Protokoll der Sitzung vom 10.11.2022

Insgesamt verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf dieses Ziel und so sollen das Dolmetscher- und Übersetzerwesen insgesamt an die umfassenden und einheitlichen Standards angepasst werden.

Nur der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Gesetzentwurf auch einige redaktionelle Änderungen im Thüringer Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz sowie Änderungen im Thüringer Justizkostengesetz enthält. Mit diesem wird auf landes- und bundesrechtliche Gesetzesänderungen reagiert. Sie dienen in erster Linie der Klarstellung. Um alle diese notwendigen Änderungen in einem wichtigen Bereich der Justiz umsetzen zu können, werbe ich schon jetzt um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vizepräsidentin Marx)

Vielen Dank. Auch hier wird eine Überweisung beantragt an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Bisher habe ich keine Wortmeldungen für die Aussprache. Daran ändert sich auch nichts. Dann können wir auch hier gleich über die Ausschussüberweisungen abstimmen. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Abgeordnete aus dem ganzen Haus. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht, dann haben wir diese Ausschussüberweisung so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6558 - korrigierte Fassung - ERSTE BERATUNG

Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Einbringung? Hier steht Begründung auf meinem Sprechzettel, aber ich nenne es auch gern um. Bitte, Frau Ministerin Werner.

Der Kontext hat es eigentlich ergeben, tut mir leid, dass ich nachgefragt habe.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen jetzt einen Gesetzentwurf vorstellen, der der Umsetzung einer Gesetzesänderung auf Bundesebene nachfolgt. Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird das bisherige Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger verändert. Es enthält die öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften für die Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuerinnen und Betreuern. Die gesetzlichen Änderungen bezwecken vorrangig Selbstbestimmung und Autonomie, unterstützungsbedürftige Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken, die Qualität der rechtlichen Betreuung und der Anwendungspraxis zu verbessern und durch eine bessere Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes insbesondere an der Schnittstelle zum Sozialrecht sicherzustellen, dass ein rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche

Betreuerin nur dann bestellt wird, wenn dies zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist.

Ein zentrales Anliegen des Betreuungsorganisationsgesetzes ist die Stärkung der unverzichtbaren Arbeit der anerkannten Betreuungsvereine bei der Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer durch die gesetzliche Festlegung der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben. Daher erfolgt die Normierung eines Anspruchs auf bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der bundesgesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Darüber hinaus erhalten die örtlichen Betreuungsbehörden neue Aufgaben. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der beruflichen Betreuung wird insbesondere ein formales Registrierungsverfahren für berufliche Betreuerinnen und Betreuer eingeführt, in welchem persönliche und fachliche Mindesteignungsvoraussetzungen nachgewiesen werden müssen. Damit wird ein bundeseinheitlich transparentes Verfahren für den Zugang zum Betreuerberuf geschaffen. Des Weiteren wird zur effektiven Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes im Vorfeld der Betreuung das Instrument einer erweiterten Unterstützung eingeführt. Dies umfasst alle über den bisherigen Vermittlungsauftrag der Betreuungsbehörde hinausgehenden Maßnahmen, die geeignet sind, die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers zu vermeiden, und die keine rechtliche Vertretung des Betroffenen durch die Behörde erfordern. Darüber hinaus wird mit der Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern im Zusammenhang mit dem Verfahren der Registrierung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern das neue Verfahren der Anerkennung von Studienaus- und ‑fortbildungsgängen zu Sachkundelehrgängen eingeführt. Die wesentlichen Neuerungen sind also die Finanzierung anerkannter Betreuungsvereine, dann zusätzlich die Durchführung von Modellprojekten.

