Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit, hier Stellung zu nehmen und in der Aussprache zu unserem Antrag zu sprechen. Bürokratieabbau, gerade in der Medizin, bei den Gesundheitsberufen und im Gesundheitssystem, ist immer etwas, was Emotionen weckt. Wir als Freie Demokraten – Sie kennen das alle, wenn wir uns auf Podien treffen – merken einfach, dass die Ärztinnen und Ärzte, die Heilberufler danach gieren, dass man etwas von den Vorschriften, die sie im Tagtäglichen belasten, herunternimmt und herunterfährt.
Podiumsdiskussionen auf der einen Seite, Absichtserklärungen auf der anderen Seite – das ist aber am Ende zu wenig. Es zählt am Ende nicht das Wort, sondern die Tat. Auch wenn Ihnen heute mit unserer Idee ein ganz konkreter Punkt vorliegt, der nicht neu ist, das wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern diesen Antrag haben wir in ähnlicher Form schon einmal in der fünften Legislatur aufs Tableau gebracht, so ist er aber nicht weniger verkehrt, denn in der Zwischenzeit, als wir außerparlamentarisch waren, ist er leider nicht weiter verfolgt und auch nicht umgesetzt worden.
Worum geht es uns? Es geht uns um eine relativ einfache Sache. Apotheker, Heilberufler, Ärzte sind nämlich verpflichtet, ihre Daten regelmäßig dem Gesundheitsamt vor Ort zu melden. Tun sie das nicht, versäumen sie es, droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Diese strafbewehrte Maßnahme, diese strafbewehrte Meldepflicht ist mit einem extrem hohen Kontrollaufwand seitens der Gesundheitsämter verbunden und die sagen uns auch hinter vorgehaltener Hand, dass die Kontrolle, ob die Daten tatsächlich stimmen, niemand durchführt. Das sehen Sie auch daran, wie viele tatsächlich in den letzten Jahren oder anderthalb Jahrzehnten über
haupt strafbewehrt waren: nämlich niemand. Es gibt einen viel einfacheren Weg, als diese lästige Pflicht den Heilberuflern, den Ärztinnen und Ärzten in diesem Land aufzubürden oder aber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheitsämter. Denn die Daten, wer wo praktiziert, wer wo seien Sitz hat, wer wie in einem Notfall – und darum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen – erreichbar ist, um zu unterstützen, um zu helfen, diese Daten liegen vor und das sogar bei Körperschaften öffentlichen Rechts. Das sind zum einen die Kammern und das sind zum anderen auch die Kassenzahnärztliche oder die Kassenärztliche Vereinigung. Denn wer abrechnet, der hofft natürlich auch, dass das Geld an die richtige Adresse kommt – wenn ich das so sagen darf.
Auch eine datenschutzrechtliche Problematik aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung, die hier und da schon angesprochen worden ist, sehen wir nicht, wenn wir zukünftig den Körperschaften die Pflicht einräumen, den Gesundheitsämtern einmal im Jahr aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen. Denn bei Approbation, bei Einstieg in den Beruf müssen Daten hinterlegt werden, da hängt auch eine Datenschutzerklärung dran. Die müsste, nämlich das Formular selbst, ergänzt werden um den Zusatz, dass die Körperschaften die Daten an die Gesundheitsämter melden können. Das ist im Grunde keine große Sache, aber mit einer großen Wirkung, nämlich der Beendigung einer lästigen Pflicht, die zudem auch noch strafbewehrt ist. Ich hoffe auf eine sachliche Debatte, nicht nur hier, sondern auch im Ausschuss und freue mich ausdrücklich darauf. Vielen Dank.
