Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer im Saal und am Livestream, der Antrag der CDU-Fraktion zum Kinder-Bauland-Bonus verfolgt insbesondere das Ziel, dass Familien beim erstmaligen Erwerb oder bei der Fertigstellung einer Immobilie im Jahr 2021, in diesem Jahr, ein Bonus von 2.500 Euro pro Kind gezahlt wird. Dieser Bonus soll zusammen mit dem Baukindergeld genutzt werden können, das 1.500 Euro im Jahr beträgt und acht Jahre bezahlt wird. Das Baukindergeld gibt es für Immobilien, deren Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 geschlossen und bis zum 31.12.2023 beantragt wurde. Die CDU-Fraktion fordert, dass die entsprechenden Förderanträge bürokratiearm gehalten werden und ein eventueller Kauf oder Baubeginn nicht verzögert wird.
Aus Sicht der AfD geht der Antrag der CDU zunächst durchaus in die richtige Richtung. Bekanntlich fordert auch die AfD, dass insbesondere Familien der Erwerb von Wohneigentum erleichtert und nicht unentwegt erschwert wird. Es sei daran erinnert, dass Wohneigentum dazu beiträgt, Altersar
mut zu verhindern und eine Absicherung im Alter zu gewährleisten – um nur zwei Aspekte zu nennen, die es erforderlich machen, dass hier endlich etwas getan wird.
Das gilt insbesondere mit Blick auf die Mietpreisentwicklung. Insgesamt sind die Kaltmieten in Deutschland in den letzten sechs Jahren im Mittel um 8 Prozent gestiegen. In den deutschen Großstädten sind die Mietpreise besonders hoch. Mit Quadratmeterpreisen von mehr als 18 Euro belegt München den unrühmlichen Spitzenplatz in dieser Kategorie. Zwar sind solche Kaltmietpreise in Thüringen noch eher selten, aber auch in Jena, Erfurt oder Weimar werden schon zweistellige Quadratmeterkaltmietpreise erreicht.
Dass dieser Entwicklung mit Mietpreisdeckelung aus rechtlichen wie aus wirtschaftlichen Gründen nicht beizukommen ist, wissen wir inzwischen. Also sollte man in der Wohnungspolitik andere Akzente setzen. In keinem Land der Europäischen Union leben so wenig Menschen in den eigenen vier Wänden wie in Deutschland. Die Wohneigentumsquote lag hierzulande, also in Deutschland, 2018 bei 42 Prozent. Wie wir hörten, ist es in Thüringen etwas höher.
Umso mehr spricht für die Förderung des Wohneigentums. Einer solchen Förderung stehen natürlich vom Staat erzeugte Belastungen entgegen. Meine Vorredner haben ja schon daran erinnert, dass es in Thüringen mit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer seit dem 01.01.2017 einen viel zu hohen Grunderwerbsteuersatz gibt. Der gehört dringend gemindert, vielleicht auf 5 oder auf 3,5 Prozent. Förderung von Wohneigentum sieht auf jeden Fall anders aus.
Eine sinnvolle Förderung umfasst auch die Bewahrung und Schaffung einer intakten Infrastruktur, gute Verkehrsanbindungen, gutes Internet oder eine verlässliche medizinische Versorgung. All das ist wichtig, damit gerade junge Familien ihren Lebensmittelpunkt im ländlichen Raum behalten oder neu finden können und dort bauen oder Wohneigentum erwerben.
Die Thüringer AfD fordert diesbezüglich, die Grunderwerbsteuer für Familien mit Kindern beim Ersterwerb von Wohneigentum deutlich zu reduzieren. Zudem möchten wir den Ersterwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern durch nachrangige Darlehen fördern, deren Rückzahlung für jedes Kind der Familie teilweise erlassen wird. Des Weiteren hatten wir die Abschaffung der bürokratischen und ungerechten Grundsteuern gefordert, um Eigentümer und Mieter zu entlasten, was aber von den Altparteien immer abgelehnt wurde. Vor die
sem Hintergrund begrüßen wir, wenn die CDU jetzt merkt, dass etwas für bauwillige Familien getan werden muss. Daher befürworten wir eine Diskussion des Antrags in den Ausschüssen und werden den Überweisungen an den Infrastruktur- und den Finanzausschuss zustimmen. Vielen Dank.
