Christian Görke
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Im Oberstufenzentrum Havelland mit über 3 000 Schülern und nur rund 100 Lehrkräften ist am 01.03.2004 der bisherige stellvertretende Schulleiter zum Schulleiter bestellt worden. Bis zum heutigen Tag ist der stellvertretende Schulleiter nicht berufen worden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wann wird die Stelle des stellvertretenden Schulleiters bzw. der stellvertretenden Schulleiterin öffentlich ausgeschrieben und besetzt?
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass es in Deutschland bereits eine Umlagefinanzierung gibt? Diese sieht folgendermaßen aus: 60 bis 70 % der Unternehmen bilden nicht aus und der Staat und die Steuerzahler zahlen die Ausbildung der von der Wirtschaft benötigten Arbeitskräfte.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Welche notwendigen finanziellen Mittel werden aus dem Haushalt des Landes Brandenburg bereitgestellt, um zumindest für die jetzt anstehenden 73 Azubis die außerbetrieblichen Ausbildungsplätze abzusichern?
Herr Minister Baaske hat die Zahlen genannt: 1,8 Millionen Euro für die berufliche Erstausbildung aus Landesmitteln, aber nur 300 000 Euro aus dem Fonds von Communicant. Wie bewerten Sie diese Schieflage, Herr Minister?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wirft man einen Blick auf die derzeitige Bildungslandschaft unseres Landes, so wird man von den zahlreichen Problemen fast erdrückt, die dazu geführt haben, dass Bildung in Brandenburg im Bundesvergleich auf einem Abstiegsplatz gelandet ist. Wenn man dazu erwähnt, dass wir mit unserer bildungspolitischen gesamtdeutschen Bilanz gerade aus der Europaliga abgestiegen sind, dann wissen wir - um mit den Worten von Herrn Niekisch über die Jahreszeiten zu sprechen -, dass wir bei der Bildung im tiefsten Winter angekommen sind.
Selten wurden so viele Protestbriefe geschrieben wie zurzeit. Frust, Unsicherheit und zum Teil Resignation - wohin man schaut.
Meistens geht es um drei Probleme: erstens um die Qualität des Unterrichts, zweitens um den Erhalt der Schulstandorte und drittens darum, wie die Kinder zur Schule gelangen, also um die Schülerbeförderung - ein Problem, das wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen haben.
Vor knapp einem Jahr hat die Mehrzahl von Ihnen, werte Abgeordnete, dem ersten kommunalen Entlastungsgesetz zugestimmt. Die katastrophalen Auswirkungen Ihrer damaligen Entscheidung offenbaren sich im gesamten Land. Jetzt zeigt sich das kurzsichtige Agieren der Landesregierung. Vor allen Dingen ist bemerkenswert, dass zahlreiche Abgeordnete von SPD und CDU in den Landkreisen einfach erwachen und jetzt unsere Kritik aufgreifen. Aber jetzt ist es zu spät oder Sie können heute noch eine Änderung erwirken, indem Sie unserem Antrag zustimmen.
Im Land Brandenburg herrscht wirklich ein regelrechtes Durcheinander bei der Schülerbeförderung. Jeder Kreis hat eine eigene, zum Teil hart umkämpfte Regelung. Aber es gibt auch Landkreise, die sich bisher nicht auf eine Satzung einigen konnten. Als Beispiele möchte ich Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Barnim und Märkisch-Oderland nennen. Ankündigungen aus dem Innenministerium, die Haushalte der angesprochenen Landkreise unter diesen Voraussetzungen nicht genehmigen zu wollen, tragen zur weiteren Zuspitzung der ohnehin angespannten Situation bei.
Die Hauptprobleme, die wir in der gegenwärtigen Situation sehen, sind folgende: Die Elternbeiträge sind von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich, abhängig von der Kassenlage der Landkreise. So werden Elternbeiträge mit einem prozentualen Anteil von 20, 49, aber auch von 100 %, wie in Oberhavel für die Sekundarstufe II, erhoben. Das Wort Geschwisterermäßigung gibt es in manchen Entwürfen bzw. Satzungen überhaupt nicht oder sie wird erst ab dem vierten Kind eingeführt.
Ich frage Sie: Was ist mit den gering Verdienenden oder Arbeitslosen mit Kindern? Diese sehen sich zum Teil außerstande, diese Kosten zu tragen. Hinzu kommt, dass die Elternbeiträge zum Teil auch im Voraus zu bezahlen sind.
Wie ist es mit den Sozialhilfeempfängern? Wenn es beispielsweise nach dem Landrat im Barnim geht, sollen nicht einmal sie von der Zahlung der Gebühren für den Schulbus ausgenommen werden.