Als nächste Rednerin bereitet sich Frau Abgeordnete Dr. Klisch von der SPD-Fraktion vor. Bitte schön.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bin meinem Vorredner sehr dankbar, denn als ich den Antrag das erste Mal gelesen habe, da habe ich mich wirklich gefragt, aus welcher Schublade Sie das rausgeholt haben. Denn ich hatte den Eindruck, das lag irgendwo in irgendeiner Datei, so nach dem Motto: Man könnte das ja mal machen. Ich habe mich im ersten Moment gefragt, war das jetzt vor oder nach CoronaBeginn, weil wir gerade in dieser Zeit natürlich schon gelernt haben, wie wichtig es ist, dass man schnell und zügig Zugriff auf Daten hat, also auch
Kontaktdaten, zum Beispiel von Ärzten oder Apothekern. Ich bin wirklich immer total dabei, wenn es um Bürokratieabbau im Gesundheitswesen geht. Ich denke, das glauben Sie mir, das nehmen Sie mir ab. Nur – ich verstehe nicht so ganz, warum man dann mit einem Sandkorn anfängt, wenn man eigentlich über Berge reden sollte,
insbesondere, weil ich den Mehrwert auf den ersten Blick nicht erkannt habe, muss ich ehrlich gestehen. Sie haben es jetzt noch einmal erläutert, das hat mir ein Stückchen weitergeholfen. Denn prinzipiell hat sich mir nicht erschlossen, wo es helfen soll, wenn wir Daten nicht direkt bei den Gesundheitsämtern zugänglich haben. Man muss ja sagen – Gesundheitsämter oder der öffentliche Gesundheitsdienst, der ist genauso eine tragende Säule in der Gesundheitssorge für die Bevölkerung wie Krankenhäuser oder niedergelassene Ärzte, und wenn jemand krank wird, dann bedeutet das immer, dass quasi alle Säulen Hand in Hand diesen Schutz der Gesundheit vornehmen müssen.
Da jetzt eine Gruppe gegen die andere auszuspielen und zu sagen: Ja, denen wollen wir irgendetwas wegnehmen, aber ob die anderen dann mehr Bürokratie haben und irgendwelchen Daten hinterherhecheln müssen, ist uns egal. Das – wie gesagt – hat sich mir auf den ersten Blick nicht erschlossen. Wir sehen es alle in diesen Wochen: Unsere Gesundheitsämter sind jetzt im Moment schon so ein bisschen wie die feste Burg oder der Fels in der Brandung. Denn egal, was jetzt Herr Spahn in Berlin beschließt oder das Robert-Koch-Institut uns empfiehlt: Kontaktnachverfolgung oder Quarantäneüberprüfung, Schutzmaßnahmen – ich habe heute gehört, auch dass die Fußballmannschaften in ihren Hotels verbleiben, muss der öffentliche Gesundheitsdienst kontrollieren. Also, der hat wirklich viel zu tun und da jetzt sozusagen noch eine Lücke zu schaffen in Sachen Daten – ich denke, das sollten wir nicht zulassen, sondern wir sollten da wirklich konstruktiv über effektive Maßnahmen reden. Gern mache ich das auch im Ausschuss.
Ich denke, wir sollten wirklich den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken, sollten da jetzt keine Luftakrobatik üben. Auf diese Säulen unseres wirklich krisenerprobten Gesundheitswesens können wir in Deutschland stolz sein. Da müssen wir Politiker aber auch trotzdem alles dafür tun, dass das so bleibt. Deswegen freue ich mich dann auch auf die Ausschussberatung. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der öffentliche Gesundheitsdienst ist ein wichtiger Pfeiler unseres Gesundheitssystems, wir haben das gerade gehört. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Nicht nur in der aktuellen Krise, sondern gerade in der aktuellen Krise sollten wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitssystems im öffentlichen Dienst auch entsprechend würdigen. Deswegen gilt an der Stelle ausdrücklich der Dank für die geleistete Arbeit in den letzten Wochen. Es war mir wichtig, das voranzustellen. Wie die Abgeordnete Frau Dr. Klisch gerade gesagt hat: Das Aufgabenspektrum ist breit. Ich denke, die zusätzlichen Lasten, die wir aktuell haben, sind nicht weniger geworden.