Zur Frage der Kosten würde ich gern noch etwas sagen wollen. Die Umstellung der bisherigen Förderung anerkannter Betreuungsvereine von zuletzt 238.000 Euro im Jahr 2022 hin zu einem Finanzierungsanspruch in Höhe der Personal- und Sachausgaben einer Fachkraft je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Betreuungsbehörde verursacht bei einer Kostentrennung zwischen Land und Landkreisen oder kreisfreien Städten im Verhältnis 80 zu 20 beim Land jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro ab dem Jahr 2023, wobei in den Folgejahren jeweils mit Kostensteigerungen infolge von Tarifsteigerungen beim finanzierten Personal zu rechnen ist. Bei den Kommunen entstehen jährliche Kosten in Höhe von rund 400.000 Euro. Die Mehrkosten gegenüber den bisherigen Förde

rungen sind nicht bekannt, aber aufgrund der nicht eindeutigen Rechtspflicht der Kommunen zur Förderung im bisherigen Gesetz haben dies in der Vergangenheit die Betreuungsvereine in sehr unterschiedlichem Maße gefördert. Die Modellkommunen, von denen ich vorhin gesprochen habe – das sind Jena und Greiz –, die das neue Instrument der erweiterten Unterstützung Betroffener im gerichtlichen Verfahren über drei Jahre erproben, erhalten hierfür vom Land Fallpauschalen zur Finanzierung der Personalkosten in Höhe von maximal 28.000 Euro pro Modellkommune und Jahr, sodass für die gesamte Laufzeit des Projekts Kosten in Höhe von maximal 168.000 Euro entstehen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ganz kurz etwas sagen. Es ist ein Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, bei dem wir bitten, dass der relativ zügig im parlamentarischen Verfahren behandelt wird. Ich will auch noch mal kurz darauf hinweisen, warum wir erst jetzt diesen Gesetzentwurf vorlegen können. Ich habe es schon gesagt, das Gesetz selbst wurde am 4. Mai 2021 bekannt gegeben. Es war aber schon mit der Bekanntgabe des Gesetzes klar, dass in bestimmten Bereichen Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Registrierung von Betreuern fehlten. Diese und andere Vorschriften wurden erst am 24. Juni 2022 bekannt gegeben. Damit lag erst am 24. Juni 2022 die Fassung des Gesetzes in der jetzt für uns wichtigen und umzusetzenden Form vor. Ich habe es schon gesagt, andererseits muss die Vorschrift am 1. Januar 2023 in Kraft treten und umgesetzt werden. Wir haben so schnell als nur möglich den Gesetzentwurf nicht nur erarbeitet, sondern natürlich auch abgestimmt. Aber Sie sehen selbst, dass hier nur eine sehr kurze Zeit war. Ich glaube, dass wir aber, indem wir im Juni noch den Kabinettsdurchgang hatten und der zweite Kabinettsdurchgang dann im Oktober erfolgen konnte, wir hier schnellstmöglich gehandelt haben, und bitte deswegen, uns dabei zu unterstützen, damit für diese wichtige Aufgabe der Betreuungsvereine rechtzeitig zum 01.01.2023 das Gesetz in Kraft treten kann. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir liegen jetzt keine Redemeldungen vor. Ist das richtig? Das scheint so zu sein. Dann liegt mir der Wunsch auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vor. Gibt es weitere Ausschüsse, die hier gewünscht werden? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir darüber ab. Wer dafür ist, dass dieses Gesetz an den Ausschuss

für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind meiner Ansicht nach alle Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Hauses. Damit ist das Gesetz an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 41

