Christoph Schulze

Sitzungen

3/36 3/63

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Höhe der Schäden geben,
die mit dem Sommerhochwasser 2002 im Elbe-Havel-Gebiet in einem Zusammenhang stehen und den Geschäftsbereich des MLUR betreffen. Die Gesamtsumme beträgt ca. 90 Millionen Euro. Die hochwasserbedingten Gesamtschäden an den Deichen betragen nach den Angaben unseres Landesumweltamtes nach derzeitigem Kenntnisstand rund 60 Millionen Euro, also zwei Drittel der zuvor genannten Summe. Zum Ausgleich dieser Schäden sind in einem Sofortprogramm 29,2 Millionen Euro vorgesehen. Ein weiterer Sonderrahmenplan im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Zusätzlich zu den genannten Schäden werden als dringender Sanierungsbedarf mittelfristig, also bis zum Jahre 2006, 52,7 Millionen Euro veranschlagt. Wenn man die Beträge für den dringenden Sanierungsbedarf addiert, dann ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 112,3 Millionen Euro.
Anmeldungen des Landesumweltamtes für das von Ihnen genannte „Arbeitsmarktprogramm Hochwasser, Teil III, Deichbau“, bei dem es im Wesentlichen um den Einsatz von ABMKräften geht, gibt es derzeit nicht. Dies können wir auch gut begründen: Erstens haben die Deiche bei uns gut gehalten und zweitens wird die Deichsanierung in der Regel nicht bzw. nicht überwiegend mit ABM-Kräften durchgeführt. Das geht auch auf unsere Erfahrungen mit der Bewältigung des Oderhochwassers zurück. Für die entsprechenden Maßnahmen können lediglich in Einzelfällen arbeitslose Maschinisten eingesetzt werden. Auch wegen des erheblichen Zeitdrucks sieht unser Landesumweltamt keine Erfolg versprechenden Möglichkeiten, das „Arbeitsmarktprogramm Hochwasser, Teil III, Deichbau“ in Anspruch zu nehmen. In Sachsen und in Sachsen-Anhalt sieht das mit Sicherheit anders aus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Sie gestatten, möchte ich zunächst für alle diejenigen, die die Diskussion um die Novelle der Verpackungsverordnung bisher nicht so intensiv verfolgt haben, etwas zum Hintergrund erläutern.
Nach nunmehr zehn Jahre geltendem Recht ist festgelegt, dass bei Unterschreiten der in der Verpackungsverordnung vorgegebenen Mehrwegquote von 72 % ein Pflichtpfand auf Einweggetränkeverpackungen erhoben wird. Es handelt sich deshalb bei der vorliegenden Novelle der Verpackungsverordnung nicht um die Einführung eines Pflichtpfands, sondern um die Anpassung der bereits bestehenden Regelung an die inzwischen gewonnenen neuen Erkenntnisse.
Die Unterschreitung der Mehrwegquote wurde erstmals für das Jahr 1997 festgestellt und hat sich im Ergebnis der vom Gesetzgeber festgelegten Nacherhebung bestätigt. Bei unveränderter Rechtslage wären danach Abfüller und Vertreiber von Bier und Mineralwasser von der Pfandpflicht für die entsprechenden Einwegverpackungen betroffen.
Jüngste ökobilanzielle Bewertungen von Getränkeverpackungen bescheinigen nunmehr auch dem Kunststoffbeutel als Milchverpackung und dem Getränkekarton die ökologische Gleichwertigkeit mit Mehrwegverpackungen. Dieser Erkenntnis soll die Novellierung Rechnung tragen. Ansonsten müsste geltendes Recht vollzogen werden mit der Folge, dass Getränkeverpackungen nicht entsprechend ihrer ökologischen Bewertung, sondern nach dem jeweiligen Füllgut der Bepfandung unterliegen würden. Das hieße beispielsweise, dass die Bierdose bepfandet wäre und die Coladose unbepfandet. Das dürfte den Verbraucherinnen und Verbrauchern keineswegs vermittelbar sein.
Dieser Novellierungsvorschlag ist das Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion. Dabei wurden auch alle denkbaren Alternativmodelle zur Pfandpflicht, wie Steuern, Abgaben und Lizenzen, ausgiebig diskutiert. Ein im vergangenen Jahr mehrheitlich von den Ländern und vom Gesetzgeber befürwortetes Abgabemodell ist nach intensiven Gesprächen, die der Bundesumweltminister mit maßgeblichen Wirtschaftsverbänden geführt hat, nicht zum Tragen gekommen.
Die Bundesregierung hat nunmehr am 2. Mai die Zweite Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung beschlossen. Danach soll ab dem 1. Januar 2002 ein Pflichtpfand auf alle als ökologisch nachteilig bewerteten Getränkeverpackungen erhoben werden. Das betrifft Getränkedosen sowie Einwegglas- und -kunststoffflaschen. Wein- und Spirituosenflaschen bleiben ausgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.