- Das ist ja das Gute. Aber über den Entwurf haben sie schon diskutiert. Was meinen Sie, weshalb das so viel Aufregung verursacht hat?
Ebenso dramatisch ist die Situation für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie können zum Teil aus rein finanziellen Gründen den günstigsten Lernort für ihre Kinder nicht annehmen, der ihnen durch den Förderausschuss oder durch das staatliche Schulamt zugewiesen wurde. Ihren Fraktionen, zumindest den bildungspolitischen Sprechern, sind die Petitionen des Verbandes für Sonderpädagogik zu dieser Problematik bekannt.
Aber es gibt auch noch andere Verwerfungen im Land zu dieser Frage. Ich möchte das an konkreten Zahlen deutlich machen. Von den 649 Grundschulen in Brandenburg sind bis jetzt 162 aufgelöst worden, 40 sollen noch hinzukommen. Das sind insgesamt 200, davon zwei Drittel allein im ländlichen Bereich.
Nicht anders stellt sich das bei den weiterführenden Schulen dar. So wird nach dem aktuellen Bericht der Bildungskommission der Länder Berlin und Brandenburg in den ländlichen Regionen ein dramatischer Schülerrückgang erwartet. Hier die Zahlen, Stand 2001: 92 800 Schüler. Die Prognose für 2010: 33 700 Schüler. Diese Zahlen belegen, dass die zunehmende Chancenungleichheit aufgrund der Lebensverhältnisse geradezu vorprogrammiert ist.
Zusätzlich belastet und benachteiligt werden vor allem Eltern und Schüler im ländlichen Raum; denn durch zahlreiche Schul
schließungen werden die Schulwege länger und damit zum Teil für die Eltern teurer.
Auch der öffentliche Personennahverkehr steht vor neuen Schwierigkeiten und Problemen und ist aus meiner Sicht in seiner Substanz sogar gefährdet. Viele Eltern können sich den Schulbus für ihre Kinder nicht mehr leisten und werden auf andere Beförderungsmöglichkeiten zurückgreifen, etwa auf Fahrgemeinschaften, oder die Kinder werden ganz einfach mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Das führt zu neuen Unsicherheiten und auch Gefahren.
Im Landkreis Spree-Neiße ist mit Erhebung der Elternbeiträge die Zahl der Schüler, die einen Schulbus nutzen, bereits drastisch gesunken. Von einstmals 10 000 Schülern nutzen ihn nur noch 6 500. Damit wird die Gefahr größer, dass auf der einen Seite der öffentliche Personennahverkehr weiter ausgedünnt wird und auf der anderen Seite die Fahrpreise und damit die Elternanteile erhöht werden.
Ich möchte ein anderes Beispiel nennen. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark plant für den erwarteten Schülerfahrgastrückgang eine Nachschusszahlung an das Verkehrsunternehmen von 1,4 Millionen Euro aus der Kreiskasse ein, wenn diese Satzung so kommt, wie sie eingereicht wurde.
Ich frage Sie: Wo ist denn der von der Landesregierung oder von Ihnen, meine Damen und Herren von SPD und CDU, immer anvisierte Einspareffekt bei den Kommunen geblieben? Er ist nicht da. Er wird auch nicht eintreten. Da haben Sie sich einfach verrechnet.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Verwaltungsaufwand. Der Verwaltungsaufwand für das Eintreiben und Bearbeiten der Elterngebühren ist erheblich. Ich komme aus einem Landkreis, der unter Ausnutzung von Lücken im alten § 112 des Schulgesetzes schon vor zwei Jahren Elternbeiträge für die Beförderungsleistung erhoben hat. Eigentlich - mein Kollege Dombrowski weiß das auch - waren nur zwei Verwaltungsmitarbeiter dafür vorgesehen. In Rush-hour-Zeiten haben dann insgesamt fast neun Verwaltungsmitarbeiter einen Aktenberg von rund 6 000 Vorgängen bearbeitet. Oder man macht es so: Man schiebt das einfach an das Verkehrsunternehmen ab, solange man noch eines hat. Das geht natürlich auch. Hier muss die Frage nach den Kosten und dem Nutzen gestellt werden.
Es ist eine unsägliche Spirale in Gang gesetzt worden, deren Leidtragende wieder einmal die Kinder sind. Es ist auch kein Wunder, dass sich dann diese harten Auseinandersetzungen in den Kreistagen abgespielt haben. Vor allem Eltern machen mobil und setzen sich mit der jüngst angelaufenen Volksinitiative des Vereins „Eltern für Kinder“ gegen diese Maßnahmen zur Wehr, und zwar zu Recht, wie wir meinen.
