Robert Gemmel
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dombrowski, Sie sprachen von Ehrlichkeit. - Ich wundere mich schon sehr, wenn ich sehe, wie sich die CDU jetzt gedreht hat - eine komplette Kehrtwende der ganzen Mannschaft! In Anbetracht dessen sollten Sie sich etwas zurücknehmen. Bei allem Respekt vor der Wende, aber, bitte schön, wenn Sie Rotgrün Unehrlichkeit vorwerfen, muss ich daran erinnern, Herr Schönbohm, dass Sie noch vor kurzem, nämlich am 14.10., gesagt haben, Sie befürworten die Geschichte, weil das auch Entlastung im Westen bringt.
- Das haben Sie gesagt. Das ist eine Position, die in Ihrer Fraktion unlängst noch feststand. Jetzt haben Sie sich gewendet. Also sich ein bisschen zurücknehmen und nicht nach anderen mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glasthaus sitzt!
Am 24. September letzten Jahres haben wir uns im Plenum mit dem Thema Lärmschutz beschäftigt. Ich habe damals gesagt, Brandenburg könnte sich als herausragendes Land der Stille für den Tourismus profilieren, habe damals jedoch nicht ge
glaubt, dass dies in so kurzer Zeit mit der CDU tatsächlich möglich sein würde.
Ich will das kurz begründen: Der Landtag hat sich in seiner 1. Legislaturperiode - das müssen wir einmal aufarbeiten - klar gegen das Bombodrom positioniert. Damals gab es vier Gegenstimmen - das waren Gegenstimmen aus der CDU -, aber insgesamt ein ganz klares Votum gegen das Bombodrom.
In der 2. Legislaturperiode, in der ich in den Landtag gewählt wurde, gab es keine Befassung, keinen Beschluss, sondern lediglich einen Prüfauftrag zu einem Bericht.
In der 3. Legislaturperiode, in der uns der Wählerwille die jetzige große Koalition brachte, begann die Entscheidungsblockade. Wir lösen sie heute auf; das ist das Positive daran. Aber das gehört zur Ehrlichkeit.
Ich will auch deutlich sagen, dass bei allen drei Anträgen - es waren im Übrigen alles PDS-Anträge - die CDU geschlossen, wirklich geschlossen, verhindert hat, dass hier eine klare Positionierung gegen das Bombodrom erfolgen konnte. Das muss man sagen. So ist es. Nun dieser plötzliche Sinneswandel. Darüber könnte man sich fast freuen. Ich freue mich auch darüber,
muss aber ehrlich sagen, der erstaunte Zuschauer wundert sich schon ziemlich, wie das so plötzlich, ohne Vorankündigung, von einem Tag auf den anderen zustande kommt.
Der Äußerung von Minister Junghanns - die man jetzt nicht negativ sehen darf; denn er ist erst seit kurzer Zeit hier vertreten und hat sich erstmals positioniert; das ist auch gut so - und am Tag darauf die Äußerung von Minister Schönbohm erinnern an die Nacht, in der Schabowski einen Zettel gereicht bekam und sagte: Die Mauer wird geöffnet. - Alle haben sich gewundert: Donnerwetter, die Mauer wird geöffnet! - Schabowski wundert sich heute noch darüber.
So ist diese Geschichte wohl zustande gekommen. Ich weiß es nicht. Sie müssen dies erklären.
Sie müssen es auch erklären, weil Sie gesagt haben, Sie sind gegen das Bombodrom, weil die Garnison nicht kommt. Wären Sie, wenn die Garnison käme - Herr Struck hat ja inzwischen gesagt, wenn er sich durchsetzt, kommt sie -, dafür?
- Wenn er sich aber durchsetzen sollte, sind Sie dann für den Bombenabwurfplatz? Das müssen Sie erklären. Das sollten die Leute wissen.
In Wittstock haben viele Menschen und Unternehmen lange auf die Bundeswehr als Zukunftsmotor gesetzt. Auch das gehört zur Wahrheit. Es gibt auch jene, die davon profitierten, wenn die Bundeswehr käme. Das muss man zugestehen; denn wenn Menschen in Not sind, greifen sie nach jedem Strohhalm. Das muss man einfach akzeptieren.
Aber darüber wollen wir heute nicht reden. Ich verzichte jetzt auch auf die Auseinandersetzung mit Pro und Kontra; die einzelnen Argumente sind hundertfach ausgetauscht. Entscheidend ist das Negativimage, das schon allein durch den Begriff „Bombodrom“ entstanden ist. Der Imageschaden ist so immens und nachhaltig, dass wir ihn nur schwer werden kompensieren können.
Ich habe wenig Zeit.
Deshalb komme ich zum Schluss. Aus Neuruppin haben wir einen Hilferuf der Wirtschaft gehört, den wir besorgt zur Kenntnis nehmen. Er darf auch in Berlin nicht ungehört verhallen. Ich begrüße ausdrücklich die Ankündigung des Ministerpräsidenten, mit politischen Mitteln hier zu einer schnellen Lösung gelangen zu wollen. Gelingt dies nicht, haben wir eine dauerhafte Pattsituation, die für die Region eine Katastrophe wäre. Dies dürfen wir nicht zulassen.
Wenn wir uns politisch nicht durchsetzen können, dann sollten wir es auch rechtlich versuchen. Ich hoffe, dass wir zu einem klaren Votum kommen, damit diese Pattsituation, die dieser Landtag jetzt mit verursacht hat, aufgehoben wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Aktuellen Stunden im Landtag sollen in der Regel aktuelle, akute Themen aufgegriffen werden. Das von der SPD-Fraktion heute vorgeschlagene Thema „Sicherer Verbraucherschutz im Land Brandenburg“ brennt sicherlich nicht akut auf den Nägeln, wenn man von den durch die Medien gehenden aktuellen Machenschaften beim In-Verkehr-Bringen von überlagerten Lebensmitteln absieht. Dennoch sollten wir uns in diesem Hause darüber einig sein, dass es richtig und gut ist, die Situation des Verbraucherschutzes heute hier zu beleuchten - wir haben das noch nicht sehr oft in dieser Legislaturperiode getan -, und zwar in seiner ganzen Breite.
Es geht bei dem zu behandelnden Thema nicht nur um gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ich werde in meinem Beitrag auf den Verbraucherschutz als eine der klassischen politischen Querschnittsaufgaben insgesamt eingehen.
Seit der Umbenennung des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird der Slogan proklamiert: Vorbeugender Schutz des Verbrauchers hat Priorität vor wirtschaftlichen Interessen.
Diese von Frau Künast definierte politische Zielstellung war und ist aus Sicht vieler Lobbyisten und auch der Wirtschaft außerordentlich problematisch, hat aber im Problembewusstsein vieler Politiker eine Menge bewegt.
Auch Brandenburg ist im Verbraucherschutz ein gutes Stück vorangekommen, dennoch gibt es einige aktuelle Probleme. Ich will diese kurz grob benennen. Es sind erstens Finanzierungsschwierigkeiten bei der Sicherung einer unabhängigen Verbraucherinformation und Verbraucherberatung, die in Brandenburg bekanntermaßen im Wesentlichen über die Verbraucherzentrale Brandenburg organisiert ist.
Zweitens ist es der immer währende Konflikt zwischen Verbraucherschutz und Wirtschaftsinteressen. In diesem Zusammenhang nenne ich nur die Diskussion über Normen und Standards.
Drittens ist es die Ausgestaltung einer auf die Belange der Verbraucher abgestimmten Modernisierung der Gesellschaft. Die ist nun mit Sicherheit ziemlich aktuell, weil sie mit sehr schmerzlichen Auswirkungen auf die Menschen verbunden ist.
Viertens nenne ich die Herausforderungen der Globalisierung der Wirtschaft und des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie Nachhaltigkeit und den Ressourcenschutz als große Zukunftsaufgaben.
Bevor ich zu den genannten Problemfeldern im Einzelnen komme, möchte ich etwas Grundsätzliches sagen. Ein wesentlicher Schlüssel für gesellschaftlichen Wohlstand und für soziale Gerechtigkeit ist eine erfolgreiche Wirtschaft. Dabei hat ei
ne umfassende Verbraucherinformation besonderen Einfluss auf eine nachhaltige Wirtschaftspolitik. Ich gehe noch weiter und sage, aktiver Verbraucherschutz ist gleichzeitig auch aktive Wirtschaftsförderung. Dabei kommt der Politik die Aufgabe zu, den Rahmen für Transparenz und Verbrauchervertrauen zu setzen und dies zu organisieren.
Der Politik wird aber oft unterstellt, dass sie die Interessen der Verbraucher über die der Wirtschaft stellt. Das ist absolut unsinnig und völlig überzogen. Im Wesentlichen geht es doch darum, die Bürger und die ehrlich arbeitenden Betriebe vor Betrügereien zu schützen. Deshalb muss scharf kontrolliert werden. Nach meiner festen Überzeugung sollte dann, wenn es notwendig ist, auch sehr hart bestraft werden. Unrecht darf sich nicht lohnen.
