Christoph Schulze
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Kircheis, eine Expertengruppe hat die Ermittlungen des Infektionsweges begleitet. Das geschieht immer parallel zu den Maßnahmen, die vor Ort getroffen werden müssen. Die Expertengruppe besteht in der Regel wie auch in diesen drei Fällen aus den Veterinären vor Ort, den Veterinären unseres Hauses und Fachleuten des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde versucht, sämtliche Zukäufe und Verbindungen der Einzelfälle - es betraf drei Kleintierhalter - aufzudecken, um so schnell und so gut wie möglich die Infektionswege festzustellen. Nach Auffassung dieser Expertengruppe sind zwei Infektionswege möglich: Der eine Infektionsweg ist über das Wildgeflügel denkbar, denn es besteht natürlich immer die Möglichkeit, dass Wildgeflügel über frei laufende Hühner hinwegfliegt. Als zweiter Infektionsweg ist von Anfang an der Verdacht geäußert worden, unerhitzte Geflügelabfälle könnten die Infektion hervorgerufen haben.
Der potenzielle Eintrag über latent oder klinisch erkrankte Wildvögel ist nicht grundsätzlich auszuschließen, da andere Fälle in Deutschland und Europa darauf zurückzuführen waren. Allerdings sind diese drei Fälle in Gebieten aufgetreten, in denen die Wildvögelpopulation typischerweise nicht vermehrt vorhanden ist. Die Untersuchung der Umgebung sowohl im Zeitraum des Ausbruchs als auch davor und danach hat keine nachweisbaren Ergebnisse gebracht, dass H5N1 im Wildvogelbestand vorhanden gewesen wäre.
Deswegen hat sich die Expertengruppe vor Ort dem zweiten
möglichen Infektionsweg akribisch zugewandt. Es bestand der Verdacht - im Grunde genommen besteht er bis heute, wir haben aber keine abschließende Klärung, und ein Verdacht muss auch bestätigt werden -, dass sich die Infektion über tiefgefrorene Enten ausgebreitet hat, welche die Menschen dort verzehrt haben. Sie wissen, dass die Innereien in den Enten noch enthalten sind, wenn Sie sie kaufen. Der eine oder andere isst sie gern, und der eine oder andere isst sie nicht so gern. In letzterem Fall werden sie auch auf den Misthaufen geworfen, und die Hühner können daran picken. Damit wäre ein Eintragsweg gegeben.
Wir haben zum Glück oder nicht zum Glück - je nachdem, wie man es sieht - noch Enten von diesen Chargen gefunden und im Labor untersuchen lassen. Wir haben keine Erreger gefunden. Bekanntlich ist H5N1 ein Erreger, der die Kälte und nicht die Wärme liebt. Insofern hätte also die Möglichkeit bestanden, den Erreger zu finden. Insofern bleibt der Verdacht, aber es gibt keine Bestätigung. Die Untersuchung ist abgeschlossen. Es gibt keine weiteren Möglichkeiten - das sagen auch die Fachleute von der Insel Riems -, diesen Fällen nachzugehen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, wenn Sie es erlauben, gerade an unsere Klein-Geflügelhalter zu appellieren, sich zu melden. Wir haben wiederum feststellen müssen, dass die Halter nicht bei den Veterinären in den Kreisen gemeldet sind. Ich kenne das und weiß - ich selbst war auch einmal im „Sperrbezirk“ -, wie das ist, wenn die Hühner nicht gemeldet werden.
- Ja, es stand in der „Morgenpost“: „Staatssekretär im Sperrbezirk.“ So ist halt das Leben. Nein, ernsthaft zurück zum Thema! - Man sollte die Halter des Wirtschaftsgeflügels, die damit Geld verdienen und ihre Familien ernähren müssen, schützen. Das Erste ist natürlich zu wissen, wo das Geflügel ist. Da geht es um die seuchenhygienischen Maßnahmen.
Wenn ich auf die Verbraucherschutzseite zu sprechen komme und auf die Uhr gucke, möchte ich kurz vor Mittag noch den Hinweis an alle geben: Alles, was mit Geflügel zu tun hat, ordentlich durchbraten und garen! Bei 70 Grad ist der Erreger auf jeden Fall nicht mehr vorhanden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich über die Gelegenheit, zu wichtigen Aspekten der Gewässerpolitik im Land Brandenburg Stellung zu nehmen. Es ist schon angesprochen worden: Soweit zu Einzelfragen der Großen Anfrage nur exemplarisch Zahlen und Daten ermittelt werden konnten, liegt das daran, dass die Wasserwirtschaft nicht ausschließlich in der unmittelbaren Landesverwaltung wahrgenommen wird.
