 im Detail unter den Nummern 2 bis 7 entnehmen. Die mündliche Wiederholung würde ich Ihnen an dieser Stelle gern ersparen.
Zum Abschluss seiner Einzelberatungen hat der Verfassungsausschuss in seiner 40. Sitzung am 22. April 2022 auf der Grundlage der im Ergebnis übereinstimmenden Änderungsanträge der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/6484 sowie der Fraktion der CDU und der parlamentarischen Gruppe der FDP in Vorlage 7/6485 zu den Gesetzentwürfen in den Drucksachen 7/158, 7/897, 7/1628, 7/1629, 7/2040, 7/2044, 7/2291 beraten und beschlossen, die vorgenannten sieben Gesetzentwürfe zu einem Gesetzentwurf zusammenzuführen.
Die Inhalte der dem Plenum zur Beschlussfassung empfohlenen Neuregelungen der Verfassung des Freistaats Thüringen möchte ich Ihnen kurz vorstellen. Die in Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen aufgezählten Diskriminierungsverbote werden ergänzt um ein Verbot der Altersdiskriminierung. Nach der Neufassung von Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung soll künftig auch niemand wegen seines Alters bevorzugt oder benachteiligt werden. In Artikel 20 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird die Bezeichnung „Behinderte“ durch die Bezeichnung „Menschen mit Behinderungen“ ersetzt, da der ursprüngliche Begriff nicht als mehr zeitgemäß angesehen wurde und demzufolge auch nicht mehr verwendet werden soll.
Der Schutz und die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes, Artikel 41a der Verfassung, das Prinzip der Nachhaltigkeit als Grundlage allen staatlichen Handelns, Artikel 41b der Verfassung des Freistaats Thüringen, und die Aufforderung an das Land und seine Gebietskörperschaften, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen in Stadt und Land zu fördern und zu sichern, werden im ersten Teil der Verfassung zu einem neuen siebten Abschnitt unter der Überschrift „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ zusammengeführt.
Die Europäische Union und die politischen Erfordernisse der europäischen Integration schlagen sich in gleich mehreren Änderungen nieder. Der Freistaat definiert sich als Land der Bundesrepublik Deutschland, und – über diese Eigenschaft vermittelt – als Teil der Europäischen Union. In einem neuen Absatz 2 in
Artikel 44 der Verfassung des Freistaats Thüringen formuliert der Landtag das Staatsziel, ein geeintes Europa zu verwirklichen und zu entwickeln, das der Demokratie, dem Rechts- und Sozialstaat und dem Föderalismus sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist. Das Land soll die europäische Kooperation und Verständigung fördern und für die Mitwirkung der Regionen und ihrer Bürger an europäischen Entscheidungen eintreten.
In einem neuen Absatz 5 in Artikel 67 der Verfassung des Freistaats Thüringen werden Rechte des Landtags im Rahmen der unionsrechtlichen Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung verankert. Der Europaausschuss ist nun auch qua Verfassung ein im Rahmen der unionsrechtlichen Beteiligungsverfahren des Landtags eigenständig beschließender Ausschuss. Um die Rechtsetzung der EU kontinuierlich begleiten zu können, muss er – anders als die anderen Fachausschüsse – künftig bereits in der konstituierenden Sitzung eines jeden neuen Landtags gebildet werden.
Als Kannbestimmung wird mit Artikel 85 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung in die Verfassung die Möglichkeit aufgenommen, Gesetze und Rechtsverordnungen in elektronischer Form auszufertigen und zu verkünden und das Gesetz- und Verordnungsblatt in Thüringen auf diese Weise zu führen.
