Anja Heinrich

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde so viel über Größe, Authentizität, Identitätsstiftung gesprochen. Und doch ist Ihr Handeln heute ein ganz anderes. Ich möchte Sie einfach nur fragen: Was spricht dagegen, dass im Plenarsaal Brandenburgs das offizielle Landeswappen Brandenburgs hängt?
Ich halte heute keine lange Rede, sondern möchte nur eine Bitte äußern. Ich bitte Sie ausdrücklich, diese pseudokünstlerische Diskussion zu beenden
und unserem Landeswappen seinen angemessenen Stammplatz zu geben. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir vom Thema des Handwerks direkt zum Handwerk der Kultur kommen können, und bedanke mich ausdrücklich für die weitreichende Antwort zur „kulturellen“ Großen Anfrage 31.
Verehrte Damen und Herren, vor zwei Jahrzehnten stand auch das Bundesland Brandenburg vor der Herausforderung der Umwandlung des zentral gesteuerten Kulturbetriebs in die föderale Struktur von Ländern und Kommunen. Ohne den festen Willen von Abgeordneten und des Parlaments als Souverän jeder Regierung erreicht man auch in der Kultur wenig. Mit ihrer Hilfe ist ein Land auch kulturell stark. Ich finde, dass es gelungen ist, den Anteil der Kulturausgaben in Brandenburg beständig zu gewährleisten.
Dabei war uns natürlich immer bewusst: Öffentliche Ausgaben müssen sich rechtfertigen, Kulturausgaben auch. Bis zu 1 % des Gesamthaushalts in Brandenburg wurde jährlich - und auch mit einer gewissen Kontinuität in einem Haushaltsjahr - praktisch von einer Allparteienkoalition in Brandenburg investiert. Auch die Kooperation zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg ist im Kulturbereich, gemessen an den getätigten Investitionen, eine große Bereicherung.
Gemessen an den Ausgangsbedingungen von 1990 ist der kulturelle und kulturpolitische Umgestaltungsprozess weitestgehend gelungen. In diesen zwei Jahrzehnten ist der Erfolg in den Bereichen des Städtebaus sichtbar geworden. Viele Baudenkmale konnten erhalten werden. Zahlreiche Investitionen erfolgten in das Kulturleben, in Theater, Musik und Kunst. So war es eine gesamtgesellschaftliche Leistung von Land, Bund, Kommunen, Stiftungen, Verbänden, Vereinen und privaten Initiativen, die viel dazu beigetragen haben, die kulturelle Substanz in Brandenburg zu bewahren und zu sichern, aber auch zu initiieren bzw. vieles neu zu schaffen.
Von der Gründung des Landes Brandenburg bis zum Jahr 2012 wurden Investitionen in die kulturelle Infrastruktur von etwa einer Milliarde Euro getätigt, davon waren Landesgelder 550 Millionen, Bundesgelder 215 Millionen und EU-Gelder 276 Millionen. Das sollte man nicht geringschätzen. Stolze Zahlen also, die aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es natürlich Probleme gibt, die auch offensichtlich bleiben, zum Beispiel die Verteidigung der Kultur als öffentliches Gut im fiskalischen Verteilungskampf.
Kultur ist ein Standortfaktor und als solcher längst herauf- und herunterdiskutiert. Die Attraktivität von Städten und Regionen stützt sich immer stärker auf ihre Kunst- und Kulturszene, nicht nur für Touristen, sondern vor allem für die Menschen, die dort leben und arbeiten.
Rechnet man die öffentlichen, privatrechtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten zusammen, erzielt der Kultursektor in Deutschland pro Jahr eine stolze Wertschöpfung von geschätzt weit mehr als 30 Milliarden Euro. Dennoch darf man nicht unterschätzen, dass auch bei schrumpfenden öffentlichen Kassen ein nahezu trotziger kultureller Aufbruch neue Wege der
Kultur hervorbringt. So erleben wir nicht selten, dass es in schwierigen Wirtschaftssituationen einer Region durchaus zu einem Bedeutungszuwachs der Kultur kommt und damit nicht nur die Frage im Raum steht, wie viel Kultur sich eine Gesellschaft leisten kann und will, sondern welche Funktion gerade Kultur in einer sich verändernden Gesellschaft einnimmt.
Ohne kulturelle Beiträge, ohne die Sprache der Kunst, der Farbe und der Musik sind politische Zukunftsaufgaben schwerer zu bewältigen - ob es die wechselseitige Beziehung zwischen Kunst und Wirtschaft ist, die Notwendigkeit der kulturellen Gestaltung schrumpfender Städte, die Bewahrung von Traditionen und Identität oder die Zukunft der Jugend in einer alternden Gesellschaft. Das sind nicht zuletzt kulturelle Fragen, Fragen von zumindest erheblicher kulturpolitischer Brisanz.
Nicht nur in den berlinnahen Räumen, sondern auch in der Peripherie, dort, wo der Staat keine Hochkultur inszenieren kann, traf ich an vielen Orten Künstler und Kulturschaffende. Das Besondere an ihnen sind nicht nur die außergewöhnlich schlechten Rahmenbedingungen, sondern das bewusste Engagement, mit Mitteln der Kunst Problemen, beispielsweise der Abwanderung, etwas entgegenzusetzen.
Im Gegenzug zu den gut ausfinanzierten Kulturprojekten, die sich an Touristen und am Image orientieren und auf erprobte Konzepte und Formate zurückgreifen können, nehmen diese Künstler bewusst Bezug auf den konkreten Ort und die Region, in der man Kultur macht. Ich denke dabei zum Beispiel an den Atelierhof Werenzhain, an das Opernfestival des Vereins „FestLand e. V.“ in der Prignitz oder auch an das Senftenberger Theater. Diese Künstler wollen nicht in erster Linie sich selbst verwirklichen, sondern mit den ihnen gegebenen kulturellen und künstlerischen Instrumentarien vor Ort etwas positiv verändern. Entscheidend ist, dass sie nicht einfach nur Kunst machen, sondern durch die Einbeziehung der Bevölkerung, durch Impulse und Angebote verlorengegangene Räume für Miteinander, für Kommunikation erzeugen.
Welches sind die zukünftigen kulturpolitischen Herausforderungen? Ich stelle diese Frage auch mit dem Blick darauf, dass viele jener Akteure mit einem schmalen Budget auskommen müssen und aus der Perspektive betrachtet werden, Kultur sei etwas Freiwilliges, Entbehrliches, etwas, worauf Gesellschaft aus finanzpolitischer Sicht verzichten könne. Auch wenn ich hier im Saal ein Wohlwollen wahrnehme, ändert dies nichts daran, dass unser Handeln und unsere parlamentarischen Entscheidungen erstens nicht immer wohlwollend und zweitens nicht immer handlungsweisend waren. Ich kann es daher den Regierungsfraktionen nicht ersparen: Das bestehende Musikschulgesetz bzw. dessen Novellierungsergebnis und die völlige haushalterische Neuausrichtung der Kunstschulen erachte ich nach wie vor als Fehlentscheidung.
Und weil ich es als so wichtig erachte, halte ich an der Erweiterung und Förderung des Musik- und Kunstschulnetzes unbedingt fest.
Gerade Frau Ministerin Kunst hätte unserem Vorschlag Folge leisten können, neben der „Klasse: Musik“ die „Klasse: Kunst“ in den Schulen zu initiieren, was ihr nicht nur aufgrund der Namensgleichheit viel Wertschätzung eingebracht hätte.