Die Unterhaltung der 30 000 km Gewässer II. Ordnung obliegt den Gewässerunterhaltungsverbänden, die als Selbstverwaltungskörperschaften vorrangig ihren Mitgliedern rechenschaftspflichtig sind und ausschließlich einer Rechtmäßigkeitskontrolle durch das Landesumweltamt unterstehen. Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind kommunale Selbstverwaltungsaufgaben im Rahmen der örtlichen Daseinsvorsorge, die von den kommunalen Trägern eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Die Landesregierung hat sich aber auch in den Fällen, in denen Zahlen und Daten aus den Bereichen der genannten Körperschaften nicht vorlagen, innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit darum bemüht, entsprechende Angaben zu erhalten.
Es ist schon angeklungen: Das ganze Feld der Wasserwirtschaft bezieht sich nicht nur auf Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverbände. Es geht um Hochwasserschutz, um den Landschaftswasserhaushalt, aber natürlich auch um Trinkwasser und Abwasser und um die Gewässerunterhaltung.
Die Herausforderung des Hochwasserschutzes der vergangenen Jahre an Elbe und Oder konnte erfolgreich gemeistert werden. Viele erinnern sich an die kritischen Situationen, die wir dort nicht nur in der Abwehr von aktuellen Hochwassersituationen erlebt haben. Wir sind hier auf gutem Wege, aber wir haben noch viel zu tun, unsere Infrastruktur im Hochwasserbereich zu verbessern. Die Zahlen sind schon genannt worden. An der Oder, insbesondere am Oderbruch, sind wir sehr weit. Wir sind auch an der Elbe mit all dem dabei, was wir zur Verfügung haben. Das werden wir weiter betreiben, einschließlich Deichrückverlegungsmaßnahmen wie in Lenzen in der Prignitz.
Heute sind über 97 % der Bevölkerung in Brandenburg an die öffentliche Wasserversorgung und über 80 % an die Abwasserentsorgung angeschlossen. Dies ist ein wesentlicher Beitrag auch zur positiven Entwicklung der Gewässerqualität, insbesondere zu unserer Verpflichtung zur Umsetzung des europäischen Abwasserrahmenrechts.
Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel auch in den technischen Hochwasserschutz an Oder und Elbe sowie für die Unterhaltung und Instandsetzung von Landesgewässern I. Ordnung einschließlich der dazugehörigen Wehre und Talsperren investiert.
Die Gewässerunterhaltungsverbände haben sich als leistungsfähige Partner in den Regionen etabliert. Sie haben eine ange
messene Personalausstattung und sind im Wesentlichen wirtschaftlich gesund. Die Beiträge sind keineswegs im Bundesvergleich übermäßig hoch, auch wenn die Vergleichbarkeit von Beiträgen aus anderen Bundesländern aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und Aufgaben eingeschränkt ist.
Im Hinblick auf die ermittelte Beitragsspanne von 4 bis 9,20 Euro je Hektar und Jahr begrüße ich sehr, dass sich die Verbände um einen Kosten-Leistungs-Vergleich bemühen. Auch hier sind die Standortbedingungen - das weiß jeder, der in Brandenburg lebt - von Verband zu Verband und von Region zu Region unterschiedlich.
Bei der Abwasserbeseitigung hat die Landesregierung in der Vergangenheit nicht nur einseitig auf zentrale Abwasserinfrastruktur gesetzt. In den dünnbesiedelten ländlichen Räumen, in denen eine zentrale Erschließung wirtschaftlich unvernünftig wäre und die Gefahr sozial unverträglicher Gebühren begründen würde, sind nach der bisherigen Rechtslage vielfältige Lösungen realisierbar. Insbesondere in der Uckermark, in der Prignitz und in der Lausitz gibt es einen hohen Anteil an Kleinkläranlagen mit Direkteinleitungen.
Diese Anlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Die Einleitungen müssen dem Stand der Technik entsprechen und dürfen nicht die Vorsorgeanforderungen an den Grundwasserschutz unterlaufen. Das machen sie in der Regel auch nicht.
Nur unter diesen Voraussetzungen ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang denkbar. Allerdings möchte ich daran erinnern, dass dies Selbstverwaltungsaufgaben sind und jeder Zweckverband an dieser Stelle genau wissen muss, was er dort tut und wie er entscheidet. Fehlentwicklungen sind uns hier bekannt. Darüber brauchen wir nicht mehr zu diskutieren.
