Esther Schröder
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Das Wirtschaftsministerium des Landes hat am 25. Februar 2004 die Zusage erteilt, im Rahmen eines Fremdinvestorenvergleichs ein Darlehen von 500 000 Euro an die OptoMed AG zu gewähren, wenn Fremdinvestoren ebenfalls diese Summe aufbringen. Die OptoMed AG hat die geforderten Darlehen durch Fremdinvestoren nachgewiesen, erhielt dann am 12. März aber die Nachricht, dass das ursprünglich durch das Wirtschaftsministerium zugesagte Darlehen nicht gegeben wird. Hierdurch ist die OptoMed AG in ihrer Existenz bedroht. In der Stellungnahme, die anlässlich meiner darauf bezogenen Kleinen Anfra
ge 2781 durch den Minister für Wirtschaft von der ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB) eingeholt wurde, heißt es:
Ich frage daher die Landesregierung: Teilt der Minister für Wirtschaft die Einschätzung der ZukunftsAgentur Brandenburg?
Herr Minister, wenn Sie sagen, dass Sie diese Einschätzung in jeder Phase berücksichtigt hätten, können Sie mir dann erklären, auf welchen objektiven Grundlagen in Ihrem Haus die Darlehenszusage am 25. Februar gegeben werden konnte, wenn Sie doch diese Einschätzung haben, die Sie heute vertre
ten? Auf welcher objektiven Grundlage wurde dann diese Darlehenszusage zurückgezogen? Das passt für mich nicht zusammen.
Wie die Antwort des Ministers für Wirtschaft auf meine mündliche Anfrage „Entwicklung und Perspektiven des Kunststoffkompetenzzentrums Schwarzheide (KKS)“ zur vergangenen Landtagssitzung im Mai verdeutlichte, war die weitere Finanzierung des KKS - zumindest bis Mai 2004 - noch nicht geklärt. Die 80%ige Anschubfinanzierung war zuvor nach drei Jahren ausgelaufen. Inzwischen hat BASF Schwarzheide erklärt, dass das Unternehmen das KKS weiter unterstützen will, wenn auch das Land dahinter steht.
Ich frage daher die Landesregierung: Ist die Finanzierung des KKS ab Juli 2004 nun gesichert?
Das Land Brandenburg hat Garantien in Höhe von rund 10 Millionen Euro gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg übernommen, um diese gemeinsam mit verschiedenen Parteien in die Lage zu versetzen, einen Venturecapitalund Technologie-Fonds aufzulegen, der inzwischen unter der Bezeichnung BC-Venture-Fonds tätig ist. Mit dem Fonds sollte ursprünglich allein die Expansionsfinanzierung von technologieorientierten, wachstumsstarken Unternehmen, die ihren Sitz in der Region Brandenburg haben, unterstützt werden. Nach den inzwischen erlassenen Richtlinien des Investitionskomitees beteiligt er sich jedoch nicht nur an Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche sechs Beteiligungen wurden bis Ende 2003 im Einzelnen durch den genannten Fonds in Berlin, in Brandenburg, in Sachsen und in Bayern konkret eingegangen?
Herr Minister, Sie haben wieder einmal meine Frage nach den konkreten Beteiligungen nicht beantwortet. - Bei dem vorliegenden Fonds handelt es sich um einen solchen mit Staatsgarantie. Deswegen drei Nachfragen.
Erstens: Ist es zutreffend, dass das Land Brandenburg auf die Entscheidung des Investitionskomitees, die Sie gerade benannten, also auf die Richtlinien des genannten Fonds, keinerlei Einfluss hat?
Zweitens: Ist es weiterhin zutreffend, dass das Land Brandenburg an den Gewinnen des Fonds nicht beteiligt ist?
Drittens: Warum werden die Risiken des Fonds durch staatliche Garantien abgesichert, also quasi verstaatlicht, seine Gewinne aber immer dann, wenn sie vorliegen, zum Beispiel im Jahr 2003, privatisiert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die HartzKommission im August 2002 das Konzept zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vorlegte, appellierte sie an die „Profis der Nation“, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit endlich als vorrangige Aufgabe der Gesellschaft zu begreifen, eine Allianz zu schließen und sich dieser Herausforderung gemeinsam zu stellen. Wir haben gerade wieder erlebt, dass es nicht gelingt, eine Kultur des Miteinanders, eine Kultur der Hinwendung zu Neuem im Interesse einer effektiven Arbeitsmarktpolitik zu entwickeln. Insbesondere bei der Umsetzung von Hartz IV stellen die Debatten der letzten Monate zunehmend infrage, ob es sich hierbei überhaupt noch um Arbeitsmarktpolitik oder nur um Haushalts- und Finanzpolitik handelt.
