Ulrich Freese

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Herr Minister, gehe ich recht in der Annahme, dass dies nicht der erste Versuch ist, den Bund an den Kosten zu beteiligen? Darf ich daher fragen, wie denn die vorherigen Regierungen, bei denen Sie in verantwortlicher Position im Bundesverteidigungsministerium waren, mit dieser Frage umgegangen sind?
Herr Minister, ich hoffe, Sie haben auch keinen Zweifel an der Wahrnehmung von demokratisch gewählten Abgeordneten.
Nun zu meinen Fragen: Können Sie mir erstens erklären, wie Strafanzeigen gegen Polizisten erfolgen können, wenn diese sich auf Befragen weigern, ihre Identität preiszugeben?
Eine zweite Frage: Kann ich damit rechnen, da ich mich als Zeuge zur Verfügung gestellt habe, noch einmal zur Verhaftung von zwei jungen Leuten, die mit brachialer Gewalt von der Polizei aus der Menge herausgerissen worden sind, befragt zu werden?
Frau Ministerin, darf ich davon ausgehen, da das Justizministerium verfahrensführend ist, dass Sie vor dem Gerichtstermin am 6. August...
„Darf ich davon ausgehen...“ war meine Frage, Herr Präsident.
Darf ich davon ausgehen, dass Sie vor dem 6. August alle verfahrensrelevanten Umstände geprüft haben, um das Landesverfassungsgericht am 6. August in die Lage zu versetzen, eine ordnungsgemäße Entscheidung zu treffen?
Darf ich des Weiteren davon ausgehen, dass Sie die Frage geprüft haben, ob die Bürgerinnen und Bürger in den Ämtern gehört worden waren, um sicherzustellen, dass der Landtag eine verfassungsgemäße Entscheidung treffen konnte?
Darf ich davon ausgehen, dass Sie geprüft haben, ob eine ordnungsgemäße Bürgeranhörung gemäß § 98 Abs. 2 unserer Verfassung stattgefunden hat, um das Verfassungsgericht und den
Landtag in die Lage zu versetzen, verfassungsgemäß zu entscheiden?
Herr Innenminister, können Sie - erstens - nachvollziehen, dass das Landratsamt zu der Auffassung gelangt ist, dass die Bürgerinnen und Bürger in den 15 Gemeinden, die ja eigentlich eine eigene Amtsgemeinde mit den anderen drei Gemeinden bilden wollen, von dieser Gesetzesinitiative als unmittelbar Betroffene zu sehen sind und daher für sich abgeleitet hatten - weil die Verfassung ja sagt, dass unmittelbar Betroffene durch den Gesetzgeber zu hören sind -, dass der Landrat da keine Notwendigkeit einer Anhörung gesehen hat?
Zweitens: Warum haben Sie nicht, nachdem Sie im Sommer 2002 aufgrund des Schriftwechsels, der uns vorliegt, erkennen konnten, dass hier eine Anhörung der 15 Gemeinden durch den Landrat nicht stattgefunden hat, und zwar vor Einbringung des Gesetzes von sich aus die Initiative ergriffen, entweder den Landrat aufzufordern, die Anhörung durchzuführen, oder aber die Anhörung als Innenminister für uns durchzuführen, damit wir hier im März 2003 ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren hätten abschließen können?
Herr Minister, können Sie sich erstens vorstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Region Guben von solchen Antworten, wie wir sie jetzt hören, die Kompetenzgerangel zwischen Land und Bundesregierung beinhalten, im Grunde genommen „die Faxen dicke“ haben?
Zweitens: Kann man nicht unproblematisch Stauraum in der Region Guben orten, anmieten und zur Verfügung stellen, damit die Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Guben vermindert wird? In Guben konnten beispielsweise vor zwei Wochen nicht einmal mehr die Feuerwehr, Busse und Krankenfahrzeuge fahren.
Herr Minister, unter Bezugnahme auf die „Spiegel”-Berichterstattung vom Montag erlaube ich mir zwei Nachfragen.
Erstens: Ist das, was Sie hier dargestellt haben, 100%ige Vorstellung der CDU?
Zweitens: Wird über die Frage, ob das Land Brandenburg dem Gesetzentwurf zustimmt, am Kabinettstisch in Brandenburg oder, wie Sie es hier angekündigt haben, in der Parteizentrale von Berlin oder von Potsdam entschieden?
