Carolin Steinmetzer-Mann

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der „Märkischen Oderzeitung“ vom 12. Mai ist Folgendes zu lesen:
„Biber setzen Landschaften unter Wasser, Kormorane verspeisen ein Pfund Fisch pro Tag und Wildgänse betrachten bestellte Felder als ein großes Schlemmerbuffet. Brandenburg setzt sich mehr als andere Bundesländer für den Tierschutz ein, eine Strategie, die vor allem dem Tourismus neue Wege eröffnet hat - mit der Folge, dass bestimmten Berufsgruppen wie Landwirten und Fischern große Schäden entstehen.
Kurz vor der Landtagswahl einen Fonds für Betroffene zu fordern ist eine einfallslose Strategie,“
„nicht nur, weil die Schäden kaum zu bemessen sind. Unrealistisch ist der Vorschlag der CDU,“
- Klammer auf: nun auch der FDP - Klammer zu,
„weil er eben keine Grenzen setzt. Wer soll künftig Anspruch auf eine Entschädigung haben? Auch der Hotelbesitzer, dem die Gäste ausbleiben, weil in seinem Park die Raupen des Eichenprozessionsspinners von den Bäumen baumeln?
Ein Fonds ist ein Fass ohne Boden. Er weckt Begehrlichkeiten und verbaut den Weg für nachhaltige Lösungen.“
Ein absolut zutreffender Kommentar, wie ich finde. An dieser Stelle braucht man eigentlich nichts hinzuzufügen, weil damit alles gesagt ist.
Die CDU und nun auch die FDP wollen vier Monate vor der Landtagswahl hier einen Antrag zur Abstimmung bringen, der so viele Fragen aufwirft wie soeben zitiert.
Woher wollen Sie das Geld für diesen Fonds nehmen, und wie viel soll in diesen Fonds hineingegeben werden? Das sind Fragen, die einfach gestellt werden.
Wie soll die konkrete Schadensermittlung aussehen, die auch nicht vom Landesrechnungshof kritisiert werden wird? Wie wollen Sie dabei Landnutzergruppen und Naturschutzverbände unter einen Hut bekommen?
Unabhängig davon ist uns allen doch hoffentlich klar, dass wildlebende Tiere zu unserer Umwelt dazugehören. Biber, Gänse oder Kormorane sind doch keine staatlichen Schikanen.
Sie gehören einfach zur Natur dazu.
Und Sie wissen es doch: Sobald Arten einen guten Erhaltungszustand erreicht haben, erlaubt das Naturschutzrecht Schadensabwehr, wenn wirtschaftliche Schäden nachgewiesen werden.
Die Landesregierung hat mit der Kormoranverordnung und auch der Biberverordnung gezeigt, dass sie Möglichkeiten nutzt, die das Europäische Naturschutzrecht erlaubt; Herr Beyer ist darauf eingegangen.
Außerdem: Es gibt Flächenprämien, die die Landwirte nach den Voraussetzungen des europäischen Umweltrechts erhalten. Dazu gehören eben auch Artenschutzvorschriften der FFH-Richtlinie.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser gemeinsames Ziel muss es doch sein, Schäden durch vorbeugende Maßnahmen zu vermeiden, und dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Beim Biber haben wir die in den letzten Monaten ausführlich diskutiert. Es sollte in unser aller Interesse sein, Schadensprävention nicht wegen sicher scheinenden Schadensersatzzahlungen zu leben. Beim Biber haben wir bereits dafür votiert, dass Präventionsmaßnahmen auch weiterhin mit EU-Mitteln gefördert werden können. Das ist wichtig, und da, denke ich, sind wir uns auch alle einig, ebenso bei existenzbedrohenden Härtefällen. Da müssen Wege gefunden werden, um den Betrieben zu helfen. Ich denke, da sind wir uns auch alle einig.
Die Schäfer - das hat die Ausschusssitzung eindrucksvoll gezeigt - haben es wirklich nicht leicht, und sie erhalten vom Land vollständig und unbürokratisch Entschädigungen für vom Wolf verursachte Schäden.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Abschluss noch einmal an den zuvor zitierten Artikel anknüpfen. Die Überschrift bringt es genau auf den Punkt: Ihr Antrag ist ein Fass ohne Boden, und genau deswegen werden wir ihm auch nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In vielen Debatten hier im Haus waren wir uns einig: Flüsse und Wasser machen nicht an Landesgrenzen Halt. Wenn wir heute über die Verockerung reden, dann ist auch da festzustellen, dass Eisenhydroxid, Sulfat oder auch die Braunfärbung nicht an Landesgrenzen Halt machen. Doch die Landesgrenze erschwert das Handeln - und genau da liegt das Problem.
Vielleicht zunächst ein kleiner Blick zurück: Wir haben dieses Thema unter anderem im Januar 2013 im Landtag diskutiert, einen einstimmigen Landtagsbeschluss gefasst und auch mehr
fach in den Ausschüssen darüber diskutiert. Die Linke hat mit Zustimmung der SPD hier einen Antrag erarbeitet,
der Ihnen vorliegt, der die aktuelle Situation in der Lausitz aufgreift.
- Herr Bretz, vielleicht hören Sie ganz einfach zu; das würde Ihnen manchmal helfen.
Vor zwei Wochen, Herr Bretz,
tagte zum zweiten Male das Regionalforum, bestehend aus den Regionalen Planungsgemeinschaften Südbrandenburg und Nordsachsen, zur Verockerung der Spree und der Schwarzen Elster in Schleife. Wenn ich sage „zum zweiten Mal“, so ging dieser Konferenz eine erste - damals in Cottbus - voraus, die sich mit den Notwendigkeiten der Maßnahmen beschäftigte. In der Zwischenzeit wurden ebenfalls auf den unterschiedlichen Ebenen der Ministerien Verabredungen getroffen und Sie, Herr Ministerpräsident, haben sich mit dem sächsischen Kollegen getroffen und einen Punkteplan an Maßnahmen verabredet.
Diese Maßnahmen gliedern sich ganz einfach auf: Einmal für den Nordraum der Spree - da sind wir hier in Brandenburg verantwortlich - und zum anderen der Südraum der Spree, für den der Freistaat Sachsen die Verantwortung trägt. Bei all der Komplexität, die mit dem Sachverhalt Verockerung einhergeht, kann man für uns hier resümieren, dass die LMBV in Brandenburg einige Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht, eingeleitet und auch durchgeführt hat. Ich erinnere beispielsweise an die Schlammberäumung, die in den verschiedenen Fließen stattfand, an die Ertüchtigung der Grubenwasserreinigungsanlage in Vetschau, an die Neutralisierung des Lichtenauer Sees oder an die Kalkung des Schlabendorfer Sees.
Die verabredeten Maßnahmen im Südraum - das zeigte die Diskussion vor zwei Wochen - fehlen, und die Teilnehmer in Schleife waren erschrocken, dass in Sachsen noch nichts passiert ist. Ich stelle die Frage: Was würde denn in Brandenburg passieren, wenn in Sachsen nichts passiert? Die Gefahr besteht insbesondere für unseren Spreewald. Eine Verockerung des Spreewaldes hätte erhebliche Auswirkungen für unseren Tourismus, aber auch für Flora und Fauna. Sie wissen genau, dass viele Familien im Spreewald von den Einnahmen im Sommer das ganze Jahr über leben. Dies wäre dadurch gefährdet. Alle Fraktionen haben damals im Januar 2013 über die Fakten und Folgen diskutiert; ich möchte es an dieser Stelle nicht nochmals wiederholen.
Sollte aber Sachsen keine Maßnahmen einleiten, dann wird die Talsperre in Spremberg erheblich mit Eisenocker belastet. Das wollen wir hier in Brandenburg nicht, und das kann auch nicht das Interesse von Sachsen sein. Wir haben dort schützenswerte Räume, die wir auch erhalten wollen.
Nun zu Herrn Schierack - ich kann ihn zwar hier nicht mehr entdecken, aber ich denke, die Kollegen werden es ihm ausrichten oder er schaut von Zuhause aus zu -:
Ich kann es mir einfach nicht verkneifen: Ich war verwundert, als ich in der „Lausitzer Rundschau“ las, dass er überzeugt davon ist, dass „Sachsen an der Sache dran ist, auch wenn es vielleicht noch nicht genug an der Sache dran ist.“ Ganz ehrlich einen solchen Eiertanz habe ich wirklich selten erlebt, und als Cottbuser verbietet sich das einfach!
Sie hätten als CDU wirklich die Chance gehabt, hier klare Kante in Brandenburg zu zeigen. Sie hätten Druck auf Ihre sächsischen Christdemokraten ausüben können, als wir gemeinsame Ausschusssitzungen vorschlugen. Ich hatte mehrfach im Umweltausschuss vorgetragen, gemeinsam mit den sächsischen Kollegen zu tagen, Strategien und Maßnahmen gegen die Verockerung länderübergreifend zu beraten. Die Antwort der dortigen Kollegen der Koalition von CDU und FDP war eindeutig: Sie sehen einfach keine Notwendigkeit dafür.
Doch nachdem in Schleife die Kritik in Richtung Sachsen offen ausgetragen wurde und wir hier diesen Antrag erarbeitet haben, scheint nun endlich Bewegung in die Sache zu kommen.
