Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Aber ja, Sie von der AfD wollen lieber wieder die Grenzen des Sagbaren austesten und überschreiten erneut eine Linie, das haben wir eben eindrucksvoll gehört. Aber statt den Geist vergangener Zeiten in das Parlament wehen zu lassen, arbeiten wir lieber an den Problemen. Wir setzen weiterhin auf dezentrale Unterbringung bzw. deren Ausbau in den Landkreisen und kreisfreien Städten,

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Nur zahlen tun Sie es aber nicht!)

Zugang zu Betreuungs- und Integrationsangeboten und eine spürbare Perspektive auf ein gutes Leben hier in Thüringen.

Die Verfahren in der Erstaufnahme müssen dringend beschleunigt werden, Menschen müssen zügig in angemessenen Wohnungen in Einzelunterbringung eine Chance auf jenes gute Leben in Thüringen haben. Wir müssen den Menschen, die hier ankommen, das Gefühl geben, in Sicherheit zu sein, dass sie hier ein faires Verfahren bekommen und sich anschließend temporär oder für immer, wenn sie wollen, ein Leben hier aufbauen können. Diese Menschen brauchen Rechtssicherheit, vernünftige Unterbringung in der Erstaufnahme und eine Perspektive, wie es mit ihnen weitergeht. Sie brauchen in diesen Zeiten einen Schutz vor Abschiebung – aus meiner Sicht einen generellen Abschiebestopp zurzeit –, nichts anderes.

(Beifall DIE LINKE)

Denn was definitiv niemand braucht, sind Ihre Vorstellungen, hier in Thüringen wieder Lager aufmachen zu wollen. Folglich ist dieser Gesetzentwurf der AfD-Fraktion abzulehnen und ich danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke. Es spricht nun Abgeordneter Malsch von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, da Sauerstoff heute reduziert und Redezeit auch rar ist, möchte ich nur auf das Wesentliche aus dem Gesetzentwurf der AfD eingehen. Die AfD will mit dem Gesetzentwurf nicht die eigentliche Problemstellung des Umgangs mit Asylbewerbern, welche sich gesetzwidrig verhalten, angehen, sondern dies zum Anlass nehmen, besondere Unterkünfte zu schaffen, um Asylbewerber zu bündeln. Alle wissen um die Umstände und Vorfälle innerhalb und außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl und der Gemeinschaftsunterkünfte in den Landkreisen. Diese kann man nicht gutheißen und diese müssen wir mit allen rechtlichen Mitteln auch ahnden. Aber alle wissen auch, welche Reaktionen es hervorbringt, auffällig gewordene Asylbewerber in besonderen Einrichtungen, welche GUs sein sollen, unterzubringen.

Dass der AfD nicht daran liegt, der eigentlichen Situation Abhilfe zu schaffen, sondern in die Fläche zu verschieben, ist sehr durchschaubar. Und durchschaubar ist auch, was danach passiert: Die eh schon schwierig definierten Gemeinschaftsunterkunftsstandorte sollen erneut diskutiert werden und

dies stiftet zusätzlich Unruhe vor Ort. Aber das ist wahrscheinlich auch hier Absicht.

Werte Kolleginnen und Kollegen, liest man den Gesetzentwurf noch genauer, sieht man leicht, dass man sich seitens der AfD erhofft, eine disziplinarische Wirkung zu erreichen, sogar von dann freiwilliger Ausreise ist die Rede. Welche abschreckende Einrichtung wollen Sie eigentlich errichten?

Werte Kolleginnen und Kollegen, schaut man weiter, sollen sogar 3 Millionen Euro in dieses Projekt investiert werden. Sonst wird jeder Euro in der Asylpolitik zweimal rumgedreht, hier soll kräftig investiert werden. Die CDU-Fraktion hat in TOP 14 einen Gesetzentwurf eingebracht, der deutlich macht, welche Maßnahmen in der bestehenden Struktur nötig sind, um wirksam den Missständen Abhilfe zu leisten. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD ab.