Gerade diese Entscheidung bestärkt mich darin, dass wir weniger institutionelle Debatten im Kulturbereich führen sollten. Zu schnell befinden wir uns in einem Diskurs pauschaler Heilserwartungen. Ist kulturelle Bildung tatsächlich auf Kunst- und Musikschulen als Heilsbringer beschränkt? Ist der Musik- und Kunstunterricht ausreichend, um Kinder und Jugendliche zu kreativem Handeln und Denken zu führen? Ist unsere Förderung von besonders Begabten und von Kindern mit Handicap ausreichend, damit sie die Welt als Bereicherung erfahren und in die Lage versetzt werden, Gesellschaft und menschliches Handeln kritisch zu hinterfragen, zu kommunizieren, sich zu artikulieren und kreativ etwas positiv zu verändern? Ist unsere kulturpolitische Ausrichtung in Brandenburg mehr als nur eine Evaluierung um unserer selbst willen, um kulturelles Handeln als Dienstleistung zu degradieren, oder finden wir Wege, die kulturellen Angebote in Brandenburg so zu unterstützen, dass die Kulturpolitik Kultur als zivilgesellschaftlichen Motor der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Bildung und der Innovationen versteht?
Umso befremdlicher erscheint mir die pseudokünstlerische Diskussion um das Brandenburger Wappentier. Worauf es heute wirklich ankommt, ist, über kulturpolitische Inhalte zu sprechen und Brandenburger Kulturpolitik nicht als Auseinandersetzung um Ansprüche zu betrachten. Wir wollen nicht, dass sich nur durchsetzt, was der Markt bestimmt, sondern wir wollen weitreichende kulturelle Teilhabe sowie kulturelle, generationenübergreifende Bildung und Vielfalt.
Dazu zählen neben den großen Projekten - wie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, das Kloster Neuzelle oder unsere Hochschul- und Landesbibliothek - eben auch der hohe Sanierungsbedarf der Kirchen. Etwa 50 sind in Brandenburg bestandsgefährdet, und bei 200 besteht hoher Sanierungsbedarf. Aber darauf komme ich später, beim nächsten Antrag, noch zu sprechen.
Verehrte Damen und Herren! Nirgendwo, in keinem anderen Bereich der Gesellschaft, ist die Distanz zum Staat so groß und so demonstrativ und zugleich die Erwartung der Alimentierung durch den Staat so ausgeprägt wie in Kunst und Kultur. Das erscheint weder besonders originell, noch ist es moralisch verwerflich. Wir tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass Museen, Ausstellungen, Musikschulen, Kunstschulen, Bibliotheken, Archive, Orchester, Theater, Gedenkstätten und Kreativzentren auch in Zukunft Brücken zwischen Kulturen und Generationen bauen können. Wir dürfen nie vergessen, dass wir nur auf Zeit Hüter des kulturellen Erbes sind und es selbst angesichts von Sparzwängen nicht leichtfertig preisgeben dürfen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit kommen wir noch einmal zu einem sehr „konzertierten“ Thema in der Kultur, bei dem ich es mir nicht nehmen lasse, mich bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür zu bedanken, dass wir einen gemeinsamen Antrag formulieren konnten, der auch ein über viele Jahre gemeinsam verfolgtes Anliegen begleitet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir haben den Antrag auf die heutige Tagesordnung gesetzt, weil die Denkmalpflege und der Denkmalschutz in Brandenburg nicht mehr den Stellenwert haben, der ihnen aus unserer Verfassung erwächst. Wir wollen ins Gedächtnis rufen, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege anerkannte und nicht zu unterschätzende Standortfaktoren für Investitionsvorhaben, für die heimische Wirtschaft und für den Tourismus sind.
Wir wollen die Regierungskoalition und die Landesregierung auffordern, Brandenburgs kulturelles Erbe nicht leichtfertig preiszugeben.
Wir wollen, dass das Land Brandenburg nicht länger verharrt, indem es seine Aufgabe vernachlässigt, die Denkmalsicherung nachhaltig und langfristig zu gestalten. Das geht - und da sind sich alle fachlich einig - am besten über eine Denkmalstiftung. Eine Stiftung wie in anderen Bundesländern würde wesentlich dazu beitragen, Denkmale in Brandenburg zu sichern.
Nicht ohne Grund hat dieser Ansatz prominente Unterstützer wie Manfred Stolpe.
Ausgangspunkt für diese notwendige Initiative war die Feststellung, dass unter dieser Landesregierung das bisher genutzte Instrument zur Denkmalsicherung, die „konzertierte Denkmalhilfe“, ein Ende gefunden hat. Wurden 2009 noch 871 000 Euro für akut gefährdete Denkmäler bereitgestellt, waren es 2013 nur noch 88 000 Euro. Das ist eine Kürzung der Mittel um 90 %. Die Große Anfrage zu den Kultureinrichtungen hat aber gezeigt, dass der Bedarf zur Sicherung dieser akut bedrohten Denkmäler nicht geringer wurde. Allein von den 430 denkmalgeschützten Schlössern und Gutshäusern sind 149, also 35 %, sanierungs- und sicherungsbedürftig.
Seit drei Jahren ringen wir nun darum, dass eine solche Stiftung entsteht, und eigentlich geht es nur noch darum, welche Form der Stiftung die geeignetste ist. Es liegt ein Vorschlag von der eigens dafür eingesetzten Arbeitsgruppe des Ministeriums vor. Doch die Regierungskoalition sieht keinen Bedarf mehr an dessen Umsetzung und vertagt sich in ihre Wahlprogramme.
Was ich neben dem Jonglieren um die Stiftung besonders fatal finde und einfach nicht schweigend hinnehmen möchte, ist, dass in der Zwischenzeit von der Landesregierung Fakten geschaffen werden. Es sind Fakten, die mitnichten mit dem verfassungsgemäßen Auftrag, das kulturelle Erbe Brandenburgs zu schützen, vereinbar sind. Das kommt einem wahrlichen Feldzug gleich. Nicht nur, dass fast keine Mittel mehr zur Denkmalsicherung zur Verfügung stehen werden und Rot-Rot bei der Denkmalstiftung auf die Bremse tritt; nein, Sie sind sogar dazu übergegangen, Denkmäler mit schützenswertem Landesinteresse gegen den Willen der obersten Denkmalschutzbehörde zu zerstören. Ihr Vorgehen in der Erteilung von Abrissgenehmigungen bei Denkmalen kommt aus meiner Sicht dem Ausstellen von Blankoschecks gleich. Es gibt zahlreiche, sehr traurige Beispiele dafür; denn vielerorts geht es schon gar nicht mehr um den Erhalt für eine spätere Sanierung, sondern unmittelbar um den Abriss.
Gegen die Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege wurde die Abrissgenehmigung durch das Ministerium für die Dorfaue 20 in Großbeeren erteilt. Das letzte komplette Gehöft, die letzte Besonderheit und das Zeugnis der kulturellen Vergangenheit des Ortes wurden vernichtet, um eine freie Sicht auf den geplanten Verkaufsmarkt zu haben. Es hat sich gezeigt: Der Abriss und das gesamte Verfahren dazu waren nicht rechtens.
In Elsterwerda wurde das älteste Haus am Platz mit seiner über 300 Jahre währenden Geschichte niedergerissen - mit Zustimmung des Ministeriums. Für den an dieser Stelle geplanten Verkaufskomplex gibt es bis heute nicht mal einen Bauantrag, das Haus aber ist weg.
Letzte Woche wurde bekannt, dass die Brandenburgische Boden-Gesellschaft mal ganz nebenbei die denkmalgeschützte Artilleriestraße in Küstrin-Kietz komplett abgerissen hat, ohne Kenntnis, geschweige denn Einwilligung des Denkmalamtes. Die Brandenburgische Boden-Gesellschaft hat vom Land den Auftrag, das Areal der ehemaligen Küstriner Altstadt auf der Oderinsel zu vermarkten, und hat eigenmächtig diese Straße abgerissen. Zu Recht sind die Leute vor Ort empört.