Positiv sollte aber auch zur Kenntnis genommen werden, dass man dank intensiver Kontrollen heute offensichtlich zunehmend auch die schwarzen Schafe entdeckt.
Wir brauchen aber nicht nur scharfe Kontrollen, sondern auch aufgeklärte, gut informierte Bürger. Nur so können die Mechanismen des Marktes auch tatsächlich wirken. Dennoch: Nach dem Motto „Geiz ist geil“ waren sicherlich auch wir hier alle schon auf Schnäppchenjagd.
Der Ramsch liegt dann zu Hause. - Sie vielleicht nicht, aber ich habe das auf alle Fälle schon getan. Ich oute mich in diesem Punkt gern. Ich bekomme dann in der Regel auch Ärger zu Hause.
Aber was viel schlimmer ist: Geiz ist nicht nur geil, sondern ist mitunter auch ziemlich teuer, und zwar immer dann, wenn es um langlebige Wirtschaftsgüter geht. Gerade bei Haushaltsgeräten merkt man das dann später, wenn sie nicht mehr repariert werden können.
Wie gesagt, der aufgeklärte Verbraucher tut so etwas nicht.
Fakt ist: Eine Beratung der Verbraucher auf hohem Niveau möglichst auch im persönlichen Gespräch - hilft der Wirtschaft; sie sorgt dafür, dass qualitativ gute Produkte ihren Absatz finden, und sichert somit hochwertige Arbeitsplätze auch in Brandenburg. Eines ist nämlich auch klar: Mit billigem Ramsch werden unsere Betriebe auf dem Weltmarkt auf Dauer nicht bestehen können.
Eine finanzielle Unterstützung für eine unabhängige Verbraucherberatung ist deshalb gut angelegtes Geld; sie ist oft auch präventive Schuldnerberatung.
Der politisch proklamierte Schutz des Verbrauchers, den sich alle Parteien auf die Fahnen geschrieben haben, darf nicht nur in Zeiten von Skandalen thematisiert werden. Verbraucherpolitik ist Politik für die Menschen und stärkt die Wirtschaft. Verbraucherpolitik ist demzufolge eine erstrangige politische Aufgabe.
Ein kurzer Blick zurück. So ziemlich genau mit der Konstituierung dieses Landtages im Jahre 2000 hat eine breite Debatte über dieses Thema begonnen. Angesichts einer Reihe von Lebensmittelskandalen und insbesondere der BSE-Krise kam es
zu einem starken Vertrauensverlust bei den Verbrauchern gegenüber den Lebensmittelproduzenten. Der Politik wurde damals Versagen vorgeworfen. Auf diesen damaligen massiven Vertrauensverlust hat die EU, hat die Bundesregierung und hat auch Brandenburg mit strukturellen Veränderungen reagiert und Schwerpunkte der Verbraucherpolitik neu definiert. Neu entstanden sind danach ein europäisches Lebensmittelamt als Antwort auf den grenzenlosen Lebensmittelverkehr, ein neues Bundesinstitut für Verbraucherschutz, ein Bundesinstitut für Risikobewertung, Ministerien des Bundes und der Länder wurden umbenannt und zusammengelegt - auch bei uns -, aber auch zahlreiche Rechtsvorschriften wurden erlassen und durchgesetzt. Dies ist sicherlich noch nicht der notwendige Paradigmenwechsel, aber mit Sicherheit der richtige Weg, nämlich der Weg vom reinen Verbraucherschutz hin zu einer umfassenden Verbraucherpolitik.
Ich möchte jetzt kurz auf die von mir am Anfang genannten aktuellen Probleme eingehen und diese näher beleuchten. Das ist zunächst die Sicherung der unabhängigen Verbraucherberatung. Wie gesagt: Bekanntermaßen wird das bei uns seit der Wende durch die Verbraucherzentrale Brandenburg erfolgreich wahrgenommen. Die Finanzierung des flächendeckenden Beratungssystems konnte bisher immer durch eine gemeinsame Kraftanstrengung gesichert werden. Dabei haben sich der Bund, das Land und die Kommunen die Beiträge zunächst geteilt. Nachdem der Bund seine institutionelle Förderung, die aber auch von Anfang an nur als Anschubfinanzierung gedacht war, beendet hatte, teilen sich heute das Land und die Kommunen die Finanzierung.
Durch die enormen Sparzwänge - insbesondere bei den Kommunen - ist eine Schließung von Beratungsstellen zurzeit aber nicht mehr ausgeschlossen. Dort wird es richtig eng. Daher stellt sich die Frage, wie diese Finanzierungslücke geschlossen werden kann. Eine schon oft vorgeschlagene Finanzierung durch Sponsoring verbietet sich wegen des Erfordernisses der Wahrung der Unabhängigkeit von selbst. Den Berater mit der Aral-Mütze kann ich persönlich mir nicht vorstellen.
Auch eine deutliche Steigerung der Einnahmen aus Beratung ist bei der Einkommenssituation der Beratungsuchenden absolut unrealistisch. So bleibt die von der Verbraucherzentrale vorgeschlagene Abschöpfung von Unrechtsgewinnen, die dann in einem Stiftungsmodell zusammengefasst werden könnten. Dies ist ein interessanter Vorschlag, aber er ist nicht von heute auf morgen umsetzbar. Ich bin auch der Meinung, dass diese Diskussion in der Politik noch gar nicht angekommen ist, dass sie auch noch gar nicht stattgefunden hat; sie hilft uns also momentan nicht weiter.
Was wir als Land tun sollten, ist die Unterstützung der Verbraucherzentralen bei der Finanzierung von Einzelprojekten. Ich will nur drei Themen nennen, bei denen ich Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten sehe. - Aber zuvor vielleicht noch folgender Hinweis: Ein Projekt - das Einzige, was wir noch haben - läuft zurzeit, und zwar die Ernährungsberatung, die Minister Birthler unterstützt. Das ist ein ganz wichtiges Thema und das hilft sehr. In vielen anderen Bereichen, in vielen anderen Ministerien wird diese Problematik jedoch ignoriert und hier gibt es offensichtlich keine Unterstützung mehr.
Möglich wären Bauherrenberatung, Energieberatung, Finanz
beratung. Hier liegen Projekte vor. Wenn man wollte, könnte man hier also wirklich unterstützend helfen.
Wir haben ein Problem, das ich - so muss ich sagen - überhaupt nicht verstehe. Die Verbraucherzentrale hat mehrere Vorschläge - und das über einen langen Zeitraum - für grenzüberschreitende Verbraucherarbeit mit Polen gemacht. Es kommt einfach nichts zustande. Ich kann es nicht verstehen. Die Grenzöffnung mit den auf uns zukommenden Problemen steht vor der Tür. Wir dürfen die Verbraucherschützer und auch die Bürger hier nicht allein lassen.
Wie gesagt, die EU hat die Mittel bereitgestellt und wir sollten uns hier zusammenraufen und eine Lösung finden, um dies schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
Es reicht also nicht, der Verbraucherzentrale bei jeder Gelegenheit öffentlich zu danken - wenn ich das an dieser Stelle im Auftrag meiner Fraktion auch gern tue -, sondern wir müssen handeln, wir müssen kreative Finanzierungsmöglichkeiten finden.
Ein weiteres zentrales Problem ist - wie ich noch einmal betone - ein scheinbarer Konflikt zwischen Wirtschaftsinteressen und Verbraucherschutz. Um es deutlich zu sagen: Wir sind nicht nur deshalb gegen überzogene Regulierungen, weil sie in der Regel viel Geld kosten und unnötige Bürokratie hervorbringen, sondern vor allem deshalb, weil Brandenburg und Deutschland dabei im globalen Wettbewerb auf Dauer nur verlieren würden. Hohe Standards sind wichtig, aber sie müssen im internationalen Wettbewerb auch für alle gelten.
Was für die Politik aber heute schon machbar ist, ist die Realisierung der seit langem aus den Reihen der Verbraucherschützer vorgetragene Forderung, bei Gesetzesnovellierungen und bei Verordnungen die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz zu ermitteln und zu berücksichtigen. Zum Beispiel bei der kürzlich verabschiedeten Brandenburgischen Bauordnung ist dies in vielen Punkten durch Vereinfachungen und mehr Bürgerfreundlichkeit gelungen.
Aber es wäre auch aktive Verbraucherschutzpolitik, wenn es uns gelänge, durch eine klare Gesetzessprache Verwaltungswillkür einzudämmen.
Hier liegt ein großes Handlungsfeld vor uns. Als Beispiel möchte ich nur die Wasser- und Abwasserpolitik nennen, bei der wir zwar weit vorangekommen sind, aber bei der noch weitere rechtliche Klarstellungen nötig sind, die dafür sorgen, dass sich der Bürger nicht übervorteilt fühlt oder ohnmächtig vor Gericht landet.