- Hören Sie zu! - Der „Lausitzer Rundschau“ war zu entnehmen, dass sich die unterschiedlichen Behörden und Verantwortlichen nun seit letztem Freitag zusammensetzen und an einem Strang ziehen wollen. Denn am Geld scheitert es nicht, wie der sächsische Vertreter aus dem Finanzministerium in Schleife darlegte. Es gibt auch keine Genehmigungshürden und keine Naturschutzprobleme.
Nun scheint der politische Wille wirklich da zu sein. Das würden wir uns sehr wünschen, und in dieser Richtung ist auch unser Antrag zu verstehen. Wir wollen unseren Nachbarn ermutigen, ähnlich konstruktive Schritte zu gehen, Maßnahmen einzuleiten und mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammenzuarbeiten, so wie es hier in Brandenburg geschieht. Das wurde auch vom Aktionsbündnis „Klare Spree“ noch einmal gelobt.
Nun zum Entschließungsantrag von CDU und Grünen. Wir werden ihn ablehnen, weil wir heute noch nicht beschließen können, dass ein gemeinsamer Gewässerunterhaltungsverband wirklich Sinn hat. Die rechtlichen Voraussetzungen sind hier in Brandenburg sehr unterschiedlich, und auch die genauen Aufgaben muss man sich noch einmal ansehen. Das alles muss gründlich geprüft werden, das hatten Sie auch in Ihren Begründungstext eingearbeitet.
Wenn Herr Schierack - hören Sie zu, das geht jetzt noch einmal an die CDU! - unseren Antrag mit der Äußerung ablehnen will:
„Es ist schlechter Stil, wenn ein Land dem anderen Land vorschreibt, wie es seine Probleme lösen möchte“, dann frage ich Sie: Wollen Sie Ihren Entschließungsantrag ebenfalls ablehnen, da Sie ja einen länderübergreifenden Gewässerunterhaltungsverband mit Sachsen einfordern?
Wir unterbreiten Ihnen deshalb folgenden Vorschlag: Das Thema Verockerung ist federführend beim Wirtschaftsministerium angesiedelt. Sie greifen aber mit Ihrem Entschließungsantrag das Thema Gewässerunterhaltungsverband auf, das beim Umweltministerium angesiedelt ist. Deshalb wollen wir im Ausschuss dieses Thema noch einmal auf die Tagesordnung setzen und das Ministerium um Prüfung bitten.
Zum FDP-Antrag kann ich Ihnen sagen: Er war zu erwarten, Sie mussten ja irgendwie nachziehen. Aber das, was Sie dort geschrieben haben, sind einfach Selbstverständlichkeiten, und den Bericht können Sie jederzeit in den Ausschüssen einfordern. Was ich der CDU gesagt habe, kann ich Ihnen auch noch einmal sagen: Wenn Sie eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Fachausschüsse fordern, dann hätten Sie das eher Ihren FDP-Kollegen in Sachsen sagen können, denn diese haben die Zusammenarbeit abgelehnt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf zwei Punkte eingehen. Zum einen, Frau Schier, sagten Sie selbst, der gesamte Komplex Gewässerunterhaltungsverbände - länderübergreifend mit Sachsen zusammen - stehe rechtlich und finanziell noch auf wackeligen Füßen, da gebe es noch viele Fragen.
Ja, genau deswegen können wir ja heute diesen länderübergreifenden Gewässerunterhaltungsverband nicht beschließen. Deswegen sage ich es noch einmal: Wir werden im Ausschuss noch einmal einen Prüfauftrag formulieren, sodass wir da auch weiterhin in der Diskussion bleiben.
Herr Jungclaus, Erfolgsstory bei der Verockerung - der Minister hat es eben gesagt -: Es ist wirklich ein langer Prozess, der in Gang gesetzt werden muss. Dem wirklich zu begegnen ist eine komplexe Herausforderung. Ich sage noch einmal: Die rot-rote Landesregierung hat neue Prioritäten gesetzt, indem zum Beispiel Grubenwasserreinigungsanlagen wieder in Gang gesetzt wurden, und das wurde auch in Cottbus bei der Tagung in der BTU im Februar noch einmal sehr deutlich.
Ich scheue mich auch nicht, hier zu wiederholen, was ich auch damals im Januar 2013 gesagt habe: Wer einer Verockerung wirklich konsequent begegnen möchte, muss auch Tagebauen kritisch gegenüberstehen, jawohl. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag auch vonseiten der Opposition. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 14. März war in der „Berliner Zeitung“ Folgendes zu lesen:
„Viele Schädlinge entwickeln Resistenzen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen bringt aber auch noch weitere große Nachteile mit sich.... Die Erträge steigen nicht zwangsläufig, das Saatgut ist doppelt so teuer und die durch jahrelangen Gentec-Anbau ausgelösten Resistenzen bei Pflanzen und Insekten stellen die Farmer vor neue Probleme. Der Bericht zeigt: Ein Weiter-so funktioniert nicht; denn die Gentechnik auf dem Acker hat deutliche Schattenseiten.“
Diese Kritik brachte DIE LINKE in all den vergangenen Jahren hier im Landtag immer wieder vor. Ich erinnere an dieser Stelle an den Landtagsbeschluss, den wir hier im September 2011 gefasst haben, der sich sehr kritisch mit dem Anbau der gentechnisch veränderten Pflanzen in Brandenburg auseinandersetzte und eine Reihe von Maßnahmen zur Vermeidung des Anbaus aufzeigte.
Der von mir angesprochene Presseartikel - wohlgemerkt: ein sehr guter - gibt die Schlussfolgerung in einer Studie wieder, die das US-Landwirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hat. Wenn die USA, die zur Spitze beim Anbau von Gentechnik zählen, raten, „zur Schädlingsbekämpfung wieder traditionellere Landbaumethoden ins Auge zu fassen, Fruchtwechsel statt Monokulturen“, dann wird die Gefahr, die von Agrogentechnik ausgeht, mehr als deutlich.
Ich kann mich noch gut an meine ersten Debatten hier im Landtag erinnern - Herr Ministerpräsident, Sie vielleicht auch. Wir führten heftige und intensive Auseinandersetzungen über den Anbau der Genmais-Sorte MON 810. DIE LINKE war die einzige Fraktion, die sich hier im Haus sehr kritisch zeigte. Diese Haltung hat sie beibehalten.
(Frau von Halem [B90/GRÜNE]: Wir helfen der Linken jetzt! - Beifall des Abgeordneten Vogel [B90/GRÜNE] - Jungclaus [B90/GRÜNE]: Wir haben als APO die Dau- men gedrückt!)
Auch wenn es durch das Anbauverbot im Land ruhiger geworden ist - durch die offensichtlich bevorstehende Zulassung der Sorte 1507 durch die EU kann sich das recht schnell ändern. Deswegen ist es gut, wenn sich dieses Haus heute eindeutig positioniert.
Ich sage an dieser Stelle auch: Ich bin den Grünen wirklich sehr dankbar, dass sie diesen Antrag eingebracht haben. Sie wissen vielleicht, dass er auch aus unserer Feder stammen könnte.
Sie haben ihn aber eingebracht. Das ist gut und richtig. Herzlichen Dank.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie alle kennen die Kritikpunkte: nicht die Erträge steigen, sondern die Zahl der resistenten Unkräuter und der resistenten Insekten steigt. Der Spritzmitteleinsatz und die Saatgutpreise steigen. Die Entstehung von sogenannten Super-Unkräutern wird vorangetrieben.
Mehr als 80 % der Bevölkerung lehnen die grüne Gentechnik ab. Vor allem in Europa, aber auch in den USA setzt sich ein Trend bzw. ein Wandel durch.
Deswegen ist es zutiefst bedauerlich, dass die Bundesregierung im EU-Ministerrat diese mehr als 80 % der Bevölkerung ignoriert und nicht gegen die Anbauzulassung von Mais 1507 gestimmt hat. Nicht nur der Bevölkerungswille wurde ignoriert, sondern auch die Tatsache, dass das Bt-Gift der Sorte 1507, um die es heute geht, mindestens genauso bedenklich ist wie das von MON 810, und genau diese Sorte ist verboten worden.
Erst durch das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung werden wir in eine Situation gebracht, neue Wege finden zu müssen, um den Anbau von Mais 1507 noch verhindern zu können.
Das sogenannte Opt-out-Verfahren scheint zunächst ein geeigneter Weg zu sein. Es gibt aber einen Haken. Es besteht die akute Gefahr, dass bei einer Ausstiegsmöglichkeit der Staaten der Druck in Richtung strenger EU-Zulassungskriterien sinkt. Es kann also zu einem Flickenteppich von Ländern kommen, in denen GVO angebaut werden dürfen oder auch nicht.
Innerhalb der Länder kann sich die Zulassung je nach politischer Regierungskonstellation schnell ändern. Auf diese Weise wird es sehr schwer werden, unsere Landschaft auf Dauer gentechnikfrei zu halten, wie es die Verbraucher zu Recht einfordern und erwarten. Deshalb ist es gut, dass der vorliegende Antrag die erste Priorität bei einem EU-weiten Verbot von Mais 1507 und bei einer Verschärfung der Zulassungsbedingungen für GVO sieht. Erst wenn das scheitert, soll eine Optout-Regelung als Notlösung angestrebt werden.
Richtig ist auch, dass der Bund die Vorbereitungen treffen soll, um den Mais 1507 notfalls nach geltendem Recht verbieten zu können, wie es mit MON 810 bereits geschehen ist.