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Minister Hoff.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Debatte ist ja in gewisser Hinsicht eine wiederholte Diskussion, da wir bereits in der vergangenen Plenarsitzung in der Aktuellen Stunde über das Thema „Bauen, Wohnen, Mieten“ umfangreich diskutiert haben und ich dem Parlament in meiner Reaktion auf die Aktuelle Stunde bereits Bericht über den Stand der Umsetzung des Parlamentsbeschlusses zur Einführung einer entsprechenden Förderrichtlinie erstattet habe. Ich muss eine in der Regierungstätigkeit jetzt offensichtlich doch eher unerfahrene Fraktion wie die CDU noch mal daran erinnern, was passiert, wenn in einem Landeshaushalt ein völlig neuer Förderschwerpunkt aufgemacht wird und auf dieser Grundlage eine Richtlinie geschaffen werden muss, die zur Umsetzung der Förderung dann auch beiträgt.
Die CDU-Fraktion, die sich möglicherweise mit einem vergleichsweise kurzen Gedächtnis seit 2014 nicht mehr an diese Art von Verwaltungsvorgängen erinnern kann, will ich noch mal daran erinnern: Ein Landeshaushalt wird im Dezember beschlossen. Im Übrigen sind die Initiativen sehr kurzfristig eingereicht worden. Ich kann das am Beispiel des Dorferneuerungsprogramms oder auch eines Normenkontrollrats erläutern – drei Initiativen, die in dem Zusammenhang von der CDU-Fraktion eingebracht wurden und mit Unterstützung der rot-rot-grünen Fraktionen auch die Möglichkeit hatten, Mehrheitsbeschluss zu werden. Die kommen dann ins Verwaltungsverfahren. Was muss man tun? Es muss auf der Grundlage eine Förderrichtlinie erstellt werden. Die Förderrichtlinie muss zwischen den Ressorts abgestimmt werden, muss mit dem Rechnungshof erörtert werden, muss dann im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Das haben wir für das Dorferneuerungsprogramm gemacht. Sie wissen,
dass im Dorferneuerungsprogramm beispielsweise die Mittel bereits abrufbar sind. Die größte Kritik, die wir von allen Antragstellerinnen und Antragstellern bekommen, ist, es ist nur bis 31.12. vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist von der CDU nicht beantragt worden. Das empfinden wir als eine schwierige Situation.
Und beim Kinder-Bauland-Bonus, wo ich bereits in der letzten Plenarsitzung gesagt habe, dass wir zum 1. Juni die entsprechende Förderrichtlinie auch erarbeitet haben wollen, um sie in die Umsetzung zu geben, sind wir mit dem gleichen Problem konfrontiert, dass die entsprechenden Mittel nur bis 31.12. vorgesehen sind. Dass Sie sagen, Sie würden sich wünschen, dass das auch länger hinausgeht, ist eine interessante Ansage, von der sich die Familien, die den Kinder-Bauland-Bonus in Anspruch nehmen wollen, aber tatsächlich auch nichts kaufen können, weil Sie eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt auch nicht beantragt haben, was ich bedauerlich und insoweit auch ein Stück weit schwierig finde.
Der Abgeordnete Voigt hat in seiner Rede zutreffend dargestellt, dass wir eine stetig steigende Quote des Wohneigentumserwerbs haben: 37,4 Prozent im Jahr 1998, 43,7 Prozent im Jahre 2018. Dann wird es mathematisch jetzt auch ungefähr bei 45 Prozent sein, auch wenn der Abgeordnete Voigt aus 45 Prozent schon 50 Prozent macht und sagt, jeder Zweite wäre das. Da würde ich bei den Zahlen immer noch ein Stück weit vorsichtiger sein.