Unser Antrag fordert unmissverständlich, dass wir auch nach Monaten unsäglichen Jonglierens der Regierungsfraktionen an unserer Forderung festhalten. Es bestärkt mich in unserer Überzeugung, dass die Errichtung einer Denkmalstiftung die einzige fachlich sinnvolle Gestaltung ist. Und ich glaube zutiefst, dass gerade dann an Infrastrukturmaßnahmen festgehalten werden muss, die ein besonderes Erbe darstellen, wenn eine Förderung durch Dritte zur Rettung des Denkmals in Aussicht steht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Gesetz zu novellieren, welches seit 1993 durch eine Volksinitiative gefordert wurde, jenes Gesetz, wofür bereits 1996 die CDU mit einem Antrag plädierte und welches erst im Jahr 2000 eine Mehrheit fand, weckt viele berechtigte Erwartungen.
Als zum Ende der letzten Wahlperiode vom Landesverband der Musikschulen erneut eine Volksinitiative initiiert wurde, um die dringend notwendige Verbesserung der Finanzierung der Musikschulen zu erwirken, stellte die Brandenburger Landesregierung eine Novellierung des bestehenden Gesetzes bis 2010 in Aussicht. Betrachte ich den vorliegenden Gesetzentwurf von SPD und DIE LINKE, so bleibt dieser weit hinter den Erwartungen der Akteure vor Ort, denn er erfüllt keine ihrer Forderungen.
Mir ist sehr bewusst, dass zusätzliche öffentliche Ausgaben zu rechtfertigen sind, Ausgaben für Musikschulen machen dabei keine Ausnahme. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn sich vier Jahre nach jener vollmundigen Ankündigung der bildungspolitische Ehrgeiz Brandenburgs in der Förderung von kultureller Bildung widergespiegelt hätte.
Natürlich besteht unsere Aufgabe nicht nur darin, eine höchstmögliche finanzielle Förderung unserer Musikschulen zu gewährleisten, sondern ebenso den Zugang und das Erleben. Umso gewissenhafter sollte unser Umgang mit den Bedingungen sein, unter denen Musik- und Kunstschulen heute stattfinden und sich entfalten. Dabei kann man heute zum ersten Mal in der Geschichte eine Generation erleben, die Musik praktisch allgegenwärtig erlebt - in Kaufhäusern, in Warteschleifen, am Telefon, es tönt aus den Handys oder - greulich - im Fahrstuhl. Da fragen wir uns mal ganz schlicht: Braucht es denn da tatsächlich noch Musikunterricht und Musikschulen aus Steuergeldern? - Gerade deshalb!
Gerade des allgegenwärtigen und schnell vergänglichen Gedudels wegen gilt es, vor allem jungen Menschen Gefühl für Kriterien von Qualität zu vermitteln, ihnen zu zeigen, dass Musik mehr ist als eine beliebige vergängliche Klang- und Rauchwolke, sondern ein elementares Stück unserer Kultur.
Wenn wir unsere Gesellschaft zukunftsfähig machen wollen, müssen wir den ganzen Menschen im Blick haben, nicht nur den Kopf, sondern die gesamte Person - Verstand, Sinne, Vernunft und emotionale Intelligenz gleichermaßen.
Eine erfolgreiche Novellierung des Musikschulgesetzes muss daher einem ganzheitlichen Verständnis von kultureller Bildung folgen. So ist der Förderansatz nach Anzahl der Schüler völlig konträr zu einem ganzheitlichen Ansatz und führt zu mehr Masse statt Qualität. Eine Bildung, die sich auf eine rationale und kognitive Vermittlung musischer und künstlerischer Fähigkeiten beschränkt und bei der allein durch die Fördermodalität und daraus resultierendem zunehmendem Gruppenunterricht der Qualitätsanspruch nicht mehr erkennbar ist, kann nicht in unserem Sinne sein. Oder - wie es im Jahr 1998 ein Nobelpreisträger formulierte -:
„Wenn der Mensch nur noch als homo oeconomicus daherkommt und nur noch Nutzen und Präferenzen im Kopf hat, dann wird er zum rationalen Trottel.“
Wir wollen genau das verhindern. Deshalb sind die Arbeit, die Leistungen und die Erfolge unserer Musikschulen und Kunstschulen unverzichtbar.
Deshalb setzt die CDU-Fraktion - im Gegensatz zum vorliegenden Gesetzentwurf - auf klare Qualitätsmaßstäbe und Talentförderung. Der Landeszuschuss für eine flächendeckende Absicherung der Musik- und Kunstschulen soll von 2,6 auf mindestens 3 Millionen Euro erhöht werden, um dem steigenden Bedarf ohne Qualitätsverlust zu entsprechen.
Das Projekt „Klasse: Musik“ hat sich außerordentlich bewährt. Damit wird die aktive Nachwuchsgewinnung für Ensembleund Orchesterarbeit deutlich unterstützt. Weit mehr als die bestehenden 141 Klassen an 52 Schulen haben Interesse an diesem Projekt. Deshalb sollten dringend ein Projekt „Klasse: Kunst“ aufgelegt und für beide Projekte 2,6 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Ferner erachten wir sowohl ein Anreizsystem für Spitzenleistungen in nationalen und internationalen Wettbewerben als auch ein Stipendiensystem zur Förderung außergewöhnlicher Begabungen von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern die Kosten nicht oder nur schwer tragen können, für außerordentlich wichtig.
Das Berechnungsverfahren für die Landeszuschüsse ist - wie auch das angekündigte kostenpflichtige Anerkennungsverfahren für Musikschulen - weder gerechtfertigt noch erforderlich.
Abschließend haben wir die Bitte, sich nicht von den Fachkompetenzen der musischen und künstlerischen Ausbildung bei der Auswahl von Leitern einer Einrichtung zu entfernen.
Verehrte Damen und Herren! Ein Wort zum Schluss: Es wird zwar viel Lob für die Musik- und Kunstschulen verteilt und deren Bedeutung hervorgehoben - Frau Theiss hat wunderbare Zitate gebracht -, aber die Rahmenbedingungen, die von den Regierungsfraktionen heute sicherlich mehrheitlich bestimmt werden, werden uns statt Lobgesang ein Pfeifkonzert einbringen. SPD und Linke provozieren heute deutlich eine neue
Volksinitiative, der ich von Herzen Erfolg wünsche. - Vielen Dank.
Apotheken leisten einen wichtigen und unentbehrlichen Beitrag in der Patientenversorgung. Viele Bürger haben ein vertrauensvolles Verhältnis zu Apothekern und schätzen deren fachlichen und zwischenmenschlichen Rat. In den Medien wurde in den letzten Tagen darüber berichtet, dass Rechenzentren von Apotheken Daten von Patienten und Ärzten verkaufen, die entgegen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften unzureichend verschlüsselt sind. Aus den Rezeptdaten könne man Rückschlüsse auf einzelne Ärzte und Patienten ziehen. Das wä
re wiederum für Pharmafirmen von Interesse, wenn diese gezielt bei Ärzten für ihre Produkte werben wollen.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Kenntnis hat sie, dass sich Apotheken im Land Brandenburg an dieser Praxis beteiligt haben?
In der Presse wurde darauf verwiesen, dass Berlin mit zahlreichen Veranstaltungen an die Machtübernahme der Nazis vor 80 Jahren erinnert. In Brandenburg verzichtet die Landesregierung hingegen darauf, den Beginn dieser schrecklichen Epoche ins Gedächtnis zu rufen. Es sind keine größeren Veranstaltungen geplant, und dem Projekt „Früher Terror“ wurde die Förderung seitens des Landes sogar verweigert.