Noch ein Schmankerl zum Schluss: Wir freuen uns natürlich, dass sich die Stimmungslage hier im Haus, aber auch allgemein in Deutschland mehr und mehr in die gentechnikkritische Richtung bewegt, wie es DIE LINKE hier seit Jahren einfordert. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorredner sind schon auf einige Punkte eingegangen. Das Thema Hochwasser hat uns im Landtag in den letzten Jahren sehr beschäftigt. Es hat auch die Leute draußen im gesamten Land Brandenburg sehr beschäftigt. Das ist auch nicht verwunderlich, denn die Extremereignisse, die wir alle erfahren mussten, haben dazu beigetragen.
Wenn man sich einmal die Mühe macht und den Begriff „Hochwasser“ in den Online-Parlamentsdokumentationen eingibt und dann schaut, wie viele Treffer angezeigt werden, dann hat sich die Zahl in dieser Legislaturperiode im Vergleich zur letzten Legislaturperiode verfünffacht.
Ein Blick zurück ist manchmal ganz hilfreich. Deshalb möchte ich daran erinnern, dass wir 2010 und 2011 in diesem Haus einstimmige Beschlüsse zum Hochwasser gefasst haben. Wir hatten mehrfach Aktuelle Stunden dazu; wir haben das Thema mehrfach in den Ausschüssen diskutiert. Die Landesregierung hat 2010 einen grundlegenden Beschluss zum Hochwasserschutz gefasst und es wurden zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht.
Die linke Umweltministerin Anita Tack hatte die erste Landeskonferenz zum Hochwasserschutz in Brandenburg einberufen. Landräte, Bürgermeister, Verwaltungen, Behörden aller Art, Wissenschaftler, der komplette Katastrophenschutz - alle waren anwesend, alle wurden mitgenommen. Sie fanden diese Konferenz wirklich sehr gelungen; sie fühlten sich mitgenommen und aufgehoben. Im September 2013 hat die Umweltministerkonferenz wichtige Beschlüsse für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz gefasst und ist damit auch dem Anliegen Brandenburgs gefolgt. Im September 2013 stellte die Umweltstaatssekretärin die Hochwasserrisikokarten vor Ort in den Kommunen vor; in Senftenberg waren Kollegin Gregor-Ness und ich selbst mit dabei.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Es ist in den letzten Jahren wirklich viel passiert. 91 % der Deiche an der Oder und 71 % der Deiche an der Elbe wurden saniert. Es sind mehrere neue Retentionsflächen geschaffen worden, einige befinden sich immer noch in Planung; Frau Alter sagte es bereits. Genau das ist auch der Grund, warum Brandenburg beim letzten Hochwasser 2013 so glimpflich davongekommen ist.
Ende 2015 sollen dann die Hochwasserrisikomanagement-Planungen als wichtiges Instrument des vorbeugenden Hochwasserschutzes abgeschlossen sein.
Nein.
Es sind Maßnahmen zu benennen, Interessen auszuloten, Machbarkeiten zu prüfen - es ist wirklich noch viel zu tun. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Außerdem wollen wir uns in die bundesweiten Hochwasserschutzkonzepte mit einbringen.
Meine Damen und Herren, es ist selbstverständlich, dass im Bereich Hochwasserschutz immer noch mehr getan werden kann. Hochwasserschutz ist eine Generationenaufgabe - das wurde in diesem Haus schon mehrfach erwähnt. Aber die Landesregierung ist aktiv und benötigt Ihren Antrag nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU.
Nach alldem würde man von einem nochmaligen, erneuten Antrag für das Plenum erwarten, dass sich dahinter wirklich ein Mehrwert verbirgt, dass etwas Neues vorgelegt wird.
Sie selbst sagten am letzten Donnerstag im Ausschuss, die Landesregierung habe sehr viel auf den Weg gebracht. Viele Dinge aus dem Antrag sind bereits abgearbeitet oder in Planung. Das ist Ihr eigenes Argument, das Sie uns mitgegeben haben. Von daher - das wurde Ihnen auch von mehreren Fraktionen im Ausschuss gesagt - ist Ihr Antrag entbehrlich.
Es handelt sich um Forderungen, die ohnehin im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Planung bearbeitet werden, die längst beschlossen sind oder sich in der Praxis schon bewähren. Ihr gefordertes Landesprogramm Hochwasserschutz, das parallel zum Hochwasserrisikomanagement erstellt werden soll, stellen wir daher wirklich stark infrage.
Sie betreiben - das muss ich an dieser Stelle so sagen - Aktionismus. Sie haben versucht, im letzten Jahr die für Sie optimale, emotionale Welle mitzunehmen und zu reiten. Spätestens am letzten Donnerstag haben Sie dann gemerkt: Sie sind eingebrochen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stockholm, Rio de Janeiro, Kyoto oder auch Durban sind Städte, die mit dem Klimaschutz in Verbindung gebracht werden. Ob sie positiv oder negativ damit assoziiert werden, sei erst einmal dahingestellt. Fakt ist, dass der Klimaschutz einer der zentralen und globalen Herausforderungen unserer Zeit ist und wir im Kleinen damit anfangen müssen - global denken und lokal handeln.
Gerade wir in Brandenburg haben eine besondere Verantwortung, da wir einen überdurchschnittlichen CO2-Ausstoß im Land aufweisen. Deswegen hat sich die Landesregierung in der Energiestrategie zu deutlichen Reduktionszielen bekannt. 72 % der energiebedingten CO2-Emissionen sollen bis zum Jahr 2030 im Gegensatz zum Jahr 1990 eingespart werden. Kollege Dombrowski ist bereits darauf eingegangen.
Strategien haben einen gewissen Nachteil: Sie sind nicht rechtsverbindlich. Wer es mit dem Klimaschutz ernst meint, der kann nichts dagegen haben, bereits verabredete Ziele verbindlich zu machen. An dieser Stelle möchte ich bewusst ein Zitat anführen:
„Wir sind reich genug, uns Klimaschutz zu leisten - und sind zu arm, um auf Klimaschutz zu verzichten.“
- Sigmar Gabriel. - Deswegen steht die Linke einem Klimaschutzgesetz, das CO2-Reduktionsziele verbindlich festschreibt und den Weg dahin aufzeigt, sehr aufgeschlossen gegenüber
- nicht zu früh freuen! -, aber die Festlegungen müssen hiebund stichfest sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Genau. - In Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen wurden bereits Klimaschutzgesetze beschlossen; Kollegin Gregor-Ness ist darauf eingegangen.
Bei der Verabschiedung in NRW sagte Umweltminister Remmel:
„Ich bin davon überzeugt, dass dieses Gesetz in anderen Ländern und im Bund zur Blaupause werden kann und wird. Ich fordere geradezu zu Copy-and-paste auf.“
Das ist ein Appell, den Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sehr ernst, sehr wörtlich genommen haben. Sie haben einen beinahe identischen Gesetzentwurf vorgelegt, allerdings mit einem riesengroßen Unterschied: Die Klimaschutzziele für Brandenburg und auch
die vorgesehenen Zeiträume sind von Ihnen im Vergleich zum NRW-Gesetz sehr viel strenger formuliert, schauen Sie sich § 3 Abs. 1 an.
Wenn man das liest, dann stellt sich die Frage - nicht nur ich stelle mir die Frage; Herr Dombrowski hat einige aufgezählt -: Wie kommen Sie zu diesen Zahlen?
Unklar ist für mich auch der Punkt in Ihrer Gesetzesbegründung, die Klimaschutzziele seien das Ergebnis einer Abwägung. Was haben Sie genau abgewogen? Das können Sie nachher vielleicht ausführen.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel, das Sie kennen. Die Landesregierung hat im Rahmen der Energiestrategie für die energiebedingten CO2-Emissionen die möglichen Ziele für das Jahr 2030 genau durchrechnen lassen, und das macht genau den Unterschied aus.
Worauf Ihre Zahlen und Ziele beruhen, erschließt sich mir nicht.
Zum Vergleich Baden-Württemberg: Dort hat die Landesregierung vor Festlegung der Klimaschutzziele Gutachten in Auftrag gegeben, in denen sektorenbezogene Minderungsziele für einige Bereiche ermittelt und begründet werden sollten: Strom, private Haushalte, Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, öffentliche Hand, Verkehr und Abfall. Nur auf solch einer Grundlage können Sie erreichbare Ziele und notwendige Maßnahmen festlegen, seriöse Reduktionsziele vorschlagen und eine gesellschaftliche Debatte in Gang setzen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf für ein Klimaschutzgesetz, das wir als Linke - ich sage es noch einmal - gern haben wollen, dem nächsten Landtag überlassen müssen.
Ich drücke allen Abgeordneten der nächsten Legislaturperiode ganz fest die Daumen, dass dieses Klimaschutzgesetz Wirklichkeit wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von den „Problemarten“ der Opposition, die wir hier schon diskutiert haben Wölfe, Biber, Kormorane, Mücken - unterscheidet sich die Ambrosia in einer Hinsicht: Es ist eben keine einheimische Pflanze, sie wurde eingeschleppt. Sie gehört zu den invasiven Arten und stellt uns vor große Herausforderungen. Gerade bei uns in der Lausitz nehmen die Probleme zu; alle meine Vorredner sind darauf eingegangen. Gerade die Vorrednerinnen kennen die Situation, denn wir alle kommen aus der Lausitz.
