Protokoll der Sitzung vom 24.11.2021

Heute haben wir als Landtag aber darüber zu befinden, ob wir für einen Zeitraum von maximal drei Monaten der Landesregierung einen Katalog an Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen, aus dem die Landesregierung verantwortungsvoll, abwägend und verhältnismäßig diejenigen auswählt, die angesichts der epidemischen Lage umgesetzt werden müssen. Ich halte die Feststellung der epidemischen Lage für erforderlich und bitte Sie um die Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion Herr Prof. Voigt.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wir diskutieren heute über die epidemische Lage in Thüringen. Eigentlich diskutieren wir über die Corona-Situation in Thüringen. Wenn man sich die Zahlen mal anschaut, dann wird ziemlich schnell klar, dass die Lage in Thüringen ernster ist als in den meisten anderen Bundesländern. Wir haben den zweithöchsten Inzidenzwert, über 720. Wir haben mit weitem Abstand die höchste Hospitalisierungsrate. Wir haben mittlerweile die Ankündigung aus Suhl, dass die Blutkonserven knapp werden. Wir haben keine existierende digitale Kontaktnachverfolgung. Wir haben kaum Impftermine. In Erfurt, Jena, Weimar, Gotha, Greiz, Ilmenau, Nordhausen oder in Schmölln sind entweder gar keine oder nur noch vereinzelte Termine zu erreichen. Unsere Testinfrastruktur ist kaum ausgeprägt, obwohl wir heute mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz 3G einführen. Schulen in unterschiedlicher Größenordnung und unterschiedlicher Belegungsstärke, ob Grundschulen, Regelschulen, melden sich – die Zahlen variieren; ich habe heute erst wieder Anrufe von zwei Schulen bekommen –, dass es keine Testkonzepte gibt. Bei den Kindertagesstätten haben wir kein landeseinheitliches Testkonzept. 19 ITS im Freistaat sind nur noch eingeschränkt betriebsfähig. Das ist die Situation in Thüringen.

Wenn man sich das anschaut, dann ist das nicht nur eine epidemische Lage, dann ist das eigentlich der Kontrollverlust des Landes. Und was es eigentlich braucht, ist der Katastrophenfall in Thüringen, denn das ist das, was ich momentan beschrieben habe.

(Beifall CDU)

Jetzt ist schon von mehreren Vorrednern auf die Frage eingegangen worden, was hier eigentlich zu diskutieren ist und warum wir uns heute hier zu dieser Sondersitzung zusammentreffen. Ich will es noch mal sagen: Der Bundestag hat in der letzten Woche darüber befunden, dass eine epidemische Notlage nationaler Tragweite eben nicht mehr existiert, obwohl wir mittlerweile in Thüringen, in Bayern, in Sachsen, aber natürlich auch in der ganzen Republik Zahlen haben wegen der Delta-Variante, wegen niedrigerem Impfschutz, die uns einfach flächendeckend eine epidemische Notlage bescheinigen. Und was passiert damit? Damit passiert, dass der Instrumentenkasten, den man für die Pande

miebekämpfung braucht, einfach viel schwächer ausgeprägt ist; und wo der Virus und die Virusbestände Höchststände feiern, sind wir nicht in der Lage, ausreichend darauf zu reagieren. Das ist ungefähr so, als wenn man bei einem sich immer stärker ausbreitenden Brand die Feuerwehr mit ihren leistungsfähigsten Löschfahrzeugen wieder nach Hause schickt. Das ist das, was wir momentan hier machen. Das ist eine verantwortungslose Entscheidung. Das ist ein Fehler. Der wird auch wieder korrigiert werden, da bin ich mir sicher. Aber es führt am Ende eben dazu, dass Thüringen, dass die Bundesländer nach dem 15. Dezember schlechter aufgestellt sind, und deswegen haben wir uns in unserem Antrag auch dafür eingesetzt zu sagen: Es braucht diese epidemische Notlage nationaler Tragweite, damit Deutschland reaktions- und aktionsfähig ist.