Herr Minister, Sie haben richtigerweise zugestanden, dass das die wichtigste Achse für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Lausitz ist, und haben ein Vorziehen auf 2004 als einen Erfolg dargestellt. Meine Frage ist: Können Sie sich vorstellen, dass im Rahmen weiterer Verhandlungen noch zusätzlicher Druck erzeugt werden kann, um über zwei- und dreischichtiges Arbeiten an dieser Baustelle noch einen zeitigeren Fertigstellungstermin zu erreichen, damit die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region dann auch tatsächlich stattfinden kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Thiel. Sie haben dankenswerterweise den ganzen Diskussionsprozess um die Zukunft der ostdeutschen Bergbau- und Energiewirtschaft in diesem Jahr oder in dieser Wahlperiode auszugsweise zitiert. Eigentlich beschäftigt sich der Landtag Brandenburg seit zehn Jahren mit den Zukunftsperspektiven der Bergbau- und Energiewirtschaft Ostdeutschlands und hat auch gegen ihre Stimme richtungweisende Entscheidungen getroffen. die Braunkohlenbergbau und -verstromung in Brandenburg überhaupt noch ermöglichen.
Eine bedeutsame Entscheidun g ist vor einigen Wochen - nämlich am 29. September dieses Jahres - durch das Oberverwaltungsgericht gefällt worden, welche die Weiterentwicklung des Energiestandortes Jänschwalde und die Inanspruchnahme der Ortschaft Homo. gegen die Sie waren und möglicherweise noch sind, jetzt ermöglicht.
Ich will an dieser Stelle klar und deutlich sagen, dass das sklavische Festhalten an einer Auffassung den Zukunftsentwicklungen der Bergbau- und Energiewirtschaft in Ostdeutschland nicht hilft. Von daher haben der Landtag, das Ministerium. der Ministerpräsident in den letzten Wochen und Monaten immer zur richtigen Zeit den richtigen Schritt getan. uni dabei zu helfen, dass - unserer Zielsetzung entsprechend - ein eigenständiges Unternehmen mit Sitz hier und dauerhafter Zukunftsperspektive gewährleistet ist.
Landtag Fünndenhure - Wahlperine - rteriarprotokoll 3 22 - 18. Oktober 2isau 1329
Es war richtig. dass wir IM April nicht im Vorgriff auf die Entscheidungen der Kartellbehörde in Bonn oder Brüssel einen Ausstieg der jetzigen Eigentümer gefordert haben. Die jetzigen Eigentümer waren aus der Perspektive heraus zur richtigen Zeit die richtigen Eigentümer, sie waren starke Partner und sie haben verhindert. dass die ostdeutsche Bergbau- und Energiewirtschaft schon früher in einen ruinösen Wettbewerb getrieben wurde, den sie nicht hätte überstehen können. Von daher war das gesamte Unterfangen in der Zeit von April bis zur kartellbehördlichen Entscheidung vielleicht zu erreichen. dass einer der Großen. die sich gerade im europäischen Konzert neu aufgestellt haben, in Ostdeutschland als starker Partner und in Aufhebung der Konkurrenz zueinander verbleiben darf.
Wir werden Ihren Antrag - wie Sie es richtigerweise gesagt haben - in Fortsetzung unserer Entscheidung im Wirtschaftsausschuss ablehnen, weil dieser Antrag in zwei Punkten erfüllt ist. Der erste Punkt heißt:
Die Landesregierung. der Ministerpräsident. der Wirtschaftsminister und die Bundesregierung kümmern sich uni den Fortbestand und wirken auch in erheblichem Maße darauf ein. dass die neuen Eigentümer konzeptionelle Überlegungen präsentieren. an denen man erkennen kann. oh die Zukunftsperspektiven genutzt werden und ob sichergestellt wird, dass 50 Terrawatt Braunkohlenstrom zur Energieversorgung beitragen.
Der dritte Punkt ist im Grunde erledigt. Die jetzigen Eigentümer kommen ihrer Pflicht nach und haben Elemente des Stabilisierungskonzeptes, das wir gefordert und unterstützt haben. bis zur Stunde ein gehalten. Es wurde eine Milliarde DM zur Verfügung gestellt. was diesem Unternehmen hilft. über die schwierige Wettbewerbsklippe hinwegzukommen.
