Protokoll der Sitzung vom 06.06.2024

3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen – bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –?

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 GG – bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Herz.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens des Thüringer Ministe

riums für Umwelt, Energie und Naturschutz antworte ich in Vertretung für Herrn Staatssekretär Dr. Vogel auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss wie folgt:

Zu Frage 1: Zum Stichtag 30. Oktober 2023 waren sechs Planstellen unbesetzt, an den Stichtagen 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 jeweils fünf Planstellen.

Zu Frage 2: Planstellen im Ressort des TMUEN sind grundsätzlich keine konkreten Dienstposten zugeordnet. Planstellen können auch unterwertig besetzt werden. In diesem Fall bestehen entsprechende Beförderungs- oder Höhergruppierungsmöglichkeiten innerhalb des bewirtschafteten Kapitels. Zu den in Antwort 1 aufgeführten freien Planstellen lassen sich aufgrund ihrer Wertigkeit zum Stichtag 30. Oktober 2023 zwei Abteilungsleiterdienstposten jeweils im Ministerium und im nachgeordneten Bereich sowie zwei Referatsleiterdienstposten im Ministerium zuordnen. Den fünf freien Planstellen an den beiden Stichtagen 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 lassen sich drei Abteilungsleitungen zuordnen, davon eine im Ministerium und zwei Referatsdienstleiterposten.

Zu Frage 3: Seit dem 30. Oktober 2023 wurden im Geschäftsbereich des TMUEN zehn Stellenbesetzungsverfahren begonnen, weiterverfolgt bzw. abgeschlossen. Es handelt sich um Stellenbesetzungen folgender Wertigkeiten: einmal die B6, zweimal B3 und siebenmal A16. Statusamtsgleiche Umsetzungen sind bei der Beantwortung nicht berücksichtigt.

Zu Frage 4: Bei allen in Frage 3 aufgeführten laufenden und abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren für einmal B6, zweimal B3 und siebenmal A16 erfolgte bzw. erfolgt ein entsprechendes Auswahlverfahren gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz. Fünf der zehn Dienstposten wurden extern ausgeschrieben. Für die weiteren fünf Dienstposten wurden und werden im Weg der Personalentwicklung aufgrund der eingangs erwähnten Beförderungsmöglichkeiten interne Auswahlmöglichkeiten nach dem Prinzip der Bestenauslese durchgeführt.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Schard in der Drucksache 7/10071. Bitte, Herr Abgeordneter.

Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren im Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

(Abg. Gottweiss)

Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung – ab Besoldungsgruppe A16 und höher – unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unbesetzt – bitte Auflistung je Stichtag –?

2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 verbunden – bitte Auflistung je Stichtag –?

3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen – bitte Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –?

4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz – bitte Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –?

Danke schön.

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Frau Staatssekretärin Herz.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schard beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich möchte die Fragen 1 und 2 aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten: Zum Stichtag 30.10.2023 waren sechs Planstellen der Besoldungsgruppe A16 und höher unbesetzt. Dabei handelt es sich um folgende Dienstposten: eine B3 – das ist die stellvertretende Abteilungsleitung bei uns im Justizvollzug –, fünfmal die A16 – nämlich die Referatsleitung im Bereich M1 – Kabinett –, die Referatsleitung im Bereich Referat 15 – Haushalt, die Referatsleitung 24 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung –, die Referatsleitung 25 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung – und die Referatsleitung 40 – Verbraucherschutz. Zum Stichtag 01.01.2024 waren zehn Planstellen der Besoldungsgruppe A16 und höher unbesetzt. Dabei

(Abg. Schard)

handelt es sich um folgende Dienstposten: zweimal die B6 – nämlich der Abteilungsleiter 3, Zivilrecht, Verbraucherschutz und Strafrecht – und die Abteilungsleitung 4, den Bereich des Strafvollzugs; eine Stelle im Bereich der B3 – Migration und öffentliches Recht; siebenmal die A16, nämlich die Referatsleitung M1 – Kabinett, die Referatsleitung 15 – Haushalt, die Referatsleitung 24 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung, und die Referatsleitung 40 – Verbraucherschutz sowie die Referatsleitung 43 – Gesundheitsfürsorge; die Leitung des Justizvollzugsamts und den Anstaltsarzt für den Justizvollzugsanstaltsbereich.

