Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags willkommen, die ich sogleich eröffne.
Ich begrüße ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, willkommen am Internet-Livestream, sehr geehrte Damen und Herren.
Bevor wir die letzte reguläre Plenarsitzung dieser Legislatur beginnen, möchte ich ein paar Worte zu den zurückliegenden fünf Jahren sagen. Diese Wahlperiode hat uns viel abverlangt. In den 141 Sitzungen des Landtags gelang es aber immer wieder, Entscheidungen für Thüringen zu treffen. Vier Untersuchungsausschüsse, über 10.213 Drucksachen, 271 Gesetzentwürfe, von denen bis zum letzten Dienstag 146 auch beschlossen wurden, knapp 7.000 Anfragen – das alles spricht für eine arbeitsame Legislatur. Sie begann mit zwei Ministerpräsidentenwahlen, führte uns durch eine über zwei Jahre andauernde Pandemie und ist seit Februar 2022 geprägt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, am 7. Oktober 2023 dann der Terroranschlag der Hamas auf Jüdinnen und Juden in Israel. All das hat unsere Gesellschaft nicht unberührt gelassen. Es hat uns alle und es hat Thüringen verändert.
Sehr geehrte Damen und Herren, als Präsidentin dieses Hauses habe ich immer Wert auf ein von Respekt getragenes Miteinander gelegt, nicht nur im Parlament. Der Landtag ist und bleibt ein Ort der Begegnung für alle Menschen in Thüringen und darüber hinaus. Ja, und so schauen wir natürlich auch auf viele schöne Momente hier in diesen fünf Jahren. Das Haus empfing 21 Botschafterinnen und Botschafter, darunter auch den ukrainischen. Zeitzeuginnen und Zeitzeugen kamen für Gespräche zu uns. Wir haben 65 Ausstellungen gezeigt und hatten trotz der zwei Jahre Pandemie 55.000 Besucherinnen und Besucher im Haus. 2023 haben wir einen neuen Besucherrekord erreicht: 24.000 Gäste kamen in den Landtag. Nicht immer war die Verständigung im Parlament zwischen den verschiedenen Ansichten einfach, aber das Haus kam immer seiner Verantwortung nach. Dafür möchte ich Ihnen allen danken.
Ich danke auch der Verwaltung, die nicht nur die parlamentarische Arbeit vor- und nachbereitet hat, sondern auch dafür gesorgt hat, dass dieses Haus für alle Menschen in Thüringen zugänglich bleibt.
Lassen Sie uns mit Optimismus, Mut und Respekt in die nächsten Wochen gehen für ein weltoffenes Thüringen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute haben wir ein Geburtstagskind unter uns, Frau Staatssekretärin Herz hat Geburtstag. Unseren allerherzlichsten Glückwunsch, die Blümchen kommen gleich.
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Vogtschmidt betraut.
Für heute haben sich Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Herr Abgeordneter Emde, Frau Abgeordnete Engel, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Herr Abgeordneter Rudy, Frau Ministerin Denstädt, Herr Minister
Prof. Dr. Hoff, Frau Ministerin Karawanskij – zeitweise – und Frau Ministerin Taubert – zeitweise – entschuldigt.
Die Hinweise zur Tagesordnung: In der gestrigen Sitzung wurde Übereinkunft erzielt, den Tagesordnungspunkt 21 heute vor der Mittagspause aufzurufen und den Tagesordnungspunkt 64 gegen 14.30 Uhr aufzurufen, da zu dieser Verhandlung eine begleitende Gebärdensprachdolmetschung für die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream angeboten wird.
Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden der Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 in der Drucksache 7/10212 und zu Tagesordnungspunkt 45 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksa
che 7/10179 und ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10211.
Wird der Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Anmerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann steigen wir in die Tagesordnung ein.
