Manfred Rademacher
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesrechnungshof hat den Jahresbericht über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Regierung im Jahre 2001 vorgelegt. Der Landesrechnungshof stellt fest, dass die Haushaltsrechnungen im Wesentlichen ordnungsgemäß sind. Stichproben bei der
Nachprüfung der Belege ergaben jedoch, dass Unterlagen nicht ordnungsgemäß oder unvollständig waren. Diese Unregelmäßigkeiten wurden über die letzten Jahre hinweg in einigen Ministerien abgebaut, zum Beispiel im MASGF und im MdJE. In anderen Ministerien ist die Fehlerquote jedoch dauerhaft hoch. Insbesondere diese Ministerien, zum Beispiel das MWFK und das MdF, aber auch alle anderen zuständigen Stellen werden daher aufgefordert, den haushaltsrechtlichen Verpflichtungen mit größerer Sorgfalt nachzukommen.
Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich in konstruktiver Atmosphäre intensiv mit den Prüfungsergebnissen des Landesrechnungshofes befasst. Die einzelnen Punkte wurden kritisch bewertet. Wir haben auch in diesem Jahr in der Kürze der Zeit unsere Kontrollpflicht erfüllt. An den nicht geklärten Sachverhalten werden wir dranbleiben.
Ich möchte mich bei den Kollegen meiner Fraktion, bei denen der anderen Fraktionen, bei den Vertretern der Landesregierung und natürlich beim Landesrechnungshof für die gute Zusammenarbeit ausdrücklich bedanken.
Im Bericht für das Jahr 2001 wurden 13 konkrete Empfehlungen an die jeweils zuständigen Ministerien ausgesprochen. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl um Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Kontrolle von Zuwendungen. Ich möchte zwei Fälle besonders erwähnen, die mir persönlich am Herzen liegen.
Der erste Fall betrifft die Tourismusförderung im Wirtschaftsministerium. Dort wurde nur unvollständig kontrolliert, ob die Ausgaben tatsächlich zur Förderung des Tourismus verwendet wurden. Die ILB muss in Zukunft den Mitteleinsatz konsequent kontrollieren. Aufgrund der gegebenenfalls nicht zweckentsprechenden Verwendung der Gelder in Höhe von 1 Million DM müssen diese zurückgefordert werden.
Der zweite Fall betrifft die untersuchten Förderprojekte im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass die Förderung von Frauen, Gleichstellung und Familie hätte wirtschaftlicher sein können. Das Ministerium geht mit der geäußerten Kritik beispielhaft um. Unmittelbar nach der Prüfung wurde die Förderpraxis grundlegend umgestellt. Es ist als vorbildlich einzustufen, dass die Mängel im Antrags- und Bewilligungsverfahren selbstständig abgestellt werden.
Wir haben für die Gestaltung dieses Landes in jedem Jahr nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung. Deshalb sind wir bemüht, die haushaltstechnischen Verfahren und Kontrollen zu verbessern. Jeder Euro soll nur für den durch das Parlament zweckbestimmten Sinn eingesetzt werden. Die Verwendung der Gelder muss transparent sein. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, wie effektiv das Geld eingesetzt wurde.
Unerfreuliche Einzelfälle und verbesserungswürdige Vorgänge gibt es leider immer wieder. Diese müssen in Zukunft von den Ministern noch schneller, zügiger und insbesondere selbstständig aufgedeckt und abgestellt werden. Unser Ziel ist eine Selbstkontrolle und eine Selbstverbesserung.
Als Fazit kann man zusammenfassen, dass die großen Themen vielleicht zum Ärger der Opposition fehlen. Die großen Skandale fallen aus. Normalität ist im Land eingekehrt.
Wesentlich für die nächsten Jahre werden nicht so sehr die Probleme in der Haushaltsdurchführung sein, wesentlich sind die Haushaltsaufstellung und die Sanierung des Landeshaushalts. So verstehe ich auch die Begleitworte der Präsidentin des Landesrechnungshofes bei der Vorstellung des Jahresberichts. Ich stimme ihr zu und danke für Ihr Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schicksale der beiden kosovarischen Familien in Guben und Forst haben auch mich sehr bewegt. Umso bedauerlicher ist es, dass der vorliegende Antrag - anscheinend mit Blick auf die medienwirksamen Einzelschicksale - voreilig geschrieben wurde.
Zunächst ist nämlich zu bemerken, dass dieser Antrag noch nicht einmal einen klaren Handlungsauftrag enthält. Was soll denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Kommission, die im Rahmen des geltenden Rechts Empfehlungen gibt, eigentlich machen? Soll es die Aufgabe dieser Kommission sein, als eine Art Aufsichtsbehörde alle Entscheidungen der Ausländerbehörde nachzuprüfen? Wenn dies das Ziel ist, so muss ich sagen: Eine solche Einrichtung muss nicht erst geschaffen werden.
Wenn es allerdings Aufgabe der von Ihnen angestrebten Härtefallkommission sein soll, Fälle neu zu bewerten, die bereits rechtlich einwandfrei entschieden sind, so wird sie mit allen Anträgen gleich verfahren müssen. Sie wird sie ablehnen.
Bitte.
Sie wissen aber auch, dass der Landrat darüber nicht entscheiden kann, weil er in dem Fall keine Vollzugsstelle ist.
Damit will ich keineswegs infrage stellen, dass die Härtefallkommissionen in anderen Ländern eine sinnvolle Aufgabe erfüllen. Für uns ist jedoch zu diesem Zeitpunkt eine Härtefallkommission, wie sie in den anderen Bundesländern existiert, ohne jeden Nutzen. Zum einen beschäftigen sich die Härtefallkommissionen in den Bundesländern, in denen sie existieren, eben nur mit Härtefällen. Eine allgemeine Prüfung von Migrationsangelegenheiten im Einzelfall ist dort nicht vorgesehen.
Gern.
Das habe ich vernommen, aber ich weiß nicht, ob die anderen Länder ebensolche Stellen haben wie Brandenburg, da ich leider dazu noch keinen Vergleich habe.
Es gilt lediglich für einen eng begrenzten Personenkreis, um es im Bereich des Möglichen auszuschöpfen.
Was Sie mit Ihrem Antrag hier in Aussicht stellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat damit leider gar nichts zu tun. Daran ändert auch die zutreffende Feststellung nichts, dass die Gesetzgebung zum Ausländer- und Asylrecht kompliziert ist. Hier wird aber das Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung in absehbarer Zeit zu einer Klärung beitragen können. Sie helfen jedoch leider keinem Bürgerkriegsflüchtling, indem Sie die Einrichtung einer weiteren Kommission fordern, deren Handlungsauftrag so ungenau umrissen ist. Anstatt uns ein solch stumpfes Schwert zu präsentieren, schlage ich Ihren Parteikollegen im Bundestag vor, konstruktiv an den Vorschlägen des Bundesministers mitzuarbeiten.
Im Ausländerrecht werden wir niemals alle Wünsche erfüllen können. Wir können aber auch ohne die Einrichtung einer Kommission, wie Sie sie vorschlagen, mehr Transparenz und Gerechtigkeit schaffen.
Die Mehrheit der SPD-Fraktion wird dem Antrag trotz des Antrages auf namentliche Abstimmung und Überweisung nicht zustimmen. - Ich danke für Ihr Zuhören.