Und, Herr Möller, „Wer stört, fliegt“ war Ihr Eingangsstatement hier. Ich kann mich gut an Situationen in diesem Landtag erinnern, ich kann mich gut an Situationen Ihrer Partei erinnern und ich kann mich gut erinnern, was man mit solch einem Ausspruch auslöst: eine Verallgemeinerung weit weg von jedem Demokratieverständnis und von jeder Basis des Grundrechts. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Danke. Es spricht nun Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, zum vorliegenden Gesetzentwurf der AfD kann man eigentlich nur eines sagen: Das kann nicht Ihr Ernst sein!

(Beifall FDP)

Der Gesetzentwurf selbst nicht, denn der ist so formuliert, dass er eigentlich nur Grundlage unendlicher Willkür sein kann, zumindest öffnet er Tür und Tor. Aber auch schon allein der Vorschlag selbst kann eigentlich nicht Ihr Ernst sein. Sie halten es ernsthaft für zielführend, ab sofort alle Schutzsuchenden, die sich unziemlich verhalten, in eine besondere Gemeinschaftseinrichtung zu verbannen. Oder wie nannte das Ihr Fraktionskollege Czuppon vorhin: Einrichtung für Uneinsichtige. Gehört das dann zusammen? Zwei Fragen dazu, erstens: Welches Problem glauben Sie eigentlich damit zu lösen? Zweitens: Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen Schutzsuchenden, die nach Ihrer

(Abg. Beier)

Ansicht die öffentliche Ordnung stören, und Thüringer Bürgern, die die öffentliche Ordnung stören? Oder erwartet uns da in naher Zukunft auch noch ein Gesetzentwurf?

Ja, wir haben Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Für meine Begriffe hören wir da auch viel zu viel Unruhe und lesen in den Zeitungen dazu. Ich bin aber nicht der Auffassung – und da weiß ich meine Fraktion hinter mir –, dass wir jetzt für einen zweifelhaften Frieden unsere Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit über Bord werfen.

(Beifall FDP)

Wir haben in den Einrichtungen für Schutzsuchende Hausordnungen, die es durchzusetzen gilt. Das steht außer Frage. Wir haben alle Möglichkeiten des Rechtsstaats, auf Ordnungswidrigkeiten und Straftaten entsprechend zu reagieren. Es gibt ein sehr fein ausdifferenziertes System, auf Fehlverhalten zu reagieren und dabei vor allem auch den individuellen Schuldgrad zu berücksichtigen. Das heißt, es geht in erster Linie darum, dieses System so auszustatten, dass es vernünftig funktioniert. Das heißt, das Fehlverhalten von Asylsuchenden ist zu ahnden – genauso übrigens wie das Fehlverhalten eines Thüringers. Verstößt die Person gegen die Hausordnung, kommt der Hausherr auf den Plan, bei einer Ordnungswidrigkeit die Ordnungsbehörde und bei einer Straftat werden Ermittlungsbehörden aktiv. Es muss also vielmehr darum gehen, die Durchsetzung der bestehenden rechtsstaatlichen Maßnahmen sicherzustellen. Fehlverhalten muss Konsequenzen haben.

Aber wir schaffen doch jetzt nicht ein Sondersystem, indem wir Störer – wie auch immer Sie die ausdifferenzieren wollen und wie auch immer Sie die vorhersagen wollen, denn das ist in Ihrem Gesetzentwurf auch schon vorbehalten – in besonderen Einrichtungen am Rande der Stadt unterbringen. Das ist nicht nur überflüssig, das ist rechtlich höchst bedenklich und gesellschaftlich extrem gefährlich. Ein solches Vorgehen birgt für die Thüringer oder für Thüringen allgemein eine viel größere Gefahr. Sie schränken die Bewegungsfreiheit von Menschen ein, Sie wollen den Kontakt zur Außenwelt und damit auch die Perspektive nehmen, etwas Positives aus ihrem Leben hier in Thüringen zu machen – und das auch noch präventiv; ich habe es vorhin erwähnt. Damit schaffen Sie genau die Faktoren, die laut mehrerer Studien – unter anderem der von Barbara Sude aus dem letzten Jahr – zu Radikalisierungen führen: Abgeschiedenheit, schlechte Lebensbedingungen, mangelnder Zugang zu Informationen und Bildung, mangelnde

