Protokoll der Sitzung vom 04.05.2022

Und ja, es soll mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht der Gesundheitsschutz der besonders vulnerablen Personengruppen unterstützt werden. Ich sage dies hier, damit das noch mal klar wird, dass bei allen bisherigen Maßnahmen immer der Gesundheitsschutz Motiv war und ist.

Wenn wir uns an die schweren Verläufe der ersten Wellen mit COVID-19 erinnern und daran, wie viele Menschen auch in Pflegeheimen diese Infektion nicht überlebt haben, wird dieses Motiv noch mal deutlich.

Werte Zuhörende, wir können feststellen, dass trotz der Belastungen in den Gesundheitsämtern der Prozess zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht begonnen hat. Die Landesregierung hat die Rahmenbedingungen geschaffen, um eben dementsprechend den Gesundheitsämtern großen Handlungsspielraum bei der Umsetzung zur Verfügung zu stellen, und damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung kommt und Engpässe vermieden werden. Daher ist diese Forderung, die auch heute hier mehrfach schon aufgemacht wird, bereits erfüllt, da niemand ein Interesse an einer Unterversorgung hat.

Wenn man sich vergegenwärtigt, dass ab dem 16. März 2022 in medizinischen und Pflegeeinrichtungen eine Impfpflicht bereits gilt, aber jetzt erst die Phase beginnt, in der Betroffene angehört werden, wird klar, dass die Landesregierung und die Gesundheitsämter mit dem nötigen Augenmaß vorangehen. Es ist immer eine Einzelfallprüfung und immer eine Ermessensentscheidung. Bisher konnte man die einrichtungsbezogene Impfpflicht als Zwischenschritt für eine allgemeine Impfpflicht ansehen. Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht aber blieb bisher aus. Neben den wichtigen ethischen und gesundheitspolitischen Fragen, die dort diskutiert wurden, war leider ein Parteiengezänk in den Vordergrund getreten. Der Zeitpunkt einer all

gemeinen Impfpflicht hätte eher früher als später sein müssen. Dadurch ergibt sich ein erneuter Beratungs- und Entscheidungsbedarf im Bund, denn es gibt dadurch ein Ungleichgewicht. Denn wenn Bewohnerinnen und Bewohner in einem Heim ungeimpft gegen Corona sein können und Besucherinnen und Besucher in den Pflegeheimen auch, dann ist eben der angesprochene Gesundheitsschutz der besonders gefährdeten Personen nicht vollumfänglich gegeben. Wir können darüber hier im Landtag trefflich streiten und uns damit auseinandersetzen, entscheiden können wir zu diesem Bundesgesetz aber nichts.

Die AfD-Fraktion ist auch wieder mit großer Unsachlichkeit unterwegs. Sie hatten ja bereits im Sommer 2020 die Pandemie für beendet erklärt. Wir mussten uns letztens auch hier im Plenum noch mal einen unerträglichen Vergleich anhören, wo mRNA-Impfstoffe mit den perversen und zu verachtenden Menschenversuchen der Nationalsozialisten gleichgesetzt worden sind. So verwundert es eben auch nicht, dass Sie weiterhin mit diesen Unsachlichkeiten und diesem Duktus hier voranschreiten. Es sind zwei Sachen, die uns wirklich daran stören, das eine, es ist wissenschaftsfeindlich, die klaren Fakten wie die Existenz von Corona werden geleugnet. Wenn man sich überlegt, dass mittlerweile weltweit über 6.240.000 Menschen am Coronavirus gestorben sind, deutschlandweit über 135.000

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das ist doch wirklich so ein Käse!)

und in Thüringen über 7.100 Menschen, dann muss man das bedauerlicherweise zur Kenntnis nehmen und vor allen Dingen etwas dagegen tun und Maßnahmen ergreifen. Das wollen Sie eben nicht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deswegen sind Sie dort realitätsfern und populistisch unterwegs. Auch um den Beschäftigten hier entgegenzukommen wurde ja der proteinbasierte Impfstoff Novavax priorisiert, damit eben auch allen ein Angebot gemacht werden konnte, die der Technologie von mRNA-Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen.