Daher hält es die PDS-Fraktion für dringend geboten, die gegenwärtige Misere schnellstmöglich zu beseitigen, was nur über eine Änderung des § 112 des Schulgesetzes möglich ist. Wir sind der Meinung, dass das Land die Verantwortung hat, dafür zu sorgen, dass die Kinder die in der Verfassung verankerte Schulpflicht wahrnehmen können. Das schließt unserer Meinung nach auch den Weg zur Schule ein. Wir sehen das
Land in der Pflicht, die Landkreise und die kreisfreien Städte in die Lage zu versetzen, dieser Aufgabe nachzukommen, beispielsweise so wie in unseren Nachbarländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Sowohl in den CDU-regierten Ländern als auch im rot-rot regierten Mecklenburg-Vorpommern tragen die Landkreise die Beförderungskosten zumindest für die Schüler der Sekundarstufe I. Die Länder gewähren den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Zuschüsse.
Wir schlagen Ihnen heute gleichzeitig vor, die zur Erfüllung der Gesetzesänderung nötigen finanziellen Mittel in den in dieser Sitzung ebenfalls zur Diskussion stehenden Nachtragshaushalt einzustellen.
Ich fordere Sie dazu auf, den Mut zu haben, eine von Ihnen getroffene Entscheidung, die sich schlichtweg als falsch und in höchstem Maße als unsozial erwiesen hat, zurückzunehmen und unserem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss - das tut nicht ganz so weh - zuzustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Nach Informationen der „Märkischen Oderzeitung“ vom 15. Januar 2004 steht die Kündigung von mehr als 100 Berufsausbildungsverträgen bei der vor der Liquidation stehenden Chipfabrik bevor. Dazu soll Mitte Februar 2004 ein entsprechender Gesellschafterbeschluss von Communicant gefasst werden.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen will sie schon im Vorfeld des Gesellschafterbeschlusses von Communicant ergreifen, um die Vermittlung der betroffenen Jugendlichen in betriebliche Ausbildungsverhältnisse abzusichern bzw. ihnen ein anderes Ausbildungsangebot zu unterbreiten?
Herr Minister, zu Ihren Zahlen habe ich die folgende Nachfrage: Sie sagten, dass 129 Auszubildende hier...
Die kommt, Herr Vorsitzender. -... 129 Auszubildende einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Zahlen muss ich nennen dürfen, weil anderenfalls ein Vergleich schlecht möglich ist.
Bisher wurden nur 11 Auszubildende vermittelt. 11! Wenn Sie von der Zahl 129 die Zahl 11 abziehen, dann bleiben 118, die noch vermittelt werden müssen.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
ich frage die Landesregierung: Wie stellt sie sich die weitere Ausbildung vor allem der Auszubildenden vor, die im Bereich Mikroelektronik und IT-Management ausgebildet werden und für die nach meinen Erkenntnissen im Lande Brandenburg derzeit keine geeigneten Bildungsträger im Bereich der betrieblichen Ausbildung vorhanden sind?
Nachdem aus dem Hochwasserhilfsfonds finanzielle Mittel bereitgestellt wurden, stellte das Amt Rhinow am 21. Oktober 2003 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Forderungen des Hochwasserschutzes den Antrag auf Errichtung eines Ersatzneubaus der Brücke über die Havel bei Gülpe. Das zuständige Ministerium hat, wie mein Kollege eben schon ausführte, am 14.01.2004 diesen Antrag auf Ersatzneubau abgelehnt.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie kann aus ihrer Sicht der Agrargenossenschaft Gülpe und anderen Betroffenen geholfen werden, damit die Erreichbarkeit und die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zeitnah und dauerhaft erfolgen kann?
Herr Minister, ist Ihnen erstens bekannt, dass eine Mitarbeiterin Ihres Ministeriums bzw. des Landesumweltamts die Konstruktionshöhe festgelegt hat, nach der die Brücke im NSG- bzw. im FFH-Gebiet gebaut werden sollte?
Meine zweite Frage: Wann ergeht ein positiver Bescheid an das Amt und damit verbunden natürlich eine Entschuldigung?
Im Dezember 2003 hat eine Wirtschaftsministerkonferenz in Magdeburg stattgefunden. Unter anderem beriet man zu einer möglichen Ausbildungsplatzumlagefinanzierung. Der brandenburgische Wirtschaftsminister Junghanns hat sich bei dieser Konferenz gegen ein solches Modell ausgesprochen.
Ich frage die Landesregierung: Ist die Auffassung des Wirtschaftsministers die abgestimmte Meinung der Landesregierung zu dieser Problematik?