(Beifall CDU)

Jetzt ist suggeriert worden – ich habe mir die Pressekonferenz in der letzten Woche sehr genau angeschaut –, dass heute der Thüringer Landtag darüber entscheidet, ob Weihnachtsmärkte auf- oder zugemacht werden. Als ob wir über die Verordnung entscheiden könnten. Das können wir hier nicht. Das kann hier keiner in diesem Hohen Haus, und das hat mehrere Gründe. Ich will aber erst noch mal die Rechtsfolge erklären. Dieses Misstrauensvotum, was ich gerade dem Beschluss zum neuen Bundesinfektionsschutzgesetz ausgesprochen habe, hat die Landesregierung auch gemacht. Denn sie hat nämlich basierend auf dem alten Bundesinfektionsschutzgesetz ihre Verordnung auf den Weg gebracht. Das alte Bundesinfektionsschutzgesetz gab einen großen Katalog und Instrumentenkasten, die Laufzeit bedeutete, dass man bis Mitte dieser Woche – also genau genommen bis heute – eine Verordnung vorlegen muss, die dann noch bis zum 15. Dezember die Chance bietet, auf der Basis des alten Bundesinfektionsschutzgesetzes zu agieren. Und genau mit dieser Situation hat die Landesregierung auch gesagt, dass sie mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz nicht zufrieden ist. Darauf hat sie ihre Verordnung erlassen – eine Verordnung, die ich noch nicht kenne. Ich habe die Verordnung noch nicht in der Hand.

(Beifall AfD, CDU, Gruppe der FDP)

Eine Verordnung zu verkünden, ist am Ende natürlich nicht nur eine Pressekonferenz, sondern es ist am Ende auch harter Text. Wenn man sich das anschaut, dann passiert doch Folgendes – und diese Frage darf ja schon auch noch mal gestellt werden –: Diese Verordnung – nach dem, was man jetzt alles gelesen hat – ist kein Wellenbrecher. Aber diese Verordnung – und die Bürgerfragen

kommen doch bei jedem Einzelnen dieser Fraktionen hier an, die Bürger fragen doch: Wann wird die in Kraft gesetzt, wann gilt die, was steht drin, was heißt das konkret? Ich will es jetzt mal übersetzen: Die Landesregierung muss bis heute Abend 23.59 Uhr diese Verordnung in Kraft setzen. Wenn sie es morgen macht, ist sie nicht mehr gültig, weil sie sich dann nämlich auf das neue Bundesinfektionsschutzgesetz beziehen müsste, und dementsprechend muss sie es heute machen. Ich formuliere es jetzt mal für den Thüringer Bürger: Heute Nachmittag wird irgendwann ein Kind geboren, das nennt sich Verordnung, das wird dann bekannt gegeben und ab morgen dürfen Sie sich genau an diese Regeln halten, die Sie heute noch gar nicht nachlesen durften. Das ist die Realität, und das zeugt nicht von handwerklichem Können, das zeugt nicht von einem Vertrauen, was es braucht, und es zeugt vor allen Dingen auch nicht davon, dass das, was hier eingefordert worden ist, nämlich Klarheit, Vertrauen und Gemeinsamkeit, tatsächlich ernst gemeint wird.

(Beifall CDU)

Ich will, wenn wir über Vertrauen reden, noch einmal daran erinnern, wie die letzte Woche ablief. Am Montag vergangener Woche behauptete der Bildungsminister Holter zum wiederholten Mal im MDR, dass alle Thüringer Schulen mit ausreichend Tests versorgt seien. Jetzt muss man nicht dem Testmelder der CDU glauben.

(Unruhe DIE LINKE)

Na ja, gut, dass Sie jetzt Mitarbeiter darauf setzen, um den Testmelder der CDU-Fraktion zu diskreditieren, das ist mir schon klar.

(Unruhe DIE LINKE)

Ich kann Ihnen die Schulen nennen, wo das der Fall ist, und ich kann Ihnen auch die Orte nennen, wo das der Fall ist, weil die sich nämlich tatsächlich bei mir melden. Und wenn das die Situation ist, muss man doch mal eines ganz klar sagen: Montag letzter Woche sagte der zuständige Minister, es seien genügend Tests da, tatsächlich ist das nicht der Fall und tatsächlich leiden Schüler darunter, weil die jetzt nämlich einfach mal pauschal in Quarantäne gehen müssen oder gar keine Testregie mehr haben.