Werte Zuhörende, eine gestern veröffentlichte Studie der Arbeitnehmerkammern Bremens und des Saarlands sowie des Instituts für Arbeit und Technik in Gelsenkirchen machte noch einmal deutlich, dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege allgemein verbessern müssen – also verlässliche Arbeitszeiten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine bessere Bezahlung, auch vor allem mehr Wertschätzung und weniger Dokumentationspflich

ten. Gut die Hälfte der Beschäftigten ist dann bereit, ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Sogar 60 Prozent der ausgestiegenen Pflegerinnen und Pfleger könnten sich eine Rückkehr in den Beruf vorstellen. Daher müssen sich die Bedingungen insgesamt verbessern, wenn wir hier dem Personalmangel entgegentreten wollen. Das Beste – ich komme zum Abschluss, Herr Präsident – wäre, dass sich die bisher ungeimpften Beschäftigten gegen das Coronavirus impfen lassen und damit sich selbst sowie die Menschen in den Einrichtungen schützen und letztlich auch die Gesundheitsämter in Thüringen entlasten. Vielen Dank. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Plötner, der angekündigte Abschluss war tatsächlich eine Punktlandung. Für die Gruppe der FDP hat jetzt Kollege Kemmerich das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörer hier im Saal und an anderen Stellen! Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist weder gesundheitlich geboten noch juristisch haltbar. Das gilt insbesondere für den Zeitpunkt heute, wenn wir heute darüber diskutieren. In meinen Augen war sie auch im Dezember ein falscher Beschluss, aber wir reden heute, und deshalb müssen wir das für die Zukunft regeln. Insofern fordern wir, dass sie aufgehoben wird und – Frau Werner, an Ihre Adresse – ausdrücklich die Umsetzung, die Sie für den Juni angekündigt haben, eben nicht durchzuführen, Bußgeldverfahren einzuleiten. Wir wissen von 8.700 Fällen, die heute bekannt sind. Es ist ja auch sehr kompliziert und komplex. Es geht hier um die Immunisierung mit Dreifachimpfung. Es geht um den aufgehobenen Genesenenstatus. All das ist juristisch nicht geklärt und relativ unausgegoren. Insofern, Frau Werner: Erlösen Sie alle Beteiligten von der Umsetzung dieses Molochs. Die Beschäftigten, die wir bis heute wieder mit 8.700 beziffern können, warten auf ein klares Signal. Es mag sein, dass in unserem allgemeinen Leben Corona etwas zurückgedrängt worden ist, das Virus ist aber nach wie vor unter uns. Das soll auch nicht geleugnet werden, aber die Beschäftigten leben jeden Tag mit der Last, ob sie nun weiter in ihrem Beruf arbeiten können und den ihnen anvertrauten Menschen auch ihre Fürsorge geben können. Insofern wird es höchste Zeit, hier ein klares Signal an die Beschäftigten in der Gesundheits- bzw. Pflegebranche zu geben, dass

sie das weiter tun dürfen. Im Deutschen Bundestag wurde eine umfangreiche Teststrategie für die betroffenen Einrichtungen beschlossen. Das ist ein sowohl wirksames, aber auch gebotenes, milderes juristisches Mittel, das Ziel zu erreichen – nämlich vulnerable Gruppen vor einem Zugriff des Virus zu schützen. Das sollten wir weiter bevorzugen: eine vernünftige Teststrategie zu entwickeln, um tatsächlich Schutz zu gewährleisten. Das haben wir in beiden Coronawintern viel zu spät gemacht, fast unterlassen und damit auch eine große Anzahl von schweren Verläufen und leider auch Todesfällen ausgelöst. Das Impfen ist in erster Linie ein Selbstschutz. Wir wollen es auch gar nicht negieren, aber alles, was es überhöht … Wenn ich Herrn Plötner höre – dass Impfen auch den Gesundheitsämtern hilft … Es ist nur die Folge einer unsinnigen Politik, dass die Gesundheitsämter hier dermaßen belastet sind. Impfen ist nicht dafür da, Gesundheitsämter zu entlasten. Bester Fremdschutz sind tatsächlich das Tragen von Masken und andere Hilfsmaßnahmen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was erzählen Sie denn, Herr Kemmerich?)

Hier sollten wir fortschreiten. Tatsächlich sollten wir uns auch als Gesellschaft endlich dem einmal stellen, den Immunisierungsgrad der Gesellschaft zu überprüfen. In Großbritannien haben sie repräsentative Studien angelegt, bei denen der Immunisierungsgrad der Bevölkerung inzwischen mit über 99 Prozent, also fast einer Immunisierung der gesamten Gesellschaft festgestellt wird – durch vielfache Maßnahmen, durch eine Impfung, aber auch durch durchlebte Infektionen. Gerade die zurzeit dominierende Variante Omikron ist ja auch eine Gelegenheit gewesen, Impflücken, Immunisierungslücken innerhalb der Gesellschaft zu schließen, und das sollten wir als Gesellschaft jetzt anerkennen und die richtigen Schlüsse für den nächsten Winter ziehen.

