Protokoll der Sitzung vom 08.06.2022

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Über 100 Millionen Euro!)

Meine Damen und Herren, das ist ein Stück weit zu kurz gegriffen, das ist wenig verantwortungsvoll.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Aber wir können doch nicht Ihre Arbeit ma- chen!)

Lassen Sie uns gemeinsam diese Verantwortung wahrnehmen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Bühl, ich nehme mich da nicht raus. Ich habe damals hier im Landtag gesagt, ich halte verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Globalen Minderausgabe für gerechtfertigt, aber wenn ich es für verfassungswidrig halten würde, würde ich nicht zustimmen. Ich habe zugestimmt, wir haben auf Probleme hingewiesen, die damit verbunden sind. Die treten jetzt ein. Aber dann müssen wir die Probleme, die durch unseren Beschluss entstanden sind, auch gemeinsam angehen zu lösen, und das ist in dem Punkt eine gute Gelegenheit.

Herr Montag, Sie haben ja noch nicht mal die Verantwortung für einen Haushalt für Thüringen übernehmen wollen. Sie haben in den Beratungen vorgeschlagen, wir sollen auch noch 1 Milliarde Euro in diesem Haushalt sparen. Also entschuldigen Sie bitte, wenn wir uns hier in dieser Auseinanderset

zung bewegen. Ich lade Sie gern ein, das beim nächsten Haushalt wiedergutzumachen, weil, Herr Bühl, auch diese Finanzierung der gesetzlich verpflichteten Ausgaben, die wir jetzt für 2022 möglicherweise gelöst haben, natürlich auch eine Herausforderung in den nachfolgenden Haushalten sein wird. Wir müssen dann auch gemeinsam die Finanzierungsverantwortung für die künftigen Jahre vornehmen, solange der Bund hier keine Regelung getroffen hat.

Meine Damen und Herren, es ist viel zu den eigentlichen inhaltlichen Regelungen gesagt worden, ich will aber trotzdem noch einige Bemerkungen machen, weil es wichtig ist. Es wurde – Herr König, auch von Ihnen – gesagt, wir stehen in der Verantwortung gegenüber Auszubildenden, viele schauen wahrscheinlich heute der Beratung zu und erwarten auch eine Antwort dieses Parlaments, wie es weitergeht. Eine Richtung – glaube ich – haben wir heute ehrlich aufgezeigt, auf die kann man sich auch verlassen, denn man sollte sich auf die Worte, die von hier vorn gesprochen werden, auch verlassen können. Auch dazu hat Minister Holter sehr nachvollziehbar geredet.

Aber dann sollten wir auch in der Wortwahl vorsichtig sein und deutlich sagen, was wir heute beschließen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir beschließen keine Schuldgeldfreiheit. Nein, wir beschließen keine Schulgeldfreiheit. Die Schulgeldfreiheit an privaten Schulen ist in diesem Bereich auf Bundesebene zu regeln, da haben wir überhaupt keine Kompetenz. Was wir regeln, ist, dass wir privaten Schulträgern Geld erstatten, und zwar zusätzlich, wenn sie auf Schulgeld verzichten. Und das ist nicht automatisch die Schulgeldfreiheit, die wir schaffen, denn es wissen auch viele Auszubildende, von denen Sie gesprochen haben, dass sie trotz der zur Verfügung stehenden Mittel und trotz der Verabredung im Bildungsausschuss, Herr Tischner, auch in dem letzten Jahr Schulgeld bezahlt haben, weil nicht alle privaten Schulträger vollständig auf Schulgeld verzichtet haben. Logopäden haben noch bis zu 150 Euro bezahlt, andere haben 30 Euro bezahlt. Eine tatsächliche Schulgeldfreiheit, eine vollständige Erstattung, sodass die freien und privaten Träger verzichtet haben, gab es im Prinzip nur bei den Masseuren und bei den medizinischen Bademeistern. Und das muss man auch ehrlich sagen, dass wir hier einen Erstattungsbeitrag liefern, der zu einer Entlastung führt, aber der nicht automatisch zu einer Schulgeldfreiheit in allen Bereichen führt. Und da ist tatsächlich der Appell weiter an die Bundesebene zu richten. Da kann ich nur an die Parteien appellieren, die dort