Diese Pflanze liebt das warme Wetter, und man könnte daraus schließen, dass gerade der Klimawandel dazu beiträgt, dass die Vermehrung der Pflanze eher zunimmt. Im Raum Drebkau nahm die Pollenkonzentration im Spätsommer stark zu, und es ist zu befürchten, dass sich die Ausbreitung fortsetzt. Deshalb ist es gut, dass wir diesen Antrag heute hier diskutieren.
Bereits 2009 gründete sich in Brandenburg der Arbeitskreis „Ambrosia“. Seitdem ist im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit viel passiert. Es wurde mit Faltblättern gearbeitet, es fanden Informationsveranstaltungen statt, Presseartikel wurden veröffentlicht und auch im Internet gab es viele Informationen und Hinweise. Jeder kann im Ambrosia-Atlas das aktuelle Vorkommen ablesen - das wurde gesagt -, und jeder Bürger und jede Bürgerin kann das Vorkommen melden. Die Ambrosia-App wurde ebenfalls bereits angesprochen. Die Kommunen, die Landwirte und auch der Landesbetrieb für Straßenwesen stellen sich der Bekämpfung direkt vor Ort.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie fordern ein Landesprogramm „Ambrosia-Bekämpfung“, doch vieles, was in diesem Programm stehen könnte, ist bereits eingeleitet; denn schließlich liegt den Brandenburger Maßnahmen das Aktionsprogramm des Julius-Kühn-Instituts zugrunde, und wir werden letztlich auch nicht die Eigentümer und die zuständigen Ordnungsbehörden von ihren Pflichten entlasten können. Konkrete Maßnahmen werden vor allem auf kommunaler Ebene umzusetzen sein. Trotzdem ist es richtig, wenn wir uns im Ausschuss genau ansehen, welchen zusätzlichen Handlungsbedarf es gibt und wo das Land wirklich mehr leisten, mehr Unterstützung geben und mehr koordinieren kann. Frau Schulz-Höpfner, an dieser Stelle gebe ich Ihnen Recht.
Des Weiteren beantragen Sie die Prüfung, ob eine landesweite Ambrosia-Verordnung auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes, also zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, eingeführt werden sollte - unabhängig davon, ob die aktuelle Gefahrenlage tatsächlich eine landesweite Verordnung
rechtfertigt. Wie sollte denn die Pflicht zur Beseitigung von Ambrosia kontrolliert und umgesetzt werden? An dieser Stelle habe ich wirklich Fragen. Das ist noch nicht klar. Es mag Sie, meine Damen und Herren, vielleicht verwundern, aber als Linke glauben wir, es ist das bessere Mittel, wenn der Staat mit Information Privatinitiativen unterstützt; denn jeder Eigentümer hat hohes Eigeninteresse daran, die Ausbreitung von Ambrosia zu verhindern, und genau das werden wir uns im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie im Umweltausschuss noch einmal genauer ansehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachhaltigkeit und Wegwerfmentalität passen nicht zusammen. Ich bin froh, dass der Satz „Der beste Abfall ist der, der überhaupt nicht erst entsteht.“ schon gesagt wurde; Wiederholung tut an dieser Stelle gut.
Im Jahr 2010 produzierte die Weltbevölkerung ca. 3,5 Millionen Tonnen Müll pro Tag. Dieser Wert dürfte längst überschritten sein. Müll ist vor allem ein Problem urbaner Regionen. Ein Städter verursacht doppelt bis vier Mal so viel Müll wie ein Landbewohner, und der Trend, dass Menschen in die Städte ziehen, nimmt zu - weltweit, aber auch in Brandenburg. Im Jahr 1900 hatten Städter weltweit noch ca. 300 000 Tonnen Müll pro Tag produziert. Hundert Jahre später hat sich die Menge auf drei Millionen Tonnen verzehnfacht; nur 25 Jahre später wird sie sich laut „SPIEGEL ONLINE“ auf 6 Millionen Tonnen verdoppelt haben. Deswegen sind wir alle gefordert, Müll zu reduzieren. Industrie und Handel sind gefordert, langlebige und recyclingfähige Produkte herzustellen. Die Verbraucher haben es in der Hand, Produkte so zu kaufen, dass möglichst wenig Abfall entsteht.
Abfallvermeidung, meine Damen und Herren, muss also das oberste Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft sein.
Jede Form von Sortierung, Behandlung, Verwertung und vor allem Beseitigung ist mit dem Verbrauch oder Verlust von Rohstoffen und Ressourcen verbunden.
Diese 1. Lesung des Gesetzes passt wunderbar in die Europäische Woche der Abfallvermeidung - Ministerin Tack hat es schon gesagt. Noch bis zum 24. November beteiligen sich zum vierten Mal Städte in Deutschland mit Aktionen und Veranstaltungen. Die Stadtwerke von Frankfurt (Oder) tauschen auf dem heutigen Aktionstag jede Plastiktüte gegen einen Stoffbeutel. Ich finde, das ist eine gute Aktion, die zum Mitmachen einlädt.
Nicht nur die jährliche Aktionswoche wird von der EU getragen, sondern auch das Gesetz, das wir heute beraten, denn 2008 wurden dort die Richtlinien für die abfallrechtliche Regelung beschlossen. Vier Jahre später - 2012 - kam der Bund mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz hinzu.
Die neuen abfallrechtlichen Regelungen sind auf Kreislaufwirtschaft, Müllvermeidung und eine möglichst weitgehende Verwertung ausgerichtet. Das ist zwar ein wesentlicher Fortschritt, aber auch eine Herausforderung, der sich alle Ebenen
stellen müssen. Schon bei der Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gab es zahlreiche Diskussionen. Kritisch wurde hinterfragt, ob das Gesetz die von der EU vorgegebene fünfstufige Abfallhierarchie tatsächlich ausreichend umgesetzt hat oder zu viele Schlupflöcher zulässt. Eine besonders intensive Diskussion um die Überlassungspflichten ging zwischen Bundestag und Bundesrat kräftig hin und her. Als Linke bin ich froh, dass letztlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gestärkt wurden.
Meine Damen und Herren, der Spielraum des Landesgesetzes, das wir heute beraten, ist dem gegenüber vergleichsweise gering. Es geht um notwendige Anpassungen an das Bundesrecht und Regelungen, wie die Vorgaben umgesetzt werden sollen. Mit Sicherheit wird es Diskussionen geben, an denen wir als Landesgesetzgeber nicht vorbeikommen, zum Beispiel über die bundesrechtlich vorgeschriebene verbindliche Einführung der Biotonne, Herr Dombrowski. Sie ist eine gute Sache, aber das gebe ich zu - vor allem im ländlichen Raum mit einigen Problemen verbunden.
Wir alle wissen auch, dass es schon im Vorfeld Diskussionen um Pflichtentleerung und die Art und Weise der Gebührenerhebung gegeben hat. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, die Abfallgebühren möglichst niedrig zu halten. Wie schon gesagt wurde, steht Brandenburg im bundesweiten Gebührenvergleich sehr gut da. Alles Weitere werden wir im Ausschuss und in der Anhörung beraten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon in der 1. Lesung sind alle Redner auf die Gründe eingegangen. Ich möchte nichts wiederholen, aber zum Ausdruck bringen, dass ich sehr froh bin, dass wir in einem konzentrierten Verfahren die Voraussetzungen für die Beitragserhebung der Gewässerunterhaltungsverbände für das Jahr 2014 schaffen konnten. Dass wir dies mit einem einstimmigen Beschluss im Umweltausschuss besiegeln konnten, zeigt, dass wir alle fraktionsübergreifend gut zusammengearbeitet haben, an der Lösung des Problems interessiert waren. An dieser Stelle auch von mir herzlichen Dank an alle Kollegen im Ausschuss.
Meine Damen und Herren, die Anhörung bezog sich auf wirklich viele Aspekte zum Thema Gewässerunterhaltung. Es gab konkrete Hinweise und Anregungen, die wir in unsere Änderungsanträge aufgenommen haben. Das betrifft sowohl die konkrete Nennung der Kartengrundlage als auch die Formulierung der Heilungsregelung für die Beiräte. Wir haben deutlicher formuliert, was genau unter welchen Voraussetzungen geheilt werden soll. Es geht um die Fälle, in denen Beiräte gebildet wurden und ordentlich gearbeitet haben, aber eben direkt auf der Grundlage des Gesetzes - ohne Satzungsermächtigung.
Sie alle wissen auch: Das Oberverwaltungsgericht hat die Grenzziehung der Gewässerunterhaltungsverbände und der Gewässereinzugsgebiete kritisiert. Deswegen wollten wir alle
eine möglichst hieb- und stichfeste Regelung schaffen; die Verbandsgebiete sollen sich eng an Gewässereinzugsgebieten orientieren. Deswegen brauchen wir Rechtssicherheit und nehmen in Kauf, dass es Flurstücke geben kann, die auf verschiedene Einzugsgebiete aufgeteilt werden müssen.
Eine regelmäßige Aktualisierung der Einzugsgebiete muss es dann eben auch geben.