Bei allen berechtigten Diskussionen über Ämterstrukturen und Kommunalhaushalte dürfen wir das erklärte Ziel der Reform nicht außer Acht lassen: mehr Service für Langzeitarbeitslose. Es geht nämlich in jedem Einzelfall um ganz konkrete Lebenssituationen, um persönliche Probleme, um das Schicksal von Menschen. Arbeitslosigkeit stigmatisiert, zermürbt. Es laufen immer die gleichen Prozesse ab, die bereits in der ersten soziologischen Studie über die Wirkung von Langzeitarbeitslosigkeit anhand des Lebenslaufs eines arbeitslos gewordenen Mannes analysiert wurden:
„Er hat immer sehr hohe Ansprüche ans Leben gestellt, will überall in die Höhe kommen, ist voller Selbstvertrauen gewesen und Familienstolz. Er lernt und arbeitet und setzt sich überall durch, sodass er bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit überzeugt ist, dass ihm nichts geschehen kann. Auch in den ersten Monaten glaubt er noch, dass ein Mann von seinen Fähigkeiten nicht zugrunde gehen kann. Er schreibt im ersten Jahr 130 Offerten, die alle unbeantwortet bleiben. Jetzt kann er nicht mehr. Er erzählt, dass er den halben Tag im Bett liegt, weil er dadurch Frühstück und Heizung spart. Er verlässt fast nie das Haus, völlig verzweifelt.“
Dieser Mann braucht echte Lebenshilfe, auch verstanden als Hilfe zur Selbsthilfe. Er braucht Mutmacher, keine Angstmacher!
Schon gar nicht will er zwischen parteipolitischen Fronten zerrieben werden.
Dieser Mann braucht eine finanzielle Grundsicherung sowie eine auf ihn individuell zugeschnittene Beratung, Betreuung und aktive Arbeitsvermittlung.
All diese Leistungen und Angebote kann er aber nur im Rahmen finanzierbarer Sozialsysteme erhalten.
Das ineffiziente, intransparente und wenig bürgerfreundliche Modell mit zwei Fürsorgesystemen, wie es heute mit der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe existiert, passt längst nicht mehr in unsere Zeit.
Der Gesetzentwurf zu Hartz IV wurde im Bundestag mit rotgrüner Mehrheit - zunächst unter anderem mit folgenden wichtigen Punkten - verabschiedet:
Berücksichtigung einer gesicherten Kinderbetreuung und einer tariflichen bzw. ortsüblichen Entlohnung in den Zumutbarkeitsregelungen für eine Arbeitsaufnahme;
Festschreibung eines gesonderten Mehrbedarfs für Alleinerziehende;
Verbesserungen bei der Vermögensanrechnung im Interesse der Betroffenen;
Verzicht auf unfreiwillige Unterhaltsverpflichtungen unter Verwandten.
Dafür, dass insbesondere der erste Punkt am Ende nicht Eingang in den vom Bundesrat mitgetragenen Gesetzesbeschluss fand, ist einzig und allein die CDU/CSU verantwortlich. Wenn es nach ihr gegangen wäre, würden Eltern und Kinder gegenseitig unterhaltspflichtig, wenn Arbeitslosengeld-II-Bezug anstünde.
Des Weiteren wollte die Union den zusätzlichen Freibetrag für die Altersvorsorge in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr streichen.
Bei der Zumutbarkeit einer neuen Beschäftigung lag für die Union die Grenze bei „gesundheitsschädigenden Tätigkeiten“. Das, meine Damen und Herren, hat nichts mehr mit Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zu tun; das wäre ein Kampf gegen die Arbeitslosen!
Uns Sozialdemokraten geht es aber in erster Linie um den Erhalt eines nach wie vor leistungsfähigen Sozialstaates, um funktionierende Strukturen, die den grundlegend veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
Niemand, auch Sie nicht, kann sich der Einsicht verschließen, dass wir die Mittel für unsere Sozialsysteme zunächst einmal erwirtschaften müssen, ehe wir sie als staatliche Sozialtransfers zielgerichtet einsetzen können.
Der vorliegende PDS-Antrag zu dieser Aktuellen Stunde blendet all dies aus und basiert auf folgender Grundargumentation: Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bringe Nachteile in Form von Einschnitten für Langzeitarbeitslose.
Arbeitslose und Kommunen würden für den Mangel an Arbeitsplätzen bestraft.
Die Leistungen für Arbeitslose stünden ab 2005 nicht zur Verfügung. Dies könne nur durch eine Korrektur der Arbeitsmarktreformen verhindert werden. Die Landesregierung müsse, so gesehen, die Interessen Betroffener und der Kommunen gegenüber der Bundesregierung vertreten.
Meine Damen und Herren von der PDS, Sachlage ist: Ja, die Reform bringt finanzielle Einschnitte für Langzeitarbeitslose. Zu Recht weist der Ministerpräsident des Landes Brandenburg darauf hin, dass es auch Zumutungen sind, jedoch nicht generell und in sehr differenzierten Ausmaßen.
Aber - darauf legt die SPD Wert - das Sozialstaatsprinzip wird nicht aufgegeben. Grundsicherungen werden in Form von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gewährleistet.
Jetzt hören Sie zu; denn das kommt in Ihrem Antrag nicht vor: Außerdem werden Sozialhilfeempfänger ab 2005 endlich gleichberechtigt in die Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung einbezogen; sie sind nicht mehr Arbeitsuchende zweiter Klasse.
Eine differenziertere Betrachtung der Arbeitsmarktreformen ist also dringend geboten.
Noch einmal zur Klarstellung: Die Umsetzung der Hartz-Reformen ist Sache der Bundesgesetzgebung. Die relevanten Gesetze wurden Ende 2003 beschlossen. Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wird am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Hieran besteht kein Zweifel. Das ist geltendes Recht.