Das gilt auch für die Fragen der Privatisierung der Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung, die noch nicht angesprochen worden sind. Bereits heute nutzen die kommunalen Träger die Möglichkeiten der funktionalen Privatisierungen aus. Damit bestehen hinreichende Möglichkeiten, um diese Selbstverwaltungsaufgaben wirtschaftlich zu erfüllen. Bedarf für eine materielle Privatisierung der Abwasserbeseitigung sieht die Landesregierung nicht.
Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung in ihrer zukünftigen Gewässerpolitik? - Der erste Grundpfeiler für eine Wasserwirtschaft ist ein modernes Wassergesetz. Auch darüber ist alles gesagt. Das ist sozusagen direkt in der Pipeline. Zugleich werden wir einige Änderungen, die auch schon angekündigt sind, hoffentlich mehrheitlich durchsetzen. Es geht um Transparenz, um Kosteneinsparung, aber auch um gutes Wasser.
Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir bisher das einzige Bundesland waren - andere Bundesländer machen uns das jetzt nach -, das eine eigene Richtlinie zum Landschaftswasserhaushalt aufgelegt hat, aus Gründen der Sensibilität des Themas Wasser in Brandenburg. Diesen Weg werden wir in der jetzt begonnenen Förderperiode weiter beschreiten. Auch der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser wird entsprechend weitergeführt werden. Wir haben die notwendigen Mittel dafür eingestellt. Ich denke, im Großen und Ganzen werden wir sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch das tägliche Leben so gestalten können, dass wir dieses sensible Thema - das ist hier
mehrfach schon angesprochen worden - vernünftig, realistisch und etwas emotionsloser angehen können. - Danke schön.
Herr Präsident! Werte Abgeordnete!
„Klimaschutz und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel haben eine hohe ökologische und ökonomische Bedeutung. Daher ist im vitalen Interesse Deutschlands und seiner Länder eine aktive Klimaschutzpolitik im nationalen, europäischen und weltweiten Rahmen zu betreiben.“
Dieses Zitat aus der Düsseldorfer Erklärung, die anlässlich der Sonderkonferenz der Umweltminister von Bund und Ländern zum Klimaschutz im März dieses Jahres verabschiedet wurde,
macht deutlich, dass die Klimaschutzpolitik ganz wesentlich über die Zukunftschancen unseres Landes mitentscheidet. Klimaschutz ist nach meiner festen Überzeugung das oder zumindest eines der wichtigsten politischen Handlungsfelder nicht erst für die Zukunft, sondern schon heute.
Zukunftsfähigkeit für Brandenburg, das bedeutet: Wie wird es uns gelingen, den Klimawandel zu begrenzen? Wie passen wir unser Land, wie passen wir unsere politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Strategien an die unvermeidbaren Klimaänderungen an?
Um die Zukunftsfähigkeit zu erhalten, sind auf allen Politikfeldern gemeinsame Anstrengungen nötig, sicher in unterschiedlicher Intensität, aber es gibt keinen Bereich, der nicht von Klimaänderungen betroffen ist oder zur Klimaanpassung beitragen kann bzw. muss. Je intensiver man über die einzelnen Politikfelder nachdenkt und nach der klimatischen Bedeutung einzelner Aktivitäten und Aufgaben fragt, umso deutlicher wird, dass Klimaschutz ein übergreifender Aufgabenbereich ist, der alle Lebensbereiche, ja alle gesellschaftlichen Prozesse durchdringt und überall zum Nachdenken und besseren Verstehen der von Menschen verursachten Auswirkungen beitragen soll.
Das Ziel des Ihnen heute vorliegenden Berichts zum integrierten Klimaschutzmanagement ist es, die Auswirkungen der Klimaänderung zu beschreiben. Notwendige Anpassungsmaßnahmen werden identifiziert, und der Handlungsrahmen für die Klimaschutzpolitik ist dargestellt. Insofern ist das Klimaschutzmanagement die Klammer für alle Aktivitäten zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
Wenn aber das Management Aktivitäten und Aufgaben identifiziert, Vorgehensweisen auf ihre Angemessenheit prüft und in der Folge auch Fortschritte überwacht, dann darf nicht vergessen werden, dass das Management allein auch seine Grenzen hat. Nur wenn jeder Einzelne seine Aufgaben erkennt und auch annimmt, kann ein derartiges Management erfolgreich sein. Die konkrete Umsetzung der notwendigen Maßnahmen muss dann in einzelnen Fachbereichen erfolgen, so zum Beispiel im Rahmen der Weiterentwicklung der Energiestrategie und des integrierten Verkehrskonzepts, aber auch bei der Schaffung von Rahmenbedingungen und Anreizen zur Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffizienz bis hin zu einer vorbildlichen energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude.