Die für die Kommunen wohl wichtigste Änderung dürfte sich in dem für die Kommunalfinanzen grundlegenden Artikel 93 der Verfassung des Freistaats Thüringen finden. Dieser enthält bisher lediglich eine ausdrückliche Regelung zum angemessenen finanziellen Ausgleich für staatliche Aufgaben, die das Land den Kommunen übertragen hat, Aufgaben im sogenannten übertragenden Wirkungskreis. Ausdrücklich in der Verfassung verankert werden soll nun die zusätzliche Pflicht des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbänden einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu schaffen, wenn es ihnen die Verpflichtung auferlegt, bestimmte Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zu erfüllen. Bei solchen Pflichtaufgaben steht fest, dass die Kommune sie unter bestimmten Voraussetzungen wahrnehmen muss. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Pflichterfüllung ist sie aber frei. Die Finanzierungspflicht gilt darüber hinaus aber auch dann, wenn das Land besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben stellt. Zum Inkrafttreten der Konnexitätsregel für den eigenen Wirkungskreis der Kommunen hat sich der Verfassungsausschuss auf den 1. Januar 2026 verständigt. Hierzu ist auch noch im Rahmen einer Anhörung eine Stellungnahme von den kommunalen Spitzenverbänden eingegangen, auf die ich an dieser Stelle verweise, und zwar unter der Zuschrift 7/3494, auch hinsichtlich der davon abweichenden Auffassung der Spitzenverbände.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke an dieser Stelle allen Kollegen im Verfassungsausschuss für die konstruktive und intensive Beratung. Ich bedanke mich bei allen Referenten der Fraktionen und auch der Gruppe der FDP und natürlich auch bei der Landtagsverwaltung für die Begleitung, insbesondere hier Frau Noack-Wolf und Herrn Stöffler als Referenten für den Verfassungsausschuss, und natürlich bedanke ich mich auch bei allen, die in die Anhörungen eigebunden waren, sich schriftlich und mündlich geäußert haben, aber ich bedanke mich auch bei alle denen, die sich als Teil der Thüringer Gesellschaft im Rahmen der Medienarbeit oder im Rahmen anderer Meldungen auch hier in die Gesamtberatung eingebracht haben und uns hier Initiale zugeleitet haben. Ich wünsche der weiteren Beratung zu diesem Thema einen guten Verlauf und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es war ein langes und phasenweise auch hartes Stück Arbeit bis in diese zweite Lesung. Die Arbeit – das sagen wir aus vollstem Herzen – hat sich für die Menschen in Thüringen und für die Demokratie in Thüringen gelohnt, wie diese Beratung und die hoffentlich positive Beschlussfassung an ihrem Ende jetzt auch belegen. Auch nach langwierigen und schwierigen Beratungen, kann es, wie sich gezeigt hat, gute inhaltliche Ergebnisse geben, wenn die beteiligten demokratischen Akteurinnen und Akteure sach-, lösungsorientiert und verantwortungsvoll handeln.
Die Entstehungsgeschichte der vorliegenden Verfassungsänderung beweist, dass es, wenn außerparlamentarische Menschen als sachkundige Anzuhörende im Gesetzgebungsverfahren mitwirken und die Arbeit des Landtags an den Gesetzentwürfen engagiert begleiten, die Inhalte besser macht und dabei hilft, zu handfesten Ergebnissen zu kommen. Deshalb an dieser Stelle ein ganz großes, dickes, fettes Dankeschön an die Anzuhörenden im Verfassungsausschuss und vor allem an die 21 Verbände und Organisationen in Thüringen, die jetzt das Bündnis Verfassungsreform bilden. Sie haben einen großen Anteil daran, dass heute hier konkrete Änderungen in der Thüringer Verfassung zur Debatte und zur Abstimmung stehen.
Ich möchte – eigentlich wollte ich es nicht – das Plakat hochhalten, weil die immer so bescheiden gewesen sind. Darauf sind der Feuerwehrverband, ganz viele Verbände, Sozialverbände, Kinderschutzbund; alle haben mitgewirkt, damit das heute hier zur Abstimmung steht. Deswegen wirklich aus tiefstem Herzen ein dickes, fettes Dankeschön.
Das ist Zusammenarbeit und das ist auch ein Zeichen von gelebter Demokratie vom Landtag. Wenn der Landtag, sprich die Abgeordneten, und die Thüringer Zivilgesellschaft in bestem Sinne aller eng zusammenarbeiten, dann ist das Demokratie wirklich im besten Sinne.
Sieben der ursprünglich neun im Verfassungsausschuss liegenden Gesetzentwürfe kommen jetzt in die zweite Lesung zurück. Die Arbeitsergebnisse des Verfassungsausschusses zu all diesen Gesetzentwürfen sind nun in einer Beschlussempfehlung gebündelt. So ist das für das Plenum alles übersichtlich und gut handhabbar auch aufgearbeitet.