Die Finanzzahlen, die von der Bundesregierung und den Ländern im Vermittlungsausschuss zugrunde gelegt wurden, haben sich allerdings anders entwickelt, als prognostiziert worden war. Hier besteht tatsächlich Korrekturbedarf. Zur Entlastung der Kommunen wird Bundesarbeitsminister Clement morgen im Vermittlungsausschuss eine Nachbesserung sowie eine gleitende Revisionsklausel anbieten. Vor allem dieser Punkt ist aus der Sicht der Kommunen hervorzuheben; denn damit werden lange Vorfinanzierungen ausgeschlossen.
Mit den Leistungsstrukturen müssen ab 2005 aber auch die Beratungs- und Betreuungsstrukturen stehen. Das ist derzeit die größte qualitative Herausforderung bei der Umsetzung des SGB II. Hier läuft alles auf die Bildung von Arbeitsgemeinschaften hinaus, da ein Optionsgesetz aufgrund widerstreitender Interessen im Bundesrat, vor allem wegen der Verweigerungshaltung der Union, immer unwahrscheinlicher wird. Den Kommunen und den Arbeitsagenturen sind mit dem SGB II vom Bund ganz bewusst weite Gestaltungsspielräume eingeräumt worden, um lokal angepasste Lösungen zu ermöglichen. Diesen Spielraum gilt es im Interesse der Menschen auszunutzen. Doch hier gibt es in Brandenburg momentan riesige Unterschiede im Gestaltungswillen.
Zwei Wege werden beschritten: Die einen, so die Stadt Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark, gehen mit Engagement in Pilotarbeitsgemeinschaften voran und bauen schon
jetzt aktiv jene Strukturen auf, die ab 1. Januar 2005 den Betroffenen zur Verfügung stehen sollen. In der Stadt Potsdam ist durch Absichtserklärungen zwischen Sozialamt und Arbeitsagentur bereits gesichert, dass die Kunden im kommenden Jahr nicht verschiedene Stellen anlaufen müssen. Zur Mitte des Jahres werden hier zentral zugängliche Beratungsstellen zur Vorbereitung der Systemumstellung eröffnet. Auch die Überführung der kommunalen Beschäftigungsverträge in das Jahr 2005 zur Sicherung von Maßnahmen und - hören Sie zu; darauf legen Sie doch immer so großen Wert! - Trägerstrukturen ist heute in der Stadt Potsdam bereits vereinbart. Auch in den Städten Cottbus und Frankfurt (Oder) gibt es gute Kooperationsbemühungen und erste Vereinbarungen.
Deutlich zurück dagegen fällt im Vergleich dazu die Stadt Brandenburg. Bekanntlich wollen dortige Kommunalpolitiker das Reformgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen; vielleicht war das aber auch nur eine parteipolitisch motivierte PR-Kampagne. Die Stadt beraubt sich somit selbstbestimmter Chancen und riskiert - zulasten der Arbeitslosen vor Ort -, dass es zum 1. Januar 2005 keinen reibungslosen Start in die Leistungsgewährung von Arbeitslosengeld II gibt. Auch in einigen Landkreisen wird Eigenverantwortung eher klein als groß geschrieben. Zu lange spielen sich die Mitarbeiter der Kreise und der Arbeitsagenturen vor Ort gegenseitig die Bälle zu, ohne sie wirklich aufzunehmen. So lassen sich die viel kritisierten Verschiebebahnhöfe für Langzeitarbeitslose mit Sicherheit nicht beseitigen.
Es sind aber nicht nur so genannte Bedenkenträger in den Amtsstuben, die sich als Scheinheilige entpuppen; auch andere „Heilige“ torpedieren Hartz IV, indem sie, wie heute wieder geschehen, in politisch unverantwortlicher Weise den Eindruck erwecken, dass Langzeitarbeitslose im Osten künftig mit 331 Euro im Monat auskommen müssten. Die PDS in Thüringen gar schürte über eine Pressemitteilung vom 8. Juni 2004 Ängste, indem sie verbreiten ließ: „Mit Hartz IV droht Obdachlosigkeit!“ Behauptet wurde dreist, dass Leistungen für Wohnraum und Heizung durch einen niedrigen Pauschalbetrag abgegolten würden, obwohl in § 22 SGB II klar geregelt ist: Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
- Ich rufe Ihnen zu: Es reicht!
Seit einigen Wochen biete ich als Abgeordnete spezielle Bürgersprechstunden für Arbeitslose an, um seriös darüber zu informieren, was ab Januar 2005 auf die Betroffenen zukommt. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass die Inhalte von Hartz IV und des SGB II den Betroffenen überhaupt nicht bekannt sind und dass sich Sorgen nach Aufklärung in Beratungsgesprächen sehr stark relativieren.
Arbeitslosengeld II bedeutet konkret - hören Sie zu; denn das haben Sie vorhin nicht erwähnt! -: Regelleistungen für Alleinstehende und Paare plus Kosten für Unterkunft plus Kosten für Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen plus möglicher Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung und kostenaufwendiger Ernährung. Zusätzlich wird beim Übergang von Arbeitslosengeld in Arbeitslosengeld II für
die Dauer von 24 Monaten ein Zuschlag gezahlt, der sich wiederum danach richtet, ob ein Partner oder Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Arbeitsagentur oder Sozialamt übernehmen die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Mindestbeitrag für die Rentenversicherung. - All das haben Sie verschwiegen!
