Protokoll der Sitzung vom 02.02.2022

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, manchmal ist so ein Platz unter der Tribüne auch ganz hilfreich, da muss man sich nicht alles anschauen. Das Anhören von diesem Geschwurbel von dort oben reicht hier schon. Herr Höcke, bei allem Respekt: Ohne Beleidigungen – wenigstens in einem Satz – wäre es für uns alle erträglicher.

(Beifall CDU, SPD)

Aber das werden wir wahrscheinlich nicht mehr erleben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es nützt wahrscheinlich auch nichts.

Meine Damen und Herren, der Deutsche Bundestag hat Anfang Dezember mit § 20a des Infektionsschutzgesetzes die einrichtungsbezogene Impf

(Abg. Höcke)

pflicht beschlossen. Ziel war es, im Lichte der gerade durchschrittenen Delta-Welle und in Vorbereitung auf die neue Omikron-Variante einen Beitrag zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen zu schaffen. Basis dieser Entscheidung waren damals die vorliegenden Daten, Argumente und Annahmen.

Meine Damen und Herren, die Lage hat sich aber seitdem wesentlich verändert. Wir haben zwar nach wie vor eine Corona-Pandemie, aber die Grundlagen und Annahmen, auf deren Basis das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Deutschen Bundestag diskutiert und verabschiedet wurde, haben sich deutlich verändert. Das zentrale Argument war damals der Fremdschutz der Bewohner und Patienten in Einrichtungen und im medizinischen Bereich. Die zentrale Annahme war zudem, dass 98 Prozent der Mitarbeiter sich werden impfen lassen, ähnlich wie man das in Italien erlebt hat.

Das zentrale Argument des Fremdschutzes trägt nicht mehr vollständig, da in den ersten drei Monaten nach der Impfung die Übertragung zwar vermindert ist, dennoch aber auch vollständig Geimpfte und sogar Geboosterte wenige Wochen nach der letzten Impfung Corona in der Omikron-Variante bekommen können und auch selbst ansteckend sein können – symptomatisch wie auch asymptomatisch. Lebende Beispiele dafür sitzen sogar heute hier unter unseren Kollegen im Plenum.

Der umfangreiche Fremdschutz, wie er beispielsweise mit der sterilen Immunität nach einer Masernimpfung entsteht, also man kann es nicht mehr bekommen und auch nicht übertragen, ist durch einen geimpften Pfleger gegenüber einem Patienten oder Bewohner in einer stationären Einrichtung, in der ambulanten Pflege oder in einer Arztpraxis leider nicht vollständig gegeben. Die Übertragbarkeit des Virus ist zwar vermindert, aber bei Weitem nicht ausgeschlossen.

Eine Impfung hat zwar eine signifikante Wirkung im Hinblick auf die Krankheit und den Krankheitsverlauf eines Erkrankten,

(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das ist un- wissenschaftlich!)

da ist sie nach wie vor auch sinnvoll für den Eigenschutz vor einem schweren Verlauf. Ich bin selbst geimpft und geboostert und werbe auch dafür, sich impfen zu lassen. Das sage ich hier im Thüringer Landtag ausdrücklich. Das Argument des absoluten Fremdschutzes eines Patienten durch einen geimpften oder geboosterten Mitarbeiter, der nur zweimal pro Woche getestet wird, im Vergleich zu einem täglich mit einem hochsensitiven Test getes

teten Mitarbeiter erscheint inzwischen aber weit weniger durchschlagend.

Meine Damen und Herren, das weitaus schwerwiegendere Problem ist jedoch die konkrete Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in einem Bereich mit bereits jetzt eklatantem Personalmangel. Die zentrale Annahme, 98 Prozent des medizinischen und pflegerischen Personals werden sich intrinsisch motiviert impfen lassen, ist nicht eingetroffen. Die Quoten liegen beim Personal in der Klinik und in der Altenpflege zwar über dem Landesdurchschnitt, dennoch sind je nach Einrichtung zwischen 10 und 25 Prozent nicht oder nicht vollständig geimpft. Hinzu kommen noch die Genesenen, deren Status durch die Entscheidung des RKI in den kommenden Wochen ausläuft. Und das sind nur die bruchstückhaften Zahlen, die in der Öffentlichkeit aus einzelnen Bereichen bekannt sind.

