Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Staatssekretärin Prof. Schönig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: An der Erarbeitung der Richtlinie wird gearbeitet. Die inhaltliche Konzeption ist nahezu
Zu Frage 2: Die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen wurden auf Grundlage der „Muster-Richtlinie zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Jahr 2022 aus Bundesund Landesmitteln“ vom 17. Mai 2022 und im Vorgriff auf die auf dieser Basis zu erlassende Landesrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft gebeten, einen Antrag auf eine Abschlagszahlung zu stellen.
Zu Frage 3: Der Ilm-Kreis hat auf Basis seines Antrags auf Abschlagszahlung einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.199.981 Euro erhalten, davon 706.950 Euro für das 9-Euro-Ticket und 493.031 Euro für den Rettungsschirm 2022. Der Abschlag steht zum Abruf bereit und kann nach Bestandskraft des Bescheids ausgezahlt werden. Die Beantragung der endgültigen Ausgleichsleistung erfolgt bis zum 30.09.2022, sodann auf Basis der noch zu erlassenden Richtlinie. Die Höhe ergibt sich im Zuge der Beantragung und Prüfung.
Zu Frage 4: Thüringen hat vom Bund 49 Millionen Euro erhalten. Davon entfallen 15,9 Millionen Euro auf den Rettungsschirm 2022 und 33,1 Millionen Euro auf das 9-Euro-Ticket. Ob die Mittel auskömmlich sind, wird erst im Rahmen der endgültigen Antragstellung und Prüfung festzustellen sein.
Erstmal vielen Dank an den Kollegen Walk, das zu übernehmen; es kam jetzt doch recht kurzfristig, dass die Frage noch drankam. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, Frau Staatssekretärin, dass die Bescheide schon verschickt worden sind, obwohl die Richtlinie noch gar nicht gilt? Wann wird die Richtlinie – Sie haben ja gesagt, sie ist in der Abstimmung – denn gelten?
Die Bescheide wurden im Grunde auf Basis dieser alten Richtlinie für den Coronarettungsschirm und auf Basis der Bundesrichtlinie für diese beiden Sachverhalte erstellt. Die Landesrichtlinie ist gerade in Arbeit und wird in Kürze veröffentlicht. Der Bescheid ist aber tatsächlich schon verschickt, wie gesagt, und das muss jetzt abgerufen werden.
Was passiert, wenn die Richtlinie jetzt anders veröffentlicht wird als die Grundlage, auf der Sie den Bescheid erstellt haben? Sie können ja noch nicht wissen, ob die Richtlinie so kommt.
Davon ist nicht auszugehen, soweit ich das weiß, weil wir das natürlich sowieso nach der Bundesrichtlinie und den bisherigen Coronarettungsschirmrichtlinien passend gestalten.
Das waren zwei Nachfragen und damit ist Schluss für Sie. Gibt es weitere Nachfragen aus dem Rund? Die gibt es nicht. Dann kommen wir zur letzten Frage für heute. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete König-Preuss mit Drucksache 7/5783.
Am 1. Januar 2022 kam es in Jena zu einem Einsatz mit mehreren Polizeibeamtinnen und ‑beamten in einer Wohnung, bei dem sogenannter „unmittelbarer Zwang“ durch die Einsatzkräfte gegen den Mieter der Wohnung eingesetzt wurde. Dabei sei er auch auf dem Boden fixiert und anschließend mit dem Notarzt ins Krankenhaus verlegt worden, wo er am 4. Januar 2022 verstarb. Mehrere Polizisten sollen bei dem Einsatz verletzt worden sein. Die Nachrichtenagentur dpa schrieb am 10. Januar 2022, dass die Staatsanwaltschaft Gera in der Sache zuständig sei und zur Todesursache ermittle.