Das Wort erhält das Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herr Abgeordneter Walk, für den Bericht. Bitte schön, Herr Walk, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Besucher auf der Besuchertribüne, da das der erste Tagesordnungspunkt ist, möchte ich insbesondere auch für diejenigen sprechen, denke ich, die eben dabei waren. Vielleicht für die Besucher: Es ist so, dass wir zu Beginn der Legislatur und auch zum Abschluss jeweils einen ökumenischen Gottesdienst durchführen. Das war heute der Fall, heute Morgen um 9.00 Uhr in der Thomaskirche. Ich fand, das war sehr bewegend, deswegen einen herzlichen Dank an die zwei, die das durchgeführt haben, an André Demut von der evangelischen Kirche und an Claudio Kullmann von der katholischen Kirche. Herzlichen Dank auch für die Betreuung während der gesamten Legislatur. Wir haben einmal während des Plenums die Möglichkeit, an einer Morgenandacht teilzunehmen. Auch dafür sage ich herzlichen Dank.
Ansonsten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen es, aber auch Damen und Herren, sind Berichte so, wie sie sind. Jetzt kommen wir zu dem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ich will Sie schon darauf vorbereiten, was auf Sie zukommt: 56 Seiten stehen an. Bei einer Lesedauer von knapp 1 Minute pro Seite wissen wir, wo wir dann zeitlich ungefähr rauskommen.
Dennoch freue ich mich, weil die Parlamentarische Kontrollkommission sehr engagiert gearbeitet hat und ich freue mich, dass ich diesen Bericht halten darf.
Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet nach § 33 Thüringer Verfassungsschutzgesetz den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Zuletzt wurde in der 90. Plenarsitzung des Landtags am 22. September 2022 über die Tätigkeit der Kontrollkommission berichtet. Daher möchte ich heute den Tätigkeitsbericht für den Zeitraum seit dem letzten Bericht, also seit September 2022, erstatten. Der Bericht deckt also den Zeitraum von September 2022 bis Juni 2024 ab. Der erste Teil des Berichts informiert über die Tätigkeit der Kontrollkommission im Allgemeinen. Der zweite Berichtsteil betrachtet dann die einzelnen verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereiche.
Nach Artikel 97 Satz 3 der Landesverfassung und § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Damit wird die ständige Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde als Bestandteil der Regierungskontrolle, die grundsätzlich dem gesamten Verfassungsorgan Landtag obliegt, in diesem speziellen Fall an dieses ganz besondere Gremium übertragen. Die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Berichterstattung soll die Rückkopplung der Kommission an das gesamte Parlament absichern und die demokratische Legitimation der Verfassungsschutzkontrolle durch die vom Plenum gewählte Kommission stärken. Der Grund für die Delegation der Verfassungsschutzkontrolle an die Parlamentarische Kontrollkommission liegt in dem verfassungsrechtlich anerkannten Interesse an der Geheimhaltung von nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde. In dieser Konsequenz hat die Parlamentarische Kontrollkommission auch bei ihrer Berichterstattung im Plenum die Geheimhaltungspflicht zu beachten. Die geheimen Beratungsgegenstände, mit denen sich die Kommission zu befassen hat, können daher auch heute lediglich in der gebotenen Abstraktheit dargestellt werden.
§ 25 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes legt fest, dass die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern des Landtags besteht, die zu Beginn einer Wahlperiode jeweils zu wählen sind. Die Kommission übt kraft gesetzlicher Anordnung nach § 26 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ihre Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode des Landtags hinaus noch so lange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue, also eine eigene Kontrollkommission gewählt hat. Auf dieser Grundlage wird in der laufenden 7. Wahlperiode des Landtags die permanente Verfassungsschutzkontrolle nach wie vor durch die zu Beginn der letzten, also der 6. Wahlperiode eingesetzten Kontrollkommission ausgeübt.