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten gesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6574 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Wolf, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident, für die kompetente Einführung. Mit dem jetzt vorliegenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes bringen die Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen einen ganz wesentlichen Baustein auf den Weg zur Stabilisierung der Qualitätsverbesserung an unseren Kindertagesstätten. Wir alle wissen, wie wichtig in heutigen Zeiten Fachkräftegewinnung ist, wie wichtig gute Ausbildung ist. Mit dem 2019 auch in Thüringen begonnenen Weg der praxisintegrierten Ausbildung, welchen wir nach nur einjähriger Finanzierung durch den Bund als Thüringer Landesregierung zusammen mit den Koalitionsfraktionen vollständig in der Finanzierung der Stellen übernommen haben, haben wir eine zweite wichtige Säule bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für die frühkindliche Bildung implementiert. Wir bringen jetzt einen Vorschlag ins Parlament, wie wir das verstetigen können und wollen und wie es zu finanzieren ist. Zusätzlich bringen wir die von den Tarifparteien geeinigte Fassung der 39-Stunden-Woche und damit der Entlastung des Erzieherinnenberufs auch auf gesetzlicher Basis hier in Thüringen auf den Weg. Das alles sind wichtige Bestandteile, damit die alte Frage Ei oder Henne, damit wir die Qualität an unseren Kindertagesstätten tatsächlich weiter verbessern können. Ich freue mich auf die Beratung hier im Haus und wahrscheinlich in den Ausschüssen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Ministerin Werner)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Abgeordneter König, Fraktion der CDU, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, die Thüringer Kindergärten, aber auch die Kindertagespflege stehen gegenwärtig vor vielfältigen Problemlagen und Herausforderungen. Wir als CDU-Fraktion haben bereits im Frühsommer 2022 mit rund 80 Erzieherinnen und Erziehern, Einrichtungsleitern, Trägern und Verbandsvertretern genau diese Herausforderungen diskutiert. Zu nennen sind hierbei unter anderem die Situation in unseren Kindergärten während der Coronapandemie, in der sie sich in vielen Fällen von der Landesregierung – im Speziellen vom Bildungsministerium – im Stich gelassen gefühlt haben. Oder nennen wir den Fachkräftemangel, ohne dessen Bewältigung eine Verbesserung der Betreuungsqualität schlichtweg nicht möglich ist, ohne dass es Einschränkungen bei den Öffnungszeiten gibt, gerade im ländlichen Raum, wie wir aktuell ohne Verbesserung des Betreuungsschlüssels mit Teilschließungen und Reduzierung von Öffnungszeiten schon zu beklagen haben. Des Weiteren bürokratische Belastungen der Einrichtungen, zum Beispiel durch für jedes Lebensjahr unterschiedliche Betreuungsschlüssel, oder steigende Kosten bei der Essensversorgung in den Einrichtungen, die die Eltern belasten. Das sind alles Herausforderungen, die uns gerade im Bereich der Kindergärten begegnet sind.

Außerdem wurde sehr deutlich, dass die Kindertagespflege unter einem hohen finanziellen, ja sogar existenzgefährdenden Druck steht. Seit Jahren ist hier die Landesregierung untätig geblieben. Durch die fortwährende Untätigkeit hat sich die Anzahl der in Thüringen tätigen Kindertagespflegerinnen und Kindertagespfleger binnen vier Jahren um mehr als 20 Prozent reduziert – von 306 im Jahr 2018 auf 242 im Jahr 2022. Eine kostendeckende Arbeit ist für sie aktuell kaum mehr möglich, denn die letzte Anpassung der Sätze hier im Gesetz – das wir jetzt gerade aufmachen, geregelt in § 23 Thüringer Kindergartengesetz – fand im Jahr 2017 statt. Ich kann nur davor warnen, dass wir ohne eine inflationsbedingte Anpassung der Sätze in § 23 in absehbarer Zeit keine Kindertagespfleger in dem Ausmaß in Thüringen haben werden, wie wir es jetzt haben und wie es wichtig ist. Deshalb ist es höchste Zeit, mit dieser Änderung des Kindergartengesetzes auch diesen Missstand zu beheben.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist deutlich geworden, vor welchen Herausforderungen wir im Bereich der Kindergärten und der Kindertagespflege stehen. Dann betrachten wir hier den vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-RotGrün, der aus unserer Sicht mit heißer Nadel gestrickt wurde und uns erst vor Kurzem erreicht hat. Wir haben den 2. November 2022 als Datum. Kurz vor Jahresende wird das hier umgesetzt, obwohl eigentlich eine viel größere Gesetzesinitiative notwendig gewesen wäre und aus unserer Sicht auch angekündigt wurde. Hier wird das umgesetzt, was umgesetzt werden muss. Wir haben schon die tariflichen Anpassungen vom Kollegen Wolf gehört, die Anpassung von 40 auf 39 Stunden im TVöD. Aber uns fehlen wichtige Punkte angesichts der Herausforderungen, die ich gerade genannt habe: gerade im Bereich der Kindertagespflege, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und weitere Themen, die angesprochen wurden.

