Ich möchte abschließen mit einem Zitat von Carsten Schneider, der es aus meiner Sicht auch in einem entscheidenden Punkt – und da nehme ich Bezug auf das, was die Abgeordnete Lena Güngör gesagt hat – auf den Punkt bringt: „Dass zu wenige Ostdeutsche, aber auch Menschen mit Migrationsgeschichte und Arbeiterkinder in Führungspositionen vertreten sind, untergräbt das Vertrauen in unsere Demokratie. Wer sich nicht repräsentiert fühlt, entwickelt Distanz zum Gemeinwesen. Ohne Chancengerechtigkeit“ – ich spreche anders als Carsten Schneider von Chancengleichheit – „und Teilhabe gibt es keinen gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Und das ist der Gegenstand der Diskussion, die wir hier führen. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen gibt es keine. Der von mir angekündigte Antrag auf eine persönliche Bemerkung nach § 32 Geschäftsordnung wurde zurückgezogen und damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5567 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/6839 -
Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kemmerich aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zur Berichterstattung. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, liebe Zuschauer hier und am Livestream, der Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes“ vom 01.06.2022 der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5567 wurde in der 83. Plenarsitzung am 9. Juni 2022 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Ausschussberatungen fanden in nicht öffentlicher Sitzung statt. In der 30. Ausschusssitzung am 10.06.2022 wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Am 06.12.2022 wurde ein Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 7/3882 durch den Antragsteller eingebracht. Dieser wurde mit 7 zu 6 Stimmen angenommen. In der 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 7. Dezember 2022 wurde der Änderungsantrag mit 7 zu 6 Stimmen sowie der Gesetzentwurf mit 6 zu 6 Stimmen und einer Enthaltung abgestimmt. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/6839 die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, dass sich beim Thema „Thüringer Spielhallengesetz“ im letzten und vorletzten Wirtschaftsausschuss aus meiner Sicht durchaus denkwürdige Szenen abgespielt haben. CDU-Fraktion und FDPGruppe haben aus meiner Sicht ein Verständnis von Wirtschaftspolitik offenbart, dass den Thüringerinnen zu denken geben sollte. Ich möchte das deshalb noch mal chronologisch aufführen.
Bereits im April 2022 haben wir uns im Ausschuss mit dem Thema befasst und über die Zertifizierung von Thüringer Spielhallen diskutiert. Dabei ging es um die Veränderung zu § 3 – Anforderungen an Spielhallen und ähnliche Unternehmen – und § 12 – Verordnungsermächtigung. Das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitale Gesellschaft hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass es hierzu Probleme mit der Akkreditierungsstelle gäbe und es sich intensiv mit der Verordnung auseinandersetzen würde. Der TOP ist damals im Ausschuss beendet worden. Im Juni 2022 – so wie Kollege Kemmerich hier dargestellt hat – erreichte uns dann der Gesetzentwurf der FDP-Gruppe, in dem konkret § 3 und § 12 geändert werden sollten. O-Ton der Begründung: Es sei bei den Zertifizierungsstellen ein Bürokratiemonster geschaffen worden, welches für die Glücksspielunternehmen so nicht mehr umzusetzen sei, und in der Folge müssten Betriebe geschlossen werden. Hört, Hört!
In der Sitzung am 10. Juni 2022 haben wir uns diesbezüglich zu der Anhörung verständigt. Kollege Kemmerich hatte vorgeschlagen, die Anhörungsfrist möglichst kurz zu halten, um die Auswertung noch vor der Sommerpause zu gewährleisten. Nun wissen wir alle, die hier im Parlament sind, dass es kaum möglich ist, innerhalb von zehn Tagen überhaupt eine sinnvolle Anhörung durchzuführen, also ein ernstzunehmendes Anhörungsverfahren. Dafür sind wir aber verantwortlich, dass auch Anhörungsverfahren verantwortlich durchgeführt werden und die bestehenden Fragen beantwortet werden können. Bereits hier kann man davon ausgehen, dass die FDP-Gruppe und die CDU-Fraktion – ich möchte festhalten, ich persönlich hatte das Gefühl – gar nicht an einem seriösen Vorgehen interessiert waren, sondern ihre eigenen Positionen möglichst schnell durchdrücken wollten, um den Spielhallen so viel Freiraum wie möglich einzuräumen – ohne Rücksicht auf Verluste und besonders nicht zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen. Letztlich konnte der verabredete Zeitraum der Anhörung im nächsten Ausschuss verlängert werden, weil die Duldungsklausel bis zum Frühjahr 2023 – konkret bis zum 30.04. – verlängert wird, weil die Verlängerung so wichtig war und somit keine Dringlichkeit mehr bestand, das kurzfristig durchzudrücken. So weit, so gut.