Der Forderung in Ihrem zweiten Punkt können wir nicht mehr folgen. weil die Macht des Faktischen klar und eindeutig ist. Dies alles, eine vorübergehende oder dauerhafte ostdeutsche Beteiligung. hätte man 1991, 1992 oder vielleicht noch 1993 erledigen können. Dieses Haus hat sich dafür ausgesprochen. das sächsische Parlament hat dagegen votiert. Von daher war in Ostdeutschland keine Übereinstimmung zu erreichen und das Konzept konnte nicht umgesetzt werden.
Wir sollten uns in der jetzigen Diskussion auf das Machbare konzentrieren. Wir müssen also sicherstellen, dass die Konkurrenz untereinander aufgehoben wird und dass die Kräfte gebündelt werden. Deshalb ist eine große Lösung unter Einbeziehung vieler Eigentümer - VEAG, LAUBAG sowie möglicherweise MIBRAG und BEWAG - wahrscheinlich am besten.
Ja.
Ich kann Ihnen darin zustimmen, dass das Enverberkonsortium
eine wichti ge Rolle spielt. Entscheidend ist. wer am 15. November das beste Angebot abgibt.
Ich kann Ihnen nicht zustimmen in Ihrer Aussage. dass ah dem 16. November die Zukunft der ostdeutschen Bergbau- und Energiewirtschaft uneingeschränkt beginne. denn danach geht es uni die Lösung der Hauptaufgaben. nämlich 5(1 Terrawatt am Markt zu platzieren. die Arbeit der Tagebaue und der Kraftwerke zu sichern. der Schmutzkonkurrenz auszuweichen und auch politische Rahmenbedingungen zu schaffen. die sich in Nachbetrachtung der Privatierungsverträge ergeben und verbesserte Rahmenbedingungen für die ostdeutsche Bergbau- und Energiewirtschaft mit sich bringen. Ich erinnere daran. dass aus unserer Sicht der Förderzins entfallen muss. Ebenso ist die letzte Kaufpreisrate, die für die VEAG noch zu entrichten ist. hinderlich für den Wettbewerb. Erst dann beginnt die Zukunft. Ob sie erfolgreich gestaltet wird, entscheiden die Jahre 2006/2007. denn dann sind wir mit der ostdeutschen Braunkohlenverstromung konkurrenzlos wettbewerbsfähig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Christoffers, mich freut die klare, deutliche Haltung der PDS zur Zukunft der
ostdeutschen Bergbau- und Energiewirtschaft. Sie freut mich insbesondere deswegen. weil wir in den vergangenen Jahren mächtige Diskussionen hier im Parlament hatten. Damals war die Haltung der PDS zu einem bedeutsamen Eckpfeiler der Zukunft der ostdeutschen Bergbau- und Energiewirtschaft eine ganz andere. Wir würden heute, wenn sich die Auffassung. der PDS im Parlament durchgesetzt hätte. nicht über Zukunftsperspektiven der ostdeutschen Bergbau- und Energiewirtschaft reden. Dies als Vorbemerkung.
Meine Damen und Herren, die ostdeutsche Bergbau- und Energiewirtschaft, so wie sie steht und liegt, ist die zukunftsträchtigste Energiewirtschaft, die sich in Deutschland derzeit darstellt. Wir haben die modernsten Braunkohlenkraftwerke der Welt mit den höchsten Wirkungsgraden. Hier sind die Braunkohlenkraftwerke, die auch die längsten Restlaufzeiten aller Kraftwerke in Deutschland nachzuweisen haben. Sie werden noch 20 bis 40 Jahre lang in Betrieb sein und, was unsere Leistung in der Vergangenheit in Form von Diskussionen und notwendigen Gesetzen - Braunkohlen grundlageneesetz -, war: Die Tagebaue sind rechtssicher. Die Braunkohlenkraftwerke werden garantiert während ihrer Laufzeit auf Braunkohle zurückgreifen können.