Hier und zu diesem Themenkomplex den klaren Standpunkt unserer Fraktion zu formulieren, die Defizite von Landes- und Bundesregierung aufzuzeigen, um den einzig realistisch umsetzbaren Ausweg aus diesem Dilemma zu gehen, ist Ziel unseres Alternativantrags, zu dem ich nachher in der Debatte noch ausführlich sprechen werde. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Wird das Wort zur Begründung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 2 gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu Tagesordnungspunkt 2 gewünscht? Ja, Herr Abgeordneter Kemmerich, Sie haben das Wort, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer/Zuschauer, an die Möglichkeiten, die wir in diesen Tagen so haben, ja, unsere Überschrift trägt auch das Wort „Chaos“ in sich. Ich will darauf das Augenmerk richten, da ging es mir um die Weihnachtsmärkte, es geht uns aber um die letzten Geschehnisse und das, was um uns herum auf dieser Welt passiert.

Frau Ministerin Werner hat noch vor Kurzem erklärt, mit ihr wird es keine Abkehr von 2G geben. Und nun – durchaus auch zu unserer Freude – gab es gestern im Kabinett anscheinend den Beschluss, die 2G-Regelungen insofern abzuändern, dass sie nunmehr nicht mehr in Gastronomie, Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen angewandt werden. Man beugt sich in gewisser Art und Weise –

(Abg. Herrgott)

und das ist das falsche Signal – dem Druck, der durch diverse Gerichtsentscheidungen von Oberlandesgerichten in Nachbarbundesländern erzeugt worden ist, aber auch durch das Tätigwerden anderer Bundesländer, die zum Beispiel bei den Regelungen in der Gastronomie – Sachsen-Anhalt nenne ich hier – abweichende Regelungen getroffen haben. Niedersachsen interpretiert die Geschichte des Einzelhandels so, dass es hier auch Waren des täglichen Bedarfs sind und insofern durchgängig mit Masken gearbeitet werden kann, als vor allen Dingen geeignetes Mittel, auch hier weiter Teilhabe am normalen Leben für die betroffenen Kunden zu gewährleisten, aber auch für die betroffenen Unternehmer, sich selbst mehr darum zu kümmern, dass sie ihr Geschäft entwickeln können und nicht darauf angewiesen sind, staatliche Unterstützung zu bekommen. Das Beste ist, seine Existenz aus eigener Kraft zu sichern und nicht davon abhängig zu sein, was der Staat einem denn zubilligt.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich möchte jetzt nicht noch in langer Art und Weise über die Überbrückungshilfen reden. Das werden wir an anderer Stelle machen.

Wir folgen auch dem Beispiel anderer Länder: Dänemark, Norwegen, Schweiz. All die heben in großem Umfang die Zugangsbeschränkungen auf. Man stellt sich darauf ein und folgt den Fakten. Fakt ist, die Zahlen sinken. Thüringen hat – Gott sei Dank – inzwischen die Zahl der meisten freien Intensivbetten. Thüringen hat die Zahl der niedrigsten Inzidenz. Thüringen hat die Zahl, wonach tatsächlich die Entwicklung der Infektionszahlen und die Zahlen der Hospitalisierung auseinanderklaffen. Deshalb ergreifen die übrigen Länder genau die Maßnahmen und senden auch ein Zeichen der Hoffnung, der Zuversicht an die Bürger, die da draußen demonstrieren. Natürlich ist auch ein Haufen Spinner dabei; auch Leute, die sich nicht daran halten, was das Versammlungsrecht ermöglicht. Aber es sind auch viele Leute da, die auch gar nicht draußen auf der Straße sind, die mit Ihnen und uns allen sprechen und sagen: Ich bin skeptisch, skeptisch gegenüber einer Impfpflicht, die normiert, sich bis zu dreimal – man weiß es nicht, vielleicht viermal – impfen zu lassen. Wir ignorieren die Frage der Genesung. Heute früh wurde im Morgenmagazin darüber gesprochen, wie man einen Immunschutz erwerben kann. Ich glaube, es wäre an der Zeit, über Immunschutz zu reden und nicht über den reinen Impfschutz, weil wir wissen, dass der durch dieses Präparat nicht stabil zu erreichen ist. Das macht die Leute skeptisch. Leute, die doppelt geimpft sind, einfach genesen, fragen mich: Warum jetzt die dritte Impfung? Wir haben immer gesagt:

Impft die Richtigen und macht das schnell! Die höchsten Todesfallquoten haben wir nach wie vor bei den über 70-Jährigen und nicht bei der kompletten Bevölkerung. Deshalb ist es sehr schwierig, eine Impfpflicht zu begründen – auch einrichtungsbezogen. Deshalb unser Alternativantrag, um jetzt in ein vernunftbasiertes Handeln zu kommen. Wir schlagen anstatt 1-, 2-, 3-, ich weiß nicht, wie viel G einfach mal 2V vor: Vernunft und Vorsicht. Und Vorsicht soll nicht Hasenfüßigkeit vor dem Virus sein, sondern Vorsicht im Umgang mit der Situation. Da trauen wir den Menschen mehr zu, als manch Regierender. Das sollte uns Anspruch sein und auch die Wirklichkeit sollte dem folgen.

Noch ein Wort zu der Frage der Genesung: Auch hier sehen wir eine Verteidigungshaltung der Regierenden, insbesondere bei Herrn Lauterbach. Er bastelt sich ja schon fast seinen eigenen Virus für die nächste Saison. Scheinbar hat die Mehrheit der Gesundheitsminister gestern beschlossen, genau diesen Herrn aufzufordern, diesen Genesenenstatus nach alter Prägung wiederherzustellen. Mich würde später interessieren, wie denn unsere Landesregierung darauf regiert hat. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags der Fraktion der CDU zu Tagesordnungspunkt 2 gewünscht? Ja, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, wir haben einen Alternativantrag vorgelegt, weil wir schon seit Herbst zwei Dinge beobachten: Auf der einen Seite sieht man das zunehmend chaotische Handeln, zum einen auf der Bundesebene, wo kurzerhand der Genesenenstatus zurückgekürzt wird, obwohl sich Menschen darauf eingelassen haben, wie die Regeln dazu sind. Auf der anderen Seite sieht man, wie extreme Kräfte versuchen – wir haben es vorhin hier gerade gehört –, das zu nutzen, Menschen gegen die Regeln aufzubringen, die in weiten Teilen ja sinnhaft waren, und diese Inkonsistenzen zu nutzen und in politisches Kapital umzumünzen.

Wir sind für einen anderen Weg. Wir sind dafür, dass man sich streng daran orientiert, was anhand der epidemischen Lage, was anhand des Wissens, das wir wissenschaftlich über das neue Virus haben – über die Omikron-Variante –, angemessen ist. Daran sollte man die Regeln ausrichten. Ich denke, es würde uns allen guttun, wenn wir zu dieser Einstellung zurückfinden. Deswegen haben wir in

(Abg. Kemmerich)

dem Antrag auch niedergeschrieben, wie wir das im Sinne des Handels und im Sinne der Maßnahmen auch für die Gastronomie sehen. Das ist zum einen, dass auch gelten muss, was man versprochen hat. Das heißt, dass der Genesenenstatus wieder zurück auf sechs Monate verlängert werden muss, die es gegeben hat, und dass man das nicht von heute auf morgen mit einem Federstrich wegstreichen darf.

(Beifall CDU)

Zum anderen hat sich gerade für die Gastronomie bewährt, dass es dort Hygienekonzepte gibt, dass dort die Ansteckungslage übersichtlich ist und dass wir deswegen auch den Gastronomen zutrauen sollten, ihr Geschäft sicher zu führen. Deswegen sind wir dafür, dass man dort mit einer 3G-Regel ermöglicht, dass wieder möglichst viele Menschen sicher essen gehen und unsere Gastronomen überleben können. Wie wir vorhin gehört haben, können hochsensitive Tests jetzt auch mehr Sicherheit schaffen als zum Teil eine Impfung, indem man dort zumindest klarer weiß, wie das Ergebnis ist.

(Beifall CDU)

Das Gleiche gilt für den Einzelhandel. Jeder von uns, der mal an einem Freitagabend im Kaufland war, weiß, wie voll es dort zugeht. Und dort gibt es überhaupt keine Zugangsbeschränkungen. Wenn man das mal mit einem Modegeschäft vergleicht, wo Abstand herrscht, wo man eindeutig einkaufen kann, ohne dass es eine große Gefährdung gibt, dann kann man keinem erklären, warum dort deutlich strengere Regeln gelten sollen. Deswegen ist für uns klar: Dort muss es die gleichen Regeln geben wie in Lebensmittelgeschäften.

