Dagmar Ziegler
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch in diesem Jahr ging es bei den eingehenden Beratungen in den Arbeitskreisen für Haushaltskontrolle, in den Fraktionen und im Ausschuss für Haushaltskontrolle um die Entlastung der Landesregierung gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung.
Mit seinem Prüfungsergebnis ist der Landesrechnungshof seinem Verfassungsauftrag, wonach die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung einer Nachprüfung unterliegt, umfassend nachgekommen. Er hat in seinem Bericht eine umfangreiche Prüfung in sehr übersichtlicher Form und eine umfassende Bewertung der Recht- und Zweckmäßigkeit spezieller finanzwirtschaftlicher Abläufe vorgenommen. Dafür wie in jedem Jahr unser herzlicher Dank!
Der Landesrechnungshof hat auch umfassend von seinem Prüfungsrecht von Stellen außerhalb der Landesverwaltung Gebrauch gemacht. Im Ergebnis der Beratungen des Landesrechnungshofberichtes mussten neben Beanstandungen von relativ rasch abzustellenden Mängeln auch Verstöße gegen das geltende Haushaltsrecht festgestellt werden. Zumindest in einem Fall wurden vom Ausschuss die Prüfung von Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls auch die Weiterverfolgung von Ansprüchen gefordert.
Es bleibt aber doch festzustellen, dass es keine erheblichen Verstöße gab. Weder die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen des Landes noch die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wurden erforderlich. Es besteht auch kein Grund, Missbilligungen auszusprechen.
Es konnte festgestellt werden, dass vom Landesrechnungshof empfohlene Maßnahmen bereits im Verlauf des Entlastungsverfahrens von der Landesregierung umgesetzt worden sind, beispielsweise bei der querschnittlichen Untersuchung zu Kauf, Miete und Leasing technischer Geräte sowie bei der Umsetzung der Raum- und Flächennorm in Bezug auf die Erarbeitung einer zusätzlichen baufachlichen Richtlinie durch das Finanzministerium.
Von besonderer Bedeutung für die weiteren Haushaltsverhandlungen und die weitere Haushalts- und Wirtschaftsführung war, dass der Haushaltskontrollausschuss einstimmig zu einer sehr wesentlichen Aussage gelangt ist.
Im Berichtspunkt 2 - Haushaltslage - kam der Haushalt nämlich zu der Erkenntnis, dass beim Maßnahmenpaket der Landesregierung zur strukturellen Entlastung des Landeshaushaltes und bei der Schwerpunktsetzung der vorrangigen Einsparungen im konsumtiven Bereich der Schritt in die richtige Richtung gelungen ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren? Es gehört zu den besonders demokratischen Rechten einer Volksvertretung, über die Verwendung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie über die Verwendung des Vermögens selbst zu bestimmen. Schließlich sind wir dem Steuerzahler gegenüber verpflichtet, über einen sinnvollen Einsatz der Steuern und sonstigen Abgaben zu wachen. Das Kontrollorgan ist der unabhängige Landesrechnungshof. Die Entscheidung über die Entlastung
der Landesregierung trifft jedoch in Auswertung des Berichts allein der Landtag.
Der zuständige Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sehr eifrig gearbeitet, um seine Arbeit noch vor Beginn der Haushaltsverhandlungen abschließen zu können. Das ist uns ja auch gelungen.
Spezielle Prüfungsergebnisse werden uns auch im Tagesgeschäft stets gegenwärtig sein. Dazu gehört zum Beispiel die Beseitigung von Mängeln und Schwachstellen bei der Bewirtschaftung von Fördermitteln, zum Beispiel im Bereich des Kurssystems „Kontra Langzeitarbeitslosigkeit".
Aber auch im Hinblick auf die anstehende Änderung der Gemeindeordnung werden wir verstärkt auf eine Beschränkung der Kommunen auf unmittelbar daseinsvorsorgende Tätigkeiten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung achten müssen. Natürlich gilt Gleiches auch bei der wirtschaftlichen Betätigung des Landes.
Ich bitte Sie, den vorliegenden Beschlussempfehlungen zu folgen und der Entlastung der Landesregierung Ihre Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass nach der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen endlich der Weg für die Verabschiedung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2000 frei ist. Gestern haben die Kommunalpolitiker umfassend über inhaltliche Fragen, insbesondere zur Verteilungsgerechtigkeit, debattiert. Die Diskussion hat gezeigt, dass das Schaffen von Anreizen für mehr Eigenständigkeit der Gemeindefinanzpolitik in Zukunft mehr Bedeutung erhalten wird.