Dass es mit dem Schutz und der Förderung des Ehrenamts und der Nachhaltigkeit und mit der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse drei neue Staatsziele gibt, ist nach Ansicht meiner Fraktion ein großer Erfolg. All diese drei Staatsziele sind wichtige verfassungsrechtliche Gestaltungsinstrumente, um der unsozialen Spaltung der Gesellschaft in allen Gesellschaftsbereichen und flächendeckend in Thüringen entgegenzuwirken. Dass die Förderung des ehrenamtlichen Engagements und das Prinzip der gleichwertigen Lebensverhältnisse der sozialen Spaltung der Gesellschaft entgegenwirken, ist auf den ersten Blick zu sehen. Die Aufwertung des ehrenamtlichen Engagements Hunderttausender Menschen in Thüringen ist eine handfeste Verbesserung, denn Staatsziele in der Verfassung sind rechtlich verbindliche Handlungspflichten. Für alle Bereiche, von der Feuerwehr, der Wasserwacht, dem Sport bis hin zu sozialen, zu Umweltprojekten oder auch Kulturinitiativen, um nur wenige Beispiele zu nennen.
Wichtig ist dabei, dass die praktische Umsetzung von Staatszielen in den Lebensalltag der Menschen auch einklagbar ist. Das beweist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimagesetz des Bundes. Deswegen sind Staatsziele ein ganz wichtiges Instrument. Mit der Verankerung der Förderung des Ehrenamts in
der Verfassung haben alle ehrenamtlichen Aktivitäten eine sehr fundierte und langfristige Absicherung. Das geht bis zur Pflicht längerfristiger finanzieller Unterstützung von ehrenamtlichen Projekten.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt sinnvollen Gesellschaften, Projekten Planungssicherheit und Entwicklungsperspektiven. Das Staatsziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse wird wegen seiner Verankerung in der Verfassung nun zukünftig die Landesplanung und Landesentwicklung deutlich prägen. Das gilt bezogen auf die verschiedenen Gesellschaftsbereiche, da nehmen wir mal das Stichwort sozialer Wohnungsbau über die Bildung und Gesundheit bis hin zur Mobilität. Die Verpflichtung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse gilt aber auch bezogen auf Thüringen als geografische Einheit. Ausgeprägte Leuchtturmprojekte zugunsten größerer Städte, da nenne ich immer das Stichwort unsere sogenannte Städtekette, und zulasten und zum Nachteil der ländlicher geprägten Regionen drum herum sind dann tabu. Auch sogenannte abgehängte Regionen darf es dann nicht mehr geben.
Beim Nachhaltigkeitsprinzip als Staatsziel werden manche schon skeptisch, reagieren mit Blick auf die Aussage: Hilft das dabei, der sozialen Spaltung entgegenzuwirken? Nachhaltigkeit ist doch nur Umwelt, ist Ökologie. Ja, ist es auch, aber eben nicht nur. Vor allem dann nicht, wenn man das Nachhaltigkeitsprinzip in so umfassender Weise versteht, wie die UNO die Nachhaltigkeit inhaltlich bestimmt und ausfüllt mit den 17 Nachhaltigkeitszielen. Ökologische Nachhaltigkeit, also der Schutz von Umwelt und Klima, braucht gleichzeitig auch sozialen Nachhaltigkeit, also die Beseitigung von Armut und sozialer Benachteiligung zur Sicherung eines menschenwürdigen Lebens für alle. Sie werden sich als Zuhörerinnen und Zuhörer sicher nicht wundern, wenn wir als Linke-Fraktion unser Augenmerk besonders auf die soziale Nachhaltigkeit richten. Das alles sollte, so die UN-Definition von Nachhaltigkeit, auch gepaart sein mit ökonomischer Nachhaltigkeit, ökonomische Nachhaltigkeit verstanden als wirtschaftlich vernünftiges Handeln, das allen Menschen jetzt und in Zukunft ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Zu diesem breit angelegten Nachhaltigkeitsbegriff gehört laut UNO auch die gesellschaftliche Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Nachhaltigkeit verstanden als Stärkung des demokratischen und bürgerschaftlichen Engagements der Menschen, als Stärkung ihrer Mitgestaltungsmöglichkeiten. Deshalb hat die UNO ganz konsequent ihre Nachhaltigkeitsstrategie mit den 17 Zielen unter Einbeziehung von vielen Organisationen und von über einer Million Menschen in einem weltweiten Prozess erarbeitet.