wirtschaftliche Perspektiven oder überhaupt Perspektiven auf ein vernünftiges Leben. Sie schaffen genau die Bedingungen, die extremistische Gruppen brauchen, um zu rekrutieren. Denn Menschen, denen Sie die Perspektive nehmen, werden frustriert, verzweifelt und wütend. Und wenn jetzt jemand kommt, der diesen Menschen die Hand hinstreckt und ihnen wieder eine Bedeutung gibt und die Möglichkeit, zu einer Gruppe zu gehören, dann ist das überaus attraktiv.

Ich nehme jetzt nicht an, dass Sie dagegen Maßnahmen einplanen, in Ihrem Gesetzentwurf zumindest sind keine vorgesehen. Wenn man Ihren Vorschlag also zu Ende denkt, sorgt die Logik Ihrer Idee eigentlich nur dafür, dass Ihr Weltbild bestätigt wird. Sie machen die Lage für alle Beteiligten schlimmer und besser für niemanden, nicht für die Schutzsuchenden und nicht für die Thüringerinnen und Thüringer und schon überhaupt nicht für die Zukunft dieses Landes.

Eine weitere Auseinandersetzung mit diesem Gesetzentwurf möchte ich mir und Ihnen ersparen und deswegen lehnen wir den ab und auch eine weitere Diskussion im Ausschuss dazu. Danke.

(Beifall SPD, FDP)

Danke. Es erhält nun Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Dank geht zunächst mal an die Kollegen Beier, Malsch, Baum gleichermaßen, denn Sie haben in unterschiedlicher Tonalität klargemacht, was wir von diesem Gesetzentwurf zu halten haben. Die AfD will einmal mehr Geflüchtete in sogenannten Sonderlagern unterbringen, ein Vorhaben, das wir schon öfter, zuletzt im August 2018, im Thüringer Landtag diskutiert haben. Dem erteilen wir auch dieses Mal eine klare Absage und lehnen den Gesetzentwurf klar ab. Denn dieser Entwurf strotzt nur so von Stimmungsmache gegenüber Geflüchteten.

Die AfD missbraucht einmal mehr das Hohe parlamentarische Haus lediglich als Bühne für ihre Menschenverachtung, für ihre Geringschätzung der Demokratie und zur Kompromittierung des Rechtsstaats.

Ich will selbstverständlich betonen, dass es auch unter den Geflüchteten wie in allen anderen Bevölkerungsgruppen – übrigens auch bei Ihnen in der AfD – Menschen gibt, die sich mitnichten korrekt

(Abg. Baum)

verhalten, und sogar Menschen, die Straftaten verüben. Aber wir haben es der AfD schon mehrfach erklärt, offenbar will oder kann sie es nicht verstehen: Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat. Da gelten Recht und Gesetz, die einzuhalten sind, und es gibt eine unabhängige ordentliche Strafverfolgung durch öffentliche Sicherheitsbehörden, eine unabhängige Justiz und den gesetzlichen Strafvollzug.

Aber der AfD, der geht es ja gar nicht um die Verfassung des Rechtsstaats oder gar um die Lösung von sozialen Problemlagen im Kontext mit der Unterbringung von Geflüchteten. Der AfD geht es um all das nicht, sondern nur um Stimmungsmache. Schon die Formulierung „besondere Gemeinschaftsunterkünfte“ lässt Assoziationen an die Zeit des Nationalsozialismus aufleben und ich bin mir sicher, dass es seitens der rassistischen und zu Teilen rechtsextremen AfD auch genauso gewollt ist. Aber Ihre Tradition der Lager lehnen wir ab – nie wieder, kann ich da nur sagen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ganze Gruppen von Menschen werden mal eben pauschal als gewalttätig und integrationsunwillig hingestellt. Und das Ziel ist ganz offensichtlich: Den Anwohnerinnen soll möglichst viel Angst gemacht werden, um sich dann als vermeintliche Alternative mit einfachen Lösungen den selbst geschürten Ängsten anzunehmen und sich als vermeintlicher Kümmerer zu präsentieren. Herr Beier hat es auch schon gesagt, Geflüchtete werden deswegen im Gesetzesvorschlag als – in Anführungszeichen – „Gewalttäter“, „Störer“ als „sogenannte Schutzsuchende“, als „aggressive Bewohner“ und als „Gefahr für Sicherheit und Ordnung“ bezeichnet.