Gleichwohl sage ich Ihnen auch, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, es wären mehr Familien in der Situation, Wohneigentum zu erwerben und nicht in dieser Situation, die der Abgeordnete Liebscher beschrieben hat, wenn die CDU in ihrer Verantwortung in den Jahren bis 2014 nicht vor allem dafür Sorge getragen hätte, dass Wirtschaftspolitik in Thüringen vor allem heißt, Niedriglohnland zu sein
und damit eine strukturell schwierige Ausgangslage für Familien und auch den Mittelstand in Thüringen zu schaffen. Mit der Situation treten dann tatsächlich Risiken ein, wie sie der Abgeordnete Liebscher beschrieben hat. Gleichwohl steht Rot-Rot-Grün hier im Land wie auch auf der Bundesebene dafür, dass Familien auch beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden sollen. Das ist eine Zielstellung, die auch beispielsweise bereits die Bundestagswahl im Jahr 2017 intensiv bestimmt hat. Es geht vor allem um Bestandserwerb im ländlichen
Dann sind wir bei dem Thema, das hier gern aufgerufen wird, der Grunderwerbsteuer. Hier haben wir eine Situation, dass der Abgeordnete Bergner und ich uns in der vergangenen Plenarsitzung schon einen kleinen Austausch dazu geliefert haben. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Hinweis des Abgeordneten Bergner berechtigt ist, dass Länder, die 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer fordern, die Länder mit den höchsten Steuersätzen sind. Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zwei Länder den gleichen Steuersatz haben wie Thüringen und in denen die CDU und die FDP gemeinsam regieren. Dann hat der Abgeordnete Bergner darauf hingewiesen, dass das stimmt, aber die FDP hat sie in Nordrhein-Westfalen nicht beschlossen, sondern hat nur darauf reagiert, dass es vorher beschlossen worden ist. Ich habe aber noch mal nachgeschaut, Herr Bergner, insofern ist die Wiederholung dann auch hilfreich, dass wir das heute aufrufen. Ich habe nämlich nachgeschaut, wie viele Initiativen die FDP-Fraktion in Nordrhein-Westfalen nachweisbar eingebracht hat, damit die Grunderwerbsteuer gesenkt wird. Da habe ich bisher keine gefunden.
Insofern ist der Hinweis richtig, sie haben sie zwar nicht beschlossen, sie haben aber auch nichts dafür getan, dass die Grunderwerbsteuer entsprechend gesenkt wird, zumindest nicht nachweisbar für diejenigen, die sich dafür interessieren.
Ebenfalls nicht gefunden habe ich eine Initiative der FDP-Bundestagsfraktion, beispielsweise Share Deals zu besteuern, denn das ist ja das Schlupfloch und die Ungerechtigkeit,
dass Share-Deals nicht besteuert sind, Familien aber mit diesen 6,5 Prozent belastet werden. Wenn wir mal versuchen auszurechen – es gibt Institutionen, die das gemacht haben, wie beispielsweise das Institut für Makroökonomie, die da mal geschaut haben –, wenn diese Share Deals besteuert werden würden, welches Finanzpotenzial denn dann zustande kommen könnte, um beispielsweise für Familien die Grunderwerbsteuer senken zu können – eine solche Initiative, darauf können
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Jetzt müs- sen Sie aber zum Ablenken eine ganz schön große Kurve ziehen!)
nein – wir uns, glaube ich, beide verständigen, weil wir dann in dieser Zielstellung gar nicht so weit
auseinanderliegen zwischen einem Liberalismus, der sich eher auf Karl-Hermann Flach bezieht als auf ein neoliberales Liberalismusverständnis. Vor dem Hintergrund das klare Plädoyer und auch die Zusage von meiner Seite: Wir werden – wie wir das beim Dorferneuerungsprogramm auch gemacht haben, dem Antrag, der mit dem Haushalt neu eingeführt worden ist in der Förderrichtlinie – auch den Kinder-Bauland-Bonus umsetzen. Ich wiederhole das, was ich im letzten Plenum dazu gesagt habe: Kinder-Bauland-Bonus für den Ersterwerb von Wohneigentum, aber auch für die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen, denn auch das ist eine für Familien wichtige Wohnform in unserem Land.
Vielen Dank. Jetzt hat sich Abgeordneter Bergner noch einmal zu Wort gemeldet – 2 Minuten und 10 Sekunden haben Sie noch.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich glaube, die 2 Minuten brauche ich nicht. Es geht mir darum, Herr Prof. Hoff, auch bei einer Redlichkeit der Begrifflichkeiten zu bleiben. Und wenn Sie mit Neoliberalismus verbinden, dass das eine besonders kaltherzige Richtung wäre, möchte ich Sie doch darauf aufmerksam machen, dass Neoliberalismus die Richtung des Liberalismus ist, die dafür sorgt, zwar so wenig wie nötig, aber so viel wie möglich auch in staatliche Abläufe in der Gesellschaft einzugreifen, und dass Neoliberalismus gerade die Grundlage für eine soziale Marktwirtschaft ist und damit das Gegenteil von dem, was Sie uns gerade unterstellen wollten. Danke schön.