Geldvermögen bleiben weitgehend unangetastet. 200 Euro pro Lebensjahr plus zusätzlicher Freibetrag für die Altersvorsorge plus Freibetrag für laufende notwendige Anschaffungen. Arbeitseinkommen werden nicht in voller Höhe, sondern gestaffelt angerechnet. Auto, Grundstück und Haus müssen nicht verkauft werden. Darüber hinaus gibt es diverse Einzelregelungen. Ich empfehle Ihnen die Lektüre des SGB II in allen Paragraphen.
Wir bleiben dabei: Wir fordern mehr Service für Arbeitslose. Der Mensch und nicht die Akte muss im Mittelpunkt stehen. Dies ist der Leitgedanke des Hartz-Konzepts: eine Entwicklung allumfassender Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsstrukturen zur Lösung individueller Problemlagen.
Die Mitglieder der Hartz-Kommission haben nie behauptet, sie könnten mit ihren Vorschlägen das Beschäftigungsproblem lösen. Arbeitsmarktpolitik kann eben nicht richten, was die Wirtschaftsentwicklung nicht schafft. Ziel war und sind effiziente Vermittlungsstrukturen anstelle überforderter Verwaltungsstrukturen und ein Sozialsystem, das auch in Zukunft bezahlbar bleibt. - Danke schön.
Herr Minister, wir haben aktuell aus den Medien erfahren, dass gestern ein Fax aus Dubai bei der Regierung eingegangen ist. Der Regierungssprecher bestätigte, dass der Inhalt des Faxes aus Dubai als Schadensersatzforderung verstanden werden könne.
Drei Fragen: Welchen Inhalt hat das Fax? In welcher Höhe werden Schadensersatzforderungen darin beziffert und welche Stellungnahme geben Sie dazu ab?
Beim EuroSpeedway Lausitz handelt es sich - nach aktuellen Angaben des Ministers für Wirtschaft - um eine touristische Infrastrukturmaßnahme. Die Infrastrukturförderung ziele hier nicht direkt auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, sondern auf eine allgemeine Verbesserung der Standortfaktoren und Ansiedlungsbedingungen für die gewerbliche Wirtschaft. Deswegen habe der seinerzeit übergebene Förderbescheid zur Förderung der Infrastruktur auch keine Auflagen zur Zahl der über die Investition neu entstehenden Arbeitsplätze enthalten. Dem widerspricht im Wortlaut der Zuwendungsbescheid vom 29.12.1995 über die Zuwendung von 241,4 Millionen DM aus Haushaltsmitteln des Landes Brandenburg. Darin heißt es unter Punkt 6 - Auflösende Bedingungen -: Der Bescheid verliert seine Bestandskraft, wenn nicht folgende Voraussetzungen bis zum 30.08.1996 erfüllt sind:
„Vorlage der Bestätigung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, dass eine plausible Entwicklungskonzeption inklusive Investorenübersicht für die touristische Basiseinrichtung vorgelegt wurde, aus der hervorgeht, dass als Folge dieses Vorhabens 1 500 Dauerarbeitsplätze in der Region entstehen werden.“
Im Übrigen ist diese seinerzeit gegebene Zusage unter allen Beteiligten heute vor Ort unstrittig.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie erklärt der Minister für Wirtschaft den offenkundigen Widerspruch zwischen seiner Aussage zum einen, dass die Förderung des EuroSpeedway Lausitz nicht direkt auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ziele und dass der seinerzeit übergebene Förderbescheid zur Förderung der Infrastruktur auch keine Auflagen zur Zahl der über die Investition neu entstehenden Arbeitsplätze enthalten habe, und der eindeutigen schriftlichen Auflage im Förderbescheid zum anderen, dass dieser seine Bestandskraft verliert, wenn die Voraussetzung einer plausiblen Entwicklungskonzeption inklusive Investorenübersicht nicht gegeben ist, aus der hervorgeht, dass als Folge des Vorhabens 1 500 Dauerarbeitsplätze in der Region entstehen?
Da es den entsprechenden Bedarf vor Ort gibt, frage ich ganz konkret nach und bitte Sie, diesmal wirklich nur mit Ja oder Nein zu antworten.
Erstens: Liegt Ihnen, Herr Minister Junghanns, als Minister für Wirtschaft eine plausible Entwicklungskonzeption für den Lausitzring vor, aus der hervorgeht, dass infolge dieses Vorhabens 1 500 Dauerarbeitsplätze in der Region entstehen werden, Ja oder Nein?
Zweitens: Verfügen Sie, Herr Minister, über eine plausible Investorenübersicht im Zusammenhang mit dem EuroSpeedway Lausitz, aus der hervorgeht, dass infolge dieses Vorhabens 1 500 Dauerarbeitsplätze in der Region entstehen werden?