Wir lehnen, wie gesagt, den Gesetzentwurf ab, was anderes geht auch nicht, denn an einer ernsthaften Diskussion über die Problemlagen, die in Gemeinschaftsunterkünften bestehen, oder einer Debatte über Gewaltschutz und Integration ist die AfD ja bekanntlich überhaupt nicht interessiert.

Verantwortungsvolle Politik hingegen befasst sich mit Konzepten für umfassenden Gewaltschutz in unseren Gemeinschaftseinrichtungen, befasst sich damit, wie wir die soziale Betreuung und psychosoziale Begleitung von Geflüchteten verbessern können. Da geht es um Fragen, wie wir die Kommunen starkmachen können, damit sie gute Bedingungen für die Aufnahme von geflüchteten Menschen gewährleisten können. Es geht um Integration, um Maßnahmen, wie wir Geflüchteten beispielsweise den Zugang zu guter Bildung ermöglichen. Es geht darum zu schauen, wie wir Geflüchtete in den Ar

beitsmarkt integrieren können, oder um den Bereich des Wohnens, wo wir auf möglichst dezentrale Unterbringung setzen. Das machen wir, weil alle Erfahrungen zeigen, dass Konflikte aufgrund von Enge und fehlender Privatsphäre am besten und am ehesten in dezentraler Wohnungsunterbringung verringert werden können und Integration genau dann und dort am besten gelingt.

Last, but not least können wir in einer Demokratie wie unserer auf den Rechtsstaat vertrauen und treten allen Bestrebungen entgegen, die dieses Vertrauen durch rechte und rassistische Stimmungsmache unterminieren wollen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Es erhält nun Abgeordneter Möller für die Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, da durften wir uns ja wieder etwas anhören. Ich will erst mal auf die typischen Versuche eingehen, der Sachdebatte auszuweichen. Herr Beier hat da ordentlich vorgelegt. Wir würden im Grunde wieder alle Ausländer über einen Kamm scheren. Ich meine, ich weiß nicht, ob es daran lag, dass er seinen Redebeitrag einfach so gehalten hat, wie er ihn vor ein paar Wochen konzipiert hat. Wenn er meiner Rede ordentlich zugehört hätte, hätte er durchaus mitbekommen, dass wir zwischen friedlichen Asylbewerbern und Migranten und eben solchen, die eher Störenfriede sind, differenzieren.

(Beifall AfD)

Insofern kann ich das nur zurückweisen. Dann auch Ihre Behauptung, wir würden irgendwelche Gerichtsbarkeiten begründen: In diesem ganzen Gesetz finden Sie überhaupt keine Formulierung, die sich in irgendeiner Form auf den Rechtsweg, auf die Gerichtsbarkeiten auswirkt. Allein die Verwendung dieses Begriffs zeigt, dass Sie sich entweder mit dem Gesetzentwurf gar nicht inhaltlich auseinandergesetzt haben oder schweren Nachholbedarf haben, was die Verwendung dieser Begrifflichkeiten angeht.

(Beifall AfD)

In eine ähnlich unsachliche Kerbe schlägt wenig überraschend Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Wenn man in dem Wort „besondere Gemeinschaftsunterkünfte“ irgendwelche Parallelen zur Nazizeit er

(Abg. Rothe-Beinlich)

kennt, da weiß ich auch nicht mehr, wie ich Ihnen weiterhelfen kann, Frau Rothe-Beinlich.