Da muss ich noch was sagen, dass neben den Pflegeberufen auch viele anderen mit Sorge auf den Herbst schauen, und nicht in erster Linie auf den Verlauf von Krankheit, den haben jetzt leider viele durchlebt und Gott sei Dank viele auch mit sehr milden Verläufen und kurzen Intervallen. Wir müssen weiterschauen. Und der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat heute vorgeschlagen, die Isolation komplett nach dem Vorbild von England zu beenden. Jeder sollte eigenverantwortlich mit seiner Erkrankung umgehen und sich notfalls mit Maske bewegen oder auch selbst isolieren, aber eine generelle Isolationspflicht sollte es nicht mehr geben. Auch

(Abg. Plötner)

das halte ich wichtig für den Fortgang innerhalb der Gesellschaft, das ist nicht nur für die Pflegeberufe wichtig, sondern auch für den ÖPNV, für die öffentliche Verwaltung, aber auch für jeden Mittelständler ist es wichtig, dass man weiß, wer am nächsten Tag zur Arbeit gehen kann und wer auch nicht.

Aber eins müssen wir auch sehen, wir müssen auch die Pflegeberufe und die Pflegeinstitutionen auf den nächsten Herbst vorbereiten. Dazu gehört die Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impflicht, aber auch da ein klares Signal: Wie kommen wir durch den nächsten Herbst, wenn das Virus wieder auflebt oder auch andere Erkrankungen, Influenza und Ähnliches auf uns zukommen? Ich glaube, wir haben da bisher noch zu wenig unternommen. Wenn ich die Bemühungen im Deutschen Bundestag sehe, eben nicht bis zum 30.06. eine vernünftige Evaluation vorzulegen – gerade Herr Lauterbach verhindert das gerade in großen Stücken –, machen wir hier was falsch. Eins ist sicher: Der Herbst wird kommen und der Virus wird noch unter uns sein. Aber wie wir damit umgehen, das ist noch unsicher. Und das verunsichert viele in Deutschland.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Babette Pfefferlein.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, alle Diskussionen zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impflicht waren und sind wichtig. Aber sie ändern nichts daran, dass diese durch ein bundesweit geltendes Gesetz flächendeckend eingeführt ist. Ich möchte es an der Stelle noch mal sagen: In unserer Verfassung steht die ausdrückliche Pflicht der Länder, Bundesgesetze auszuführen. Die AfD-Fraktion fordert in ihrer Aktuellen Stunde damit allen Ernstes einen derben Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zwar lässt die Bundesrepublik Deutschland den Ländern die Eigenständigkeit, aber eine solche Aufforderung zur landespolitischen Verhinderung verfassungsrechtlicher Pflichten geht hier wirklich zu weit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich könnte natürlich den Damen und Herren der AfD an dieser Stelle gern den Vorgang einer demokratischen Entscheidungsfindung erklären, aber diese Zeit habe ich leider nicht. Und ich glaube, ich würde die anderen Kolleginnen und Kollegen damit auch langweilen.

Wir haben in den vergangenen beiden Jahren erlebt, wie eine extrem ansteckende Infektionserkrankung viel Krankheit, Leid und Tod gebracht hat. Wir haben aber auch erlebt, wie Impfstoffe zu Hoffnungsträgern wurden und uns eine wirksame Möglichkeit boten, um die Pandemie einzudämmen, wir hier in Europa. In vielen anderen Ländern der Welt warten Menschen bis heute auf diese Chance. Am 10. Dezember 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz entsprechend angepasst. Gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz gilt nun seit dem 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impflicht für bestimmte Berufsgruppen. Und es ist bewusst befristet, weil man am Ende die Entwicklung noch mal anschauen will und dann vielleicht auch andere Entscheidungen trifft. Diese Impfpflicht schützt insbesondere pflegebedürftige, hochbetagte Menschen und Personen mit akuten und chronischen Grundkrankheiten. Diese haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, eventuell sogar tödliche COVID-19-Verläufe. Die Minimierung des Risikos, dass diese Personengruppen sich bei den Beschäftigten mit dem Coronavirus infizieren, ist ganz sicher auch ein Gebot der Haltung. Diese Haltung, das Verantwortungsbewusstsein ist denen, die in der Pflege und in der Betreuung arbeiten, ganz gewiss in die Gene geschrieben, sonst hätten sie wohl nicht diesen Berufsweg eingeschlagen. Einige sind dennoch noch nicht gegen das Coronavirus geimpft. Manchen fehlt die Zeit, manchen fehlen die richtigen Argumente, sich für eine Immunisierung zu entscheiden.

Der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte die allgemeine Impfpflicht folgen. Die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist während der Delta-Variante beschlossen worden. Aber auch wenn das unter dem Einfluss geschah, dass der Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus mit der Delta-Variante deutlich höher war als bei der jetzigen Omikron-Variante, so schütze ich mit einer Immunisierung auch während dieser Variante mich und andere. Auch das trägt immer noch zur Entlastung des Gesundheitssystems bei und sichert die Gesundheitsversorgung. Und wir wissen nicht, ob wir es in den kommenden Monaten nicht wieder mit einer gefährlichen Virusvariante zu tun bekommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Kemmerich)

Wir brauchen eine breite Immunisierung der gesamten Bevölkerung. Unter diesem Aspekt ist auch diese Impfverpflichtung im Gesundheits- und Pflegesektor zu betrachten.