Wenn gleich dann die Verfassungsänderungen beschlossen sein werden, geht es darum, diese neuen Handlungspflichten der Staatsziele weiter in konkrete Maßnahmen für den Alltag der Menschen vor Ort umzusetzen.
Wie die zahlreichen Anhörungen im Rahmen der Verfassungsdebatte gezeigt haben, gibt es in der Bevölkerung in Thüringen so viele engagierte Menschen mit unglaublich viel Sach- und Fachverstand und mit sehr vielen guten Lösungsvorschlägen.
Deshalb wird sich unsere Fraktion dafür einsetzen, dass auch bei der weiteren praktischen Umsetzung der neuen Verfassungsregelung der Sach- und Fachverstand – ich gucke wirklich oben auf die Tribüne, ich begrüße auch vom Bündnis Verfassungsreform Herrn Ahlke und weitere Gäste, ich freue, dass Sie heute da sind und auch der Debatte folgen und zum Abschluss dann vielleicht mit uns gemeinsam bringen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit!
Es geht ja letztlich um die wirklich praktische Gestaltung des Alltagslebens der Menschen vor Ort. Dabei sollen die Menschen mitreden und mitgestalten können, das ist unser Anspruch als Linke. Auch der Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters und die Aufnahme des zeitgemäßen Begriffs „Menschen mit Behinderungen“ in Artikel 20 dienen dazu, der Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken.
Leben im Alltag vor Ort ist das passende Stichwort für eine weitere Verfassungsregelung, die heute zur Abstimmung steht. Die Kommunen brauchen eine sichere Finanzausstattung, um ihre Aufgaben wirksam zu erfüllen. Unsere Fraktion tritt schon seit Langem für die Stärkung der Kommunen ein, finanziell, aber auch strukturell und organisatorisch. Mit der Neufassung von Artikel 93 wird den Kommunen und dem Land mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gegeben hinsichtlich der kontinuierlichen Finanzausstattung der Städte und Gemeinden. Die gewählte Formulierung beachtet auch weiterhin die Vorgaben der geltenden Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Die finanzielle Absicherung der Kommunen ist wichtig, um deren Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wie das leider in unserer gelddominierten Gesellschaft so ist, gilt auch für Städte, Gemeinden und Landkreise: „Ohne Moos, nix los.“ Die Schaffung und Erhaltung handlungsfähiger Kommunen in Thüringen ist auch ein Baustein, um der Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Bei der Stärkung des Europabezugs in der Verfassung, die auch die Stärkung der Handlungsmöglichkeiten des Europaausschusses des Landtags einschließt, geht es um die gute Zusammenarbeit im internationalen Maßstab. Die Stärkung des Europabezugs ist eine Absage an die gesellschaftliche Spaltung der Menschen in Europa und genau genommen auch eine Absage an Nationalismus, der die Menschen spaltet, leider bis hin zur furchtbaren Gewalt des Krieges.
Deshalb bejaht die Linke-Fraktion diese Stärkung des Europabezugs. Nach unserer Auffassung ist in diesem Zusammenhang auch wichtig: In der vorliegenden Neuregelung umfasst der Begriff „Europa“ nicht nur die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern den Kontinent.
Die Linke-Fraktion kann auch die Aufnahme des Subsidiaritätsprinzips mittragen, denn dieses kann auch dazu beitragen, ein gemeinsames Europa von unten, von den Menschen her zu entwickeln. Dieser Entwicklung eines demokratischen, vielfältigen Europas der Menschen dient auch die ausdrückliche Festschreibung der Förderung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Regionen, auch grenzüberschreitender europäischer Regionen, wie zum Beispiel Euregio Egrensis, zu der auch Teile Ostthüringens gehören. Die Verfassungsänderung, die die zukünftige digitale Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen betrifft, liegt etwas außerhalb des roten Fadens „Verhinderung der gesellschaftlichen Spaltung“. Sie ist eine praktische Konsequenz aus den arbeitstechnischen Erfahrungen von Landtag und Landesregierung während der Coronapandemie.