Nachdem das ehemalige Mitglied Dirk Adams mit seiner Ernennung zum Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu Beginn der 7. Wahlperiode und das ehemalige Mitglied Wolfgang Fiedler aus dessen eigener Entscheidung hin aus der Kommission ausgeschieden sind, besteht die Kontrollkommission derzeit noch aus den ehemaligen Abgeordneten Dieter Hausold als Vorsitzenden – ich denke, er ist heute auch hier, lieber Dieter, schön, dass Du bei uns bist –
sowie Dorothea Marx und meiner Person als weiteren Mitgliedern. Ich will das ausdrücklich betonen: Eine wirksame parlamentarische Verfassungsschutzkontrolle war damit auch in der 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags jederzeit gewährleistet.
Dass die Kontrollkommission aus der 6. Wahlperiode über einen derart erheblichen Zeitraum in der geschilderten Besetzung tätig bleiben musste, resultiert aus den folgenden Entwicklungen, die ich hier kurz skizzieren möchte, weil sie auch wirklich, glaube ich, eine Besonderheit im bundesrepublikanischen Maßstab darstellen. Ziel ist auch, damit der interessierten Öffentlichkeit diese besondere Situation zu erörtern, damit diese auch eingeordnet werden kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach der vormaligen Fassung des § 25 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz war die Kontrollkommission spiegelbildlich zum Stärkeverhältnis der Fraktionen im Plenum zu besetzen. Dementsprechend stand der Fraktion der AfD ein Vorschlagsrecht für zwei der fünf Sitze in der Kommission zu. Seit dem Beginn der Legislaturperiode hatten aber alle Wahlvorschläge der AfD-Fraktion nicht die seinerzeit hinreichende Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht und folglich konnte die vom 7. Landtag zu bildende Kontrollkommission auf Grundlage der besagten Bestimmungen im Verfassungsschutzgesetz nicht vollständig besetzt werden.
Hinzu kam, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 14. Oktober 2020 auf entsprechenden Eilantrag der Fraktion der AfD hin entschieden hatte, dass sich die Kontrollkommission der 7. Wahlperiode nicht in dieser Unterbesetzung konstituieren dürfe, bevor nicht durch geeignete verfahrensgemäße Vorkehrungen sichergestellt sei, dass Wahlvorschläge nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt würden. Vor dem Hintergrund, dass das Verfassungsgericht eine Verständigung zwischen den Fraktionen anmahnte, wurde dann auf Anregung von Ihnen, Frau Präsidentin des Landtags, ein von einem externen Mediator geleitetes Moderationsverfahren eingeleitet und letzten Endes auch durchgeführt. Im Ergebnis dieses Verfahrens sind dem Landtag Änderungen im Verfassungsschutzgesetz empfohlen worden, welche die Zusammensetzung der Kontrollkommission und die Wahl ihrer Mitglieder betrafen. Diese Vorschläge hat der Landtag als Gesetzgeber aufgegriffen und mit dem Änderungsgesetz vom 20. Dezember 2022 den § 25 Thüringer Verfassungsschutzgesetz dahin gehend geändert, dass die Fraktionen des Landtags in der Kommission nicht mehr nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit proportional dem Stärkeverhältnis im Plenum vertreten sein müssen; das war die bisherige Regelung. Stattdessen genügt es nun, wenn die Opposition in ihrer Gesamtheit angemessen in der Kontrollkommission vertreten ist. Eine Zuordnung der Sitze zu den einzelnen Fraktionen nach einem festen Verteilungsschlüssel ist somit nicht mehr erforderlich.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach dieser Vorbemerkung komme ich nun zu den Einzelheiten der Tätigkeiten der Kontrollkommission. Die Kommission tagt außerhalb der Parlamentsferien grundsätzlich im 6-Wochen-Turnus und seit der letzten Berichterstattung im September 2022 ist die Kommission zu insgesamt 17 Sitzungen zusammengetreten. Das entspricht auch den Vorgaben unserer Geschäftsordnung. Die Beratungen erfolgten nach § 24 geheim. An den Kommissionssitzungen haben daher neben den Kommissionsmitgliedern nur die folgenden Personen teilgenommen: Der ständige Geschäftsführer der Parlamentarischen Kontrollkommission oder dessen Vertreter bzw. die mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragte Geschäftsführerin oder ihr ebenfalls kommissarisch bestellter Stellvertreter, eine Sachbearbeiterin oder ein
Sachbearbeiter aus der Geschäftsstelle der Kommission, eine Protokollantin sowie für die Landesregierung der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales oder der Staatssekretär für Inneres, der Präsident des Amts für Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter sowie mit einer Thüringer Besonderheit der Leiter der Stabsstelle Controlling im Amt für Verfassungsschutz. Von der Möglichkeit, von den Fraktionen benannten Mitarbeitern den Zugang zu den Sitzungen ebenfalls zu gewähren, hat die Kontrollkommission im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.