Eine umfassende Einzelfallgerechtigkeit ist über bisheri ge Bemessungsgrundlagen, wie wir wissen, nicht herzustellen. Für das Haushaltsjahr 2000 möchte ich aber feststellen. dass trotzdem etwas sehr Bemerkenswertes gelungen ist: Wir haben es in einem Atemzug geschafft, erstens den Kommunen die dringend notwendige Planungssicherheit zu geben und zweitens die Kommunen mit einer im Verhältnis zum Gesamthaushalt beachtlichen Finanzmasse aus dem kommunalen Finanzausgleich auszustatten. Drittens geschieht das alles ohne Vorgriff auf den Gesamthaushalt. Das ist wirklich ein gelungener Kompromiss, wie ich meine. Die investiven Zuweisungen aus dem Landeshaushalt können dann im Zusammenhang mit den eesamthaushaltswirtschaftlichen Notwendigkeiten in den Haushaltsberatungen eingehend verhandelt werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich besonders bei der Finanzministerin, Frau Dr. Wilma Simon, bedanken. Ihr ist es nach langen, unnachgiebigen Verhandlungen mit dem Bundesfinanzminister gelungen, eine umfassende Erweiterung der Zweckbestimmung des Investitionsförderungseesetzes Aufbau Ost zu erreichen.
Der Bundesfinanzminister hat auf ihr Drängen zugesagt, dass künftig alle Investitionen zur Sanierung öffentlicher Einrichtungen von Ländern und Gemeinden in das IFG einbezogen werden können. Damit würden künftig zum Beispiel Investitionen zur Sanierung von Schulgebäuden und von sozialen oder kulturellen Einrichtungen nach dem IFG förderfähig. Außerdem könnten Ersatzneubauten gefördert werden, wenn die Sanierung gegenüber einem Ersatzneubau unwirtschaftlich wäre. Diese von der Landesregierung erreichte Ausweitung der Fördermöglichkeiten wird ganz sicher zu einer deutlichen Entlastung der kommunalen Haushalte führen.
Meine Damen und Herren! Als Finanzpolitikerin halte ich natürlich die Finanzausstattung der Kommunen in Brandenburg - von einigen leider vorhandenen Ausnahmen abgesehen - im Ländervergleich fier komfortabel. Das beweist recht anschaulich der Schuldenstand je Einwohner. Mit 2 500 DM pro Einwohner liegt Brandenburg an der Spitze, aber nicht an der Spitze der höchsten Verschuldung. Brandenbure hat den geringsten Schuldenstand. Sachsens Gemeinden haben einen Schuldenstand von 3 200 DM pro Kopf, in Thüringen sind es sogar 3 600 DM pro Einwohner.
Als Finanzexpertin möchte ich Folgendes in Erinnerung rufen: Nach § 1 GFG tragen die Gemeinden die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit nicht durch Gesetz anderes bestimmt ist, grundsätzlich selbst. Das ist der Grundsatz. Darüber hinaus erhalten sie vom Land Zuschüsse aufgrund des ihnen verfassungsmäßig zugesicherten Anspruchs auf eine angemessene Finanzausstattung.
Ich möchte Sie mit diesen Ausführungen nicht langweilen; es handelt sich um banale Grundsätze der kommunalen Finanzverfassung. Aber sie machen deutlich, dass das Land mit seinen Zuweisungen nicht federführend für die Finanzausstattung der Kommunen zuständig ist, wie so oft mit Selbstverständlichkeit behauptet wird. Das Land leistet aber einen Ausgleich. Ich kann
feststellen, dass das Land seiner Verpflichtung zum Ausgleich auch und vor allem in diesem Jahr nach gekommen ist - und das trotz angespannter Haushaltslage.
Meine Damen und Herren! Mein Rat: Genießen wir den jetzigen Zustand! Ab dem Jahr 2001 wird sich eini ges ändern. Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass es künfti g erhebliche Veränderungen im Finanzgefüge insgesamt geben wird. Das betrifft zunächst die anstehende Neuordnung des Länderfinanzausgleichs, wie wir seit dem 11.11.1999 wissen. Aber es betrifft seit dem Urteil des Landesverfassunesgerichts zum Verfahren der Gemeinde Neulietzengöricke auch den kommunalen Finanzausgleich.
Nein, danke. - In der Rechtsprechung verschiedener Landesverfassungsgerichte wird immer wieder die Abhängigkeit des Finanzierungsanspruchs der Gemeinden von den Staatsfinanzen hervorgehoben. Genau auf diesen Zusammenhang stützt sich auch das Urteil des brandenburgischen Verfassungsgerichts zu dem Verfahren der Gemeinde Neulietzengöricke.