Meine Damen und Herren! Jene, die an der Anhörung teilgenommen haben, wissen, dass zum größten Teil grundlegende Dinge der Gewässerunterhaltung angesprochen wurden, die weit über den Gesetzentwurf hinausgehen, so zum Beispiel der Beitragsmaßstab - Frau Gregor-Ness hat es angesprochen -, die Mitgliederstruktur in den Verbänden, aber auch das Verhältnis zwischen freiwilligen und pflichtigen Aufgaben.
Im Ausschuss waren wir uns einig - auch heute ist es hier zum Ausdruck gekommen -, dass Handlungsbedarf besteht. All das muss gründlich vorbereitet werden; es wird in der nächsten Legislaturperiode dann auch angepackt werden. Es ist auch nichts Neues, wenn ich sage, dass wir als Fraktion DIE LINKE beim Thema Beitragsmaßstab Änderungsbedarf sehen. Einen entsprechenden Antrag hatten die Koalitionsfraktionen eingebracht; diesen haben wir im September beschlossen. Die ersten Ergebnisse werden uns im nächsten Frühjahr vorliegen.
Abschließend kann man sagen: Zu Beginn der nächsten Legislaturperiode wird das Thema hier auf jeden Fall eine Rolle spielen. Jetzt ist zunächst einmal für 2014 die Arbeitsfähigkeit der Verbände gesichert. - Vielen Dank.
Am 2. September fand in Cottbus ein Regionalforum der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald und des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien zu den bergbaubedingten Belastungen der Lausitzer Gewässer statt. Dabei wurde von einem sächsischen Vertreter die Auffassung geäußert, Verockerungserscheinungen in der Talsperre Spremberg könnten außer durch Eintrag über die Spree auch auf brandenburgischer Seite im Bereich der Talsperre selbst entstanden sein.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat sie über die Herkunft des Eisenockers in der Talsperre Spremberg?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, Sie alle konnten der Landespresse Monat für Monat Berichte entnehmen, die sich mit dem Sachverhalt beschäftigten, den wir heute hier zu diskutieren haben. Lassen Sie mich daher einige Beispiele aus der „Märkischen Oderzeitung“ zitieren:
19.03.: „Stöbber-Erpe-Insolvenz abgewehrt“ - „Das beantragte Insolvenzverfahren für den nach einem Gerichtsurteil
in finanzielle Schieflage geratenen Wasser- und Bodenverband Stöbber-Erpe ist vom Tisch. Der Verband könne nicht in die Insolvenz gehen, so das zuständige Gericht.“
04.04.: „Selbstheilungskräfte gefragt“ - „Der Verband muss eine halbe Million Euro Beiträge zurückzahlen, Rücklagen existieren nicht.“
18.04.: „Bodenverbände vor Problemen“ - „Von der neuen Rechtssituation seien auch alle anderen Wasser- und Bodenverbände betroffen... Gesetzesnovellierung könnte die Lösung sein.“
18.06.: „Rettungsring für Wasserverbände in Arbeit“ „SPD und Linke... wollen mit einer Gesetzesinitiative Satzungsfehler heilen.“
Genau das ist ein Punkt, mit dem wir uns in dieser Debatte beschäftigen wollen.
Der Gewässerunterhaltungsverband Stöbber-Erpe geriet Anfang des Jahres in schweres Fahrwasser. Das Oberverwaltungsgericht beanstandete eine nicht gesetzeskonforme Grenzziehung des Verbandes. Das Verbandsgebiet muss an das Einzugsgebiet des Gewässers angepasst sein; das ist bundesgesetzlich festgeschrieben. Bisher haben sich die Verbandsgebiete zwar daran orientiert, aber eben nicht genau genug, so das Gericht. Aus diesem Sachverhalt ergaben sich Beitragsrückforderungen und Defizite in Höhe von rund einer halben Million Euro. Der Verband verfügte aber über keine Rücklagen und kann demzufolge diese Summe auch nicht aufbringen. Daher wurde das Gericht zur Prüfung befragt, ob eine Insolvenz für diesen Verband infrage kommt oder nicht. So fasste am 25. Januar das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschlüsse, mit denen die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes aufgehoben wurden.
Genau aus diesen Beschlüssen ergibt sich für uns als Gesetzgeber ein unmittelbarer Handlungsbedarf, um die Handlungsfähigkeit der Gewässerunterhaltungsverbände zu sichern. Die dadurch notwendige Anpassung der Verbandsgebiete muss zwar in erster Linie durch Anpassung der Verbandssatzung erfolgen, aber wir brauchen eine gesetzliche Regelung, um ein Verfahren vorzugeben und einen Stichtag festzuschreiben, an dem alle Verbandsgebiete gleichzeitig angepasst werden. Genau dazu unterbreitet unser Gesetzentwurf einen Vorschlag.
Meine Damen und Herren, das Oberverwaltungsgericht bemängelt nicht nur den Zuschnitt der Gewässerunterhaltungsverbände, sondern auch die Bildung der Verbandsbeiräte. Die Verbandsbeiräte wurden am 1. Januar 2009 eingeführt. Wie Sie wissen, war dies ein Kompromiss, um eine umfangreiche Mitwirkung der Grundstückseigentümer über ihre Interessenvertreter zu ermöglichen. Sie wissen auch, dass die neuen Beiräte in ihren Satzungen nicht termingemäß von ihren Verbänden verankert wurden. Die Beiräte wurden aber berufen und haben auch gearbeitet. Man war der Auffassung, diese gesetzliche Regelung würde ausreichen - dem war aber nicht so, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Damit sind alle Beiräte, die nicht in den jeweiligen Satzungen verankert waren, nicht gesetzeskonform berufen worden. Somit sind auch die von ihnen gefassten Beschlüsse ungültig, ebenso wie die darauf beruhenden Beitragsbescheide.
Meine Damen und Herren, wir nehmen deshalb das Urteil des Oberverwaltungsgerichts sehr ernst und möchten diesen Formfehler mit unserem Gesetzentwurf nachträglich heilen. An dieser Stelle sage ich gern, dass eine Heilung immer eine absolut unerfreuliche Sache ist, denn es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, Verstöße gegen die von ihm erlassenen Gesetze nachträglich zu billigen. Trotzdem ist es aber hier gerechtfertigt - nicht nur, weil es ansonsten zu unkalkulierbaren Folgen für die Verbände und Gemeinden kommen würde, sondern es haben bei der Konstituierung der Beiräte ohne Satzung auch alle mitgemacht. Alle haben das für richtig gehalten, was sie taten. Die Verbände waren dieser Meinung; selbst die Aufsichtsbehörden und auch die Interessenvertreter der Eigentümer haben das für richtig gehalten. Die Beiräte haben funktioniert. Sie haben ihre Beteiligungsrechte wahrgenommen. Sachlich gesehen war es völlig egal, ob sie direkt auf der Grundlage des Gesetzes oder auf der Grundlage einer Satzung arbeiten. Deshalb können wir diese Heilung vornehmen, ohne Vertrauensschutz zu verletzen, denn es geht hier ohnehin nur um Vergangenheit. Inzwischen haben endlich alle Verbände Beiräte in ihre Satzungen aufgenommen.
Meine Damen und Herren, mit diesen Änderungen im Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden schaffen wir Rechtsicherheit für die Verbände, für die Kommunen und für die Eigentümer. Doch in diesem Zusammenhang muss man auch sagen, dass die Entwicklung der Wasser- und Bodenverbände in rechtlicher Sicht nicht immer zu Jubelschreien führt. Der soeben genannte Unmut kommt nicht plötzlich auf uns zu. Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung steht seit Jahren im Zentrum kontroverser Diskussionen. Egal, wie man dazu steht - in einem sind wir uns alle einig: Gewässerunterhaltung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge, gerade im ländlichen Raum. Die Gewässerunterhaltung ist vielerorts Voraussetzung für eine Landnutzung und trägt zur Sicherheit in Wohnsiedlungen bei. Dass diese Aufgabe an die Wasser- und Bodenverbände übertragen wird, wird ja nicht infrage gestellt, trotz mancher Kritik am konkreten Handeln.
Unter dem Strich kann man also sagen: Das Verbändesystem hat sich bewährt. Allerdings ergeben sich schon Fragen, wenn man sich die Aufgaben der Gewässerunterhaltung ansieht. Geht es um maximale und schnellstmögliche Wasserableitung von der Fläche? Geht es im Gegensatz dazu auch um Wasserrückhalt in der Landschaft? Welche Rolle spielen Gewässerschutz und Lebensraumschutz? Welche Intensität der Gewässerunterhaltung ist überhaupt wirtschaftlich sinnvoll? Dabei, meine Damen und Herren, schwanken die Auffassungen je nach Interessenlage, aber auch je nachdem, ob es gerade eine längere Trockenperiode gibt oder ob wir von Hochwasser betroffen sind. Eins ist auch klar - das sollte Konsens sein -: Die Gewässerunterhaltung muss den Landeswasserhaushalt und die Umweltauswirkungen ganzheitlich im Blick haben, so wie es auch das Wasserhaushaltsgesetz regelt.
Viel schwieriger hingegen stellen sich folgende Fragen: Was darf Gewässerunterhaltung kosten? Wer profitiert davon? Wer legt die Maßnahmen fest, und wer kontrolliert die Verbände? Diese Fragen werden seit vielen Jahren höchst kontrovers diskutiert, und es wird im großen Umfang vor Gericht ausgefochten.