Wir haben eine sehr schwierige Situation, eine Situation. die uns die konservativ-liberale Bundesregierun g in den Jahren 1997 und 1998 durch die Totalliberalisierung der Energiemärkte in Deutschland beschert hat. Das Freigeben der Märkte mag für Westdeutschland richtig und vernünftig gewesen sein; aber die ostdeutsche Bergbau- und Energiewirtschaft mit einer Energiewirtschaft Westdeutschlands und Westeuropas in eine Konkurrenzsituation hineinzuwerfen im Wissen darum. dass erst acht bis neun Jahre seit der deutschen Einheit vergan gen sind. dass die Privatisierung erst drei Jahre zurückliegt, dass kein Speck, kein Rahm angesammelt werden konnte. um im harten Wettbewerb zu bestehen. das war unverantwortlich und wird auch dadurch nicht besser. dass hier versucht worden ist, mit einer Braunkohlenschutzklausel ein Stück Chance bis zum Jahr 2003 zu geben.
Ich bin als Sozialdemokrat, Herr Christoffers, sehr froh und glücklich darüber, dass wir mit der sozialdemokratischen Mehrheit auch allein in der Lage gewesen wären, dieses Gesetz durchzubringen. Es haben mehr als 44 Abgeordnete der Sozialdemokratischen Partei dem Braunkohlenerundlaeengesetz zugestimmt.
In Ihrer Partei haben zwei oder drei Abgeordnete mit Ja, die große Mehrheit hat mit Nein gestimmt oder sich der Stimme enthalten. Deshalb ist das, was ich eingangs bemerkt habe, wahr und richtig.
Die ostdeutsche Bergbau- und Energiewirtschaft hat den Wettbewerbsdruck aufgenommen. Die VEAG hat mittlerweile ihre Preise um die Hälfte, von 12 auf 6 Pfennig je Kilowattstunde, reduziert. Dies führt natürlich in erheblichem Maße dazu, dass beim Unternehmen Umsatzverluste in Milliardenhöhe zu verbuchen sind, Mittel, die natürlich fehlen, um die 17 Milliarden DM Investitionen, die das Unternehmen getätigt hat und die teilweise auf dem Kapitalmarkt eingefordert wurden, letztendlich bedienen zu können.
Es ist gut und richtig, dass sowohl die Bundesre gierung als auch die ostdeutschen Bundesländer unter Führung von Ministerpräsident Manfred Stolpe letztendlich im Januar dieses Jahres noch einmal ein deutliches Signal gesetzt und klar formuliert haben, dass sie zu dem Stabilisierungskonzept stehen und bereit sind dieses auch durch politische Begleitmaßnahmen zu festigen.
Das Stabilisierungskonzept beinhaltet, dass die Braunkohlenkraftwerke in der Lausitz und in Mitteldeutschland als Grundlastkraftwerke in Volllast mehr Strom produzieren würden, als sie derzeit produzieren. und mehr Kohle in den Kraftwerken eingesetzt werden könnte, als zurzeit eingesetzt wird. Das wäre ein guter wirtschaftlicher Beitrag fiir die Region Lausitz. aber auch für Mitteldeutschland.
Das Stabilisierungsmodell beinhaltet aber auch, dass die Eigentümer in der Zeit von heute bis zum Jahre 200712008 eine Deckungslücke von etwa 5 bis 10 Milliarden DM auszugleichen haben. Das sind die Umsatzverluste, die in dieser Zeit durch Preissenkungstendenzen erkennbar sind.
Von daher richtet sich das Stabilisierun gsmodell an Eigentümer gleich welcher Art und es ist ein Stabilisierungsmodell des Unternehmens VEAG mit Folgewirkung auf die LAUBAG. aber auch auf die MIBRAG. Wir wollen, dass die Unternehmer, die jetzt in Verantwortung stehen, dieses Stabilisierungsmodell vereinbaren. Bundeswirtschaftsminister Müller hat mit Rückendeckung von Manfred Stolpe. Kurt Biedenkopf und Reinhard Höppner klar und deutlich erklärt: Das ist die Messlatte, an der sich alle, die möglicherweise Eigentümer werden wollen, letztendlich zu messen haben.
Von daher, Herr Christoffers, ist Ihr Antrag sachlich falsch. Das Stabilisierungsmodell ist ein dauerhaftes Modell, um die ostdeutsche Bergbau- und Energiewirtschaft ins Jahr 2008 oder 2020 zu brin gen. Wir lehnen Ihren Entschließun gsantrag ab. weil er in der Sache nicht weiterhilft.
Herr Minister, heißt das, dass das Land Brandenburg am Freitag im Bundesrat genau das, was Sie gerade gesagt haben - dass der Verbraucherschutz und auch der Preisschutz durch eine Tarifaufsicht der Länder erhalten bleiben sollen -, vertreten wird?