Rund um das internationale Großunternehmen BASF ist am Standort Schwarzheide in den zurückliegenden Jahren ein hochmoderner Verbundstandort mit Kunststoffkompetenz entstanden, nicht zuletzt auch durch die Profilierung der ZEIT GmbH zu einem Kompetenzzentrum Kunststoffe. Dieses Technologiezentrum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz profilierte sich seit 1998 unter anderem als Technologietransfereinrichtung für die Kunststoffbranche und gründete hierfür einen entsprechenden Fachbereich, das Kunststoffkompetenzzentrum Schwarzheide (KKS). Das KKS nahm im Oktober 2000 seine Arbeit zur Unterstützung der Kunststoff verarbeitenden Industrie Brandenburgs und der angrenzenden Wirtschaftsräume auf. Seither sind mehr als drei Jahre vergangen.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Entwicklungen, Ergebnisse sowie kurz-, mittel- und langfristigen Perspektiven sind für das KKS im Rückblick auf die in den Jahren 2000 bis 2004 geleistete Arbeit festzustellen?
Herr Minister, mir fehlt das Verständnis; denn die Verhandlungen um die Finanzierung laufen seit Monaten. Deshalb noch drei Nachfragen.
Erstens: Herr Minister, sind Sie sich der Tatsache bewusst, dass die weitere Finanzierung des KKS bis heute völlig unklar ist, weshalb aus aktuellem Anlass im Juli dieses Jahres mit der Schließung gerechnet werden muss?
Zweitens: Welche realistischen Möglichkeiten einer weiteren Finanzierung des KKS sehen Sie? Bitte nennen Sie konkrete Finanzierungsmöglichkeiten.
Drittens: In Ihrem Haus liegen seit Monaten mehrere Projektskizzen und ausführliche Konzepte vor. Welche Schritte haben Ihre Mitarbeiter auf der Grundlage dieser Dokumente bisher konkret unternommen, um das KKS auch in Zukunft zu erhalten?
Laut Presseberichten will der Wirtschaftsminister in einer Image-Kampagne Brandenburg gegenüber westdeutschen Bundesländern als „neoliberales Bundesland präsentieren, wo die Wirtschaft flexibel und preisgünstiger produzieren kann“. Die Auslandsverlagerung deutscher Unternehmen wolle Brandenburg mit niedrigen Löhnen verhindern. Niedrige Löhne und geringe Tarifbindung seien Standortvorteile.
Ich frage daher die Landesregierung: Sind die weitere Absenkung des Lohnniveaus in Brandenburg, Lohndumping, die Flucht aus Flächentarifverträgen, die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse als besonderer „Brandenburger Weg“ gegenüber anderen Bundesländern tatsächlich erklärtes Ziel der Brandenburger Wirtschaftspolitik?
Ich habe noch drei Nachfragen.
Erstens: Haben Sie sich persönlich mit Ihrer Parole „Billiglohnland“ oder „niedrige Löhne in Brandenburg besonders hervorheben“ vom Ziel der Angleichung des Lohnniveaus Ost an das Lohnniveau West verabschiedet?
Zweitens: Sie wissen, dass das Land Brandenburg das so genannte Mainzer Modell durchgeführt hat. Warum ist es nach Ihrer Meinung im Land Brandenburg gescheitert?
Drittens: Sie werden mit folgenden Worten zitiert - diesmal ist es wirklich ein Zitat - und ich bitte hierzu um Erklärung:
„Lasst uns flexible Lösungen ausprobieren, etwa im Arbeitsrecht. Schließlich steckt in der Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmers mehr soziale Kraft als in jedem Umverteilungsansatz des Staates.“
Es geht um den Stellenwert aktiver Arbeitsmarktpolitik. Dort, wo Wirtschaftspolitik ihre beschäftigungspolitischen Ziele verfehlt, kann auch die beste Arbeitsmarktpolitik am ersten Arbeitsmarkt keine Beschäftigung schaffen. Brandenburg verzeichnete 2003 - trotz aktiver Arbeitsmarktpolitik - mit 253 000 registrierten Arbeitslosen die höchste Arbeitslosigkeit seit 1990. Ohne die Entlastungswirkungen des zweiten Arbeitsmarktes wäre diese Zahl noch wesentlich höher. Vor diesem Hintergrund und dem dramatischen Anstieg von Langzeitarbeitslosigkeit kann es kein Anliegen von Landespolitik sein, öffentlich geförderte Beschäftigung abzubauen. Trotzdem häufen sich in jüngster Zeit Hinweise von Trägern aktiver Arbeitsmarktpolitik, darunter namhafte Beschäftigungsgesellschaften wie die WEQUA Lauchhammer, nach denen ein Abbau öffentlicher Beschäftigung sowie der hierfür entwickelten Strukturen in Regionen des Landes mit besonders hoher Arbeitslosigkeit zu befürchten ist.
Ich frage daher die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen und Argumenten tritt sie den geschilderten Befürchtungen entgegen?
In Singapur soll ein Brandenburg Enterprise Center - BEC entstehen. In Anwesenheit des Wirtschaftsministers wurde nach Medienberichten eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Das Brandenburg Enterprise Center soll die
Auslandsplattform des Landes Brandenburg in Singapur ergänzen.
Ich frage daher die Landesregierung: Was verbirgt sich konkret hinter dieser Ankündigung?