Anfang März hatten wir hier in einer Aktuellen Stunde über die Herausforderung für Brandenburg bei der Bewältigung der Folgen des globalen Klimawandels diskutiert. Dabei bestand große Einigkeit darin, dass es notwendig ist, zu handeln, und zwar sehr schnell. Es war ebenfalls Konsens, dass ein konsequentes Handeln erhebliche Chancen für die brandenburgische Wirtschaft, auch für viele wissenschaftliche Institutionen bedeutet. Diese Chancen müssen wir nutzen.
Wie sieht nun unsere Bilanz zum Klimaschutz aus? - Der Hauptanteil der CO2-Emissionen stammt mit fast 75 % aus der Energieerzeugung und der Energieumwandlung. Knapp 10 % steuert der Verkehr bei. Diese beiden Bereiche stellen somit auch die Schwerpunkte für die Maßnahmen zur Emissionssenkung dar. Andere Bereiche wie das verarbeitende Gewerbe, die Abfall- und Abwasserwirtschaft und die privaten Haushalte dürfen dabei natürlich nicht vergessen werden.
Bezogen auf 1990 haben wir die CO2-Emissionen um 33 % gesenkt. Das Ziel der Energiestrategie, die CO2-Emissionen bis 2010 auf 53 Milionen Tonnen zu senken, ist derzeit nicht in Sicht. Es stand heute früh in allen Zeitungen. Natürlich ist dieses Reduktionsziel für das Energieland Brandenburg sehr anspruchsvoll, aber im Lichte der vorliegenden Erkenntnisse zu den verheerenden Auswirkungen des Klimawandels alternativlos.
Es gibt auch andere Statistiken, zu denen ich eine etwas reservierte Meinung habe. Das sind die CO2-Emissionen pro Kopf der Bevölkerung. Mit Statistik und Mathematik kann man so einiges machen. Bezogen auf ein historisch energieerzeugendes und energieexportierendes Land mit kleiner Bevölkerung bringt eine Statistik pro Kopf der Bevölkerung logischerweise zum Ausdruck, dass wir mehr emittieren als die USA. Ich möchte das Thema nicht kleinreden, aber wir sollten manchmal auch über das nachdenken, womit wir uns auseinandersetzen. Fakt ist eines: Wir müssen viel mehr tun, als bisher getan wurde.
Wenn wir uns für Brandenburg keine anspruchsvollen Ziele setzen würden, sondern Ziele, bei denen jetzt schon klar ist, dass das Land sie ohnehin erreichen wird, dann müssten wir uns fragen lassen, warum wir uns überhaupt Ziele setzen und nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Ich bin immer für anspruchsvolle Ziele zu haben, auch wenn ich feststellen muss, dass das Wirtschaftswachstum seit 1998 mit einem deutlichen Anstieg der CO2–Emissionen verbunden war. Diesen Gleichklang von Wirtschaftsentwicklung und Klimabelastung müssen wir umkehren. Wirtschaftswachstum und Emissionssenkung, das muss für Brandenburg eine feste Einheit werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es aus meiner Sicht zwei Wege, die wir gemeinsam und gleichzeitig beschreiten müssen: Wir müssen uns eine wesentliche Senkung des Primärenergieverbrauchs in deutlichen Zahlen und die Erzeugung von 50 % der dann noch benötigten Energie aus regenerativen Quellen auf die Fahnen schreiben.
Die Senkung des Energieverbrauchs ist die Basis einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik. Neben der Erhöhung von Wirkungsgraden unserer Kraftwerke muss vor allem der Verbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Produktion und Transport deutlich sinken. „Energieeffizienz“ ist hier das Schlagwort für die intelligenteste Energiequelle überhaupt, denn diese Energie wird durch Nachdenken, durch vielfältige Ideen, durch den Dialog und das zielgerichtete Handeln unterschiedlichster Partner erschlossen.