(Beifall CDU)

Am Dienstag hören wir, dass die hohen Inzidenzen in Thüringen ja der Nähe zu Tschechien geschuldet sind. Es gibt ein Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt, das das mal über eine monatelange Studie untersucht hat, deren Detailuntersuchung genau dazu kommt, dass es diese Tschechi

en-Ausrede eben nicht gibt. Und ich will jetzt mal eines sagen: Bodo Ramelow hat hier gesagt, in aller Öffentlichkeit, er ist der oberste Krisenmanager des Landes. Und ich hätte auch erwartet, Herr Ministerpräsident, dass Sie heute hier eine Regierungserklärung abgeben, denn Sie sind der verantwortliche Regierungschef dieses Landes, und das ist etwas, was wir hier gebraucht hätten.

(Beifall CDU)

Am Donnerstag – darauf verwies Ministerin Werner gerade – gab es den Widerstand der Landkreise gegen das Thema „PCR-Test in 2G-Branchen“. Was Sie nicht erwähnt haben, ist, dass Sie am Montag selbst schriftlich gegenüber den Landkreisen erklärt haben, dass dieses PCR-Testregime nicht mehr funktionsnötig ist. Das haben Sie selbst schriftlich erklärt. Das zeigt letztendlich nur eines – auch da wieder handwerklich schlecht gemacht –, dass es eine vollkommen unpraktikable Lösung gewesen ist, die Sie vorgeschlagen haben, die nicht umsetzbar ist, weil mittlerweile alle Laborkapazitäten in Thüringen erschöpft sind. Deswegen: Egal, welcher politischen Couleur, ob jetzt SPD, CDU oder Unabhängige,

(Unruhe DIE LINKE)

alle haben erklärt, dass sie das nicht umsetzen werden. Das war quasi das Misstrauensvotum der Landräte gegen das, was Sie da vorgeschlagen haben.

(Beifall CDU)

Und dann passierte Folgendes: Am Freitag letzter Woche schlug – meiner Meinung nach zu Recht – Georg Maier vor, nachdem die MPK gehalten wurde, nachdem das Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst wurde, bitte eine zügige Kabinettssitzung zu machen. Die hat nicht stattgefunden, und genau deswegen sind wir jetzt in dieser zeitlichen Verstrickung, in der wir sind, wo die Bürger nicht genau wissen, was morgen in Thüringen gilt, weil schriftlich noch nichts vorliegt.

(Beifall CDU)

Genau aus diesem Grund kann ich Ihnen sagen: Wenn man den rechtlichen Rahmen bei Lichte betrachtet, ist eines vollkommen klar, nämlich dass Sie bis zum 15.12. Gelegenheit haben, aus dem vollen Instrumentenkasten dieses Landes zu schöpfen. Darauf basiert die Verordnung. Das haben alle anderen ostdeutschen Bundesländer auch gemacht – alle. Die Sachsen als Erste und alle anderen haben nachgezogen, weil alle davon ausgehen, dass sich die epidemische Lage nationaler Tragweite natürlich in der nächsten oder übernächsten Woche verändert. Genau aus dem Grund

kann ich Ihnen nur sagen, all das, was ich Ihnen jetzt von Montag bis Donnerstag oder Freitag beschrieben habe, führt nicht dazu, dass der Landtag mehr Vertrauen in den Verordnungsgeber hat, nämlich in die Landesregierung; fernab von der Frage, dass man schon auch mal sachliche Nachfragen stellen kann, zum Beispiel: Wenn Weihnachtsmärkte verboten sind, aber auf der anderen Seite öffentliche Veranstaltungen bis 1.000 Leute möglich sind, dass da natürlich Leute ins Zweifeln kommen, ist doch vollkommen nachvollziehbar. Dass öffentlicher Nahverkehr mit 3G sein soll, aber diejenigen, die aus dem ländlichen Raum mit dem Bus zum Testzentrum kommen sollen, das einfach gar nicht können, weil sie gar nicht in den Bus hineingelassen werden, all das sind die Inkonsistenzen und die funktionieren nicht. Deswegen lehnen die Leute so etwas auch ab. Das kostet Vertrauen. Wir im Hohen Haus wollen gemeinsam Vertrauen schaffen.