Verantwortung tragen, nicht nur Reden zu halten, sondern auch innerhalb ihrer Parteien tatsächlich für eine grundsätzliche Regelung einzutreten.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich will auch noch mal sagen: Natürlich ist es für die populistische, für die politische Darstellung sehr gut, denn – klar – es bringt Zustimmung und da ist man auch sofort emotional dabei, auch ich, als ich das das erste Mal gehört habe. Wir reden ja nicht über alle Gesundheitsberufe, wir reden über richtige, notwendige Berufe im Bereich der Heilund Gesundheitspflege, das ist richtig. Wir haben in vielen anderen Bereichen – in der Pflege hatte ich es schon angesprochen – ja schon längst die Schulgeldfreiheit geregelt. Insofern muss man das auch ein Stück weit abschichten, man sollte da auch ehrlich sein, auch in der Öffentlichkeit, was wir tatsächlich regeln. Man muss auch zur Ehrlichkeit dazu sagen – Sie haben das angesprochen –, dass das Schulgeld in der staatlichen Ausbildung überhaupt nicht notwendig ist. Wir haben auch Berufe, die hier in Ihrem Gesetzentwurf benannt sind, da haben die Auszubildenden Anspruch nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes auf eine Ausbildungsvergütung, wenn sie beispielsweise im Uniklinikum oder einem kommunalen Krankenhaus lernen. Also es gibt einen extremen Unterschied, es geht nicht darum, dass die Ausbildung an sich in diesen Gesundheitsberufen mit Schulgeld belegt ist, sondern die Ausbildung an privaten Schulen ist mit Schulgeld belegt.

(Beifall DIE LINKE)

Da, muss ich ehrlich sagen – auch darüber sollten wir im Ausschuss mal diskutieren –, verstehe ich die große Liebe der Grünen zu den Privatschulen in diesem Bereich nicht unbedingt,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es sind freie Schulen!)

denn wir haben bei den Schulträgern in diesem Bereich auch bundesweit agierende Aktiengesellschaften, also im Prinzip im Gesundheitswesen tätige Unternehmen – das gibt es in diesem Bereich, Herr Montag – und wir haben auch Unternehmen, die sind mittlerweile unternehmerisch so verschränkt – auch mit Schulträgern, ich möchte nicht sagen, identisch –, dass es praktisch Schulträger gibt, in deren Schulen die eigenen Fachkräfte, die später eingestellt werden, ausgebildet werden, und die sich das dann als Schulgeld bzw. jetzt vom Freistaat Thüringen durch die Rückerstattung finanzieren lassen. Da stellt sich schon die Frage: Wer erstattet hier eigentlich wem welche Kosten und welche Kosten müssen getragen werden?

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Und, Herr König, Sie haben natürlich recht: Das Verhältnis ist ungefähr ein zu zwei Dritteln – ein Drittel in staatlicher Ausbildung ohne Schulgeld, zum Teil mit Ausbildungsvergütung, zwei Drittel bei privaten Schulträgern, zum Teil mit Schulgeld, für das wir Erstattungen haben. Dass dieses System so ist, ist aber nicht durch diese Landesregierung zu verantworten, sondern da gab es vorher auch in Thüringen Entscheidungen, die erst so eine Struktur aufgebaut haben. Und da kann man auch mal darüber reden, ob das auch wirklich das Zukunftsträchtigste ist oder ob solche Ausbildungen in den Gesundheitsberufen, die so elementar sind, wie Sie das beschreiben, nicht tatsächlich auch in staatlicher Verantwortung und damit schulgeldfrei und damit sehr viel leichter auch mit Ausbildungsvergütung realisiert werden können. Ich glaube, wir sollten auch darüber stärker reden.

(Beifall DIE LINKE)

Zu Ihrem Gesetzentwurf wurde schon einiges gesagt: Der hat handwerkliche Schwächen, der wird auch, wenn man ihn so übernimmt, keine Kosten von 1,8 Millionen Euro verursachen, sondern höhere Kosten, denn Sie binden die Erstattung von Teilbeträgen, die möglicherweise dem Ministerium bekannt sind, an einen vollständigen Verzicht auf Schulgeld. Das heißt, in diesem Gesetzentwurf ist so viel Unbestimmtes dabei, dass man es in dieser Form nicht machen kann. Außerdem halte ich die Begründung des öffentlichen Interesses auch für schwierig – die ist im Übrigen in Ihrem Gesetzentwurf sehr dünn und ich wäre mir nicht sicher, ob die rechtlich ausreicht –, denn wir öffnen gerade mit dieser sehr dünnen Begründung des öffentlichen Interesses auch – möglicherweise als Risiko, ich will es nur beschreiben – eine Spirale der Argumentation und Auseinandersetzung, warum in anderen Ausbildungsbereichen, die für diese Gesellschaft mindestens genauso wichtig sind, dieses öffentliche Interesse nicht besteht.