Meine Damen und Herren! Ich hatte schon zu Beginn ausgeführt: Es gab Formfehler bei der Gründung der Verbände und der Fassung der Satzungen, und es gibt nicht wenige juristische
Auseinandersetzungen. Beitragsbescheide werden vor Gericht verhandelt, und nicht immer geht es um Formalien. Eine ganz zentrale Frage vor Gericht dreht sich um Kostenverteilung und Kostenkontrolle in den Verbänden. Genau das ist der Punkt, den wir als Linke in diese Debatte zusätzlich einbringen wollen.
Anders als in vielen anderen Bundesländern gibt es in Brandenburg den Flächenmaßstab. Das heißt, je nach Flächengröße zahlt jeder Grundeigentümer denselben Beitrag für die Gewässerunterhaltung. Begründet wurde dieses Modell bisher immer mit der gleichmäßigen Verteilung von Niederschlagsmengen und dem Abfluss in dasselbe Gewässer eines Einzugsgebietes. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass es völlig egal ist, ob die Flächen von einer Gewässerunterhaltung profitieren oder nicht. Waldbesitzer müssen für die Gewässerunterhaltung gleich viel bezahlen wie Landwirte oder Grundstückseigentümer in Wohngebieten, und wir alle wissen doch, dass eine Gewässerunterhaltung für Wälder oder Naturschutzflächen kontraproduktiv sein kann. Fakt ist, dass Eigentümer von Grundstücken in Siedlungsbereichen wegen der geringen Flächengröße nur Beiträge in Centbeträgen zu erwarten haben, und Sie alle kennen doch auch die schmunzelnden Kommentare, wenn es heißt: Oh, da war die Briefmarke mehr wert als die erhobene Beitragserhöhung.
Gerade in Anbetracht der letzten Monate sollten wir auch bedenken, dass die Gewässerunterhaltung mit dafür sorgt, dass viele Keller trocken bleiben. Die Aktuelle Stunde heute früh hat auch gezeigt: Wir haben zunehmend mit Flächenversiegelung zu tun, die auch die Arbeit der Gewässerunterhaltung erschwert. Zwar sagt das Landesverfassungsgericht, dass ein Flächenmaßstab rechtmäßig ist, aber nicht alles, was rechtmäßig ist, muss auch gerecht sein. In diesem Fall ist eben der Flächenmaßstab nicht gerecht, und genau deswegen besteht dieser große Unmut im Land, und es werden Klagen gegen die Beitragsbescheide geführt.
Wir haben zahlreiche Gespräche geführt und immer wieder festgestellt, dass es einen breiten Konsens gibt, hier etwas zu ändern. Ich selbst wurde in den vergangenen Tagen in meinem Kreis darauf angesprochen, dass es Veränderungen geben soll, und als ich zusagte, dass wir einen Weg zur Differenzierung vorbereiten, fand das große Zustimmung. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen ihren Antrag eingebracht, der zu einem Bekenntnis des Landtages für eine vorteilsgerechte Beitragsumlage führen soll, und die Landesregierung mit der Prüfung der verschiedenen Varianten beauftragt.
Sie erinnern sich bestimmt: Wir hatten diese Diskussion vor zwei Jahren bei der Novellierung des Wassergesetzes. Die Opposition hatte damals Änderungsanträge zugunsten der Differenzierung eingebracht. Wir haben diese aber damals abgelehnt, weil diese weitreichenden Änderungsanträge, die in allerletzter Minute auf den Tisch kamen, im Zuge der Gesetzesanpassung an das Bundesrecht schlichtweg unrealistisch waren. Ich hatte damals für unsere Fraktion in der Plenardebatte wohl gesagt, dass diese Vorschläge eine Diskussion wert sind und wir das Thema gern noch einmal aufgreifen werden. Diese Zusage lösen wir hiermit und heute ein.
Heute legen wir diesen Antrag vor, um eine Differenzierung auf den Weg zu bringen. Eine Gesetzesänderung in diesem heiklen Punkt darf nicht zu neuen Rechtsunsicherheiten führen. Deswegen ist hier Genauigkeit gefragt; ein Schnellschuss wäre das falsche Signal. Wir wollen die Kosten ein Stück weit verteilen - das dürfte Ihnen spätestens in den letzten Wochen aufgefallen sein. Nehmen wir einmal an, der Eigentümer eines Wohngrundstücks in einem Ort zahlt einige Dutzend Cent diesem ist aus unserer Sicht eine Erhöhung auf einige Euro pro Jahr zuzumuten, aber über Gebühr darf keiner belastet werden. Das müssen wir vorher genau prüfen, das müssen wir uns ansehen, und ebenso wollen wir keine Erhöhung der Kosten insgesamt. Deshalb ist der Verwaltungsaufwand ebenfalls zu prüfen.
Das sind Punkte, meine Damen und Herren, die von der Landesregierung geprüft werden sollen. Wir als Gesetzgeber müssen über die Folgen Klarheit haben. Mit unserem Antrag schaffen wir nun die Grundlage für eine Reform des Beitragswesens zu Beginn der nächsten Legislaturperiode. Wir erhoffen uns natürlich auch, dass wir mit der gleichzeitigen Vorlage von Gesetzentwurf und Antrag ein Stück zur Befriedung des langjährigen Streits beitragen. Wir alle haben damit die Gelegenheit, uns positiv zum Antrag zu bekennen. Nutzen wir gemeinsam die Chance! Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf in den Umweltausschuss zu überweisen, und ich werbe sehr um die Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auf zwei Äußerungen einzugehen.
Herr Jungclaus, ich glaube, in meiner Rede hatte ich sehr deutlich gemacht, warum wir damals nicht zugestimmt haben. Vielleicht lesen Sie es im Anschluss einfach noch einmal im Protokoll nach. Den Schnellschuss, den Sie damals wollten, den wollen wir eben nicht. Denn es gibt im Land genug Streitigkeiten, und wir sind gefordert, für eine Befriedung zu sorgen. Deswegen dieser vorgeschlagene Weg.
Herr Dombrowski, wenn Sie meinen, wir seien spät dran, eine Differenzierung einzuführen, möchte ich Ihnen sagen: Wir als Linke haben es in der Regierung wenigstens geschafft, diesen Weg einzuführen. Darüber bin ich sehr froh; denn es steht im Wahlprogramm der Linken. Da zeigt sich wieder einmal: Links wirkt! - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorredner sind alle darauf eingegangen: Der Biber beschäftigt viele Menschen und das gerade an der Oder. Deshalb ist es wirklich erfreulich, dass sich alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag verständigt haben.
Meine Damen und Herren! Der Ausgangspunkt bei unseren Überlegungen waren die Vollzugshinweise zum Biber, die das Ministerium im Jahr 2010 herausgegeben hat. Dort steht wirklich viel Bemerkenswertes drin, und Herr Beyer reitet ja immer wieder auf dem guten Erhaltungszustand des Bibers herum dieser ist auch in den Hinweisen des Ministeriums festgeschrieben, also nix Neues. Ebenso werden darin die Verfahrensweisen bei Konflikten beschrieben; es werden Präventionsmaßnahmen beschrieben; es wird der Vorrang des Hochwasserschutzes und der Verkehrssicherheit beschrieben; es werden Möglichkeiten beschrieben, um im Rahmen der Gewässerunterhaltung Biberdämme zu beseitigen. Sie sehen, alles sinnvolle Regelungen, die aber auch alle einen Nachteil haben: Jeder einzelne Eingriff bedarf eben einer Ausnahmegenehmigung. Das kostet Zeit, das kostet Papier, und eigentlich gehört auch die Beteiligung der Naturschutzverbände dazu, doch in der Praxis sieht das anders aus. Da muss nämlich schnell gehandelt werden. Rechtlich gesehen befinden wir uns hier also in einer gewissen Grauzone, und deshalb ist es sinnvoll, eine Verordnung einzuführen, die derartige Fälle allgemein regelt, und das haben wir von Anfang an auch schon so gesagt, Herr Dombrowski.
Auf dem Schild an dem Biber aus meinem Verband steht dick und fett geschrieben: Der Biber ist eine geschützte Tierart. Meine Damen und Herren, das wird er auch bleiben.
- Nein, steht dort nicht.
Diese Verordnung wird strikte Voraussetzungen für Eingriffe vorgeben müssen, genauso wie die bayerische Verordnung, an der wir uns orientieren wollen.
Ich sage auch: In einem Punkt haben wir sehr wohl gezögert, nämlich als es um die Tötung von Bibern ging - Herr Dombrowski sagte es. In der Anhörung wurde deutlich, dass unbesetzte Reviere innerhalb kürzester Zeit wieder neu besetzt werden. Herr Dombrowski, das haben Sie doch auch gehört. Und weiterhin: Die Gewässerunterhaltungsverbände gehen unterschiedlich an die Sache heran, im Oderbruch oder auch in der Uckermark - der eine für den Abschuss, der andere dagegen. Aus diesem Grund sehen wir in der Verordnung die Tötung von Bibern als allerletztes Mittel.