Jetzt zum eigentlichen Antrag. Der Vorschlag der FDP bedeutet, Meldepflicht für Mitglieder der Heilberufe künftig auf die Kammern zu übertragen. Eine Meldung ist nötig bei Beginn und Beendigung der selbstständigen Berufsausübung. Es ist natürlich in erster Linie eine Erleichterung für die Ärzte, Apotheker und die anderen Heilberufler, aber auch für die Gesundheitsämter. Die Kontrolle der Anzeigepflicht und Erinnerung bedeutet Aufwand für Gesundheitsämter. Dieser Aufwand ließe sich reduzieren, wenn die Meldung zentral durch die Heilberufekammern erfolgt. Dort liegen die Daten ja ohnehin vor. Eine weitere Forderung des Antrags ist es, die Heilberufler, die nicht kurativ tätig sind, von der Meldepflicht auszunehmen. Also zum Beispiel Apotheker, die in Pharmaunternehmen arbeiten oder angestellte Ärzte.
Hier würde ich ein Fragezeichen setzen wollen, zum Beispiel im Katastrophenschutz. Hier könnte es für die Gesundheitsämter durchaus wichtig sein, einen aktuellen Überblick über angestellte Ärzte zu haben.
In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass die Daten ja auch in Telefonbüchern stehen. So weit würde ich mich jetzt nicht aus dem Fenster lehnen, wenn man bedenkt, wer sich heutzutage noch ins Telefonbuch eintragen lässt.
Das sind so ein paar Unsauberkeiten, darüber werden wir sicherlich dann im Ausschuss sprechen müssen.
Und hier müsste man die Gesundheitsämter natürlich auch befragen, welche Daten sie zu welchem Zweck überhaupt benötigen. Vielleicht würde sich
bei der Thematik auch eine Anhörung im Sozialausschuss anbieten. Auch das ist ein Punkt, über den man sich sicherlich mal Gedanken machen müsste.
Aber auch Fragen des Datenschutzes bei der Übermittlung von Informationen Dritter durch die Heilberufekammern an die Gesundheitsämter gilt es zu klären. Schließlich würde mich auch interessieren: Was sagen die Kammern und Berufsverbände eigentlich dazu? Denn das bedeutet schließlich auch einen Mehraufwand für diese.
Mein Fazit: Die Idee ist im Prinzip gut, an den Details muss noch ordentlich gefeilt werden. Deswegen werden wir die Überweisung an den Sozialausschuss mittragen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Montag, manchmal sind ja solche Fleißanträge wie von Ihrer Fraktion doch wirklich zu etwas gut, dass wir hier noch mal grundsätzlich über den Wert des öffentlichen Gesundheitssystems reden. Das finde ich wichtig, das finde ich gut. Und ich kann schon vorwegnehmen: Meine Fraktion wird die Entscheidung, den Antrag an den Sozialausschuss zu überweisen, mittragen, weil ich dieses Thema sehr wichtig finde und aktuell wichtiger denn je.
In diesem Zusammenhang kann man auch Ihre Forderungen nach Bürokratieabbau bzw. nach Datendigitalisierung mit in Augenschein nehmen. Aber warum wollen wir mit einem Flickenteppich anfangen? Machen wir es doch gleich richtig!
Leider sind wir fast überall in Deutschland von einem gut funktionierenden und gut ausgestatteten Gesundheitsdienst weit entfernt. Der öffentliche Gesundheitsdienst gehört zur Familie des hoch angesehenen und gut aufgestellten deutschen Gesundheitswesens, wird aber oft behandelt wie ein Stiefkind. Aber nur ein starker Zusammenhalt, in dem alle füreinander einstehen, ermöglicht eine gute Versorgung und kann eine Pandemie bewältigen. Das Ganze ist mehr als eine Summe seiner Teile – das beschreibt es vielleicht am besten.