(Beifall CDU)

Wenn ich mir das anschaue, dann kann ich nur eines sagen: Das, was wir gemeinsam erreichen wollen – und so verstehe ich auch die heutige Sitzung –, ist im Prinzip ein Auftakt zu einer Diskussion, was die richtigen Leitplanken für eine Landesregierung sind, während ein Großteil der Thüringer Bürger nicht mehr das Vertrauen hat, dass die Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um den Wellenbrecher zu organisieren. Das haben wir als CDU-Fraktion mit unserem Änderungsantrag zu erreichen versucht, indem wir nämlich gesagt haben, es braucht nicht nur die rechtliche Inkraftsetzung dessen, was die Landesregierung machen kann oder eben nicht, sondern es braucht tatsächlich auch eine Antwort auf die Anfragen, die jeder von uns in seinem Büro bekommt, nämlich die Anfrage von Pflegekräften, die am Ende oder am Rande des Zusammenbruchs sind, die Anfrage von Erziehern, was das eigentlich bedeutet, Testregime tatsächlich praktisch in den Kindertagesstätten umzusetzen, die Anfrage von Unternehmen, wie man jetzt 3G tatsächlich entweder bezahlen soll oder nicht. Genau diese Rahmensetzung wollten wir mit dem Änderungsantrag gehen, weil wir gesagt haben: Jawohl, es braucht auch inhaltliche Leitplanken, die sich an den Dingen orientieren, die dieses Land jetzt braucht. Die Leitplanke lautet erstens: Wie kann Testen aussehen? Wie kann Impfen aussehen und wie können Kontaktbeschränkung und Kontaktnachverfolgung aussehen? Aus dem Grund haben wir eben auch vorgeschlagen, dass es für Schülerinnen und Schüler PCR-Pooltests geben soll – so wie in Bayern –, weil wir eben auch glauben, dass es flächendeckend funktionierende Tests gibt. Aus dem Grund haben wir vorgeschlagen, dass die Kindertagesstätten tatsächlich auch

in die Lage versetzt werden sollen, mit einem landesweit einheitlichen Testkonzept zu agieren, damit Eltern sich sicher sind und nicht das Gefühl haben, dass es auf dem Rücken unserer Kinder zu einer schleichenden Durchseuchung kommt. Herr Dittes hat das hier ausgeführt. Ich kann das unterstützen. Ja, die Kinder und Jugendlichen sind diejenigen, die am meisten betroffen sind. Aber tatsächlich ist unser Auftrag, sie zu schützen. Das passiert zumindest in den Kindertagesstätten momentan nicht landeseinheitlich.

(Beifall CDU)

Denn der Auftrag für eine Landesregierung muss doch sein, die Infrastruktur für diese Pandemiebekämpfung auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Jetzt kann man über Testzentren viel reden, Frau Ministerin Werner, aber eines ist schon klar, wir haben momentan in Thüringen nicht genügend Testzentren zur Verfügung, um dem Anspruch gerecht zu werden, 3G tatsächlich in Thüringen flächendeckend umzusetzen.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Wer hat sie denn geschlossen?)

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wer war denn das?)

Aus diesem Grund kann ich Ihnen nur sagen, dass das Thema „Testzentren“ etwas ist, was uns massiv beschäftigen wird. Deswegen steht es auch in unserem Antrag.

(Beifall CDU)

Zum Thema „Impfen“: Herr Lauerwald, nach Ihrer Rede verstehe ich das auch, weil ich Ihnen eines sagen kann: Die Delta-Variante und das Thema „Impfen“ ist etwas, das schon den Unterschied macht vom Jahr 2020 zum Jahr 2021. Gäbe es diese Impfung nicht, das sage ich Ihnen, und gäbe es die Delta-Variante, dann würden wir hier alle das Licht ausmachen. Aus dem Grund bin ich sehr froh, dass es den Impfstoff gibt, in Deutschland entwickelt, und dass der Menschen schützt. Sie als Mediziner sollten da eines Besseren belehrt sein.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Ich halte auch den Impf-Appell – von Ministerin Siegesmund und anderen initiiert – für richtig, weil der natürlich hilft, das Impfen auch noch mal in der Öffentlichkeit darzustellen. Aber auch da muss man sich ehrlich machen. Die Kapazitäten werden momentan von denjenigen belegt, die boostern, aber es sind nicht diejenigen, die wir neu hinzugewinnen. Es gibt ganz wenig Leute, die sich jetzt in die Erstimpfung begeben. Aus dem Grund muss natürlich unsere Frage immer auch in die Richtung

gerichtet sein: Was heißt es eigentlich, wenn du geimpft bist? Unser Versprechen war bisher immer: Wenn du geimpft bist, hast du mit weniger Einschränkungen zu rechnen als diejenigen, die ungeimpft sind. Ich sage das hier auch in aller Klarheit: Der Egoismus einiger darf nicht die Mehrheit, die sich wirklich an die Regeln hält, beeinträchtigen, und das muss immer auch Bewertungsmaßstab jeder Maßnahme sein.