Einen Kernpunkt der Beauftragung der Kontrollkommission bildet erneut die Unterrichtung der Landesregierung gemäß § 27 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz. Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit des AfV und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Dabei wurde schwerpunktmäßig auch über Kenntnisse informiert, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden und auf entsprechendes Verlangen berichtete die Landesregierung der Kommission auch zu sonstigen Vorgängen mit Bezug zum Aufgabenbereich des Amts für Verfassungsschutz.
Derartige Verlangen nach § 27 gab es, jeweils aus aktuellem Anlass, in ganz verschiedenen Bereichen. So hat die Landesregierung die Kommission auf ihr Verlangen hin im Berichtszeitraum beispielsweise über die Auswirkungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz auf Thüringen unterrichtet. Andere Unterrichtungen betrafen etwa Entwicklungen in spezifisch extremistischen Phänomenbereichen, zum Beispiel anlässlich des Ukrainekriegs oder des Angriffs der Hamas auf Israel, sowie Lagebilder zu verfassungsschutzrelevanten örtlichen Entwicklungen.
Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung bildeten die Unterrichtungen der Landesregierung gemäß § 18. Nach dieser Norm sind Zielpersonen und Betroffene binnen Frist von sechs Monaten über den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zu informieren, es sei denn, diese Unterrichtung wird mit Zustimmung der Kommission zurückgestellt. Bei den nachrichtendienstlichen Mitteln – damit man auch weiß, worum es sich da handelt – handelt es sich etwa um den Einsatz von Vertrauensleuten, längerfristige Observationen oder auch Bildaufzeichnungen. Die Prüfung der Zurückstellung einer Benachrichtigung des Betroffenen und von Mitbetroffenen ist jährlich zu wiederholen. Frühestens nach fünf Jahren kann mit Zustimmung der
Kommission eine Benachrichtigung dauerhaft unterbleiben. Jede Zurückstellung einer Benachrichtigung, ob dauerhaft oder temporär, ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Ob die so vorliegen, ist seitens der Kommission umfassend zu prüfen. Diese Prüfung verursacht aufgrund des Umfangs der vorab übermittelten schriftlichen Zurückstellungsersuchen einen beträchtlichen Aufwand. Seitens der Landesregierung werden Berichte über beabsichtigte Zurückstellungen vorgelegt, bis auf wenige Einzelfälle substantiiert und schlüssig, und bedürfen nur in Ausnahmefällen einer mündlichen Ergänzung innerhalb der Sitzungen.
In folgendem Fall wird die Kontrollkommission sogar schon vor dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel tätig, zum Beispiel, wenn beabsichtigt ist, ein nachrichtendienstliches Mittel gegen Mitglieder des Landtags oder deren Mitarbeiter zu ergreifen. Dann ist die Parlamentarische Kontrollkommission bereits vorab zu informieren. Wir haben uns jüngst auf ein in der Geschäftsordnung der Kontrollkommission festgehaltenes detailliertes Unterrichtungsverfahren verständigt, um so der Kommission die Möglichkeit zu geben, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit derartiger Maßnahmen auch frühzeitig eingreifen zu können. Die Geschäftsordnung, die sich die Parlamentarische Kontrollkommission bereits in der 6. Wahlperiode im Rahmen ihrer Selbstorganisation gegeben hat und die auf den 22. Februar 2017 datiert, gilt aufgrund des eingangs beschriebenen besonderen Umstands weiterhin fort.