Das zuletzt Gesagte macht deutlich, dass die Menschen im Lande auch Verbraucher von Politik sind. Im Umkehrschluss heißt das: Politiker sind durch eine gute Politik automatisch auch gute Verbraucherschützer. Darüber lohnt es sich nachzudenken.
Ich bin damit am Ende meiner Rede angelangt und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Leider geht es wieder um das Thema Abwasser; hier sind wir immer noch nicht durch.
In der Gemeinde Müschen im Zweckverband Burg (Spree- wald) ist für die beabsichtigte zentrale abwasserseitige Erschließung des Ortes eine Investitionssumme von 781 000 Euro vorgesehen. In mehreren Variantenvergleichen werden für die dezentrale Entsorgungslösung lediglich 360 000 Euro angegeben.
Diese Maßnahme soll von der Landesregierung mit ebenfalls ca. 360 000 Euro gefördert werden. Wenn das tatsächlich geschieht, ist für mich der Tatbestand der Fördermittelverschwendung gegeben, da die Bürger mehrfach erklärt haben, das in eigener Regie machen zu wollen - wie gesagt, für die Hälfte des Geldes.
Ich frage die Landesregierung: Auf welcher Grundlage ist diese Fördermittelentscheidung getroffen worden und worin liegt das erhöhte Landesinteresse, hierfür EU-Fördermittel einzusetzen?
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zu der letzten Aussage, ein hoher Grundwasserstand schließe eine dezentrale Lösung aus. Mir liegt ein Schreiben des Landesumweltamtes vor, in dem deutlich gesagt wird: Es gibt bisher keine Untersuchung dazu, es muss also erst geprüft werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie kommt die Aussage in dem Antrag zustande, es seien hohe Grundwasserstände im Gelände vorhanden, wenn gar keine Prüfung erfolgt ist?
Eine zweite Frage: Es gibt unzählige Hinweise darauf, dass der Antrag tatsächlich fehlerhaft gestellt worden ist. Ich frage die Landesregierung nicht, ob der Antragsteller seinen Antrag noch einmal geprüft hat, sondern ob die Landesregierung geprüft hat, ob der Antrag korrekt ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hören und Sehen sind die Grundlage der zwischenmenschlichen Kommunikation. Damit ist das Gehör eines der wichtigsten Sinnesorgane. Unbestritten ist auch, dass das größte Handicap für den Erhalt des Gehörs der Lärm ist. Lärm macht krank. Da haben Sie völlig Recht.
Die zunehmende Lärmbelastung für Menschen und Umwelt hat sich zu einem gravierenden Umweltschutz- und Gesundheitsproblem entwickelt, welches wir tatsächlich ernst nehmen müssen. All dies ist bekannt. Wie es in Deutschland so üblich ist, ist es inzwischen auch mit einer hohen Regelungsdichte belegt. Es geht im Grunde genommen darum, diese Regelungen auch wirksam umzusetzen.
Meine Damen und Herren! Inwieweit wir aber mit dem Thema Lärm wirklich bewusst umgehen, ist eine andere Frage. Beim Lesen der Großen Anfrage ist mir jedenfalls klar geworden, dass dies immer nur dann geschieht, wenn man persönlich davon betroffen ist.
Von daher kann ich nur empfehlen, dass sich der eine oder andere die Zeit nimmt, um die Antwort der Landesregierung wirklich bis zu Ende zu lesen.
Die aufgeworfenen Fragen hat die Landesregierung umfangreich beantwortet. Allerdings geht schon aus der ersten Antwort hervor, dass allgemeine landesweite und flächendeckende Untersuchungen zur Lärmbetroffenheit im Land nicht durchgeführt werden. Da haben Sie völlig Recht. Deshalb basieren die meisten Antworten auf den bundesweiten Ermittlungen des Bundesumweltamtes.
Auch die PDS hat die meisten ihrer Fragen aufgrund der Ermittlungen des Bundesumweltamtes von 2001 formuliert.
- Frau Dr. Enkelmann, den Antworten, die Sie vorhin gegeben haben, entnehme ich, dass Sie den Bericht aus dem Jahre 2002 auch schon gelesen haben. Es ging nämlich um die Zahlen von 2002. Man hätte den Bericht tatsächlich nur zu lesen brauchen, dann wüsste man in vielen Punkten wirklich Bescheid. Das ist definitiv so.
Deshalb stellt sich die Frage, ob wir einen weiteren Bericht brauchen, der dann letztendlich wieder nur die Ergebnisse des Bundesumweltamtes aus den Untersuchungen von 2002 formuliert. Ich denke, diese könnten wir auch gleich direkt lesen. Natürlich sind auch eigene Maßnahmen notwendig. Aber dazu komme ich noch.
Die Untersuchung bezüglich der Auswirkung von Lärm ist eine klassische Querschnittsaufgabe, die nicht allein dem Umweltminister zuzuordnen ist. Aus den Antworten geht deutlich hervor, dass in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und der persönlichen Zuständigkeit Handlungsbedarf besteht. Zum Beispiel hat sich das Ministerium für Gesundheits- und Arbeitsschutz immer stärker mit Berufskrankheiten, die aus Lärm und Stress resultieren, auseinander zu setzen. Die Zahlen sind wirklich erschreckend. Das muss man sehr deutlich sagen.
Wenn man den Anteil von Luft-, Straßen- und Schienenverkehr als größten Lärmverursacher kennt, müsste heute eigentlich der neue Verkehrsminister Rede und Antwort stehen. Aber dazu müssen wir deutlich sagen: Mobilität ist ein gesellschaftlich anerkanntes Bedürfnis, das seinen Preis hat. Damit müssen wir auch umgehen.
Ein wichtiger Punkt ist - Sie haben darauf hingewiesen -: Auch der Bildungsminister ist natürlich mit der Frage Lärm an Schulen konfrontiert,
weil gerade bei den Kindern die Grundlage für den künftigen Gesundheitszustand gelegt wird.
Aus einer Online-Umfrage, an der sich ca. 20 000 Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben, geht hervor: Straßenverkehr zerrt an den Nerven. Es ist nicht nur der Lärm, sondern es ist auch die ständige Belastung, die man durch Lärm ertragen muss, die den gesamten Gesundheitszustand schädigt.
- Ja, wir beteiligen uns. Wir sind alle Autofahrer. So ist das.
Als weitere Probleme werden benannt: Fluglärm und Nachbarschaftslärm. Auch das ist richtig. Wenn man zum Beispiel nachlesen kann, dass Rasenmäher trotz vorhandener Grenzwerte immer lauter werden, dann ist es schon erstaunlich, was so alles möglich ist.
Gerade beim Stichwort Nachbarschaftslärm wird deutlich, dass die Bewältigung des Umweltproblems Lärm auch eine technologische Chance bietet. Eine gute Wärmedämmung verbessert zum Beispiel auch deutlich den Schallschutz.
Ein weiteres Beispiel für technologische Chancen ist die Lärmreduzierung bei Schienenfahrzeugen durch spezielle Fahrgastkabinen oder in der Landwirtschaft durch Radaufhängungen. Hier hätten Brandenburger Betriebe gute Marktchancen. Gestern hat ein Kollege zu mir gesagt: Brandenburg könnte sich als „Marktland der Stille“ profilieren. - Warum eigentlich nicht? Das ist gar nicht so weit hergeholt und gar nicht so dumm, wir suchen immer nach Nischen. Inzwischen ist völlig klar: Umweltschutztechnik ist ein riesiger Markt, der bedient werden will und auf dem neue Antworten gefragt sind.
Territorial ist die Lärmbelästigung in Brandenburg sehr unterschiedlich. Deshalb sind auch in einigen Punkten Antworten der Landesregierung zur konkreten Lärmbelastung kaum möglich. Man kann das nicht direkt mit den Ballungsgebieten vergleichen. Wir haben also auch Lärmarmut in Brandenburg. Das ist gut so. Lärmarmut ist in Verbindung mit der landschaftlichen Qualität Brandenburgs unbestritten auch ein tourismusrelevanter Standortvorteil. Das gilt insbesondere für unsere herrlichen Naturparks. Deshalb habe ich großes Verständnis für die Sorgen der Tourismusunternehmen und der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem geplanten so genannten Bombodrom bei Wittstock.
Hier bietet sich ein klassisches Beispiel für praktizierte Lärmvermeidung.
Aber wir haben dazu bisher noch keinen Beschluss des Landtags.
- Nein, den haben wir noch nicht. Wir haben uns immer nur formell erklärt, aber einen Beschluss haben wir nicht gefasst.
Es muss also im Wesentlichen darum gehen, überall dort, wo es möglich ist, Lärm weitestgehend zu vermeiden oder zumindest einzudämmen.