In den vergangenen Tagen sind insbesondere die Kindertagespflegerinnen und Kindertagespfleger auf uns zugekommen und haben gesagt, wie enttäuscht sie davon sind, dass wir sie nicht berücksichtigen in dieser Gesetzesänderung. Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf von RotRot-Grün zum Thüringer Kindergartengesetz enttäuschend und dazu muss man auch sagen, wir hätten eigentlich erwartet, dass auch Reformbemühungen aufseiten des Ministeriums kommen – hier musste aber wieder der Gesetzgeber tätig werden.

Aber kommen wir nun zum Inhalt des Gesetzentwurfs. Wie gesagt, wir hätten uns den umfangreicher gewünscht, aber ich will auch die positiven Dinge hervorstreichen. So findet die Integration von PiA, die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen, in das Kindergartengesetz in Thüringen statt, was aus unserer Sicht richtig ist, weil das Modellprojekt damit verstetigt wird. Wir haben jetzt die ersten Erfahrungen mit dem Modellprojekt PiA und PiA ist ein Element, um dem Fachkräftemangel in Thüringen im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher zu begegnen. Die Möglichkeit, auch die Ausbildungskosten der PiA-Ausbildung im Rahmen der Betriebskosten geltend zu machen, ist natürlich auch ein Vorteil für Träger, die außerhalb des Modellprojekts der PiA selbst PiA-Auszubildende aufgenommen haben und wo Kommunen oder freie Träger diese Ausbildungsvergütung bezahlt haben. Die bekommen so auch die Möglichkeit, die entstandenen Kosten über die Betriebskosten mit abzusetzen. Das befürworten wir und deswegen ist es richtig, dies zu integrieren. Wo wir natürlich Fragen haben, ist, wie die finanzielle Untersetzung stattfindet. Hier soll § 25 ersetzt werden in Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; dort sind

Sätze vorgestellt worden, wo für uns die Anhörung ganz, ganz wichtig ist, ob diese Sätze auch wirklich zielführend sind, ob die pauschal ausgegeben werden an alle, auch an die, die keine PiA-Auszubildenden in ihren Einrichtungen haben. Denn wir befürchten natürlich – wir haben den Personalmangel gerade im ländlichen Raum, wo sich verstärkt dafür entschieden wird, PiA-Auszubildende aufzunehmen; in den Städten kann in vielen Fällen der Fachkräftebedarf noch besser gedeckt werden –, dass die finanziellen Mittel, um die PiA-Auszubildenden zu bezahlen, nicht ausreichen, sodass dort gegebenenfalls auch eine Umverteilung stattfinden müsste.

Des Weiteren, das wurde auch schon angesprochen, die Reduzierung von 40 auf 39 Stunden; das ist eine tarifliche Umsetzung, da gibt es noch weitere kleinere Anpassungen im Rahmen des Gesetzentwurfs.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir als CDUFraktion sagen, dass dieser Gesetzentwurf zu kurz greift. Wir sind der Auffassung, dass weitere Gesetzesänderungen zwingend notwendig sind und weitere Bereiche des Kindergartengesetzes anzufassen sind. Exemplarisch möchte ich hier noch einmal die Kindertagespflege nennen. Wir müssen die Sachkostenpauschalen, die Anerkennungsbeträge und die festgelegten Mindestpauschalen dringend anpassen, sonst werden wir ein massives Problem im Bereich der Kindertagespflege bekommen. Wir haben das Gesetz jetzt angefasst, wir haben es geöffnet und den Punkt sollten wir mit beraten.