Der geringe Informationsstand gegenüber der Öffentlichkeit sorgte nach meiner Einschätzung bislang für Irritationen, gerade hinsichtlich der Frage, welchen Anteil das polizeiliche Handeln am Eintritt des Todes haben könnte oder auch nicht. Im Sinne einer Versachlichung und zur Vorbeugung von Vertrauensverlusten sowie Gerüchtebildung ist es auch unter Berücksichtigung auf ein laufendes Verfahren weiter dringend notwendig, ergänzend zu informieren. In der Antwort auf meine Mündliche Frage vom 2. Juni 2022 hat die Landesregierung Stellung genommen und ausgeführt, dass beim Verstorbenen im Kopfbereich mehrere Quetsch-Risswunden, ebenso Schürfungen und Hämatome an Rumpf und Extremitäten sowie ein Hirnödem festgestellt wurden. Ergebnisse zu ergänzenden Untersuchungen würden noch nicht vorliegen.
1. Wie wird die weitere zeitliche Dauer seitens der Rechtsmedizin für den Abschluss der neuropathologischen, histologischen und toxikologischen Ergänzungsuntersuchungen bis zur Vorlage des Ergebnisses eingeschätzt, die am 5. Januar 2022 von der Staatsanwaltschaft Gera beauftragt wurden und für die Ermittlung der bisher nicht sicheren Todesursache dienlich sein können?
2. Wie stellt sich nach gegenwärtigem Stand in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera die Anwendung des unmittelbaren Zwangs konkret dar, das heißt, in welcher Weise und auf welche Körperpartien wurde durch welche Mittel wie auf den Geschädigten eingewirkt?
3. Welche Ursachen kommen in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera nach der vorläufigen Bewertung und den bisherigen Erkenntnissen der Rechtsmedizin für das Hirnödem in Betracht bzw. ist es warum möglich, dass dieses in Zusammenhang mit einem Schädel-Hirn-Trauma oder den Quetsch-Risswunden im Kopfbereich steht?
4. Sind in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera die Verletzungen beim Geschädigten – „Quetsch-Risswunde im Kopfbereich“, „Schürfungen und Hämatome an Rumpf und Extremitäten“ sowie ein „Hirnödem“ – nach vorläufiger Bewertung zeitlich mit Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit auf die polizeilichen Handlungen ab Eintreffen am Einsatzort bei der Ausübung des unmittelbaren Zwangs zurückzuführen oder gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass diese Verletzungen einen anderen zeitlich vorgelagerten Ursprung als die polizeilichen Handlungen haben?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Der in der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten zum gleichen Sachverhalt am 15. Juni 2022, Drucksache 7/5698, mitgeteilte Sachstand des Ermittlungsverfahrens ist nach wie vor aktuell. Das abschließende Ergebnis der vielfältigen rechtsmedizinischen Untersuchungen liegt noch nicht vor. Die Landesregierung kann sich erst nach endgültigem Abschluss der Ermittlungen zu einzelnen Untersuchungs- und Ermitt
Ist es zutreffend, dass der Mann, der nach dem Polizeieinsatz verstarb, bereits am 1. Januar tot war und ein Defibrillator angefordert und er sozusagen über mehrere Tage hinweg noch am Leben gehalten wurde? Ist es zutreffend, dass am 1. Januar von den Einsatzkräften vor Ort ein Defibrillator angefordert wurde?
Können Sie mir sagen, was mit den eingesetzten Polizeibeamten geschehen ist? Sind die weiter im Dienst? Wurden sie vorübergehend suspendiert? Wie ist der Umgang mit ihnen?
Und es gibt ein laufendes Verfahren. Gibt es noch weitere Nachfragen von sonstigen Kolleginnen und Kollegen? Das ist nicht der Fall.
Damit schließe ich die Fragestunde für heute. Es sind noch 14 Fragen übrig für morgen, also wahrscheinlich auch noch für eine volle Stunde.
Wir kommen damit zum erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 56 und 59 bis 63, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.
Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, mithin gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfielen 18 Jastimmen, 61 Neinstimmen und es lag 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5861 -
Auch hier abgegebene 80 Stimmen, die alle gültig gewesen sind. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 56 Neinstimmen und es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Eine weitere Wahlwiederholung ist nicht möglich.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5862 -
Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 22 Jastimmen und 58 Neinstimmen. Es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.