Aus diesem Grund denke ich gerade bei dem Thema „Effizienz“ an die Umweltpartnerschaft und werde mich persönlich dafür einsetzen, dass alle, die in der Umweltpartnerschaft zusammengeschlossen sind - wir haben in den letzten Monaten ermutigende Schritte in Brandenburg getan -, dieses Thema als eines der wichtigsten in ihrer praktischen Arbeit umsetzen. Ich sage Ihnen ehrlich, dass es mich ärgert, wenn wir unter anderem auch aus anderen Bundesländern wegen unserer in der Tat zu hohen CO2-Emissionen Kritik erfahren, andererseits aber auch noch nicht alle Potenziale ausschöpfen, um davon wegzukommen. Hier ist ein ganz bedeutendes Arbeitsfeld für die nächsten Monate, ich sage: Jahre.
Wie so etwas gehen kann, zeigen unsere Erfolge bei den erneuerbaren Energien, denn hier nimmt Brandenburg einen Spit
zenplatz ein. Aber gerade als Braunkohleland müssen wir die Schlagzahl - wie der Ruderer sagen würde - erhöhen. Kurz- bis mittelfristig können und wollen wir nicht auf die Braunkohle verzichten. Ich sehe mich allerdings durchaus im Einklang mit der Forderung, dass der CO2-Ausstoß der Braunkohlekraftwerke so schnell wie möglich dramatisch gesenkt werden muss.
Wenn die Abtrennung und Endlagerung von CO2 ein Erfolg der „Brandenburger Denkfabrik“ würde, wäre dies nicht nur ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu einer CO2-armen Braunkohlewirtschaft, sondern auch ein Exportschlager ersten Ranges. Auch für Biomassekraftwerke wäre eine CO2-Abscheidung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Energieerzeugung, die effektiv CO2 aus der Atmosphäre ausschleust.
Parallel zu den Bemühungen um die CO2-Abscheidung müssen wir unsere Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien verwirklichen. Dazu bedarf es einer langfristigen Strategie. Wir arbeiten in unserem Haus an dieser Strategie und werden sie auch Ende dieses Jahres - davon gehe ich aus - vorstellen können.
Auch wenn nicht nur in Brandenburg, sondern weltweit die CO2-Reduktionsziele erreicht werden, ist der Klimawandel, wie wir alle wissen, nicht aufzuhalten, sondern nur in seinen Auswirkungen zu begrenzen. Hier zählt jedes Grad, ja jede Stelle hinter dem Komma. Deshalb haben wir das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung beauftragt, wahrscheinliche Szenarien für unser Land zu entwickeln. Diese Klimaszenarien, die dem vorliegenden Bericht zugrunde liegen, zeigen deutlich die Auswirkungen des Klimawandels auf unser Land.
Uns erwarten in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts ein deutlicher Temperaturanstieg, verbunden mit einer Verdopplung der Zahl extrem heißer Tage, ein Anstieg der Zahl der Tage ohne Niederschlag und geringere Jahresniederschläge bei einem Anstieg der Niederschläge im Winter. Das bedeutet, dass deutlich weniger Wasser für die Vegetation und die Grundwasserneubildung zur Verfügung stehen wird. Insofern passt dieses Thema mit dem gerade vorher an diesem Nachmittag behandelten Thema, der Wasserwirtschaft, gut zusammen.
Was daraus insbesondere für die Forstwirtschaft und die Landwirtschaft folgt, liegt auf der Hand. Hier sind insbesondere auch im Zusammenhang mit einer Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes erhebliche Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel zu unternehmen. Erste Handlungsmöglichkeiten sind in dem Bericht dargestellt. Sie haben schon zu einem erheblichen Teil Eingang in die Arbeiten von Brandenburger Wissenschaftseinrichtungen gefunden. Von dort kommen auch schon die ersten Resultate wissenschaftlicher Arbeiten zum Thema. Der auch gebildete Nachhaltigkeitsbeirat in unserem Hause zeigt eindeutig, dass dieses Thema im Mittelpunkt der zukünftigen Arbeit in unserem Land steht.
Wir wissen zum Beispiel, dass es zu erheblichem CO2-Ausstoß bei Mooren kommen kann, wenn zu wenig Wasser zur Vernässung der Moore bereitsteht, oder dass bei ungünstiger Niederschlagsverteilung die Grundwasserneubildung bis auf 40 % der Normalwerte absinken kann. Wir kennen also durch die Arbeit wissenschaftlicher Einrichtungen im Land bereits einen Teil der negativen Regelkreisläufe und haben erste Maßnahmen zur Umsteuerung ergriffen. Ich nannte vorhin bei der Wasserwirtschaft schon unsere Richtlinie zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes.
