Irene Wolff-Molorciuc

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Nachdem die Koalition mehrere parlamentarische Initiativen
der PDS-Fraktion zur Einrichtung einer Härtefallkommission für Asylbewerber abgelehnt hat und auch außerparlamentarische Bemühungen erfolglos geblieben sind, hat sich die Ausländerbeauftragte des Landes entschlossen, einen Beirat für ausländerrechtliche Härtefälle einzurichten. Diese Initiative ist auf heftigen Widerstand der CDU gestoßen.
Ich frage die Landesregierung: Wie will sie den Beirat für ausländerrechtliche Härtefälle unterstützen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am vergangenen Donnerstag entsandte die Landesregierung extra Botschafter, um uns davon zu überzeugen, dass der Landtag angesichts der unmittelbar bevorstehenden Erweiterung der EU unbedingt noch den Dritten Erweiterungsbericht auf die Tagesordnung dieser Sitzung setzen sollte. Wirklich kurz vor dem Beitritt
wollte die Landesregierung sich schnell noch einen Höhepunkt verschaffen.
Mit Blick darauf, dass der Dritte Erweiterungsbericht seit mindestens neun Monaten überfällig ist - ich nehme hier den Maßstab, der durch den ehemaligen CDU-Europaminister bestimmt worden war -, war das Drängen der Landesregierung durchaus begründet. Allerdings hätte das federführende Ressort die Kolleginnen Ministerinnen und Kollegen Minister schon viel früher drängen sollen. Dann hätte darauf verzichtet werden können, den Landtag zu bedrängen.
Aus dem Text des Berichts geht hervor, dass die Arbeit an dem Berichtsentwurf irgendwann im Herbst 2003 eingestellt wurde. Anschließend lief über mehrere Monate die Ressortabstimmung. Erst eine Woche vor der regulären Landtagssitzung wurde das Kabinett damit befasst. Dass man am späten Donnerstagnachmittag einfach einmal so 170 Seiten mit vielen Tabellen, die ja auch in Relation zu dem Text und den Tabellen des Ersten und Zweiten Erweiterungsberichts zu bringen waren, was noch einmal 100 Seiten waren, hier auf den Tisch geworfen bekommt, spricht Bände darüber, wie die Landesregierung mit dem Parlament umgeht.
Ob der Bericht in den vielen Monaten an Substanz gewonnen hat, kann ich nicht beurteilen. Aber ich möchte den Kolleginnen und Kollegen zustimmen, die mir gegenüber in den letzten Tagen bekundet haben, dass man diesen Bericht eigentlich gar nicht diskutieren sollte.
Frau Ministerin, gestatten Sie mir eine letzte Anmerkung zum Stil. Dass nun auch noch meine Fraktion schuld daran sein soll, dass der Dritte Erweiterungsbericht nicht rechtzeitig vorgelegt wurde, schlägt dem Fass den Boden aus. Nichts anderes aber lese ich auf Seite 1 Ihrer Anlage 1. Dort wird die späte Vorlage damit begründet, dass sich die PDS erdreistet habe, eine Große Anfrage zur EU-Osterweiterung an die Landesregierung zu richten. Vielleicht ergänzen Sie die Liste der abzuschaffenden Berichte der Landesregierung durch einen Antrag, nach dem die Opposition künftig keine Großen Anfragen mehr stellen darf.
Ich habe mich durch den Bericht gequält, der wahrlich nicht vergnügungssteuerpflichtig ist. Damit bin ich bei der Hauptkritik meiner Fraktion an dem Dritten Erweiterungsbericht.
Diesem Bericht fehlen die klaren Bewertungen des Standes der Vorbereitung unseres Landes und der deutsch-polnischen Grenzregionen auf die Erweiterung. Ich will nur ein Beispiel nennen, nämlich den Stand der Errichtung neuer Brücken an der Oder. Was da steht, kann ich nicht nachvollziehen. In Bezug auf die Brücke bei Schwedt entspricht das zumindest nicht den Informationen, die wir bisher im Europaausschuss erhalten haben. Im Übrigen hätte sicherlich nicht nur mich interessiert, wie der Stand bei den anderen beiden Brückenprojekten tatsächlich ist. Was im Bundesverkehrswegeplan steht, wissen wir, aber die Frage ist doch, was sich nach dem Juli 2003 getan hat.
Der Bericht ist eine Aneinanderreihung vieler Einzeleinschätzungen der verschiedenen Ministerien. Eine Schwerpunktsetzung wird nicht deutlich. Jedes Ressort setzt seine eigenen Schwerpunkte, die dann ohne Begründung auch wieder schnell
verändert werden. In diesem Sinne habe ich zum Beispiel bestimmte Schwerpunkte die im Jahre 2002 noch zu finden waren, in der Anlage II nun nicht mehr gefunden. Darüber, warum dies so ist, schweigt sich die Landesregierung aus.
Der Bericht ist an nicht wenigen Stellen oberflächlich, nach unserer Wahrnehmung zum Beispiel in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Berlin. Da ist man auf der Ebene der Verwaltung durchaus schon weiter, als es der Bericht vermittelt. Zudem wäre es ja auch schlimm, Frau Ministerin, wenn es außer Ihrem gemeinsamen Besuch mit Frau Helbig in Poznan an sichtbaren Ergebnissen im politischen Bereich nichts gäbe. Aber auch hierzu schweigt man sich aus. Klar, mit Rot-Rot kann man ja nicht zusammenarbeiten.
Der Bericht belegt einmal mehr, was die PDS schon in den vergangenen Jahren immer wieder gesagt hat. Die Politik von SPD und CDU hat maßgeblich dazu beigetragen, dass unser Land auf die Erweiterung der Europäischen Union unzureichend vorbereitet ist.
Dieser Bericht verdient vor allem eines nicht, nämlich seinen Titel. Die Landesregierung war so kühn, den Dritten Erweiterungsbericht mit der Überschrift „Von der Vorbereitungsstrategie zur Integrationsstrategie“ zu versehen. Auf den zuletzt genannten Aspekt, Ihre so genannte Integrationsstrategie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, möchte ich mich im Weiteren konzentrieren.
Wie die Kollegen des Ausschusses wissen, hat das auch bei der kürzlich erfolgten Zusammenkunft mit dem Berliner Europaausschuss eine gewissen Rolle gespielt, als jemand - ich glaube, das war der Kollege Apelt von der Berliner CDU - die fehlende Konkretheit der Vereinbarung von Brandenburg und Berlin mit dem Marschallamt von Großpolen ansprach. Diese Aussage kann und muss sich auf den Stand der Integration Brandenburgs und der westpolnischen Woiwodschaften generell beziehen. Leider liefert der Erweiterungsbericht auch insoweit nur einen veralteten Sachstand.
So wertvoll der Workshop der Landesregierung Brandenburg und der politischen Gremien der Woiwodschaften Lebuser Land und Westpommern auch gewesen ist - diese Wertung unterstütze ich ausdrücklich -, so wenig bringt uns der Stand von Mitte März 2003 heute weiter, da uns nur noch wenige Tage vom Beitritt Polens trennen.
Nicht nur auf der polnischen Seite, nicht nur in Berlin unter einem CDU/SPD-Senat, nicht nur von den Bundesregierungen unter Kohl und Gerhard Schröder und auch nicht nur in Brüssel wurde in den vergangenen 14 Jahren vieles versäumt, was Integration hätte befördern können; auch die für die Landespolitik in Brandenburg zuständigen Parteien SPD, F.D.P. und Bündnis 90 sowie die CDU seit 1999 in besonderer Verantwortung für die Europapolitik haben Chancen vertan, haben Fragen nicht rechtzeitig angepackt, deren Antwort für die rechtzeitige Vorbereitung des Landes auf die Osterweiterung zwingend erforderlich gewesen wäre. Zwar bringt es nichts, das heute nur zu beklagen, wohl aber muss man es in dem Freudentaumel, der uns am 1. Mai 2004 und um den 1. Mai 2004 herum sicherlich umgeben wird, zumindest benennen dürfen.
Dass die deutsch-polnische Grenzregion von vielen hier im
Lande immer noch nicht als Region, die nur gemeinsam von Deutschen und Polen gestaltet werden kann, begriffen wird, ist Ergebnis konkreter Politik in Brüssel, in Berlin und in Warschau, aber eben auch in Potsdam.
Der Dritte Erweiterungsbericht bestätigt uns in unserer Auffassung, dass Brandenburg, Berlin und die polnischen Nachbarwoiwodschaften einen wirklich integrativen Ansatz für ihre Region brauchen. Gemeinsame Bildung ist dabei genauso wichtig wie eine gemeinsame Arbeitsmarktpolitik. Abgestimmte Aktivitäten im Bereich Umwelt sind gleichrangig mit der Lösung von Verkehrsproblemen. Die Anerkennung als gemeinsamer Wirtschaftsstandort ist unabdingbar. Für einen solchen Ansatz in der künftigen Landespolitik wird die Brandenburger PDS weiter streiten. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf, der ein Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg zum Inhalt hat, wird von der PDS-Fraktion abgelehnt. Für diese Gesetzesänderung gibt es keine Notwendigkeit. Die Grundgesetzregelungen sind ausreichend.
Sehen Sie sich Ihre eigene Begründung noch einmal an! Immer wenn Sie ausführen, dass zum Beispiel das Tragen des Kopftuches als religiös motiviert verstanden werden kann, dann setzen Sie den Satz doch fort: Muss aber nicht so verstanden werden! Sie haben sich in den Schulen des Landes und in anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes der Länder Brandenburg und Berlin sicher umgeschaut und festgestellt, dass es wegen massenhaften Tragens des Kopftuches zum Beispiel zur Beeinträchtigung der Bildungsarbeit kommt.
Wir haben das nicht feststellen können, brauchen hier keine Regelung im Beamtengesetz, die anders ist als die jetzige. Vorauseilenden Gehorsam brauchen wir schon gar nicht.
Die PDS-Fraktion des Brandenburger Landtages hält es mit dem Berliner Senator Harald Wolf, der sagte, das Kopftuch sei ein religiöses Symbol, aber per se noch kein Beweis dafür, dass seine Trägerin unsere Verfassung und die darin verankerten Grundrechte ablehnt.
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.