Protokoll der Sitzung vom 10.11.2022

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, jetzt war es doch eine politisch interessante Debatte. Ich will mich zu dem Historischen nur ganz kurz einlassen. Ich glaube, die EU ist doch auch ein Friedensprojekt als Ausfluss der Geschichte des 20. Jahrhunderts, in dem Deutschland zwei Kriege angefangen hat. Das muss man auch erst mal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch wenn das heute vielleicht nicht mehr allen präsent ist, aber historisch ist das so. Es gibt noch andere Motivationen für die Gründung der EU. Natürlich auch zum Beispiel einen antikommunistischen Reflex – da darf man sich auch nicht vertun –, sozusagen ein Bündnis gegen den Ostblock, den RGW aufzubauen. Also historisch ist das alles nicht so einfach. Aber trotzdem: Dieses Friedensprojekt ist es auch immer gewesen. Und die Einhegung Deutschlands ist auch eine gute Entwicklung nach der Geschichte des 20. Jahrhunderts, in dem sich Deutschland so verhalten hat, wie es sich verhalten hat, nämlich mit zwei Kriegen, von denen es einen ganz allein und einen maßgeblich mit begonnen hat.

Jetzt darf ich noch was zu den politischen und den ökonomischen Sachen sagen, die wir jetzt diskutieren. Die Zukunftskonferenz war insofern interessant, als dass die Leute tatsächlich erst einmal davon ausgegangen sind: Es gibt eine EU, es gibt einen gemeinsamen Rechtsrahmen und wir wollen politisch etwas gestalten. Und da ist die Frage,

was wir politisch gestalten. Und das wundert mich dann so ein bisschen und da widerspreche ich auch Herrn Urbach, ich mache es auch ganz kurz. Er sagte, keine Vergemeinschaftung von Schulden. Wenn wir in Europa, in der EU gemeinsam agieren wollen – wir haben wirklich große Zukunftsaufgaben vor uns. Es gibt die mittelgroßen Probleme, die Flüchtlings- und Migrationspolitik. Und es gibt die großen Probleme: Wir müssen quasi die Welt retten, indem wir die Welt dekarbonisieren.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Dafür brauchen wir richtig viel Geld. Wenn man sich den Recovery Fonds der EU ansieht, der 750 Milliarden Euro stark war und letztes Jahr beschlossen wurde, dann müsste man doch sagen: Wenn man jetzt die Dekarbonisierung auch für die ärmeren Länder in der EU hinbekommen möchte, dann muss man da noch was draufsetzen. Dann brauchen wir einen neuen Fonds. Dann brauchen wir das Doppelte. Dann brauchen wir 1,5 Billionen Euro, damit wir die Verkehrswende, damit wir die Energiewende in den nächsten Jahren in der gesamten EU schaffen können, und zwar so schaffen können, dass sie auch sozialverträglich ist und nicht die Kleinen zurücklässt, die eine Mietwohnung haben, die nicht saniert wird, und die ein kleines Haus haben, für das sie keine Dämmung bezahlen können.

Dafür lohnt es sich, glaube ich, über die Zukunft der EU nachzudenken. Da geht es dann auch konkret um Eigenmittel für die EU. Da müssen wir wirklich mal über die Finanztransaktionssteuer reden. Da reicht es nicht, nur ein bisschen Plastikmüll zu besteuern, sondern da braucht die EU tatsächlich Mittel, um handlungsfähig zu sein, um in Europa was zu tun, aber auch für die Weltentwicklung insofern etwas zu tun, als dass wir alle diesen Klimazielen verpflichtet sein müssen, die wir alle in den verschiedenen Vereinbarungen abgeschlossen haben und die jetzt auch gerade wieder in Ägypten Thema sind. Insofern mache ich es ganz kurz und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Krückels. Und noch mal Entschuldigung für meinen kleinen Fauxpas, dass ich mich nicht so weit umgeschaut hatte. Damit sehe ich jetzt aber wirklich keine Wortmeldungen mehr und wir kommen zu den Abstimmungen. Ich bitte noch mal um etwas Aufmerksamkeit, gerade wenn es um die Abstimmungen geht. Danke schön.

(Abg. Aust)

Damit kommen wir zur Abstimmung zu dem Antrag in Drucksache 7/3581. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/5875. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und 2 Stimmen aus der Gruppe der BfTh. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion und die anderen 2 Stimmen der Gruppe der BfTh. Damit ist der Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag. Abgestimmt wird über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4615. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der BfTh, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke.

(Zuruf aus dem Hause)

Oh, Entschuldigung. Bitte? Dann habe ich irgendwo etwas falsch wahrgenommen. Ich halte für das Protokoll fest: Die Gruppe der BfTh war nicht für diesen Antrag.

(Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Enthaltungen!)

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Die Enthal- tungen noch abfragen!)

Ja, das mache ich jetzt. Ich habe nur festgestellt, dass Sie nicht dafür gestimmt haben. Für das Protokoll habe ich festgestellt, Sie haben nicht dafür gestimmt. Das ist ja wohl korrekt. Dann frage ich jetzt nach den Enthaltungen. Das ist die Gruppe der BfTh. Das ist damit folgerichtig und logisch. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung zu den Nummern II und III des Antrags in der Drucksache 7/3729. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/6338. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der BfTh, aus der CDUFraktion, aus der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, 2 Stimmen aus der Gruppe der BfTh. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen. Damit ist der Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 44

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer

Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3730 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 7/6637 -

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Plötner aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Anwesende, gerne mache ich die Berichterstattung über die Expertenkommission zum Abgeordnetenrecht. Der hier in Drucksache 7/3730 – Neufassung – zur zweiten Beratung vorliegende Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf“ ist am 1. Juni 2022 in den Geschäftsgang des Landtags eingebracht und in der 84. Plenarsitzung am 10. Juni 2022 in erster Lesung beraten worden. Das Landtagsplenum hat mit Mehrheit die Überweisung an den beantragten Fachausschuss beschlossen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Antrag dann in seiner 38. Sitzung am 8. Juli 2022 beraten. Die CDU-Fraktion hatte mit Datum vom 5. Juli 2022 in der Vorlage 7/3999 einen Änderungsantrag vorgelegt. In der Folge gab es ausgiebige inhaltliche Verhandlungen zwischen den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen einerseits und der Fraktion der CDU andererseits, um so einen gemeinsamen inhaltlichen Kompromiss zu finden für die Verabschiedung einer Beschlussempfehlung für den Antrag der Koalitionsfraktionen durch eine Mehrheit des Fachausschusses. Mit Datum vom 3. November 2022 brachte die CDU-Fraktion in Vorlage 7/4434 – Neufassung – einen weiteren Änderungsantrag in die Ausschussberatung ein. Dieser Antrag wurde in der 41. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 4. November 2022 sehr ausführlich beraten und ersetzte den vorherigen Änderungsantrag aus dem Juli. In dem Änderungsantrag vom 3. November ist der Prüf- und Arbeitsauftrag der Kommission eindeutig auch an mögliche Reformperspektiven gebunden, mit Ausnahme des Punktes für Ka

(Vizepräsident Bergner)

renzzeiten für Abgeordnete. Hinsichtlich der sachlichen Kriterien für die Besetzung der Kommission findet gegenüber dem Änderungsantrag vom Juli eine Konkretisierung statt, wobei diese die Kategorie der lobbykritischen Organisationen ausspart. Hinsichtlich des konkreten Verfahrens der Besetzung der Expertenkommission sieht der neue Änderungsantrag nun die Anbindung des Benennungsverfahrens durch die Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen nach dem Rangmaßzahlverfahren entsprechend ihres Stärkeverhältnisses untereinander vor. Und der Bericht der Kommission wird dem Landtag zugeleitet. Dieser neue Änderungsantrag wurde von den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Ausschussdiskussion als unterstützungsfähig bewertet und mehrheitlich vom Ausschuss in seiner Sitzung am 4. November angenommen. Dieser Änderungsantrag fand danach auch die Aufnahme in die Beschlussempfehlung zum Antrag in der Drucksache 7/3730 – Neufassung –. Diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegt Ihnen nun hier in der Drucksache 7/6637 zur zweiten Beratung und zur Abstimmung vor und ich wünsche eine gute Beratung und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kollege Plötner. Ich erteile das Wort Frau Kollegin Henfling für Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen herzlichen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, nach nunmehr einem Jahr, denn eigentlich wurde unser Antrag bereits im Oktober 2021 eingebracht, behandeln wir heute nun öffentlich abschließend unsere parlamentarische Initiative, die eine echte Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes auf den Weg bringen soll.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Worum geht es? Unser Antrag sieht vor, dass die Landtagspräsidentin beauftragt wird, eine unabhängig und ehrenamtlich tätige Expertinnenkommission einzusetzen, die sich mit Möglichkeiten einer Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes befassen soll. Dabei sollen vor allem Themen erörtert werden, wie die steuerliche Bewertung und Einordnung von Abgeordnetenbezügen, sozialrechtliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Einstufungen von Abgeordneten, eine angemessene

und transparente Altersversorgung, also wie kann die Altersversorgung gestaltet werden, dass sie dem individuellen Mandat und zugleich den gesellschaftlichen Forderungen nach Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung und Transparenz gerecht werden kann. Die Frage nach gesetzlicher Altersvorsorge, die Einrichtung bzw. der Beitritt in ein bestehendes Versorgungswerk, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und BadenWürttemberg, sind dabei auch Fragen, die wir uns stellen und die wir da auch diskutieren wollen. Weiterhin ist die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und der finanziellen Pauschalen für mandatsbedingte Aufwendungen eine Frage. Die bisherige Regelung bezüglich Kopplung der Diäten an die Entwicklung des Preisindexes ist immer wieder eine Diskussion, das wissen wir, gemäß Artikel 54 Abs. 2 Thüringer Verfassung. Das soll diskutiert werden. Es gibt dazu in diesem Haus ja sehr unterschiedliche Auffassungen. Auch das wollen wir da aufgreifen. Eine Regelung für Abgeordnete, die aus dem Landtag ausscheiden; zum Beispiel wollen wir auch darüber diskutieren, ob Karenzzeiten sinnvoll sind. Und auch auf unsere Initiative hin haben wir in der letzten Legislatur die Karenzzeiten für Ministerinnen geregelt mit einer sogenannten Abkühlphase von zwei Jahren zwischen dem Amtsaustritt und dem Beginn einer neuen Erwerbstätigkeit, um halt eben auch Lobbytätigkeiten an der Stelle zu reduzieren. Die Frage ist: Braucht es so etwas auch für Abgeordnete? Die Expertinnenkommission soll aus 13 Mitgliedern bestehen, die nach dem Rangmaßzahlverfahren von den Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen benannt werden. Sie soll sich zusammensetzen aus unterschiedlichen Vertreterinnen, zum Beispiel aus den Fachbereichen Steuerpolitik, Sozialpolitik, Rechts- und Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften. Die beratenden Mitglieder sind die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen oder jeweils von ihnen beauftragte Personen, einfach damit eine Anbindung, aber keine Stimmberechtigung in dem Sinne an dieses Gremium stattfindet. Wir wollen eine transparente Arbeitsweise, also mindestens einmal im Halbjahr einen Bericht über den Arbeitsstand an die Landtagspräsidentin und den Ältestenrat, und wir wollen einen Abschlussbericht bis zum Juni 2024 vorliegen haben. Mit unserem Antrag bringen wir eine breite und transparent angelegte Diskussion mit Expertinnen und Vertreterinnen aus der Zivilgesellschaft auf den Weg über die zukünftige Ausgestaltung des Thüringer Abgeordnetengesetzes insbesondere hinsichtlich der Regelung zum Steuerrecht, der Sozialversicherung, der Altersversorgung und der Abgeordnetenentschädigung. Für uns ist klar, wir wollen eine ernsthafte und echte Reform, statt irgendwelche Schaufensterpolitik zu machen.

(Abg. Plötner)

Das bringen wir mit diesem Antrag und mit der Beschlussempfehlung, denke ich, auch aus dem Justizausschuss auf den Weg. Wir wollen, dass die Abgeordneten für ihre Arbeit eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung erhalten, denn ein Abgeordnetenmandat sollte jeder ausüben können, und zwar unabhängig von seiner sehr individuellen Lebenssituation. Wir wollen eine Diskussion darüber, ob Abgeordnete in diese Sozialversicherung einbezogen werden, also die sogenannte Bürgerinnenversicherung. Vor allem wollen wir aber eine transparente und zukunftsorientiere Debatte, die eine starke Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes auf den Weg bringen soll.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daher bitte ich Sie auch um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung und zu unserem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Henfling. Das Wort hat für die CDU-Fraktion Abgeordneter Bühl.

Verehrte Kollegen, ich will kurz auf die Genese dieses Antrags, der heute vorliegt, eingehen. Wir haben vor einiger Zeit hier im Plenum über einen Ursprungsantrag von Rot-Rot-Grün zur Einsetzung einer Expertenkommission gesprochen. Damals in der Diskussion habe ich für unsere Fraktion schon gesagt, dass wir uns dem Ziel einer solchen Kommission zum Vergleich der Abgeordnetenrechte zwischen den einzelnen Landtagen nicht verweigern wollen, sondern darin positive Aspekte sehen, um das Abgeordnetenrecht hier in Thüringen zu aktualisieren und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, allerdings – und das war auch die Maßgabe, mit der wir damals den Antrag in den entsprechenden Ausschuss überwiesen haben – mit der Maßgabe, dass der Antrag dort maßgeblich überarbeitet werden muss, weil der Ursprungsantrag, den ich hier auch noch mal mithabe, aus unserer Sicht eine ganze Reihe von Vorfestlegungen getroffen hätte, die die offene Arbeit einer solchen Kommission schon deutlich eingeschränkt hätten und zum Schluss das Ergebnis in dem Antrag mehr oder weniger schon vorweggenommen wurde.