Die Einführung der Pfandpflicht findet laut Umfragen Zustimmung bei vielen Bürgern. Unser Haus erreichen auch Briefe der mittelständischen Wirtschaft, die die Einführung der Pfandregelung begrüßen. Daneben ist aber nicht zu übersehen, dass eine Reihe von einschlägigen Wirtschaftsverbänden und Brandenburger Unternehmen diese Regelung ablehnen. Die Landesregierung wird die unterschiedlichen Interessen sehr gründlich abwägen und ihre Position nach Beschluss des Bundestages und im Ergebnis der Ausschussberatungen im Bundesrat festlegen. - Danke.
Zur ersten Frage: Ich glaube dies nicht. Die zweite Frage kann ich nicht abschließend beantworten. Ich weiß nur, da ich selbst öfter nach Schweden fahre, dass dieses System dort sehr gut funktioniert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir, dass ich im Namen des für die atomrechtlichen Belange zuständigen Ministers Birthler von dieser Stelle all denen, die an der Vorbereitung, Sicherung und Durchführung des Transports beteiligt waren, Dank ausspreche!
Wie vor diesem Hause bereits mehrfach bekundet, hat sich die Landesregierung sehr frühzeitig für den kontinuierlichen Rückbau des stillgelegten KKW Rheinsberg ausgesprochen. Der erfolgreich durchgeführte Castortransport war dafür eine entscheidende Voraussetzung.
Die bisherige Existenz des Kernbrennstoffes innerhalb der Anlage erforderte, dass zahlreiche technische Systeme zur Gewährleistung der Kernstoffsicherheit und des sicheren Umgangs mit Brennelementen vorgehalten wurden. Das ist nun nicht mehr erforderlich. Dem Rückbau dieser Anlagenkomponenten steht sowohl verfahrenstechnisch als auch technologisch nichts mehr im Wege.
Jetzt kommt sie. Der Rückbau dieser Anlage erfolgt entsprechend der Betreiberplanung mit dem Ziel, das Gelände im Jahre 2009 aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes zu entlassen. Entscheidungen hinsichtlich des Betriebsgeländes, der dort befindlichen Gebäude und Anlagen für den Zeitpunkt nach der Entlassung aus dem Atomgesetz können folglich nur dann getroffen werden, wenn absolute Klarheit besteht, dass keine verdeckten Kontaminationen am Standort vorhanden sind.
Dies erfordert jedoch einen gewissen Stand der Rückbauarbeiten im technologischen Teil der Anlage. Nach meiner Auffassung ist dies etwa im Jahre 2006 gegeben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle jedoch auch darauf hinweisen, dass die Energiewerke Nord GmbH als ein durch den Bundeshaushalt unmittelbar finanziertes Unternehmen Eigentümerin der betreffenden Liegenschaft ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Anträge bzw. Äußerungen der Eigentümerin hinsichtlich der Verfahrensweise nach der Entlassung aus dem Atomgesetz.
Mit Blick auf die von mir vorgenannten Randbedingungen - die Kontaminationsfreiheit des Standortes und das damit verknüpfte Erreichen eines entsprechenden Rückbaustandes - ist dies sicherlich auch verständlich.
Während der letzten Monate und insbesondere im Zusammenhang mit dem Castortransport wurde die Landesregierung mit zahlreichen Fragen zur Nachnutzung dieses Standortes konfrontiert. Wir haben dabei feststellen können, dass sich ein breites Spektrum an Meinungen und Vorstellungen über die Nachnutzung im regionalen, kommunalen und politischen Raum im letzten Jahr entwickelt hat. Mein Haus hat vor diesem Hintergrund eine Studie in Auftrag gegeben, die die existierenden Vorstellungen zu Arten einer möglichen Nachnutzung erfasst und bündelt und Interessen neutral bewertet.
Ergebnisse dieser Studie, die Ende Mai/Anfang Juni im Entwurf vorliegen werden, werden in die weiteren Entscheidungsprozesse einbezogen. Mein Ziel ist es dabei, eine möglichst breite Übereinstimmung zu erreichen.
Wie bisher ist es für mein Haus auch weiterhin selbstverständlich, dass das behördliche Handeln zum Rückbau der Anlagen, aber auch hinsichtlich möglicher Entscheidungen zur Standortnutzung durch umfassende Transparenz gekennzeichnet ist. Ich lade alle herzlich ein, sich an der Diskussion zur Nachnutzung des Standortes zu beteiligen. - Ich danke Ihnen.
Zur ersten Frage: Ich hatte versucht klarzumachen, wer Eigentümer und damit auch finanziell für den Rückbau zuständig ist. Deshalb war es auch wichtig, dass die Castoren wegkommen, damit dies weiter vollzogen werden kann. Insofern werden wir sicherlich gemeinsam und in breiter Interessenabstimmung mit dem Eigentümer und dem dafür notwendigen Finanzier im Bundeshaushalt über den Rückbau zu sprechen haben.