Das integrierte Klimaschutzmanagement findet allerdings hier seine Grenzen. Es kann keine derartigen wissenschaftlichen Arbeiten durchführen. Es kann Arbeiten anstoßen, Ergebnisse fordern, ganzheitlich und konstruktiv die Forschung begleiten und Ergebnisse prüfen - nicht mehr. Aber das ist ganz schön viel! Dies betrifft auch andere Bereiche, wie die menschliche Gesundheit. Wir wissen, dass Brandenburg große Grün- und Frischluftzonen hat. Trotzdem müssen die Auswirkungen der Temperaturerhöhung auf die Gesundheit vor allem älterer und ganz junger Menschen berücksichtigt werden - das umso mehr in einer alternden Gesellschaft. Verbunden mit dem Auftreten neuer, bisher in Brandenburg nicht vorkommender Krankheitserreger sind sicherlich auch neue Gesundheitsrisiken zumindest zu erwarten.
Meine sehr verehrten Abgeordneten, Klimaschutz bedeutet nicht nur Risiken, sondern bietet auch erhebliche Chancen für unser Land. Etwa 3 000 Arbeitsplätze wurden bisher im Bereich der erneuerbaren Energien geschaffen, und jeden Tag werden es mehr, wie uns gerade die Ansiedlungen von Unternehmen der Solarwirtschaft zeigen. Brandenburger Unternehmen exportieren Anlagen und Technologien für den Klimaschutz in alle Welt. Ich denke auch an die Biofuels, an alles, was sich in Schwedt entwickelt hat und sich hoffentlich noch entwickeln wird; die nächste Generation von BTL/GTL steht an. Das sind Herausforderungen, aber auch erfreuliche Entwicklungen.
Brandenburg ist nun einmal ein hervorragender Standort für Forschung und Entwicklung im Bereich des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien. Hier stimme ich mit der Auffassung von Professor Schellnhuber, dem Leiter des PIK, überein, dass Brandenburg eine große Zukunftschance als Innovationslabor für CO2-Vermeidung und Klimaanpassung hat. Wir haben viele innovative Unternehmen und Handwerksbetriebe, die die gewonnenen Erkenntnisse auch praktisch umsetzen.
Von besonderer Bedeutung ist aber, dass alle Menschen die Bedeutung des Klimaschutzes erkennen und ihr eigenes Handeln darauf einstellen. Ohne das Handeln aller werden wir die Klimaschutzziele nicht erreichen. Ich freue mich deshalb besonders, dass es während der Erstellung dieses Berichtes schon gelungen ist, den Klimaschutz im Lehrplan der Sekundarstufe der Schulen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zu verankern. Damit werden sich jährlich ca. 10 000 Schüler mit diesen Problemen auseinandersetzen und hoffentlich das erworbene Wissen nutzen. Das alte Sprichwort: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ gilt auch hier.
Auch für die tägliche Arbeit der Landesregierung ist es erforderlich, die Anforderungen des Klimaschutzes sozusagen ständig im Hinterkopf zu haben. Ich halte deshalb einen Klimacheck analog einem Demografiecheck für alle relevanten Bereiche für erforderlich.
Das integrierte Klimaschutzmanagement kann und wird sich nicht auf einen einmaligen Bericht an den Landtag beschränken. Dazu ist diese Thematik viel zu bedeutend, egal, ob man sie jetzt ökonomisch, wissenschaftlich oder sozial betrachtet. Der Ihnen vorliegende Bericht stellt den ersten Schritt für ein dauerhaftes Klimaschutzmanagement in unserem Land dar. Natürlich wird ein solches Klimaschutzmanagement auch durch die Presse und die Öffentlichkeit bewertet: Was hat es bewirkt, was ist in Gang gekommen, was hat sich bewegt, was
hätte man unbedingt erreichen müssen, was hat man vielleicht auch falsch gemacht?
Wir wissen jetzt, wo wir stehen und was wir noch alles bewegen müssen. Wir wissen aber auch, dass wir schnell handeln müssen, um den Klimawandel noch beherrschbar zu halten. Deshalb werden wir die gewonnenen Erkenntnisse auch zügig in die Energiestrategien des Landes sowie in alle anderen Politikfelder einbringen.
Über die nächsten Schritte in der Klimaschutzpolitik und über die hoffentlich guten Erfolge werden der Minister bzw. auch ich gern hier im Plenum oder in den Ausschüssen berichten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.