Zum Stichtag 01.05.2024 waren zwölf Planstellen der Besoldungsgruppe A16 und höher unbesetzt. Dabei handelt es sich um die nachfolgenden Dienstposten: dreimal die B6, nämlich den Abteilungsleiter 2 – Migration und öffentliches Recht, die Abteilungsleitung 3 – Zivilrecht, Verbraucherschutz und Strafrecht und die Abteilung 4, den Bereich des Strafvollzugs; im Bereich der B3 – Migration und öffentliches Recht und achtmal die A16, die Referatsleitung M1 – Kabinett, die Referatsleitung 12 – Gerichtsorganisation, die Referatsleitung 25 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung, die Referatsleitung 27 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung sowie Verfassungsrecht, die Referatsleitung 32 – Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften/Staatsschutz, die Referatsleitung 40 – Verbraucherschutz und die Leitung der JVA und den Anstaltsarzt der JVA.

Zu Frage 3: Im TMMJV wurden seit dem 30.10.2023 acht Stellenbesetzungsverfahren in den Besoldungsgruppen A16 und höher begonnen, weiterverfolgt bzw. abgeschlossen. Es handelt sich dabei um Verfahren mit den nachfolgenden Besoldungsgruppen: dreimal die B6 – Abteilungsleitung, einmal die B3 – stellvertretende Abteilungsleitung, dreimal die A16 – Referatsleitung, einmal die A16 – Leitung JVA.

Zu Frage 4: In allen Stellenbesetzungsverfahren zu Frage 3 erfolgte eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung, einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz.

Danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Henkel in der Drucksache 7/10072 – den Abgeordneten Henkel kann ich nicht erkennen –, die durch Abgeordneten Malsch gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.

Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung – ab Besoldungsgruppe A16 und höher – unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden.

Ich frage die Landesregierung:

(Staatssekretärin Herz)

1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft unbesetzt – bitte um Auflistung je Stichtag –?

2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 verbunden – bitte um Auflistung je Stichtag –?

3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen – bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –?

4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz – bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –?

Danke.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Feller.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Bezug auf das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft inklusive der nachgeordneten Dienststellen beantworte ich die Frage 1 und 2 wie folgt:

Im Ministerium war zu allen drei Stichtagen die Leitung der Abteilung 4 „Hochschulen“, welche mit einer Planstelle B6 unterlegt ist, sowie die Leitung des Referats 25 „Digitales und Kreativwirtschaft“, welche mit einer Planstelle A16 unterlegt ist, unbesetzt. Zudem sind im Ministerium die Leitung der Referate 31 „Gewerbliche Wirtschaftsförderung“, 35 „Wirtschaftsnahe Infrastruktur, Landeseigene Gesellschaften“, welche jeweils mit einer Planstelle A16 unterlegt sind, zu den Stichtagen 30. Oktober 2023 und 1. Januar 2024 unbesetzt gewesen. Darüber hinaus war im Ministerium eine Planstelle der Wertigkeit A16 zum 1. Januar 2024 unbesetzt, jedoch aufgrund einer befristeten Besonderheit zu diesem Zeitpunkt keinem konkreten Dienstposten zugeordnet. Zum Stichtag 1. Januar 2024 war an der Friedrich-Schiller-Universität die Planstelle der Wertigkeit A16 unbesetzt, die dem Direktor der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena zugeordnet ist.

In Bezug auf die Beantwortung der Fragen 3 und 4 wird zunächst darauf verwiesen, dass von den dahinter stehenden Fragestellungen mehr Sachverhaltskonstellationen erfasst werden als bei den Fragen 1 und 2, wodurch die jeweiligen Zahlen voneinander abweichen können. So könnte zum Beispiel möglich sein, dass eine Planstelle zwar noch besetzt ist, aber die betreffende Person demnächst in den Ruhestand eintreten wird, weshalb bereits jetzt das Nachbesetzungsverfahren begonnen wurde. In diesem Fall zählt das Nachbe

(Abg. Malsch)

setzungsverfahren zwar zu den begonnenen Verfahren der Frage 3, ist jedoch nicht Bestandteil der Antwort zu Fragen 1 und 2, weil die Planstelle noch besetzt ist.

Hinsichtlich des Ministeriums sowie der nachgeordneten Dienststellen wurden seit dem 30. Oktober 2023 zwei Stellenbesetzungsverfahren in Bezug auf Planstellen der Wertigkeit B6 sowie fünf Stellenbesetzungsverfahren in Bezug auf die Planstelle der Wertigkeit A16 begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen. In all diesen sieben Stellenbesetzungsverfahren erfolgte eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz.

Vielen Dank. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt, die Fragestunde, für heute.

Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 10 bis 18 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.

Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 10

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs