Christel Dettmann

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur heutigen Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und die Berichte des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Haushaltsrechnung 1998 und zum Jahresbericht 2000 des Landesrechnungshofes vor. Der Jahresbericht 2000 des Landesrechnungshofes befasst sich neben der Haushaltsrechnung für das Jahr 1998 auch mit der haushaltswirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Landes und der Kommunalfinanzen.
Die Staatsverschuldung zu beherrschen ist das Gebot der Stunde, beim Bund, bei den Ländern und bei den Kommunen. In der heutigen Aktuellen Stunde haben wir diese Dinge bereits ausführlich erörtert.
Der Landesrechnungshof kommt parallel dazu zu Feststellungen. die wir heute früh auch getroffen haben. Ich möchte Ihnen dennoch die Positionen des Landesrechnungshofes darlegen.
Der Schuldenstand des Landes Brandenburg entwickelte sich am Ende des Jahreshaushaltes I999 auf rund 25 Milliarden DM. Daraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner von 9 662 DM. Im Vergleich dazu lag die Pro-Kopf-Verschuldung in den anderen neuen Bundesländern bei rund 7 247 DM und in den alten Ländern bei 7 779 DM. Also absolute Spitze in Brandenburg!
Mit dem Zurückfahren der Neuverschuldung hat das Land erste wichtige Schritte zur Sicherung seiner Finanzen getan. Zu überschwänglicher Euphorie besteht jedoch kein Anlass. So ist ein ebenso strikter wie klarer und verlässlicher Konsolidierungskurs auf allen Ebenen weiter erforderlich, um die zu erwartenden finanziellen Einschnitte durch die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern ab dem Jahr 2005 abzufangen und den politischen Handlungsspielraum wieder herzustellen und zu erweitern. Darüber. meine Damen und Herren, besteht hier im Hause auch vollständige Übereinstimmung.
Neben den strukturellen Maßnahmen sind eine weitere strikte Ausgabcndisziplin auf der einen Seite des Haushalts wie auch eine Verbesserung der Einnahmen auf der anderen Seite des Haushalts unabdingbar. Die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit muss gekennzeichnet sein durch die Einhaltung des geltenden Haushaltsrechts und die Ordnungsmäßigkeit im Haushaltsvollzug. Auch auf diesem Wege sind Gelder bewusst und verantwortlich einzusparen. Das ist noch nicht in allen Fällen erfolgt. Das haben die Prüfungen des Landesrechnungshofes ergeben.
So hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass in der Haushaltsführung der vergangenen Jahre nicht alle Finanzierungsvorgänge lückenlos und inhaltlich nachvollziehbar waren. So genehmigten die Ressorts in den Jahren 1996 bis 1999 ohne die
erforderlichen Einwilligun gen des Ministeriums der Finanzen Mehrausgaben in Höhe von mindestens 55 Millionen DM. Obwohl der Landesrechnungshof diesen Verstoß gegen das Haushaltsrecht wiederholt in seine Jahresberichte aufnahm, traten keine wesentlichen Änderungen ein. Wir als Ausschuss für Haushaltskontrolle werden vermehrt unseren Blick auf diese Situation richten und wir fordern jetzt schon die Landesregierung auf. in dieser Hinsicht zukünftig mehr Disziplin zu üben.
Mit den Haushaltsgesetzen bzw. während der Haushaltsdurchführung verhängte das Ministerium der Finanzen Sperren oder ordnete globale Minderausgaben an. Aus den dem Landesrechnungshof vorgelegten Unterlagen war jedoch nicht zu erkennen, ob und wie die haushaltswirtschaftlichen Sparmaßnahmen tatsächlich erwirtschaftet wurden. Ferner erwiesen sich die Kontrollen der bewirtschaftenden Stellen des Ministeriums der Finanzen im Haushaltsvollzug als unzureichend, was dazu führte, dass festgelegte Einsparungen in Höhe von 15 Millionen DM nicht erbracht wurden.
In seinen Beiträgen zur Haushaltsrechnung weist der Landesrechnungshof nach, dass die Ressorts die haushaltsrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen und zur Rechnungslegung im Besonderen noch nicht mit der gebotenen Sorgfalt beachten. Die Belege als begründende Unterlagen für Zahlungsvorgänge wiesen zum Teil erhebliche Mängel auf. So fehlten Unterschriften oder diese wurden von nicht berechtigten Personen geleistet. Teilweise waren die Belege nicht einmal entwertet worden.
Das automatisierte Verfahren zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ist ein vielseitig nutzbares Mittel zur Bearbeitung von Finanzierungsvorgängen. Die richtige Anwendung hilft Mängel und Lücken in der Haushaltsführung zu schließen. Leider fehlen den Bediensteten der Landesverwaltung oftmals die notwendigen Kenntnisse im Haushaltsrecht und bei der Anwendung des automatisierten Verfahrens.
Ohne auf die näheren Einzelheiten einzugehen, möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es die Steuern der Bürger sind, mit denen die Staatsausgaben finanziert werden, und dass die im Jahresbericht genannten Beispiele umso ärgerlicher sind, als in vielen Bereichen der Verwaltung und des öffentlichen Handelns der finanzielle Rahmen immer enger wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu einem weiteren Schwerpunkt kommen. Er beschäftigt sich mit der Frage nach den Zielen und den Erfolgen staatlicher Förderprogramme. Der Landesrechnungshof hat bereits in den Vorjahren damit begonnen, Förderprogramme einer Gesannbetrachtung zu unterziehen, insbesondere im Hinblick auf das Erreichen der Förderziele und ihre Wirkungen. Der Haushaltskontrollausschuss hat nun in einem speziellen Fall die Landesregierung beauftragt, entsprechend über die Erfolgswirksamkeit Bericht zu erstatten. In diesem Fall handelt es sich um das Wirtschaftsministerium. Herr Minister, Sie können davon ausgehen. dass wir diese Angelegenheit weiter im Auge behalten werden.
Der Landesrechnungshof weist anhand von Einzelbeispielen darauf hin, dass Subventionen zum einen nicht immer notwendig waren und zum anderen ihren Zweck verfehlten. Der Ausschuss hat sich intensiv auch mit dieser Problematik befasst und ist während seiner Beratungen immer wieder auf den Kern des
Problems zurückgekommen. nämlich die Vielzahl und die Effektivität der Förderprogramme der Landesregierung kritisch zu hinterfragen.
Lassen Sie mich bitte etwas zur Verwaltungsreform sagen! Seit längerer Zeit findet in der brandenburgischen Verwaltung. zentral begleitet durch den Ausschuss für Verwaltungsoptimierung, eine Untersuchung statt. die dem Ziel dient, schlanke und effiziente Verwaltungsstrukturen zu schaffen und einen aufgabenkritischen Stellenabbau zu vollziehen.
Auch der Landesrechnungshof hatte bereits in den letzten Jahren kontinuierlich die Aufbauorganisation und den Personalhaushalt der Landesverwaltung unter die Lupe genommen und dabei mit seinen Erkenntnissen und Vorschlägen dem Landtag und der Landesregierung Straffungspotenziale aufgezeigt. Hier liegt es nahe. zu gegebener Zeit in einer Zwischenbilanz den Reformprozess zu analysieren und die weiteren Schritte auf das Wesentliche und auch Machbare zu konzentrieren, um zu vermeiden, dass die Modernisierung der Verwaltung stecken bleibt.
Zum Schluss möchte ich noch Folgendes in eigener Sache anmerken: Zu Beginn des Entlastungsverfahrens hatte der Ausschuss für Haushaltskontrolle einen Zeitplan verabschiedet, der allen Beteiligten die Möglichkeit bot, sich zu den entsprechenden Beratungsterminen vorzubereiten. Da dieser Zeitplan von Teilen der Landesregierung nicht beachtet wurde, sah sich der Ausschuss für Haushaltskontrolle gezwungen, von seinen ursprünglichen Zeitvorstellungen abzurücken. Damit kann das Verfahren zur Entlastung der Landesregierung erst heute im Plenum zu Ende geführt werden. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle fordert daher die Landesregierung auf, künftig dafür Sorge zu tragen, dass die Ressorts bei den Beratungen im Ausschuss regelmäßig durch ihre Minister oder Staatssekretäre, die verhindert sind, vertreten werden, damit der Ausschuss seine Arbeit effizient durchführen kann und bei seiner Arbeit nicht behindert wird.
Zu guter Letzt möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für ihre geleistete Arbeit recht herzlich danken.
(Vereinzelt Beifall bei der SPD} Die Mitglieder des Ausschusses waren sich über die Beschlüsse, die wir gefasst haben, parteiübergreifend einig. Der gesamte Aus- schuss fordert die Landesregierung auf, die festgestellten Sach- verhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und dafür gesetzte Termine zu beachten und dem nachzukommen. Ich bitte um Zustimmung zu den vorliegenden Beschlussemp- fehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)