Ich frage hiermit die Landesregierung: Wie bewertet sie die Berichterstattung über das nicht angemessene Gedenken in Brandenburg?
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! „Wieder Proteste gegen die neuen GEMA-Tarife“, „Gaststättenverband lehnt GEMA-Vertrag weiter strikt ab“, „GEMA-Zoff geht weiter: Sterben die Klubs?“ das sind nur einige Schlagzeilen der letzten Wochen, die die Empörung zur geplanten GEMA-Strukturreform auf den Punkt bringen.
Als kulturpolitische Sprecherin habe ich ein ureigenes Interesse, die Existenz der Künstlerinnen und Künstler im Kontext der ihnen zur Verfügung stehenden Rahmenbedingungen zu betrachten. Sie sind Handwerker ihrer Berufung und müssen davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Eine Gratiskultur, wenn es um das Thema Musik geht, kann daher aus meiner Sicht nicht möglich sein. Wenn sich nun aber die GEMA bemüßigt sieht, in großem Stil die Gebühren willkürlich zu erhöhen, kann ich einen Bezug zur Realität nicht mehr erkennen.
Die hitzigen Diskussionen haben zudem noch etwas ganz Besonderes gezeigt. Um ein höheres Maß an Transparenz kommt die GEMA nicht mehr herum. Hier muss viel verloren gegangenes Vertrauen wieder neu aufgebaut werden.
Worüber reden wir hier und heute eigentlich? - Es geht um die Frage: Wer muss wie viel bezahlen? Ich will an dieser Stelle nur einige wenige Zahlen dazu klarstellen: Eine Diskothek mit
bis zu 100 m2 und mehr als 16 Veranstaltungstagen im Monat zahlt rund 4 500 Euro im Jahr. Bei Veranstaltungen mit LiveMusik richten sich die Gebühren, wie Sie wissen, nach Eintrittsgeld und Raumgröße. Ein Konzert mit 20 Euro Eintritt und 3 000 m2 Fläche würde etwa 1 500 Euro Gebühr kosten, so weit der Ist-Stand.
137 verschiedene Tarife hat die GEMA derzeit. Ganz klar, hier bestand Handlungsbedarf. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat einige Berechnungen angestellt, die das Ausmaß der neuen Tarifstruktur sehr gut verdeutlichen. Ich möchte einmal das typische Beispiel für Veranstaltungen, die von ehrenamtlichen Vereinen durchgeführt werden, verdeutlichen: Für eine Abendveranstaltung von 20 Uhr bis 2 Uhr ohne Eintritt, auf der Songs vom Laptop abgespielt werden, und das Ganze auf einer Fläche von etwa 200 m2, erhöht sich die GEMA-Gebühr netto um etwa 60 %.
Die Professionellen trifft es noch härter. Sobald sie für diese Fläche und für diesen Zeitraum 15 Euro Eintritt nehmen, erhöht sich die Gebühr um 118 %. Bei durchschnittlich 10 Veranstaltungen pro Monat in einer mittelgroßen Diskothek mit zwei Tanzflächen mit zum Beispiel 410 und 310 m2, bei einem regulären Eintrittsgeld von 8 Euro erhöhen sich die GEMA-Gebühren inklusive aller Zuschläge von jetzt 21 553 Euro auf 147 916 Euro nach der Tarifreform.
Das ist eine unglaubliche Steigerung von 686 %.
Ganz hart trifft es die Musikkneipen, die sieben Tage in der Woche geöffnet haben und zwischen 21 Uhr und 0 Uhr etwas lautere Musik über den Laptop spielen. Dort erhöht sich die Gebühr um sage und schreibe 2 200 %, von knapp 2 000 Euro auf mehr als 46 000 Euro. Das sind Summen, verehrte Damen und Herren, die kaum ein Betreiber oder Verein noch tragen kann. Deshalb ist die Politik aufgerufen, ihren Einfluss geltend zu machen.
Danke schön. - Die neue Tarifstruktur wurde im Frühjahr vorgestellt. Bislang hat das Thema allerdings kaum Einzug in die politische Ebene gefunden. Deshalb sahen wir von der CDU es als notwendig an, dieses Problem näher zu betrachten, Konsequenzen daraus zu ziehen und vorzuschlagen.
Gerade Brandenburg mit seinen vielen Festen und Musikveranstaltungen in allen Teilen des Landes kann es sich nicht leisten, eine Pleitewelle bei den professionellen Veranstaltern zu riskieren, geschweige denn können die vielen Ehrenamtler, die - wie Sie wissen - wunderbare Feste auf die Beine stellen und bei denen schon jetzt die GEMA-Gebühren einen großen Teil der Einnahmen verschlingen, diese Summen aufbringen. Eine solche Verwerfung, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann weder im Sinne der Unternehmen noch der Gäste sein.
Mit unserem Antrag verfolgen wir vier Richtungen: Da ist zunächst die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dort, wissen Sie, laufen grundsätzlich alle strittigen Probleme auf, die mit GEMA-Gebühren im Kontext stehen. Daher erachte ich diese Stelle als außerordentlich prädestiniert, in die
Diskussion einzugreifen, um in Bezug auf die neuen Tarife schlichtend zu moderieren. Die Landesregierung sollte aus meiner Sicht die Gespräche mit der Schiedsstelle suchen, um eine möglichst ausreichende Gewichtung aller berechtigten Interessen der Beteiligten zu erwirken.
Des Weiteren richten wir uns als CDU an die GEMA selbst. Wir appellieren an sie, bei der Antragstellung und Ausgestaltung ihrer Tarifsysteme die wirtschaftliche Betätigung von Musikveranstaltungen nicht in einer Weise zu beeinträchtigen, dass eine wirtschaftliche Betätigung für die Veranstalter gar nicht mehr infrage kommt.
Daneben sollen in der neuen Tarifstruktur die finanziellen Rahmenbedingungen auch für Ehrenamtler verbessert werden. Ich kann mir vorstellen, Rabattsysteme oder Freistellungsregelungen für Veranstaltungen mit gemeinnützigen Zwecken so zu etablieren, dass sie nicht mehr kosten, als Einnahmen möglich sind.
Nicht zuletzt ist der Antrag auch ein Appell an die GEMA, zu sehr viel transparenteren und gerechteren Tarifstrukturen zu kommen. Ich meine, gerade Letzteres kann zur Entspannung in den sehr aufgewühlten Debatten beitragen.
Verehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns als CDU ist bewusst, dass ein Appell an die GEMA den Erfolg nicht garantiert. Wenn dieser Appell aber von vielen unterstützt wird, werden wir nicht nur die Wertschätzung des Künstlerhandwerkes wahren, sondern auch ein realistisches Gebührensystem der GEMA erreichen. Es wäre ein unmissverständlicher Appell an die GEMA, die Vereine, Musikveranstalter und Musikschaffenden, wenn nicht gleichlautende Entschließungsanträge Raum für Spekulationen lassen würden.
Die CDU wirbt ganz offensiv dafür, dieses Anliegen als ein gemeinsames zu betrachten. Sie wird sich deutlich für eine gerechtere Tarifstruktur stark machen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Musikschulen im Land sind ein Erfolgsmodell. Sie sind ein exzellentes und wichtiges Angebot, mit dem die Brandenburger, insbesondere Kinder und Jugendliche, Zugang zur kulturellen Bildung erhalten und ihre musischen Begabungen entwickeln können. Sie werden mit sehr viel Engagement betrieben und erfahren viel Unterstützung, vor allem von den Kommunen und der Zivilgesellschaft.