Gleichwohl fasste die Kontrollkommission auch in der 7. Wahlperiode, soweit dies angezeigt erschien, mehrere geschäftsordnungsergänzende Beschlüsse, auch im Berichtszeitraum. Neben der beschriebenen Qualifizierung des Unterrichtungsverfahrens im Fall der Betroffenheit von Landtagsmitgliedern oder deren Mitarbeitern vom Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gab es ebenfalls in der ersten Jahreshälfte 2023 eine weitere Änderung in der Geschäftsordnung. Diese betraf die Zurückstellung der Benachrichtigung von Betroffenen über den gegen sie gerichteten Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Hierzu wurde in der Geschäftsordnung eine zeitliche Konkretisierung für die Einholung der Zustimmung der Kommission verankert und außerdem aus aktuellem Anlass der Fall geregelt, dass eine Identifizierung von Betroffenen erst mit einigem zeitlichen Abstand zur Beendigung der Maßnahme erfolgen kann.
durch das Amt für Verfassungsschutz unterliegt nach Maßgabe von § 8 der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Hiernach ist die Kontrollkommission im Abstand von höchstens sechs Monaten über Auskunftsersuchen des Amts für Verfassungsschutz gegenüber Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen, Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telediensten zu unterrichten.
Bei Luftfahrtunternehmen beziehen sich die Auskünfte beispielsweise auf die Namen und die Anschriften der Kunden sowie auf den Zeitpunkt des Abflugs, bei Kreditinstituten beispielsweise auf die Konten, die Kontoinhaber und auch auf die Kontostände. Die Unterrichtung erfolgt mittels schriftlichem Bericht und ergänzendem mündlichen Vortrag jeweils halbjährlich.
Die im Zuge der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes 2014 vom Amt für Verfassungsschutz eingerichtete Stabsstelle Controlling hat die bewährte Praxis einer regelmäßigen Berichterstattung gemäß § 27 Thüringer Verfassungsschutzgesetz im Berichtszeitraum fortgesetzt.
Des Weiteren unterrichtete die Landesregierung die Kommission über den Inhalt der Dienstanweisung des Amts für Verfassungsschutz und jede Änderung dieser Dienstanweisung vor deren Erlass. Kürzlich ist der Kommission beispielsweise eine Änderung der Dienstvorschrift Controlling vorgelegt worden. Ferner
wurde eine überarbeitete Hausverfügung und dazu ergänzende Handlungsempfehlung in Reaktion auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erlassen und an die Kommission übermittelt. Hintergrund ist zum einen die wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den – ich habe es bereits erwähnt – im bayerischen Verfassungsschutzgesetz formulierten Befugnissen im Bereich der Wohnraumüberwachung, der Online-Durchsuchung, der Observation, der sogenannten Handy-Ortung sowie betreffend den Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Informanten. Zum anderen knüpft die Änderung der Hausverfügung an einen Beschluss des Verfassungsgerichtes zur Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft an. Die erlassene Hausverfügung und die Handlungsempfehlung sollen bis zum Inkrafttreten neuer gesetzliche Regelung oder anderweitiger Verfügungen gelten und sicherstellen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auch beachtet werden. Sie ergänzt die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, kann für deren verfassungskonforme Auslegung heranbezogen werden. Mit der Umsetzung der erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts befasse sich außerdem eine offene Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesinnenministeriums. Die Landesregierung und das Amt für Verfassungsschutz berichten der Kontrollkommission fortlaufend zu Entwicklungen in der Angelegenheit.
Im Berichtszeitraum führte der Thüringer Rechnungshof eine Prüfung beim Amt für Verfassungsschutz durch. Über den jeweiligen Sachstand berichtete das Amt für Verfassungsschutz kontinuierlich und außer
dem legte das Amt für Verfassungsschutz der Kommission den abschließenden Prüfvermerk des Rechnungshofs sowie die eigene Stellungnahme zum Prüfergebnis des Rechnungshofs vor.