Das heißt, wir müssen auch weiterhin über die zwei Säulen der Ausbildung reden: dort die staatliche Ausbildung und dort die ergänzende Ausbildung bei privaten Schulträgern. Aber wir sollten praktisch dieses Grundsystem nicht grundsätzlich dauerhaft ins Wanken bringen oder gefährden. Deswegen ist es richtig, dass wir darüber reden, wie wir das gesetzlich umsetzen können, was der Bildungsausschuss auch verabredet hat, nämlich bis der Bund seine Verantwortung wahrgenommen hat, in die Erstattung zu gehen, um diesen Übergang zu finanzieren. Das ist gerechtfertigt, auch in Erwartung einer bundesgesetzlichen Regelung, die dann auch bundesweit Rechtssicherheit schafft, die so oder

so den Konkurrenzkampf zwischen den Bundesländern minimiert, damit die Ausbildung nicht nur im Interesse der Auszubildenden, sondern auch im Interesse derer, die von dieser Ausbildung später als Patienten und Pflegekräfte in irgendeiner Form profitieren sollen, tatsächlich wieder vom Kopf auf die Füße gestellt wird. Dafür trägt der Bund eine Verantwortung.

Wir können einen Beitrag dazu leisten, dass in dieser Zeit eine Entlastung für die Auszubildenden erfolgt. Deswegen glaube ich, dass wir es gemeinsam hinbekommen, die rechtlichen Voraussetzungen zu diesem Gesetzentwurf oder einer gesetzlichen Regelung im Ausschuss zu diskutieren. Ich bin mir auch sicher, dass wir gemeinsam unserer Finanzierungsverantwortung gerecht werden und die Finanzierung auch in dem Maße sicherstellen, wie das Herr Holter hier auch dargestellt hat. Und was für ihn noch nie infrage stand: diese Erstattung weiter fortzusetzen, wenn das Geld im Haushalt zur Verfügung steht. Auch das will ich noch mal betonen. Lassen Sie uns diese Aufgabe gemeinsam angehen, dann kommen wir im Juli auch zu einer verbindlich abschließenden Beschlussfassung hier im Landtag. Bis dahin, denke ich, sollten wir die Fachfragen im Bildungsausschuss diskutieren, wie von Ihnen beantragt. Ich glaube aber auch, dass wir uns – und das haben die Redebeiträge auch gezeigt – über die Finanzierungssystematik dieser gesetzlichen Aufgabe im Haushalts- und Finanzausschuss unterhalten sollten. Ich beantrage auch dort die Beratung als begleitender Ausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Gruppe der FDP hat Herr Abgeordneter Kemmerich um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Schüler und weitere Zuhörer auf der Tribüne, die Freien Demokraten begrüßen, dass sich das Hohe Haus jetzt hinter der Idee „Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe“ versammelt. Das haben Sie uns jetzt relativ phrasenreich lange erklärt. Das ist auch gut so. Was aber in meinen Augen nicht geht, sind die Versuche der die Minderheitsregierung tragenden Fraktionen, hier zu erklären, warum man von diesem Weg abgekommen ist, und zwar dann auch noch mit Haushaltsrecht.

Die Globale Minderausgabe ist beschlossen worden und wenn die Minderheitsregierung und die

Fraktionen damit ein Problem haben und ihr Trauma überwinden müssen, dann müssen sie das beim Therapeuten klären, aber nicht hier vor dem Hohen Hause. Es ist doch ganz wichtig, dass wir das mal richtig erklären. Haushaltsreste der letzten Jahre waren immer ungefähr 500 Millionen Euro und mehr. Davon schöpft die Globale Minderausgabe erst mal 330 Millionen Euro ab. Die Verantwortung, wo letztlich gespart wird, trägt nicht dieses Haus hier, sondern trägt das einzelne Ministerium. Das kann man auf die eine oder andere Weise lösen, zum Beispiel wie heute in der „Südthüringer Zeitung“ zu lesen, wo das Justizministerium erklärt: Wir schichten das in Scheiben ab. 21 Millionen Euro ist ungefähr der Sparauftrag, 50 Prozent kommen aus dem Bereich Migration. Keiner hat festgelegt, dass wir heute hier 1,85 Millionen Euro bei dem Thema „Schulgeldfreiheit“ streichen. Keiner hat festgelegt, dass Herr Tiefensee den Digitalbonus streichen muss.