Wenn wir über das Impfen sprechen, dann müssen wir auch über Verantwortung sprechen: Haben nicht alle Menschen, die einen Beruf wählen, in dem sie mit schutzbedürftigen Menschen arbeiten, eine besondere Verantwortung, die Verantwortung, auch eigene Befindlichkeiten nicht über den größtmöglichen Schutz der ihnen anvertrauten Menschen zu stellen?

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das gilt für den Beruf, das gilt aber auch für die Familie und Freunde. Deshalb ist und bleibt es eine ganz individuelle Entscheidung, sich impfen zu lassen.

Die Impfquote der Beschäftigten in den Krankenhäusern liegt trotz regionaler Unterschiede im Bundesdurchschnitt bei über 95 Prozent, wie das Deutsche Krankenhausinstitut schon Anfang April berichtete. Für den Bereich der Pflege liegen noch keine konkreten Zahlen vor und die Quote dort liegt wohl etwas niedriger, aber trotzdem in allen Bundesländern über der Impfquote der Gesamtbevölkerung. Auch der befürchtete Exodus des Personals ist in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ausgeblieben.

Für mich zeigt das ganz deutlich: Die Menschen, die sich für diese Berufe entschieden haben, wissen um ihre Verantwortung für das Leben und die Gesundheit der ihnen anvertrauten Menschen. Bei diesen Menschen möchte ich mich an dieser Stelle auch ganz herzlich für ihre Arbeit, ihren Einsatz und für ihr Engagement bedanken.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die AfD hätte die Aktuelle Stunde nutzen können, um darüber zu diskutieren, wie unter den jetzigen Umständen und den vorliegenden Zahlen mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiter umgegangen werden könnte. Der AfD fällt aber zu diesem Thema nichts Besseres ein, als die Landespolitik aufzufordern, den Verfassungspflichten abzuschwören. Auf diese Art von Politik ist zu verzichten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Es liegen jetzt noch zwei Wortmeldungen aus den Reihen der fraktionslosen Abgeordneten vor und das Wort hat Frau Dr. Bergner.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, es ist heute schon mehrfach gesagt worden, dass wir in Thüringen die Situation haben, dass ungefähr 15 Prozent der 60.000 Beschäftigten im Thüringer Gesundheitswesen als ungeimpft gelten. Wie die Gesundheitsämter melden, wird sich diese Zahl noch weiter nach oben entwickeln, wenn der Genesenenstatus in den nächsten Wochen und Monaten bei vielen ausläuft.

Die letzten Wochen und Monate haben auch gezeigt, dass der versprochene Impfschutz weder einen Fremdschutz noch einen Eigenschutz darstellt. Aus einem Pflegeheim für Behinderte mit 31 Bewohnern und 42 Mitarbeitern ist mir bekannt, dass sich von 57 Geboosterten 54 infiziert haben.

(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Hat sie es immer noch nicht geschnallt?!)

Ich zitierte auch eine Ärztin aus einer Klinik: „Ich als Ungeimpfte habe in den letzten Wochen ad hoc mehrere 24-Stunden-Dienste für geimpfte erkrankte Kollegen übernehmen müssen.“ Und gerade Geimpfte haben auch unter starken Verläufen sowie unter Nebenwirkungen gelitten. Hier ein Beispiel einer dreifach geimpften Pflegerin im Altenpflegeheim, die uns schreibt, dass sie bis heute auf ihren geliebten Sport verzichten muss, weil sie ihn aufgrund von Impfnebenwirkungen nicht mehr ausüben kann.

Einer Studie der Charité mit 40.000 Teilnehmern zufolge liegt die Zahl schwerer Komplikationen nach Impfungen 40-mal höher als vom Paul-Ehrlich-Institut bisher erfasst wurde. Das sind keine Einzelfälle mehr, wie es hier oft in diesem Hause behauptet wird. Und ich denke, dass es auch nicht so ist, dass wir hier machtlos sind und nichts gegen die Bundesgesetzgebung tun können. Deswegen ist es eine menschliche Verpflichtung, den Mitarbeitern der Gesundheitsbranche die Angst um ihren Arbeitsplatz endgültig zu nehmen

(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)

und nicht diese Angst noch durch Androhung von Bußgeldern zu verstärken. Es ist unsere Aufgabe hier in diesem Parlament, ihnen die Angst zu