Die Antworten auf die Große Anfrage sind zu den einzelnen Problemen sehr umfangreich. Wie gesagt, Lesen wäre ganz hilfreich, um die Ergebnisse in der parlamentarischen Arbeit auch umsetzen zu können.
Den Antrag, den die PDS formuliert hat, halten wir für einen Schnellschuss; denn einen Bericht brauchen wir jetzt nicht. Darauf haben wir uns verständigt. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Aber wir werden zu diesem Thema natürlich weiter diskutieren. - Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Minister Birthler hat bei der Einbringung des Jagdgesetzes an die Abgeordneten appelliert, eine schnelle Verabschiedung der Novelle zu ermöglichen. Die Fraktionen haben sich in der parlamentarischen Befassung bei Verzicht auf zeitraubende Anhörungen in den wesentlichen Punkten schnell geeinigt, sodass heute nur noch geringfügige Änderungsanträge zur Entscheidung anstehen.
Der Verzicht auf die Anhörung war möglich, weil wir schon im Vorfeld, bei der Erarbeitung der Novelle, in vielen Punkten mit Menschen aus den Regionen im Dialog Problemlösungen gefunden haben. Unstrittig war von Anfang an der Novellierungsbedarf. Das Gesetz stammt aus dem Jahre 1992. Inzwischen haben sich viele Rahmenbedingungen geändert. Ein wesentlicher Punkt war die deutliche Stärkung des Tierschutzes auf Bundes- und EU-Ebene. Dies wird in § 1 des vorliegenden Gesetzes neu gewichtet.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist die deutliche Erhöhung der Flexibilität für eine erfolgreiche Regulierung der Wilddichte. Zu Letztgenanntem habe ich eine völlig andere Auffassung. Dem Jagdbericht ist zu entnehmen, dass die Bestände von Schwarzund Dammwild stark angewachsen sind; das ist unstrittig. Dies schädigt den ökologischen Waldumbau und die Landwirte gleichermaßen. Es bleibt also zu hoffen, dass die höhere Flexibilität im Gesetz von den Jägern auch für die Herstellung einer naturverträglichen Bestandsdichte genutzt wird; denn darauf kommt es an, wenn es auch umgesetzt werden soll. Es könnte heute schon völlig anders aussehen.
Seit gestern, also noch rechtzeitig, liegen präzisiert formulierte Änderungsanträge der Koalition auf dem Tisch, denen Sie aus unserer Sicht problemlos zustimmen könnten. Bei den zusätzlichen Änderungsanträgen handelt es sich lediglich um Formalitäten.
Die im Ausschuss beschlossenen Gesetzesänderungen haben weitere Textergänzungen unumgänglich gemacht. Das wurde von der Verwaltung rechtzeitig erkannt. Ein Verfahren wie bei der Bauordnung ist uns dadurch erspart geblieben. Es geht also nicht um neue Anträge, sondern lediglich um Präzisierungen, was insbesondere im § 60 deutlich wird. Die aufgenommene Androhung von Bußgeld für unterlassene Maßnahmen, um Schmerzen und Leiden des Wildes zu verringern, ist logisch und konsequent.
Meine Damen und Herren, ich bin kein Jäger und habe den Gesetzestext deshalb mehrfach mit Jägern aus der Prignitz besprochen. Es wurde von allen sehr deutlich gesagt: Dies ist ein jägerfreundliches, modernes Gesetz. Deshalb kann ich Ihre Kritik nicht verstehen. Wir reden da offensichtlich aneinander vorbei.
Als Umweltpolitiker möchte ich hinzufügen, dass insbesondere den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen wurde. Die zwischenzeitlich diskutierte Forderung der CDU, alle Einvernehmensregelungen aus dem Gesetz zu entfernen, ist vernünftigerweise bis auf die Regelung im § 31 vom Tisch. Das ist gut so; denn in diesem Fall war es auch wirklich ein Witz, weil da ein Minister mit sich selbst hätte Einvernehmen herstellen müssen, was wenig Sinn macht. Hierzu liegt auch ein Änderungsantrag der Koalition vor.
Noch ein Satz zu einem weiteren Änderungsantrag, und zwar zur Mindestgröße der Einzeljagdbezirke. Diesbezüglich war der Gesetzentwurf von mehreren Seiten zum Teil heftig kritisiert worden. Wir bekommen auch jetzt noch Schreiben dazu und gerade eben wurde noch einmal kritisiert. Ich denke, mit dem vorliegenden Änderungsantrag, die vorgeschlagene Ausnahmemöglichkeit für Größen bis zu 75 Hektar betreffend, ist ein vertretbarer Kompromiss gefunden worden, der die speziellen Eigentumsverhältnisse im Land berücksichtigt. Man muss Kompromisse finden. In der Politik kann man es nicht jedem Recht machen.
Gestatten Sie mir abschließend noch die Bemerkung, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Jagdgesetz gezeigt hat, dass zwischen einer ordungsgemäßen Jagdausübung und Belangen des Naturschutzes moderne gesetzliche Regelungen möglich sind. Ich wünsche mir, dass es bei der anstehenden Novellierung des Naturschutzgesetzes - wenn wir sie denn in Gänze vornehmen wollen - auch gelingt, Sachlichkeit walten zu lassen und vernünftige Regelungen zu finden sowie das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Dann bekommen wir ein modernes Naturschutzgesetz, genauso wie wir ein modernes Jagdgesetz bekommen werden. Ich denke, dafür muss man auch dem Ministerium danken. Das ist wirklich eine gelungene Sache. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich zu meinen eigentlichen Ausführungen komme, möchte ich Ihnen, Herr Hammer, sagen, dass Ihre Rede glaubwürdiger gewesen wäre, wenn Sie auch nur mit einem einzigen Wort das Thema Müschen angesprochen hätten. Dort passiert genau das Gegenteil von dem, was Sie hier einfordern und weswegen Sie uns anprangern. Möglicherweise hat Ihre Zurückhaltung damit zu tun, dass ein PDS-Bürgermeister dort genau das Gegenteil macht. Darüber sollten Sie nachdenken.
- Einen Vorschlag mache ich gleich.
Die PDS-Fraktion spricht mit ihrem Antrag ein Thema an, das auf kommunaler Ebene, aber auch hier im Landtag immer wieder emotionsgeladen diskutiert wird.
Für die Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes sind die Kosten für Wasserver- und Abwasserentsorgung genau wie die Steuerbelastung von ausschlaggebender Bedeutung. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Wirtschaftsunternehmen.
Da dies unstreitig so ist, hat die SPD-Fraktion im Landtag mehrere Initiativen gestartet und Landtagsbeschlüsse herbeigeführt. Ich erinnere an den Beschluss vom Juli 2001 zum Thema „Schwerpunkte zur Durchsetzung einer nachhaltigen und sozialverträglichen ökologischen Abwasserentsorgung in Brandenburg für den ländlichen Raum“. Wir haben hier das Problem, dass dieser Beschluss, den die Parlamentarier einstimmig gefasst haben, nicht zu 100 % umgesetzt wird, und zwar weder von der Ministerialbürokratie noch von den Kommunen vor Ort.
Wie das Beispiel Müschen zeigt, werden solche Beschlüsse nur zum Teil umgesetzt. Ich will nicht alle in Bausch und Bogen verdammen - es gibt sehr wohl ganz verantwortungsbewusste Planer -, aber, wie gesagt, dieses Beispiel zeigt, dass es überhaupt nicht funktioniert. Ich werde darauf gleich zurückkommen. Jetzt möchte ich zunächst auf Ihren Antrag eingehen.
Sie fordern eine finanzielle Förderung des Rückbaus überdimensionierter Kläranlagen. Dies ist schon jetzt möglich, ist aber nur im extremen Ausnahmefall wirklich sinnvoll. Meistens ist es tatsächlich vernünftiger und wirtschaftlich besser tragfähig, wenn die Anlage nur mit halber Kraft gefahren wird. Technisch ist ein reduzierter Betrieb ohne weiteres möglich.
Des Weiteren fordern Sie: kein weiterer zentraler Ausbau im ländlichen Raum. Auch dies ist längst Beschlusslage. Das muss, wie gesagt, nur umgesetzt werden. Solange es Fördermittel gibt, solange Fördermittel angeboten werden, wird es auch Menschen geben, die diese Fördermittel haben wollen.
Der Einfallsreichtum ist gewaltig, wenn es darum geht, das auch entsprechend zu begründen. Um möglichen Missbrauch zu verhindern, werden wir jetzt beim Haushalt reagieren müssen. Ich denke, dazu sind wir auch wild entschlossen.
Außerdem fordern Sie die Reduzierung der Mittel für das Schuldenmanagement. Ich meine, das wäre ein Fehler, auch wenn man sich wünschen könnte, dass die Banken stärker in die Verantwortung genommen werden. Worum es wirklich geht, ist, sicherzustellen, dass die Schuldenhilfe, die wir einsetzen, wirklich zur Sanierung und nicht nur zur Stabilisierung eines bestehenden Zustands führt. Hier habe ich punktuell auch Bedenken. Bisher haben wir als Parlamentarier aber nicht die Kraft gehabt, uns die konkreten, einzelnen Fälle anzuschauen.