Aus unserer Sicht ist gerade vor dem Hintergrund, den ich geschildert habe, der aktuelle Gesetzentwurf noch nicht zustimmungsfähig. Deswegen freuen wir uns auf die Beratung im Ausschuss, wo wir sicherlich Lösungen finden werden, um eine hochwertige und bedarfsgerechte Kinderbetreuung in Thüringen sowohl im Bereich der Kindergärten als auch im Bereich der Kindertagespflege zu ermöglichen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Hartung, Fraktion der SPD, auf.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Thadäus König, wäre diese Gesetz das Ende unserer Ambitionen, würde ich dir vollkommen

recht geben, das ist zu wenig. Aber das ist es ja nicht. Wir haben lange über eine Kita-Gesetznovelle geredet, wir haben lange mit der Einbringung gewartet, weil ja vom Bund diverse Initiativen auf dem Weg waren, ich sage jetzt mal Sprach-Kita als Stichpunkt, Qualitätsoffensive usw., und deswegen haben wir mit der Einbringung des großen Gesetzentwurfs gewartet, immer wieder nachgebessert, immer wieder was verändert. Jetzt ist aber folgender Punkt erreicht, und da wirst du mir auch zustimmen: Mitte nächsten Jahres läuft das Modellprojekt PiA aus. Wir brauchen also zeitnah, planbar eine Aussage, wie geht es jetzt eigentlich weiter. Das wollen die Ausbildungsbetriebe wissen, das wollen die Kommunen wissen, das wollen die wissen, die PiA machen wollen, und so. Also, wir brauchen eine zügige Antwort. Und damit wir diese zügige Antwort zügig geben können, haben wir diese kleine, ich sage es bewusst, kleine Veränderung auf den Weg gebracht; und ich kündige dir hier und heute an, wir wollen noch deutlich mehr. Wir wollen eine Schlüsselverbesserung, wir wollen gegebenenfalls ein weiteres, kostenfreies Kita-Jahr, wir wollen das Zentrum Frühkindliche Bildung etc. pp., wir wollen noch viel mehr, und das wird kommen. Es wird zeitnah kommen, aber wir wollen das, was wir dringend brauchen, nämlich, es muss so schnell wie möglich in Kraft treten, das wollten wir rausgliedern, wollten wir vor die Klammer ziehen, wollten wir einbringen. Wir tun genau zwei Dinge: Du hast es ja eben schon gesagt, das erste ist, wir gehen aus dem Modellversuch heraus und wollen im Prinzip in der Fläche PiA als zweites Standbein nehmen, in der vollschulischen Ausbildung etablieren, wir wollen es allen zugänglich machen, allen Trägern zugänglich machen, allen Auszubildenden zugänglich machen. Wir wollen es in die Fläche bringen. Das ist Punkt Nummer eins und dazu kommt eben auch, dass es nach § 22 Kindergartengesetz als Teil der Betriebskosten angerechnet werden kann, damit eine Rechtssicherheit besteht, damit niemand sagen kann: Jetzt läuft das Modellprojekt aus und dann wissen wir nicht, wie es weitergeht. Wir wollen ganz klar sagen: Es geht weiter, wir wollen es als Ausbildung etablieren und so soll es kommen. Genau das ist der Punkt, das wollen wir erreichen, das ist der wesentliche erste Punkt unserer Änderung. Der zweite wesentliche Punkt unserer Änderung ist – auch das hast du angesprochen; ich lasse dich hier nicht raus bevor ich hier fertig bin, lieber Thadäus –,

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

der zweite wichtige Punkt, den wir ändern, ist die Etablierung der 39-Stunden-Woche nach TVöD – Tarifgebiet Ost –, auch das sind wir den Menschen

(Abg. Dr. König)

schuldig, das gehört einfach zur Wahrheit dazu. Wir haben diese beiden Punkte vor die Klammer gezogen und ich habe es eben schon gesagt, wir werden damit genau das tun, was wir müssen, um eine Rechtssicherheit zu schaffen. Alles Weitere – und das verspreche ich dir hier – werden wir in einer weiteren Kita-Gesetznovelle hier haben. Das wird nicht lange dauern, das wird in den nächsten Wochen, Monaten, zwei Monaten,