Das Arbeitsgericht Potsdam hat in seiner Entscheidung vom 18. Februar 2002 klargestellt, dass die Konstruktion der Insolvenz der Firma Hesco Kunststofferzeugnisse Helmut Schulze & Co. GmbH alias HC Kunststofferzeugnisse GmbH Luckenwalde sowie die Übertragung von Arbeitsverhältnissen und geförderten Wirtschaftsgütern auf zwei weitere Firmen in Luckenwalde dem Ziel der Umgehung arbeitsrechtlicher Vorschriften dienten. Daneben haben die Gesellschafter der Firma Hesco bis zum Sommer 2003 gegen Mitteilungspflichten nach dem Subventionsgesetz verstoßen, indem sie den bereits 2001 eingeleiteten Arbeitsplatzabbau ihrer Firma der Bewilligungsstelle Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB - nicht anzeigten. Der Verstoß gegen Meldepflichten führt bei Arbeitslosen in der Regel sofort zum Widerruf von Bewilligungs- und Leistungsbescheiden oder zu Sperrzeiten. In der Wirtschaftsförderung Brandenburgs führt ein solcher Verstoß dagegen offenbar zu einer positiven Änderung des Zuwendungsbescheides. Der Unterschied liegt nicht nur auf rechtlicher, sondern auch auf finanzieller Ebene. Geht es bei Arbeitslosen in der Regel um Beträge in der Höhe von Monatseinkommen, so geht es im vorliegenden Brandenburger Hesco-Fall um knapp 1 Million Euro staatliche Fördergelder.
Ich frage daher die Landesregierung: Was unternimmt der Minister für Wirtschaft, um die von der Investitionsbank des Landes Brandenburg praktizierte stillschweigende Duldung der Umgehung arbeitsrechtlicher Vorschriften und des Verstoßes gegen Meldepflichten nach dem Subventionsgesetz durch die Firma Hesco in Luckenwalde endlich aufzuheben?
Herr Minister, es ist richtig, dass ich viele Anfragen gestellt habe. Aber ich habe von Ihnen bis heute nicht die Antwort auf eine mir sehr wichtige Frage erhalten. Deswegen stelle ich sie jetzt noch einmal: Mit welcher tatsächlichen und rechtlichen Begründung bestreiten Sie die offenkundige Tatsache, dass durch die Firma Hesco im Zeitraum August 2001 bis Juli 2003 ohne jeden Zweifel gegen die Einhaltung der Mitteilungspflicht nach den Subventionsauflagen verstoßen wurde?
Vorliegende Expertisen sehen eine deutliche Entwicklungsbremse bei den Gewerbeflächen, die dem EuroSpeedway Lausitz zugeordnet werden können, in einer fehlenden Verantwortlichkeit für die Aufgabe der Entwicklung dieser Flächen.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche wirtschaftspolitischen Ziele verfolgen das Ministerium für Wirtschaft, die ZukunftsAgentur Brandenburg und die Investitionsbank des Landes Brandenburg im Hinblick auf die Entwicklung der genannten Gewerbeflächen, nachdem die Landesregierung weitere 5,9 Millionen Euro im Zeitraum von 2004 bis 2008 für den Lausitzring zur Verfügung stellt?
Herr Minister, ich habe aus Expertisen zitiert und Ihre Antwort ist mir einfach zu allgemein. Stimmen Sie mir - erstens - zu, dass der Lausitzring nach wie vor als ein Landesprojekt anzusehen ist und dass es eben nicht reicht, „nur“ 5,9 Millionen Euro Fördergelder hinzureichen und dahinter kein wirkliches Konzept für die Ansiedlung der Flächen darum herum zu haben?
Zweite Frage: Welche Lücken müssen nach Ansicht des Wirtschaftsministers in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Rennstrecke bis 2008 geschlosssen werden, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des EuroSpeedway weiter zu verbessern?
Dritte Frage: Welche konkreten Ideen und Versuche des Wirtschaftsministeriums, der ZAB und der ILB gibt es, im Umfeld industrielle Partner anzusiedeln, die eine wirtschaftliche Verankerung des Lausitzrings in der Region bis 2008 auch tatsächlich bewirken?
Herr Minister, Sie haben keine Zahlen genannt, trotzdem meine Frage: Zu wie viel Prozent, dann eben geschätzt, sind denn zurzeit im Land Brandenburg die Gewerbegebiete ausgelastet? Davon muss es bei Ihnen doch eine Vorstellung geben.
Zweite Frage: Sie haben gesagt, dass die Bedarfswirkungen überschätzt wurden. Wo liegen denn nach Ihrer Auffassung die Ursachen für die Fehlbedarfsplanungen seitens der Wirtschaftsförderung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland bewegt sich. Offensichtlich bewegen sich in der Umsetzung der Sozialreformen und der damit verbundenen Übernahme von Eigenverantwortung aber nicht alle mit der gleichen Geschwindigkeit. Wenn es um Einschnitte in persönliche Besitzstände geht, hinken auch wir als Brandenburger Landtagsabgeordnete hinterher, insbesondere bezüglich ungerechtfertigter Privilegien bei der eigenen Altersversorgung. An dieser Stelle geht es um nicht weniger als um die Glaubwürdigkeit von Politik. Hier Schneckentempo vorzulegen können wir uns gerade in Brandenburg im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr leisten.