Damit komme ich zu der von Ihnen geforderten Reduzierung des Wassernutzungsentgelts. Jede Kostensenkung ist wünschenswert und verkauft sich gut, aber gerade in diesem Fall planen fast alle Bundesländer im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine Erhöhung.
Wir können zufrieden sein, wenn es uns bei den notwendigen Aufgaben gelingt - Sie haben zu Recht gesagt, dass insoweit zu wenig gemacht wird -, die bisherigen Kosten zu halten. Die anderen werden sehr schnell die Höhe der Kosten erreichen, die wir bei uns schon haben.
Damit komme ich zu dem letzten Punkt, zur Abwasserabgabe. Mit der eben verabschiedeten Novelle zur Bauordnung wollen wir ja gerade das Denken in der Abwasserpolitik im ländlichen Raum verändern. Nur dann sind Kleinkläranlagen kostengünstig überall einsetzbar. Wir können aber nicht durchsetzen, dass jeder Bürger das auch sofort umsetzt. Da ist die Abwasserabgabe genau richtig. Sie entlastet nämlich denjenigen, der etwas für die Umweltverträglichkeit tut, und sie belastet denjenigen, der die Umwelt schädigt. Deshalb ist die Abwasserabgabe ein Steuerungsinstrument, auf das wir nicht verzichten sollten.
Gestatten Sie mir jetzt noch ein paar Worte zum Thema Müschen; das muss an der Stelle jetzt einfach raus. In der Gemeinde Müschen sollen für 72 Grundstücke 781 000 Euro verbraten werden; die dezentrale Lösung kostet 360 000 Euro. Die Entscheidung der Landesregierung, hier zu fördern, widerspricht aus meiner Sicht eindeutig den einschlägigen Landtagsbeschlüssen. Diese Entscheidung ist zudem keinem Menschen zu erklären und sie hat auch nichts mit dem zu tun, was wir heute Vormittag im Zusammenhang mit dem Haushalt diskutiert haben. Darüber wird noch zu reden sein.
Ich kann nur Folgendes sagen: Wir müssen die Kraft aufbringen, im Haushalt jetzt klare Prioritäten zu setzen, festzulegen, wofür das Geld ausgegeben werden soll. Dazu sage ich ganz klar: Beim Trinkwasser gibt es ein Riesenproblem. Dieses Problem müssen wir lösen. Dafür werden wir Geld brauchen. Wenn wir hierfür klare Vorgaben schaffen, dann wird auch kein Missbrauch mehr möglich sein; denn dann gibt es in Orten unter 2 000 Einwohnern schlichtweg keine Fördermittel mehr.
Ich kann dem Minister nur empfehlen, hier jetzt wirklich ernsthaft zu prüfen.
- Einen solchen Antrag zu Müschen, worüber ich jetzt gerade spreche, haben Sie eben nicht vorgetragen. - Wenn wir die Eigenverantwortung der Bürger wirklich stärken wollen - ich habe keine Angst, dass die Bürger Fehlinvestitionen vornehmen -, dann brauchen wir in diesen Bereichen überhaupt keine Fördermittel mehr einzusetzen und dann wäre das ein hervorragender Beitrag zur Senkung der Wasserkosten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der PDS ist der Versuch, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass die Koalition und die Landesregierung nicht in der Lage seien, die notwendigen Novellierungen auf den Weg zu bringen.
Frau Dr. Enkelmann, Sie haben gesagt, Sie hätten das, was novelliert werden solle, aus Gründen der Akzeptanz abgeschrieben.
- Das steht aber in Ihrer Begründung und Sie haben es auch hier so gesagt. Es ist auch so. - Dann könnten wir das theoretisch natürlich genauso machen, wie Sie das wollen, wenn wir
das genauso einschätzten. Wir haben es aber nicht so eingeschätzt. Wir haben aus gutem Grund gesagt: Wir wollen das Brandenburger Naturschutzgesetz in Gänze novellieren und wir wollen auch Einigkeit bei den Punkten haben, die nach der langen Geltungszeit des Gesetzes sicherlich im Einzelnen hinterfragt und gegebenenfalls geändert werden sollten.
Wir haben uns also für das Verfahren entschieden, das Naturschutzgesetz in Gänze anzupacken. Ich glaube, dass das auch vernünftig ist; denn eine Zerfledderung würde nicht sehr viel bringen. Nach der Sommerpause wird der Gesetzentwurf vorliegen, danach führen wir die Anhörung durch, dann haben wir das Gesetz auf den Weg gebracht. Wir wären vielleicht eine Landtagssitzung schneller; viel schneller wird es nicht gehen. Deshalb macht das nicht sehr viel Sinn.
Inhaltlich möchte ich dazu heute auch gar nicht viel sagen. Vielleicht nur so viel: Im Vorfeld der Diskussion um die Novelle sind viele Forderungen von Lobbyisten - auch aus dem Ministerium usw. - vorgetragen worden, von denen manche vielleicht doch ein bisschen überzogen ist. Es geht immer noch um die Novelle zum Naturschutzgesetz, also um den Schutz der Natur. Natürlich können wir den Naturschutz nur mit den Menschen durchsetzen und müssen deshalb auch vernünftige Regelungen finden. Wir brauchen also den Konsens, dürfen dabei aber nicht aus dem Auge verlieren, worum es wirklich geht.
Wenn wir der Forderung folgten, dass die Novellierung nicht über Bundes- oder EU-Recht hinausgehen soll, dann würde das bedeuten, dass wir Brandenburger Erfahrungen aufgäben.
- Wir reden ja über die Novelle zum Brandenburgischen Naturschutzgesetz,
weil wir ein anderes Verfahren haben. Ihr Verfahren werden wir nicht auf den Weg bringen; wir werden die Überweisung ablehnen. Deshalb nur noch einmal der Hinweis, weil wir so schön in der Diskussion dazu sind:
Nicht über EU-Standards, nicht über Bundesstandards hinauszugehen hieße, die Besonderheiten Brandenburgs zu negieren. Das sollten wir nicht tun. Dazu hat sich die SPD auch ganz klar positioniert. Wenn eine Einvernehmensregelung Sinn macht, nämlich immer dann, wenn ein Rechtsstreit dadurch verhindert werden kann, sollten wir das tun. Wenn es zur Verhinderung von Entwicklung führt, sollten wir es nicht tun. Wir werden also vernünftige Regelungen finden.
Wie gesagt: Nach der Sommerpause - so ist der Fahrplan - wird der Gesetzentwurf dem Landtag vorliegen. Dann werden wir ausreichend Gelegenheit haben, eine vernünftige Novellierung auf den Weg zu bringen. - Danke sehr.
Herr Dombrowski, Sie haben jetzt sehr breit ausgeführt, wie viel Bedenken vorhanden sind, die meinetwegen auch alle berechtigt sind. Aber diese führen doch zur Verzögerung des Verfahrens. Ist es nicht richtig, dass wir eigentlich genau deshalb das Problem haben, dass es fünf vor zwölf ist und die Novelle noch nicht auf den Weg gebracht worden ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die uns vorliegende Antwort der Landesregierung ist sehr umfangreich ausgefallen. Dafür unser Dank an die Verwaltung. So wie die Diskussion in der Gesellschaft kontrovers ausfällt, so bieten auch die Antworten zu den einzelnen Themen reichlich Diskussionsstoff.
In den fünf Minuten meiner Redezeit kann ich nur auf einzelne Schwerpunkte eingehen. Zunächst etwas Grundsätzliches: Die drei Säulen der Nachhaltigkeit, der Gleichschritt von ökologischer, ökonomischer und sozialer Entwicklung, sind wichtig. Wesentlicher ist aber, dass eine klare Gewichtung der Komponenten vorgenommen wird. Um eine dauerhafte, umweltgerechte Entwicklung zu erreichen, müssen die politischen Entscheidungen den Naturgesetzen folgen. Es darf keinen Reparaturbetrieb geben. Das ist so, ob es uns gefällt oder nicht, ganz einfach deshalb, weil verbrauchtes Naturkapital, zum Beispiel fossile Energieträger, nicht noch einmal verwendet werden kann.
Beunruhigend ist die Tatsache - in der Antwort ist dieser Aspekt unterstrichen worden -, dass trotz moderner Umweltpolitik die Ressourcenverschwendung, das Artensterben und der rasante Klimawandel fast ungebremst voranschreiten. Wir haben bisher keine Verbesserung erreichen können, obwohl wir ständig über Umweltschutz reden.