Zur Auswertung der Zuschriften hatten damit alle Mitglieder des Ausschusses ausreichend Zeit. Die Thüringer Landesstelle für Suchtfragen hat als Anzuhörende beide vorgeschlagene Änderungswünsche der Gruppe der FDP mit Blick auf den Spielerinnenschutz abgelehnt. Erstens: „Mit der Streichung [...] aus dem § 3 Abs. 3 wird der Handlungsspielraum der Kommunen so weit eingeschränkt, dass sie jeder Spielhalle, welche eine Zertifizierung vorweisen kann, eine Ausnahme vom Abstandsgebot von 500 m gewähren muss, ohne den Einzelfall zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass kleine Spielhallen zugunsten von Mehrfachkonzessionen weichen müssen“, die Sie, liebe FDP-Gruppe, wahrscheinlich retten wollten.
Und zweitens: „Mit der beabsichtigten Aufhebung des § 12 wird die geplante Spielhallenverordnung nicht in Kraft treten. Diese soll jedoch die aus Verwaltungssicht nötigen Rahmenbedingungen für die Zertifizierung von Spielhallen in Thüringen definieren. Mit der Aufhebung des Paragrafen würde es keine eindeutigen Rahmenbedingungen geben und der Spieler:innenschutz in den zertifizierten Spielhallen zur Farce verkommen. Darüber hinaus würde eine Zertifizierung zu einem ‚Freifahrtschein‘ für Großspielhallen gemacht“ und kleine, nicht zertifizierte Spielhallen hätten im Frühjahr schließen müssen. So weit zur Zuschrift der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen.
Wenn Sie die Zuschriften vernünftig gelesen hätten, wäre es am 7. Dezember im Wirtschaftsausschuss nicht zu solchen – ich sage jetzt wirklich – denkwürdigen Diskussionen gekommen, denn aus meiner Sicht waren Sie wirklich schlecht vorbereitet und über den Sachverhalt scheinbar gar nicht informiert. Dann hat Ihnen glücklicherweise ein Mitarbeiter aus dem TMWWDG noch einmal erklärt: Würde also die Verordnungsermächtigung gestrichen – das wurde Ihnen übrigens im letzten Ausschuss noch einmal erklärt –, könne die Verordnung nicht mehr geändert werden, dann wären ab dem 1. Mai 2023 nicht genehmigte Spielhallen illegal und müssten geschlossen werden.
Spielhallen und ihre Anliegen sind wahrscheinlich aber nun wirklich nicht unser Steckenpferd. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie Spielhallen schützen wollen. Das wird aber mit diesem Gesetzentwurf
nicht der Fall sein. Ich hätte mir beileibe niemals vorstellen können, dass ich als Linker hier an diesem Pult einmal dafür streiten würde, dass Spielhallen weiter geöffnet bleiben können, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Aber wir sind faktisch gezwungen. Denn wenn dieser Gesetzentwurf beschlossen werden würde, dann würde Folgendes passieren: Dass die Spielhallen mit dem 1. Mai, die keine Zertifizierung haben, die nicht durchzertifiziert sind, entweder schließen müssten oder Sie würden sie in die Illegalität treiben, wenn sie weiterbetrieben werden. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es wurde Ihnen – Sie haben im vergangenen Ausschuss im Januar das Thema extra noch einmal aufgerufen – noch einmal vom Wirtschaftsministerium deutlich gesagt, dass genau diese Konsequenz folgen wird, dass die Spielhallen, die nicht zertifiziert sind – und sie können bis dahin nicht zertifiziert sein, weil es derzeit diese Zertifizierungsstelle noch gar nicht gibt, weil der Bund da in der Pflicht ist, das zu erbringen –, dann schließen müssen oder illegal sind. Das ist doch nun mal nicht im Interesse aller – und das vonseiten der FDP –, die Arbeitsplätze sichern wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach mehrmaligen Reden darüber, nach mehrmaligen Hinweisen des Wirtschaftsministeriums ist es für mich absolut nicht nachvollziehbar, dass die Gruppe der FDP nicht wenigstens diesen Gesetzentwurf am heutigen Tage geschoben hätte. Es wäre nichts passiert. Auch das ist die Aussage des Wirtschaftsministeriums: An den derzeitigen Bedingungen würde sich überhaupt nichts ändern. Das Ministerium hätte die Möglichkeit, die Verordnungsermächtigung weiterzuführen, sodass möglicherweise, wie es in anderen Bundesländern gemacht wird, diese Verordnungsermächtigung bis zum 31.12. verlängert werden könnte. Wird dieser Gesetzentwurf beschlossen, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr und damit ist einem Teil der Spielhallen die Konzession faktisch durch Sie entzogen worden. Ich hoffe, dass das nicht passiert. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Ich möchte zu Beginn auf die außergewöhnliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 7. Dezember eingehen. Um die Novelle des Spielhallengesetzes zu verhindern, wurde von einem Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums vor der Abstimmung zum Gesetzentwurf und nach Abstimmung des Änderungsantrags der FDP eine Nebelkerze gezündet, die zu erheblicher Verunsicherung der anwesenden Abgeordneten führte. Und die Folge dessen war: Anders als beim zuerst verhandelten Änderungsantrag wurde mit einer Stimme Enthaltung der Abgeordneten Kniese nicht für den Gesetzentwurf gestimmt. Der Versuch, eine positive Beschlussvorschlage zu verhindern, war gelungen. Richtig ist, dass die Abschaffung des Ermessensspielraums zugunsten eindeutiger gesetzlicher Regelungen zur Zulassung von Spielhallen allen Beteiligten Rechtssicherheit bietet. Denn durch die Notwendigkeit einer Zertifizierung wird ein Qualitätssiegel für die Spielhallenbetreiber vergeben, die sich mit Engagement und Fachkunde auch der Spielsucht und deren Folgen entgegenstellen. Diese Zertifizierung hilft durchaus, ein Abdriften von gefährdeten Spielern in die Illegalität zu verhindern. Wir sollten hier auch mal eher nach den wahren Ursachen der Spielsucht suchen. Sie liegen nicht in der Existenz von Spielhallen, sondern in unserem gesellschaftlichen System, welches diesen Menschen keine Möglichkeit für ein erfülltes Leben bietet.
Qualifizierte Spielhallenbetreiber sind neben dem Wirtschaftsfaktor auch ein wichtiger sozialer Faktor. Wer an dieser Stelle einen Schutz der Spieler als Vorwand vorgibt, spielt seinerseits mit gezinkten Karten. Richtig ist vielmehr, dass in zertifizierten Spielhallen aufgrund der Ausbildung der Mitarbeiter der Spielsucht deutlich begegnet werden kann.
Und die Steuereinnahmen unseres Haushalts profitieren doch enorm von dem Glücksspiel. Auch hier sehe ich eine Doppelzüngigkeit. Die Schwächung von Wirtschaftsfaktoren durch Drohung und Angst scheint eine Stärke des Thüringer Wirtschaftsministeriums zu sein, wie der Mitarbeiter im Ausschuss unter Beweis stellte. Nach Aussage des Mitarbeiters des Ministeriums könnte allen Spielhallen nach dem 30. April die Schließung drohen, da es keine Zertifizierungsbehörden gibt. Es gäbe ja keinen Ermessensspielraum mehr. Nach unseren anschließenden Recherchen ist es ausreichend, wenn sich die Spielhallenbetreiber für die kommende Zertifi
zierung angemeldet haben. Wenn der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen dafür nicht schaffen kann, ist das nicht zulasten der Betreiber auslegbar. Außerdem verfügen diese zertifizierten Spielhallenbetreiber und ihre Mitarbeiter über eine solide Ausbildung, um die sensiblen Themen rund um die Spielsucht zu kennen und ihnen zu begegnen. Diese Zertifizierung beurkundet letztendlich vor allem die fachliche Eignung. Dies kann und darf nicht durch behördliche Willkür torpediert und bestraft werden. Es geht vordergründig vor allem darum, dass Unternehmer ihr Recht auf Berufsausübung wahrnehmen können, wenn sie sich im Rahmen von Recht und Gesetz bewegen. Daher werde ich auch in Übereinstimmung mit meiner Partei Bürger für Thüringen dem Gesetzentwurf der FDP hier im Plenum zustimmen.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sie sind Ex-FDP-Abgeordnete und keine Abgeordne- te der Bürger für Thüringen!)
Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Ich bitte jetzt trotzdem um etwas Ruhe im Saal. Zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Müller.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kemmerich, was sagen denn eigentlich die Betreiber von Spielhallen in Thüringen, zu deren Vertreter Sie sich hier aufschwingen, zu Ihrem Gesetzentwurf? Und was werden sie erst sagen, wenn der Gesetzentwurf der FDP angenommen wird und viele ihre Läden am 30. April für unabsehbare Zeit schließen müssen? Ich habe ja bis zuletzt gedacht, dass Sie den Gesetzentwurf von der Tagesordnung nehmen, insbesondere, nachdem Ihnen in der letzten Ausschusssitzung zum wiederholten Male erklärt wurde, welche Folgen die von Ihnen vorgeschlagene Streichung der Verordnungsermächtigung im Spielhallengesetz hätte.
Dabei ist es wirklich einfach. Zahlreiche Spielhallen in Thüringen bedürfen zum Betrieb einer speziellen Zertifizierung oder müssen nachweisen, dass ein Antrag auf Zertifizierung gestellt wurde. Nun gibt es aber bisher weder ein Zertifizierungsverfahren noch eine zuständige Stelle, denn der Bund hat diese Stelle bisher noch nicht geschaffen. Um deshalb zwingend notwendige Schließungen zu vermeiden,
denn es ist Ihr Gesetzentwurf und Sie wollen vermutlich die entsprechenden Spielhallen zum Schließen bringen.
Diese Duldungsregelung ist befristet bis zum 30.04. dieses Jahres. Wenn wir jetzt, wie von Ihnen, Herr Kemmerich, gewünscht, die Verordnungsermächtigung aus dem Gesetz streichen, müssen zahlreiche Spielhallen – mein Kollege Herr Korschewsky hat das schon erwähnt – zum 30. April schließen, denn ohne Verordnungsermächtigung kann das zuständige Ministerium die Verordnung nicht mehr ändern und dementsprechend auch die Duldungsfrist nicht verlängern. Wenn Ziel Ihres Antrags die Schließung einer Vielzahl von Spielhallen gewesen sein sollte, können Sie das gern gleich noch ausführen, vielleicht kann ich meine Fraktion dann auch noch dazu überreden, Ihrem Änderungsantrag zuzustimmen. In der jetzigen Fassung können wir es jedenfalls nicht machen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Gesetz soll Rechtssicherheit für die von eben diesem Gesetz Betroffenen schaffen. Doch mit dem Thüringer Spielhallengesetz, wie es sich in seiner aktuellen Fassung präsentiert, wurde das genaue Gegenteil erreicht. Die im Antrag der FDP zur Streichung vorgesehene Verordnungsermächtigung macht im Grunde jede der zuvor aufgeführten Regelungen überflüssig, weil sich dort das Ministerium selbst das letzte Wort in der Sache zubilligt wie ein absolutistischer Herrscher. Wozu debattieren wir hier über Monate, wenn dann eine staatliche Stelle das im Parlament mühselig Beschlossene mit einem Federstrich wieder außer Kraft setzen kann? Und genau dies ermöglicht jener § 12 und deswegen muss er weg.
Er nimmt uns, den Abgeordneten, sowie denen, die uns hierhergeschickt haben, dem Wähler also, in diesem speziellen Fall die Entscheidungsbefugnis aus der Hand und ermächtigt wen auch immer, in Zukunft nach Gutdünken darüber zu entscheiden, was passiert. Dies ist für uns nicht akzeptabel. Andernfalls soll das Gesetz weiterhin wie ein Damoklesschwert über den Spielhallenbetreibern hängen, die nicht wissen können, ob ihr Geschäft und damit ihre Existenzgrundlage in einem halben Jahr noch bestehen darf oder ob die irgendjemandem, den sie nicht einmal kennen, nicht gefällt. Dasselbe gilt für den im FDP-Entwurf ebenfalls zur Streichung vorgesehenen § 3. Es soll nicht die Aufgabe eines Gesetzgebers sein, den Betreibern von Spielhallen das Leben so schwer wie möglich zu machen, indem man ihnen jede Rechts- und Planungssicherheit nimmt. Dies führt letztlich nur dazu, dass die sich auf dem Boden des Rechtsstaats bewegenden Marktteilnehmer früher oder später aufgeben und sich das gesamte Geschäft in die Illegalität verlagert, wo sich die Szene dann endgültig jeder Kontrolle zu entziehen versucht und außerdem keinen Pfennig Steuern mehr abführt, zumindest nicht an den Staat. Das wollen wir nicht. Wir wollen hier in Thüringen keine Berliner Verhältnisse.