Doch unserem ÖGD fehlen Personal und Ausstattung. Dass der Dienst dennoch meist funktioniert und die vielen zusätzlichen Aufgaben übernehmen konnte, verdanken wir einem guten Pannenmanagement und hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen an dieser Stelle auch mal ein Dankeschön ausgesprochen werden muss.
Aber wir brauchen jetzt schnelle und wirksame Schritte zur personellen und finanziellen Stärkung der kommunalen Gesundheitsämter. Gerade vor dem Hintergrund der Epidemie sind das die wichtigen Maßnahmen zur Wiederbelebung des kaputtgesparten ÖGD, heißt es in einem brandaktuellen Zehn-Punkte-Programm grüner Spitzenpolitikerinnen und -politiker, das zum Kampf gegen das Coronavirus entwickelt wurde. Dem schließe ich mich gern an, denn wir brauchen dringend eine komplettere Reform des ÖGD.
Gewiss wurden gestern durch den Bundestag im großen Corona-Hilfspaket auch die Gesundheitsämter bedacht. Die 375 Gesundheitsämter sollen mit 50 Millionen Euro gestärkt werden. Gedacht ist das Geld hauptsächlich für die Digitalisierung und Infrastruktur. Da fällt sicher auch für die von Ihnen gewünschten Vereinfachungen des Meldesystems etwas ab, aber das löst sicherlich nicht das Problem.
Das Virus wird nicht so schnell von der Bildfläche verschwinden. Es wird noch einige Zeit dauern, bis Impfstoffe und wirksame antivirale Therapien zur Verfügung stehen. Wir von Bündnis 90/Die Grünen entwickeln für diesen Fall Positionierungen und Perspektiven, um im Kampf gegen COVID-19 oder andere Pandemiezustände besser gewappnet zu sein. Der ÖGD steht dabei für uns im Fokus.
Die Corona-Pandemie belastet uns alle. Sie hat unter anderem gezeigt, welche Schnitt- und Schaltstellen in den letzten Jahren bei der gesundheitspolitischen Weichenstellung nicht ausreichend beachtet wurden. Dies betrifft sowohl personelle als auch qualitative Aspekte im ÖGD. Das Dogma der kommunalen Selbstverwaltung und der damit einhergehenden Vernachlässigung der Themen „Prävention“, „Gesundheitsvorsorge“ und „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ zeigt sich jetzt durch die zum Teil sehr großen Unterschiede in der Bewältigung oder eben auch der Nichtbewältigung dieser Krise. Das gilt für die unterschiedlichen Bundesländer in Deutschland. Das gilt aber auch für die Aufstellung in den Thüringer Landkreisen. Nicht alles läuft gut, in manchen Kreisen klappt die Nachverfolgung von Infektionsfällen, in anderen gibt es zum Teil erhebli
che Schwierigkeiten. Dabei hängt eine gute Nachverfolgung von Infektionsketten und Kontaktpersonen sowie der Ausgestaltung des ÖGD in Bezug auf Personal und Ausstattung doch unmittelbar zusammen. Das wird vom RKI und der Bundesregierung ganz klar als Schlüsselmoment in der Gesamtbekämpfung bzw. Eindämmung des Coronavirus gesehen.