Zur Frage 27, den Perspektiven einer nachhaltigen Energieproduktion in Brandenburg: Die Landesregierung weist auf die Energiestrategie bis zum Jahre 2010 hin. Ich behaupte, dass wir unser Ziel, bis zum Jahre 2010 die Bereitstellung von 5 % des Primärenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu erreichen, verfehlen werden. Die Anstrengungen bei der Reduzierung des Energieverbrauchs müssen auf allen Ebenen verstärkt werden, wenn dies tatsächlich gelingen soll. Bei der Förderung der regenerativen Energien verlassen wir uns derzeit auf das,
was die Bundesregierung macht. Deshalb habe ich mich über die Antwort gewundert, dass die Landesregierung alle Umweltprogramme fortführen wird. Wenn das auch für das REN-Programm gilt, dann heißt das, dass wir dort Geld einstellen müssen. Wir sind da aber quasi bei null. Deshalb ist diese Antwort eher peinlich.
Eine Reihe von Fragen befasst sich mit dem Klimaschutz. Sie haben darauf hingewiesen. Wir haben darüber lange diskutiert. Manchmal ist es ja gut, wenn man etwas länger diskutiert. Die Position der SPD-Fraktion dazu ist völlig klar. Wir werden im Land ein ressortübergreifendes Klimaschutzmanagement installieren, um voranzukommen. An der Form der Ausgestaltung arbeiten wir zurzeit noch. Wir werden uns diesem Thema aber nicht verschließen.
Die klimatischen Auswirkungen sind uns allen bekannt. Weil diese Auswirkungen so gravierend sind, werden wir handeln.
Die Antworten zu einer nachhaltigen Abwasserentsorgung im ländlichen Raum und zum Gewässerschutz zeigen, dass wir zwar ein Stück weitergekommen sind, aber ob das zentral oder dezentral geregelt wird, entscheiden ausschließlich die Kommunen. Wenn das so vermittelt wird, dann hat es den Eindruck, als ob es eine Ausrede ist. Es geht nicht nur um den Gewässerschutz, sondern auch um die Entwicklung dezentraler Stoffkreisläufe, den Schutz der Vegetation und des Kleinklimas und vor allen Dingen um dezentrale Wertschöpfungsketten. Dazu sollte sich die Landesregierung wirklich eine eigene Meinung leisten und das Wissen der Wissenschaftler wirklich befördern und nicht danebenstehen. Wenn wir dem Abwasser den Stickstoff entziehen, diesen in die Luft blasen, um gleichzeitig mit viel Energie Stickstoff zu produzieren und zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit einzusetzen, dann ist das völlig absurd und nicht länger hinnehmbar. Hierbei müssen wir wirklich umdenken.
Ähnliches gilt für die Diskussion über die Klärschlammverbrennung. Auch diese Diskussion ist völlig abwegig.
Bei der Beantwortung der meisten Fragen fehlt die Bereitschaft anzuerkennen, dass wir viel zu oft über die Nachhaltigkeit reden und in Wirklichkeit die Beliebigkeit dominiert, Forderungen von Interessengruppen zu bedienen. Das geschieht manchmal mit dem Wort „Nachhaltigkeit“. Wir haben Naturschutzgebiete und die Reparatur unseres Landschaftswasserhaushalts hat begonnen. Das alles sind sehr wichtige und schöne Ansätze, aber wir sind noch längst nicht an dem Punkt, an dem nachhaltiges Denken und nachhaltige Umweltpolitik wirklich stets umgesetzt werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Enkelmann, falsche politische Vorgaben, Lichtjahre von einer vernünftigen Abwasserpolitik entfernt, Skandale, Manipulationen - diese Einschätzungen spiegeln nicht die Wahrheit wider.
Es hat keinen Sinn, die Anstrengungen, die alle in diesem hohen
Hause unternehmen, um aus den schmerzlichen Erfahrungen die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, so zu bewerten. Das ist nicht korrekt.
Natürlich gibt es Manipulationen, wenn es um viel Geld geht. Das ist völlig klar. Sie dürfen aber die Ebenen nicht verwechseln. Wir sind für die Setzung politischer Rahmenbedingungen zuständig. Insoweit haben wir umfangreiche Korrekturen vorgenommen.
Dennoch wird es immer wieder Versuche zur Manipulation geben, um an Fördermittel zu kommen. Wenn Ihnen entsprechende Fälle vor Ort bekannt sind oder wenn Sie entsprechende Vermutungen haben, dann erstatten Sie bitte Anzeige!
- Frau Dr. Enkelmann, es hat keinen Sinn, solche pauschalen Urteile zu fällen. Man muss konkret am Fall argumentieren. Ihre Vorwürfe treffen auch all diejenigen, die sich bemühen, eine vernünftige Politik zu machen, auch die Verbände vor Ort.
Der Antrag der PDS-Fraktion geht auf die Prüfung von Bauvorhaben in den Jahren 1997 und 1999 zurück. Bei der Einbringung des Antrages im Jahre 2001 habe ich namens meiner Fraktion für die Befassung im Ausschuss plädiert; wir haben dies getan. Ich habe bereits damals darauf hingewiesen, dass ein sparsamer Umgang mit Steuermitteln, insbesondere im Abwasserbereich, unbedingt erreicht werden muss. Überteuerte Kanäle und Kläranlagen bedeuten nicht nur eine Geldverschwendung; auch die Bürger werden belastet und die Wirtschaft wird behindert. Wir haben insoweit schmerzhafte Erfahrungen gesammelt.
Im Rahmen der Einbringung habe ich ferner darauf hingewiesen, dass bei der anstehenden Überarbeitung der Förderrichtlinien Schlussfolgerungen zu ziehen sind. Die neuen Förderrichtlinien sind nunmehr seit Januar 2001 in Kraft. Die Absenkung der Förderfähigkeitsgrenze war der wesentliche Punkt, an dem wir steuernd eingreifen wollten. Dies ist geschehen. In der Folge konnten in Größenordnungen Fehlinvestitionen verhindert werden.
Daraufhin mussten zahlreiche Verbände ihre Abwasserbeseitigungskonzepte überarbeiten. Eine Ursache bestand darin, dass keine Fördermittel mehr fließen können. Dies ist genau der richtige Weg, den wir gemeinsam beraten und durchgesetzt haben.
In 20 Dörfern des Landkreises, in dem ich zu Hause bin, sind die Abwasserbeseitigungskonzepte von zentralen Lösungen in Richtung auf dezentrale Lösungen geändert worden, um kostengünstiger arbeiten zu können. Die Steuerung funktioniert also, auch wenn ich mir weitergehende Schritte vorstellen könnte.
Bei der Suche nach der kostengünstigsten Variante wird sicherlich hier und da versucht, zu manipulieren, Kosten zu verstecken usw. Dies passiert allerdings nicht in diesem Hause, auch nicht in dieser Verwaltung, sondern bei den Auftraggebern
und den Planungsbüros. Es ist entscheidend, ob uns die Instrumente zur Verfügung stehen, Missstände zu verhindern bzw. aufzudecken.
In der Fachwelt ist unbestritten, dass die Errichtungskosten für Kleinkläranlagen - in der Regel zwischen 500 und 1 000 Euro unter der Förderfähigkeitsgrenze für zentrale Anlagen im ländlichen Raum liegen. Damit ist klar, dass dies in den Dörfern stets die günstigste Variante ist. Darauf zielen die Förderrichtlinien ab.
Das heißt im Klartext: Die Abwasserbehandlung in der Kleinkläranlage ist in noch nicht zentral erschlossenen Dörfern in dezentrale Lösungen zu ändern, um die Steuerzahler insgesamt und speziell die Bürger der Gemeinden zu entlasten.
Zu dem Bericht des Landesrechnungshofes will ich sagen: Ich hoffe, dass die veränderte Politik in Zukunft dazu beiträgt, dass der Landesrechnungshof solche gravierenden Fehler - die festgestellten Fehler waren tatsächlich gravierend - nicht mehr nachweist.
Ich habe das rote Licht gesehen und komme zum Schluss; zum Thema „Abwasser“ kann man immer sehr lange reden. - Ich bin davon überzeugt, dass die Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen umgehend zu überarbeiten ist.
- Ich bin am Ende. - Wir haben neue Förderansätze und zum Glück wieder Geld. Das ist das richtige politische Zeichen. Wir sollten versuchen, damit so viele Investitionen wie möglich im ländlichen Raum in Gang zu setzen. Ich bin guter Hoffnung, dass wir mit unseren Instrumenten Fehlinvestitionen verhindern können. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Enkelmann, Freisetzungen sind nicht geheim. Jeder Abgeordnete - Sie haben uns ja angesprochen - könnte quasi Bescheid wissen, wenn er denn wollte, wenn er sich um dieses Thema kümmerte. Meines Wissens kümmern sich einige auch sehr intensiv um dieses Thema, jedenfalls in unserer Fraktion.