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Jahren!)

nein, spätestens im I. Quartal nächsten Jahres stehen wir hier wieder und reden über diese großen Dinge. Aber deswegen, Thadäus König, liebe CDU, sollten wir das hier nicht verzögern, weil das wichtig ist, das gibt Rechtssicherheit, es gibt Planbarkeit und wir sollten das durchwinken. Noch mal: Es kommt eine große Novelle, die werden wir gemeinsam diskutieren; ich glaube, da werden wir sehr viel mehr Dissens haben als hierbei. Hierbei sind wir uns, glaube ich, einig. Bei der großen Novelle werden wir viel diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hartung. Ich rufe als nächste Rednerin Frau Abgeordnete RotheBeinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat, ich hatte mich, ehrlich gesagt, auch über den Einstieg von Thadäus König etwas gewundert, jetzt ist er tatsächlich draußen, ich hatte offenkundig nicht die Bindewirkung wie Thomas Hartung, aber egal.

(Heiterkeit SPD)

Weil wir natürlich immer kommuniziert haben, dass es uns um weitaus mehr geht im Bereich der frühkindlichen Bildung, dass uns der Kindergarten an sich, die frühkindliche Bildung und Betreuung am Herzen liegen in dem Land, wo quasi die Wiege des Kindergartens steht, das ist, glaube ich, schon immer wieder deutlich geworden. Und doch haben wir uns für einen Zweischritt entschieden und das hatten wir auch kommuniziert und hoffen weiter darauf, dass wir zu einer schnellen Beratung dieses schmalen Gesetzentwurfs kommen, weil er sich tatsächlich nur auf einen ganz speziellen Bereich bezieht, nämlich die praxisintegrierte Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher. Und natürlich haben auch wir als Bündnis 90/Die Grünen, aber auch als

Koalitionsfraktionen, ich glaube, da kann ich für uns alle sprechen, denen die frühkindliche Bildung tatsächlich am Herzen liegt, intensive Gespräche mit den Trägern, mit Erzieherinnen, aber auch mit der Kindertagespflege geführt – viele Grüße an Herrn König –. Auch wir sagen: In der Kindertagespflege muss sich tatsächlich etwas tun. Das ist zwar eher ein städtisches Problem, ich sage es so deutlich, weil wir da mehr Kindertagespflegepersonen haben, aber trotzdem ist die Finanzierung dieser Menschen tatsächlich unzureichend. Übrigens auch und gerade mit der Anhebung des Mindestlohns gibt es da tatsächlich ein Problem, das muss man so deutlich sagen, weil eine Kindertagespflegeperson faktisch fünf Kinder zeitgleich mindestens betreuen muss, um überhaupt einigermaßen existenzsichernd arbeiten zu können. Das wird, glaube ich, der Tragweite und auch der Bedeutung dieser Verantwortung, die Kindertagespflegepersonen tragen, nicht gerecht. Da sind wir uns einig. Aber das gehört in die große Novelle genauso wie die vielen Qualitätsfragen im Kindergartenbereich, die wir diskutieren wollen und müssen, wo es darum geht, die Schlüssel endlich zu verbessern, wir wissen es alle. Wir sind ganz weit vorn in Thüringen, was die Betreuungsquoten angeht in unseren Kindergärten. Das heißt, ganz viele Kinder – das ist auch gut so – besuchen diese ganz selbstverständlich, aber wir haben zu wenige Erzieherinnen und Erzieher. Das ist die Baustelle, die wir mit diesem Gesetz jetzt tatsächlich angehen.

Meine Kollegen haben es schon gesagt: Vor vier Jahren sind wir gestartet mit dem PiA-Modellprojekt – nur ein Jahr auch mit Unterstützung des Bundes, dann ist das Land sofort dankenswerterweise in die Presche gesprungen – und wir wollen diese Ausbildungsform nachhaltig verankern. Warum? Weil wir davon überzeugt sind, dass es mit Blick auf den Fachkräftemangel ganz unterschiedliche Wege in den Erzieherinnenberuf braucht.