Ich sagte bereits, der ÖGD wurde jahrelang faktisch kaputtgespart und litt auch unter der sogenannten fehlenden Attraktivität des Berufsfeldes. Fachkundiges medizinisches Personal findet andere, auch finanziell interessantere Arbeitsfelder. Die politische Grundfrage zu stellen ist müßig und führt uns nicht weiter. Es muss eine grundlegende Verbesserung eines Versorgungssystems geben, die wir nur gemeinsam und über die Grenzen der demokratischen Parteien und Fraktionen hinweg mit einem qualitativen Blick erreichen können. Der ÖGD muss Schaltstelle zur Prävention und zum Bevölkerungsschutz werden. Er wird in Thüringen durch die Kommunen mit einer veralteten Verordnung rechtlich koordiniert. Sicher erfüllen die Kommunen die darauf definierten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und nach der jeweiligen Finanzkraft und des zur Verfügung stehenden Personals. Es braucht dringend eine stärkere Abstimmung und eine koordinierte Einigung zwischen Land und Kommunen, welche Aufgaben des ÖGD – wie und mit welchen Mitteln – gewährleistet werden sollen. Damit das gelingt, fordern wir in Thüringen einen Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Der sollte umgehend entwickelt werden. Wir brauchen einen ÖGD, der präventiv, gemeinwohlorientiert, multiprofessionell und frei von kommerziellen Interessen arbeiten kann.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen haben uns da schon ein Konzept überlegt. Ich würde es Ihnen gern vorstellen. Das kann ich gern im Ausschuss, weil meine Zeit hier dafür nicht ausreicht. Deshalb, wie ich schon gesagt habe, bin ich für die Überweisung an den Sozialausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste und Zuhörer am Livestream! Alle reden vom Bürokratieabbau, doch die Realität ist eine andere. Die bürokratischen Lasten sind trotz aller
gegenteiligen Versprechungen durch die Politik weiter gewachsen. Auch das vor einigen Jahren vereinbarte Programm zur Begrenzung des Aufwuchses von Bürokratie – das sogenannte One-inone-out-Prinzip – hat bis heute nicht dazu geführt, dass hier eine spürbare Entlastung zu beobachten ist. Wie ernst es einige Altparteien mit ihren Versprechungen nehmen, zeigte sich wieder einmal sehr deutlich an der jüngst geführten Debatte zum Bürokratieabbau im Bundestag. Der Bundestag hat im Oktober 2019 mit den Stimmen der AfD sowie CDU/CSU, SPD und FDP, aber gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz angenommen. Aber auch dieses Gesetz ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es handelt sich wieder einmal nur um einen kleinen Wurf. Es gibt noch jede Menge zu tun. Weitere Schritte müssen folgen. Bürokratieabbau muss eine Daueraufgabe sein.
Jedoch verkommt Bürokratieabbau immer mehr zu einer Farce, wenn nach Entlastungen immer wieder neue Belastungen für die Bürger hinzukommen und letztendlich ein Grad der Bürokratisierung erreicht wird, der jeglichem gesunden Menschenverstand hohnspricht. Sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens drohen unter der Last der Bürokratie in die Knie zu gehen.
Das Sozial- und Gesundheitssystem in Thüringen steht vor großen Herausforderungen. Schon jetzt befinden wir uns inmitten von Verwerfungen durch jahrzehntelange Versäumnisse und Fehlsteuerung, verursacht durch die Altparteien. Nicht viel mehr als leere Versprechungen hat auch der öffentliche Gesundheitsdienst – ÖGD – in den letzten Jahren in Thüringen erfahren müssen. Nun hat Herr Spahn zwar kürzlich ein personelles und digitales Update des öffentlichen Gesundheitsdienstes versprochen – ja –, aber was steckt hinter den Absichten? Endlich eine Wertschätzung der Leistungen des ÖGD und seines Einsatzes in der Corona-Krise? Mehr als 20.000 neue Mitarbeiter sollen deutschlandweit im ÖGD eingestellt werden. Jedem ist bekannt, dass sich die Nachwuchsgewinnung und die Nachbesetzung offener Stellen seit Jahren äußerst schwierig gestalten. Da stellt sich mir ernsthaft die Frage, woher der Minister gedenkt, so schnell so viele qualifizierte Mitarbeiter herzubekommen. Weder ist die Qualifikation der künftigen zusätzlichen Mitarbeiter bekannt noch ist klar, für wie lange diese Stellen geschaffen werden.
Ferner sollte man so ehrlich sein und den Bürgern sagen, wofür die vielen neuen Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst eingesetzt werden sollen.