Das Thema Gentechnik ruft in Deutschland mehr als anderswo großes Unbehagen in der Bevölkerung hervor. Die Befürchtungen, die hineingetragen werden, erinnern ein bisschen an das Frankensteinsyndrom, weil wir nicht wissen, was der Mensch eigentlich alles noch leisten kann, wozu er tatsächlich in der Lage ist. Dem offiziellen Umgang mit Bio- und Gentechnologie in Deutschland wird oft vorgeworfen, zukunftsfeindlich zu sein, mit dem Ergebnis, dass in Deutschland wichtige Entwicklungen verschlafen werden oder gar an uns vorbeigehen.
Ich halte beide Ansichten für völlig überzogen. Aber eine gesunde Vorsicht gegenüber den Potenzialen der Gentechnologie und einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Gefährdungen, die von dieser Technologie ausgehen können, halte ich schon für zwingend angebracht.
Die PDS versucht mit ihrem Antrag zu suggerieren, dass die rotgrüne Bundesregierung ihre Verantwortung im Umgang mit der Gentechnologie nicht wirklich wahrnimmt.
- Ja, wenn Sie den Eindruck haben, wir haben ihn nicht. Tatsächlich verhält es sich nämlich genau umgekehrt.
Ich will auch nicht verhehlen, dass wir uns über das Ergebnis der Bundestagswahl natürlich gefreut haben. Wegen des Sieges von Rot-Grün sollte aus meiner Sicht niemand in Sorge darüber sein, dass sich im Bereich der Gentechnologie in Zukunft Zügellosigkeit und Technikgläubigkeit durchsetzen werden. Um es klar und deutlich zu sagen: In dem, was hier unter den Begriffen Gentechnologie oder Biotechnologie läuft, steckt eine große Herausforderung.
Nicht nur die Wissenschaft, sondern auch die Politik muss sich mit diesem Thema offensiv befassen. Dabei gilt es, Chancen und Risiken genau abzuwägen.
- Herr Vietze, wollten Sie dazu einen Kommentar haben? Wenn Sie eine Frage stellten, könnten Sie gern einen haben. Machen Sie es! Ich warte darauf.
Es ist zweifelsfrei besser, durch unsere hohen Standards die Marschrichtung in Europa mitzubestimmen. Darum geht es. Wir in Deutschland haben nämlich wesentlich höhere Standards. Sie versuchen hier zu suggerieren, dass in Deutschland nicht gewissenhaft damit umgegangen wird.
Gewisse ethische Grenzen - Frau Dr. Enkelmann, Sie haben es angesprochen - dürfen natürlich nicht überschritten werden; das ist völlig klar. Dabei muss man natürlich wissen, wo man die Grenzen setzt oder ob man mit solch einem Antrag tatsächlich suggerieren will, dass nicht sorgsam mit ihnen umgegangen wird.
Zum Antrag konkret: Das Gentechnikgesetz ist ein Bundesgesetz; Sie haben darauf hingewiesen. Ihr Vorschlag im Punkt 2 des Antrages, die Landesregierung mit einem Genehmigungsvorbehalt auszustatten, bedeutet, dass Sie eine Aufgabe, die der Bund zurzeit eigentlich wahrnehmen muss, auf das Land übertragen wollen, obwohl wir gleichzeitig darum bemüht sind, die Verwaltung zu optimieren, Personal abzubauen und die Kosten zu senken. Zusätzliche Kapazitäten aufzubauen kann nicht der richtige Weg sein. Es kann auch nicht sein, dass Sie im Zuge der Verwaltungsoptimierung im Landtag fordern, diese Kapazitäten zu reduzieren, dabei aber gleichzeitig Geld ausgeben wollen, denn die Wahrnehmung dieser Aufgabe, die Sie dem Land zuordnen möchten, ist ganz eindeutig mit Geld verbunden.
Zum Punkt 3, der Forderung nach einer über 20 Jahre währenden wissenschaftlichen Begleitforschung: Meines Wissens ist nicht richtig, was Sie über eine kontrollierte Freisetzung ohne begleitende Beobachtung oder Forschung gesagt haben. Darüber kann man streiten.
Es ist aber nicht so, dass dies einfach nur mal so ohne begleitende Forschung in die Gegend gepflanzt wird. Das stimmt nicht. Wenn Sie 20 Jahre fordern, dann ist das Ihre Ansicht. Das mag im Einzelfall auch sinnvoll sein. Aber die Forschung findet statt. Es gibt keine Freisetzung, die nicht durch entsprechende Untersuchungen ordentlich begleitet wird. Es gibt dazu auch eine ganz klare Berichtspflicht.
Selbstverständlich.
Das ist eine Antwort auf die Frage, wie die EU-Richtlinien formuliert sind. Die Frage ist doch: Was passiert tatsächlich?
Wir können uns gerne im Ausschuss konkret - das würde ich auch vorschlagen - berichten lassen, wie das zu verstehen ist. Nach meiner Kenntnis ist es nicht so.
- Die Landesregierung schwindelt nicht. Manches ist vielleicht ein bisschen missverständlich in der Ausdrucksform. Das muss man dann präzisieren.
Die Forderung nach einem zusätzlichen Monitoring ist natürlich medienwirksam, das ist immer gut. Das kann man quasi zu jedem Tatbestand fordern. Aber auch das kostet Geld. Man muss sich überlegen, ob man das wirklich in einer vernünftigen Relation zwischen Aufwand und Nutzen verantworten kann. Wir wollen das nicht.
Wichtig ist für uns, dass zukünftig auch für diesen Bereich in der Zentralen Kommission für die biologische Sicherheit ein Vertreter des Verbraucherschutzes anwesend sein wird. Dadurch wird gesichert, dass in Zukunft wesentlich mehr Transparenz möglich ist.
Zur Kennzeichnungspflicht: Sie haben darauf hingewiesen: Wir sind uns sicher, dass Deutschland die Pflicht der Kennzeichnung genveränderter Lebensmittel mit Nachdruck durchsetzen wird. Da sind wir wirklich guter Hoffnung. Natürlich gibt es Widerstände, aber ich denke, die Argumente sind überzeugend, sodass sich kaum jemand dauerhaft dagegenstellen kann.
Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass das Thema bei der rot-grünen Bundesregierung in guten Händen ist und dass wir jetzt auch nicht in zu großer Sorge über das Ziel hinausschießen sollten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Staatssekretär, Sie sagten, die Betroffenheit sei groß, halte aber oftmals nicht lange an. Sie sagten auch, dass möglicherweise das Jahrtausendhochwasser anstehe. Eine Frage, die sich die Bürger stellen: Wie viele Jahrtausendhochwasser kann es eigentlich in einem Jahrhundert geben? Steht nicht möglicherweise das nächste schon kurz bevor?
Herr Präsident, ich bin enttäuscht, dass Sie das als lustige Frage empfinden. Die Leute finden das übrigens überhaupt nicht lustig.
Dahinter steht nämlich ein ganz ernstes Problem: Wie gehen wir damit um? Das nächste Jahrtausendhochwasser könnte schon im nächsten Jahr kommen.
Die Frage lautet: Wie wird sich die Landesregierung in der Flusskonferenz zu der Frage des Baustopps und zu der Frage verhalten, wie man zu einem Gesamtkonzept kommt, das tatsächlich den Hochwasserschutz für die gesamte Elbe beinhaltet?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im November 2000 kündigte Minister Fürniß im Parlament an, bis zum März 2001 ein überarbeitetes Energiekonzept vorzulegen. Im Juni 2002 liegt die Energiestrategie 2010 vor. Es ist also kein Konzept mehr, sondern ein Strategiepapier. Zwei Jahre Erarbeitung sind eine lange Zeit, aber möglicherweise akzeptierbar, wenn das Ergebnis stimmt. Sie haben darauf hingewiesen, Herr Minister, dass es ein schwieriger Prozess gewesen ist, zu einer einheitlichen Meinung innerhalb der Landesregierung zu kommen.
Um es vorwegzunehmen: Das vorgelegte Papier ist längst nicht das, was wir erwartet haben. Ich kann den Fraktionen nur empfehlen, sich noch einmal ernsthaft und intensiv damit zu befassen. Es erweckt ein bisschen den Eindruck eines Konsenspapiers. Der verbindliche Handlungsrahmen eines Konzeptes ist nicht so direkt in allen Punkten, wie wir es uns gewünscht hätten, zu erkennen.
Warum war die Überarbeitung des Energiekonzeptes aus der 2. Legislaturperiode überhaupt notwendig? Die energiepolitischen Zielstellungen Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit waren bereits im alten Konzept eindeutig festgeschrieben. Auch der Energiemix war und ist in diesem Hause zwischen allen Parteien immer Konsens gewesen. Darin sind wir uns, denke ich, auch heute noch alle einig.
