Gunter Fritsch
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Das derzeit geltende Abgeordnetengesetz, das eine Laufzeit bis zum Jahresende hat, sieht vor, dass wir jährlich einen Bericht des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik erstellen lassen, um die Entwicklung der Einkommen der arbeitenden Bevölkerung in Brandenburg festzustellen. Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass der Präsident des Landtages daraufhin ein Anpassungsgesetz des Abgeordnetengesetzes dem Plenum vorzulegen hat. Dies passiert heute.
In der Debatte um die jährlichen Anpassungen fallen immer wieder einige Punkte auf. Es ist nicht so sehr die absolute Höhe der Entschädigung der Abgeordneten, die kritisiert wird, obwohl es eine ganze Reihe von Menschen gibt, die meinen, Abgeordnete bekämen zu viel Geld. Aber wenn wir die Bezüge der Abgeordneten vergleichen, stellen wir fest, sie liegen etwa auf dem Niveau eines Bürgermeisters einer mittleren Stadt - 30 000 Einwohner in Brandenburg - oder eines Leiters einer etwas größeren Gesamtschule, heute Oberschule. Das ist also gar nicht so sehr der Streitpunkt.
Streitpunkt ist vielmehr, was man alles in die Berechnung der Abgeordnetenentschädigung einbeziehen soll. Die Frage: „Soll auch die Entwicklung der Einkommen von Arbeitslosen und Rentnern einbezogen werden?“ wird immer wieder gestellt. Ich gehe davon aus, dass die meisten Abgeordneten, mich einmal ausgenommen, keine Rentner sind, sondern Vollzeitabgeordnete. Sie mit Arbeitslosen zu vergleichen ist offenbar auch nicht sachgerecht; ich gehe davon aus, dass die meisten Abgeordneten in der Tat arbeiten. Wenn wir aber darauf eingehen würden, dies auch zu berücksichtigen, hätten wir bei der gegenwärtigen Prognose der Entwicklung von Renten und Arbeitslosengeldern sogar eine höhere Steigerung der Abgeordnetenbezüge, und das würde das Ansinnen geradezu konterkarieren. Also ist es, glaube ich, sachgerecht, dass wir seinerzeit entschieden haben, uns an der Entwicklung der Einkommen der werktätigen Bevölkerung zu orientieren. Übrigens sind wir bisher das einzige Land, das die Abgeordnetenentschädigung sowohl nach oben
als auch nach unten anpasst, wenn sich die Entwicklung der Einkommen der Werktätigen im Lande so darstellt.
Nach wie vor ein spannender Punkt ist die Diskussion um die Altersversorgung der Abgeordneten. Sie wird bundesweit geführt - bis hin zum Bundestag. Unserem Parlamentarischen Beratungsdienst liegt der Auftrag vor, hier einmal einen Vergleich zum Diskussionsstand in allen Bundesländern zu führen. Denn das, was wir heute zum 1. Januar 2009 beschließen werden, ist ja letztmalig so vorgesehen. Danach haben die Abgeordneten zu prüfen, ob wir nach diesem Muster weiter verfahren oder eine andere Regelung finden. Ich gehe davon aus, dass es hierzu ab Frühjahr eifrige Diskussionen geben wird.
Für heute liegt Ihnen dieser Antrag vor. Ich bitte um lebhafte Debatte und, wenn möglich, um mehrheitliche Zustimmung. Ich danke Ihnen.
Ich nehme die Wahl mit Dank an.