Interessant erscheinen mir aber die Fragestellungen der mit dem Finanzausgleich befassten Gerichte zur Findung von Maßstäben für die Finanzkraft und Ermittlung der Bedürftigkeit von Gebietskörperschaften. Das Gericht sieht in der Einwohnerveredlung eine überkommene Methode der Bedarfsermittlung. Wir als Gesetzgeber wurden vom Gericht angehalten, an der Hauptansatzstaffel nur festzuhalten, wenn es eine nachvollziehbare und tragfähige Begründung dafür gibt.
Aus diesen rechtlichen Gründen hätte ich mir persönlich gewünscht, das neue GFG und das neue Kornrnunalfinanzausgleichsgesetz im Komplex mit der Gemeindeeebietsreform zu diskutieren. Die Debatten im nächsten Jahr werden sicherlich sehr spannend werden.
Aber zurück zum Jahr 2000. Ich bitte Sie, der Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meiner Rede voran
stellend möchte ich einmal die DVU fragen - und damit sollten wir uns wirklich einmal beschäftigen -, was sie eigentlich meint, wenn sie immer von Mitteldeutschland spricht.
Wenn ich nachher - manche mögen es mir verzeihen - vom österreichischen Modell als Vorbild spreche, dann meine ich mit Sicherheit nicht das politische Modell.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über ein außerordentlich wichtiges und schwieriges Thema, zu dem ich mich als Haushälterin frühzeitig zu Wort melden möchte. Sicher werde ich heute nicht nur Zustimmung erfahren. mein Beitrag wird eher für viel Diskussion sorgen. Ich bitte Sie aber, sich bei meinen weiteren Ausführun gen vor Augen zu halten:
Erstens: Das Land verfügt nicht über die finanziellen Spielräume, die es gerne hätte. und muss sich notgedrungen auch den marktwirtschaftlichen Herausforderungen stellen.
Zweitens: Wenn wir nicht jetzt das Problem anpacken und die Chance zu einer Umsteuerung nutzen, steht die Zukunft der Landesforstverwaltung insgesamt auf dem Spiel.
Drittens: Wir sprechen von Privatisierung als einer Variante für eine künftige Rechtsform der Forstverwaltung. Das bedeutet aber nicht - wie oft falsch verstanden wird - eine Privatisierung des Waldes, sondern es geht um die Privatisierung einer nicht hoheitlichen Aufgabe.
Eines kann aber jetzt schon festgestellt werden: Für eine ergebnisorientierte Debatte ist es noch zu früh. Es fehlt ein detailliertes Konzept der Forstverwaltung auf der Grundlage eines in Auftrag gegebenen Gutachtens. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich aus allen bisherigen Verlautbarungen zum Thema Forstreform - diese wurden heute auch schon dar gestellt - ableite: Es stehen zwei Grundmodelle zur Diskussion - erstens die Beibehaltung der Einheitsforstverwaltung mit der Option, nicht hoheitliche Aufgaben in einem Landesbetrieb zusammenzuführen, und zweitens die Auslagerung der nicht hoheitlichen Aufgaben in eine privatwirtschaftliche Unternehmensform. Ich gehe noch einen Schritt weiter: Eine Übertragung der hoheitlichen Aufgaben der Forstverwaltung zum Beispiel auf die Landkreise, natürlich gegen entsprechende Landeszuschüsse, könnte auf lange Sicht weitere Synergieeffekte bringen.
Meine Damen und Herren, wenn man reformieren will, muss zunächst das Ziel definiert werden. Darauf ist Herr Helm schon eingegangen. Es muss danach ein Weg gesucht werden, dieses Ziel zu erreichen. Dann können etwaige negative Auswirkungen auch klar benannt werden. Unser aller Ziel muss lauten. die Forstverwaltung bei Gewährleistung der verfassungsrechtlich garantierten Schutz- und Gemeinwohlaufgaben effizient zu gestalten.
Welchen Maßstab legen wir aber bei der Betrachtung der Schutzbedürftigkeit und des Gemeinwohlcharakters an? Das zu
definieren ist nicht Sache der Haushaltspolitiker. Diese Definition ist aber wichtig, um das Ziel genau auszumachen und um Wege zur Umsetzung zu finden. Erst wenn die Vorgaben von Verwaltung und Politik als Ziele definiert sind, können sie geeignete Wege zur Umsetzung finden. Für mich als Haushälterin ist natürlich das wirtschaftlichste Ergebnis Maßstab. Ein Fachpolitiker oder die Verwaltung werden vielleicht andere Prämissen setzen. Fakt ist, dass von dem Ergebnis der Reformierung die Zukunftsfähigkeit der Forstverwaltung insgesamt abhängt. Die Betrachtung muss daher einen längerfristigen Zeitraum erfassen. Aber sie ist aufgrund der angespannten Haushaltslage sehr kurzfristig erforderlich.