Die Gründe für die Fortschreibung der energiepolitischen Ziele des Landes liegen woanders. Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben sich geändert. Die rot-grüne Bundesregierung hat wichtige und richtige Eckpfeiler gesetzt. Ich erwähne nur die Stichworte Liberalisierung, verstärkte Förderung erneuerbarer Energien, Energiesparverordnung, Atomausstieg, Ökosteuer. Für Brandenburg wäre es wichtig in diesem Zusammenhang etwas klarzumachen, weil man im Wahlkampf auch immer so komische Töne hört, wie wir es denn mit dem Atomausstieg halten. Deswegen wäre es gut, sowohl von den Fraktionskollegen aus der Koalition als auch vom Minister selbst einmal zu erfahren, wo wir eigentlich stehen, auch wenn Brandenburg selbst keinen Atomreaktor hat. Ich denke, das ist schon wichtig, denn wir importieren ja auch Energie. Da muss man sich entsprechend verhalten.
Auch der Energiemarkt hat sich entscheidend verändert. Da sind wir noch lange nicht am Ende. Die strukturellen Veränderungen bei der Braunkohlenverstromung in Brandenburg sind auch noch längst nicht voll überschaubar. Es ist also sehr viel in Bewegung. Außerdem zeigen die Hochwasserkatastrophen weltweit, dass eine vernünftige Energiepolitik dringlicher denn je ist.
Auch wenn morgen in der Aktuellen Stunde zum Klimaschutz noch sehr viel Wichtiges und Richtiges gesagt werden wird, so möchte ich heute schon aus innenpolitischer Sicht kurz darüber reden und meine Position darlegen. Meine Damen und Herren, die Hochwasserkatastrophen in den letzten Wochen weltweit lassen sich nicht allein mit ungünstigen Witterungsverhältnissen oder mit Wetterkapriolen begründen. Die deutlichen Zeichen für die globale Klimaveränderung werden, wie es nach Katastrophen oft der Fall ist, auch diesmal von der Politik betroffen zur Kenntnis genommen. Leider wissen wir aber auch, dass die Halbwertszeit solcher Betroffenheit immer begrenzt ist. Dennoch habe ich die Hoffnung, dass wir die Kraft zu klaren, richtungweisenden Entscheidungen diesmal finden werden.
Wir müssen sie einfach finden. Das gilt für die Zukunft im Umgang mit unseren Flüssen und einem ökologisch ausgerichteten Landschaftswasserhaushalt, bei dem Hochwasser nicht nur durch Deiche verhindert werden soll, genauso wie für eine Energiepolitik, die sich immer mehr als Problem für den Klimaschutz erweist.
Meine Damen und Herren, der Klimawandel ist da und er beschleunigt sich zusehends. In der gegenwärtigen Diskussion um die Ergebnisse des Klimagipfels in Johannesburg wird vor allem anerkannt, dass die Klimaveränderung und in deren Folge die Katastrophen wesentlich von Menschen mit verursacht werden. Auch die Energiepolitik spielt da eine wesentliche Rolle. Das ist die Basis, auf der wir unsere Diskussion um die energiepolitischen Ziele in Brandenburg führen müssen. Auch wenn es schwer fällt, eine Folgerung kann nur sein, dass die
Nutzung fossiler Energieträger zukünftig weltweit noch stärker zu reduzieren ist. Dazu müssen wir Alternativen haben, auch für die Leute, die in der Kohle arbeiten.
Dass der Verbrauch von Energie konsequent reduziert werden muss, ist eine Binsenweisheit, über die wir an der Stelle schon oft gesprochen haben. Wir müssen aber auch konsequent den Ausbau erneuerbarer Energien forcieren und jede Möglichkeit für neue Technologien, die Energie sparen oder CO2 vermeiden helfen, gezielt unterstützen.
Zurück zum Bericht: Die Bestandsaufnahme über die Potenziale, die Brandenburg hat, sind sehr umfangreich und eine gute Basis, auf der man Entscheidungen treffen kann. Die Bilanz bei der Umsetzung der Projekte aus der Nachwendezeit, die auf den Seiten 8 und 9 beschrieben sind, fällt richtigerweise sehr positiv aus. Über viele dieser abgeschlossenen Projekte habe ich aber auch bei intensivem Lesen des Strategiepapiers nur wenig verwertbare, wirklich neue Projektideen gefunden, die auch umsetzbar sind. Allerdings, muss ich zugeben, die finanzielle Ausstattung des REN-Programms ist alles andere als berauschend. Daran sind wir alle beteiligt. Das ist leider so.
Aber es geht nicht nur um Geld, es gibt auch viele andere Möglichkeiten, Vorbild zu sein. Da ist das Stichwort rationelle Energieverwendung. Nach Aufforderung durch den Landtag hat das Wirtschaftsministerium im Dezember 2001 dem Landtag einen Bericht vorgelegt, der damals in der Debatte von mir und auch von anderen massiv kritisiert wurde. Die Einzelmaßnahmen der Energiestrategie 2010 - dort sind Ansätze beschrieben sind sehr unverbindlich und kaum abrechenbar. Die vom Parlament geforderte Vorbildfunktion der Landeseinrichtungen beim Energiesparen ist noch längst nicht auf dem Stand, den wir erwarten müssten und der auch aus finanzpolitischen Gründen zwingend erforderlich ist.
Die Unterstützung für das kommunale Energiemanagement durch das Land ist gut. Dort gibt es richtig gute Ansätze. Sie haben darauf hingewiesen, die ZukunftsAgentur hat Angebote für Fortbildung gemacht. Das ist der richtige Weg. Aber da müssen natürlich die Partner mitspielen. Das ist ein Angebot, das wir machen können, das aber nicht von alleine funktioniert.
Nun zu der Förderung erneuerbarer Energien: Die SPD-Fraktion hat dem Ausbau der erneuerbaren Energien schon immer einen hohen Stellenwert eingeräumt und für jeden sichtbare Erfolge erzielt. Dennoch sind wir uns einig, dass die Potenziale noch längst nicht ausreichend genutzt werden. Dem Bericht ist zu entnehmen, wo dies geschehen kann. Wie gesagt, die Bestandsaufnahme ist gut.
Zu den Ausbauzielen: Auf Seite 23 steht, dass in Brandenburg bis zum Jahr 2010 ein Anteil an erneuerbaren Energien von 5 % am Energieverbrauch erreicht werden soll. Für die jetzige Bundesregierung ist es erklärtes Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2010 auf 12 % zu steigern. Nun muss man das umrechnen, aber dennoch ist es ein deutlich höheres Ziel. Wie passt das zusammen, wenn die einzelnen Bundesländer weit unter diesem Anspruch bleiben?
Herr Minister, Sie haben vorhin darauf hingewiesen, dass es sehr schwierig ist, von diesem Stand aus noch weitere Erfolge zu erzielen. Das ist richtig. Dennoch, denke ich, muss das Ziel einfach höher gesteckt werden. Wir müssen unsere Anstrengun
gen deutlich verdoppeln. Darüber ist noch einmal zu reden. Ich denke, 5 %, das kann so nicht stehen bleiben.
Es gibt Bundesländer, Niedersachsen zum Beispiel, die noch über die erklärten Ziele der Bundesregierung hinausgehen und die auch nicht die Wasserkraftnutzung in dem großen Stil wie andere haben. Die wollen deutlich mehr erreichen.
Festzuhalten bleibt: Die in dem vorliegenden Bericht genannten Potenziale, insbesondere die für die Bioenergie, lassen es eindeutig zu, auch in Brandenburg deutlich höhere Zielmarken zu setzen. Dazu erwarten wir Antworten vom Minister. Aber wir werden auch im Ausschuss Antworten geben müssen, wie wir das umsetzen wollen.
Nächster Punkt, die Liberalisierung des Gasmarktes: Hier stehen bekanntermaßen bedeutende Strukturveränderungen an. Leider steht zu diesem Thema tatsächlich nichts in der Konzeption. Sind wir da Zuschauer und müssen mit den Folgen leben? Das ist nicht beantwortet.
Auch fehlt mir die Positionierung zur Einspeisung von Biogas. Das ist ein ganz wichtiges Thema. Auch hier werden wir in Zukunft klarstellen müssen, wie wir vorankommen wollen.
Das Gleiche gilt für die notwendige Zusammenarbeit mit dem Land Berlin, da wir bekanntermaßen ein Wirtschaftsraum sind. Dazu habe ich im Bericht erstaunlicherweise nichts gefunden.
Auch über die Themen Energieimport und EU-Osterweiterung ist nur am Rande etwas erwähnt, aber es ist nicht klar, wie wir damit in Zukunft umgehen wollen. Darüber müssen wir auch reden.
Gut an dem Papier ist, dass für die Lausitz und auch für die Kollegen, die dort arbeiten, ein klares Bekenntnis für die Braunkohle abgelegt wird, auch wenn klar ist, dass sich weltweit vieles verändern wird. Das wird auch nicht an Brandenburg vorübergehen. Wir brauchen also auch hier Antworten.