Aber mit Blick auf den roten Faden „Verhinderung der gesellschaftlichen Spaltung“ oder mit der Überschrift des neuen 7. Abschnitts in der Verfassung „Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ möchte ich noch Folgendes ansprechen:
Unter den komplizierten parlamentarischen Bedingungen der 7. Wahlperiode und mit Blick auf die komplexen Beratungsverläufe im Verfassungsausschuss kann sich das vorliegende Arbeitsergebnis durchaus sehen lassen. Es ist ein Ergebnis eines spannenden demokratischen Diskussionsprozesses. Und wie das in solchen Prozessen des Zusammenfindens von unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Positionen meist
der Fall ist, nicht alle Beteiligten konnten all ihre Vorschläge durchsetzen. Im Sinne des Grundanliegens der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist ein Beschluss über die vorliegenden Inhalte ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung der Thüringer Verfassung. Sollte die anstehende Abstimmung positiv ausgehen – und das hoffe ich wirklich sehr inständig –, freuen wir uns als Linke-Fraktion darüber, zumal angesichts der komplexen Rahmenbedingungen eine Zweidrittelmehrheit ein Erfolg für alle daran beteiligten Demokratinnen und Demokraten ist. Ein solches Ergebnis liefert den Beweis, der Landtag ist auch unter schwierigen Bedingungen handlungsfähig.
Demokratische Aufgabe des Landtags der kommenden 8. Wahlperiode ist nach Auffassung unserer Fraktion wieder, dass auf Grundlage des heutigen Arbeits- und Beschlussergebnisses der neue Landtag dann die neuen Errungenschaften in der Verfassung für die weitere gesellschaftliche Arbeit in Form konkreter Vorhaben nutzt und – zweitens – mit Blick auf die inhaltlichen Arbeitsergebnisse klärt, welche der Themen, die in der Beschlussempfehlung praktisch keine Rolle spielen, in einer Fortsetzung der Debatte noch einmal aufgegriffen werden. Nennen möchte ich in diesem Zusammenhang die „inhaltliche Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und von Menschen mit Behinderungen“, die „Frage der UN-Menschenrechtspakte“ und den „unbedingten Ausbau der direkten Demokratie“. Aber heute sollten wir uns, wenn die Abstimmung dann gut ausgeht, trotz allem erst einmal freuen, dass durch vier Fraktionen und eine Parlamentarische Gruppe im Verfassungsausschuss und im Landtag dieses für die Weiterentwicklung der Verfassung sehr sinnvolle Arbeitsergebnis gelungen ist, denn es ist vor allem sinnvoll für die Verbesserung des Alltagslebens der Menschen in Thüringen und vor allem stärkt es die Demokratie in Thüringen. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist selten der Fall, dass man von historischen Entscheidungen spricht oder dass man das Gefühl hat, wenn man hier am Pult redet, dass es doch eine Situation ist, in die man vielleicht nicht so häufig in seinem Leben kommt. Das ist tatsächlich heute der Fall, wenn ich zum Thema „Verfassungsänderung“ reden darf. Ich darf diese Diskussion jetzt, seitdem wir den Verfassungsausschuss haben, entsprechend begleiten und möchte deswegen auch die Chance nutzen, zunächst einmal zu Beginn – und das gehört sich, glaube ich, auch – allen zu danken, die an diesem Prozess mitgewirkt haben. Es wurden schon einige von diesem Rund aus begrüßt, ich möchte
das noch vervollständigen: Neben allen Akteuren aus dem sozialen Bereich will ich gleich die kommunalen Spitzenverbände begrüßen, aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die von diesen ganzen Verfassungsänderungen betroffen sein werden, die wir heute beschließen werden. Vielen herzlichen Dank für alle Impulse, die gesetzt worden sind und vielen herzlichen Dank auch für die rege Beteiligung, die wir in diesem gesamten Verfahren hatten.