Die Diskussion nur an einer Summe festzumachen, die von der Landesregierung als Einsparpotenzial gesehen wird. ist wirklich der falsche Ansatz für ein Parlament. Dann müssten wir nur noch darüber sprechen, ob wir 10, 20, 30 oder mehr Millionen DM einsparen wollen, und uns jede Debatte über Inhalte ersparen. Stattdessen sollten wir zuerst beantworten. was wir konkret wollen, also das Ziel definieren. Diesen Prozess sollten wir möglichst noch vor den Haushaltsberatungen abschließen; denn erst dann können wir über den Haushalt streiten.
Wir reden - das will ich für die Öffentlichkeit noch einmal deutlich sagen - beim Thema Forstreform wirklich nicht über Eigentumsverhältnisse an Waldgrundstücken. Wir reden nur über geei gnete Rechtsformen für die Bewirtschaftungsaufgaben. Das könnte bedeuten: Staatswald wird privatwirtschaftlich geführt. Das könnte in meinen kühnsten Träumen sogar bedeuten: Mit Staatswald können wir Gewinne erwirtschaften.
Sie haben Recht, ich denke hier an die spektakulären Ergebnisse der österreichischen Bundesforst AG, die mit jährlichen Gewinnen in Höhe von 32 Millionen DM arbeitet, das heißt 61 DM pro Hektar Wald. Mich bewegt die Frage, ob ein in diese Richtung zielendes Ergebnis in Brandenburg erreichbar ist. Sicher haben wir hier keine österreichischen Verhältnisse. Das wissen wir alle. Aber es muss erlaubt sein, sachlich über diese beneidenswerte Situation zu reden.
Auch in Österreich handelt es sich um Staatswald, nur seine Bewirtschaftung wurde privat organisiert, jedoch in einer ökologisch vorbildlichen Forstwirtschaft. Uns unterscheiden aber unsere personelle Überbesetzung, der zu geringe Prozentsatz der Verpachtung von Jagdrevieren, der Behördencharakter in der Organisationsstruktur und das starre, überkommene System der Kamera listik.
In Brandenburg werden pro 1 000 Hektar Wald mindestens fünf Waldarbeiter, in Österreich 2,3 Waldarbeiter, im bayerischen Staatsforst 3,4 Waldarbeiter und bei der Bundesforstverwaltung 1,6 Waldarbeiter beschäftigt. Die Zahlen sprechen für sich. Es wäre nicht ehrlich. wenn man nicht über personelle Konsequenzen spräche.
Aber ich habe ein gewichtiges Argument - der Minister hat es gesagt - im Interesse des sozialen Friedens. Die Forstverwaltung hat als öffentliche Verwaltung auch eine soziale Verpflichtung. Sicher ist die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum ein wichtiges Ziel. Der falsche Weg wäre aber, dieses Ziel er
reichen zu wollen, indem man sich in Größenordnungen im eigenen Betrieb, also im Landesbetrieb, an aus Steuermitteln hoch subventionierte Arbeitsplätze klammert.
Soziale Härten müssen minimiert werden. Von den Betroffenen muss allerdings erwartet werden können, dass sie neuen Aufgaben - auch in möglichen Auffanggesellschaften - offen gegenüberstehen und diese nicht, wie in der „Vor Ort"-Sendung aus Berlin deutlich wurde, von vornherein mit der Begründung ablehnen: Das sehe ich nicht ein. Ich hoffe nicht, dass wir heute eine Diskussion führen müssen, wie sie kürzlich in SachsenAnhalt geführt worden ist. Dort hat die PDS tatsächlich verlangt, den Waldbestand an die Forstverwaltung anzupassen.
Meine Damen und Herren, da wären wir wieder bei der Diskussion über konsumtive Mittel wie Personalausgaben im Landeshaushalt. die uns leider die Luft für dringend nötige Investitionen nehmen. Ich bitte Sie alle, sachlich, innovativ, konstruktiv und - wenn möglich - unter Zurückstellung persönlicher Betroffenheit an der weiteren Debatte zur Forstreform mitzuwirken. Ich selbst habe große Sympathien für die privatwirtschaftliche Betreuung und Bewirtschaftung des Staatswaldes. Ein Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung wäre mir nicht konsequent genug. Hier gelten wieder die starren Regeluneen des Haushaltsrechts. Es müssen Stellen- und Wirtschaftspläne aufgestellt werden usw. Letztlich aber stehe auch ich einer Diskussion offen gegenüber. - Vielen Dank.