Mir bei zahlreichen Besuchen vor Ort ein Bild gemacht zu haben war spannend und bereichernd. Die Musikschulen haben in den letzten Jahren eine enorme Entwicklung genommen und etwas geschafft, was kaum einer für möglich gehalten hat. Entgegen dem Trend des demografischen Wandels und den Entwicklungen der Schülerzahlen an unseren Schulen ist es ihnen gelungen, die Schülerzahlen in den Musikschulen zu steigern. Dank ihrer Überzeugung und auch Leidenschaft befinden sich die Musikschulen auf dem Weg zu einer sehr guten Kooperation auch mit den Grund- und Förderschulen. Das Projekt „Klasse! Musik“ ist ein Erfolg. Schon jetzt existieren doppelt
so viele Klassen mit doppelt so vielen Schülern wie ursprünglich geplant. Was für mich ganz wichtig und entscheidend ist: Diese Klassen existieren nicht nur im Umland von Berlin, sondern auch im ländlichen Raum Brandenburgs. Darüber freue ich mich sehr und möchte mich ganz herzlich für das Engagement der Musikschulen bedanken.
Gleichzeitig fordere ich aber das Bildungsministerium auf, gerade dieses Projekt besser zu unterstützen. Wir sprechen heute über den Bericht zur Evaluation der Musikschulen, der von der Landesregierung vorgelegt wurde. Zunächst einmal möchte ich mein Bedauern darüber ausdrücken, dass sich die Landesregierung nicht dazu durchringen konnte, dem Landtag den vollständigen Bericht zur Evaluierung zuzuleiten, sondern sich damit begnügt, ihre daraus gezogenen Schlussfolgerungen in dem Bericht zusammenzufassen. Ich hätte mir ein ungefiltertes Bild der Evaluation als Diskussionsgrundlage gewünscht.
Natürlich gibt es neben den positiven Entwicklungen auch Herausforderungen für die Musikschulen, die es notwendig machen, über Veränderungen im Musikschulgesetz nachzudenken. Die Wartelisten an den Musikschulen, vor allem in öffentlicher Trägerschaft, bereiten mir Sorgen. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass mittlerweile fast genauso viele Schüler in nicht landesseitig geförderten Musikschulen musizieren wie in geförderten. Möglicherweise brauchen wir ein neues Verhältnis zwischen Musikschulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft. Dabei gilt die Prämisse: Qualität muss sich auszahlen. Schon allein deshalb wäre die komplette Evaluation für uns als CDU wichtig. Auch brauchen wir handhabbare Lösungen für die Kooperation der Musikschulen mit den Kunstschulen. Es gibt also vieles, was wir neu betrachten und verbessern können.
Ich hoffe deshalb inständig, dass nun bald ein Vorschlag von der Landesregierung vorgelegt wird, der insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Qualitätsstandards und die Begabtenförderung in den Blick nimmt. Ich kann nur hoffen, verehrte Damen und Herren, dass die Landesregierung genau für diese Punkte die richtigen Lösungen sucht. Das würde zumindest die anderthalbjährige Verzögerung bis zur Novellierung des Musikschulgesetzes etwas erträglicher machen. Vielen Dank.
In der Hochwasserkonferenz, die am 09.02.2011 in Anwesenheit der Landräte in Potsdam stattfand, sagte Frau Ministerin Tack zu, dass die Schwarze Elster das neue Pilotprojekt wird. Im Sinne des Hochwasserschutzes sollen die Deiche entlang eines Teilstücks der Schwarzen Elster zurückverlegt werden, um dem Fluss so mehr Raum zu geben. Konkrete Planungen bestehen seit mehreren Jahren. Zudem gab es seitens der zuständigen Ministerin die mündliche Zusage, dass man hier Handlungsbedarf sehe und entsprechende Unterstützung - auch personell - geben wolle.
Ich frage die Landesregierung: Welcher konkrete Arbeitsstand besteht derzeit innerhalb der zuständigen Umwelt- und Hochwasserschutzverwaltung im Hinblick auf die geplante und politisch befürwortete Deichrückverlegung an der Schwarzen Elster?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Juden sind deutsche Staatsbürger mit glei
chen Rechten und gleichen Pflichten. Zu dieser verhältnismäßig einfachen Formel hat es Freiherr von Hardenberg bereits vor genau 200 Jahren einmal zusammengefasst. Juden sollten Teil der Gesellschaft in Preußen sein und wie die anderen Staatsbürger auch Rechte und Pflichten haben. Er beschreibt damit die Vision, dass die Staatsbürgerschaft nicht an die Zugehörigkeit der Religion geknüpft sein soll, sondern, dass die Anerkennung als Staatsbürger an die Erfüllung der Pflichten geknüpft ist und im Gegenzug staatsrechtliche Rechte gewährt werden.
Das sogenannte Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden im preußischen Staate vom - man beachte das Datum 11. März 1812 trug endlich dem Umstand Rechnung, dass jüdische Gemeinden unumstößlicher Bestandteil des deutschen und europäischen Gemeinwesens waren und dass jüdisches Leben und jüdische Kultur tief in unserer Nation und Gesellschaft verwurzelt sind. An dieser Tatsache hat auch das Nazi-Regime mit der Verfolgung des jüdischen Volkes in Deutschland und Europa nichts verändern können, und dafür bin ich dankbar.
Insofern halte ich es auch nicht für richtig, wenn Menschen jüdischen Glaubens von anderen Menschen unterschieden werden und eine Unterstützung aus einer moralischen Verpflichtung heraus erwachsen soll. Für mich sind sie in allererster Linie Menschen, die - wie andere Menschen auch - in Deutschland frei ihrer Religion und Weltanschauung nachgehen können und das auch sollen.
In der Tradition Hardenbergs verstehe ich an dieser Stelle auch unser Grundgesetz. Die Unterstützung von jüdischen Gemeinden in Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und in Brandenburg seit der Wiedervereinigung ist Ausdruck unseres demokratischen Grundverständnisses für einen respektvollen und toleranten Umgang mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen. Die Förderung von aktiven und vitalen jüdischen Gemeinden ist demzufolge Aufgabe eines Landes. Ausgebildete Rabbiner und Kantoren sind wichtiger Bestandteil eines aktiven Gemeindelebens. Deshalb hat das Abraham Geiger Kolleg meine höchste Wertschätzung. Es ist europaweit eine einzigartige Institution, die an eine lange Tradition der jüdischen Wissenschaften in der Region Berlin-Brandenburg anknüpft und die es ganz klar in Brandenburg zu halten gilt.
Die Errichtung einer jüdisch-theologischen Fakultät wäre eine sehr wertvolle Bereicherung für die brandenburgische Kulturlandschaft und hätte eine große internationale Ausstrahlung. Deshalb sprechen wir von der CDU-Fraktion uns auch für ein Weiterführen der Ausbildung von Rabbinerinnen und Rabbinern am Abraham Geiger Kolleg in Brandenburg aus und erwarten von der Universität Potsdam, die Kooperation mit dem Kolleg weiter zu intensivieren und die Institutionalisierung der jüdischen Theologie zügig zu beraten.
Das entbindet uns Abgeordnete aber nicht von der Aufgabe, darüber zu diskutieren und später auch darüber zu entscheiden, wie diese Einrichtung finanziert werden soll. Die CDU-Fraktion möchte die Institutionalisierung der jüdischen Theologie an der Universität Potsdam unterstützen, ohne dass dies zulasten der Globalhaushalte der anderen Hochschulen geschieht.