(Beifall Gruppe der FDP)

Insofern liegt das nur in einer Verantwortung, nämlich der jeweiligen Ministerien, und nicht in der Verantwortung von Frau Taubert und nicht in der Verantwortung dieses Hauses. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Nachschulen bitte im Bereich Finanzen!)

Das Wort hat der fraktionslose Abgeordnete Herr Gröning. Bitte.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete und natürlich begrüße ich hier im Chat bzw. auch live die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen. Herzlich willkommen!

Ich kann mich noch gut an die Worte von Herrn Minister Holter hier vorn erinnern, der sagte: Mit der Forderung nach dem Aussetzen des Schuldgeldes würde ich Eulen nach Athen tragen. Sinngemäß führt der Minister von Rot-Rot-Grün weiter aus: Ein solches Vorhaben hätte Rot-Rot-Grün schon längst in der Mache. In diesem Landtag habe ich bereits nicht nur für die Abschaffung der Schulgelder für die Gesundheitsfachberufe geworben, sondern ich habe zusätzlich die fehlende Ausbildungsvergütung in diesem Berufszweig thematisiert. Ich bin überrascht, wer jetzt auf einmal auch alles dafür war und dagegen. Aber wie gesagt: Der Erfolg hat viele Väter.

(Abg. Dittes)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, bereits am 5. März 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit Eckpunkte für ein „Gesundheitskonzept Gesundheitsfachberufe“ veröffentlicht. Diese Eckpunkte wurden gemeinsam mit den Gesundheitsressorts der Länder – also auch Thüringen – in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und sollen der Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsfachberufe dienen. Im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Regelung haben die Bundesländer Bayern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt diese Schuldgelder bereits abgeschafft. Thüringen ziert sich vehement dagegen und tut so, als wenn sie das erste Mal hier den Stein ins Rollen bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Zeit, die Gesundheitsfachberufe zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Künstliche Hürden wie das wieder eingeführte Schulgeld und die noch bestehende fehlende Entlohnung sind nicht mehr zeitgemäß. Hier muss endlich eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden – unabhängig davon, ob die Auszubildenden an einer privaten Schule sind oder an einer staatlichen, und bitte nicht hier anfangen mit kommerziellem und kapitalistischem Finanzwesen. Sondern es geht um unsere Schüler, und da ist es völlig egal, ob sie an einer privaten Schule sind oder an einer staatlichen. Sie müssen in ihrem Handeln unterstützt werden. Hier auf den Bund zu warten, obwohl wir auf Landesebene tätig werden könnten, bedeutet, die Verantwortung für Auszubildende in Thüringen abzugeben, was sehr schade wäre.

Ein besonderer Dank gilt derjenigen, die das hier auch mit ins Rollen gebracht hat, der zuständigen Fraktionsreferentin. Vielen Dank noch mal für diese qualifizierte Zuarbeit. Danke.

(Beifall Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Zuruf Abg. Bühl, CDU: Doch!)

Doch. Herr Abg. Bühl, bitte schön. Dann haben Sie das Wort.

Herr Kollege Dittes, Sie haben mich dann doch noch mal nach vorn getrieben mit Ihren Ausführungen, die Sie hier gemacht haben. Ich will noch mal zwei, drei Sachen einordnen, die Sie hier so gebracht haben. Wissen Sie, mich erinnert

das Verhalten Ihrer Landesregierung so ein bisschen an meine Großmutter im schon gehobenen Alter – Gott habe sie selig –, das mag ein Unterschied sein, aber die war zum Schluss so ein bisschen vergesslich, die wusste, sie hatte einen Sparstrumpf, da steckt ziemlich viel Geld drin, aber sie wusste nicht mehr, wo der Sparstrumpf ist.

(Beifall CDU)

Ich glaube, die Landesregierung hat genau das gleiche Problem, denn Sie wissen ganz genau, Sie haben im letzten Jahr 624 Millionen Euro nicht ausgegeben, aber Sie scheinen sie nicht mehr zu finden.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)