Die Balance zwischen beitragsfinanzierten allgemeinen Rentenbezügen auf der einen und den aus Steuergeldern finanzierten Altersbezügen von Abgeordneten auf der anderen Seite ist seit längerem massiv gestört. Die geltenden Regelungen zur Altersversorgung im Brandenburger Abgeordnetengesetz haben mit den Lebensumständen der Brandenburgerinnen und Brandenburger nichts mehr zu tun, schlimmer noch: Sie verletzen das Ansehen des Landtages und die Würde seiner Mitglieder.
Wenn wir gerade in diesen Tagen vielen Menschen erklären müssen, warum veränderte Rahmenbedingungen zu veränderten Rentenansprüchen in der Zukunft führen werden, dann passt es einfach nicht in die Zeit, dass Brandenburger Landtagsabgeordnete heute schon nach achtjähriger Parlamentszu
gehörigkeit einen Anspruch auf Altersversorgung in Höhe von 33 % der Entschädigung erwerben. Ein gesetzlich Versicherter kann für eine solch kurze Zeit trotz eigener Beiträge noch nicht einmal mit 15 % seines beitragspflichtigen Einkommens als Rentenanspruch rechnen.
Vor dem Hintergrund, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter demnächst sogar von 65 auf 67 Jahre angehoben werden soll, ist es des Weiteren geradezu paradox und unverständlich, dass sich ein Brandenburger Abgeordneter schon nach 18-jähriger Mitgliedschaft im Landtag ab Vollendung des 55. Lebensjahres mit 68 % der Entschädigung zur Ruhe setzen kann und nach 20 Jahren Landtagsmitgliedschaft mit 75 %.
Dies ist durchaus keine typische Regelung im Vergleich der 16 Bundesländer. Allen mit viel Geschick noch so plausibel begründeten Einwänden gegen eine Reform der Altersversorgung halte ich entgegen, dass es bei der von mir angeregten Debatte eben nicht um billigen Populismus oder um Sozialneid geht; nein, es geht um die allgemeine Anerkennung des Landtages in der Bevölkerung als ein gerechtes Gesetzgebungsorgan. Die Menschen haben ein Recht darauf, von ihren Volksvertretern vor und nicht erst nach der Landtagswahl zu erfahren, wo sie in dieser Frage stehen.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, das Thema auf morgen oder übermorgen zu vertagen. Es geht nicht darum, die unbestritten herausgehobene und verantwortungsvolle Stellung von Parlamentariern und deren materielle Entsprechung infrage zu stellen, nein, es geht darum, Regelungen, die fernab jeder Realität gelten, wieder ins Lot zu rücken und dadurch Reformfähigkeit der Politik grundsätzlich herzustellen.
Hierbei dürfen wir das wichtige Wort „angemessen“ nicht aus den Augen verlieren. Auch sollten wir die Debatte um den vorliegenden Gesetzentwurf nicht mit der bereits geführten Debatte um die Höhe der Diäten vermischen.
Reformen anpacken bedeutet, einen in der Sache konkreten Gesetzentwurf vorzulegen, der den Wählerinnen und Wählern zeigt, dass man es mit Veränderungen wirklich ernst meint und nicht nur belang- und folgenlos darüber reden will.
Der vorliegende PDS-Antrag wird diesem Anspruch nicht gerecht. Schnell mal einen oberflächlichen Antrag zur Wählerberuhigung aus der Schublade zu ziehen, der Landtag möge eine Novellierung des Abgeordnetengesetzes erörtern, ist keine Kunst, sondern Opium fürs Volk.
Der vorliegende PDS-Antrag in der Drucksache 3/6959 ist einschließlich Schreibfehler bis auf kleine Sprachänderungen mit dem Entschließungsantrag in der Drucksache 3/2477, der hier bereits am 1. März 2001 behandelt wurde, identisch. In Ermangelung neuer Ideen alte Anträge aufzuwärmen ist nicht gerade seriös, täuscht die Wähler über fehlende Initiativen und geht am Thema vorbei. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn sich die PDS-Fraktion heute hier im Einzelnen konkret zur Sache und nicht zu alten Hüten äußerte.
Ich schlage vor, meinen Gesetzentwurf in den Hauptausschuss zu überweisen und dort mit dem ernst gemeinten Ziel zu prüfen, ihn am Ende allein oder zusammen mit weiteren vernünfti
gen Vorschlägen noch vor der Landtagswahl im September zu einem positiven Ergebnis zu führen.
Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass sie bereit ist, sich diesem Thema zu stellen, und bereits im aktiven Austausch mit anderen Bundesländern um neue Lösungen bemüht ist. Ich gebe abschließend die Frage zu bedenken, ob auch wir den Mut und die Kraft aufbringen, einen angemessenen eigenen Beitrag zu den anstehenden Reformen des Sozialstaates zu leisten.
Die Frage ist keine Frage von Koalition oder Opposition, sondern eine Frage, die jeder von uns nach bestem Wissen und Gewissen für sich selbst und für seine Wählerinnen und Wähler beantworten muss. - Vielen Dank.
Herr Kollege Heinz Vietze, eine Frage brennt mir wirklich auf der Seele. Wenn Sie so ein Verfechter der Änderung des Abgeordnetengesetzes in einzelnen Punkten, die Sie in Ihrem Antrag
aufführen, sind, warum bringt die PDS-Fraktion dann nicht konkrete Gesetzentwürfe ein, die diese zum Inhalt haben, sondern stellt immer nur diese „Überschriftenanträge“, in denen nicht mehr steht, als dass sich eine externe Beratungskommission damit befassen soll? Wo sind die konkreten, wirklich in Entwürfen zum Abgeordnetengesetz festgemachten Vorschläge der PDS?