Es wird der brandenburgischen Hochschullandschaft nicht zu vermitteln sein, wenn den Hochschulen durch die Beschlüsse
der Regierungskoalition von SPD und Die Linke Kürzungen zugemutet werden und gleichzeitig eine, wenn auch sehr wichtige neue Einrichtung in der Hochschullandschaft Brandenburgs entstehen soll. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Die Zuständigkeit für den Bereich Kultur ist in ihrer Vielfältigkeit einzigartig. Einerseits ist der Bereich Kultur mit seinem sehr eigenen Anspruch an die Welt der Bühnen, der darstellenden Kunst, der Bau- und Naturdenkmäler - um nur einiges zu nennen - ein mitreißender und identitätsstiftender Bereich. Auf der anderen Seite unterliegt der Haushaltsplan den gleichen Zwängen, Anforderungen und Wünschen wie jeder der einzelnen Pläne.
Der Kulturhaushalt bildet mit seinem nicht einmal 1%igen Anteil am Gesamthaushalt dennoch eine große Konstante. So konnten die dringend notwendige Sanierung des Klosters Neuzelle fortgeführt und ergänzende Zuweisungen an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sowie an das Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind erfreulich und unstrittig.
Bedenkenswert ist für mich, dass ich in der Haushaltsrede vom 15. Dezember 2010 unter anderem den sachgerechten Umgang mit denkmalgeschützten Objekten angemahnt habe - mit dem Ergebnis, dass sich binnen eines ganzen Jahres im Handeln der Landesregierung keine bemerkenswerten Bestrebungen diesbezüglich erkennen ließen. Der Antrag auf Einrichtung eines Denkmalfonds wurde abgelehnt, der Antrag auf Erarbeitung einer Konzeption im Kontext mit dem Denkmalschutz zähneknirschend zur Kenntnis genommen.
Die Novellierung des Musikschulgesetzes wurde für das Jahresende 2010 angekündigt. Mein Vertrauen darauf, dass es die Landesregierung ernst damit meint, kulturelle Bildung zu definieren und zu konzeptionieren, ist gegenwärtig sehr bemessen. In den Schulen unseres Landes, in den Theatern, Bühnen und Ateliers erwarten die Menschen, dass wir verlässlich an Konzepten arbeiten. Diese sollten nicht nur versprochen werden, und sie sollten nicht über Jahre auf die lange Bank geschoben werden. Vielmehr sollen daraus verlässliche Rahmenbedingungen entwickelt werden, die grundlegend sind für eine kulturelle Identität.
Die CDU-Fraktion dieses Landtages steht für eine ganz klare Konzeptionierung von nachhaltiger und umfassender kultureller Bildung. Ein entsprechendes Arbeitspapier der CDU steht seit Monaten allen Abgeordneten zur Verfügung. Nehmen Sie dieses Angebot an und lassen Sie uns künftige Haushalte darauf ausrichten, welchen Wert diese für die kommenden Generationen haben sollen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Havekost! „Das Durchschnittliche gibt der Welt ihren Bestand, das Außergewöhnliche ihren Wert.“ Ich frage mich, ob wir eine klarere Vision entwickeln können als die für ein kreatives Leben und Lernen. Was Oscar Wilde hier ausdrückt, ist der Respekt vor den Gegebenheiten, aber zugleich die Hoffnung, man möge sich nicht darauf ausruhen.
Der Antrag ist darauf ausgerichtet, die Landesregierung aufzufordern, sich mit den Möglichkeiten kultureller Bildung auseinanderzusetzen und im II. Quartal 2012 zu formulieren, welchem inhaltlichen Anspruch sie damit gerecht werden möchte.
Die CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg hat im Juni dieses Jahres ein Leitbild zu den Chancen kultureller Bildung erarbeitet. Darin eingeflossen sind die Erfahrungen aller kulturpolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen aus allen Bundesländern. Einen Schwerpunkt, die kulturelle Bildung im Land Brandenburg zu stärken, sehe ich in der Kooperation unserer Bildungseinrichtungen mit außerschulischen Lernorten. So sollten sich auch außerschulische kulturelle Bildungsangebote im Rahmen der Schulkonzepte wiederfinden.
Dazu gehört auch die Bereitstellung von entsprechenden Ressourcen und Angeboten. Dabei - das möchte ich ausdrücklich betonen - kann es nicht Ziel sein, dass gerade in Ganztagsangeboten die schulischen durch fakultative außerschulische Angebote ersetzt werden. Im Gegenteil, Musik, Kunst und darstellendes Spiel sind integraler Bestandteil des Fächerkanons an allen Schulen. Ich bin sogar der Meinung, dass geprüft werden muss, die Unterrichtsverpflichtungen der musisch-künstlerischen Fächer in den Stundentafeln der Grund- und weiterführenden Schulen auszuweiten.
Eine feste Verankerung und eine Verstärkung der kulturellen Teilhabe erfordern eine verlässliche finanzielle Unterstützung der Kultureinrichtungen. Ich spreche dabei von Bibliotheken, Jugendkunstschulen - Frau Havekost ist heute hier -, Museen, Musikschulen, Orchestern, Theatern und Einrichtungen der soziokulturellen Kultur sowie eine kontinuierliche Förderung pädagogischer und jugendorientierter Angebote. Ich sehe darin aber auch die Verpflichtung der Kultureinrichtungen selbst, Angebote kultureller Bildung insbesondere für Kinder und Jugendliche vorzuhalten.
Das Verständnis für Hochkultur - das weiß jeder, der sich mit
Kultur beschäftigt -, braucht eine breite Basis, und dann entstehen so tolle Projekte, wie wir sie heute als Beispiele bereits gehört haben. Ich möchte noch eines benennen, das ich mir selbst angeschaut habe. Kinder aus Brandenburg spielen unter Anleitung des Staatlichen Orchesters Frankfurt (Oder) eine Oper, den „Ring der Nibelungen“, in 90 Minuten und an keinem geringeren Ort als den Bayreuther Festspielen.
Verehrte Damen und Herren! Es gibt natürlich viele andere Beispiele, aber dieses veranschaulicht auf ganz wunderbare Weise, welche Entwicklungen bei Kindern durch frühzeitiges Fördern der kulturellen Bildung möglich sind, und ich gehe auch - nicht zuletzt als Mutter - davon aus: Jedes Kind hat ein kreatives Potenzial. Das frühzeitige Heranführen an künstlerische Prozesse fördert Kreativität, Initiative, Vorstellungskraft, emotionale Intelligenz und moralische Werte ebenso wie die Fähigkeit zu einer kritischen Reflexion.
Ich wünsche mir, verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen konstruktiven Diskurs zur Konzeption und diesbezüglich eine verlässliche Zeitstruktur. Themen wie die Novellierung des Musikschulgesetzes oder die hier beauftragte Konzeption sind zu wichtig, als dass man sie über einen langen Zeitraum aus dem Fokus von Ausschuss und Plenum nehmen könnte. Lassen Sie uns gemeinsam diese klare Vision für ein kreatives Leben und Lernen entwickeln, denn daraus ermöglicht sich das Außergewöhnliche! - Vielen Dank.
Die Stadt Beeskow hatte im vergangenen Jahr Fördermittel aus dem EU-Fördertopf „Interreg IV“ beantragt, um eine fachgerechte Lagerung von etwa 23 000 Kunstwerken sicherzustellen. Eine Entscheidung über den Fördermittelantrag wurde für dieses Frühjahr in Aussicht gestellt. Bislang wurde der Stadt Beeskow von der Landesregierung noch keine Entscheidung dazu mitgeteilt.
Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung, wie der Sachstand zur Bescheidung dieses Fördermittelantrages ist.