(Beifall CDU)

Wenn wir auf das Impfen schauen, auf unseren Antrag: Dort machen wir konkrete Vorschläge, wie man das beschleunigen kann. Ich weiß, dass Apotheken das nachsuchen, dass niedergelassene Ärzte außerhalb ihrer Praxis das nachsuchen. All das sind konkrete Maßnahmen, wie wir auch Leitplanken geben können, um das Pandemiemanagement der Landesregierung bis zum 15. Dezember und darüber hinaus – wie man hört, ist ja die Verordnung bis zum 21.12. geplant – anzugehen. Auch beim Thema „Auffrischungsimpfung“ stellen wir gerade die Priorisierung besonders vulnerabler Gruppen in den Blickpunkt. Es kann doch nicht angehen, dass in Thüringer Pflegeeinrichtungen Menschen wie die Fliegen sterben, weil wir es nicht schaffen, rechtzeitig die Boosterimpfung dort hinzubekommen. Das kann doch nicht unser Anspruch sein – der eines modernen Industrielandes –, auch da braucht es beherzteres Zugreifen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Dann geht es natürlich in einem dritten Punkt auch um die Frage, das Gesundheitssystem zu sichern. Deswegen schlagen wir auch vor, wie man pflegerisches Personal unterstützen kann durch Medizinstudenten, durch Pflegeberufe, die sich in der Ausbildung befinden. Alle Personalreserven, die es zu aktivieren gibt, müssen wir aktivieren. Nur wenn das funktioniert, werden wir tatsächlich diesen Kollaps verhindern, vor dem unsere Kliniken stehen, von den 19 ITS, die nur noch beschränkt arbeitsfähig sind – all das werden wir nur so erreichen. Und logischerweise: Die zusätzlichen Bettenkapazitäten zu erhöhen, ist ein wesentlicher Anspruch unseres Antrags. Aber auch da zur Ehrlichkeit: Das eine funktioniert nur, wenn Sie es auch schaffen, Pflegepersonal zu haben, dass das andere abholt. Nur der Konkurrenzkampf, den wir uns momentan leisten – nämlich zwischen denjenigen, die vielleicht Herz-, Schlaganfall- oder Krebspatienten sind, und denjenigen, die COVID-Patienten sind –, ist nicht das geeignete Mittel, das wir hier brauchen. Umso wichtiger ist es also, dass wir im Besonderen in diesem Bereich auch nachsteuern.

Und ein letzter Punkt, was unseren Antrag angeht: Wir haben gerade auch das Thema „Personennachverfolgung“ in den Mittelpunkt gestellt. Wir haben hier schon häufiger darüber diskutiert und ich kann es nur noch mal sagen: Es macht eben einen Unterschied. Informieren Sie sich in Hamburg, informieren Sie sich in Niedersachsen! Ich habe es mir dort auch noch mal angeschaut, weil es mich interessiert hat. Es gibt einen direkten Zusammenhang in der Frage, dass Gesundheitsämter eben nicht in die Grätsche gehen, so wie es mittlerweile fünf oder sechs in Thüringen machen, weil sie sagen, wir kommen nicht mehr hinterher. Und, Frau Ministerin, es gibt mittlerweile positive Fälle, die den Bescheid noch gar nicht haben und weiter draußen rumlaufen. Mittlerweile gibt es Landkreise, die sagen: Geht doch mal in die Quarantäne! Das ist kein funktionierendes Gesundheitssystem. Der Kern des Problems ist, dass wir es nicht geschafft haben, eine vernünftige Kontaktnachverfolgung zu organisieren. Andere Bundesländer haben das, zum Beispiel Hamburg oder Niedersachsen, und es ist total egal, ob es CWA ist, ob es Luca ist oder whatever. Aber das System funktionsfähig zu haben, schützt tatsächlich Menschenleben. Dass wir das nicht haben, das ist wirklich ein Versäumnis, das ist ein Versagen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja, der Bundesregierung!)