(Beifall CDU)

Für uns steht außerdem außer Frage, dass wir weitere Schutzmaßnahmen brauchen, dass auch die Eigenverantwortlichkeit der Menschen gestärkt werden muss, aufeinander zu achten. Auch das haben wir in unserem Antrag noch mal deutlich klargemacht. Wir werden uns Ende dieses Monats auch damit beschäftigen müssen, ob wir die epidemische Lage hier fortschreiben, ob wir sehen, dass wir den Regelungsrahmen für die Landesregierung aufrechterhalten, der aktuell gegeben ist. Wir könnten uns durchaus vorstellen, wenn sich die Situation, wie sie jetzt ist, weiterentwickelt, dass man sieht, dass eben die Krankenhäuser nicht mehr so stark belastet sind, dass glücklicherweise auch Intensivstationen nicht so stark belastet sind, auch wenn es relativ hohe Fallzahlen gibt, dass man dann auch diese epidemische Lage auslaufen lassen kann. Aber, ich will ganz klar sagen – darauf setzen wir auch –, dass wir vom Corona-Beirat der Landes

regierung, von den Wissenschaftlern eine Empfehlung bekommen, die das dann auch unterstützen würde oder eben auch nicht, aber wir könnten uns durchaus vorstellen, wenn es sich so weiterentwickelt, dass man dann das auch aufhebt.

Das alles haben wir in diesem Antrag hier zusammengefasst und wollen wir heute hier einbringen und wir freuen uns gleich auf eine intensive Diskussion. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts zum Antrag der Fraktion der AfD zu Tagesordnungspunkt 2 gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Damit kommen wir zur Aussprache, die ich hiermit eröffne. Was die Redezeiten betrifft, nehmen Sie also einfach die doppelte jetzt, weil wir in Tagesordnungspunkt 1 und 2 sind. Ich werde versuchen, hier nach den Redemeldungen auch ein bisschen zu strukturieren. Sollte ich jemanden übersehen, dann machen Sie sich bitte bemerkbar. Damit ist die Aussprache eröffnet. Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke.

Herzlichen Dank. Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuhörende, ich werde jetzt zu dem Tagesordnungspunkt 1, dem Antrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sprechen. Bei der sehr emotional geführten Debatte über die Impfpflicht, ob als Teilimpfpflicht oder als generelle Impfpflicht, müssen wir uns darauf besinnen, wie diese Pandemie bisher verlief. Wir stellen in Thüringen bis heute über 320.000 nachgewiesene Infektionen mit dem Coronavirus fest und in diesem Zusammenhang leider auch 6.410 Todesfälle. Vor knapp zwei Jahren hatten wir keinerlei pharmakologische Antwort auf das Coronavirus. Das hat sich zum Glück geändert und damit wurden Menschenleben geschützt. Zusammen mit den Eindämmungsmaßnahmen ist es gelungen – was diese zum Ziel hatten und haben –: die Eindämmung der Pandemie, allerdings mit trotzdem immer noch zu vielen Opfern. Daher sind die Grundlagen wie Abstand halten, Händehygiene, Masken tragen, das Lüften und auch die Nutzung der Corona-Warn-App weiterhin ein zentraler Bestandteil bei der Bekämpfung der Pandemie.

Ich möchte gern betonen, dass diese Maßnahmen Empfehlungen der sich immer wieder kritisch selbst hinterfragenden Wissenschaft zur Grundlage haben

(Abg. Bühl)

und Maßnahmen auf Konferenzen der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen beschlossen werden, um möglichst bundesweit einen Gleichklang der Maßnahmen zu haben.

Aber weil es leider eben noch eine zu große Impflücke gibt, müssen wir diese dringend schließen. Nahezu alle Virologen, Epidemiologien und Pharmakologen, also eben Menschen, die von Pandemien und deren Bekämpfung die meiste Ahnung haben, sind sich einig, dass Schutzimpfungen bei der Bekämpfung des Virus uns allen sehr weiterhelfen.

(Beifall DIE LINKE)

Dies liegt zum einen daran, dass die Impfungen schwere Verläufe und Krankenhausaufenthalte oder den Tod von Menschen verhindern. Zum anderen infizieren sich geimpfte Menschen seltener und sind im Vergleich zu ungeimpften, aber infizierten Menschen eine kürzere Zeit und zudem weniger ansteckend. Das auch noch mal als Erwiderung zu den Argumenten, die hier im Raum stehen, als wenn es sozusagen keinen Unterschied machen würde. Es macht sehr wohl einen großen Unterschied.