Der Landesmusikrat Brandenburg hat in einer Pressemitteilung berichtet, dass ab dem kommenden Schuljahr am HelmholtzGymnasium Potsdam deutlich weniger Musikunterricht gegeben werden soll. Das in Brandenburg einzigartige Musikprofil dieser Schule wird mit der Kürzung der Zusatzstunden im Fach Musik gefährdet.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die bislang gewährten Zusatzstunden im Fach Mu
sik auch für die kommenden Schuljahre und darüber hinaus dem Helmholtz-Gymnasium Potsdam zuzuweisen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Was wollen wir mit Denkmälern? Es wäre doch viel einfacher, sich ihrer zu entledigen. Wollen wir etwa aus dieser Zeit etwas lesen - aus den Vorgängen oder Geschäften? Es geht um Überreste, die etwas bezeugen. Haben wir gar den Wunsch, etwas für die Erinnerung festzuhalten? - Die Zuständigkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege liegt nach unserer Verfassung bei den Ländern. Die meisten Länder lassen in ihrem Handeln auch erkennen, dass diese Aufgabe auch Verfassungsrang hat.
In Brandenburg darf ich eher das Bild von Pirouetten annehmen. Inzwischen gibt es die ersten auffälligen Beispiele für Spannungen, die sich aus diesem Anspruch - ein wenig provokant ausgedrückt - von prominentem Denkmalschutz auf der einen Seite und ministeriellen Abrissgenehmigungen auf der anderen Seite ergeben.
Der Abriss der Hohenzollern-Zeche in Bad Liebenwerda könnte eines der nachhaltigsten Negativbeispiele unseres gegenwärtigen Kulturverständnisses sein. Natürlich muss man ehrlich bekennen: Der Denkmalschutz tritt in den Hintergrund. Um es sarkastisch zu formulieren: Alte Häuser werden ausgehöhlt und abgeräumt. Ein Land verliert sein Gedächtnis. Ich glaube nicht, dass jemand aus diesem Raum die Kurzsichtigkeit besäße, dies für richtig zu erklären.
Natürlich spiegeln Baudenkmäler kein vollständiges Abbild unserer Vergangenheit wider. Es sind auch nicht die renommierten Objekte, die mich mit Sorge erfüllen, sondern die alltäglichen Bauten: die Brücken, Fabriken und Wohnhäuser. Die Bausubstanz - gerade auch unauffälliger Baudenkmäler in diesem Land - erlebt einerseits Träume und andererseits Grenzen der Machbarkeit. Kultur im Allgemeinen ist wie der Denkmal
schutz im Besonderen auch ein Kostenfaktor, wobei die Begeisterung, die ich von Herzen teile, alleine nicht genügt.
Allerdings ist Denkmalpflege auch ein Wirtschaftsfaktor. Von der Denkmalförderung profitieren in hohem Maße mittelständische Unternehmen, speziell das lokale Handwerk und Freiberufler. Sie schafft und sichert Arbeitsplätze, da rund 80 % der Gesamtkosten für die Erhaltung von Kulturdenkmälern Personalkosten sind.
Die Mittel der Denkmalförderung lösen meist Folgeinvestitionen in vielfacher Höhe des Fördervolumens aus. Durch technisch hochentwickelte Konservierungs- und Sicherungsmaßnahmen sowie die Anwendung traditioneller und ökologisch wertvoller Materialien und Techniken leistet der Denkmalschutz einen wichtigen Beitrag zu einer zukunftsgerichteten nachhaltigen Wirtschaftsweise.
Klug und nachhaltig ist das Engagement natürlich nur dann, wenn wir wieder Zusammenhänge herstellen und sie für die nachfolgende Generation sichtbar machen, die uns in der Denkmalpflege wichtig erscheinen. Brandenburg ist das einzige Land ohne akuten Hilfsfonds. Mit Ihrer Zustimmung, verehrte Damen und Herren, zum Antrag von FDP und CDU wird das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz finanziell sehr untermauert. Deshalb sollten wir öffentliche Auseinandersetzungen um die Erhaltung oder Wiederherstellung von Denkmälern nicht als Zumutung - wie es die SPD in Elsterwerda ungeniert betreibt -, sondern als Chance zu Meinungsvielfalt begreifen.
Nein. - Verlässliche finanzielle Ausstattungen der Denkmalförderung - verbunden mit einem zielgerichteten und effizienten Förderverfahren, wie es hier auch vorgeschlagen worden ist tragen dazu bei, dass Denkmalpflege eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung erhält und dass das Land die gesetzliche Aufgabe - die es, wie Sie wissen, ebenfalls hat - laut Denkmalschutzgesetz klug erfüllen kann. Aus diesem Grunde bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.
Das letzte Hochwasser der Schwarzen Elster und Pulsnitz hat nicht nur zu Ernteausfällen in landwirtschaftlichen Betrieben
mit Folgen für die kommende Saison, sondern auch zu materiellen Schäden am persönlichen Eigentum vieler Anwohner geführt. Einige verfügten über einen entsprechenden Versicherungsschutz, andere leider nicht. Vor Ort melden sich betroffene Bürger mit ihren Schadenslisten und -summen in den kommunalen Verwaltungen und erkundigen sich, ob die Landesregierung entsprechende Maßnahmen zum Schadensausgleich beabsichtigt.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen beabsichtigt sie, die direkt vom Hochwasser betroffenen und geschädigten Bürger bei der Beseitigung der privaten Hochwasserschäden zu unterstützen?
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Ich will es gleich zu Beginn sehr deutlich machen, denn zu diesem Antrag ist fachlich leider nicht viel zu sagen, außer, dass er jeglicher Grundlage entbehrt. Sowohl die Zielsetzung als auch die Argumentationslogik sind für mich keinesfalls schlüssig.
Zu begründen, mit einer Zweigstelle des Dokumentationszentrums in Potsdam auch mehr Besucher an den Hauptausstellungsort nach Eisenhüttenstadt zu bringen, zeugt nicht annähernd von Weitsicht. Schon jetzt wird der Kulturhaushalt von vielen Seiten als ein Sparopfer der nächsten Haushaltsdebatte gehandelt.
Ich wäre schon froh, wenn wir nicht jedes Jahr leidig für die Ausfinanzierung der kulturellen Infrastruktur in Brandenburg kämpfen müssten und Kultur hier im Hause unter dem Anspruch von Wirtschaft und Bildung den Stellenwert haben würde, den sie auch verdient.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die FDP über die DDR-Alltagskultur zu profilieren versucht. Ich kann Ihnen nur sagen: Versuchen Sie es an anderer Stelle. Der Platz ist schon von mehr als nur einer Partei besetzt. SPD und Linke streiten sich schon sehr lange darum, und ich bin mir sicher: Wenn Sie dies ernsthaft vorhaben, können Sie darunter nur zerquetscht werden.
Die kulturpolitische Kleinsichtigkeit und teilweise der Versuch, die Linke noch links zu überholen, wird Sie, werte Kollegen von der FDP, in eine Sackgasse führen. Wir brauchen eine starke FDP mit liberalem, wirtschaftlichem und feingeistigem Profil. Zeigen Sie das! - Danke schön.
Am 24. Mai 2010 fegte ein Tornado durch Mühlberg und schnitt die Stadt vorübergehend von der Außenwelt ab. Der Sturm beschädigte denkmalgeschützte Gebäude und Flächen, Wohnhäuser, Autos und Bäume.
Nach mehreren Vor-Ort-Besuchen, unter anderem am vergangenen Dienstag, frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung sieht sie bei der Beseitigung der entstandenen Schäden und bei Wiederaufbaumaßnahmen in Mühlberg?