Meine Damen und Herren, die Diskussion im Landtag - das kann man anerkennen - ist von Herrn Dettmanns FDP angesto
ßen worden, aber was haben Sie da eigentlich für einen Antrag vorgelegt? Da ist ja so viel Unsinn drin und Dinge, die absolut nicht gehen. Ich nenne nur ein paar Beispiele: Ihre Behauptung, die Landesregierung konzentriere sich nur auf den Schutz des Bibers - Quatsch! Gucken Sie in die Vollzugshinweise. Oder Ihre Forderung, die Biberbekämpfung solle Aufgabe der Naturschutzbehörde sein - so ein Blödsinn! Oder Drittens: Es soll einen Rechtsanspruch auf Entschädigung geben, vollumfänglich über den Naturschutzfonds. Sie wissen doch ganz genau, dass das rechtlich unmöglich ist. Diese Mittel sind zweckgebunden und nicht dafür einzusetzen. Aber das ist Ihre Art, Politik zu machen. Sie formulieren völlig abstruse Forderungen; für die Außenstehenden hört sich das toll an, aber wenn das Ministerium nicht so spielt, wie Sie es wollen, stellen Sie die Ministerin als unfähig oder verbohrt hin. Das finde ich unglaublich!
Aber zum Abschluss möchte ich gern wieder den Bogen zur Übereinstimmung schlagen, und ich bin froh, dass die Koalitionsfraktionen eine Grundlage geschaffen haben, auf der dieser Konsens nun beruht. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Würden wir vor ca. 260 Jahren leben und uns an den Entscheidungen der Universität Paris orientieren, so könnten wir jetzt, in der Fastenzeit, einen aktiven Beitrag dazu leisten, die Biberpopulation zu minimieren, denn damals wurden - wie Herr Beyer es schon gesagt hat - die Biber als Fische angesehen und hätten somit gegessen werden können. Das ist alles lange her. Und so interessengeleitet, wie die damalige Entscheidung war, scheint auch der vorliegende Antrag hier zu sein. Doch dazu später mehr.
Ja, es stimmt: Biber haben sich in den letzten Jahren ausgebreitet. Das hängt nicht nur, aber auch mit den Aussetzungen zusammen, die vor vielen Jahren durchgeführt wurden. Genau da liegt eine besondere Schutzverantwortung, die wir hier in Brandenburg haben. Rund ein Drittel der mitteleuropäischen Elbebiber lebt bei uns im Land. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist das wirklich eine erfreuliche Entwicklung, aber - da sind wir uns alle hier einig -: Es bringt eben auch Probleme mit sich. Das ist uns bewusst, und das ist auch dem Umweltministerium bewusst. Genau deswegen hat eben das linke Ministerium in den letzten Jahren zum Beispiel Vollzugshinweise für den Biber herausgegeben. Das möchte ich meinen Vorrednern mit auf den Weg geben.
Wenn Sie sich diese ansehen, so werden Sie feststellen, dass das Umweltministerium darlegt, dass die Beseitigung von Biberdämmen möglich ist, um Vernässung zu vermeiden, dass Biberbaue in Deichen und Böschungen von Verkehrswegen nicht zu dulden sind, dass Ausnahmen vom Biberschutz für Maßnahmen der Gewässerunterhaltung in der Regel zu erteilen sind und - man höre und staune, man kann es gut finden oder auch kritisieren - dass die Entnahme von Bibern in Ausnahmefällen möglich ist - und noch vieles mehr.
So viel zu den Betonköpfen, Herr Beyer.
Ich glaube, ich habe mit diesen Punkten sehr wohl dargelegt, dass es in Brandenburg seit langem Konzepte und Erfahrungen mit dem Konfliktmanagement gibt. Über die wurde wirklich an vielen Stellen schon berichtet. Und vielerorts - das Oderbruch ist wirklich eine Ausnahme - ist es ruhiger geworden um den Biber. Mensch und Biber kommen eben miteinander klar. So viel zur angesprochenen Akzeptanz.
Wenn ich all das nehme und dann in Ihren Antrag schaue, Herr Beyer, und lese: „Die bislang allein auf den Schutz der Art fokussierten Maßnahmen sind durch ein koordiniertes Bibermanagement zu ersetzen.“ -, frage ich mich: Ja, was soll man dazu noch sagen?
Unwissenheit möchte ich Ihnen an dieser Stelle wirklich nicht unterstellen. Aber ein bisschen dreist oder frech oder unhöflich finde ich das schon.
Und Sie wollen mit Ihrem Antrag ein Alleinstellungsmerkmal schaffen. Sie fordern einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und wissen dabei genau, dass kein anderes Bundesland einen solchen Rechtsanspruch hat,
Herr Folgart, nicht einmal Bayern.
Hier stellt sich wirklich die Frage: Soll und kann der Staat jeden Bewirtschafter gegen alle Risiken absichern, die die Natur bereithält?
Und wenn Sie meinen, dass die Schadensersatzzahlungen aus dem Naturschutzfonds zu leisten wären, so weise ich das für unsere Fraktion deutlich zurück, denn es ist rechtlich überhaupt nicht möglich.
- Genau, Herr Dombrowski. Da sind wir uns einmal einig.
Der Naturschutzfonds verwaltet Geld aus Ersatzzahlungen, die gemäß Bundesnaturschutzgesetz zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen sind.
Sie sehen, meine Damen und Herren, der Antrag ist absolut nicht tragbar. Er ignoriert die Erfolge, die das Bibermanagement bisher schon zu verzeichnen hat, und trotzdem - das sage ich auch -: Das Thema ist wichtig, es beschäftigt viele Menschen im Land, und wir sollten uns im Ausschuss wirklich genau anschauen, was wir im Bereich Prävention oder auch Beratung noch tun können.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und schließe mit einem Zitat aus dem viel gelobten bayerischen Bibermanagementplan, der nämlich auf einen häufig vernachlässigten Aspekt eingeht:
„Auch uns Menschen kommen die Aktivitäten des Bibers vielfach zugute - selbst in der genutzten Kulturlandschaft
entstehen nicht nur Probleme. Biberteiche bauen Nährstoffe ab, halten Sedimente zurück und reinigen so das Wasser. In von Bibern gestalteten Lebensräumen läuft bei Starkregen das Wasser langsamer ab, ein Beitrag zur Kappung der Hochwasserspitzen. … In Trockenzeiten kommt das Wasser, das durch Biberdämme in Teichen und über den erhöhten Grundwasserspiegel zurückgehalten wurde, auch den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen zugute.“
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 600 Steganlagen existieren am Scharmützelsee, viele auf Privatgrundstücken und viele seit mehreren Jahrzehnten. Der Landkreis überprüfte in den letzten Jahren die Genehmigungslage für diese Stege und stellte fest, dass einige keine gültige Genehmigung mehr haben. Infolgedessen erteilte der Landkreis Abrissverfügungen. Protest entstand, eine Bürgerinitiative gründete sich und Petitionen wurden geschrieben. Dank der Mitglieder des Petitionsausschusses wurden diese seit einer längeren Zeit intensiv bearbeitet. Es wurden Stellungnahmen eingeholt. Es fand eine Vor-Ort-Sitzung statt, und letztendlich wurden diese Petitionen fraktionsübergreifend abgeschlossen. Was passierte nun zwischen August 2012 und Februar 2013?
Genau kann ich es Ihnen nicht sagen, aber eine Idee habe ich schon. Der letzte Tagesordnungspunkt gestern: die Petitionen 2112/5 und 2461/5 - und heute die Fortsetzung. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich möchte das Problem wirklich nicht kleinreden, aber es geht hier nicht nur um Stege und
Schilf allein. Hier spielen auch noch andere Interessen eine Rolle. Für uns als Linke sind die sozialen und ökologischen Aspekte absolut wichtig.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern: Ich kann den Unmut der Betroffenen vor Ort nachvollziehen, wenn auf einmal Abrissverfügungen ins Haus flattern. Deswegen wurden diese auch mehrfach von den Betroffenen beklagt und die Gerichte haben dem Landkreis uneingeschränkt Recht gegeben. Das strikte Vorgehen des Landkreises ist sozusagen rechtmäßig, und Sie, Herr Wichmann, bestätigen das auch. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative und Sie wurden in der letzten Zeit in der Presse zitiert, dass nicht die gesetzlichen Regelungen, sondern deren Auslegung die Probleme bereiten. Also ist doch nicht die LSG-Verordnung, sondern die Ermessensausübung des Landkreises zu thematisieren. Deshalb verstehe ich auch Ihren Antrag nicht, denn darin wollen Sie einen einzigen Punkt in einer von 117 LSG-Verordnungen im Land ändern. Ich finde, das passt nicht zusammen.
Herr Wichmann, ich möchte es noch deutlicher sagen: Hier greift eben nicht nur die LSG-Verordnung, sondern auch das Bundesnaturschutzgesetz, und darin sind Röhrichte als geschützte Biotope ausgewiesen. Das wurde von den Gerichten noch einmal bestätigt.
Klar kann man hier wirklich die Frage stellen, ob die Vorgehensweise des Landkreises angemessen oder verhältnismäßig ist, und es fällt schon auf, dass diese Konflikte, obwohl in anderen Gebieten ähnliche Regelungen bestehen, nur am Scharmützelsee so eskalieren. Von daher würde ich mir wünschen das ist bereits mehrfach angekündigt worden -, dass es ein Uferkonzept gibt und man sich dort auf wenige Sammelstege konzentriert. Ich habe Ihnen gestern auch gesagt: Ich bin für Gespräche vor Ort offen, und wenn wir helfen können, zwischen den unterschiedlichen Interessen zu vermitteln, dann können wir dies gern tun.
Allerdings möchte ich zu Ihrem Antrag sagen: Überzeugend ist er für mich nicht, und wenn ich darüber abstimmen müsste, würde ich ihn ablehnen. - Danke.