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Ist das eine Zwischenfrage gewesen? Entschuldigung! Jetzt ist Herr Bergner weg, jetzt wird es schwierig, eine Zwischenfrage zu stellen. Aber, ich glaube, die Linke hat auch noch Redezeit. Gibt es weitere Wortmeldungen? Nein.
Dann habe ich jetzt Ausschussüberweisung wahrgenommen, und zwar an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Dann stimmen wir zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Die Gegenprobe: Gibt es Stimmenthaltungen? Keine. Gegenstimmen? Auch nicht. Damit ist die Überweisung angenommen.
Wir kommen zur Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? Solche kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch dahin überwiesen.
Dann stimmen wir noch über die Federführung ab. Da ist der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten als federführender Ausschuss beantragt. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen außer der CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die CDU-Fraktion enthält sich. Damit ist die Federführung beim Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Vielen Dank.
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2989 - dazu: Angemessene Erinnerung an die Opfer des SED-Unrechtsstaates anlässlich des von der SED veranlassten Baus der Berliner Mauer vor 60 Jahren Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3264 -
dazu: Wider das Vergessen – Unrecht im Staat der DDR aufarbeiten, wiedergutmachen und ernst nehmen Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3265 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, verehrte Pressevertreter, liebe Zuschauer im Netz! Vor bald 60 Jahren, in der Nacht zum 13. August 1961, begannen bewaffnete Einheiten der DDR-Sicherheitskräfte mit der Abriegelung der Zugänge von Ostberlin und dem DDR-Umland nach Westberlin. Dieser Akt zeigte den Deutschen und der ganzen Welt einmal mehr den tatsächlichen Charakter des SED-Regimes der DDR. Der Mauerbau war eine beispiellose Bankrotterklärung des deutschen Sozialismus, der sein Überleben nur dadurch zu sichern wusste, dass er seine Bevölkerung hinter Mauern und Stacheldraht einsperrte. Die DDR-Regierung musste die Menschen einsperren, weil sie diesem Regime seit 1949 massenweise den Rücken gekehrt hatten. Immerhin haben sich in den ersten zwölf Jahren des Bestehens dieses Staatsgebildes 2,7 Millionen Menschen aus der DDR abgesetzt, ganz überwiegend in den freieren Westteil Deutschlands. Und diese Menschen wussten, warum sie gingen. Sie hatten erfahren, was realer Sozialismus bedeutet: Vorenthaltung von Grundrechten, Unfreiheit, Mangelwirtschaft, Enteignung, Perspektivlosigkeit und Bevormundung, Bespitzelung und Denunziantentum – finanziert von staatlichen Geldern –, Ideologie und Propaganda, Willkür und nackte Gewalt.
All das verdichtete sich symbolisch in der Berliner Mauer. In der Folgezeit ereigneten sich an eben dieser Mauer zahllose menschliche Tragödien. Bereits am 24. August 1961 wurde der 24-jährige Günter Litwin bei dem Versuch erschossen, dieser DDR zu entkommen. Er war das erste von mindestens 140 Todesopfern an der Berliner Mauer. In den knapp drei Jahrzehnten ihres Bestehens kostete dieses Gewaltregime an der innerdeutschen Grenze mindestens 600 Menschen das Leben, davon etwa 100 im Thüringer Abschnitt der Sperranlagen.
Opfer von Mauer und Stacheldraht waren zum Beispiel aber auch jene, die nach dem Mauerbau entlang der DDR-Grenze im Rahmen der sogenannten „Aktion Kornblume“ zwangsausgesiedelt wurden. Es gab eine Vorläuferaktion, die nannte sich 1952 „Aktion Ungeziefer“. Allein diese Wortwahl zeigt deutlich, wes Geistes Kind die Machthaber waren und was sie von ihren Untertanen gehalten hatten.
In Thüringen waren von diesen Aktionen ungefähr 1.700 Menschen betroffen. Die Opfer von Mauer und Stacheldraht haben es verdient, dass ihrer im 60. Jahr des Mauerbaus offiziell und würdig gedacht wird. Darüber hinaus ist es für unser politisches Selbstverständnis und unsere politische Kul