Ich habe eine Frage. Zur Beseitigung der Sturmschäden - Sie führten es aus - entfernten Mitarbeiter des Landesbetriebes Forst die Reste umgestürzter Bäume auf dem Marktplatz von Mühlberg. Nachdem die Arbeiten durch den Landesbetrieb Forst abgeschlossen waren, erhielt die Bürgermeisterin der Stadt Mühlberg vom Landesbetrieb Forst eine Rechnung für das Entfernen der Baumwurzeln.
Herr Minister, können Sie mir sagen, wie hoch die Rechnungssumme des Landesbetriebes Forst für die Beseitigung der Sturmschäden in Mühlberg ist?
Presseberichten der „Märkischen Oderzeitung“ vom 3. März dieses Jahres ist zu entnehmen, dass die Landesregierung plant, Verhandlungen mit Berlin aufzunehmen, um das Archäologische Landesmuseum Brandenburg mit dem entsprechenden Fachbereich des Landesdenkmalamtes Berlin zusammenzulegen.
Ich frage daher die Landesregierung: Für welchen Zeitraum plant sie die Verhandlungen bezüglich einer möglichen Zusammenlegung der beiden Landesbehörden?
Dann habe ich eine Frage: Warum wird seitens der Pressestelle eine solche Nachricht nicht dementiert? Ich finde es für die Mitarbeiter unerträglich, das so stehen zu lassen.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich freue mich, heute hier erstmalig vor Ihnen sprechen zu dürfen.
- Danke schön.
Verehrte Damen und Herren, was ist unser Verständnis von kultureller Bildung im Land Brandenburg? Der vorliegende Entschließungsantrag von SPD und der Fraktion DIE LINKE beantwortet mir diese Frage nicht.
Wenn gezielt musische Bildung gelingen soll, muss es ein kultureller Bildungsprozess sein, der eine Dynamik entfacht, nicht nur für ein oder zwei Jahre, sondern nachhaltig und qualitativ spürbar hoch.
Sie versprechen zusätzlich 1,3 Millionen Euro, die noch nicht im Haushalt eingestellt sind. Aber halten Sie damit auch ein kulturbildendes Versprechen? Ich will dabei nicht geringschätzen, dass die Unterstützung der Musikschulen in den vergangenen Jahren auf einer guten Basis stand. Aber ich glaube, ich wäre eine schlechte Kulturpolitikerin, wenn ich mich damit zufriedengeben würde. Neidisch schaue ich dabei manchmal auf das Nachbarland Sachsen, das pro Einwohner doppelt so viel Geld für Kultur ausgibt wie wir in Brandenburg. Das Kulturraumgesetz, das unter dem damaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf durchgesetzt wurde, war ausgesprochen mutig und sucht seinesgleichen im Bundesgebiet. Denn es sichert im Verbund mit den Kommunen seit Jahren die sächsische Kultur als Pflichtaufgabe. Gewiss sind die kulturpolitischen Strukturen nicht eins zu eins für uns in Brandenburg umsetzbar. Aber die politische Weitsicht finde ich wünschenswert.
Die Volksinitiative skizziert das Stimmungsbild allein von 32 500 unterzeichnenden Bürgern zu bei uns veränderten Rahmenbedingungen in der musischen Ausbildung. Unbestritten liegt vor uns ein Mammutprogramm an Gestaltung des Haushalts. Doch gerade in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrise muss man darüber nachdenken, wie die kulturelle Infrastruktur, darunter auch der musische Zugang, in zehn oder zwanzig Jahren hier in Brandenburg aussehen soll. Meine Bilanz - um mal ein bisschen zu provozieren - fällt im Fall der musischen Bildung gemischt aus. Als neue und direkt gewählte Abgeordnete empfinde ich es als ernüchternd, vielleicht auch ein Stückchen laborierend, denn trotz des von der SPD und den Linken geplanten finanziellen Aufwuchses für Projektförderung bleibt ein zähes Gefühl von erneuter Zukunftsunsicherheit, die uns ganz gewiss im nächsten Haushaltsjahr wieder erreichen wird. Halbheiten das wissen Sie mit politisch längerer Erfahrung besser als ich bedeuten nur eins: Sie bewirken keine Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt - habe ich mir überlegt - steht nicht immer nur die Frage, wie viel, sondern auch, für wen. Erreicht kulturelle Bildung mit diesem Entschließungsantrag ausreichend sozial benachteiligte
junge Menschen, erreicht sie bildungsferne Familien und auch die Metropolen der fernen ländlichen Regionen? Ich meine, nicht. Zurückbleiben - davor möchte ich eindringlich warnen dürfen keine Restkulturstrukturen in einzelnen ländlichen Räumen. Wir sprechen doch über die Zukunft junger Menschen! Gerade das sind auch bildungskulturelle Fragen. Doch wie gehen wir damit im alltäglichen politischen Streit um? Eine Zeitschiene zur Überarbeitung des bestehenden Musikschulgesetzes bis Ende 2010 ist doch wirklich unbefriedigend. Ebenso halte ich Quotendenken für überholt. Man erreicht nicht jeden, und, verehrte Damen und Herren, man muss es auch nicht. Musikschulen, unabhängig von ihrer Trägerschaft, können keine soziokulturellen Heilserwartungen erfüllen.
Meine Damen und Herren, mir ist nicht die Vorstellung von Zukunft abhandengekommen. Daher sollten wir, um etwas zu verändern, die Impulse und die Initiativen der Bevölkerung vor Ort aufnehmen und umgehend auch die Novellierung des Musikschulgesetzes anstreben.
Ich wünsche mir - das ist ein ausdrücklicher Wunsch - ein ganz klares Bekenntnis zu einer qualitativ hochwertigen und tragfähigen kulturellen Bildungspolitik. Wir sollten ein Selbstverständnis entwickeln - wenn ich das einmal so pathetisch sagen darf -, keine Kinder auszugrenzen und niemandem den Zugang zu musischer Bildung durch von diesem Haus beschlossene Halbheiten zu erschweren. - Vielen Dank.
Im August 2008 erließ die Landesregierung die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer sozialen Staffelung der Kostenbeteiligung an den Schülerfahrtkosten. In der Folge verabschiedeten die Landkreise zum Teil Änderungssatzungen, die eine weitgehende Abschaffung der Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten ermöglichten. Da die Richtlinie in ihrer jetzigen Form jedoch nur bis zum Schuljahresende 2009/10 gilt, besteht bei den Landkreisen und den Eltern die Unsicherheit, ab dem nächsten Schuljahr notgedrungen wieder stärker über Eigenmittelfinanzierung an den Kosten beteiligt werden zu müssen.
Ich frage daher die Landesregierung: Wird die Landesregierung die Landkreise und die Eltern schulpflichtiger Kinder durch die Verlängerung der genannten Richtlinie über den 31. Juli 2010 hinaus weiterhin bei der sozialen Ausgestaltung der Schülerbeförderung unterstützen?
Das Molkereiunternehmen FrieslandCampina will Mitte 2011 den Produktionsstandort in Elsterwerda schließen. Davon sind
mehr als 300 direkte Arbeitsplätze betroffen. Der Wegfall des größten Arbeitgebers der Stadt würde auch 1 000 bis 2 000 Jobs bei den Zulieferern gefährden. Eine ganze Region im Süden des Landes würde davon hart getroffen. Außerdem ist die Kläranlage von Elsterwerda auf die Bedürfnisse eines großen Molkereiunternehmens zugeschnitten und wäre ohne das Unternehmen völlig überdimensioniert. In den letzten Jahren hat der Standort von Campina in Elsterwerda mehrere Millionen Euro Fördermittel vom Land erhalten; dafür wurde eine Arbeitsplatzgarantie gegeben.
Ich frage die Landesregierung: Welche Bemühungen wird sie unternehmen, um den Standort und damit die direkten und indirekten Arbeitsplätze zu erhalten?