„Echo aus dem Spreewald. Das Tor zum Land der Sorben, das bin ich noch immer, noch recken meine Wipfel hoch sich in den Himmel, und altgewordene Bäume, schwere, dunkle Fächer bauen immer noch den Flüssen dichte Dächer.
Die Wasser wie im Sommer, so im Winter fließen, ihre Wirbel drehen still sich in den Tiefen, hier und da schon Sumpf und Gras die Flüssen, engen, an manchem Ort in ein neues Bett sich drängen.
Wind, vom Himmel her durch unser Tal sollst wehen! Hier auf Erden wir umsonst um Hilfe flehen. Jage Fäulnis, Tod und Fesseln vor die Türe, helles Wasser wieder in die Flüsse führe!“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Auszüge aus dem Gedicht „Echo aus dem Spreewald“ von Mina Witkojc beschreiben sehr anschaulich das Problem, das nun verstärkt in den Blick der Öffentlichkeit rückt.
Eine zentrale Bedeutung für das Biosphärenreservat Spreewald ist die Sicherung des Wasserhaushalts. Wassermangel bzw. eine negative Beeinflussung der Wasserqualität - sei es im Grundwasser oder in den vielen Wasserläufen - ist das größte Problem der vom Wasser geprägten Flora und Fauna.
Ein weiterer Fakt spielt im Spreewald eine zentrale Bedeutung: Auf der „Grünen Woche“ - der größten Verbrauchermesse wirbt die Region mit naturnahen Produkten, mit barrierefreiem und Naturtourismus. Der Spreewald ist die bedeutendste Tourismusregion in Brandenburg. Diese wird nun durch die bergbaubedingte Verockerung der Gewässer gefährdet. Eine ganze Region ist aufgeschreckt und war alarmiert, als sich die ersten Fließe braun färbten. Die Bilder im „rbb“ waren erschreckend.
Fest steht aber auch, dass die Spremberger Spree leider schon seit Jahren mit der Braunfärbung zu kämpfen hat. Doch erst in den letzten Monaten schlagen die Wellen extrem hoch, und es wurde das Bündnis „Klare Spree“ gegründet. Darin arbeiten nicht nur Tourismusverbände, der Spreewaldverein, der Landesanglerverband, der Landesfischereiverband und der Bauernverband Schulter an Schulter, sondern es arbeiten auch Verbände miteinander, die sich sonst nicht grün sind. Genau daran wird die Dramatik der Situation deutlich. Dieses Ausmaß hat in dem Umfang niemand erwartet. Auf dieses Problem - das wurde bereits gesagt - wurde schon seit Jahren hingewiesen, nur wollte es der eine oder andere nicht wahrhaben.
Man könnte leicht den Satz einwerfen, dass das Geschrei groß ist, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Aber das trifft es nicht. Das trifft es schon deswegen nicht, weil sich seit Jahren viele Bürger mit diesem Problem beschäftigen, es immer wieder in die Öffentlichkeit bringen und um Unterstützung werben. Ein weiterer Grund dafür, dass es das nicht trifft, ist: Der negative Höhepunkt der Verockerung ist noch längst nicht erreicht.
In den letzten Jahren wurden mehrere Gutachten und Studien von der LMBV und vom LUGV erarbeitet. Gestern hatten wir in der Fragestunde darüber diskutiert. Eines stellen die bisherigen Studien in ihrer Aussage ganz klar: Eisenhydroxid und Sulfat gelangen über die Grundwasserleiter aus den Bergbausanierungsflächen - also aus den Tagebaugebieten - in die Spree.
An dieser Stelle möchte ich ganz deutlich sagen - das kommt in der öffentlichen Debatte nicht immer so klar herüber -, dass es sich dabei um zwei unterschiedliche Sachverhalte handelt, die jedoch in der Folge die gleichen negativen Ergebnisse aufweisen. Die Braunfärbung der Spree in Spremberg rührt daher, dass
Einträge - also Eisenhydroxid - aus den sächsischen Bergbaugebieten in die Spree und in die Kleine Spree nach Brandenburg gelangen, in der Talsperre Spremberg aufgefangen werden und sich dort ablagern.
Doch die Bedrohung für den Spreewald ist in einer anderen Region am akutesten. Mehrere südliche Zuflüsse - zum Beispiel Greifenhainer Fließ und Vetschauer Mühlenfließ - bringen die Belastung in den Spreewald. Zudem ist bekannt, dass das Tagebaurestloch Schlabendorfer See als eine der größten Belastungsquellen in diesem Bereich gilt. Mehrmals wurde gefordert, die Grubenwasserreinigungsanlage Vetschau als Sofortmaßnahme wieder in Betrieb zu nehmen. Wir brauchen Maßnahmen für beide Regionen. Die Verbesserung des Spremberger Spreewassers allein nützt dem Spreewald nicht wirklich viel. Wir brauchen ein Sofortprogramm, um die Einträge von Eisenhydroxid in den Spreewald und in die Spree zu stoppen. Wir brauchen aber auch ein mittel- und langfristiges Gesamtkonzept für den Umgang mit den Folgen des Bergbaus sowie Aussagen zur Vermeidung künftiger Gefährdungen.
In den Studien werden verschiedene Maßnahmen in Erwägung gezogen. Einige davon sind schnell machbar - unter anderem die Entschlammung der Fließe im Einzugsbereich des Spreewalds. Damit kann sofort begonnen werden. Auch die Wiederinbetriebnahme von Absatzbecken oder von Grubenwasserreinigungsanlagen kann schnell erfolgen. Schwieriger gestaltet sich jedoch die Errichtung von Dichtwänden oder die mikrobiologische Reinigung von Grundwasser. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass diesbezüglich die Erfolgsaussichten sowie mögliche Risiken und Nebenwirkungen gründlich geprüft werden müssen.
Meine Damen und Herren, dass wir in einem gewissen Dilemma stecken, wird deutlich, wenn man sieht, dass wir auf der einen Seite dringenden Handlungsbedarf haben, um die Verockerung zu stoppen, und auf der anderen Seite zugeben müssen, dass wir noch längst nicht alles zur Problembekämpfung wissen. Maßnahmen, die hilfreich, unstrittig und machbar sind, sollten so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Für alle anderen gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Es nützt niemandem etwas, wenn wir Aktionismus betreiben und die vorhandenen Mittel für Maßnahmen einsetzen, deren Erfolgsaussichten noch nicht eindeutig abgeschätzt wurden.
Klar muss uns aber auch sein, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Verockerung den Sulfateintrag nur mindern, aber nicht verhindern können und dieses Problem uns alle überleben wird.
Das Aktionsbündnis „Klare Spree“ erwartet angesichts der umfassenden Gefährdung von Natur und Gesellschaft eine intensive Öffentlichkeitsarbeit von den Verantwortlichen. Wir wollen mit unserem Antrag eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit hinsichtlich der geplanten Maßnahmen. Wir wollen, dass die Bürgerinitiativen regelmäßig gemeinsam mit Behörden, Kommunen und Verbänden tagen und den begonnenen Dialog fortsetzen. Zur Transparenz gehört auch, dass Studien zur Verockerung und zur Sulfatbelastung öffentlich zugänglich werden. Vielleicht schließt sich die LMBV dieser Position an. Ich würde es mir zumindest wünschen.
Meine Damen und Herren, wir sehen in der Bergbausanierung eine hohe Priorität bei der Gefahrenabwehr, wozu ich neben
der Sicherung von Rutschungen auch die mit dem Wasserhaushalt und der Gewässersanierung verbundenen Maßnahmen verstehe. Daher soll der Steuerungs- und Budgetausschuss ein klares Zeichen setzen. Wir möchten gern, dass künftig solche Schäden nicht vom Steuerzahler, sondern vom Verursacher reguliert werden.
Das Bergrecht sieht für den aktiven Bergbau entsprechende Regelungen vor. Aber reichen sie und sichern sie derart unvorhergesehene Entwicklungen ab? - Das möchten wir genauer prüfen.
Natürlich stellt sich auch die Frage: Welchen Einfluss haben diese Erkenntnisse auf den weiteren Bergbau? - In den Planungsund Genehmigungsverfahren müssen die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden. Diese Langzeitfolgen des Bergbaus für ein ganzes Gewässerökosystem - damit auch auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region - stellen bei der Abwägung ein schweres Gewicht in der Waagschale dar.
Mit der heutigen Debatte ist die Verockerung der Spree endgültig auf der politischen Ebene angekommen. Mit unserem gemeinsamen Entschließungsantrag wollen wir ein Zeichen setzen, dass es uns ernst ist, und zugleich der Landesregierung beim Kampf gegen die Verockerung den Rücken stärken. Wir sollten uns alle im Ausschuss dieses Problem genau ansehen und unseren Beitrag leisten, damit auch künftige Generationen unser Venedig in Brandenburg genießen können.
Presseberichten zufolge hat das Bundesamt für Strahlenschutz Ende November 2012 insgesamt zehn Transporte von Uran aus Russland zur Urananreicherungsanlage Gronau genehmigt, die per Lkw, also über die Straße, erfolgen sollen.
Ich frage daher die Landesregierung: Ist sie darüber informiert, ob die Transporte durch das Land Brandenburg verlaufen, bzw. würde sie gegebenenfalls vorab darüber informiert werden?