Die Stiftung Warentest hat im vergangenen Jahr das Niveau der Existenzgründungsberatung der ZAB als mittelmäßig bis niedrig eingestuft. Auf mündliche Anfrage erklärte Wirtschaftsminister Junghanns Anfang November 2003 „... dass eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge erfolgt“. Darüber, inwieweit sich daraus konkrete praktische Schlussfolgerungen ergäben, befände sich die Landesregierung in einem „strukturierten Prozess.“ Eine Qualitätszertifizierung der ZAB gab es bis Ende 2003 nicht.
Ich frage die Landesregierung: Mit welchem Ergebnis - auch hinsichtlich der Zertifizierung der Beratungsqualität - wurde die Aufklärung der kritischen Bewertung der ZAB-Existenzgründungsberatung durch die Stiftung Warentest vonseiten der Landesregierung inzwischen abgeschlossen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Investitionsbank des Landes Brandenburg im Entwurf vor, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, der die Präzisierung des Rechtsrahmens der ILB vorsieht. Der Anpassungsbedarf ergibt sich, wie von der Finanzministerin dargestellt, aufgrund von Vorgaben der EUKommission über die Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute in Deutschland, insbesondere hinsichtlich des Bestehens der staatlichen Haftungsinstitute „Anstaltslast“ und „Gewährträgerhaftung“. Hier gelte es, Konformität mit den beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union herzustellen, wobei der Erhalt beihilferechtlich relevanter Vorteile garantiert werden soll, indem konkrete Aufgabenbereiche benannt werden, die insbesondere eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Konkurrenz zu den Geschäftsbanken ausschließen.
Dieser Gesetzentwurf ist im Grundsatz notwendig. So weit, so gut. Bei genauer Betrachtung der einzelnen Regelungen im Gesetzentwurf stellen sich aber noch Fragen, die einer eingehenden Erläuterung durch die Landesregierung bedürfen:
Erstens: Inwieweit entspricht § 2 Abs. 6 tatsächlich den Vorgaben der EU-Kommission? Warum soll bzw. muss die Gewährträgerhaftung an dieser Stelle in diesem Wortlaut geregelt werden? Gab bzw. gibt es hier Handlungsspielräume und/oder Alternativregelungen?
Zweitens: In welcher Art und Weise ist der bisherige Geschäftsbetrieb der ILB zu ändern, damit der angestrebte Fortbestand der staatlichen Haftungsgarantie in einer Neuregelung des Geschäftsbetriebes überhaupt gewährleistet werden kann? Welche Absprachen der Bundesregierung mit der EU-Kommission wurden hierzu in der so genannten Verständigung II konkret getroffen, die dem vorliegenden Entwurf zugrunde liegen?
Drittens: In welcher Art und Weise und mit welchem schriftlichen Ergebnis erfolgte die Abstimmung des Landes Brandenburg mit der EU-Kommission zu dem heute vorliegenden Entwurf? Liegt eine schriftliche Zustimmung der EU-Kommission zu diesem Entwurf vor? Wenn ja, warum wurde sie dem vorliegenden Gesetzentwurf dann nicht beigefügt?
Viertens: Wie wurden bzw. werden die notwendigen Anpassungen in den anderen Bundesländern geregelt?
Zur Erläuterung: Nach den Vereinbarungen der EU-Kommission mit der Bundesregierung vom 17. Juli 2001 und vom
28. Februar 2002 sollen die Staatsgarantien für Landesbanken im kommenden Jahr generell abgeschafft werden. Der vorliegende Gesetzentwurf stützt sich auf eine Ausnahmegenehmigung bzw. Sondervereinbarung vom 1. März 2002, der so genannten Verständigung II, die dem Land Brandenburg unter bestimmten Bedingungen genau das Gegenteil erlaubt. Diese Ausnahmeregelung bzw. Sondervereinbarung muss vom Landtag, meine ich, eingesehen werden, bevor wir als Parlamentarier über den Gesetzentwurf überhaupt beraten bzw. diesen auch vor dem Hintergrund der Verständigung mit der EUKommission beurteilen können.
Weiteren intensiven Beratungsbedarf sehen wir bezüglich der Aufgaben der ILB und der Durchführung der Aufgaben, also zu den §§ 4 und 5. Zum einen geht es um die Vermeidung von unverhältnismäßigen Risiken sowie um die Sicherung einer angemessenen Kontrolle von Effizienz, Zielgenauigkeit und Wirksamkeit von Förderprogrammen, die über die ILB abgewickelt werden. Zum anderen geht es aber auch um die besondere Problematik der Landesbeteiligung. Ich meine, Fehlentwicklungen der Vergangenheit dürfen sich hier in Zukunft nicht wiederholen. Auch halten wir eine Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der ILB und mehr Transparenz, vor allem bei Sonderaktionen, vonseiten der ILB gegenüber dem Landtag für erforderlich.
Die Fraktion der SPD stimmt daher der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu, um ihn dort auf der Grundlage weiterer Informationen detailliert beraten zu können. - Vielen Dank.