Deswegen hätten wir diesem Antrag in der Form nicht zustimmen können und haben uns die Mühe gemacht, im entsprechenden Ausschuss eine Änderung zu erarbeiten, zu der wir auch intensiv dis

kutiert haben. Diese Änderung liegt jetzt hier vor, sie ist im Ausschuss angenommen worden und ist jetzt Teil der Beschlussempfehlung zum Antrag, der hier beschlossen werden soll. Wir haben jetzt eine deutlich offenere Formulierung für die Arbeitsgruppe, auch mit einer längeren Frist, weil die Arbeit ja auch ein bisschen Zeit brauchen wird. Damit die Arbeit auch fundiert passieren kann, soll jetzt bis zum 30. Juni 2024 ein entsprechender Abschlussbericht vorliegen. Das macht deutlich, dass der jetzige Landtag höchstwahrscheinlich keine Änderung mehr beschließen wird, sondern ein kommender Landtag dann das Abgeordnetenrecht auch ändern wird und den Bericht der Expertenkommission als eine hoffentlich fundierte Grundlage dafür benutzen kann und Handlungsempfehlungen vorgelegt bekommt.

Kollegin Henfling ist schon darauf eingegangen: Wir wollen verschiedene Punkte in diesem Bericht dann auch bewertet haben: die Leistungen an ehemalige Abgeordnete, Altersversorgungsthematiken, die Ausgestaltung und Höhe der Abgeordnetenentschädigung, auch darum geht es ja im Verfassungsgrundsatz, einer entsprechenden Angemessenheit gerecht zu werden. Dort gibt es auch zwischen den Ländern deutliche Unterschiede, die man bewerten sollte, genauso aber auch wie die Frage der Altersversorgung. Dort sind andere Länder ja schon einen anderen Weg gegangen, als es Thüringen bisher hat. Das gilt es abzuwägen und entsprechende Empfehlungen zu machen und ja auch sozialrechtliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Einstufungen, die zu machen sind.

Die Kommission soll offener zusammengestellt sein als das, was ursprünglich im Antrag stand, damit eine entsprechende Breite auch vorhanden ist. Die Fraktionen und Gruppen sollen dann entsprechend Mitglieder benennen. Das macht dann hoffentlich auch eine bunte Mischung für diese Arbeitsgruppe realistisch, damit dort zum Schluss auch alle Meinungen gehört werden können. Ein Arbeitsprogramm soll festgelegt werden, damit dann ja der Bericht dem Landtag auch zugeleitet werden kann.

Ich denke, das ist eine gute Sache, um zu einem Bericht zu kommen, der uns dann Handlungsanleitungen gibt. Wir sind aufgerufen, das Abgeordnetenrecht immer am Puls der Zeit zu halten. Ich denke, da hat sich in den letzten Jahren auch Entwicklungsbedarf gezeigt und dem wollen wir jetzt hier gerecht werden, weshalb unsere Fraktion diesem geänderten Antrag jetzt auch zustimmen kann. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Abg. Henfling)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier in zweiter Beratung den Antrag zur Einsetzung einer Kommission, die zur Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts Vorschläge erarbeiten soll. Dreh- und Angelpunkt beispielsweise bei der Abgeordnetenentschädigung – das war ja schon mal hier auch hitziges Debattenthema – ist natürlich die Thüringer Verfassung Artikel 53 Abs. 1: „Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“ in Verbindung mit Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Auf den Anspruch kann nicht verzichtet werden.“ Möglichkeiten, sich in einer Volksvertretung zu engagieren, sollen eben nicht von einem vorhandenen beruflichen Einkommen oder einem vorhandenen persönlichen Vermögen abhängig sein. Abgeordnete sollen nicht von Außenstehenden finanziell abhängig sein und sich dadurch möglicherweise in ihrem Stimmverhalten beeinflussen lassen. Deswegen müssen Abgeordnete für ihre Tätigkeit Geld bekommen, das ist die sogenannte Diät.

Und dass es bei der Ausformung, wie diese gezahlt, in welcher Höhe gezahlt werden soll, nicht allein richtige Sichtweisen gibt, zeigt ja schon der Blick in die sehr unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer. Ich glaube, eben ist das schon hier angeklungen.

Wir finden es also richtig, zu schauen, ob man etwas besser machen kann, ob man die Thüringer Regelungen optimieren kann oder sogar optimieren muss.

Wir hatten ja auch zunächst deutliche Kritik geäußert in der ersten Beratungsrunde, so will ich es mal nennen. Da war unter anderem: Die Regelung zur Besetzung der Kommission haben wir als recht vage verstanden bis hin zu potenziell ausufernd und haben das eben dann auch kritisiert. Das wurde ja jetzt im Ausschuss, sage ich mal, repariert und auf höchstens 13 Mitglieder beschränkt.